Es gilt also. sehr genau zu prüfen. welche Programme mit dem bisherigen Mittelvolumen weiter geführt und welche weniger Mittel erhalten sowie welche neuen Ansätze finanziert werden sollen. Letztlich geht es also darum. hei dem vorhandenen Mittelvolumen Prioritäten zu setzen. Hinzu kommt. dass wir beim Kurssystem - das ja. wie Sie wissen. aus ESF-Mitteln finanziert wird - auch nicht ganz frei sind von den Rahmenbedingungen, die die EU-Kommission dafür setzt. Danach werden ESF-Mittel für insgesamt sechs Maßnahmebereiche eingesetzt. Die Mittel für das Kurssystem sind dem Maßnahmebereich „Gesellschaft ohne Ausgrenzung- zugeordnet.
Für alle Maßnahmen dieses Bereiches ist ein gutes Fünftel der ESF-Mittel vorzusehen. Daraus werden - neben dem _Kurssystem" und dem Ihnen ja auch bekannten Programm _Arbeit statt Sozialhilfe- - z. B. berufspädagogische Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe finanziert oder auch Benachteiligte im Bereich der Stadterneuerung gefördert. Auf der anderen Seite werden aus diesem Bereich auch die Landesmaßnahmen zur Bekämpfun g. der Jugendarbeitslosigkeit an der so genannten zweiten Schwelle, Jugend 2005. sowie die Aktivitäten zur Linderung der Arbeitslosigkeit älterer und schwer vennittelbarer Arbeitsloser bestritten.
Schon allein diese Auflistung zeigt, wie schwer es uns natürlich gefallen ist. die Prioritäten zu setzen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Mittel des Kurssystems berufspädagogischen Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe und der 13enachtei ligtenfördcrung int Bereich der Stadtemetterung geopfert würden. Zahlenmäßig käme das in etwa hin. Aber ich könnte genauso gut sagen, dass die Mittel eingesetzt werden. uni die Ansätze im Bereich „Arbeit statt Sozialhilfe- annähernd konstant zu halten. Sie verstehen. worauf ich hinaus will.
Es geht uns nicht darum, hier etwas wegzunehmen und es dort zuzuschustern. Es geht uns bei allem darum, wie wir die Mittel am wirksamsten einsetzen können. Dem wird unser neues Landesprogramm..Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg" Rechnung tragen. Wir werden Bewährtes fortschreiben wie „Arbeit statt Sozialhilfe- oder eben auch das _Kurssystem kontra Langzeitarbeitslosigkeit- und anderes neu überlegen. was die „Politik des lebenslangen Lernens - befördert. Denn wir müssen uns für die folgenden Jahre die nötigen Spielräume offen halten. damit wir rechtzeitig neue arbeits- und qualifizierungspolitische Akzente setzen können,
Frage 395 Fraktion der PDS Abgeordnete Irene Wolff - Dienstantritt von Lehrkräften außerhalb Brandenhurgs
Nach mir vorliegenden Informationen haben an einer Reihe von Schulen Lehrkräfte, die bisher nur befristete Arbeitsverträge hatten und auch zum neuen Schuljahr erneut nur einen befristeten Arbeitsvertrag angeboten bekommen haben. ihren Dienst nicht wieder angetreten und sich zum Teil eine neue Arbeitsstelle in den westdeutschen Bundesländern gesucht. Dadurch kam es zu Unterrichtsausfällen, die kurzfristig nicht vertreten werden konnten.
Ich frage deshalb die Landesre gierung: Wie viele Lehrkräfte mit einem befristeten Arbeitsvertrag haben zum Beginn des neuen Schuljahres ihren Dienst nicht angetreten?
Nach einer Umfrage vom Montag, dem 18.09.. unter den Leitern der Staatlichen Schulämter haben ca. 80 Lehrkräfte mit einem befristeten Arbeitsvertrag zu Beginn des neuen Schuljahres ihren Dienst nicht angetreten.
