Protocol of the Session on June 22, 2000

Sie ignorieren alle Einwände und bleiben auf dem hohen Ross Ihrer Mehrheit sitzen.

Herr Kuhnert, wenn Sie uns vorhalten, dass wir heute Anträge zur Abstimmung im Parlament einbringen, die im Fachausschuss nicht diskutiert wurden, werfe ich Ihnen den Ball zurück. Denken Sie bitte an den Änderungsantrag zum Haushaltsstrukturgesetz, Bundessozialhilfegesetz AG BSHG. Auch dort ist es so, dass nicht im Fachausschuss diskutiert wurde. Ich sage Ihnen: Wenn wir dazu im Fachausschuss die Diskussion geführt, wenn wir im Finanzausschuss mehr Möglichkeit gehabt hätten, darüber zu reden, dann hätten wir uns die Diskussion sparen können. Wenn ich das alles lese, weiß ich nicht richtig, was dahinter steckt_ Ich vermute ganz stark, dass es das Zeichen des Innenministers Herrn Schönbohm in Richtung Gemeindegebietsreform ist. Wir sollten uns schon Zeit lassen, um darüber zu diskutieren, welche Auswirkungen das für die Kreise und für die amtsfreien Gemeinden usw. haben wird.

Lassen Sie uns wirklich noch einmal darüber diskutieren. Wir haben die Chance, die erheblichen Schwachstellen dieses Gesetzes auszumerzen und ein paar Wochen später eine Beschlussempfehlung vorzulegen, die konsensfähig ist.

(Beifall bei der PDS)

In der jetzigen Form ist der Gesetzentwurf für die PDS-Fraktion nicht zustimmungsfähig, weil er den Kreisen mit einiger Sicherheit finanzielle Belastungen aufgrund der so genannten Altfälle aufdrückt, weil er überflüssige Durchgriffsmöglichkeiten des Landes enthält, die von Misstrauen gegenüber den Kreisen zeugen, weil er von zweifelhaften Größenordnungen hinsichtlich Möglichkeiten verstärkter ambulanter Versorgung ausgeht und weil die Wahlfreiheit von Betroffenen nur eine höchst untergeordnete Rolle spielt.

(Beifall bei der PDS)

Ich bleibe aber dabei, dass sich aus diesem Gesetzentwurf etwas Vernünftiges machen lässt. Deshalb noch einmal der Appell, die Verabschiedung des AG BSHG zu verschieben. Ein Antrag meiner Fraktion liegt Ihnen vor. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Bednarsky. - Das Wort geht noch einmal an die Fraktion der SPD, Frau Abgeordnete Konzack.

Zuvor kann ich hier im Landtag wieder junge Gäste begrüßen. Sie kommen von der Gesamtschule Britz. Herzlich willkommen!

sen Sie aber genau sagen, wo das Geld herkommt. Die Sache muss realistisch sein.

Frau Konzack, gestatten Sie eine Zwischenfrage? - Bitte schön, Herr Kollege Domres!

Warum im Nachhinein diskutieren, wenn man doch während des Verfahrens über einen vernünftigen Vorschlag diskutieren und ein Gesetz einbringen könnte, was sowohl bei den Betroffenen als auch bei den Fraktionen mehrheitsfähig und konsensfähig ist?

