Brunhilde Liebrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit der heutigen abschließenden Lesung zum Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt bringen wir ein Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss, von dem viele bezweifelt haben, dass es uns überhaupt gelingen würde. Wir haben zugesichert, dass wir die Ergebnisse der Anhörung zu diesem Gesetz im weiteren Beratungsgang aufgreifen werden. Heute kann ich feststellen, dass wir dieses Versprechen eingelöst haben.
Die Anhörung hat gezeigt, dass dieses überaus wichtige Gesetz in der Fassung, in der es in den Landtag eingebracht wurde, nicht die notwendige Akzeptanz der am Rettungsdienst Beteiligten gefunden hatte. Dies ernst nehmend, haben wir viele Gespräche geführt, um auszuloten, wie der Gesetzentwurf weiterentwickelt werden soll. Auf die wesentlichen Änderungen ist Herr Minister Kley in seinem Redebeitrag bereits eingegangen, sodass ich nur noch auf einige Aspekte hinweisen will.
Am bestehenden System der integrierten Leitstelle wird festgehalten. Bei den Leitstellen sind neben dem Rettungsdienst auch der Katastrophenschutz und der Brandschutz einbezogen. Des Weiteren wird der kassenärztliche Notdienst eingebunden.
Die Anzahl der Leitstellen wird deutlich reduziert und es werden sinnvolle organisatorische und betriebswirtschaftliche Größenordnungen geschaffen. Dies erfolgt in zwei Schritten: Zunächst automatisch mit der Kreisgebietsreform und im zweiten Schritt mit der Einführung des Digitalfunks ist den Kommunen aufgegeben, Vereinbarungen zum Betreiben gemeinsamer großer Leitstellen abzuschließen.
Eine Verbesserung der Qualität im Rettungswesen erwarte ich von der geplanten Einführung des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes. Die Beibehaltung der geltenden Hilfsfrist ist für uns bei der Erarbeitung des Gesetzes ein entscheidendes Kriterium gewesen.
Eine weitere Änderung betrifft die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung unter der Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Diese Änderung ist wegen der zunehmenden Privatisierung von
Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt notwendig, deren Träger ursprünglich einmal die Landkreise und kreisfreien Städte waren. Für den Träger war es möglich, für den Rettungsdienst auf das ärztliche Personal zuzugreifen. Dieser Einfluss ist durch die Privatisierung zunehmend gesunken bzw. er sinkt, sodass es unseres Erachtens sachgerecht ist, die Beschaffung des notärztlichen Personals von dem Träger des Rettungsdienstes zu lösen und der Kassenärztlichen Vereinigung zu übertragen.
Wir haben es unter den gegebenen Bedingungen für sinnvoll erachtet, die Kassenärztliche Vereinigung mit dem Sicherstellungsauftrag des notärztlichen Teils des Rettungsdienstes zu betrauen. Nachdem diese Entscheidung gefallen war, haben wir uns mit der Kassenärztlichen Vereinigung beraten und haben gemeinsame Lösungswege gefunden, wie die Kassenärztliche Vereinigung diese Sicherstellung gewährleisten kann. Klar war dabei immer, dass die KV die Sicherstellung, wie bisher die Landkreise, mit Hilfe der Krankenhäuser bzw. Krankenhausärzte gewährleistet.
Die Kassenärztliche Vereinigung hat bereits nach § 75 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches V den Sicherstellungsauftrag für den vertragsärztlichen Notdienst. § 75 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches V lässt es darüber hinaus zu, den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen durch ausdrückliche landesrechtliche Regelungen auch auf die notärztliche Versorgung auszudehnen.
Eines unserer Hauptanliegen war, mit der beabsichtigten Gesetzesnovellierung eine stärkere Verzahnung des kassenärztlichen Notdienstes mit dem Rettungsdienst zu erzielen, damit unnötige Einsätze von Notärzten im Rettungsdienst vermieden werden. Aus unserer Sicht ist es zweckmäßig, dies unter dem Dach der Kassenärztlichen Vereinigung zu tun, indem beide Tätigkeitsfelder dort verbunden werden.
Nachdem wir in der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales bereits ausgiebig über diese Änderungen diskutiert haben, sind zwischenzeitlich aus der Ärzteschaft einige kritische Stimmen laut geworden, die uns nicht verborgen geblieben sind. Wir nehmen die Kritik ernst, gehen aber nach wie vor davon aus, dass es der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den Ärzten im Land, die über die entsprechende Qualifikation für den Einsatz im Rettungsdienst verfügen, gelingen wird, die notärztliche Versorgung in derselben Qualität sicherzustellen, wie dies heute geschieht.
Hier und heute kann ich nur an alle Beteiligten appellieren, sich aufeinander zu zu bewegen und die Zeit bis zum In-Kraft-Treten des geänderten Rettungsdienstgesetzes zu nutzen, um im gegenseitigen Einvernehmen die Dinge zu verhandeln und zu vereinbaren, die nach der Novellierung des Gesetzes zu regeln sind. Ich bin davon überzeugt, dass dies mit gutem Willen aller Beteiligten gelingen wird.
Sollte dies wider Erwarten auf freiwilliger Basis nicht gelingen, muss darüber nachgedacht werden, der Kassenärztlichen Vereinigung die Möglichkeit zu eröffnen, im Notfall Ärztinnen und Ärzte zum Rettungsdienst heranzuziehen.
Sie sehen, dass das Gesetz im Beratungsgang noch eine Reihe von Modifikationen erfahren hat, die aus der Sicht der CDU-Fraktion wichtig waren. Unser Ziel, einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst zu angemesse
nen Kosten zu gewährleisten, erreichen wir damit. Nunmehr bleibt nur noch die Bitte an alle Beteiligten im Rettungswesen, die geänderten Rahmenbedingungen im Rettungsdienst und die Verhandlungsspielräume, die das Gesetz eröffnet, im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohle der Menschen in unserem Land zu nutzen.
Die Änderungsanträge der SPD und der PDS lehnen wir selbstverständlich ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Antragstellerin hat in ihrer Einbringungsrede detailliert dargestellt, welchen Zweck und welches Ziel sie mit dem Antrag verfolgt. Der Antrag sowie die Begründung sind nachvollziehbar. Allerdings kann ich sie nicht in allen Fassetten teilen.
Gerade die Zahngesundheit hat sich so deutlich verbessert, dass das sogar positiv herausgestellt wird. Man kann aber nur Anregungen geben und informieren, um die Mitstreiter zu aktivieren. Selbst die Zahnärztekammer hat darauf hingewiesen, dass es eine besondere Problematik ist, Eltern mit schlechter Zahngesundheit zu motivieren, diesbezüglich Positives an ihre Kinder weiterzugeben. Das muss man also schon etwas anders sehen.
Ich denke, der Minister hat deutlich gemacht, dass die Landesregierung die in dem Antrag aufgeführten Vorschläge bei der Umsetzung der Gesundheitsziele bereits jetzt berücksichtigt.
Wir wissen, dass die Entwicklung der Gesundheitsziele auf der Grundlage der Gesundheitsberichterstattung erfolgt. Der fünfte Landesgesundheitsbericht, dem Daten und Ergebnisse aus einer landesbezogenen Repräsentativumfrage zugrunde liegen, weist klar aus, dass sozialpolitische Gesichtspunkte mit der Gesundheitsberichterstattung in engem Zusammenhang stehen. Der Bericht ermöglicht ein detailliertes Bild von der gesundheitlichen Lage der Menschen, weil er in die soziale und individuelle Situation der Bevölkerung und die damit verbundenen Einflussgrößen eingebettet ist.
Infolgedessen war es richtig, beim Nachjustieren der Gesundheitsziele den Setting-Ansatz zu wählen, nämlich die Menschen dort abzuholen, wo sie leben, wohnen und arbeiten. Dieser gewählte Ansatz verdeutlicht nachvollziehbar die enge Verflechtung von Gesundheit und Krankheit mit der Lebenswelt einerseits und der individuellen sozialen Situation der Menschen andererseits.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich kann Ihnen nur empfehlen, diesen Bericht zu lesen. Es lohnt sich. Er ist eine echte Bereicherung. Ich denke, der wesentlichste Punkt dabei ist, dass wir die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen sowie die entsprechenden Handlungsempfehlungen umsetzen und diese gegebenenfalls auch den veränderten Erfordernissen anpassen.
Im Rahmen der dritten Landesgesundheitskonferenz im Mai dieses Jahres zur Auswertung der neu justierten Gesundheitsziele haben wir alle durch den Minister und durch die Beiträge der an der Umsetzung der Gesund
heitsziele mitwirkenden Institutionen und Einzelpersonen erfahren, dass dieser breite Ansatz bereits praktiziert wird.
Ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg. Der Sachstandsbericht der Landesregierung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales wird dies bestätigen.
Wenn ich ehrlich bin, Frau Bull, hätte es dieses Antrages gar nicht bedurft; denn die detaillierten Fragestellungen hätten wir ebenso gut im Rahmen der Selbstbefassung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales erörtern können.
