„ist die Universität 2001 nicht mehr in der Lage, das Budget ohne Substanzschäden an der Universität Potsdam verantwortlich zu händeln."
Das heißt, wir gehen in eine ziemlich schlechte Situation hinein und wir werden nie in die Situation kommen, dass wir diese Staatsverträge und diese Mängelverwaltung nicht mehr brauchen. Ich kann eigentlich nur appellieren: Man kann immer einmal Mängel haben und Mängel verwalten, aber wenn das ausgerechnet bei einer Zukunftsaufgabe, die vor dem Land steht, passiert, ist das schlecht. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, hier Veränderungen zu erreichen, und das ernst nehmen, was die Universität geschrieben hat. Ich zitiere noch einmal:
"Die Universitätsleitung fordert daher die verantwortlichen Politiker auf, Nachbesserungen im weiteren Beratungsverfahren des Haushalts vorzunehmen."
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Trunschke, Ihr Hinweis, dass die Koalition des Landtages von Brandenburg, die Landesregierung und insbesondere auch die CDU an einer Mängelverwaltung festhalten wollten, trifft so nicht zu. Sie sollten sich mit uns darüber freuen, dass wir es geschafft haben, für die nächsten Jahre gerade im Bereich der Forschung und Wissenschaft für die Hoch- und Fachschulen einen Standard zu halten. Wenn Sie die Rede unserer Fraktionsvorsitzenden von gestern aufmerksam verfolgt haben, konnten Sie feststellen, dass sie gerade diesen Bereich als Lebensader von Brandenburg bezeichnet und damit eine Schwerpunktsetzung vorgenommen hat, wonach wir also in den Jahren 2000 und folgende diesen Schwerpunkt setzen und auch ausbauen wollen.
Heute, meine Damen und Herren, geht es um eine Beschlussempfehlung. Der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur zum Gesetzentwurf der Landesregierung liegt Ihnen vor. Er betrifft den Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat den genannten Gesetzentwurf in seiner 7. Sitzung am 29. März abschließend behandelt. Änderungsanträge wurden von keiner Fraktion eingebracht. Das wäre auch nicht möglich; denn es handelt sich um einen Staatsvertrag, der zwischen allen deutschen Ländern. den Freien Hansestädten und den Freistaaten abgeschlossen worden ist. Es gäbe also nur die Möglichkeit, den Staatsvertrag insgesamt abzulehnen oder noch einmal auf den Prüfstand zu stellen, was aber keiner wollen kann.
Der vorliegende Gesetzentwurf trägt den Änderungen des Hochschulrahmengesetzes vom vergangenen Jahr Rechnung, insbesondere dahin gehend, dass die Hochschulen künftig selber an der Auswahl der mit dem Numerus clausus bewerteten Studiengänge beteiligt sein werden. Mit den vorliegenden Änderungen zum Staatsvertrag sollen die Länder in die Pflicht genommen werden, eine erschöpfende Nutzung ihrer Ausbildungskapazität am jeweiligen Ort, und zwar unter Ansehung der Ortspräferenzen, nach dem Verteilungsverfahren noch einmal zu verstärken.
Finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt sind aufgrund der Fortgeltung des bisher gültigen Staatsvertrages nicht zu erwarten. Im Übrigen sind für die Hochschulen unseres Landes praktische Konsequenzen dieser Änderungen heute noch nicht absehbar.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Die Abgeordneten der Fraktionen der PDS und der DVU enthielten sich bei der Abstimmung im Ausschuss der Stimme, da (Beifall bei der PDS) nach ihrer Auffassung die im Hochschulbereich - Sie erwähnten
es, Herr Dr. Trunschke - zu beklagende Mängelverwaltung fortgeschrieben, also mit diesem Rahmen und dem jetzigen Staatsvertrag nicht überwunden werde. Aber ich kann für die Koalition und für die große Mehrheit des Ausschusses erklären: Meine Damen und Herren. ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und dem vorliegenden Entwurf des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999 zuzustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat uns einen Staatsvertrag vorgelegt, der gemäß Artikel 91 Abs. 2 der Landesverfassung der Zustimmung durch dieses Plenum bedarf.
Zunächst möchte ich das Verfahren beanstanden. Der neue Landtag war an der Gestaltung dieses Staatsvertrages nicht im Geringsten beteiligt. Wieder einmal soll sich der Landtag als reines Akklamationsparlament bestätigen. Änderungen sind praktisch nicht mehr möglich. Die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer haben ihn bereits unterzeichnet. Mein Fazit: Wo bleibt unter diesen Voraussetzungen noch der Anspruch auf Kulturhoheit der Länder?!
Nach Art. 29 der Landesverfassung hat jeder das Recht auf Bildung. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen. Sozial Benachteiligte sind sogar besonders zu fördern. Soziale Gesichtspunkte werden in diesem Staatsvertrag zurückgedrängt. Das Leistungskriterium „Durchschnittsnote" soll künftig eine stärkere Rolle spielen. Der Ausschluss der älteren Studierwilligen ab 55 Jahre von Numerus-clausus-Studiengängen ist mit der Landesverfassung nicht vereinbar. In Art. 32 Abs. 3 heißt es:
Es gibt keine altersmäßige Beschränkung. Deshalb werden auch Verfassungsklagen gegen diesen Staatsvertrag voraussichtlich Erfolg haben.
Bisher wurde die Anzahl der Studienplätze, etwas vereinfacht gesagt, nach dem Stellenplan des Lehrpersonals berechnet. „In Zeiten der Globalhaushalte brauchen wir andere Maßstäbe", so die Landesregierung. Deshalb sprechen Fachleute von Kostennormwerten. Ob die zukünftige Entwicklung dem gerecht wird, bleibt abzuwarten.
