Protocol of the Session on September 21, 2000

Der Bau einer Kindertagesstätte ist nach den Förderrichtlinien des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost gnindsätzlich förderfähig. sofern es sich - wie in dem von Ihnen geschilderten Fall - um einen Ersatzneubau handelt.

Die IfG-Mittel des Bundes können bis maximal 9(1 % der Gesamtmaßnahme eingesetzt werden. Gegenüber dem Bund sind im Rahmen der Venvendungsnachweisprüfung mindestens 10% andere öffent I iehe Mittel nachzuweisen.

Dieser öffentliche Anteil kann daher leider nicht direkt durch Mittel freier Trä ger oder privater Dritter getragen werden.

Frage 399 Fraktion der PDS Abgeordnete Kerstin Kaiser-Nicht - Häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche

In einem Infonnationsschreiben des Ministeriums für Bi ldung. Ju gend und Sport vom I 1. August 2)00 zu Strukturveränderungen im Kindertagesstättenbereich an alle Gemeinden und Ämter des Landes Brandenburg wird festgestellt. „dass die Änderung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung der Anerkennung der Verfügbarkeit von Kinder betreuenden Arbeitslosen im Sinne des § 119 SGB III grundsätzlich nicht entgegensteht".

Ich frage die Landesregierung: Wie erklärt sie sich die wenige Zeilen weiter formulierte Wertun g. dass eine kurzzeitige und kurzfristige Unterbringung wegen Erwerbssuche „nur selten praktische Bedeutung hat, da verantwortungsbewusste Eltern schon im Interesse des Kindswohls eine Betreuung durch bekannte Personen vorziehen werden"?

Antwort der Landesregierung

Staatssekretär im Ministerium für Bildung. Jugend und Sport Szymanski

Bei Ihrer Anfrage stellen Sie zwei Sachverhalte in einen Zusammenhang, der so nicht besteht.

Mit der beispielhaften Nennung der häuslichen Abwesenheit wegen Erwerbssuche für eine familiäre Situation. die Tagesbetreuung erforderlich macht, wollte der Gesetz geber sicherstellen. dass die konkrete Erwerbssuche nicht an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten scheitern darf, uni die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.

Das von Ihnen zitierte Informationsschreiben nimmt darauf Bezug und erläutert in diesem Zusammenhang zwei von einander getrennt zu betrachtende Sachverhalte:

Der erste Sachverhalt bezieht sich auf die Frage der Verfügbarkeit von Kinder betreuenden Arbeitslosen für den Arbeitsmarkt, wenn es zu einer kurzfristigen Arbeitsaufnahme kommen sollte. Hier besagt das von Ihnen zitierte Informationsschreiben klar und deutlich, dass eine dauerhafte Aufnahme eines Kindes in Tagesbetreuung in der Regel kein Problem ist. da auch kurzfristig Plätze geschaffen werden können und die bisher schon gezeigte Flexibilität von Leistungsverpflichteten und Trägern durch die Kita-Gesetz-Novelle nicht beeinträchtigt wird.

Der zweite Sachverhalt bezieht sich auf eine kurzzeiti ge und kurzfristige Unterbringung des Kindes bei Erwerbssuche. wenn z. 1.3. der allein zur Verfügung stehende Elternteil das Kind zu einem Vorstellungsgespräch nicht miniehmen kann und die familiäre Situation keine Betreuung durch Familienangehörige ermöglicht. In dem von Ihnen zitierten Informationsschreiben wird darauf verwiesen. dass es sich bei den betroffenen Kindern um die Altersgruppe der unter Zweijährigen handelt. die in einem solchen Fall durch ihnen fremde Personen betreut werden müssen. Da insbesondere kleine Kinder ein entwickeltes Vertrauen zur Bezugsperson und Umgebung brauchen, ist im Grundsatz eine geeignete Eingewöhnung erforderlich, die bei einer kurzzeitigen und kurzfristigen Unterbringung nicht 113(532° lieb ist. Eine kurzzeitige und kurzfristige Unterbringung hei häuslicher Abwesenheit wegen Erwerbssuche. soll den Eltern lediglich die Bewältigung von Betreuungsnotfällen ermöglichen. Dabei ist davon auszu gehen. dass sich die Eltern des Problems einer kurzzeitigen und kurzfristigen Unterbrin gung ihres Kindes bewusst sein werden und im Interesse des Kindeswohls eine Betreuung durch dem Kind bekannte Personen vorziehen werden.