Meine Damen und Herren! Der Minister hat erklärt, dass die Landesregierung im Ausschuss gern zu dem vorliegenden Antrag berichten wird. Die CDU wird diesem zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Entwurf des Rettungsdienstgesetzes in Sachsen-Anhalt ist es gelungen, neben der Qualität der Notfallrettung in Sachsen-Anhalt auch die Effizienz des Rettungsdienstes zu steigern. Das Gesetz ermöglicht notwendige Umstrukturierungen im Rettungsdienst, damit der bodengebundene Rettungsdienst effektiver und wirtschaftlicher arbeiten kann.
Die integrierten Leitstellen werden beibehalten. Gleichzeitig eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, die Zahl der Rettungsleitstellen im Land nachhaltig zu verringern. Wir erwarten, dass sich deren Zahl nach Abschluss der Kreisgebietsreform auf vier bis sechs verringern wird. Die bereits geltende Hilfsfrist von zwölf Minuten wird beibehalten. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und der Leistungserbringer sowie der Krankenkassen als Kostenträger bei der Finanzierung gestärkt.
Ferner ist es uns gelungen, Bürokratie abzubauen und das frühere Recht zu vereinfachen. Die bisherige alleinige Kompetenz der Landkreise und kreisfreien Städte, die Entgelte für Rettungsdienstleistungen im bodengebundenen Bereich aufgrund von Satzungen festzulegen, wurde zugunsten einer Vertragslösung aufgegeben. Die Träger der Rettungsdienste und die Leistungserbringer schließen jeweils für ihre Bereiche Verträge über die
Höhe der Entgelte mit den Krankenkassen ab. Bei einer Nichteinigung wird eine Schiedsstelle tätig. Das Verfahren der Schiedsstelle wird durch Rechtsverordnung bestimmt.
Da die Leistungserbringer mit den Krankenkassen Verträge abschließen, sind die Kommunen nicht mehr für die Kostenermittlung, Kostenfestsetzung und Kostenabrechnung für den Bereich der Leistungserbringer verantwortlich, sodass für sie eine erhebliche Entlastung eintritt.
Durch die Einführung der Funktion des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes soll das Einsatzmanagement für die Notfallrettung verbessert werden. Die Fortbildung des Einsatzleitstellenpersonals sowie des ärztlichen und nichtärztlichen Personals unterliegt der Überwachung durch eine fachkundige Person mit notfallmedizinischen Kenntnissen. Dadurch wird die Qualitätssicherung im bodengebundenen Rettungsdienst gestärkt.
Frau Dr. Kuppe, Sie haben soeben in der Debatte ausgeführt, dass sich der Gesetzentwurf angeblich nur marginal von Ihrem unterscheide, den Sie Anfang des Jahres 2004 eingebracht haben. Ich will mich eigentlich nicht auf dieses Diskussionsniveau einlassen; denn wir alle wissen, wie der Entwurf damals zustande gekommen ist. Die SPD-Fraktion hat sich nämlich schlichtweg den im Anhörungsverfahren befindlichen Referentenentwurf eines Rettungsdienstgesetzes der Landesregierung zu Eigen gemacht und hat diesen als ihren verkauft.
Deshalb wäre schon etwas mehr Zurückhaltung angesagt gewesen. Es fragt sich, wer was verschlafen hat.
Wir haben es uns - das ist auch kein Geheimnis - mit diesem Entwurf nicht leicht gemacht - deshalb hat es eben etwas länger gedauert -, galt es doch die Interessen des Sozialministeriums sowie der Sozialpolitikerinnen und -politiker mit denen des Innenministeriums und der Innenpolitiker der Regierungsfraktionen in Einklang zu bringen.
Im Gegensatz zu Ihnen, der Vorgängerregierung, ist uns dies gelungen. Wir alle wissen, wie lange die Forderung nach einer Novellierung des Landesrettungsdienstgesetzes schon erhoben wird. Die Vorgängerregierung hat hierzu zwar drei Gutachten mit entsprechenden Handlungsvorschlägen erstellen lassen, aber es ist ihr in ihrer Regierungszeit nicht gelungen, die daraus zu ziehenden Folgerungen in einen Gesetzentwurf münden zu lassen. Vor diesem Hintergrund lassen wir uns den Erfolg, den dieser Gesetzentwurf darstellt, von der Opposition nicht kleinreden.
Dem Gesetzentwurf ist seitens der Landesregierung ein umfangreiches Anhörungsverfahren mit allen Beteiligten im Rettungswesen vorausgegangen. Zugegebenermaßen ist der Entwurf nicht nur auf Begeisterung gestoßen. Dies war bei den sehr unterschiedlichen Interessenlagen aller Beteiligten allerdings auch nicht zu erwarten. Die Landesregierung hat aber in dem uns zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf eine Vielzahl von Anregungen aus dem Anhörungsverfahren aufgegriffen,
sodass sich die Akzeptanz des Entwurfs deutlich erhöht haben dürfte.
Wie allgemein üblich, werden wir in diesem Hohen Hause auch zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung in der Ausschussberatung durchführen. Im Rahmen dieser Anhörung werden wir feststellen können, inwieweit die Beteiligten dem nunmehr vorliegenden Entwurf zustimmen können.
Namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und zur Mitberatung an den Innenausschuss. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung ist die traditionelle, fast 100-jährige Trennung von Arbeitern und Angestellten und damit auch die Trennung der BfA und der LVA aufgegeben worden. Unter dem gemeinsamen Dach „Deutsche Rentenversicherung“ werden die Aufgaben neu verteilt.
Aufgrund der Entwicklung, dass im Angestelltenbereich, beispielsweise im Dienstleistungssektor, neue Arbeitsplätze entstehen, während gleichzeitig die Zahl der Industriearbeiter stetig zurückgeht, haben die Landesversicherungsanstalten fortlaufend Versicherte verloren, während die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Deshalb war eine Neustrukturierung der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich. Damit ist die gesetzliche Möglichkeit verbunden, aus kleineren regionalen Rentenversicherungsträgern neue Einheiten zu bilden.
Mit der Änderung des § 141 des Sozialgesetzbuches VI wurde die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass sich Regionalträger, das heißt die früheren Landesversicherungsanstalten, Länder übergreifend durch Beschlüsse ihrer Vertreterversammlungen vereinigen können. Diese Beschlüsse bedürfen allerdings der Genehmigung der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden der Länder; bei uns ist dies das Ministerium für Gesundheit und Soziales.
Vorrangiges Ziel der Vereinigung ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit, wobei das geforderte Einsparpotenzial von 10 % der Verwaltungs- und Verfahrenskosten in den nächsten fünf Jahren erreicht werden soll und langfristig eine weitere Verbesserung der Effizienz angestrebt wird.
Vor diesem Hintergrund haben die Bestrebungen vieler Landesversicherungsanstalten in Bezug auf Kooperationen und Fusionen zugenommen. Die Vorstandsvorsitzenden der Landesversicherungsanstalten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich zunächst
über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit verständigt und haben dann eine Vereinbarung mit dem Ziel der Fusion zu einer gemeinsamen Rentenversicherung verabschiedet.
Erste Gespräche und Vereinbarungen bezüglich der angestrebten Kooperation und einer möglichen Fusion haben zwischen den mitteldeutschen Rentenversicherungsträgern bereits im Herbst 2002 stattgefunden. Im Dezember 2004 wurde ein paraphierter Fusionsvertrag abgeschlossen, der noch der Zustimmung der Vertreterversammlungen der Landesversicherungsanstalten Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt bedurfte.
Nach meiner Kenntnis ist einer der wesentlichen Eckpunkte des Fusionsvertrages, dass der Hauptsitz in Leipzig sein wird. Zur Kompensation sollen von den insgesamt 136 Stellen in Leipzig 55 nach Erfurt und 81 nach Halle abgegeben werden. Dies bedeutet allerdings tatsächlich eine Verlagerung von 56 Stellen von Leipzig nach Halle und schafft somit nicht wirklich neue Arbeitsplätze.
Nach der Vereinigung wird der Name „Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland“ lauten. Bezüglich der Arbeitsmengenverteilung werden die Standorte der bisherigen Hauptverwaltungen als Sitze der wesentlichen Organisationseinheiten erhalten bleiben. Die Leistungsbearbeitung erfolgt in den Regionen. Die Ausbildung der Diplomverwaltungswirte für Sachsen-Anhalt und Thüringen wird künftig in Schleswig-Holstein erfolgen, während die Ausbildung für Sachsen weiterhin in Meißen erfolgt.
Aus der Sicht der CDU-Fraktion gibt es erhebliche Bedenken. Deshalb erachten wir es für wichtig, die Landesregierung in ihrem Einfluss auf das Fusionsgeschehen zu unterstützen, aber gleichzeitig deutlich zu machen, dass uns als Abgeordneten diese Entscheidung politisch genauso wichtig ist.
Gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf Bundesebene erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass die Mitwirkungsrechte aller von der Fusion betroffenen Länder bezüglich der Festlegung des Hauptsitzes sowie der Arbeitsmengenverteilung zwischen den Standorten gewahrt werden, sollten wir die Möglichkeit nutzen, auf die im Fusionsbeschluss der Versicherungsträger getroffenen Festlegungen einzuwirken, sofern sie den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen.
