Dieter Kannegießer
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Der Berg kreißte und ein Mäuslein wurde geboren. So und nicht anders könnte man die Ergebnisse der Haushaltsberatungen zum Haushaltsgesetz 2002 bezeichnen; denn auch nach Abschluss dieser Beratungen ist das Haushaltsgesetz 2002 fast unverändert geblieben.
Das vorliegende Haushaltsgesetz 2002 ist im höchsten Maße unsozial und unsolide. Daher lehnen wir dieses vollinhaltlich ab. Dasselbe gilt für das Haushaltsbegleitgesetz 2002.
Ich begründe die Entscheidung unserer Fraktion wie folgt:
Die Gesamteinnahmen bzw. -ausgaben des geplanten Haushalts 2002 erhöhen sich gegenüber 2001 von 10,3 auf 10,4 Milliarden €, mithin ein Aufwuchs von 51 560 000 € oder über 100 Millionen DM. Bemerkenswert dabei ist, dass die Mehreinnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben auf 93,7 Millionen € oder über 180 Millionen DM geschätzt werden. Wie die Landesregierung auf diese euphemistische und nach unserer Meinung völlig unrealistische Mehreinnahmenplanung kommt, ist uns völlig unerklärlich.
Laut Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 22. April 2001 erklärten Sie, Herr Minister Gerhards - ich zitiere wörtlich mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -:
„Im laufenden Jahr werden die von den Experten prognostizierten Mindereinnahmen rund 52 Millionen DM betragen. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen müssen wir davon ausgehen, dass sich gegenüber den Eckwerten für die Haushaltsaufstellung bei Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen für 2002 ein Minus von 135 Millionen DM ergibt. Über eventuelle Konsequenzen aufgrund des Ergebnisses der Steuerschätzung wird das Kabinett im Rahmen der Haushaltsberatungen im Juni entscheiden.“
Dies, Herr Minister Gerhards, erklärten Sie im April dieses Jahres. Doch von eventuellen Konsequenzen aufgrund des Ergebnisses der Frühjahrssteuerschätzung konnte bei der Aufstellung dieses Haushaltes ja wohl keine Rede sein. Erklären Sie uns doch einmal, Herr Minister Gerhards, wie Sie angesichts prognostizierter Steuermindereinnahmen von 187 Millionen DM laut Steuerschätzung vom Frühjahr auf Steuermehreinnahmen von mehr als 180 Millionen DM in ihrem hier vorliegenden Haushaltsplanentwurf kommen.
Inzwischen liegt die aktuelle Steuerschätzung vom November 2001 vor. Danach wurde das zugrunde gelegte Wirtschaftswachstum deutlich nach unten revidiert, und zwar auf nominal 2 % im laufenden Jahr und auf nominal 3 % im Jahr 2002. Diese Zunahmen dürften sich jeweils zur Hälfte auf die Teuerung und auf den realen Mehrwert aufgliedern.
Mit anderen Worten folgte der Arbeitskreis Steuerschätzung im Wesentlichen den jüngsten Konjunkturprognosen. Die erwarteten Auswirkungen der markanten Verlangsamung der wirtschaftlichen Aktivitäten auf das Steueraufkommen liegen bei 6,6 Milliarden € oder 1,5 % des Gesamtvolumens im laufenden Jahr und bei 9,8 Milliarden € oder ca. 2 % im Jahr 2002.
Dazu kommen weitere Steuermindereinnahmen von 0,2 Milliarden € im Jahr 2001 und 2,7 Milliarden € im Jahr 2002 aufgrund beschlossener Rechtsänderungen. Konkret handelt es sich dabei um das zweite Gesetz zur Familienförderung, das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigungen im Baugewerbe, das Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes und um das zwölfte Euro-Einführungsgesetz. Berücksichtigt wurden weiter die Anpassung der branchenspezifischen Abschreibungstabellen und für 2002 die Auswirkungen der Fortführung des Solidarpakts.
Die erwarteten Steuermindereinnahmen aufgrund der November-Steuerschätzung haben Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt in dreistelliger Millionenhöhe. Damit, Herr Minister Gerhards und meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, ist Ihr hier vorgelegter Haushaltsplanentwurf ohnehin nicht mehr das Papier wert, auf das er geschrieben wurde.