(Beifall bei der PDS) (Beifall) Frau Konzack (SPD): Frau Konzack (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der Konsolidierung des Landeshaushalts richtet sich unser Augenmerk besonders auf den Einzelplan 07. Gerade für die Sozialdemokraten im Land Brandenburg ist er ein wichtiger Gradmesser für die Umsetzung zentraler Politikinhalte. Wie viel Solidarität prägt die Landespolitik? Was wird für Menschen getan, die Unterstützung und Hilfe der Gemeinschaft brauchen? In der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses umfasst der Einzelplan 07 1,7 Milliarden DM im Jahr 2000 und 1,63 Milliarden DM im Jahr 2001. Im letzten Jahr standen 1,68 Milliarden DM zur Verfügung. Ich habe diese Zahlen jetzt noch einmal ganz verkürzt genannt. Die Zahlen deuten an, was ich im Folgenden mit Blick auf die Sozial-, Gesundheits- und Frauenpolitik des Landes an einigen Beispielen klarmachen will: Die finanzielle Ausstattung in diesen Bereichen wird im Wesentlichen kontinuierlich fortgeführt. Darauf, dass dies bei der Förderung des Arbeitsmarktes nicht 100%ig gelungen ist, ist mein Kollege Andreas Kuhnert vorhin eingegangen. Er hat aber auch deutlich gemacht, dass es trotzdem als Erfolg zu werten ist, dass auf Ausschussebene hierfür durch die Initiative der Koalitionsfraktionen 17 Millionen DM zusätzlich beschlossen worden sind, und dies mit realistischen Deckungsvorschlägen, meine Damen und Herren. Besonders erfreulich ist in meinen Augen, dass zahlreiche freiwillige Leistungen - auf die kommt es bei Sozialpolitik hauptsächlich an - aus dem Einzelplan 07 bei diesem Doppelhaushalt in vollem Umfang erhalten bleiben. In einigen Fällen gibt es 2000 und 2001 geringfügige Abstriche, die aber in keinem Fall substanzielle Auswirkungen haben. Sollte dies einmal der Fall sein, Frau Bednarsk-y, biete ich Ihnen gerne einmal an, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren. Dann haben wir immer noch die Möglichkeiten, etwas zu verbessern oder diesbezügliche Überlegungen anzustellen. Wir machen noch einen Nachtragshaushalt. (Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Wieso denn machen?)

Ich weiß nicht, von welchem Gesetz Sie reden. Ich habe uber kein Gesetz gesprochen. Aber vielleicht kommen wir noch dazu.

Im Gesundheitswesen wird auch 2000 und 2001 mir Mtl. lionen DM die Summe des Vorjahres für Suchtkrankennslic und Psychiatrie zur Verfügung stehen. Uns ist klar. NA LT mit dieser Summe vieles, aber nicht alles Wunschenswerte auf die • sem Gebiet leisten können. Das haben Sie. Herr Dr Wagner. vorhin ganz richtig gesagt. Ich denke da besonders an die Suchtprävention. Mit Blick auf die Statistik über Suchtkranke hzu. gefährdete müsste eigentlich mehr Geld zur Verfugimc stehen.

Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hin gewiesen. dass die SPD-Fraktion jede Einsparung im Haushalt ausführlich diskutiert und hinterfragt hat. Wenn uns jemand unterstellt, wir hätten das mit links gemacht, dann, muss ich sagen. ist das nicht gerechtfertigt.

(Klein [ SPD]: Wirklich, genau!)

Hinsichtlich der Deckung für Mehrbedarfe wurde auch von unserer Seite nach weiterem Einsparpotenzial gesucht. In allen Fällen wurde dabei die Vorgabe beachtet, dass als notwendig erachtete Aufgaben auch in Zukunft erfüllt werden können.

Wenn bei aller Knappheit des Haushaltes im Ergebnis in uns wichtigen Politikbereichen Kontinuität erreicht werden konnte, ist das in meinen Augen ein Erfolg. Er mag nicht als solcher von allen gesehen werden, aber ich muss den Tatsachen ins Auge sehen. Das sollte auch von der Opposition nicht kleingeredet werden.

Frau Dr. Schröder hat vorhin gesagt, dass die Sozialpolitik zum Opfer falle. Ich muss schon sagen, das ist sehr überzogen. Seien Sie gewiss, dass in unserer Fraktion der SPD - ich möchte das sogar ehrlichen Herzens auf die Koalition ausdehnen; dort sitzen ebenfalls verantwortungsbewusste Sozialpolitiker,

(Beifall bei SPD und CDU)

Über Umschichtungen kann man dann nachdenken. Dann müssie sitzen im Ausschuss mit uns zusammen - verantwortungs

bewusst gehandelt wird. Ich finde es unglaublich, dass Sie uns unterstellen, wir würden die Sozialpolitik im Land quasi opfern. Das können Sie bestimmt nicht behaupten.

