Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ungefähr sechs Monate her. da haben wir hier in diesem Parlament über das Gesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge debattiert.
„... Unzufriedenheit über recht unbestimmte und schwammi ge Fassungen eines Teils der Regelungen sowie Kritik darüber, dass Fragen. die zu regeln wären.... nicht erfasst werden
Trotz dieser Bauchschmerzen empfahl man mit den Stimmen der Re gierungsfraktionen mehrheitlich, den Gesetzentwurf anzunehmen. Der Bericht äußerte nämlich die Hoffnung. dass in einem Fünften Rundfinkänderungsstaatsvertrag offene Probleme im Rundfunkbereich gelöst werden.
Nun liegt uns der fünfte Staatsvertrag vor und er regelt die offenen Probleme genauso wenig wie es der vierte macht. Ich muss mich leider wiederholen: Dieser Vertrag ist wieder nur Stückwerk. Die Mehrzahl der drängenden Fragestellungen im Rundfunkbereich werden wieder nicht aufgegriffen. geschweige denn geregelt. Damit meine ich vor allem den digitalen Rundfunk. Zahlfemsehen und eine Reihe anderer Fragen. Es zeugt von einer gewissen Blindheit von Politik und Gesellschaft gegenüber den Anforderungen an die mediale Zukunft. wenn diese Fragen auf die lange Bank geschoben werden und keiner Regelung unterliegen. Die mediale Zukunft hat nämlich längst begonnen und darauf will ich aufjeden Fall hingewiesen haben. Aber der vorliegende Staatsvertrag dient zu kaum mehr. als dazu, Rwidfunkgebühren anzuheben. Und das sollen die Parlamente kurz abnicken. Die PDS-Fraktion wird der Erhöhung der Rundfunkgebühren nicht zustimmen und den Staatsvertrag ablehnen.
Laut entsprechenden Regelungen haben die Parlamente nur das Recht, über die Sozialverträglichkeit der Gebühren abzustimmen. Wir sagen: Die Gebührenerhöhung ist nicht sozialverträglich. Sicherlich: Es sind nur 3,33 DM im Monat. die man mehr zahlen muss. aber das bedeutet gleichzeitig eine Steigening um 12 %. 1997 wurden die Gebühren zum letzten Mal erhöht - um fast 18 %. Das bedeutet: In den vergangenen zehn Jahren sind die Rundfunkgebühren im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten überdurchschnittlich gestiegen - in Ost wie in West. Dabei verschweigen die Parlamente und Regierungen noch eines: dass das Privatfernsehen oder das Kommerzfemsehen ausschließlich von den kleinen Leuten und, falls die höheren Ränge etwas kaufen. auch von denen bezahlt wird, denn es ist ja über Werbungskosten. die auf die Verbraucher durchschlagen, finanziert.
Das heißt, der kleine Mann wird doppelt geschröpft, einerseits durch die Öffentlich-Rechtlichen und dann sozusagen durch die Werbekosten, mit der das Kommerzfernsehen finanziert wird. die zusätzlich auf die Verkaufspreise aufgeschlagen werden. Das ist die Situation, und die muss man wenigstens öffentlich so benennen. Ich wäre ganz froh, wenn Sie dazu beitragen könnten, dies so zu sagen; denn das ist die Wahrheit über dieses System. das duale System. das zusammenzubrechen droht. weil die Privaten immer mehr bevorzugt werden. Weil der Kirch die Rundfunkübertragungsrechte für Fußball aufkauft. können das nur noch Leute sehen, die die entsprechenden Anlagen haben und es sich leisten können. für jedes Fußballspiel extra zu bezahlen: vom Film rede ich gar nicht erst. Das ist die Zvveik las
Meine Damen und Herren, es ist beinahe schon so weit, dass die Öffentlich-Rechtlichen schwer beschädigt werden - sie müssen dem ja wegen der Zuschauerquoten folgen. Ich fürchte. dass sie bald untergebuttert werden.