Sieht man sich den vorgelegten Haushaltsplan weiter an, so stellt man fest, dass bei den Personalausgaben wieder einmal fast 8 Millionen € oder 16 Millionen DM eingespart werden sollen. Trotz steigender Massenarbeitslosigkeit im Land soll also die Zahl der Landesbediensteten, koste es was es wolle, weiter verringert werden.
So vermeldet die Landesregierung jubelnd, dass auch in der jetzigen Legislaturperiode wieder über 7 000 Vollzeitstellen in der Landesverwaltung eingespart wurden. Bis Ende 2002 sollen es unter Berücksichtigung der geplanten Einsparungen für das nächste Jahr sogar insgesamt 7 169 Stellen sein. Was dabei als besonders gravierend auffällt, ist die bis 2005 geplante Stelleneinsparung in den so genannten Schwerpunktbereichen Landespolizei, Schulen, Hochschulen sowie Justiz. Allein im Bereich der Landespolizei sollen bis 2005 547 Stellen gegenüber 2001 gestrichen werden.
Herr Innenminister Püchel, wie wollen Sie diese geplanten Einsparungen mit der aktuellen Sicherheitslage nach dem 11. September dieses Jahres und mit steigenden Kriminalitätszahlen seit Jahren bei gleichzeitigem Absinken der Aufklärungsquote vereinbaren? Mit
unserer Fraktion ist eine solche Unsicherheitspolitik jedenfalls nicht zu machen.
Kommen wir nun zum Bereich der investiven Ausgaben des Landes Sachsen-Anhalt. Sie haben, Herr Minister Gerhards, in Ihrer Pressemitteilung vom 20. Juli 2001 noch freudestrahlend vermerkt - ich zitiere, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis -: „Ungeachtet der äußerst angespannten Haushaltssituation im Jahr 2002 liegen die Ausgaben für Investitionen insgesamt bei 2,14 Milliarden € oder 4,18 Milliarden DM“, wobei Sie ganz unterschwellig ein Absinken des Ansatzes gegenüber dem Haushaltsjahr 2001 um 1,3 % bekannt gaben.
Dass diese 1,3 % die geradezu irrsinnige Investitionssumme von 132 Millionen € oder fast 260 Millionen DM ausmachen, verschwiegen Sie geflissentlich. Ebenso verschwiegen Sie, dass aufgrund des Ausbleibens dieser geplanten Investitionen ganze Branchen im Land Sachsen-Anhalt, insbesondere die Branchen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, vor dem finanziellen Ruin stehen.
Wir, die wir angetreten sind, Investitionen und Arbeitsplätze zu schaffen statt zu vernichten, kündigen Ihnen jedenfalls den entschiedensten Widerstand gegen diese ebenso unsozialen wie wirtschaftsfeindlichen Kürzungspläne an.
Doch sehen wir uns einmal die Einzelpläne dieses Haushaltes an. So sollen im Einzelplan 01 - Landtag die Gesamtausgaben um 2,5 Millionen € ansteigen, davon allein 2,3 Millionen € für Personalausgaben. Im Bereich der Staatskanzlei soll vom Gesamtvolumen her gesehen sozusagen alles beim Alten bleiben. Daraus ergibt sich, dass zwar draußen im Lande gespart werden soll, besonders bei denen, die ohnehin zu den Minderbemittelten im finanziellen Sinne gehören, dass aber andererseits Sie, nämlich die Damen und Herren Politikerinnen und Politiker, bei sich selbst überhaupt nicht daran denken zu sparen.
Während im Bereich des Innenministeriums und damit der Kriminalitätsbekämpfung keine - wie von unserer Fraktion seit Jahren gefordert - signifikanten Haushaltserhöhungen vorgenommen werden sollen, sollen im Bereich des Finanzministeriums und damit der Finanzämter sogar 2,7 Millionen € eingespart werden. Die Steuersünder werden sich über diese Vorgehensweise garantiert freuen.
Dass sich diese Landesregierung um den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt und um die herrschende Massenarbeitslosigkeit hierzulande nicht im geringsten bekümmert, zeigen folgende Zahlen: Allein im Bereich des Wirtschaftsministeriums sollen über 80 Millionen € oder 160 Millionen DM eingespart werden. Wissen Sie nicht, dass die Steigerung des Bruttoinlandsprodukts in Sachsen-Anhalt im Jahr 2000 nur 0,6 % betrug und im Jahr 2001 im Höchstfall, laut Berechnung der Norddeutschen Landesbank, 1,1 % betragen wird? Aber Sie wollen die Wirtschaft weiter abwürgen.
