Jens Magnussen
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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Matthiessen, ich hatte zu diesem Tagesordnungspunkt vieles erwartet, aber Ihre Rede hat meine Erwartungen bei Weitem übertroffen. Das muss ich ganz ehrlich sagen.
Nachdem die Aufarbeitung des Ministerbesuchs vom 24. November 2008 bereits zweimal von der Tagesordnung genommen worden ist, haben wir heute nun doch noch einmal die Gelegenheit, den Antrag der Grünen zum Thema Kernenergie zu debattieren. Endlich ist es so weit.
Seit Mitte 2007 stehen die Räder in den beiden Kernkraftwerken still. Was haben wir uns hier im Plenum mit den beiden Schadensfällen intensiv auseinandergesetzt, über Ursachen, Gefahrenpotenzial und den mangelnden Informationsfluss gesprochen. Jeder Störfall in einem Kernkraftwerk - und sei er noch so gering und auf der Bewertungsskala der INES mit null hinterlegt - wird leider die politische Stimmung anheizen, auch wenn unsere 17 Kernkraftwerke zu den sichersten in der Welt gehören.
Die Kernkraftwerke stehen nach den Störfällen still. Diese langen Laufzeiten der Reparaturarbeiten an beiden Kraftwerken bis zum Wiederanfahren sind schon gewöhnungsbedürftig. Deshalb war es dringend notwendig, dass unser Wirtschaftsminister Werner Marnette das Gespräch mit Vattenfall suchte.
Es ging um die Frage, wann endlich die beiden Kernkraftwerke wieder ans Netz gehen, es ging um das Problem des Ausfalls der Steuereinnahmen für unser Land, und es ging um das Problem, dass solche langen Abschaltzeiten nicht gerade als vertrauensbildende Maßnahmen für Kernkraftwerke gelten können.
Mit den Stillständen verlängern sich die Laufzeiten in Brunsbüttel um fast zwei Jahre bis zum Jahr 2012, in Krümmel bis zum Jahr 2019. Die Reststrommengen sind gesichert. Das hat also mit den Stillständen nichts zu tun. Vielleicht gibt es ja in naher Zukunft auch die Verlängerung der Laufzeiten. Ich persönlich hege zumindest die Hoffnung, insbesondere vor dem Hintergrund des steigenden Energiebedarfs - trotz klimarelevanter Technologien wie Wärmepumpen und Elektroautos - und zu
nehmender technischer Ausstattungen in den Haushalten.
Es ist nachvollziehbar, dass technische Verbesserungen in einem Kraftwerk, auch zur Überprüfung der gleichen Technik, zur Verbesserung in einem anderen Kraftwerk führen und damit parallele Prüfungen und Sanierungen erfolgen. Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Prüfungen und der Sanierungsumfang einmal ohne Bezug auf die Störfälle und dann natürlich auch mit Bezug auf die Störfalle erfolgen. