Protocol of the Session on July 12, 2000

Der Rationalisierungseffekt würde somit über die Verwaltungsgrenzen hinaus wirken. Dieses 24-Stunden-Grundbuch ermöglicht die Einsichmahme außerhalb der Öffnungszeiten. Im Hinblick auf die Standortsicherung und auf die Arbeitsplatzerhaltung sind "Elektronische Grundbücher" in Zeiten der europäischen Öffnung ein wichtiges Instrument. um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Sie setzen Zeichen, dass öffentliche Verwaltung gerade öffentliche Verwaltung - durchaus flexibel und anpassungsfähig sein kann.

Die Einführung des ''Elektronischen Grundbuches" und die dadurch mögliche konsequente Umsetzung der Geschäftsabläufe wird die Arbeitsweise der Grundbuchämter revolutionieren. Die vollautomatische Bearbeitung lässt rationelles, kundenfreundliches und serviceorientiertes Arbeiten zu. Der Auskunftskomfort wird gesteigert und Bearbeitungszeiten werden verkürzt. Auch der Datenaustausch mit anderen Behörden wird vereinfacht und verbessert. Die Einrichtung eines landesweiten "Elektronischen Grundbuches" ist eine einmalige Investition, die über kurz oder lang für Brandenburg unumgänglich sein wird.

Aus Berichten anderer Bundesländer geht hervor. dass bereits ab dem zweiten Jahr Einnahmen bzw. Minderausgaben den Investitionen gegenüberstehen und im dritten Jahr sogar schon ein rechnerischer Überschuss erzeugt werden kann.

Mit der Entscheidung, Software als Grundlage des "Elektronischen Grundbuches" zu erwerben, wurde bereits der erste Schritt getan. Weitere müssen nun folgen. Hier müssen auch aus den Fehlern der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Einführung von Alternativverfahren die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden, um selbstverständlich eine Wiederholung zu vermeiden.

Eine gründliche 1T-Ressortplanung ist ebenso unerlässlich wie ein erfolgreiches Projektmanagement und eine erfol greiche Projektorganisation.

Wir erhoffen uns die Vorlage eines aussagekräftigen Konzeptes im September, welches dann rasch zur Einführung eines "Elektronischen Grundbuches" umgesetzt werden kann, - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort geht an den Abgeordneten Ludwig. Er spricht für die PDS-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! SPD und CDU wenden sich mit dem vorliegenden Antrag einem wirtschaftspolitischen Problem im Land Brandenburg zu. Das ersieht man vielleicht nicht aus dem Text des Antrages. aber der Hintergrund wird es verdeutlichen.

Der Justizminister des Landes Brandenburg. der neue, der jetzt in dieser Koalition im Amt ist, verkündete unlängst. dass er die Justiz zu einem positiven Standortfaktor machen will. Daraus, dass er das verkündet. geht für mich zum einen hervor, dass sie es im Augenblick, jedenfalls nicht in allen Bereichen, nicht sein kann. und zum Zweiten. dass er es in aus unserer Sicht wichtigen Bereichen erreichen will. Eine solche Facette greift die Koalition mit dem vorliegenden Antrag auf.

Nicht nur die in Brandenburg zu Tausenden zu offenen erklärten offenen Vermögensfragen - sie waren einmal abgeschlossen - und die langwierige Arbeit der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen haben den Grundstücksmarkt im Land Brandenburg lange Zeit behindert. Auch die langwienge Arbeit in den brandenburgischen Grundbuchämtern mit den verschiedenen wechselnden Softwares. für die die Mitarbeiter Beschuh werden müssen - das ist ein Teilbereich der Probleme -. stellte Investoren, aber auch Menschen wie du und ich beim Ausbau oder Umbau ihres Hauses immer wieder vor große Probleme.

Bereits die Vorgängerregierung dieser Landesregierung war offensichtlich an dem Thema dran, als sie beschloss. Software in den brandenburgischen Grundbuchämtern einzuführen, um Arbeitsvorgänge zu vereinfachen und dann nach Bedenken bezüglich der Jahr-2000-Fähigkeit dieser Software eine neue Software zu beschaffen.

Allerdings entstand damit in den Grundbuchämtern ein neues Problem, das mit dem vorliegenden Antrag hier im Zusammenhang zu sehen ist. Die beschaffte neue Software erwies sich nämlich als Pleite. Sie ist zwar Jahr-2000-fähig. allerdings eignet sie sich wahrscheinlichnicht zur Einführung des "Elektronischen Grundbuches".