Dass Sachsen-Anhalt, was die bundesdeutsche Arbeitslosenquote betrifft, nach wie vor unangefochtener Spitzenreiter ist, dürften Sie, meine Damen und Herren, ohnehin genauso gut wie wir als DVU-Fraktion wissen.
Doch nicht nur der Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt bedeutet Ihnen nichts, auch die Bildungssituation ist Ihnen trotz der kürzlich veröffentlichen Pisa-Studie, welche Ihnen eigentlich zum Denken Anlass geben müsste, keinen Deut wert. Denn wie ist sonst die geplante Kür
zung von 10,5 Millionen € im Bereich des Bildungsministeriums, davon fast 8 Millionen € an Personalausgaben, zu erklären?
Die Haushaltsaufwüchse im Bereich des Landwirtschaftsressorts sowie im Bereich des Justizministeriums werden seitens unserer Fraktion ausdrücklich begrüßt.
Im Bereich Umwelt des Ministeriums für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - insgesamt ebenfalls mit einem Aufwuchs - wird seitens unserer DVU-Fraktion die eklatante Kürzung im Bereich der Abwasserentsorgung um über 12,8 Millionen € von 34,4 Millionen € im Jahr 2001 auf nur noch 21,5 Millionen € im Jahr 2002 ausdrücklich abgelehnt und schärfstens kritisiert.
Und obwohl im Bereich des Ministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr ein leichter Aufwuchs von 3,5 Millionen € stattfindet, wird, wenn es nach dem Willen dieser Landesregierung geht, im Bereich des Hochbaus um sage und schreibe fast 12 Millionen € gekürzt - ein weiteres Indiz dafür, dass diese Landesregierung, statt zu investieren, die kleinen und mittelständischen Unternehmen dieses Landes - insbesondere den Baubereich - bewusst oder unbewusst weiter kaputt macht. Auch hier setzen wir Ihnen den erbitterten Widerstand unserer DVU-Fraktion entgegen.
Und nun zur Verschuldung. Wollten Sie nicht, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, die Nettoneuverschuldung bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode auf null drücken? Dies haben Sie jedenfalls versprochen. Doch von einer Absenkung der Nettoneuverschuldung auf null kann wohl selbst binnen des nächsten Jahrzehnts keine Rede sein. Und so schließt auch dieser Haushaltsplan 2002 wieder einmal mit einer Bruttoneuverschuldung von 2,58 Milliarden € bei gleichzeitigen Tilgungsausgaben von 2,05 Millionen €. Dies ergibt eine Netto-Kreditaufnahme von 536,8 Millionen € oder 1,05 Milliarden DM. Damit bleiben Sie den Nettoneuverschuldungszahlen der Vorjahre treu.
Dass die Nettoneuverschuldung vom Jahresende noch wesentlich höher ausfallen wird - wie bereits in den Vorjahren üblich und durch die jüngste Steuerschätzung weiter angeheizt -, wissen Sie ebenso gut wie ich. Dazu haben Sie sich ja in § 3 des Haushaltsgesetzes bereits Blanko-Kreditermächtigungen von über 2,1 Milliarden € oder 4 Milliarden DM eingebaut, von denen Sie glatt erwarten, dass wir sie hier abnicken sollen. Denn es kann doch wohl nicht angehen, dass sich ein Parlament haushaltspolitisch in der von Ihnen gewünschten Form sozusagen „kastriert“ und der Exekutive, nämlich der Regierung, einen Blankoscheck zur Aufnahme von Krediten in dieser irrsinnigen Höhe über die Köpfe des Parlaments und seiner Ausschüsse hinweg erteilt.
Und nun noch einige Worte zum Haushaltsbegleitgesetz 2002. Den Wegfall des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau-Ost zum 1. Januar 2002 zum Anlass zu nehmen, den Prozentsatz nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 des Finanzausgleichgesetzes von 37 % auf 26,25 % herabzusetzen, ist, meine Damen und Herren, mit Verlaub eine Unverschämtheit. Ihre Begründung, die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt hätten in den zurückliegenden Jahren im Vergleich zu denen der anderen neuen Bundesländer verhältnismäßig hohe Zuweisungen bekommen und ihre Kreditaufnahme im Jahr 2000 habe bei null gelegen, ist angesichts der angespannten Haushaltslage der meisten Kommunen des Landes an Zynismus überhaupt nicht mehr zu überbieten.
