Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Für die Bürger im Land ist es nach wie vor unverständlich. dass überteuerte Bauvorhaben nicht wirksam verhindert werden können. Die kommunale Selbstverwaltun g lässt tatsächlich eine erhebliche Grauzone zu. in der Entscheidungen möglich sind. die sich später als Fehler erweisen. Die Einzelfälle sind vielen aus den Schlagzeilen bekannt. Dies ist nicht hinnehmbar. auch wenn es oft aus Unkenntnis geschieht. Die bisher zur Verfügung stehenden Mittel der Kommunalaursicht sollen hier auf den Prüfstand. Wir wollen nicht die Staatliche Plankommission. die die Rohre zuteilt - das hatten w ir schon -. sondern die Eingriffsmöglichkeiten des Landrates. Projekte zu untersagen. müssen verstärkt werden. Der Landrat muss auch wirklich in die Pflicht genommen werden.
Die Bürgerinitiativen im Land werden immer professioneller. Die Politik muss erkennen. dass hier ein wertvolles Gegengewicht zu der Selbstherrlichkeit mancher Kommunalfürsten heranwächst.
(Vereinzelt Beifall hei der PDS) Einige weitere Beispiele für die Notwendigkeit des Umdenkens wollte ich noch anbringen. Der Wirtschaftswissenschaftler Helmut Seitz von der Europa-Universität spricht in seinem aktuellen Gutachten zum Länderfinanzausgleich von 175 Mehrkosten für die Entsorgung des ländlichen Raums. Eine weitere Zahl: Der Wasserverband Lausitz hat beim Abwassertag in Wildau angegeben. dass sich in seinem Gebiet die Kosten verdoppeln. wenn er den ländlichen Raum anschließen müsste. Er liegt derzeit auch bei 70 "o der Anschlusskosten.
"Für Ortschaften mit 200 oder weniger Einwohnern sind dezentrale Lösungen fast immer und für Gemeinden mit 200 bis 500 Einwohnern sehr häufig die ökonomisch günstigste Lösung."
Die Zahlen belegen eindeuti g: Die Verrohning des ländlichen Raums wäre mit einer Kostenexplosion verbunden. Hier muss
ganz entschieden gegengesteuert werden. Das Land darf dies auch nicht durch Fördennittel sanktionieren. Von daher ist die Überarbeitung vieler Abwasserbeseiti gungskonzepte - teilweise arbeiten diesenach dem Mono: Dort. wo ein Steuerzahler wohnt, muss auch ein Rohr verlegt werden. - zwingend notwendig.
Dennoch geht es nicht um einen Glaubenskrieg. ob zentral oder dezentral. es geht einzig und allein uni den Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit. Die Konzepte sollen im Endeffekt auch Planungssicherheit für die Gemeinden und die Bürger bringen und sie sollen Akzeptanz erzeugen.
Der in der Förderrichtlinie geforderte Variantenver gleich wird von Bürgerinitiativen und Verbänden größtenteils als notwendig
Im Amt Straupitz sind die Warnungen der Bürgerinitiative und der Gemeindevertretung nicht ernst genommen worden. Die Eskalation in Briesensee sollte uns allen eine Warnung sein. Ich möchte vom innenminister gern wissen. weshalb die Polizei zur Durchführung eines zumindest fragwürdigen Projektes gegen die Bürger missbraucht werden konnte. Die Polizisten tun mir richtig Leid.
(Zuruf von der CDU: Sie haben sich aber nicht missbrau- chen Lassen!! Wie soll das jetzt weitergehen? - Das ist die Frage. Sollen die Hausanschlüsse auch unter Polizeischutz errichtet werden oder sollen jetzt die Verbände die Polizei zur Durchsetzung ihrer Projekte anfordern? Für mich ist es eine Horrorvorstellung, dass das Beispiel im Land Schule machen könnte. Für Briesensee ist die Forderun g klar: Wenn man Fehler erkennt. dann muss man auch die Kraft haben. sie zu korrigieren. auch wenn es sich hierbei uni eine kommunale Angelegenheit handelt. Ich denke. das betroffene Innenministerium bzw. die gesamte Landesregie- rung muss sich damit befassen. Das Umweltministerium hat bereits eine Förderung der Projekte abgelehnt. Der Punkt 2.5. greift den Wunsch von Verbänden auf, in ihrem Entsorgungsgebiet durch Aufgabenzuordnung Kleinkläranlagen errichten und betreiben zu können. Dazu ist anzumerken: Bei Inbetriebnahme einer Kleinkläranlage erfolgt auf Antrag die Freistellun g vom Anschluss- und Benutzerzwan g. Alle Leistun- gen erfolgen dann durch private Leistun gen des Nutzungsbe- rechtigten. Damit ist die Brisanz des Vorschlags klar. Ich kann mir vorstellen, dass die Landesregierung Handlungshilfen er- arbeitet. die die Priatrechte. die durch das Grund gesetz ge- schützt sind. nicht infrage stellt. 1.:Indta2 13ramknburg - 3. wahlpzriixlr - Plenarrmiolsoll 3 19 - 13. Juli 2rx11)
hn Punkt 2.6. geht es um die Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der Genehmigung von Kleinkläranlagen. Hier wird von Ingenieurbüros moniert. dass sich Projekte durch überzogene Forderun gen leicht uni 1 500 DM verteuern können.