Es ist offensichtlich, dass die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt zu wenig berücksichtigt werden. Das Beispiel der Fusionsvereinbarung Landesversicherungsanstalt Nord - der Zusammenschluss der Landesversicherungsanstalten von Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern - zeigt deutlich, dass weitgehende und konkrete Festlegungen möglich sind. Dort werden zum Beispiel die Arbeitsmengen so verteilt, dass die prozentuale Verteilung der Arbeitsplätze auf die Standorte in den drei beteiligten Ländern im Wesentlichen der Relation der Anzahl der Stellen in den drei Landesversicherungsanstalten vor der Vereinigung entspricht. Ebenso werden durch die Organisationsreform entstehende Veränderungen der Arbeitsmengen gleichmäßig auf die Standorte verteilt und wird hinsichtlich der Belegungsplanung und Belegungssteuerung in der Rehabilitation der Grundsatz der wohnortnahen Rehabilitation fortgeführt.
Dies alles ist im Fusionsvertrag für die Landesversicherungsanstalt Mitteldeutschland nicht enthalten. Er genügt
nach unserer Auffassung den gesetzlich Anforderungen nicht. Gleichzeitig konnten die fusionsbedingten Einsparungen und damit eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden. Ebenso wenig wurde dargelegt, welche ausreichende Kompensation Sachsen-Anhalt dafür erhält, dass der Hauptsitz in Leipzig sein soll.
Insgesamt ist vonseiten der Träger nicht erläutert worden, wie sich der Personalabbau durch die Verlagerung der Ebenen gestaltet und welche Personalstellen fusionsbedingt abgebaut werden; denn unabhängig von der Fusion der Landesversicherungsanstalten werden ca. 1 000 Arbeitsplätze der so genannten Kontenabklärer abgebaut werden müssen, da deren Arbeit erledigt ist. Daher gilt es, ein Personalabbaukonzept mit der Verteilung auf die drei Standorte vorzulegen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Fusionsvertrag enthält keine Bestimmung bezüglich der Bettenbelegung in den Rehabilitationseinrichtungen. Die Folgen dieses Umstandes sind nicht absehbar. Während sich Sachsen-Anhalt in den 90er-Jahren im Bereich der stationären medizinischen Rehabilitation einer strengen Investitionsdisziplin unterworfen hat, wurde in Sachsen und Thüringen überproportional investiert. Dies hat in diesen beiden Ländern zu Überkapazitäten geführt, sodass der Auslastungsgrad natürlich wesentlich schlechter ist als in Sachsen-Anhalt.
Daher ist zu befürchten, dass im Zuge der Fusion Patienten aus Sachsen-Anhalt in die Einrichtungen der benachbarten Bundesländer eingewiesen werden und Sachsen-Anhalt leer ausgeht. Schließungen von Einrichtungen in Sachsen-Anhalt wären zu befürchten, was mit einer massiven Gefährdung von Arbeitsplätzen in den betroffenen Orten in Sachsen-Anhalt, nicht nur unmittelbar in diesen Einrichtungen, sondern auch bei den genannten Lieferfirmen, verbunden wäre. Dies alles gilt es zu bedenken.
Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund fehlt mir einfach jedes Verständnis dafür, dass dieser Fusionsvertrag seitens der Vertreterversammlung einstimmig gebilligt wurde. Das einstimmige Votum ergibt sich zu 50 % aus den Stimmen der Arbeitgebervertreter und zu 50 % aus den Stimmen der Arbeitnehmervertreter, die vielfach durch die Gewerkschaften vertreten sind.
Nun frage ich Sie: Wie können insbesondere Gewerkschaftsvertreter, aber auch Arbeitgebervertreter ruhigen Gewissens einem Arbeitsplatzverlust in Sachsen-Anhalt ihre Zustimmung geben, während sie ansonsten nicht müde werden, von der Politik und von der Landesregierung zu verlangen, alles zu tun, um neue Arbeitsplätze zu schaffen? - Meines Erachtens passt dies nicht zusammen: auf der einen Seite der potenziellen Vernichtung von Arbeitsplätzen zuzustimmen, obwohl man direkte Möglichkeiten der Einflussnahme hätte, um dies zu verhindern, und auf der anderen Seite von der Politik und von der Landesregierung zu fordern, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ich denke, diese Doppelzüngigkeit muss einmal deutlich gemacht werden.
Insgesamt ist also nicht erkennbar, welche Effizienzgewinne aus der Fusion resultieren und welcher Vorteil unserem Land Sachsen-Anhalt daraus erwächst. Die Folgen der Fusion zu der Landesversicherungsanstalt Mitteldeutschland sind unabhängig davon, dass in die
sem Bereich keine politischen Gestaltungsmöglichkeiten des Landes mehr bestehen.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass Sie alle heute - worauf der Landtagspräsident schon hingewiesen hat - eine E-Mail von der Landesversicherungsanstalt erhalten haben, in der der Geschäftsführer Herr Dr. Kulczak bemerkt, dass für Sachsen-Anhalt alles bestens geregelt sei.
Ich muss leider feststellen, das ist ein netter Versuch, uns in Sicherheit zu wiegen, dass wir uns keine Sorgen machen müssten. Es soll suggeriert werden, dass der Antrag überflüssig sei. Das ist leider nicht so. Wenn dies alles so einvernehmlich vereinbart worden wäre, wäre es für den Geschäftsführer ein Leichtes gewesen, diese Formulierung direkt in den Fusionsvertrag aufzunehmen, wie das seinen Kollegen bei der Fusion zur LVA Nord gelungen ist. Eine solche Vorgehensweise hätte auch den bundesgesetzlichen Vorgaben einer Fusionierung entsprochen. Wir halten daher an unserem Antrag fest.
Ganz wesentlich ist dabei noch zu bemerken: SachsenAnhalt hat keine Hauptaufgabe, keine Aufgabe, die wirklich wichtige, interessante, konkrete Aufgaben verankert. Sachsen hat den Hauptsitz, das heißt die Rechtsaufsicht. Sachsen hat die Aufgabe der Finanzen, des Haushalts und hat die Reha-Steuerung. Thüringen stellt den Chef, regelt Personalfragen und die Reha-Grundsatzfragen.
Und Sachsen-Anhalt? - Es ist richtig, wie Herr Dr. Kulczak schreibt: „Alle bisherigen Leistungssachbearbeitungen bleiben in der Region.“ Das heißt Bearbeitung von Rentenanträgen und Reha-Anträgen, aber die RehaSteuerung geht dann weiter nach Sachsen. Deshalb sollten wir aufmerksam zuhören, welche Aufgaben den entsprechenden Ländern zugewiesen werden.
Ich bin gleich fertig. - Vor dem Hintergrund der zahlreichen offenen Fragen bitten wir das Sozialministerium, dem Fusionsvertrag zur LVA Mitteldeutschland in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen. - Ich bedanke mich und beantworte jetzt die Frage.
Das kann man so sehen. Aber es war einfach wichtig für uns, weil wir durch Anrufe, durch Äußerungen von RehaKliniken, durch verschiedene Dinge darauf aufmerksam gemacht wurden, diese Angelegenheit zu verfolgen. Es ist nahe liegend und im Prinzip stehen wir zu der Sache - die Landesversicherungsanstalt unterliegt der Selbst
verwaltung -, aber so wie es jetzt ist, denke ich, ist es unsere Pflicht und unsere Aufgabe, darauf zu schauen, dass das Land Sachsen-Anhalt - -
- Wieso spät? Das wird die ganze Zeit auch vom Sozialministerium begleitet, kritisch begleitet. So ist das nicht, Frau Dr. Kuppe. Ich denke, der Minister wird schon das Entsprechende dazu sagen.
Direktabstimmung.
Frau Dirlich, es tut mir Leid, Sie haben mich nicht verstanden. Das ist insofern ein Vorwurf:
Die Vertreterversammlung hat einstimmig zugestimmt. Ich habe dargelegt, dass es jeweils 50 % Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind und die Arbeitnehmer vielfach von den Gewerkschaften vertreten werden.
Sie haben nicht verstanden, was das letztlich heißt und was die Folgeerscheinungen sind. Wenn andere Länder - diese befassen sich schon lange damit - auch Fusionsverträge abschließen, kann man sich da auch einmal kundig machen. Denn die LVA Nord hat es vorgemacht und hat die unterschiedlichen Standorte gleichwertig berücksichtigt, nicht so wie bei uns.
Denn, Herr Bischoff, wir können nicht verlieren, was wir nicht haben. Deshalb ist das - -
- Wir sind daran interessiert, das gemeinsam zu machen.
Aber wir sollten doch nicht sehenden Auges zuschauen, dass man über uns hinwegsieht und dass SachsenAnhalt nicht mehr stattfindet.
