Thomas Felke
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Montag kommender Woche soll der Aufsichtsrat der DWA Deutsche Waggonbau GmbH im Bombardier-Konzern den Beschluss zum so genannten Optimal-PlantNetwork-Programm fassen. Dahinter verbirgt sich die strategische Planung der Geschäftsführung zur Neuausrichtung und Neustrukturierung der Werke, insbesondere zur Kapazitätsverlagerung aus dem Werk Ammendorf und dem Werk Vetschau sowie die damit einhergehende Aufgabe dieser Standorte. Dazu darf es nicht kommen.
Machen wir gemeinsam deutlich, dass wir diese Pläne entschieden ablehnen, dass es keine wirtschaftliche Notwendigkeit für die Schließung gibt, dass die Argumente, die von Bombardier ins Feld geführt werden, sich weitgehend entkräften oder widerlegen lassen.
Meine Damen und Herren! In der November-Sitzung im vergangenen Jahr haben wir uns in einer Aktuellen Debatte mit dem Werk Ammendorf beschäftigt. Bei allem notwendigen Disput in der Sache sollten wir hier und heute deutlich machen, dass es ein breites Bündnis im Kampf um den Erhalt des Standortes gibt. Alles andere wäre nicht zuletzt auch gegenüber der Geschäftsführung von Bombardier ein verheerendes Signal.
Die jetzige Situation ist brisant. Der Schließungsbeschluss gehört von der Tagesordnung der Aufsichtsratssitzung abgesetzt oder abgelehnt. Insofern haben wir kein Problem mit der vorgeschlagenen Änderung im PDS-Antrag. Weiteren konstruktiven Gesprächen zwischen der Landesregierung und dem Konzern darf nicht der Boden entzogen werden.
Meine Damen und Herren! Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Landesregierung mit Vertretern der Belegschaft, der IG Metall, der Oberbürgermeisterin und den Vertretern von Bombardier hat mittlerweile dreimal getagt. In den Medien bezeichneten einige die Treffen als monoton und folgenlos. - Ich halte das für falsch. Jedem musste klar sein, dass die Verhandlungen nicht von heute auf morgen erfolgreich beendet werden, sondern dass sie sich über einen längeren Zeitraum erstrecken werden. Ein zähes Ringen um den Standort Ammendorf ist dabei das erklärte Ziel der Landesseite.
Ich betrachte es nach wie vor als einen Erfolg, dass es durch das Engagement des Ministerpräsidenten überhaupt zur Bildung dieser Arbeitsgruppe gekommen ist und sie den Konzernverantwortlichen regelrecht abgerungen wurde. Wenig hätte von der Konzernseite her dagegen gesprochen, bereits im letzten Dezember zu versuchen, vollendete Tatsachen zu schaffen. Stattdessen gibt es mit der Arbeitsgruppe neben vielen anderen Aktivitäten ein Instrument, um öffentlich Druck zu machen.
Bombardier muss sich allerdings fragen lassen, worin das Verhandlungsmandat der eigenen Vertreter in diesem Gremium besteht, wenn man auf konkrete Vorschläge und Angebote seitens des Landes kaum einzugehen bereit ist.
Es ist die erklärte Aufgabe der Arbeitsgruppe, die Produktion und die Arbeitsplätze am Standort Ammendorf zu sichern. Mit anderen Worten ist damit nicht über die Ausgestaltung der Schließung zu reden, sondern über die Perspektiven zur Auslastung des Standortes.
Die Begründung von Bombardier für die neue Werkekonzeption basiert auf drei Hauptkriterien: wirtschaftliche Bedeutung und bestehende Verpflichtungen des Standortes, Werksauslastung und Mitarbeiterzahl sowie technische Fertigkeiten und außerdem Know-how und Erfahrungen der Mitarbeiter innerhalb der Organisation.
Wenn diese Kriterien letztlich das Entscheidende sind, kann es nur eine Antwort geben: Ammendorf ist weiter dabei,
zumal dieser Standort auch im direkten Vergleich mit anderen gut abschneidet.
Weiterhin will Bombardier, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, die Neuorganisation kapitalintensiver Aktivitäten in speziellen Werken bündeln, um damit eine stabilere Auslastung zu gewährleisten.
Genau dies kann auch vom Land unterstützt und begleitet werden. Für den Fall einer positiven Entscheidung für den Standort gibt es konkrete Angebote seitens des Landes hinsichtlich des Bestellvolumens, aber auch die Zusicherung, konkrete Investitionen zu unterstützen und sich über die Entwicklung und die Zukunftsperspektiven zu verständigen.
Im Ergebnis seiner Analyse kommt der Konzern zu dem Schluss, dass die Produktion am Standort Ammendorf in der zweiten Hälfte dieses Jahres auslaufen muss. Diese Schlussfolgerung ist, ohne dass ich mich als besserer Unternehmer darstellen will, aus den bisher bekannten Fakten so nicht herleitbar.
Richtig ist, dass es im Frühjahr und im Sommer dieses Jahres eine problematische Auftragssituation geben wird, bevor im Herbst bzw. Winter dieses Jahres mit den Baureihen ET 425 bzw. dem ICT-ET ein erheblicher Auftragsschub zu erwarten wäre. Mit einem Bekenntnis zum Standort ließe sich auch diese Situation meistern.
Zum einen wäre eine konzerninterne Verlegung der Produktion möglich. Zum anderen ist wiederholt aus der Belegschaft heraus die Bereitschaft erklärt worden, für die kritische Zeit im Jahr 2002 in diesem Zusammenhang auch Opfer zu bringen.
Für den Zeitraum ab dem Jahr 2003 zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Bombardier-Standorte in Deutschland insgesamt wegen der dann abzuarbeitenden Aufträge mit erheblichen Engpässen zu rechnen haben werden, sollten die Schließungen durchgesetzt werden. Unrealistische Darstellungen bis hin zum Dreischichtbetrieb in einzelnen Bereichen und unklare Vorstellungen von dafür erforderlichen Investitionen geben kein Bild, inwieweit der Konzern sich dieser Situation zu stellen gedenkt.