Nun sage ich: Nicht wir allein haben Bedenken, auch andere haben Bedenken. zum Beispiel - das richte ich an die Adresse der CDU-Fraktion - Ihre Kolleginnen und Kollegen in Sachsen. Diese sind auch nicht für die blinde Ubemahme der Bestimmungen des Fünften Rundfunkändenin gsstaatsvertrages. Sie nennen als einen Grund ebenfalls die soziale Unverträglichkeit und als zweiten, dass aus dem Bericht der Kommission zur E nnittl mut des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. also dieser berühmten KEF, hervorgeht, dass durchaus Einsparungspotenziale bei den Öffentlich-Rechtlichen vorhanden sind und die Einnahmenmöglichkeiten nicht ausgeschöpft werden.
Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag hat im vergangenen Monat ein medienpolitisches Positionspapier verabschiedet, über das man durchaus nachdenken kann und auch nachdenken sollte. Von der Sozialdemokratie liegt mir ein entsprechendes Konzept nicht vor. Sonst würde ich auch daraus zitieren.
Dem könnte ich zustimmen und ich bitte alle zum wiederholten Male. doch einmal ernsthaft darüber nachzudenken, was man machen könnte und müsste. um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegenüber den kommerziellen Sendern dauerhaft zu stärken. Denn darum geht es. Aber das kann man nie schaffen, wenn man Jahr für Jahr weitere Eingeständnisse an den Kommerzfunk macht. Wir sind deshalb gegen diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrau,
weil er im Grunde genommen dem Mechanismus - und das will ich zum Schluss noch sa gen - dient. der in den letzten Jahren schon immer funktioniert hat: Die „Expertokratie- wird eingeübt. Das heißt, Experten bringen den Ministerpräsidenten ein paar Vorschläge. Diese setzen sich am Kamin zusammen. Sie sind nicht in der Lage. die Details zu kontrollieren, wie auch die Parlamente im Regelfall nicht, weil sie nur ganz kurze Abnickzeit haben. Und dann wird nach dem Kamingespräch wieder etwas Grundlegendes für die mediale Zukunft des Landes beschlossen.
Ja. ich komme zum Ende. - So wird wieder etwas beschlossen, was nicht durchdacht ist. Ich bitte Sie herzlich: Lehnen Sie das ab, damit man endlich sachlich darüber reden kann! Mit dieser Methode kommen wir nicht weiter. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Zeit vorn 06.07. bis 07.08.2000 haben die Regierungschefs der Länder den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Für das Land Brandenburg hat am 14. Juli der Ministerpräsident seine Unterschrift geleistet. Der Landtag ist jetzt aufgefordert. seine Zustimmung zu gehen. damit der Vertrag in Landesrecht umgesetzt werden kann.
Die Änderungen betreffen insgesamt sechs Staatsverträge. Dabei ist natürlich klar, dass die wichtigste Änderung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgesehen ist. Und ich denke mir, HCIT Bisky. es war auch zu erwarten, dass das in diese Richtung laufen wird, weil die anderen - völli g unbestritten -, viele, die Sie angesprochen haben, nicht Ziel dieses Staatsvertrages waren.
Allerdings wird diese Änderung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag die größte Aufmerksamkeit unter der Bevölkerung bekommen. weil natürlich jeder einzelne Bürger von der Erhöhung betroffen ist. Aber welche Alternative bliebe uns denn? Eine Neuregelung war in jedem Fall notwendig. weil die bisherige Gebührenperiode am 3 I.12.2000 endet.
Im Gegensatz zur PDS-Fraktion darf ich namens der SPD-Fraktion sagen. dass wir die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs - der hier schon zitierten KEF mittragen und der Erhöhung der Rundfunkgebühren zustimmen werden.
Nach den Feststellungen der Kommission ist die Erhöhung zum 1. Januar 2001 für die Dauer von vier Jahren um 3.33 DM unumgänglich_ um den Bedarf der Rundfunkanstalten zu decken.
Damit wir diese 3.33 DM richtig einordnen. sei noch einmal daran erinnert, dass eine Schachtel Zi garetten deutlich mehr kostet.