(Frau Dr. Schröder [PDS]: Sie machen es aber!)

Sowohl hinsichtlich des Investitionsprogramms Pflege als auch mit Blick auf die Krankenhausförderung bleibt Brandenburg für die Kommunen und die Träger ein verlässlicher Partner. Die Krankenhausförderung wird auf dem bisherigen Niveau fortgeführt.

Wenn Sie einmal ehrlich sind und sich anschauen, was im Gesundheitswesen in den letzten zehn Jahren aufgebaut worden ist, dann müsste man sich an Ihrer Stelle wirklich schämen, wenn man dann noch irgendwelche weiteren Forderungen stellt.

(Beifall bei SPD und CDU)

Für das IVP wird aufgrund des Standes der Umsetzung sogar mehr Geld fließen. Die erfreulichen Ergebnisse beider Programme kann jeder von uns in seinem Wahlkreis begutachten. Eine Grundsteinlegung für ein Krankenhaus oder die Einweihung eines Alten- oder Pflegeheimes, in dem jetzt alte Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt wirklich menschenwürdig leben, meine Damen und Herren, haben wir doch alle schon erlebt und das können Sie nicht vom Tisch wischen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Als Beispiel für den Stellenwert der brandenburgischen Seniorenpolitik möchte ich auf das Förderprogramm „55 aufwärts" hinweisen, für das in beiden Jahren trotz des Sparkurses immer noch 1,45 Millionen DM zur Verfügung stehen. Sie wissen ganz genau, Frau Bednarsky, dass das Herzblut besonders unserer immer noch kranken Arbeitskreisvorsitzenden Frau Schildhauer-Gaffrey gerade an diesem Programm „55 aufwärts" hängt und dass wir das nicht leichten Herzens machen. Aber wir sichern es immer noch mit 1,45 Millionen DM ab. Da geben wir immer noch das Zeichen, dass uns die ehrenamtliche Tätigkeit unserer Seniorinnen und Senioren etwas wert ist.

(Zurufe von der PDS)

Ein weiteres wichtiges Element der brandenburgischen Sozialpolitik bleibt die Förderung für ambulante soziale und gesundheitsfürsorgerische Dienste in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Wegen der erstmaligen Einstellung der Mittel in das GFG in diesem Jahr sind diese jetzt im Einzelplan 20 ausgewiesen.

Es ist uns auch gelungen, die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz mit diesem Doppelhaushalt beizubehalten. Hier war - und das sage ich ganz ehrlich - im Vorfeld der Haushaltsaufstellung durchaus daran gedacht worden, Kürzungen vorzunehmen. Aber da haben wir uns als Sozialpolitiker der SPD-Fraktion wirklich ganz stark gemacht und haben deutlich gesagt: Wir haben der letzten Änderung nur unter der Bedingung zugestimmt: Hier geben wir nicht weiter nach, dies war für uns die letzte Änderung gewesen. Ich denke, wir haben uns durchgesetzt und es ist erst gar nicht zu dieser Kürzung gekommen. Das sollte man hier erwähnen, weil wir im Ausschuss nicht darüber diskutiert haben, weil das Kabinett schon im Vor

feld gar nicht mehr an solch eine Kürzung bei der Haushaltsaufstellung gedacht hat.

Für die Förderung von Verbänden und Projekten im Frauen-, Gleichstellungs- und Familienbereich steht mit knapp 6 Millionen DM in etwa die Summe des Vorjahres zur Verfügung.