Die Landesregierung versucht doch hier nichts anderes, als den Landeshaushalt auf Kosten der Kommunen zu sanieren, wohl wissend, dass die nicht mehr fließenden Bundesmittel aus dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau-Ost im vollen Umfang den Bundesergänzungszuweisungen laut Solidarpakt II zugeschlagen werden.
Ich hoffe nur, meine Damen und Herren von SPD und PDS, dass Ihre eigenen Bürgermeister und sonstigen Kommunalmandatare draußen im Lande diese kommunalpolitische Kahlschlagpolitik genauso wenig mitmachen werden wie wir. Und dass Sie sich, meine Damen und Herren von der Landesregierung, aus Ihren Verpflichtungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz davonstehlen wollen, ist auch nicht gerade die feine Art.
Wir lehnen als DVU-Fraktion das Haushaltsgesetz 2002 der Landesregierung samt Haushaltsplan sowie das Haushaltsbegleitgesetz 2002 vollinhaltlich ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte einen Redebeitrag vorbereitet, der eigentlich angemessen war. Aber wenn ich diese politischen Reden einer Frau Sitte höre, dann sage ich mir, sie sind so akrobatenreif, dass sie in jedem Zirkus auftreten könnte.
Herr Dr. Fikentscher, zu Ihrer Rede: Dass Sie jetzt auf einmal die Ausländer, die wir schon lange überprüfen lassen wollten, auch überprüfen lassen wollen, verwundert mich nicht. Lange genug haben Sie sie ja an Ihrem Busen genährt, sodass sie tun und lassen konnten, was sie wollen. In Halle sind mehr Schwarze aus Sierra Leone, als dieser Staat vielleicht insgesamt Einwohner hat.
Da werden Grauhaarige als 15-Jährige ausgegeben. Es werden Terroristen beherbergt, so wie es in der früheren
DDR gang und gäbe war, um sie vor den Behörden, die sie eigentlich greifen sollten, zu verstecken.
Wenn Sie hier und heute solche Verrenkungen machen und sagen, wir sollten den Terrorismus nicht bekämpfen und die Rasterfahndung lassen, erwidere ich: Wenn wir die Rasterfahndung anlaufen lassen, wie es Minister Püchel oder die CDU vorgeschlagen hat, werden wir sehen, was für Dreck aus der linken Ecke hochgeschwemmt wird. Das ist die schmutzigste Ecke, wenn ich sehe, wie Demonstranten behindert werden und wie Ihre Klientel alles zerstört und zerschlägt.
Diese Rasterfahndung und auch die Überprüfung müssen kommen. - Ich bedanke mich. Wir schließen uns dem Vorschlag der CDU an.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Finanzpolitik des Landes Sachsen-Anhalt ist nur als katastrophal zu bezeichnen.
Das ist sowohl aus dem Jahresbericht 2000 des Landesrechnungshofes als auch aus der dazu erfolgten Stellungnahme des Finanzministeriums ersichtlich, in welcher unter anderem
festgestellt wird - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -:
„Hinsichtlich der dargestellten Daten zur Verschuldung des Landes gibt es grundsätzlich keinen Dissens zwischen dem Landesrechnungshof und der Landesregierung. Ebenso teilt die Landesregierung die Besorgnis des Landesrechnungshofes über die Höhe der auflaufenden Verschuldung und erachtet die Begrenzung eines weiteren Anstiegs sowie schließlich deren Abbau als ein vorrangiges Ziel, das allerdings nicht losgelöst von der allgemeinen Situation gesehen werden darf.“
Sehen wir uns die Zahlen im Einzelnen an, meine Damen und Herren. Die Gesamtausgaben des Landes sanken zwar von 1997 bis 2000 von 21,3 Milliarden DM auf 20,6 Milliarden DM, die Zinsausgaben auf dem Kreditmarkt wuchsen allerdings in dieser Zeit von 1 Milliarde DM auf 1,5 Milliarden DM jährlich, während andererseits die Ausgaben für Investitionen von 5,4 Milliarden DM auf 3,9 Milliarden DM dramatisch absanken.