Das ist doch der wesentliche Punkt. Deshalb ist es wichtig - das wird auch das Ministerium so sehen, dass wir
als Abgeordnete informiert werden. Ich bin angefragt worden. Ich habe anonyme Informationen bekommen und daraufhin bin ich stutzig geworden. Das war mein eigentliches Anliegen. Da informiert man sich natürlich. Das sollte unser aller Anliegen sein.
Wir haben vorhin von einer Direktabstimmung gesprochen. Aber ich sage jetzt: Wir überweisen das in den Ausschuss und bekommen dann die Informationen, zumal angekündigt worden ist, dass schon am 22. Juni die nächste Veranstaltung stattfindet und dass wir uns die Geschäftsführung dazu einladen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ministerpräsident Herr Professor Dr. Böhmer und Herr Rauls haben in ihren Redebeiträgen sehr deutlich gemacht, weshalb wir keinen Anlass sehen, die Amtsführung von Minister Gerry Kley zu missbilligen.
Die Gründe will ich nicht noch einmal darlegen, denn ich denke, die Probleme wurden erkannt, die Kritik wurde ernst genommen und der Vergabeleitfaden wurde aktualisiert. Des Weiteren will ich darauf hinweisen, dass wir uns in der Ausschusssitzung am 19. November 2004 mit der Verfahrensweise zur Vergabe eines Großauftrages für die Beschaffung der IT-Struktur für die Einrichtung der Sozialagentur ausführlich befasst haben. Aus meiner Sicht sind damals und heute alle Argumente ausgetauscht worden. In dieser Sitzung hat der Sozialminister, ohne dass es einer Aufforderung bedurfte, zugesagt, zukünftig bei der Auftragsvergabe so zu verfahren, wie Sie das in Ihrem Antrag fordern.
Darüber hinaus haben wir alle, das heißt alle Fraktionen, gestern im Zuge der Haushaltsberatungen eine Entschließung verabschiedet, in der die Landesregierung aufgefordert wird, vor Abschluss von Beratungsleistungen diese dem Ausschuss für Finanzen des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einwilligung vorzulegen. Das gilt nicht, wenn die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan veranschlagt und über Erläuterungen ausgewiesen sind.
Ich denke, dieser Beschluss sowie die Erklärung des Sozialministers Kley in der genannten Ausschusssitzung haben gezeigt, dass der vorliegende Antrag überholt ist, da die Forderungen bereits beschlossen und umgesetzt sind. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vielleicht kann ich zu Beginn meines Redebeitrages eine Bemerkung los werden. - Frau Bull, man muss sich schon zusammenreißen, wenn man Ihnen zuhört und merkt, wie Sie die Dinge verdrehen. Ich denke, uns unterscheidet etwas ganz Fundamentales, nämlich die Wahrnehmung der Wirklichkeit,
der Unterschied zwischen Ihren politischen Vorstellungen und dem, was politisch möglich ist. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass nicht der Sozialstaat der Motor des wirtschaftlichen Fortschrittes ist; der Sozialstaat ist nicht die Quelle. Der Sozialstaat ist die glückliche Folge einer leistungsfähigen Wirtschaft, deren Wertschöpfung ausreicht, Grundlagen der sozialen Sicherheit und Gerechtigkeit für alle zu schaffen. Das ist der kleine Unterschied zwischen uns.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Minister Kley hat einen ausführlichen Überblick über die gesundheitliche Versorgung im Land Sachsen-Anhalt gegeben und die Pluralität und Vielschichtigkeit des Gesundheitswesens sowie die Vielfalt der Akteure und der Beteiligten dargestellt.
Schon Schopenhauer hat gesagt: „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.“ - Jeder Mensch möchte eine gute Gesundheit. Allerdings sind nicht alle bereit, etwas für die Gesundheit zu investieren. Obwohl unsere Lebenserwartung ständig steigt, sind wir nicht gesünder, sondern kränker geworden.
Gesundheit ist somit ein wichtiger persönlicher, aber auch gesellschaftlicher Wert. Ihre Bedeutung wird erst mit zunehmendem Alter erkannt. Erst dem alternden Menschen wird durch eigene durchgestandene Krankheiten und gesundheitliche Probleme in seinem Umfeld
bewusst, welche Einschränkungen mit dem Verlust von Gesundheit verbunden sind. Jüngere Menschen leben unbeschwerter und risikofreudiger. Vorsorgeprogramme für jüngere Altersgruppen werden propagiert, laufen aber häufig ins Leere.
Die Förderung und Erhaltung der Gesundheit erfordert nur geringe finanzielle Mittel. Teuer dagegen ist der Versuch, die Gesundheit wiederherzustellen. Das Gesundheitssystem ist neben der Renten- und der Arbeitslosenversicherung eine der drei Säulen des Sozialsystems, aber auch der sensibelste Bereich, denn die Auswirkungen von Leistungseinschnitten bekommt der Bürger buchstäblich am eigenen Leib zu spüren.
Wir wissen: Der Patient, gleichgültig ob chronisch oder akut erkrankt, erwartet zu jeder Zeit rasch und auf dem neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse die medizinische und pflegerische Betreuung und Versorgung, die die größte Gewähr bietet, eine bestehende Krankheit zu beseitigen, maximal erträglich zu gestalten oder seine Lebensqualität trotz Krankheit wiederherzustellen. Zudem erwartet der Patient, dass dem Krankheitsrisiko das wirtschaftliche Risiko weitgehend abgenommen wird.
Dabei müssen wir berücksichtigen und der Tatsache ins Auge blicken, dass mit den begrenzten Ressourcen keine unbegrenzten Leistungen versprochen werden können. Deshalb hat auch der Versicherte bzw. der Patient die Pflicht, einen Teil kleiner Risiken selbst zu übernehmen, damit die größeren abgesichert bleiben. Allgemein gültige Kriterien müssen das Notwendige definieren.
Die Eigenverantwortung und Eigeninitiative der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten ist zunehmend gefordert. Das setzt allerdings voraus, dass die Versicherten gut informiert sind, sich im Gesundheitssystem zurechtfinden und ihre Mitwirkungsrechte in Anspruch nehmen können.
Bereits Hippokrates hat festgestellt:
„Wenn wir jedem Individuum das richtige Maß an Nahrung und Bewegung zukommen lassen könnten, hätten wir den sichersten Weg zur Gesundheit gefunden.“
Des Weiteren hat er gesagt:
„Krankheiten befallen uns nicht aus dem heiteren Himmel, sondern entwickeln sich aus den täglichen Sünden wider die Natur. Wenn sich diese gehäuft haben, brechen sie unversehens hervor.“
Meine Damen und Herren Abgeordneten, Sie sehen, die Kenntnis zur Erhaltung der Gesundheit ist schon seit der Antike vorhanden und ist nicht neu.
Es besteht die Frage: Welche Faktoren bestimmen, wie lange wir leben, welchen Einfluss hat das frühe Leben und welche Rolle spielen Veränderungen in den akuten Lebensumständen und im Verhalten?
Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Max-Planck-Institutes für demografische Forschung belegt, dass die Wiedervereinigung Deutschlands ein markantes Beispiel dafür ist, wie Veränderungen in den aktuellen Lebensumständen die Sterblichkeitsraten der Menschen sogar noch im fortgeschrittenen Alter verändern können. Wir wissen, dass die Lebenserwartung ein Indikator der Gesundheit und Sterblichkeit einer Bevölkerung ist, der zur Beurteilung der Lebensverhältnisse in ihrer Gesamtheit herangezogen werden kann.
Die Wiedervereinigung hat sehr deutlich gezeigt, dass selbst ein Einfluss auf die Sterblichkeit sehr alter Menschen noch möglich ist. Trotz ihres fortgeschrittenen Alters profitierten auch die 80- und 90-jährigen Ostdeutschen von dem mit der Wiedervereinigung einhergehenden medizinischen und wirtschaftlichen Fortschritt. Dabei ist bemerkenswert, dass jeder Geburtsjahrgang dieses Muster aufweist. Offensichtlich sind Alterungsprozess und Sterblichkeit sehr formbar, wie das historische Ereignis der Wiedervereinigung mit deutlicher Wirkung unter Beweis stellt.
Es ist davon auszugehen, dass vor allem eine verbesserte medizinische Versorgung und verbesserte Einkommensverhältnisse nach der Wiedervereinigung dazu beigetragen haben, dass sich die Sterblichkeit sehr alter Menschen in Ost- und Westdeutschland zügig angeglichen hat. Viele alte Menschen leiden an chronischen Krankheiten, deren Diagnostik und Therapie bei dem heutigen medizinischen Standard teuer sind. Das Gesundheitswesen der DDR konnte die medizinische Betreuung dieser Erkrankten nicht in dem Maße gewährleisten, wie es im Westen der Fall war. Unmittelbar nach der Wiedervereinigung wurde das kapitalintensive westdeutsche Gesundheitssystem eingeführt, welches zu den beträchtlichen Verbesserungen für alte Menschen beigetragen hat.
In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass eine gute Gesundheit und ein langes Leben eng mit dem Einkommen und dem materiellen Wohlstand verknüpft sind. Die Etablierung des neuen Rentensystems führte dazu, dass ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner plötzlich deutlich besser gestellt waren als vor der Wende. Diese verbesserte materielle Situation der alten Menschen hat sicherlich dazu beigetragen, dass ihre Sterblichkeitsrate nach 1990 kontinuierlich sank.
Sie sehen, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Beispiel der Wiedervereinigung zeigt, dass es für lebensverlängernde Veränderungen der Lebensbedingungen nie zu spät ist, selbst im fortgeschrittenen Alter nicht.
Es war mir wichtig, dies in besonderer Weise hervorzuheben, weil es uns unmittelbar betrifft und wir nachweisbar davon profitiert haben, auch wenn es auf den ersten Blick nicht offensichtlich ist und die Mehrzahl in der Bevölkerung es eher als selbstverständlich ansieht. Es ist auch ein eindrucksvolles Beispiel dafür, was eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung ausmacht.
Ebenso wird deutlich, dass die Stärkung der Prävention und der Gesundheitsförderung der beste Ansatz für eine vorausschauende Gesundheitspolitik ist. Ziel der Gesundheitspolitik des Landes Sachsen-Anhalt ist die Erhaltung sowie die Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Bevölkerung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der veränderten Lebensgewohnheiten. Mit der Entwicklung, Einführung, Fortführung, Überprüfung und Neujustierung der Gesundheitsziele konnte ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werden.
Die Säuglingssterblichkeit gilt als Indikator für die Erfassung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung. Da diese seit Beginn der 90er-Jahre stetig abgenommen hat, wurde das Gesundheitsziel „Senkung der
Säuglingssterblichkeit auf den Bundesdurchschnitt“ im Jahr 2003 erreicht. Ebenso hat sich der altersgerechte Impfstatus kontinuierlich verbessert.
Dennoch muss festgestellt werden, dass sich die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nachteiliger entwickelt hat, als man es vermutet. Das ist keineswegs zufrieden stellend. Insgesamt folgt der Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen in SachsenAnhalt dem Bundestrend, in einigen Bereichen ist er schlechter als im Bundesdurchschnitt. Das wurde bei der Neujustierung sowie bei der Auswahl der Zielgruppen berücksichtigt. Gerade Kinder und Jugendliche stellen eine Bevölkerungsgruppe dar, bei der gesundheitliche Verhaltensweisen entscheidend geprägt werden können, die für das spätere Gesundheits- und Krankheitsverhalten eine wichtige Rolle spielen.
Es ist wichtig, dass Prävention und Gesundheitsförderung rechtzeitig von Elternhaus, Kindergarten und Schule gefordert und gefördert werden - dort, wo die Kinder und Jugendlichen leben, lernen und ihre Freizeit verbringen. Dabei muss allen Akteuren im Gesundheitswesen bewusst sein, dass Prävention und Gesundheitsförderung die Erfahrung und Unterstützung aller Beteiligten erfordert.
Ein besonderes Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt besitzen legale und illegale Drogen. Dabei ist der Anstieg des Drogenkonsums in den letzten fünf Jahren Besorgnis erregend und bezieht sich vor allem auf Nikotin und Alkohol, wobei das Einstiegsalter weiter gesunken ist und vor allem mit dem Tabakkonsum sehr zeitig - mit durchschnittlich 11,3 Jahren - begonnen wird.
5 % aller Neugeborenen weisen angeborene Anomalien, Fehlbildungen und Krankheiten auf, die therapiebedürftig bzw. die zweithäufigste Todesursache im Säuglingsalter sind. Das Fehlbildungsmonitoring zur Registrierung angeborener Fehlbildungen und Anomalien in SachsenAnhalt ist in dieser Form einmalig und trägt wesentlich dazu bei, die Häufigkeit von Fehlbildungen und Anomalien zu erfassen und damit zur Ursachenerkennung beizutragen.
Für eine qualitätsgesicherte Gesundheitsversorgung erachte ich die Arbeit des Landesamtes für Verbraucherschutz mit dem Bereich Gesundheit, Hygiene und Epidemiologie für wichtig. In diesem Bereich werden Untersuchungen mikrobiologischer und serologischer Art, Wasseruntersuchungen, umweltmedizinische Untersuchungen, Untersuchungen auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene und der Parasitologie etc. durchgeführt. In der Arzneimittelprüfstelle werden amtliche Untersuchungen im Rahmen der Arzneimittel- und Apothekenüberwachung durchgeführt.
Das Landesamt ist die zuständige Fachbehörde für den öffentlichen Gesundheitsdienst und für alle Maßnahmen der Seuchenbekämpfung im landesweiten Maßstab und mit landesweiter Bedeutung. Ich möchte in diesem Zusammenhang an das Auftreten von Sars erinnern, das aus China kam.
Uns sollte bewusst sein, was dieser Bereich des Verbraucherschutzes rund um die Uhr für den vorbeugenden Gesundheitsschutz leistet. So genannter Bioterrorismus wird damit auch erfasst. Beispielsweise hat das
Landesamt in diesem Jahr 150 Briefe und Päckchen geöffnet und auf Milzbranderreger untersucht, die mit einer derartigen Drohung versandt worden waren.
Für die CDU ist der Verbraucherschutz ein wichtiges Politikfeld, das im Bereich der Vorsorge stets im Blickfeld bleiben muss. Gerade bei der Diskussion über die Gentechnik sorgt sich der Verbraucher und macht sich Gedanken über gesunde Nahrungsmittel.
Die ambulante flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Leistungen ist in Sachsen-Anhalt derzeit noch gegeben, obwohl wir eine deutliche Überalterung bei den Medizinern zu verzeichnen haben und in einer Vielzahl von Landkreisen der hausärztliche Versorgungsgrad bereits unter 90 % liegt.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat vor 14 Tagen mitgeteilt, dass sich bereits in neun von 21 Kreisen eine Unterversorgung im hausärztlichen Bereich abzeichnet. Es ist vorprogrammiert, dass es ohne Gegenmaßnahmen aufgrund der Altersstruktur der Ärzte in den nächsten Jahren zu erheblichen Engpässen kommen wird. Es ist zu überlegen, welche zusätzlichen Anreize geschaffen werden können, um den Prognosen entgegenzuwirken. Anmerken möchte ich an dieser Stelle, dass die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Kassenärztlichen Vereinigung obliegt.
In Sachsen-Anhalt sind mehr als 30 % der praktischen Ärzte älter als 60 Jahre und 40 % über 50 Jahre alt. Im Bundesdurchschnitt beträgt der Anteil der 60-jährigen Allgemeinmediziner dagegen nur 11 %.
Herr Minister, leider kann ich Ihre Meinung nicht teilen, dass eine Korrelation zwischen der zurückgehenden Bevölkerungszahl und der Anzahl der Ärztinnen und Ärzte bestehe, sodass keine Unterversorgung zu erwarten sei. In Anbetracht der Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte sowie der zunehmend älter werdenden Bevölkerung müssen große Anstrengungen unternommen werden, damit auch künftig flächendeckend ambulante Versorgungsstrukturen sichergestellt sind.
Gleichzeitig haben Sie darauf hingewiesen, dass der Ärztemangel in den Krankenhäusern durch die Einstellung von Ärztinnen und Ärzten aus Osteuropa wesentlich gemildert werden konnte.
Wenn nicht weitere Ärzte nach Sachsen-Anhalt kommen, wird sich dieses Problem leider nur zeitlich verschieben. Wir hoffen, dass die eingeleiteten Maßnahmen junge Ärzte dazu bewegen, sich in Sachsen-Anhalt niederzulassen, obwohl die Einkommensentwicklung mit der in den alten Ländern noch nicht vergleichbar ist. Einerseits ist die jährliche Steigerungsrate geringer, andererseits liegen die Privatliquidationen lediglich bei 50 % des Westniveaus.
Nicht unproblematisch war die strikte Trennung zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich. Durch das Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz ist die Chance zu neuen Versorgungsmöglichkeiten gegeben. Von dem bereitgestellten Gesamtvolumen in Höhe von 680 Millionen € sind bisher nur 10 % gebunden.
Das Modell „Integra“ der Ersatzkassen bietet eine erste Alternative zu der starren Trennung zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich. Dadurch werden
nicht nur Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen, sondern auch die Qualität verbessert. Dieses Modell ist derzeit in den drei Oberzentren etabliert. Vor dem Hintergrund der zunehmend älter werdenden Bevölkerung ist eine bessere Versorgung bei chronischen und Mehrfacherkrankungen gegeben; die Verzahnung der verschiedenen Versorgungsstrukturen und -ebenen und gleichzeitig die Erhöhung der Qualität und ein besserer Versorgungsgrad sind möglich. Dafür steht ein festes Budget von 40 Millionen € zur Verfügung.
Gleichzeitig muss darüber nachgedacht werden, wie eine umfassende Gesundheitsversorgung gerade für ältere Menschen erfolgen kann, die die geriatrische Versorgung mit den vier Bereichen des Geriatriekonzeptes einbezieht: Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege. Die Nutzung der verbesserten Rahmenbedingungen integrierter Versorgung sollte auch für die geriatrische Betreuung angestrebt werden.