Das von Ihnen zitierte Informationsschreiben sprich! das Spannun gsverhältnis der gesetzlichen Norm zum Bedarf und der allgemeinen Aufgabe von Kindertagesbetreuung an und nimmt darin ausführlich Stellung zu der damit verbundenen Auslegungsproblematik.

in diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen. dass es sich hierbei uni kein neues Problem handelt. da auch hei der bis 30.06.2000 gültigen Rechtslage ähnliche Probleme hätten auftreten können. Bei einer Versorgungsquote von 30 % der unter zweijährigen Kinder in der Krippe kann doch davon ausgegangen werden. dass schon vor der Novellierun g des Kmderlauesstättengesetzes nicht alle Erwerbssuchenden ihre Kinder in der Krippe untergebracht haben und deshalb das von Ihnen aufgegriffene Problem in der Tat als ein Problem anzusehen ist. das in der Realität kaum von Bedeutung ist.

Auch möchte ich darauf hinweisen, dass die Ehem. uni die es hier geht. in gesellschaftliche und familiäre Netzwerke eingebunden sind, aufdie sie zurückgreifen können. wenn sie eine kurzzeitige und kurzfristige Unterbringung ihres Kindes benötigen.

Frage 400 Fraktion der PDS Ahgeordnete Dr. Esther Schröder - Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen

Das Ministerium für Arbeit. Soziales, Gesundheit und Frauen hat die Landkreise über eine Neufestsetzung, das heißt eine Kürzung. der Kontingente für eine Förderung im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit. Soziales. Gesundheit und Frauen für Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe. des Breitensports und der freien Kulturarbeit informiert.

In der Konsequenz bedeutet dies. dass nur noch Maßnahmen bewilligt werden, die nicht in das Jahr 21)4)1 hineinreichen. auch wenn das Kreiskontingent für das Jahr 2000 noch nicht ausgeschöpft ist. Bisher bot das Verfahren der Kontingentierung für die Kreise eine relativ verlässliche Planungsgrundlage. Mit der jetzt verfü.gten Kürzung wird dieses Anliegen konterkariert.

Ich frage die Landesregierung: Hält sie das beschriebene Verfahren für einen geeigneten Schritt, um eine von der Landesregierung selbst angekündigte „Verstetigung" der Arbeitsffirdening zu erreichen?

Antwort der Landesregierung

Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen Ziel

Für die Förderung nach der MASGF-Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Strukturanpassun gsmaßnahmen im Bereich der Jugendhilfe. der sozialen Dienste. des Breitensports und der freien Kulturarbeit stehen im Jahr 2000 Mittel in gleicher Höhe wie im Vorjahr zur Verfügun g. Eine Kontingentierung der geförderten Personen in SAM erfolgt lediglich im Bereich der sozialen Dienste. Wir konnten diese Kontingente zu Jahresbeginn gegenüber dem Vorjahr erhöhen. Damals hatten wir die Kreise und kreisfreien Städte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kontingente zur Jahresmitte neu festgesetzt werden müssten. wenn durch zu späten Projektstart die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2001 überdurchschnittlich _belegt" würden.

Nachdem abzusehen war, dass im weiteren Jahresverlauf genau diese Situation eintreten würde. sind die Landkreise umgehend und zwar deutlich vor Ausschöpfung der Verpflichtun gsermächtigungen - informiert worden. Wir verbanden die Mitteilung mit einer Erhöhung des Kontingents für solche MaßnalynerL die ausschließlich Kassenmittel benötigen.

Ich kann hei unserem Vorgehen heim besten Willen keinen Widerspruch zu unserer angekündigten Verstetigung der Arbeitsförderung sehen, zumal ja auch hei unserer SAM-Förderung insgesamt in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung der Förderfälle und des Mitteleinsatzes vorgesehen ist. Allerdings überlegen wir derzeit. oh es sinnvoll ist, die Verpflichtungsermächtigungen von vornherein bei der Kontingentierung zu berücksichtigen. Das würde ein „Nachwaschen" überflüssig machen und größere Planungssicherheit fiir alle schaffen.

Frage 40I Fraktion der PDS Abgeordnete Dr. Dagmar Enkelmann - Mögliche Auswirkungen einer Deicherhöh ung, bei Lätzen

Bei einem Vor-Ort-Besuch im Nationalpark „Unteres Odertal" wurde von einem Vorhaben berichtet. hei dein der Deich unter anderem in Höhe Zützen uni 2 m angehoben werden soll. Der dort befindliche Uferradweg wurde erst vor kurzem mit EUFördennitteln ausgebaut. Die Befürchtung besteht. dass mit der Anhebung des Deiches der Radweg nicht mehr nutzbar sein würde.

Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie zum genannten Vorhaben?

Antwort der Landesregierung

Minister für Landwirtschaft. Umweltschutz und Raumordnung Birthler

Die von Ihnen angesprochene mögliche Deicherhöhung des Deiches an der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße ist Teil einer Überlegung des Landesuniweltamtes, den LunowStolper-Polder an das Hochwasserabfluss geschehen der Oder anzuschließen. Falls weitergehende Untersuchungen zeigen, dass dieses Vorhaben genebilligungsfähig ist, was abzuwarten ist. müsste der Deich an der Hohensaaten-Friedrichstaler-Wasserstraße die Funktion übernehmen. die heute noch der Deich unmittelbar an der Oder wahrnimmt, der dann seine heutige Funktion verlieren wird. Damit verbunden wäre ein wesentli

eher Umbau des Deiches an der Hohensaaten-FriedrichstalerWasserstraße ungefähr in dem Ausmaß. wie Sie es beschrieben haben. Der Radweg würde dann als Ersatzmaßnahme vom Landesumweltamt neu gebaut werden. Mit einer Umsetzung ist aber frühestens ab dem Jahr 2006 zu rechnen.