Es kam dadurch auch zu Unterrichtsausfällen, obwohl die Schulämter natürlich versuchen. umgehend Ersatz zu finden. Das Land Brandenburg ist als öffentlicher Arbeitgeber in diesen Fällen in einer außerordentlich schwierigen Lage_ weil schon in unmittelbarer Nachbarschaft das Land Berlin bessere Arbeitsvertragsbedingungen bietet als das Land Brandenburg.
Das gilt aber nicht nur für Berlin. sondern auch für die anderen alten Bundesländer. wo durch das höhere Tarif- und Besoldungsniveau und einen in der Regel höheren Beschäftigungsumfang auf Dauer ein deutlich attraktiveres Angebot durch den öffentlichen Arbeitgeber gemacht wird. In Berlin werden in vielen Fällen Lehrkräfte mit auf Dauer vollem Beschäftigungsumfang eingestellt: der Schülerrückgang im Ostteil wirkt sich für die ganze Stadt längst nicht so stark aus, wie es in Brandenburg der Fall ist. da im Westteil kein Geburteneinbruch wie im Osten zu verzeichnen war.
Darüber hinaus werden in Berlin auch außerhalb der Gymnasien in der Sekundarstufe I Lehrkräfte mit 2 Wahlfächern bei gleichwertiger Ausbildung eine Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppe höher eingruppiert als bei uns.
Für die anderen neuen Bundesländer stellt sich die Konkurrenzsituation auf dem Lehrerarbeitsmarkt durchweg ähnlich dar. weil auch dort Lehrkräfte nach einer zunächst befristeten Einstellung bei der ersten Gelegenheit. eine Stelle mit einer besseren arbeitsvertraglichen Absicherung oder einem besseren Rechtsverhältnis zu erreichen, entweder durch Auflösungsvertrag oder durch fristlose Kündigung ausscheiden. Das Land hat keine Möglichkeit, eine Lehrkraft. die sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindet, daran zu hindern, sich ggf. durch fristlose Kündigung die Möglichkeit zu schaffen. zu günstigeren Arbeitsbedingungen in einem anderen Land zu arbeiten. Wenn eine Beschäftigung auf Dauer angeboten werden kann, ist das Land Brandenburg im Vergleich zu den anderen neuen Bundesländern durch die Möglichkeit der Verbeamtung durchaus attraktiver; gegenüber Berlin sind wir jedoch nur hinsichtlich des Ostteils der Stadt konkurrenzfähig.
Es ist leider nicht zu erwarten, dass sich diese Probleme kurzfristig lösen lassen. Es kommt viel darauf an, dass und wann die
Angleichung der Tarife in Ost und West erreicht wird, es wird aber über einige Jahre bei dem Problem bleiben. dass aufgrund der sinkenden Schülerzahlen eine volle Beschäftigung nur in wenigen Fällen auf Dauer zugesichert werden kann.
Die unterschiedlichen Einstufungen in den Ländern sind nur über eine Harmonisierung der besoldungsrechtlichen Regelungen durch den Bund anzugleichen. Es ist keineswegs ein Ost-West-Problem. wenn in NRW und Brandenburg ein Lehrer mit 2 Wahlfächern anders bezahlt wird. als in Berlin oder in Hamburg.
I. Wir haben versucht, durch bundesweite Ausschreibungen und durch die Veröffentlichung über Einstellungsmöglichkeiten im Internet Bewerber zu finden.
Wir haben uns mit Berlin verständigt. dass wenigstens während des laufenden Schuljahres keine Abwerbungen versucht werden.
Wir sind dabei, genau zu bestimmen. für welche Qualifikation und Fachkombinationen eine dauerhafte Vollbeschäftigung trotz rückgehender Schülerzahlen zugesichert und damit eine Vollzeitverbeamtung angeboten werden kann.
4. Wir haben den jährlichen Einstellungskorridor für unbefristete Neueinstellungen von 250 Vollzeiteinheiten in diesem Jahr durch einen Vorgriff auf das nächste Jahr deutlich ausgeweitet. Damit konnten mehr Lehrkräfte unbefristet eingestellt bzw. gehalten werden.