Daraus ergibt sich wohl auch ein Teil der Aussagen des Antrages und der heutigen Pressemitteilung des Justizministers, dassnämlich die notwendigen Investitionen zur Einführung des "Elektronischen Grundbuches" im Landeshaushalt ah- die Jahre 2000/2001 noch nicht enthalten sind. Das heißt, der Haushalt. den wir hier vor kurzem beschlossen haben. genügt den formulierten Erfordernissen der großen Koalition nicht. Da kommt also neue Arbeit auf uns zu. Vielleicht meinte das auch die Finanzministerin. als sie bei Beschlussfassung über den Landeshaushalt. der ja ach so wegweisend ist, bereits den Nachtragshaushalt für dieses Jahr ankündigte.

Wir gehen davon aus, dass in Umsetzung der hier geforderten Konzeption in Brandenburg bis zum Jahresende mit den notwendigen Arbeitsschritten begonnen werden könnte und dass in Zukunft Investoren. aber auch private Häuslebauer, die nichts weiter wollen.

als ihr Menschenrecht auf Wohnen umzusetzen. die brandenburgische Justiz als positiven Standortfaktor erfahren können. und tragen daher diesen Antrag mit.

Abschließend möchte ich mich bei Frau Richstein für den Hinweis auf die positiven Impulse der Landesregierung Sachsen-Anhalts bedanken. Es ist schön. dass es von Ihnen wieder einmal so gesagt wurde. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke auch. - Das Wort geht an den Abgeordneten Schuldt. Er spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Mai dieses Jahres berichteten Presseorgane über Fehlinvestitionen in Höhe von 5,3 Millionen DM bei der Anschaffung der ComputerSoftware ARGUS. Der Justizminister hatte bei einer Vortragsveranstaltung im Brandenburgischen Oberlandesgericht Anfing Mai dieses Jahres öffentlich eingeräumt, dass mit ARGUS ein "Elektronisches Grundbuch" wahrscheinlich nie organisiert werden kann.

Das Gnindbuchsvstern ARGUS war bereits im Januar dieses Jahres in die Negativschlagzeilen geraten. Damals ließ das OLG kritische Stellungnahmen dementieren. Die Fehler seien lediglich Kinderkrankheiten. In den Amtsgerichten wurde hinter vorgehaltener Hand von einem skandalösen Fehlkauf berichtet.

Das Herumexperimentieren mit dem S ystem ARGUS führte teilweise bei den Grundbuchämtern zu einem 60%igen Leistun gseinbruch. Wegen der schwerwiegenden Mängel am Computersystem schnellten Bearbeitungszeiten auf acht oder sogar neun Monate hoch. Die Verantwortung trägt eindeutig die alte Landesregierung unter ihrem ehemal igen Justizminister.

In anderen Bundesländern funktioniert das "Elektronische Grundbuch" bereits, so - das wurde heute schon gesagt - in SachsenAnhalt. Auch in Sachsen sind nach Auskunft von Minister Schelter schon eine Million Grundbuchblätter elektronisch gespeichert. Der kleine Staat Estland im nördlichen Baltikum verfügt über ein funktionierendes "Ektronisches Grundbuch". Wie ist es möglich. dass selbst kleine Staaten die hoch technisierte Bundesrepublik überholen?

Der Landesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht das Justizministerium aufs Korn genommen. So wurde für die Justizbehörden des Landes Brandenburg Hard- und Software beschafft. ohne zuvor eine IT-Ressortplanung entsprechend den Richtlinien für den Einsatz der Informationstechnik im Land Brandenburg zu erstellen.

In den Jahren 1991 bis 1 995 und 1997 hat der damalige Justizminister nur interne Vermerke zur IT-Ausstattung und eine Zuarbeit für den IT-Gesamtplan des Landes Brandenburg geferti gt. Warum hat das Justizministerium teilweise von einer öffentlichen AtLsschreibung abgesehen? Kritisch bemerkt der Landesrechnungshof

"In einigen Fällen hat das Ministerium IT-Beschaffungen

durchgeführt. obwohl nach den Prüfungserkenntnissen die personellen. organisatorischen und technischen Voraussetzungen nicht vorlagen."

Das Ministerium hat das Haushalts- und Vergaberecht und die Richtlinien für die Planung und Verwirklichung von IT-Vorhaben nicht mit der erforderlichen Sor gfalt beachtet. Dies ist auch der Grund dafür. dass der wirtschaftliche Einsatz der beschafften Informationstechnik infrage steht. Es geht der Vorwurf an die Landesregierung. dass sie dem Projektmanagement und der Projektorganisation nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt habe.

Die DVU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Einhaltung des Haushalts- und Vergaberechts und der IT-Richtlinien Brandenburgs zu beachten.

Dem vorliegenden Antrag ist zu entnehmen, dass die aufgezeigten Missstände immer noch nicht behoben sind. Nun soll bis zum September 2000 ein Konzept für die Einführung des "Elektronischen Grundbuches" vorgelegt werden. Wann mit einer Realisierung zu rechnen ist. steht offenkundig in den Sternen.