Um dem Ärztemangel entgegenzuwirken und gleichzeitig wirtschaftlicher zu arbeiten, wird mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz auch die Bildung medizinischer Versorgungszentren ermöglicht. Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt ein solches genehmigtes Versorgungszentrum der Medigreif-Gruppe im Landkreis Anhalt-Zerbst. Auch wenn sich diese Reform der Versorgung positiv bemerkbar machen sollte, haben die Länder keine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.
Mit finanziellen Anreizen lassen sich mitunter Entscheidungen beeinflussen und so auch diejenigen, die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen. Den Patienten werden Entlastungen bei der Praxisgebühr in Aussicht gestellt und den Ärzten zusätzliches Geld. So sieht es das erste landesweite Hausarztmodell vor, das die AOK Sachsen-Anhalt mit dem ansässigen Hausärzteverband und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt mit Wirkung vom 1. Juli 2004 erarbeitet hat.
Im Zuge der Gesundheitsreform müssen Krankenkassen ihren Versicherten Hausarztmodelle anbieten. Wegen der Kopplung der DMP an den Risikostrukturausgleich winkt der AOK so zusätzliches Geld aus dem Topf des Risikostrukturausgleichs.
Trotz dieser kritischen Bemerkungen ist der Vertrag insgesamt jedoch geeignet, die medizinische Versorgung zu optimieren. Er ist ein Schritt dahin, die ambulante Versorgung der Patienten sinnvoller zu strukturieren. Teilnehmenden Ärzten winkt eine Beteiligung an den durch das Hausarztsystem erwirtschafteten Einsparungen. Es bleibt abzuwarten, was dieses Programm den Patienten tatsächlich bringt: Werden sie Geld sparen? Wird ihre medizinische Versorgung besser werden?
In der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause wurde das neue Krankenhausgesetz des Landes verabschiedet. Damit kann dieses Gesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Mit diesem neuen Krankenhausgesetz übernimmt Sachsen-Anhalt in Deutschland eine Vorreiterrolle in Bezug auf zeitgemäße Planungsmethoden. Jetzt gilt es, das Gesetz mit dem In-Kraft-Treten zügig und reibungslos umzusetzen.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes reagiert das Land Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung. Die in dem Gesetz enthaltenen Regelungen zur Einführung einer leistungsbasierten Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt sind der entscheidende Schritt zur Einführung moderner Methoden der Kranken
hausplanung. Die Anfragen aus anderen Bundesländern bestätigen die Vorreiterrolle Sachsen-Anhalts in diesem Bereich.
Für die Krankenhäuser ist bei der Untersetzung des neuen Fallpauschalensystems eine auf die bisherigen Planbetten bezogene Planung keine Hilfe, sondern behindert deren Entwicklungsmöglichkeiten. Durch die Gestaltung des DRG-Systems als lernendes System ist für alle Beteiligten klar, dass sich die gleichen Spielräume auch innerhalb der Krankenhausplanung abbilden müssen. Diese Voraussetzungen werden mit diesem Gesetzentwurf in beeindruckender Art und Weise erfüllt.
Der Minister hat bereits darauf hingewiesen, dass der Krankenhausplan ab dem Jahr 2005 ein Rahmenplan sein wird, der die Grundlage für die zwischen den Krankenhausträgern und den Krankenkassen für jedes Krankenhaus auszuhandelnde Struktur und Menge der zu erbringenden Leistungen bildet. Dabei sind erstmalig die Universitätsklinika mit Gegenstand der Krankenhausplanung, um eine Doppelvorhaltung zu vermeiden. Ich denke, das war ein mutiger und auch ein richtiger Schritt.
Mit dem Gesetz ist der Weg frei für die Umsetzung der konkreten örtlichen Planungen. Die Vertragsparteien sind nun gefordert. Man kann hierbei zum Teil schwierige Einzelverhandlungen erwarten und doch gleichzeitig optimistisch sein, dass der Rahmen, den das neue Gesetz nun vorgibt, von allen Beteiligten konstruktiv ausgestaltet wird.
Eine Sonderform der stationären Versorgung ist der Maßregelvollzug, der sich zunehmend schwieriger gestaltet. Es ist bereits deutlich geworden, dass zum einen die Zahl der Zuweisungen durch die Gerichte in den Maßregelvollzug gestiegen ist und zum anderen besonders vorsichtig und zurückhaltend mit Entlassungen umgegangen wird, sodass eine Überbelegung vorprogrammiert ist, die aus Sicherheitsgründen keinen dauerhaften Bestand haben darf. Die Landesregierung hat von Anbeginn dieses Problem erkannt und kontinuierlich daran gearbeitet und sich intensiv um einen neuen Standort bemüht, um hinsichtlich der dauerhaften Überbelegung Abhilfe zu schaffen.
Längst überfällig bei der Gesundheitsversorgung ist die Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Die Erfordernisse in der Rettungsmedizin hinsichtlich der Qualität und der Quantität sowie die ökonomischen Rahmenbedingungen haben sich geändert; dem muss der Gesetzgeber Rechnung tragen. Es ist unstrittig, dass wir effizientere Strukturen brauchen und die Anzahl der Rettungsleitstellen reduziert werden muss. In Anbetracht der fortschreitenden technischen Möglichkeiten wären drei bis vier Leitstellen ausreichend.
Ebenso empfehlenswert ist die Verzahnung des kassenärztlichen Notdienstes mit dem Rettungsdienst. Um die Qualität zu verbessern, sollte der Rettungsassistent der Maßstab sein; er sollte gleichzeitig mehr Kompetenzen erhalten, da er der Erste ist, der am Ort des Geschehens eintrifft. - Das sind nur einige Aspekte, die nach meiner Auffassung eine zügige Novellierung des Landesrettungsdienstgesetzes erforderlich machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss meiner Rede folgendes Fazit ziehen: Unser Gesundheitswesen gehört zu den besten in der Welt und ist in erster Linie eine originäre Aufgabe des Bundes. Es ist unstrittig, dass durch veränderte Struktu
ren und mehr Wettbewerb die Beitragsmittel wirkungsvoller eingesetzt werden können.
Trotz schwieriger Rahmenbedingungen konnte im Land Sachsen-Anhalt vieles erreicht werden. Einiges habe ich positiv hervorgehoben. Gleichzeitig gibt es aber eine Reihe von Baustellen, die abgearbeitet werden müssen. Da das Gesundheitssystem ein dynamisches System ist, werden immer wieder neue Probleme auftreten, die den Erfordernissen entsprechend gelöst werden müssen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch XII trägt die Landesregierung dem Umstand Rechnung, dass die Sozialhilfe für den Personenkreis der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab dem 1. Januar 2005 nicht mehr im Bundessozialhilfegesetz, sondern im Sozialgesetzbuch XII geregelt ist. Bekanntermaßen ist der bisher ebenfalls vom Bundessozialhilfegesetz erfasste Personenkreis der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger im Rahmen der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in die ebenfalls zum 1. Januar 2005 in Kraft tretende neue Grundsicherung für Arbeitsuchende überführt worden.
Das nunmehr neu gestaltete Sozialhilferecht ist, wie bereits ausgeführt, im SGB XII geregelt worden. Aufgrund dieser bundesgesetzlichen Änderung ist es erforderlich, eine entsprechende Anpassung der Ausführungsbestimmungen auf der Ebene des Landesrechts nachzuvollziehen. Dies ist mit dem vorliegenden Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum SGB XII geschehen.
Im Wesentlichen enthält dieser Gesetzentwurf redaktionelle Anpassungen des Landesrechts an das Bundesrecht. Soweit es bisher erkennbar ist, werden den Kommunen durch dieses Gesetz keine neuen Aufgaben über
tragen. Auch der Zuständigkeitsbereich des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird durch diesen Gesetzentwurf gegenüber dem geltenden Recht nicht verändert. Im Bereich der Kosten ergeben sich durch den Gesetzentwurf keine Änderungen gegenüber dem Status quo.
Die aus meiner Sicht wesentlichste Änderung gegenüber dem bisher geltenden Recht ist in § 4 Abs. 6 vorgesehen. Danach schließt der überörtliche Träger der Sozialhilfe mit dem örtlichen Träger Zielvereinbarungen über die Durchführung der Aufgaben der überörtlichen Träger.
Gegenstand der Zielvereinbarungen sind insbesondere Leistungs-, Qualitäts- und Budgetziele, die mit einer Bonusregelung versehen werden. Die Zielvereinbarungen sollen vorsehen, dass die örtlichen Träger bei Unterschreitung der vereinbarten Ausgaben oder bei Überschreitung der veranschlagten Einnahmen einen Bonus erhalten. Klarstellend wird ausgeführt, dass durch die Zielvereinbarungen nicht in die individuellen Rechtsansprüche der Leistungsberechtigten eingegriffen werden darf.