Infrage gestellt werden müssen auch Zahlen, mit denen sich Bombardier nach der geplanten Schließung reich rechnet. Während Bombardier zu dem Schluss kommt, bei einer Schließung des Werkes in Ammendorf ein positives Ergebnis von 16 Millionen € einzufahren, gehen die vom Betriebsrat eingesetzten Gutachter nach ersten Informationen von gravierenden Verlusten aus.
Kaum berücksichtigt wurden in der bisherigen Diskussion vom Konzern auch die mit der Auftragsverlagerung in Verbindung stehenden Fragen der Gefährdung des S-Bahn-Auftrages für Berlin in zeitlicher Hinsicht. Ebenso wenig wurden die erforderlichen Investitionen bei den aufnehmenden Standorten detailliert nachgewiesen. Genauso wenig ist das bis zum Jahr 2006 laufende Investitionsprogramm der DB AG für ICE und ICT-ET bisher in vollem Umfang berücksichtigt worden.
Ein nicht zu unterschätzender Punkt in der Diskussion um den Erhalt des Werkes in Ammendorf dürfte auch der Aspekt sein, dass Bombardier im Falle der Schließung Gefahr läuft, seine GUS-Kompetenz zu verlieren, was im Augenblick vielleicht verzeihlich erscheinen mag, für die Zukunft aber zumindest strategisch mehr als fragwürdig wäre.
Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass es gute betriebswirtschaftliche Gründe gibt, den laufenden Prozess anzuhalten. Die den Schließungsplänen zugrunde liegenden Daten sollten nüchtern der Analyse, die im Auftrag des Betriebsrates erstellt wurde, gegenübergestellt werden. Ich denke, dass hiermit gute Gründe für den Standorterhalt geliefert werden.
Alles andere als eine sachliche Abwägung aller Aspekte wären Schnellschüsse zulasten der Belegschaft, die in keiner Weise zu rechtfertigen wären. Deshalb kann es nur heißen: keine Entscheidung am 21. Januar 2002 bzw. eine deutliche Ablehnung der bisherigen Bombardier-Pläne.
Meine Damen und Herren! Ammendorf steht für über 900 Arbeits- und Ausbildungsplätze direkt im Werk und etwa 2 000 Arbeitsplätze bei regionalen Zulieferern. Ammendorf ist mithilfe von Investitionen von über 200 Millionen DM zu einem modernen europäischen Produktionsstandort entwickelt worden. Es ist ein strukturbestimmendes Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes für die gesamte Region.
Die Kaufkraft würde im Falle einer Schließung erheblich sinken. Durch den Steuerausfall würde die finanzielle Not noch größer und die Verschärfung des sozialen Klimas befördert. Halle hat aufgrund des Umstrukturierungsprozesses in der Chemie Zehntausende von Industriearbeitsplätzen verloren. Diese dramatische Entwicklung konnte bisher kaum kompensiert werden.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie bitten, schließen wir uns dem Appell des Aktionsbündnisses in Halle an, in dem es an Bombardier gerichtet heißt:
„Wir fordern Sie auf, die Schließungspläne aufzugeben. Geben Sie dem Waggonbau Ammendorf mit seiner hochmodernen Ausrüstung und seiner leistungsfähigen Belegschaft eine dauerhafte Zukunft im Bombardier-Verbund in Halle.“
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir nach den bisher gehaltenen Debattenbeiträgen ein paar kurze Anmerkungen. Ich denke, wir werden uns im Anschluss an die Debatte im Ausschuss ausführlich darüber verständigen müssen, wie ein konkreter Text abgefasst werden kann, der meiner Meinung nach möglichst eine breite Mehrheit finden sollte.
Herr Dr. Bergner, eine Frage habe ich aber doch. Sie müssen diese Frage nicht jetzt beantworten; ich werde Sie Ihnen nachher im Ausschuss noch einmal stellen. Mich interessiert, warum Sie die Vorschläge, die Sie jetzt mit Ihrem Änderungsantrag unterbreiten, nicht schon eher gemacht haben. Sicherlich haben auch Sie erkannt, welche hohe Brisanz in dem Datum 21. Januar steckt. Ich denke, diese Frage müssen Sie sich einfach gefallen lassen.
Ferner ist auf die Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers in Halle eingegangen worden. Wer aufmerksam die Presse verfolgt hat, konnte zur Kenntnis nehmen, dass sich der Ministerpräsident von diesen Äußerungen eindeutig und sofort distanziert hat. Diese Äußerungen waren nicht sonderlich hilfreich und für das Handeln der Landesregierung waren sie geradezu kontraproduktiv.
- Ich denke nicht, dass das die Meinung der Bundesregierung ist.
Ich habe trotzdem die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass es uns gelingen wird, einen gemeinsamen Beschluss mit möglichst breiter Unterstützung dieses Hauses zu verabschieden. Ich denke, dass wir das der Belegschaft in Ammendorf und gerade den Belegschaftsmitgliedern, die die Aktuelle Debatte im Haus verfolgt haben und ein Stück weit darüber frustriert waren, wie die Debatte gelaufen ist, schuldig sind. Ich denke, dass es möglich sein muss, auch in Zeiten bevorstehender großer Ereignisse im April sich zu einer gemeinsamen Erklärung zusammenzufinden, die deutlich macht, dass es eine große Geschlossenheit im Kampf um den Erhalt des Standortes Ammendorf hier im Haus gibt.
Im Übrigen betrachte ich das, was Sie, Herr Dr. Bergner, hervorgehoben haben, als eine Selbstverständlichkeit. Auch wir werden die Aktionen am Montag in BerlinGrünau entsprechend begleiten. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns im Wirtschaftsausschuss verständigt. Im Ergebnis dessen wird Ihnen in der Drucksache - jetzt muss ich selbst erst einmal gucken - 3/5260 ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU und der PDS vorgelegt. Die Grundlage dafür bildet der SPDAntrag in der Drs. 3/5218, der durch folgende Punkte verändert wurde:
Die im Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drs. 3/5254 vorgesehenen Änderungen wurden übernommen. Das heißt, im ersten Satz wird in der zweiten Zeile das Wort „bittet“ durch das Wort „erwartet“ ersetzt. An
den zweiten Satz wird folgender Halbsatz angefügt: „und am 21. Januar 2002 den Schließungsbeschluss nicht zu bestätigen.“
Der letzte Satz des Änderungsantrages der CDU-Fraktion in der Drs. 3/5259 wird im SPD-Antrag als neuer letzter Satz angefügt und hat folgende Fassung:
„Der Landtag appelliert an die Bundesregierung, sich aktiv für diesen leistungsfähigen ostdeutschen Betrieb einzusetzen.“
Dem jetzt vorliegenden geänderten Antrag wurde im Ausschuss einstimmig zugestimmt. Ich bitte auch Sie, diesem zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich habe verstanden.