5. Zwischen Finanzminister- und Kultusministerkonferenz wird es eine Verständigung geben. welche Veränderungen in der Lehrerbesoldung in absehbarer Zeit vorgenommen werden sollen. Dabei wird die Frage der Harmonisierung von uns zum Thema gemacht werden.
Frage 396 Fraktion der PDS Abgeordnete Kerstin Osten - Aktivitäten der Landesregierung zur Sicherung der Firma Bagenda Baugesellschaft nihH Müllrose
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Lande ist neben der Ansiedlung neuer Unternehmen vor allem durch die Sicherung der Klein- und Mittelunternehmen zu führen. Die dazu notwendige Liquiditätssicherung im Falle von fremdverschuldeten Insolvenzen wurde im Landtag oft diskutiert und gefordert.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, was sie unternommen hat bzw. unternehmen wird, die wirtschaftliche Existenz der Firma Bagenda Baugesellschaft mbH Müllrose und damit mehr als 100 Arbeitsplätze zu sichern.
Nach Auskunft des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) ist mit Beschluss vom 1. September 2000 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. Bagenda eröffnet worden. Einflussmöglichkeiten für die Landesregierung gibt es in diesem Stadium des Verfahrens grundsätzlich nicht. Allerdings bietet die Insolvenzordnung verschiedene Möglichkeiten, die Existenz des Unternehmens zu erhalten.
Die Landesregierung hatte vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhebliche Anstrengungen zur Existenzsicherung des Unternehmens unternommen. Ich erinnere hier daran, dass die Landesregierung mit dem Liquiditätssichentilgspro gramm (LI- ST) und dem Konsolidierungsfonds (KONSI II) über wirkungsvolle Instrumente verfügt, an der Stabilisierung und Konsolidierung von Unternehmen mitzuwirken.
Dass trotzdem die Insolvenz nicht vermieden werden konnte. zeigt ein weiteres Mal, dass die vorhandenen Überkapazitäten im Bereich des Bausektors zu notwendigen Strukturanpassungen führen werden.
Frage 397 Fraktion der PDS Abgeordnete Irene Wolff - Regelungen hei Verwendung verfassungswidriger Symbole in Schulen
In verschiedenen Medien wurde in den letzten Wochen die Frage thematisiert. dass an Schulen verfassungswidrige Symbole und Zeichen geschmiert bzw. hergestellt worden sind. ohne dass dies von den zuständi gen Schulleitungen aufgenommen oder an die zuständigen Schulämter gemeldet worden wäre. In diesem Zusammenhang sind Verdächtigungen gegenüber den genannten Personen geäußert worden. die genannten Vorgänge vertuschen zu w ollen, was nicht dazu beigetragen hat. über diese Probleme sachlich zu diskutieren.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie und nach welchen Regelungen haben Lehrkräfte. Schulleitungen und Schulämter in derartigen Fällen des Schmierens. der Herstellun g oder Verwendung verfassungswidriger S ymbole zu verfahren?
Im Falle des Herstellens, Verwendens oder Verbreitens von Symbolen verfassungswidriger Organisationen im schulischen Zusammenhang - wozu das Schmieren gehört - hat die Schule gemäß 11; 9 Abs. 1 der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenverordnung zunächst und in jedem Fall das Staatliche Schulamt zu informieren. Daneben besteht ausdrücklich eine Informationspflicht gegenüber den Eltern.
Außerdem entscheidet die jeweili ge Schule oder das Staatliche Schulamt wie auch in anderen Fällen, in denen mögliche Straftatbestände verletzt wurden, ob eine Strafanzeige erstattet wird. Eine Anzeigepflicht sieht das Strafgesetzbuch nicht vor. In Betracht kommt insbesondere eine Strafbarkeit gemäß § 86 a des Strafgesetzbuches. Im Falle von Schmierereien wird darüber hinaus der Schulträger we gen möglicher zivilrechtlicher Ansprüche informiert.