Diese Neuerung ist insofern interessant, als damit erstmals ein Steuerungsinstrument in der Sozialhilfe eingeführt wird, das den Kommunen einen materiellen Anreiz für die Optimierung der Aufgabendurchführung bietet. So sehr dieser Umstand an sich begrüßenswert ist, so birgt er doch, wie es uns beispielsweise durch die Leistungserbringer mitgeteilt worden ist, gewisse Risiken in sich, die bei den Betroffenen zu einer Verunsicherung führen.
Unabhängig davon, ob diese berechtigt oder unberechtigt sind, erscheint es mir im Hinblick darauf, dass bundesweit keine Erfahrungen mit diesem Instrument vorliegen, sinnvoll, diese zunächst nicht als Zwangsregelung, sondern als Kannbestimmung zu formulieren, sodass es möglich ist, dieses Instrument in unserem Land modellhaft zu erproben.
Auch wenn ich derzeit nicht die Gefahr sehe, dass mit dieser Regelung Leistungskürzungen verbunden sind, da diese im Wortlaut des Gesetzestextes ausdrücklich ausgeschlossen werden, halte ich es für sinnvoll, über den Verpflichtungsgrad dieser Regelung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu diskutieren. Ich denke, dieser Themenkomplex wird einer der inhaltlichen Schwerpunkte der zu diesem Gesetzentwurf durchzuführenden Anhörung im Fachausschuss sein.
Bekanntermaßen waren die Fristen für das Anhörungsverfahren der Landesregierung überaus kurz bemessen, sodass sich nicht alle Anzuhörenden in gebührendem Maße äußern konnten. Dies bestärkt mich in der Forderung nach der Durchführung einer Anhörung im Fachausschuss, damit der Gesetzentwurf dort mit Vertretern aus der Praxis erörtert werden kann.
Im Zuge dieser Anhörung werden wir uns ferner der Frage der Aufgabenübertragung auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe zu stellen haben, da seitens der kommunalen Spitzenverbände Andeutungen gemacht worden sind, wonach auch die ambulanten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 bis 69 des Sozialgesetzbuches XII auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen werden sollten.
Ich will nicht verhehlen, dass ich derzeit nicht geneigt bin, diesem Ansinnen durch eine entsprechende Ände
rung des Gesetzentwurfes nachzukommen; gleichwohl behalte ich mir eine abschließende Positionierung zu dieser Frage erst nach Abschluss der Anhörung vor.
Der dritte Themenkomplex, der mit den Praktikerinnen und Praktikern im Rahmen der Anhörung erörtert werden sollte, bezieht sich auf die Beteiligung sozial erfahrener Dritter im Sinne des § 116 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches XII. Die Anhörung wird darüber Aufschluss geben müssen, ob dieser Verzicht sowohl seitens der Praxis als auch der seitens der Betroffenen als positiv eingeschätzt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Seit zwei Wahlperioden wird im Rhythmus von zwei Jahren von der Landesregierung ein Arbeitsmarkt- und Sozialbericht im Landtag vorgelegt. Über diesen Bericht wird sowohl im Plenum als auch in den zuständigen Fachausschüssen beraten. Dieser Bericht ist stets eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der sozialen Lage im Land Sachsen-Anhalt. Wir halten es für richtig, dass an dieser Berichterstattung festgehalten wird.
Allerdings ist es zu Beginn der Legislaturperiode zu einer Veränderung bei den Geschäftsbereichen innerhalb der Landesregierung gekommen. Das hat zur Folge, dass für den Bereich des Arbeitsmarktes nunmehr das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit zuständig ist. Dementsprechend soll auch der Arbeitsmarkt- und Sozialbericht aufgeteilt werden. Wie Sie es unserem Antrag entnehmen können, soll der Arbeitsmarktbericht zukünftig in den Jahreswirtschaftsbericht des Wirtschaftsministeriums eingegliedert werden. Der Sozialbericht wird vom Sozialministerium weiterhin als eigenständiger Bericht vorgelegt.
Im Gegensatz zu den Intentionen des Änderungsantrags der PDS-Fraktion haben wir davon abgesehen, bereits
Vorgaben hinsichtlich des Inhalts des Berichts zu formulieren. Selbstverständlich gehören die im Änderungsantrag benannten Themenfelder in den Sozialbericht. Wir gehen allerdings davon aus, dass die Landesregierung diesen Berichtsauftrag ernst nimmt und von sich aus nicht nur über diese Themenfelder, sondern umfassender informiert.
Im Übrigen wäre es zu überlegen - wenn man schon meint, der Landesregierung Vorgaben machen zu müssen -, eine detaillierte Vorgabe zu machen. Ich meine damit, dass man dann auch eine Gliederung vorgeben könnte, ähnlich wie zum Beispiel beim Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Man könnte ferner darüber nachdenken, auch die Datenquellen vorzugeben, die in jedem Fall seitens der Landesregierung bei der Berichterstattung zugrunde zu legen sind.
All dies haben wir bewusst nicht getan, weil wir der festen Überzeugung sind, dass die Landesregierung von sich aus einen Bericht vorlegen wird, der all diesen Anforderungen gerecht wird.
Aus der Sicht meiner Fraktion werden wir mit diesem Bericht eine gute Grundlage haben, um in den parlamentarischen Gremien intensiv über die soziale Lage in unserem Land beraten und diskutieren zu können. Sicherlich werden wir dann heftig darüber streiten, welche Wege und Konzepte die geeignetsten sind, um die soziale Lage in unserem Bundesland zu verbessern. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Seit 1999 gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren, das erstmals auch natürlichen Personen die Möglichkeit eines privaten Konkurses mit Restschuldbefreiung eröffnet. Das bedeutet, sechs Jahre lang müssen sie ihr Einkommen offen legen und jeden Euro, der den Pfändungsfreibetrag überschreitet, an die Gläubiger abgeben.
Das, was von den Schulden übrig bleibt, wird erlassen, um den Schuldnern die Chance eines wirtschaftlichen Neuanfangs zu eröffnen.
Um diese private Insolvenz zu beantragen, braucht der Betroffene eine juristische Beratung sowie eine Bescheinigung darüber, dass eine Einigung mit den Gläubigern nicht möglich war. Beides erfolgt durch geeignete Insolvenzberatungsstellen, die vom Land finanziert werden.
Die Auswertung der Statistik des Jahres 2002 über die Arbeit der 29 geförderten Insolvenzberatungsstellen durch den Landesrechnungshof hat große Unterschiede ergeben und gab Anlass dazu, die Effizienz der Beratungsleistungen zu hinterfragen. Die Qualität der Insolvenzberatung hat sich dabei sehr verschieden dargestellt.
Starke Differenzen sind bezüglich der Höhe der geflossenen Landesmittel pro Fall aufgetreten. Die Kosten pro Beratungsfall unabhängig von dessen Ergebnis variieren zwischen 190 € und 1 800 €. Die Erfolgsquote liegt zwischen 0 % und 50 %. Dabei liegt die höchste Erfolgsquote einer Beratungsstelle bei 50 % mit durchschnittlich 400 € pro Beratungsfall.
Dies zeigt, dass die derzeitige Förderpraxis keinerlei Anreize bietet. Deshalb muss die Förderung gezielter und effizienter erfolgen. Ein gesetzgeberisches Ziel ist die
Änderung der Förderpraxis durch die Einführung von Fallpauschalen, die bereits in einigen Ländern erfolgreich angewandt werden. Nicht zuletzt trägt man damit auch der angespannten Finanzlage des Landes Rechnung. Die Umstellung der Förderpraxis in anderen Ländern hat gezeigt, dass es nicht zu einer Kostenerhöhung bei Gerichten oder anderen Stellen gekommen ist.
Sowohl bei der Anhörung als auch in der Diskussion im Ausschuss ist deutlich geworden, dass es bei der Veränderung der Förderpraxis neben den bereits bekannten Pauschalen zusätzliche Bedarfe an Einmalberatungen, abgebrochenen Beratungen sowie eine Begleitung der Klienten nach erfolgreicher außergerichtlicher Einigung geben wird, für die ursprünglich keine Pauschalen vorgesehen waren. Aufgrund dessen haben sich die Koalitionsfraktionen mit der Landesregierung dahin gehend geeinigt, dass auch für diese Problemfälle im Rahmen einer Verordnung Pauschalen festgesetzt werden. Sinn der Verordnung ist es, schnell auf aktuelle Entwicklungen mit entsprechender Anpassung reagieren zu können.
Sie können sicher sein, dass wir uns die Sache nicht leicht gemacht haben. Bis zuletzt wurde die Rückwirkung des Gesetzes sehr kritisch gesehen und mehrfach hinterfragt. Obwohl die Betroffenen rechtzeitig im Jahr 2003 informiert wurden und die Problematik im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert wurde, ist zu berücksichtigen, dass die Insolvenzberatungsstellen verpflichtet sind, weiter nach geltendem Recht zu arbeiten. Deshalb haben wir insbesondere diese juristische Frage dem Rechtsausschuss und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst übertragen. Die Rückwirkung ist möglich, aber die rechtlichen Aussagen dazu sind nicht eindeutig. Wir wissen, es gibt nur selten eine einheitliche Rechtsauffassung.