Meine Damen und Herren! Der Einzelplan des Ministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr setzt auf die richtigen Schwerpunkte. Das Gesamtvolumen in Höhe von 1,03 Milliarden € bewegt sich fast auf dem Niveau dieses Jahres. Rund 47 % der Gesamtausgaben - das entspricht etwa 480 Millionen € - sind direkte Investitionsmittel. Alle mit Landesmitteln gegenzufinanzierenden Bund-Länder-Programme werden auch im Haushaltsjahr 2002 genutzt.
Neu im Einzelplan 14 sind zwei zusätzliche Kapitel, und zwar das Kapitel 14 04 für die vertraglich übernommene Auftragsverwaltung für die Bundesstraßenverwaltung und die Kreisstraßenverwaltung und das Kapitel 14 10, in dem alle Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zusammengefasst sind, die bisher zum Teil bei Kapitel 14 07 - Städtebau - und bei Kapitel 14 08 - Wohnungswesen - dargestellt worden sind und jetzt gezielt für den Prozess des Stadtumbaus eingesetzt werden sollen.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zuerst einige Ausführungen zum Bereich Verkehr. Der öffentliche Personennahverkehr bildet einen Schwerpunkt im Kapitel 14 03. Hier müssen sich insbesondere die Unternehmen des Straßenpersonennahverkehrs in den nächsten Jahren verstärkt dem Wettbewerb stellen. Uns geht es darum, die Unternehmen mit einer gezielten Förderpolitik auf diesen Wettbewerb vorzubereiten und Umstrukturierungsprozesse gezielt zu unterstützen.
Neben der weiteren Unterstützung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes steht für uns die Gründung eines landesweiten Verkehrsverbundes im Mittelpunkt. Nicht unerwähnt soll auch bleiben, dass mit neuen Verwaltungsvorschriften und Förderprogrammen sichergestellt werden soll, dass die Belange Mobilitätsbeeinträchtigter besser berücksichtigt bzw. speziell gefördert werden.
Einer besonderen Betrachtung - hierauf ist heute schon eingegangen worden - bedarf der Sachverhalt, dass im nächsten Jahr die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr in Höhe von 42 Millionen € aus den Regionalisierungsmitteln finanziert werden sollen. Wir als Fraktion tun uns mit diesem Umstand nicht leicht. Mögliche Konsequenzen für den Schienenpersonennahverkehr müssen und werden wir sehr genau im Auge behalten.
Konkrete Überlegungen zu Streckenabbestellungen kann es aber aufgrund einer Reihe von Unbekannten derzeit nicht geben. Insofern können wir die vonseiten der CDU angestellten Hochrechnungen zum Wegfall mehrerer Millionen Zugkilometer und zu der Abbestellung auf einem großen Teil des Streckennetzes nur zurückweisen.
Wir wollen keine Panik verbreiten. Wir stellen uns vielmehr verantwortlich den Notwendigkeiten. Für uns ist klar, dass unrentable Strecken auf den Prüfstand gehören und dass dieser Sachverhalt neben einer Reihe weiterer Punkte in den Vertragsverhandlungen mit der
DB AG zu berücksichtigen ist. Das genaue Bestellvolumen kann aber erst festgelegt werden, wenn die Fragen hinsichtlich der Entwicklung des Regionalisierungsgesetzes zwischen dem Bund und den Ländern geklärt worden sind.
Die rechtlichen Aspekte dieser Maßnahme, die natürlich dazu dient, frei werdende Landesmittel für andere Zwecke einsetzen zu können, halten wir für hinreichend berücksichtigt. Die Regionalisierungsmittel müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt werden. Das heißt, dass sie mehrheitlich dafür verwendet werden müssen. Für die Länder heißt das, dass die Möglichkeit besteht, in bestimmtem Umfang Mittel so einzusetzen, dass sie dem ÖPNV als Grundsystem dienen.
Das Personenbeförderungsgesetz enthält für die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr Bestimmungen, die dafür sprechen, dass diese Leistungen Bestandteil des ÖPNV sind. Berücksichtigen mussten wir auch die Auswirkungen auf das ÖPNV-Gesetz unseres Landes.
Im Ergebnis dessen liegt Ihnen eine Ergänzung des Haushaltsgesetzes vor, die ausdrücklich darauf abstellt, dass es sich nur um eine Maßnahme für das Haushaltsjahr 2002 handelt. Wir wollen für das Land SachsenAnhalt auch in den nächsten Jahren auf jeden Fall ein gutes Bahnangebot vorhalten und in den Schienenverkehrsunternehmen und in der Schienenfahrzeugindustrie in Ammendorf und an anderen Stellen im Land möglichst viele Arbeitsplätze sichern.
Meine Damen und Herren! Die Bereitstellung von Mitteln für den Schienengüterverkehr und für Häfen macht deutlich, wie wichtig uns die Stärkung alternativer Verkehrsträger in Konkurrenz zur Straße ist. Dies schließt freilich ein, dass auch dort möglichst effektiv gearbeitet werden muss. Mit den Entscheidungen im Finanzausschuss wollen wir den Konsolidierungsprozess bei der Magdeburger Hafen GmbH begleiten und unterstützen ausdrücklich die Vorstellungen des Aufsichtsrates.