- Die Nichtraucher verzichten dann vielleicht auf dreieinhalb Flaschen Bier oder ähnliche Dinge mehr. Irgendetwas ist immer verzichtbar.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Erhöhung ist Erhöhung. Damm. dass das eine Belastung für die Bevölkerung ist, kommt man nicht herum. Aber ich denke. dass damit eine Sicherung des Niveaus des Programms der Öffentlich-Rechtlichen erreicht wird, und das sollte doch unser aller Ziel sein.
Die Begründung ist des Weiteren deshalb plausibel. weil die Anstalten nachweisen konnten, dass ihre Programmaufwendungen überdurchschnittlich gestiegen sind. Das Beispiel der Sportveranstaltungen hat der Staatssekretär Speer hier schon genannt.
Die Anstalten haben zudem im Prüfverfahren nachgewiesen, dass sie alle Einsparmöglichkeiten genutzt haben. Zwar bestehen nach Aussagen der Kommission noch Chancen. im Bereich der Zusammenarbeit der Anstalten Geld zu sparen. Insoweit sind die Anstalten aufgefordert. in ihren bisherigen Bemü
Ich verstehe die in vielen Ländern laufende Diskussion uni die Frage. ob die Anstalten nicht noch sparsamer sein könnten. Solche Diskussionen werden aber vor allem in Ländern mit großen Anstalten geführt, und da will ich einfach nicht beurteilen, ob diese mit weniger Geld auch zurecht kämen.
Wir haben allerdings den Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg im Auge zu haben. Hier gilt: Der ORB, den wir seinerzeit als schlanke Anstalt eingerichtet haben. kann nicht weiter abspecken. In den bisherigen Prüfberichten wurde bis heute an keiner Stelle gerügt. dass zu viel Geld ausgegeben worden sei. Der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg ist somit auf die Erhöhung der Gebühren. die - so denke ich - durchaus moderat ist, dringend angewiesen. um seinem Auftrag gerecht zu werden.
Ich empfehle dem ORB allerdings an dieser Stelle zu überlegen. ob die angedachte Einsteilung der Liveübertragungen der Landtagssitzungen wirklich so viel Geld einspart. dass man das unbedingt machen sollte. Wir werden im Rundfunkrat und Sie. Herr Schöps. im Programmrat dafür Sorge tragen, dass das Infonnationsbedürfnis der Bürger nicht darunter leidet, wenn das Geld eventuell knapp wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wir bereits hei der Behandlung vorangegangener Staatsverträge kritisch feststellen mussten, ist auch im vorliegenden Fall der Staatsvertrag schon seit langem unterzeichnet. Das Parlament wird offensichtlich nur noch als Abnickorgan benötigt. um der Form Genüge zu tun. Denn welches Parlament stimmt mehrheitlich noch gegen einen Staatsvertrag, der schon im Vorfeld vom jeweiligen Regierungschef unterzeichnet wurde?
Doch zusätzlich tauchen in diesem Staatsvertra g, der durch den heutigen Beschluss rechtliche Bestandskraft erhalten soll, einige Passagen auf. mit denen wir uns als Fraktion der DVU nicht einverstanden erklären können. Aus diesem Grunde werden wir auch unseren Änderungsantrag einreichen.
Es ist schon eigenartig: Dem einfachen Bürger sagt man jeden Tag, dass er nicht zu hohe Ansprüche stellen und den Gürtel enger sehnallen soll. Man sagt dem Bürger. dass er bezüglich Lohnforderungen und Entfernungen zum Arbeitsort flexibel sein soll. Die Aufzählung solcher Beispiele ließe sich endlos fortsetzen.
Doch nun gibt es in dieser Wüste eine Oase, die grünt und blüht. Dank des staatlich geschützten Gebühreneinzugsmonopols wird den öffentlichen Medien eine ständig stärker sprudelnde Geldquelle für ihre kostenintensiven Gedankenexperimente erschlossen. Auf die Fra ge. weshalb sich die öffentlichen Medien nicht ebenso wie die privaten finanzieren können, bekommt man zum Beispiel die Geschichte von der Pflicht zu unabhängiger Information zu hören.