Minister Olbertz führte bereits aus, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2004 in Kraft treten wird. Aber die in der Rechtsverordnung zu regelnde Förderung durch Fallpauschalen wird erst ab 1. Juli dieses Jahres wirksam werden, sodass für die Träger der Insolvenzberatungsstellen für das erste Halbjahr 2004 die Sicherheit besteht, dass es für diesen Zeitraum bei der Geltung des bisherigen Rechts bleibt. Dieses Ergebnis wurde nach Abschluss der Ausschussberatungen zwischen der Landesregierung und den Regierungsfraktionen erzielt.
Unabhängig davon werden wir die Entwicklung der Insolvenzberatung in unserem Land aufmerksam beobachten. Hierzu gehört auch die Analyse in Bezug darauf, ob unabhängig von der sich abzeichnenden steigenden Zahl von Insolvenzfällen durch die Änderung der Finanzierung Folgekosten entstehen und ob eine Verschiebung der Fälle zu den Gerichten erfolgt, die dort eine Kostensteigerung nach sich zieht. - Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung auf, im Ausschuss für Gesundheit und Soziales umgehend über den Stand der Aufgabenerledigung bei der Zusammenführung von Aufgaben der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe in einer Sozialagentur beim Landesverwaltungsamt zu berichten.
Lassen Sie mich vorweg sagen: Dieses Anliegen der SPD-Fraktion ist selbstverständlich legitim. Die CDUFraktion wird sich diesem Ansinnen nicht verschließen. Allerdings sind aus unserer Sicht einige Präzisierungen erforderlich und wir haben daher einen Änderungsantrag eingebracht. Von der Zielrichtung her liegen allerdings beide Anträge nicht weit auseinander.
Meine Damen und Herren! Seit Jahren beschäftigen wir uns in Sachsen-Anhalt mit der Frage, wie die Sozialhilfe am effizientesten strukturiert werden kann und wie die betroffenen Menschen die ihrem Bedarf entsprechenden Hilfen erhalten. Auslöser hierfür ist immer wieder die Entwicklung der Sozialhilfeausgaben gewesen.
Nach meiner Wahrnehmung bestand quer durch die Fraktionen Einvernehmen darin, dass Ursache hierfür unter anderem der erfreuliche Umstand ist, dass auch Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen heute eine höhere Lebenserwartung haben, als dies früher der Fall war, und dass insgesamt eine Zunahme der Zahl der Hilfeempfängerinnern und -empfänger zu verzeichnen ist. Aber auch die Organisation der Sozialhilfeverwaltung ist ein Faktor, der zu dieser Entwicklung beigetragen haben dürfte. Selbstverständlich darf man hierbei nicht außer Acht lassen, dass diese Entwicklung ein bundesweites und nicht ein ausschließlich sachsen-anhaltisches Problem ist.
Unstrittig dürfte zwischen uns auch sein, dass die ambulanten Hilfeangebote in unserem Land nicht in dem Umfang vorhanden sind, in dem es wünschenswert und erforderlich wäre. Dies hat zur Folge, dass Menschen oftmals stationäre Hilfen erhalten, obwohl sie diese nicht erhalten müssten, wenn offene Hilfeformen in ausreichendem Umfang vorhanden wären. Sicherlich hat die Vorgängerregierung viel Mühe darauf verwandt, auch mithilfe von Gutachten Lösungen dahin gehend zu entwickeln,
wie die Sozialhilfeträger im Land am besten zu organisieren und zu strukturieren wären. Allerdings ist es ihr nicht gelungen, diese Überlegungen zum Abschluss zu bringen.
Unstrittig ist in diesem Zusammenhang auch, dass es bundesweit keine idealtypische Organisationsform für die Träger der Sozialhilfe gibt. Alle Länder denken in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen über eine Neuorganisation ihrer Sozialhilfeverwaltung nach.
In einem ersten Schritt hat der Landtag Ende letzten Jahres durch eine Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes zum Bundessozialhilfegesetz dafür gesorgt, dass die Gewährung der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz ab dem 1. Juli 2004 aus einer Hand erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe allein zuständiger Sozialhilfeträger für die Leistungen der Eingliederungshilfe.
In einem zweiten Schritt werden nun durch die Bildung des LHO-Betriebes am 1. Juli 2004 die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Erledigung dieser Aufgaben geschaffen. Dadurch, dass dies in breitem Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden, den örtlichen Trägern der Sozialhilfe, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und den Wohlfahrtsverbänden erfolgt, besteht die Hoffnung, dass nunmehr Strukturen geschaffen werden, die zu einer effizienteren und den Bedürfnissen der betroffenen Menschen gerechter werdenden Hilfegewährung führen. Das Land wird die Aufgabenerledigung der Kommunen durch die Sozialagentur unterstützen und steuern.
Ich denke, dass wir im Zuge der Ausschussberatungen ausreichend Gelegenheit haben werden, uns über die Abläufe dieses Prozesses eingehend zu informieren und auszutauschen.
Ich will bereits jetzt darauf hinweisen, dass für mich in diesem Zusammenhang von besonderem Interesse ist, wie der Rehabilitationspädagogische Fachdienst, über den wir bereits in der letzten Wahlperiode gesprochen und diskutiert haben, in diese Abläufe eingebunden werden wird. Nach all dem, was wir bisher über diesen Fachdienst gehört haben, scheint es mir wichtig zu sein, dass dieser in die bereits auf der Ebene der örtlichen Träger zukünftig stattfindende Entscheidung über Art und Umfang der Hilfegewährung eingebunden wird.
Ich denke, über die Details des Antrags und des Änderungsantrags brauchen wir uns in der heutigen Debatte nicht weiter auszutauschen. Dies sollten wir ausgiebig und ausführlich im Rahmen der Ausschussberatungen tun. Vor diesem Hintergrund bitten wir, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Den Antrag der SPD werden wir ablehnen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist schon vieles gesagt worden, deshalb bitte ich um Verständnis, wenn ich einiges, was mir wichtig ist, herausstelle. Ich denke, die Präsenz der Situation erlaubt es nicht nur, sondern macht es auch erforderlich, wiederholt auf die Lage aufmerksam zu machen.
Meine Damen und Herren! Den Waggonbauern gehört Achtung und Respekt für ihren Einsatz.
Es war schon beeindruckend, wie sich am Dienstag, 5.30 Uhr, vom alten Werktor Halle-Ammendorf ein Konvoi mit 17 Bussen mit 800 Waggonbauern in Richtung Bundeshauptstadt in Bewegung setzte. In Berlin angekommen, marschierte der Protestzug vom Schlossplatz zum Tagungsort des Aufsichtsrates, dem Hilton-Hotel, um dort seinen Unmut zum Ausdruck zu bringen.
Es ist deutlich geworden, dass diese Öffentlichkeit Wirkung bei der Konzernspitze gezeigt hat. Aber die Wirkung kann leider die Ungewissheit, die für die Waggonbauer und für die Stadt Halle bleibt, nicht nehmen. Wir wissen, dass die Belegschaft des Werkes Ammendorf sich durch Kompetenz, durch Fleiß und durch hohe Motivation auszeichnet und in den letzten Jahren viel Verständnis für Strukturveränderungen zeigte und diese mitgetragen hat.
Dennoch haben sich die Beschäftigten weiterhin durch eine gute Qualität, große Produktvielfalt sowie Flexibilität ausgezeichnet. Gerade deshalb haben wir volles Verständnis für die Empörung, den Groll und die Sorge der Waggonbauer des Bombardier-Werkes Ammendorf.
Nach Übernahme von Adtranz durch Bombardier Transportation wurde eine Evaluierung der Neustrukturierung der Europa-Standorte angekündigt. Die damalige Landesregierung hätte zu diesem Zeitpunkt schon für Ammendorf bei Bombardier verhandeln müssen. Zugleich haben bereits andere Bundesländer wie NordrheinWestfalen, Brandenburg und Sachsen mit Bombardier erfolgreich verhandelt und sich für den Erhalt ihres Werkes eingesetzt.
Die damalige Landesregierung hatte die Chance verpasst.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es steht außer Frage, dass wir uns gemeinsam für diesen großen und mit hochinnovativer Technik ausgestatteten Industriebetrieb einsetzen müssen. Hierbei ist nicht nur die Landesregierung in der Pflicht, sondern ebenso die Bundesregierung. Es ist zu bedauern, dass es an der letzten Rettungsaktion im Jahr 2002 keine konstruktiven Anknüpfungspunkte gibt.
Wenig Verständnis habe ich für die Tatsache, dass es über das Gespräch des Bundeskanzlers und Bombardier lediglich eine Pressemitteilung gibt und sonst nichts, worauf man sich berufen kann.
Genauso wurden keine rechtlichen Verbindlichkeiten von der damaligen Landesregierung für das Entgegenkommen eingefordert, die nicht betriebsnotwendigen Flächen des Werkes Ammendorf in Höhe von 7,5 Millionen € abzukaufen,
was erst die Koalitionsfraktionen Ende des Jahres 2002 über den Nachtragshaushalt umgesetzt haben.