Zum Straßenbau. Für die planungstechnische Vorbereitung der Baumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen stehen Mittel in Höhe von mehr als 26 Millionen € zur Verfügung. Die Erhöhung der Planungshilfe für Bundesfernstraßen ist notwendig, um sowohl die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Bundesmittel zu gewährleisten als auch die stetige Bauausführung der mit EFRE-Mitteln finanzierten B 6 n abzusichern.
Die Mittel zur Finanzierung notwendiger Neubau-, Ausbau- und Instandsetzungsmaßnahmen im Zuge der Landesstraßen sind bei Einzelplan 14 mit 52,3 Millionen € und damit sogar etwas höher als in diesem Jahr veranschlagt.
Obwohl in den vergangenen zehn Jahren bereits etwa ein Drittel des Landesstraßennetzes den geltenden Straßenbaustandards angepasst werden konnte, müssen wir auch weiterhin von hohen Anforderungen an den Straßenbauhaushalt ausgehen.
Meine Damen und Herren! Städte und Gemeinden in allen ostdeutschen Bundesländern stehen in den nächsten Jahren vor einer der größten Herausforderungen ihrer Entwicklung. Die Aufgabe besteht darin, einen Umbau der Städte zu bewältigen, der insbesondere dem wohnungswirtschaftlichen Strukturwandel Rechnung trägt. Bund, Länder und Kommunen müssen Antworten finden auf die sich verändernde quantitative und
qualitative Inanspruchnahme der städtischen Infrastruktur.
Bereits Anfang dieses Jahres hat die Landesregierung mit der Orientierung auf ganzheitliche Stadtentwicklungskonzepte reagiert. In 43 zentralen Orten wird mit finanzieller Unterstützung ein konzeptioneller Vorlauf für die gezielte Umsetzung des Stadtumbauprogramms geschaffen.
Ausgehend von den Empfehlungen der Expertenkommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel“ und den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Leerstand Ost“ hat die Bundesregierung wesentliche Grundlagen geschaffen. Insbesondere muss hervorgehoben werden, dass mit der Reichweite bis zum Jahr 2009 für Länder und Kommunen mittelfristig Planungssicherheit für die Umsetzung der Stadtentwicklungskonzepte gegeben ist, was die Finanzierungsgrundlage in Form von Bundesfinanzhilfen anbetrifft.
Das Stadtumbauprogramm Ost folgt dabei der Linie der Landesregierung, nicht nur den Abriss leer stehender Wohnungen zu sehen, sondern auch auf der Grundlage der Stadtentwicklungskonzepte die Quartiere weiterzuentwickeln.
Die im Kapitel Städtebau veranschlagten Mittel sorgen für die notwendige Kontinuität in der Städtebauförderung in Sachsen-Anhalt. Insbesondere die Erneuerung und Entwicklung der Innenstädte soll dabei mit einem Ansatz von rund 100 Millionen € und Verpflichtungsermächtigungen von 80 Millionen € fortgesetzt werden.
Daneben stehen, vom Stadtumbau abgegrenzt, bei Kapitel 14 08 Mittel für die Wohnungsbauförderung zur Verfügung. Hierbei sollen die Belange besonderer Personengruppen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Berücksichtigung finden.
Neben der bewährten Wohnraumanpassung für ältere und behinderte Menschen sollen hiermit auch energiesparende Baumaßnahmen unterstützt werden. Dafür stehen Mittel in Höhe von mehr als 8 Millionen € zur Verfügung.
Meine Damen und Herren! Das Kapitel 14 10 soll dem Schwerpunkt Stadtumbau gerecht werden. Bewährte und auf den Stadtumbau neu ausgerichtete Programme werden in diesem Kapitel gebündelt. Dafür sind Ausgaben in Höhe von rund 34 Millionen € und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von etwa 137 Millionen € vorgesehen.
Der Stadtumbau erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der die enge Verbindung von Städte- und Wohnungsbau berücksichtigt. Das heißt für uns, dass neben der städtebaulichen Aufwertung der Quartiere auch die begleitende Modernisierung von Wohnraum Bestandteil einer erfolgreichen Bekämpfung des Wohnungsleerstands ist.
Damit wird auch Sicherheit für die Subventionen geschaffen. Die Konzepte, die einer zukünftigen Förderung zu Grunde liegen, müssen dazu beitragen, noch zielgenauer als bisher Hilfe in Bestände zu lenken, die langfristig für eine Wohnraumversorgung am Markt vorgesehen sind. Damit werden zudem Planungssicherheit und auch neue Anreize für private Investoren geschaffen.
Unsere Strategie ist es seit langem, nicht kurzfristige Jahresprogramme aufzulegen, sondern durch Mehrjahresprogramme Planungssicherheit zu schaffen. Deshalb ist neben der Förderung des Rückbaus und der städtebaulichen Aufwertung im Rahmen des Stadtumbaus ein
zusätzlicher Verpflichtungsrahmen in Höhe von 43,5 Millionen € für Wohnbaumaßnahmen in Umstrukturierungsgebieten zur Verfügung gestellt worden. Zugleich wird damit die ergänzende Landesfinanzierung für die Fälle des § 6 a des Altschuldenhilfegesetzes sichergestellt.
Nur die Konzentration aller vorhandenen Mittel der öffentlichen Hand ermöglicht letztlich eine erfolgreiche Umsetzung der von den Städten erarbeiteten Konzepte, wobei das letzte Wort hinsichtlich Erfolg oder Misserfolg beim Stadtumbau der Mieter mit seinem persönlichen Verhalten spricht.
Meine Damen und Herren! Ich denke, dass der Einzelplan des Ministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr in schwierigen Zeiten ein Haushalt mit Profil ist, der an den richtigen Punkten ansetzt. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich relativ kurz fassen, weil bereits Erwähnung gefunden hat, dass der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sich bereits auf seiner letzten Sitzung darauf verständigt hat, sich mit den Ergebnissen der Expertenkommission im Januar zu beschäftigen. Deshalb plädieren wir für eine Ausschussüberweisung. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sachsen-Anhalt erhält mit der Ihnen vorliegenden Drucksache eine gute und moderne Landesbauordnung. Ein längerer Diskussions- und Beratungsprozess wird damit zu einem erfolgreichen Ende gebracht, auch wenn das In-Kraft-Treten aufgrund verschiedener Umstände, die der Minister bereits erwähnte, erst am 1. Mai des nächsten Jahres möglich ist.
Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Ausführungen ausdrücklich einige Dankesworte voranstellen. Herzlichen Dank dem Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr für eine gute Beratungsgrundlage, den mitberatenden Ausschüssen für eine zügige Behandlung und insbesondere dem GBD für den sprachlichen Feinschliff so mancher Formulierung und die sehr konstruktive Begleitung.
Ein sehr großer Teil des Gesetzeswerkes war im Ausschuss weitgehend unstrittig. In sehr vielen Punkten folgt die Landesbauordnung zudem der Musterbauordnung aus dem Jahr 1997. In bestimmten Bereichen werden aber auch eigene Akzente gesetzt. Interessant wird sein, inwieweit bestimmte Regelungen zum Genehmigungsverfahren und zur Barrierefreiheit in einer nächsten Musterbauordnung Berücksichtigung finden.
Meine Damen und Herren! Die neue Bauordnung ist zukunftsorientiert, sowohl in den materiellen Anforderungen als auch bei den Genehmigungsverfahren. Hier sind wesentliche Erleichterungen eingeführt worden, die mit einem Bürokratieabbau einhergehen und die Bauvorhaben beschleunigen können. Weniger staatliche Kontrolle bedeutet aber auch eine höhere Verantwortung für den Bauherren und insbesondere für die ausführenden Architekten und Ingenieure. Diese neuen Verfahren müssen sich jetzt in der Praxis bewähren.
Ich denke, dass sich der zuständige Ausschuss nach einem ausreichenden Zeitraum der Arbeit mit der neuen Landesbauordnung darüber informieren lassen sollte, inwieweit die Erleichterungen bei der Baugenehmigung angenommen wurden.
Interessant wird auch sein, zu erfahren, inwieweit durch die Bauherren von der Option Gebrauch gemacht wurde, ein Baugenehmigungsverfahren nach § 66/1 der Landesbauordnung zu verlangen.
Die große Verantwortung der Bauvorlageberechtigten habe ich bereits angesprochen. Diese wurde auch von
einzelnen Verbänden zum Anlass genommen, eine Pflichtkammermitgliedschaft zu fordern. Wir sind der Meinung, dass dies nicht gerechtfertigt ist, da die Kammermitgliedschaft allein kein hinreichendes Qualitäts- oder Leistungskriterium darstellt. Jeder Bauvorlageberechtigte hat sich fachlich auf dem Laufenden zu halten und sich dem Wettbewerb zu stellen.
Zu überlegen wäre, ob über eine entsprechende Verordnung eine in regelmäßigen Abständen durchzuführende Überprüfung der Bauvorlageberechtigung geregelt werden kann.
Meine Damen und Herren! Die neue Landesbauordnung stärkt die Eigenverantwortung der Gemeinden. Die Gemeinden können selbst nicht nur über die Aufstellung örtlicher Bauvorschriften entscheiden, sondern auch über die Zulässigkeit gestalterischer Maßnahmen an baulichen Anlagen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einflechten, dass sich auch das kurzfristig noch aus dem Petitionsausschuss an uns herangetragene Anliegen darüber regeln lässt. Die Gemeinde kann so selbst Regelungen treffen, wie beispielsweise die, dass eine Einfriedung niedriger als 2 Meter sein muss.
Weitgehende Befugnisse erhalten die Gemeinden auch hinsichtlich der Bestimmungen zu Stellplätzen. Der Verzicht auf die Herstellung, die Entscheidung über die Forderung von Ablösebeträgen und die Festlegung der Höhe der Ablösebeträge kann eigenverantwortlich er- folgen.
Ein wichtiger Diskussionspunkt in den Ausschussberatungen war die Frage, in welchem Ausmaß das barrierefreie Bauen in der Bauordnung verankert werden soll. Ich denke, dass die jetzt in § 56 gefundene Formulierung dazu beitragen wird, den Belangen von älteren und behinderten Menschen stärker Rechnung zu tragen. Ich sage auch: Das ist politisch ausdrücklich so gewollt. Gehen wir davon aus, dass jeder von einer Behinderung betroffen werden und auf Barrierefreiheit angewiesen sein kann, so muss sich eine Reaktion darauf auch in Gesetzen widerspiegeln.
Zudem wollen wir auch die Planer dazu anhalten, sich schon frühzeitig intensiver mit der Barrierefreiheit auseinander zu setzen. Unserer Auffassung nach stellt der § 56 einen guten Kompromiss zwischen den berechtigten Forderungen Behinderter, aber auch anderer Bevölkerungsgruppen einerseits und eventuellen finanziellen Mehrbelastungen andererseits dar.
Verbesserte Bedingungen in diesem Bereich werden sicherlich nicht zu null Kosten zu haben sein. Eine von der CDU dazu geforderte Kostenschätzung konnte letztlich aber auch keine konkreten Angaben bringen, da eine ganze Reihe von Umständen die Baumaßnahmen beeinflussen. Aufgrund des Verweises auf eine zweckentsprechende Nutzung der baulichen Anlagen gehen wir allerdings davon aus, dass sich die Mehrkosten in engen Grenzen halten werden. Beachtet werden muss zudem, dass barrierefreier Neubau wesentlich günstiger ist als eine nachträgliche Umrüstung im Bedarfsfall.
Meine Damen und Herren! Bei dem heute zu verabschiedenden Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, das Wirkung auch auf andere Gesetze entfaltet.
Davon betroffen ist unter anderem das Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalts. Die dazu getroffenen Regelungen tragen dem Grundanliegen der Verfahrensbeschleunigung Rechnung, ohne den Denkmalschutz auszuhöhlen. Dieser Aspekt wird von unserer Fraktion ausdrücklich begrüßt.
Meine Damen und Herren! Ich denke, es spricht wenig dafür, gegen diese Beschlussempfehlung zu stimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident!! Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass die aktuelle Situation eine besondere ist, die es durchaus rechtfertigt, ja erforderlich macht, dass sich der Landtag mit der Thematik Waggonbau Ammendorf beschäftigt. Ich bin überzeugt davon, dass das Problem, wenn wir es nicht aufgegriffen hätten, von einer anderen Fraktion thematisiert worden wäre.