In der griechischen Mytholo gie liegt über dem vieläugigen Riesen Argus ein schicksalsschwerer Fluch. Im Übrigen wurde Argus von Hernes. dem Sohn des Zeus. getötet. Ein wahrlich schlechtes Omen. meine Dame und meine Herren von der Landesregierung. Ex-Minister Bräutigam war nicht in der Lage, ein effektives "Elektronisches Grundbuch" bei den Amtsgerichten installieren zu lassen.

Völlig unverständlich ist auch, dass Brandenburg einen technischen Sonderweg beschritten und sich damit gegen eine mögliche Kooperation mit Berlin entschieden hat. Andererseits war heim elektronischen Handelsregister eine länderübergreifende Kooperation möglich. Wir müssen als Resümee feststellen, dass die alte SPD-Regierung Millionenbeträge in den Sand gesetzt hat. Verantwortlichkeiten werden natürlich weit weggeschoben.

Ihnen. Herr Minister Schelter, wünsche ich eine glücklichere Hand. Denn am Ende trägt wieder einmal der arg gebeutelte Steuerzahler die finanziellen Lasten, die durch Fehlinvestitionen entstanden sind. Wir hoffen auf ein effektives. umsetzungsfähiges Konzept. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die Landesregierung. Herr Minister Schelter. bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat in der Tat den Ehrgeiz. die Justiz zu einem positiven Standortfaktor in unserem Land werden zu lassen. Wir sind gerade im Bereich des Grundbuches von diesem Ziel - das ist zuzugeben und richtig dargestellt worden - noch sehr weit entfernt.

Nun. Herr Abgeordneter Schuldt. Ihr Ausflug in die griechische Mythologie war amüsant, aber nicht besonders hilfreich. Dunkel

war der Rede Sinn. Das, was Sie über die frühere Landesregierung gesagt haben. mag stimmen. Sie können sicher sein: Der Justizminister. der vor Ihnen steht, wird. wie die gesamte Landesre gierung. die seit dem 13. Oktober 1999 im Amt ist. Haushaltsvorschriften selbstverständlich beachten. Sie wird in enger Abstimmung mit dem Rechnungshof - ich werde in den nächsten Tagen ein Gespräch mit der Präsidentin führen - alle neuen Projekte voranbringen. Wir legen Wert auf eine Beratun g und eine begleitende Prüfung durch den Rechnungshof.

Was in der Aufbauphase dieses Landes geschehen ist. ist leicht zu kritisieren. Ich wiederhole, was ich in diesem Hohen Haus und auch draußen oft gesagt habe: Ich habe hohen Respekt vor der Aufbauleistung meines Vorgängers in Bezug auf die Justiz in Brandenburg.

(Beifall bei der SPD)

Dass in einer solchen Aufbauphase Fehler passieren können. dass da oder dort die angespannte Haushaltslage zu provisorischen Lösungen gezwungen hat, ist einzuräumen.

Lassen Sie mich zum Antrag der Koalitionsfraktionen kommen. Ich bin für diesen Impuls für die Politik der Landesregierung sehr dankbar. Ich habe bei meinem Amtsantritt im Bereich Grundbuch das Softwaresystem ARGUS, das die Jahr-2000-Fähigkeit des Brandenburger Grundbuchs sichern sollte, vorgefunden. Meinem Vorgänger war. wie auch mir. bewusst. dass dieses Softwaresystem nicht geei gnet ist, eM "Elektronisches Grundbuch" sicherzustellen: deswegen musste eine Entscheidung für ein neues System getroffen werden. Dies habe ich vor einigen Tagen getan. Ich bin froh und dankbar, Ihnen mitteilen zu können. dass ich, dem Antrag der Koalitionsfraktionen entsprechend. in der Lage sein werde. Ihnen bis zum September ein Konzept für die Einführung des "Elektronischen Grundbuchs" vorzulegen.

Was die haushaltsmäßige Realisierung anbelangt, ist der Stand wie folgt: Wir haben die Möglichkeit, ein Pilotgericht mit den notwendigen Mitteln auf der Basis des geltenden Haushalts auszustatten, falls die Haushaltssperren nicht zu hart zuschlagen. Es ist in der Tat richtig, dass wir zur Weiterführung des Projekts neue Haushaltsmittel brauchen, die ich im Nachtragshaushalt erwarte.

Dieser Antrag der Koalitionsfraktionen bedeutet für die Politik der Landesregierung und insbesondere des Justizministers eine wichtige Unterstützung. Ich sage noch einmal: Dafür bin ich sehr dankbar. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wir sind an) Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antra g auf Drucksache 3/1437 folgt. der möge die Hand heben. - Gegenstimmen`? - Stimmenthalningen? - Damit ist dem Antrag einstimmig ohne Enthaltung gefolgt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Initiative "e-Business für den Mittelstand"

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 3/1441

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitra g des Abgeordneten Müller. der für die SPD-Fraktion spricht.