Die Tätigkeit der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund beruht auf einem Staatsvertrag. Doch die Länder haben durchaus auch eine Gestaltungsmöglichkeit. Deshalb muss das Land seine eigenen Anstrengungen bei der Studienplatzvergabe verstärken. Bei Studiengängen mit mäßigem Bewerberüberhang lohnt es sich sicher nicht, umfangreiche Auswahlgespräche zu fiihren.
Es stellt sich immer wieder die Frage: Inwieweit können wir die Hochschulen durch Vorschriften reglementieren? Sicherlich darf sich der Gesetzgeber nicht davor drücken, die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen, zumal wenn Grundrechte berührt sind, wie beim Numerus clausus.
Die Notwendigkeit des Staatsvertrages wird damit begründet, dass die letzte Novelle zum Hochschulrahmengesetz den Ländern einige neue Vorgaben für die bundesweite zentrale Vergabe von Studienplätzen macht. In Studiengängen mit bundesweitem NC werden die Hochschulen künftig einen Teil der Studienplätze selbst vergeben.
Wir möchten aber noch einmal unsere grundlegende Kritik an dem gesamten Verfahren untermauern. Der Staat hat die Aufgabe, schon rechtzeitig vor Erlangung der Hochschulreife steuernd in das Geschehen einzugreifen. Das Versagen der staatlichen Entscheidungsträger wird angesichts der augenblicklichen Diskussion über die Green Card besonders deutlich. Sozusagen über Nacht fehlen plötzlich 20 000 oder 30 000 Computerspezialisten in Deutschland. Dass hier ein Manko entstehen würde, ist schon in den letzten Jahren deutlich geworden. Die elektronische Datenverarbeitung erfasst zunehmend alle Bereiche. Kein Wirtschaftsunternehmen kommt heute ohne sie aus - ebenso wie der gesamte öffentliche Sektor. Auch im privaten Bereich wird der Computer immer populärer.
Der recht vereinfachte Slogan „Kinder statt Inder" kann nicht einfach als Fantasiegebilde abgetan werden. Wir haben einerseits eine geburten arme Republik. Andererseits wurde die rechtzeitige Förderung bestimmter Ausbildungsrichtungen und Studiengänge vernachlässigt. Wir haben nichts dagegen, dass auch Ausländer an deutschen Universitäten studieren. Allerdings sind wir der Auffassung, dass sie nach Beendigung ihres Studiums in ihre Heimatländer zurückkehren müssen, um dort am Aufbau ihres Landes mitzuwirken. Ausländische Computerexperten brauchen wir nicht. Deutschland wird sich aus dem Engpass selbst befreien. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegt Ihnen ein Staatsvertrag vor, an dem das Land Brandenburg insofern beteiligt war, als dieser Vertrag die Unterschrift des hiesigen Ministerpräsidenten trägt. Er ist mit den anderen Ländern geschlossen worden und hat das Ziel, eine möglichst große Übereinstimmung bei den Auswahlkriterien zu finden, die es bei Studienbewerbern gibt.
Herr Kollege Trunschke hat eben die Gründe erklärt, die dazu führen, dass wir hier darüber sprechen. Er hat vor allem die Gründe erklärt, die er für diskussionswürdig ansieht. Dabei hat er von einer Mängelverwaltung gesprochen. Das ist in gewissem Sinne gar nicht so falsch. Man muss nur wissen, was man wirklich damit meint.
Unter anderem besteht ein Mangel darin, dass in den Schulen nicht ausreichend auf die Möglichkeiten, die an den Universitäten und Hochschulen heute geboten werden, hingewiesen wird. Unter anderem besteht ein Mangel darin, dass sehr viele junge Leute glauben, den Weg des geringsten Widerstandes dann zu gehen, wenn sie ein so genanntes Modestudium aufnehmen. Oder ein Mange! besteht darin, dass zu wenig Übersicht darüber besteht, welche Berufsmöglichkeiten es in der Zukunft gibt.
Deswegen gibt es in der Tat einige Fächer, die im Verhältnis zu anderen stärker frequentiert werden, und das ist der Grund, warum es über eine Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in gewissem Sinne - ganz im Rahmen des Artikels 12 des Grundgesetzes allerdings - gelenkt werden soll.
Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik Deutschland elf universitäre Studiengänge, die einer solchen Vergabe unterliegen. In Brandenburg, Herr Kollege, sind es übrigens mit Architektur, Betriebswirtschaft, Biologie, Psychologie und Rechtswissenschaft fünf, die einer solchen Überprüfung unterliegen.
Nun wird an einigen Hochschulen besonders diskutiert, ob denn nicht ausdrücklich eine Selbstauswahl der Hochschulen erfolgen solle. Ich finde diese Diskussion recht anregend und interessant, beteilige mich auch daran und habe mir in der Zwischenzeit eine eigene Meinung gebildet, die ich in den nächsten Diskussionen, die noch mit den Fachleuten zu führen sein werden, insbesondere dort, wo es angebracht ist, etwa im Wissenschaftsrat oder in der Kultusministerkonferenz, deutlich kund und zu wissen tun werde. Aber ich denke, dass wir bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir wirklich - auch von den finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten her - den Universitäten und Hochschulen eine solche Selbstauswahl ermöglichen können, einen solchen Staatsvertrag brauchen.
Aus diesem Grunde wäre ich Ihnen dankbar, meine Damen und Herren, wenn Sie dieser Vorlage, diesem Gesetzentwurf uneingeschränkt zustimmen könnten.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung, die die Drucksachennummer 3/851 trägt, folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist bei einer Reihe von Stimmenthaltungen der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt.
Rechnungen des Präsidenten des Landtages, der Landesregierung, des Landesrechnungshofes und des Präsidenten des Verfassungsgerichtes für das Rechnungsjahr 1997