Lassen Sie mich jetzt etwas zu den auf Ausschussebene angenommenen Anträgen der Koalitionsfraktionen zum Haushaltsstrukturgesetz sagen, die die Politikfelder ASGF betreffen:

In Artikel I soll mit dem neuen § 3 bis Ende 2002 geprüft werden, ob und gegebenenfalls in welcher Form die Landeskliniken aus der Landesverwaltung ausgegliedert werden können. Herr Dr. Wagner hatte das vorhin ausführlich dargestellt.

Der neue § 4 sichert die Deckelung der Platzkostenpauschale im Maßregelvollzug, die hier der Ordnung halber noch einmal festgeschrieben wird. Es ist also festgeschrieben und kann nicht abgesenkt werden. Im Einzelplan 07 ist diese Maßnahme im entsprechenden Titel bereits umgesetzt.

Ich komme jetzt zu Artikel 6 des Haushaltsstrukturgesetzes, der Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz. Frau Bednarsky hat ausführlich darüber gesprochen. Den vorliegenden Antrag der PDS auf Herauslösung dieses Gesetzes aus dem Haushaltsstrukturgesetz werden die Koalitionsfraktionen ablehnen. Zum einen wäre dies eine haushaltsrelevante Änderung, mit der eigentlich ein Deckungsvorschlag verbunden sein müsste. Der fehlt aber.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Nein, jetzt nicht. - Zum anderen stehen wir weiterhin zu dem Leitgedanken „ambulant vor stationär" - auch bei den Hilfen für Behinderte.

Wir können die von der Gesetzesänderung vorgesehenen Regelungen mittragen. Sowohl die Kostenerstattung in Höhe von 93 % statt 100 % für den stationären und 93 % statt 0 % für den ambulanten Bereich als auch die Deckelung der Fallzahlen scheinen uns realistisch zu sein, auch wenn sie eine hohe Hürde darstellen mögen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Kommunen, die ihre Interessen durch die Neuregelung bedroht sehen, in die konkrete Umsetzung eingebunden werden. Darüber ist auch seitens der Landesregierung vorher ganz intensiv mit den Betroffenen geredet worden und die Erarbeitung der zu erlassenden Rechtsverordnung werden wir sehr aufmerksam verfolgen.

Ich möchte das heute noch einmal sagen: Wir hatten wirklich festgelegt, dass hier ein Ausgleich zwischen den Kommunen stattfinden wird, wenn konkrete Zahlen vorliegen.

Frau Abgeordnete, es ist erneut eine Zwischenfrage angemeldet. Würden Sie die beantworten?

Nein. - Die Koalitionsfraktionen haben in den Ausschussberatungen selbst zwei Änderungsanträge zu dem Gesetz eingebracht. Eingehen möchte ich kurz auf die Veränderungen im § 2 b Abs. 3. Damit haben wir den Bedenken der kommunalen Spitzenverbände Rechnung getragen. Die Übertragung des Weisungsrechts auf das Landesamt für Soziales und Versorgung wird nicht möglich sein. Das Weisungsrecht des Ministeriums im Rahmen der Sonderaufsicht wird auf die Erteilung allgemeiner Weisungen beschränkt.

Meine Damen und Herren, durchaus könnten einige Titel komfortabler ausgestattet sein. Aber wir sind hier nicht in der ehemaligen Sendung „Wünsch Dir was". Wir müssen einfach das realisieren, was machbar ist, und wir müssen ressortübergreifend denken. Die Opposition, besonders die PDS, hat auch in anderen Ressorts immer sehr kostenintensive Forderungen. Da frage ich mich: Wie soll ein Landeshaushalt zustande kommen, wenn ich alle Ressorts nach den Wünschen der Einzelnen bedienen würde?

Der Einzelplan 07 in seiner jetzt vorliegenden Form ist angesichts der finanzpolitischen Rahmenbedingungen eine solide Grundlage für die Arbeits-, Sozial-, Gesundheits- und Frauenpolitik in den kommenden anderthalb Jahren. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Frau Abgeordnete, es wurde während Ihres letzten Satzes noch eine Frage angemeldet. Würden Sie die noch beantworten?

Bitte schön!