Sachsen-Anhalt weist daher wie in den Vorjahren zum Jahresende 1999 die höchste aufgelaufene Gesamtverschuldung pro Einwohner aller neuen Bundesländer unter Einbeziehung der kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände usw. aus, nämlich 13 150 DM, während sie zum Beispiel in Sachsen bei 6 982 DM liegt.
Wie der Landesrechnungshof richtigerweise feststellt, liegt der Grund für das schlechte Ergebnis im Ländervergleich vor allem beim Land selbst, das die Bemühungen zur Rückführung der Neuverschuldung nicht in dem beabsichtigten Umfang festgelegt hat. Allein die Sondervermögen des Landes wiesen Ende 1999 einen Schuldenstand von sage und schreibe 181 Millionen DM aus. So wird das Land beispielsweise durch den in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführten Talsperrenbetrieb des Landes mit einem jährlichen Schuldendienst in Höhe von 9,4 Millionen DM belastet, ohne dass es bei diesem Landesbetrieb zu den geplanten Einnahmen durch Anlagenverkäufe und damit zusammenhängende Sondertilgungen kommt. Bei anderen Landesbetrieben verhält es sich analog.
Die Haushaltsrechnung 1999 wurde noch nicht einmal abrechnungstechnisch korrekt abgeschlossen, da sie einen Überschuss von rund 110 Millionen DM zur Deckung des im Jahr 1998 entstandenen Defizits in Höhe von rund 219 Millionen DM auswies, obwohl dazu bei Kapitel 13 02 Deckungsmittel veranschlagt waren. Es wurden Rücklagen gebildet, welche nicht hätten gebildet werden dürfen.
Bei der Prüfung des Forderungseinzuges der öffentlichen Hand waren keine verwertbaren Auswertungen vorhanden. Das Finanzministerium bestätigte unverblümt, dass für einen Zeitraum von elf Monaten ein kontinuierliches Mahnwesen nicht gewährleistet war und über einen Zeitraum von zwei Jahren mangels neuer Vollstreckungsaufträge eine - so wörtlich - zeitweilige Aussetzung des Beitreibungsverfahrens erfolgte.
Zum 31. Dezember 1999 wurden die fälligen Forderungen von 671,4 Millionen DM auf 338 Millionen DM verringert, um allerdings zum 20. Dezember 2000 wiederum auf 451 Millionen DM anzusteigen, von denen 237 Millionen DM zweifelhaft sind. Der Rückgang in Höhe von 146 Millionen DM zum 31. Dezember ist allerdings auf so genannte Sollabgänge, also Vergleich, Verzicht oder tatsächliche Korrektur zulasten des Landeshaushalts, zurückzuführen. Zu all dem kam der Stichzeitpunkt April 2000, zu dem offene Forderungen des Landesförderinstitutes mit einem Umfang von 517 Millionen DM zu verzeichnen waren, von denen sich rund 90 % im Gesamtvollstreckungsverfahren befanden.
Also, meine Damen und Herren, fast 1 Milliarde DM im Jahr 2000, die das Land, um es salopp auszudrücken, mit schwarzer Kreide an den Schornstein schreiben muss.
Sieht man sich dann, meine Damen und Herren, zu guter Letzt noch an, dass im Haushaltsjahr 1999 die Summe der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie der Vorgriffe insgesamt 469 Millionen DM ausmachte, davon 60 Millionen DM zur Deckung des Mehrbedarfs an Personalausgaben,
wofür allerdings niemand zur Rechenschaft gezogen wurde, so vervollständigt dies, meine Damen und Herren, aus der Sicht unserer Fraktion das Bild einer durch und durch unsoliden, aber auch unsozialen Finanzpolitik des Landes.
Ich komme zum Ende. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass psychisch kranken Straftäterinnen und Straftätern in den üblichen Strafvollzugsanstalten nicht zu helfen ist, ist wohl uns allen klar. Deshalb gehören solche Menschen in einen Maßregelvollzug und unter psychiatrische Beobachtung, was jedoch unser Land sehr viel Geld kostet, Geld, das wir für die Betreuung der Opfer - denn diese hätten es oft bitter nötig - nicht übrig haben.