Auf der Grundlage der Erziehun gs- und Ordnungsmaßnahmenverordnung ist zusätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob das Verfahren für eine schulische Ordnungsmaßnahme einzuleiten ist. Im Regelfall ist wegen der Schwere der Verfehlung in diesen Füllen von einem derart begrenzten Ermessensspielraum auszugehen, dass praktisch in jedem Fall das Verfahren zu Ordnungsmaßnahmen - bis hin zum Ausschluss von der Schule - einzuleiten ist. Zusätzlich ist über Erziehungsmaßnahmen etwa zur Wiedergutmachung z. B. durch das Entfernen von Symbolen zu entscheiden. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren bzw. Strafen der Jugendstrafgerichte sowie strenge schulische Ordnungsmaßnahmen können neben
Zusammen mit den ordnungsrechtlichen Reaktionen hat eine weitergehende pädagogische Aufarbeitung derartiger Vorfälle zu erfolgen. Entsprechend bestimmt § 9 Abs. I der Erzichungsund Ordnungsmaßnahmenverordnung, dass dies auch bei derarti gen Vorfällen außerhalb der Schule gilt.
Als Hilfe zur Einordnung entsprechender Sachverhalte wurde im Oktober 1998 seitens des MBJS das INFO-BLATTRECHTS des Landeskriminalamtes Brandenburg den Kreisschulrätinnen und Kreisschulräten vorgestellt und übergeben. Die Informationsbroschüre enthält Hinweise und Darstellungen zu Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Zusätzlich wurden im gleichen Monat Exemplare an die Staatlichen Schulämter verschickt, um diese Infonnation den Schulen zur Verfügung zu stellen.
Anzuführen ist schließlich § 4 des Brandenburgischen Schul gesetzes, der im Rahmen der Erziehung und Bildung sowie der Weneerzichung insgesamt vorg ibt. auch den Unterricht zu nutzen. um auf Vorfälle mit Symbolen verfassungswidriger Organisationen einzugehen. Hinsichtlich der Vermittlun g von Kenntnissen. Fähigkeiten und Wertehaltungen sieht die genannte Bestimmung ausdrücklich vor. Schülerinnen und Schüler unter anderem dazu zu befähigen. den Ursachen und Gefahren der Ideologie des Nationalsozialismus sowie anderer zur Gewaltherrschaft strebender Lehren zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.
Die Grundlagen für schulische Maßnahmen sowie für die pädagogische Behandlung auch zur Vermeidung derartiger Taten sind eindeutig. Entscheidend kommt es zusätzlich darauf an. die Lehrkräfte noch stärker darauf zu orientieren, dass in diesem Bereich kein Verständnis etwa für ju gendtypisches abweichendes Verhalten angezeigt ist. Hierzu wurde am 15. September ein Rundschreiben zur.,Erziehung zu Toleranz, Solidarität und Wahrung der Würde und Freiheit des Menschen" erlassen, nach dem jede Schule mit Hilfe der Beratung der Staatlichen Schulämter bis zum 31. Januar 2001 einen Bericht zu pädagogischen Zielen und Umsetzungsstrategien gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zu erstellen hat.
Daneben wird in Kürze ein weiteres Rundschreiben ergehen, uni den erforderlichen Nachdruck zu erhöhen und um die Lehrkräfte noch einmal zu offensivem und abgestimmtem Vorgehen zu ermutigen.
In einem konkreten Projekt zum Ersatzneubau einer Kita ist ein freier Träger bereit, die notwendigen Komplementärmittel zur Ergänzung zu Investitionsmitteln aus dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost aufzubringen. Der Beschluss des Kreistages entsprechend einer Prioritätenliste ist dafür Grundlage. Das wäre der einzige Weg, dieses sehr notwendige Projekt realisieren zu können.
Ich frage deshalb die Landesregierung, ob die Investitionspauschale entsprechend des § 21 des GFG dafür in Betracht kommt, das heißt. die finanziellen Leistungen des freien Trägers als Komplementärmittel anerkannt werden?
Der Bau einer Kindertagesstätte ist nach den Förderrichtlinien des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost gnindsätzlich förderfähig. sofern es sich - wie in dem von Ihnen geschilderten Fall - um einen Ersatzneubau handelt.