Frage 402 Fraktion der PDS Abgeordnete Anita Tack - Bericht der Pällmann-Kommission

Anfang September ist in Berlin der Bericht der Regierun gskommission zur Reform der Verkehrsinfrastrukturfinanziemng vorgelegt worden. Dabei wird unter anderem der auch im Landtag Brandenburg schon diskutierte Vorschlag zur Herauslösung des Bahnnetzes aus der Deutschen Bahn AG und die Übertragung in Bundes- bzsA. Länderhoheit unterbreitet.

Ich fra ge die Landesregierung, welche Position sie in die Diskussion des Berichtes zu diesem Thema einbringen wird.

Antwort der Landesregierung

Minister für Stadtentwicklung. Wohnen und Verkehr Meer

Die Pällmann-Kommission hat sehr interessante Vorschläge unterbreitet, die weitgehend mit der grundsätzlichen Auffassung der Landesregierung übereinstimmen. Was nun die Herauslösung des Netzes aus der Deutschen Bahn AG betrifft. wird sich die Landesregierung nicht von vornherein festlegen lassen, sondern die derzeitigen Entwicklungen bei der DB kritisch beobachten (hauptsächlich sind das der angekündigte Rückzug von Fernverkehrsleistungen und die so genannte Mittelstands- initiative bei den regionalen Netzen) und schließlich eine Verhandlungsposition einnehmen, die den Zielen des Landes entspricht.

Ganz gleich, ob das Netz im Konzemverbund der DB AG verbleibt (das sind derzeit die Vorstellungen des Geschäftsführers der Bahn und des Bundes), als ei genständige Gesellschaft aus dem Konzern entlassen wird oder wieder in direkte staatliche Verantwortung kommt, für die Landesregierung steht eines fest:

Die Vorgabe der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit zum Netz für Dritte muss in jedem Fall gewährleistet sein, die Entwicklung des Wettbewerbs auf der Schiene darf nicht durch Konzernpräferenzen behindert werden.

Frage 4113 Fraktion der PDS Abgeordnete Kerstin Kaiser-Nicht - Kosten für Landstraßenhahnen

In der Antwort der Landesregierun g auf die Kleine Anfrage 598

teilt der Minister für Stadtentwicklung. Wohnen und Verkehr am 28. August 2000 mit, dass die Landesregierung die Höhe der Kosten für Straßenbahnen bei den jeweiligen kommunalen Aufgabenträgem unter Berücksichtigung der Zuführungen an diese Aufgabenträger prüft. Die Prüfung sollte bis Ende August dieses Jahres abgeschlossen sein.

Ich frage die Landesregierung. welche Schlussfolgerungen sie aus den Ergebnissen der Prüfling insbesondere im Hinblick auf eine gesonderte Unterstützung der betreffenden Landkreise ( z. B. im Rahmen des Haushaltstitels _Förderung der Aufgaben- träger infolge Sonderlasten- ) und der drei Landstraßenbahnen im Land Brandenburg zieht.

Antwort der Landesregierung

!1inister für Stadtemu icklung, VI ohnen und Verkehr !Meyer

Die Straßenbahnen in unserem Lande bilden gemeinsam mit dem Schienenpersonennahverkehr und den Omnibussen ein leistungsfähiges Gesamtsystem _Brandenburger ÖPNV -. Dabei könnte man sagen, dass unsere Landstraßenbahnen östlich von Berlin eine Art „Zwitterstellung- zwischen der Eisenbahn und den Stadtstraßenbahnen einnehmen:

Einerseits erfüllen sie ähnlich wie die Eisenbahn eine Erschließungsfunktion im Überlandverkehr. Andererseits bedienen sie nicht das Massenverkehrsaufkommen in den großen Städten des Landes wie die typischen Straßenbahnen. haben aber vergleichsweise hohe Fahrgastzahlen.

Einerseits erfordern sie hohe Investitions-. Abschreibungs- und Betriebskosten. Andererseits haben sie einen volkswirtschaftlichen Beitrag zur touristischen und sonstigen Entwicklun g ihrer Region geleistet.

Unter anderem unter Abwägung dieser Kriterien müssen sieh zunächst die zuständigen Aufgabenträger und die verantwortlichen Gesellschafter der Landstraßenbahnen für deren dauerhaften Erhalt einschließlich ihres Finanzbeitrages aussprechen.