Vorgeschlagen wird z. B.. Baugenehmigungsverfahren in bestimmten Fällen in Bauanzeigeverfahren umzuwandeln. Ich denke. hier gibt es reichlich Ansätze zur Deregulierung.
Ein wesentlicher Punkt des Antrages ist die Fordenmg nach einer umfangreichen Bürgerbeteiligung. Die Gemeindeordnung regelt ganz eindeutig in den 16 und 17. wie das zu erfolgen hat. Dennoch beschweren sich die Bür ger oft zu Recht, dass sie ausgetrickst und vOr vollendete Tatsachen gestellt werden. Verwaltung und Politik haben aber die verdammte Pflicht, zu versuchen. den Bürger von der Richtigkeit und Notwendigkeit der
Grundlage dafür sind eine frühzeitige und ehrliche Offenlegung. und die Bereitschaft. Hinweise und Vorschläge der Bürger in die Meinungsbildung einzubeziehen. Leider neigen Verwaltungen oft dazu. sich über die Interessen der Bürger leichtfertig hinwegzusetzen. Dies sollten wir uns auch als Abgeordnete nicht bieten lassen. denn wir bekommen letztendlich die Prügel dafür.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zwei Hauptaufgaben. Die eine ist die Sanierung der Problemverbände. Da sind wir auf dem Weg. Wie gesagt, es wird noch schwierig. Wir haben die zweite Aufgabe: siedlungsspezifische Erschließung des ländlichen Raumes - so heißt das Schlüsselwort -. aber so. dass sie die Bürger letztendlich auch bezahlen können.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um direkte Zustimmung. Die Landesregierung möchte ich bitten. den Beschluss möglichst schnell umzusetzen. denn die Menschen draußen warten darauf. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich eingangs möchte ich feststellen: Der gemeinsame Antrag zum Problemkreis Abwasser, verehrte Kolleginnen und Kolle gen der Koalitionsfraktionen. hat mich angenehm überrascht - angenehm, weil darin einiges zu finden ist, für das ich mich - genauso wie meine Fraktion - seit Jahren eingesetzt habe. Ihre Formuliening
"Ein dünn besiedeltes Flächenland wie Brandenburg kann jedoch nicht vollständig an die zentrale Kanalisation angeschlossen werden. In ländlichen Gegenden können Kleinkläranlagen die bessere. weil ökologisch gleichwertige und kostengünstige Alternative sein.
Immerhin ist mir in den letzten zehn Jahren kein einziges Dokument der Regierungskoalition in die Hände geraten. in dem Kleinkläranlagen. also dezentrale Anlagen. eine derarti g große Rolle spielten. Insoweit verkörpert der vorliegende Antrag nach Jahren der Verweigerung em Stück Anerkennung der Realität. Damit macht der Antrag Hoffnung. dass das in der Abwasserbilanz 1999 und durch Minister Birthler erst kürzlich formulierte Ziel. 85 ". der Einwohner an die zentrale Abwasserentsorguno anzuschließen. jetzt ernsthaft hinterfragt wird.
Auch beim erreichten Anschlussgrad von 70" ,), gibt es noch ein beachtliches Potenzial für alternative dezentrale Lösun gen. Zum Beispiel besagt die offizielle Statistik_ dass noch 900 Gemeinden mit weniger als 5( X) Einwohnern nicht an eine zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind.
Um nicht missverstanden zu werden: Die Probleme sind komplexer Natur. Sie beschränken sich nicht auf den Streit: zentral oder dezentral. Mein Wort für dezentrale Lösungen ist keine Entscheidung für eine Politik "von einem Straßengraben in den anderen Straßengraben". Nur: Die dezentrale Lösung hatte bisher kaum eine Lobby. und darum geht es. Wäre es anders gewesen. gäbe es nicht Dinge wie in Bnesensee. Die gilt es zu klären. Zugleich muss die Abwasserpolitik so reformiert werden. dass Auseinandersetzun gen wie in Briesensee von sumherein ausgeschlossen sind. Politik muss mit den Bürgern und nicht gegen sie gemacht werden.
Was die einzelnen Punkte des Antrages betrifft. nur so viel: Ich hätte das eine oder andere anzumerken. Aber aufgrund der fehlenden Zeit und der Spezifik der Materie würde ich dazu gern im Fachausschuss weiter mit Ihnen zusammenarbeiten. Ich vvi II hier nur Folgendes andeuten:
Es dürfte mehr an Veränderungen gesetzlicher Bestimmungen notwendig werden. als der Antrag vermuten lässt. damit alles synchron verläuft. unter anderem von der Gemeindeordnung über die Landkreisordnung bis zum Kommunalabgabengesetz sowie dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.