Mit dem zur Bombardier-Gruppe gehörenden Waggonbau Ammendorf besitzt Sachsen-Anhalt einen leistungsfähigen und innovativen Schienenfahrzeughersteller mit Tradition. Seit Jahrzehnten haben sich die Ammendorfer mit Qualitätsprodukten einen Namen gemacht.
Gab es zu DDR-Zeiten mit der Waggonproduktion für die UdSSR die Situation „ein Produkt für einen Kunden“, hat sich dies nach der Wende grundsätzlich gewandelt. Waggons für die Berliner S-Bahn, Elektrotriebfahrzeuge, Metrowagen, Wagen für IC-Neigetechnikzüge oder Wagen für den ICE 2 und 3 werden bzw. wurden produziert.
Die Übernahme in den Bombardier-Konzern hat dieses breitere Profil zweifellos positiv beeinflusst und wurde von allen Seiten begrüßt. Erhebliche Investitionen wurden getätigt, komplette Anlagen modernisiert, Rationalisierungsmaßnahmen durchgeführt, die Kosten wur- den gesenkt. Derzeit arbeiten rund 930 Arbeitnehmer, darunter etwa 50 Auszubildende, in Halle-Ammendorf. Über 2000 Arbeitsplätze in der Region hängen als
Zulieferer von dem Werk ab. Das Werk Ammendorf ist damit der größte Industriebetrieb in Halle und einer der bedeutendsten industriellen Kerne unseres Landes.
Meine Damen und Herren! Die Schienenfahrzeugindustrie ist aber auch von erheblichen Überkapazitäten gekennzeichnet. Die Branche selbst spricht von 15 bis 20 % allein in Deutschland.
Diese Situation birgt zwangsläufig Befürchtungen und Risiken in sich. Auf diese haben auch rund 200 Hallenser Waggonbauer am Rande der Schienenfahrzeugmesse Innotrans zusammen mit Kollegen aus anderen Werken aufmerksam gemacht.
Im August wurde bekannt, dass der Daimler-ChryslerKonzern seine Tochter Adtranz an Bombardier verkaufen will. Angesichts der Lage der Branche ist dies ein nachvollziehbarer Schritt. Seit mehreren Jahren sind erhebliche Konzentrationsprozesse zu beobachten. Alle größeren Unternehmen entwickeln Zukunftskonzepte, die die Optimierung und Flexibilisierung aller Fertigungsabläufe vorsehen.
Der Markt wird weitgehend unter den Globalplayern der Schienenfahrzeugindustrie aufgeteilt. Es ist kaum zu erwarten, dass die Wettbewerbshüter sich dieser Entwicklung entgegenstellen werden. Für Ammendorf würde das bedeuten, spätestens ab dem nächsten Jahr zu dem mit Abstand größten Bahntechnikkonzern der Welt zu gehören.
Es ist unbestritten, dass dies Chancen in sich birgt, die in erster Linie von der Auftragssteuerung innerhalb der Bombardier-Gruppe abhängig sind, die aber auch eine andere Bearbeitung des Marktes und andere Angebote erwarten lassen.
Uns müssen jedoch auch die Risiken und mögliche negative Auswirkungen beschäftigen. Umstrukturierungsprogramme innerhalb des Konzerns sind zu erwarten. Ein erheblicher Abbau der Zahl der Beschäftigten bis hin zur Schließung einzelner Werke ist nicht auszuschließen.
Meine Damen und Herren! Die Beschäftigten in Ammendorf erwarten ein klares Bekenntnis des Landtages und der Landesregierung zum Standort Ammendorf. Ich denke, wir sollten dies mit einer breiten Unterstützung dieses Antrages deutlich machen. Zugleich müssen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für den Er- halt des Standortes und zur Sicherung möglichst vieler Arbeitsplätze genutzt werden.
Dabei sollten auch die Unterstützung der Entwicklung neuer Produkte und die Einbeziehung des Werkes bei der Vergabe von Aufträgen zur Verbesserung des ÖPNV im Bahn- und Straßenbahnbereich, zum Beispiel bei der Bietergemeinschaft für die S-Bahn Halle - Leipzig, berücksichtigt werden. Gegebenenfalls könnte dies mit einem Produkttausch mit anderen Standorten, wie bereits an einzelnen Beispielen vorgeführt, verbunden werden.
Die Deutsche Bahn AG spielt als Besteller natürlich eine entscheidende Rolle. Es ist klar, dass die DB AG als privatisiertes Unternehmen nach wirtschaftlichen Kriterien, auch im Bereich der Aufträge für neue Schienenfahrzeuge, arbeitet. Aufträge werden europaweit ausgeschrieben.
Die Entwicklung einer neuen Generation von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen soll in Zusammenarbeit mit anderen Nationalbahnen erfolgen. Hierbei bestehen
natürlich Chancen für Konzerne wie Bombardier, die in der Lage sind, zu auf dem Weltmarkt wettbewerbs- fähigen Preisen zu liefern.
Die Aussage der DB AG, auch in Zukunft die Investitionen in Fahrzeuge auf hohem Niveau zu erhalten, steht. Bei Verhandlungen mit der DB AG muss aber immer wieder auf die schwierige Situation der Schienenfahrzeugindustrie in Deutschland insgesamt eingegangen werden. Aufgabe der Bundesregierung als dem 100prozentigen Eigentümer muss es hierbei sein, eine kontinuierliche Auftragsvergabe zu erreichen. Auch gemeinsame Entwicklungen unter direkter Einbeziehung der DB AG, wie jüngst beim Lirex erfolgreich bewiesen, sollten verstärkt berücksichtigt werden.
Meine Damen und Herren! Es geht uns nicht darum, ein Horrorszenario zu entwerfen, sondern vielmehr um ein deutliches Signal für den Standort Ammendorf. Wir haben keinen Zweifel daran, dass die Landesregierung sich hierbei mit vollem Engagement einbringen wird. Allerdings sind wir auch der Meinung, dass ein gemeinsames Vorgehen von Landtag und Landesregierung für einen unserer bedeutendsten Industriestandorte im Land angemessen ist. Dies sollte nicht in einem parteipolitischen Hickhack zerredet werden, zumal sich auch Vertreter anderer Fraktionen über die aktuelle Situation vor Ort kundig gemacht haben. - Ich danke Ihnen.