Wir sprechen uns nur bedingt dafür aus, dass jene, welche in den freiheitsentziehenden Maßregelvollzug eingewiesen wurden, diverse Lockerungsstufen erfahren sollen, um sie so gesellschaftsfähig zu machen und auf ein späteres Leben in der Gemeinschaft vorzubereiten. Allzu oft sind in der Vergangenheit die so genannten therapiefähigen verurteilten Täter aus dem Freigang - oder wie immer man es bezeichnen möchte - nicht zurückgekehrt und haben dabei weitere, zum Teil gravierende Straftaten begangen.
Es ist zu beachten, dass für die Insassen der Maßregelvollzugsanstalten, die bekanntermaßen stark zur Gewalt
tätigkeit neigen, der Maßstab für vorgesehene Lockerungsstufen dauerhaft sehr hoch angelegt werden muss, und zwar so lange, bis sich eine tatsächliche und nach außen sichtbare Besserung bei den infrage kommenden Personengruppen nachweisen lässt.
- Sie wollen ja alles rausschmeißen. Ich möchte einmal sehen, was Sie sagen würden, wenn Ihnen ein Herr Zurwehme über den Weg gelaufen wäre. Dann würden Sie ganz anders reden.
Dabei sollte man bedenken, dass auch den Ärzten bei bestimmten Diagnosen die Hände gebunden sind und auch sie nicht weiterhelfen können. Ebenso verhält es sich mit den Ärzten und Psychiatern der Maßregelvollzugseinrichtungen gegenüber gerichtlich eingewiesenen Straftäterinnen und Straftätern, welche nicht therapierbar sind oder sich nicht therapieren lassen wollen.
Richtiger wäre es, die nicht therapiefähigen Straftäter, die nicht therapiert werden können oder wollen, wegzuschließen, und zwar für alle Zeiten. Bezeichnend für solche Straftäter stehen die Namen Zurwehme und Schmökel. - Das sage ich einmal an Sie, Frau Krause, gewandt.
Insbesondere der Fall Schmökel hat auf eindringliche Weise deutlich gemacht, dass es höchste Zeit ist, bundesweit vorgeschriebene Sicherheitsstandards im Maßregelvollzug und bei der Entscheidung über Lockerungsmaßnahmen einzuführen. Letztlich muss bei allen Entscheidungen über Resozialisierungsmaßnahmen der Schutz der Bevölkerung vor Verbrechen an erster Stelle stehen. Bei dem geringsten Zweifel muss für die Sicherheit der Bevölkerung und gegen den Straftäter entschieden werden. Ich nannte bereits zwei Fälle, in denen der Maßregelvollzug versagt hat.
Berichten eines auflagenstarken Tagesblattes in Deutschland zufolge wird jeder fünfte Sexualstraftäter rückfällig und letztlich als psychisch krank eingestuft, um dann möglicherweise im Strafvollzug seine Zeit abzusitzen.
Wenn wir die Angaben zu der Frage, wie viele Insassen sich in Anstalten befinden, mit den Angaben zu Frage 8, wie viel Personal dem gegenübersteht, vergleichen, so kommen wir zu dem Schluss, dass 288 Einsitzenden 314 Pflegekräfte und technisches Personal gegenüberstehen. Eine Norm dafür, wie viele es sein müssten, wird sicherlich niemand erstellen können.
Wir fordern die Landesregierung auf, Einfluss darauf zu nehmen, dass, wie bereits angekündigt, bei den Vollzugslockerungen dieser Anstalten höhere Maßstäbe angesetzt werden. Nicht therapierbare Insassen der betreffenden Anstalten in Sachsen-Anhalt sollten nicht mehr behandelt werden, sondern lediglich im herkömmlichen Strafvollzug verwahrt werden bzw. keinen Zugang zur Öffentlichkeit mehr haben.
Bei allen vorherrschenden Humanitätsgedanken stehen aber die finanziell aufwendigen Vorhaltungen in den Maßregelvollzugsanstalten oftmals nicht in einem rationalen Verhältnis zu dem zu erwartenden Resultat. Insbesondere unsere Bürger müssen vom Staat bzw. von der Landesregierung Sachsen-Anhalts erwarten können, dass diese alles unternehmen wird, um die Interessen
und das Wohl der Bürger zu schützen. - Ich danke Ihnen.