Die Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen ist zwar ein Fortschritt. aber nicht ausreichend. Die Grenze "bis 200 Einwohner" ist formal. Sie ist aber in der Förderrichtlinie festgeschrieben. Sie entspricht weder den technisch-technologischen Möglichkeiten moderner dezentraler Anlagen noch den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten.
Nicht nur individuelle Anlagen, sondern auch solche für Gruppen von Haushalten oder Teile V011 Kommunen gehören in den Blickpunkt.
Nötig ist auch ein Kontrollsystem gegenüber den Nutzern. das einen vernünftigen Standard von Kleinkläranlagen sichen und dabei w eder die kommunalen Aufgabenträger durch übenriebene Bürokratie überlastet noch die Bürger abschreckt.
Alles in allem möchte ich deshalb, verehrter Kollege Dombrowski als Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft. Umweltschutz und Raumordnung. die Selbstbefassung des Ausschusses. wie Sie sie in einer der letzten Landtagssitzungen vorgeschlagen haben. weiterführen mit dem Ziel. dass wir uns
in diesem Landtag in Kürze - das ist natürlich ein subjektiver Begriff - so verständigen können. dass das Wasser da. wo es gefördert wird. wo es zwischenzeitlich genutzt wird. wieder dem natürlichen Kreislauf der Natur zugeführt wird. Wir sollten uns darüber einig sein; Vom Abwasser zum Nutzen im Interesse aller Beteiligten. - Danke.
Herr Präsident? Meine Damen und Herren? Die Abwasserentsorgung im Land Brandenburg ist weiterhin im Gerede. und trotz aller zu verzeichnenden Erfolge gibt es keinen Grund. zur Tagesordnung überzugehen.
In verschiedenen Regionen des Landes - zum Glück nicht in allen - ist die Abwasserentsorgung ein Reizthema hei Bürgerinnen und Bürgern, bei Bürgerinitiativen und Kommunalpol itikern. da Gebühren und Beitragslast drücken und eine Reihe von Verbänden und Aufgabenträgern wirtschaftliche Schwierigkeiten haben.
Mit diesem Antrag der Koalition. der zum Ziel hat, den Einsatz dezentraler Entsorgungslösungen zu befördern. wollen wir einen Beitrag zur Versachlichun g der Diskussion leisten. Wir wollen. dass vor einer Entscheidung über die Art der Abwasserentsor
gung objektiv und fachlich fundiert Vorteile und Nachteile. Kosten und Nutzen. zentrale und dezentrale Lösungen ge genübergestellt werden. uni eine fundierte und glaubwürdige Entscheidung zu treffen.
Ob das Land in den ersten Jahren nach der Wende tatsächlich oder vermeintlich die zentralen Abwasserentsorgun gssysteme favorisiert hat. mag dahingestellt bleiben. Ich weiß jedenfalls gut. dass mein Vorgänger. der Kollege Stöcken hier in diesem Hause mehrere Anträge zur Beratung eingebracht hat. die einen ähnlichen Inhalt hatten wie der heutige. Ganz neu ist das also nicht. Ich würde sagen. Herr Kollege Gemmel: Lieber spät als nie!
Aber einen Hinweis kann ich nur nicht verkneifen: Herr Kollege Gemmel. wenn Sie hier die Rolle der Polizei in Briesensee gebrandmarkt haben.
dann möchte ich darauf hinweisen, dass wir in einem Rechtsstaat leben, und wenn die Polizei zur Absichening einer Maßnahme. die genehmigt ist, gerufen wird, dann ist das das Normalste von der Welt. Wie wir wissen, hat die Polizei sich dort sehr ordentlich verhalten. ist nicht eingeschritten. sondern hat in gutem Gespräch mit den Bürgern dort von allen Seiten ihren Dienst getan.
denfalls nicht den Eindruck erwecken, als käme jetzt das Kommando: Rückwärts marsch. marsch! Die KleinkFaranlagen sind das Wahre! - Aber wir wollen Klarheit in der Kgliftsbestimmung. und wir wollen die Klarheit so. dass die Bürger sie verstehen.
Wir wollen. dass die Landesre g.rang prüft. oh die Rahmenbedingungen und Genehmi g ungsverfahren für die Errichtung von Kleinkläranlagen klarer bestimmt und vereinfacht werden können. Es ist die Frage zu klären: Können die Anforderungen an Kleinkläranlagen. die nach dem derzeiti gen Förderrecht voll biologisch arbeiten müssen. umweltverträ glich reduziert %%erden oder muss es heim jetzigen Reinigungsstandard bleiben?