Herr Dr. Daehre, sind Sie bereit zu bestätigen, daß in der von Ihnen erwähnten Anhörung zur besonderen Situation des Verkehrsgewerbes deutlich wurde, daß ein Stück weit die Tatsache eine Rolle spielt, daß wir es dort mit erheblichen Überkapazitäten und mit Lohndumping zu tun haben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst einige allgemeine Anmerkungen vorweg.
Eine Fachzeitschrift titelte unlängst: „Wohnungspolitik findet nicht mehr statt“. Ich denke, diese Aussage ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Dabei kann man nicht davon ausgehen, daß die Probleme der Wohnungswirtschaft gerade in Ostdeutschland kleiner geworden sind. Eher müssen Experten das Gegenteil feststellen. Tatsache ist aber, daß die Wahrnehmung eine andere geworden ist. In Zeiten eines erheblichen Überangebotes an Wohnraum fällt es schwer, Wohnungspolitik als Gesellschaftspolitik stärker ins Gespräch zu bringen.
Den vielschichtigen Problemen und Fragestellungen mit integrierten Analysen und Handlungsansätzen zu begegnen erfordert deshalb die Zusammenarbeit unterschiedlicher Protagonisten für eine neue Wohnungspolitik.
Als jemand, der über eine Reihe von Jahren wohnungspolitischer Sprecher ist, weiß ich freilich, daß das Engagement der Wohnungs- und Baupolitiker allein
nicht immer ausreicht, um etwas als richtig Erkanntes auch mehrheitsfähig zu machen.
Meine Damen und Herren! Mit der Diskussion über das Altschuldenhilfegesetz greifen wir heute eines der wichtigsten und langwierigsten Probleme der ostdeutschen Wohnungspolitik erneut auf. Es macht dabei schon Sinn, noch einmal auf die Chronologie der Gesetz-gebung einzugehen, da viele aktuelle Probleme damit in einem direkten Zusammenhang stehen.
Am Anfang gab es ein langes Ignorieren der Situation der ostdeutschen Wohnungswirtschaft und damit eine Verschärfung des Problems. Daran schloß sich im Jahr 1993 eine Initialgesetzgebung an, die erhebliche Lücken aufwies. Milliardenbeträge dienen zu einem großen Teil zur Tilgung jener Schulden, die durch das späte Reagieren der damaligen Bundesregierung überhaupt erst entstanden sind, und sind heute Aufwendungen für Zinsen und Zinseszinsen. Verdient haben damit die Banken. Für den Aufbau in den neuen Bundesländern fehlt dieses Geld.
Die neue Bundesregierung ist damit in der Situation, die Suppe auslöffeln zu müssen, die ihr ihre Vorgängerin eingebrockt hat. Jetzt ist es erforderlich, einen weit vorangeschrittenen und nicht mehr umkehrbaren Prozeß in eine vernünftige Richtung zu lenken und dabei Ungerechtigkeiten und Härten so gut wie möglich zu korrigieren.
Ich verkenne dabei nicht, daß sich auch die alte Bundesregierung des Themas der Gesetzesanpassung an die aktuellen Gegebenheiten gestellt hat. Die Abflachung der Erlösabführungsstaffel und die Einführung sogenannter mieternaher Privatisierungsformen sind Beispiele dafür. Gestritten werden kann aber darüber, ob diese Maßnahmen immer angemessen waren und rechtzeitig erfolgten.
Die neue Bundesregierung hat untergesetzlich mit Beschluß des Lenkungsausschusses rund 1 000 Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern sofort entlastet, die nachweisen konnten, daß eine Privatisierung für sie nicht zumutbar ist. Fest steht aber auch, daß eine abschließende Gesetzgebung für die Wohnungswirtschaft Klarheit und verläßliche Rahmenbedingungen schaffen muß.
Mit Datum vom 13. Januar 2000 gab es nun einen ersten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des AHG. Dieser wurde als Kabinettsvorlage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit Datum vom 23. Februar 2000 nochmals überarbeitet.
Im Gesetz verankert werden soll ein Vorziehen des Zeitpunktes der Erfüllung der Privatisierungsverpflichtungen auf das Ende des Jahres 1999. Wir sind der Meinung, daß damit die Kredit- und Investitionsfähigkeit vieler Unternehmen verbessert werden kann.
Die Wohnungsunternehmen, die eine Nichterfüllung ihrer Privatisierungsverpflichtungen nicht zu vertreten haben, erhalten damit vier Jahre früher als nach derzeitigem Recht den Schlußbescheid und damit die Sicherheit, daß die gewährte Schuldenentlastung weder aufgehoben noch reduziert wird.
Wohnungsunternehmen, die dagegen die Nichterfüllung zu vertreten haben, sollen weiter die Möglichkeit haben, bis Ende 2003 die Erfüllung der Privatisierungsauflagen nachzuholen. Zugleich erhalten diese Unternehmen die
Möglichkeit, anstelle der Privatisierungspflicht einen Ablösebetrag an den Erblastentilgungsfonds zu leisten.
Außerdem soll das Problem der sogenannten negativen Restitution aufgegriffen werden, indem Wohnungsunternehmen, die anmeldebelastete Bestände verwalten, nach Auslaufen der Privatisierungspflicht Ende 1999 endgültig Sicherheit über die Höhe der Teilentlastung erhalten. Eine Änderung des Bescheides soll ab dem Jahr 2000 auch dann nicht mehr erfolgen, wenn anmeldebelastete Bestände nach Ablehnung oder Rücknahme von Anträgen nach dem Vermögensgesetz beim verfügungsberechtigten Wohnungsunternehmen verbleiben.
Diese Vorschläge liegen nun seit einigen Tagen vor und befinden sich im Abstimmungsprozeß mit den Ländern und Verbänden. Wie Minister Heyer bewerten auch wir den Gesetzentwurf als eine gute Vorlage. Diese Einschätzung wird übrigens auch zu einem großen Teil vom Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen geteilt.
Wir verhehlen aber auch nicht, daß sich für uns Nachfragen ergeben, die sich zum Teil auch in Gesprächen mit Geschäftsführern einzelner Wohnungsunternehmen widerspiegelten.
Sichergestellt werden muß beispielsweise beim vorgezogenen Schlußbescheid, daß es nicht zu einer endlosen Diskussion bezüglich des Vertreten-Müssens oder des Nicht-vertreten-Müssens kommt. Hier muß Klarheit her.
Ebenso sind wir der Meinung, daß das Problem der Negativrestitutionen und von Regelungen für Wohnungsunternehmen, die in erheblichem Umfang von strukturellem Leerstand betroffen sind, weitergehender Entscheidungen bedarf. Hierauf wollen wir mit unserem Antrag eingehen.
Wir präsentieren dabei keine fertige Lösung, da wir der Meinung sind, daß es flexible, an den jeweiligen Einzelfällen orientierte Lösungen geben muß. Diese Regelungen können unserer Meinung nach auch unter der Ebene einer Gesetzesänderung getroffen werden.
Meine Damen und Herren! Zu einem erheblichen Problem erwächst inzwischen für einzelne Wohnungsunternehmen die negative Restitution. Diese Wohnungsunternehmen als nach dem Gesetz Verfügungsberechtigte müssen für Objektsicherung, Anliegerpflichten und Schutz vor Vandalismus aufkommen, obgleich keine Deckung auf den Hauskonten besteht und diese Gebäude häufig gänzlich leerstehen und zerfallen. Hinzu kommt, daß die Wohnungsunternehmen für negativ entschiedene Restitutionen eine rückwirkende Belastung mit Altschulden in Höhe von 150 DM pro m² Wohnfläche erhalten und Zinsen ab dem 1. Juli 1995 zu zahlen haben.
Mir liegen konkrete Zahlen eines Unternehmens aus Schönebeck vor, die deutlich machen, daß allein dieses Unternehmen mit mehreren Millionen D-Mark belastet wird. Eine negative Verschiebung der Kapitalverhältnisse und Liquiditätsschwierigkeiten, verbunden mit einer Einschränkung der ohnehin schon begrenzten Investitionsmöglichkeiten, sind die logische Folge.
Wir sind der Meinung, daß hierbei nach konkreter Einzelfallprüfung entschieden werden sollte und eine Härtefallregelung greifen muß.
Das besondere Problem des strukturellen Leerstandes ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht aufgegriffen worden. Wir sind aber der Auffassung, daß hier schnell gehandelt werden muß. Einer Reihe von Unternehmen auch in Sachsen-Anhalt steht schon heute das Wasser bis Oberkante Unterlippe. Konkrete Aussagen sind dahin gehend notwendig, wie mit den Altschulden auf dauerhaft leerstehenden Wohnungen umgegangen werden soll.
Die Bauminister der ostdeutschen Bundesländer haben hierzu im November des letzten Jahres einen Formulierungsvorschlag für einen neuen § 4 a, einer Härtefallregelung für Wohnungsunternehmen in strukturschwachen Kommunen, erarbeitet. Danach sollte eine Entlastung von den Restverbindlichkeiten nach bestimmten, konkret definierten Kriterien erfolgen.
Diesem Vorschlag wurde durch das Bundesbauministerium leider nicht gefolgt. Bundesminister Klimmt hat indes eine Expertenkommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Ländern“ eingesetzt. Sachsen-Anhalt ist in dieser Gruppe mit mehreren Experten vertreten. Das Ziel dieser Kommission muß es sein, schnellstmöglich finanzierbare und den regionalen Gegebenheiten gerecht werdende Lösungen zu erarbeiten.
Unternehmen, aber auch private Vermieter und Mieter dürfen mit diesem Problem nicht alleingelassen werden. Es wäre in der Tat fatal, wenn in der nächsten Zeit Genossenschaftsmitglieder über die Nachschußpflicht zur Rettung ihrer Wohnungsgenossenschaft herangezogen werden müßten.
Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige wenige Worte zum PDS-Antrag. Der Antrag ist die logische Fortsetzung der Aktivitäten der PDS im Bundestag, wo ein fast gleichlautender Antrag bereits eingebracht wurde.
Der Ruf nach einem generellen Schlußstrich ist natürlich wohlfeil, und der Applaus des nicht informierten Publikums dürfte den Antragstellern gewiß sein. Die Ideen sind aber mit erheblichen rechtlichen Unsicher-heiten belastet und auch finanziell, wie eben von Minister Heyer erwähnt, kaum kalkulierbar. Zudem würden neue Ungerechtigkeiten geschaffen, indem gesetzes-treue Unternehmen quasi bestraft werden würden.
Einige Worte zum Antrag der CDU. Ich denke schon, daß man darauf noch etwas intensiver eingehen sollte. Hier ist es schon interessant, daß das Problem der Altschulden auf leerstehende Wohnungen in Brandenburg in einem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD auch untergesetzlich regelbar erscheint. Und - man höre und staune - bei dem Problem der negativen Restitution stimmt man in Brandenburg voll und ganz mit der aktuellen Position des Bundesbauministers überein.
Der uns vorliegende Antrag ist offensichtlich nur aus der Oppositionsrolle heraus zu verstehen, in der man weder bei konkreten Kriterien noch bei den finanziellen Konsequenzen einer solchen Forderung deutlicher werden muß.
Herr Dr. Daehre hat ja auch schon eingeräumt, daß der Vorstoß als Präsent der CDU für den heutigen Festakt des Bundesverbandes deutscher Wohnungsunternehmen in Wernigerode gedacht ist.
Herr Dr. Daehre, Sie müssen sich dann allerdings schon entscheiden: Auf der einen Seite steht die Verlockung, mit der PDS einen Antrag mehrheitsfähig zu gestalten, auf der anderen Seite steht der Anspruch, seriöse Politik zu machen. Ich denke, das ist die Frage, in der Sie sich entscheiden müssen.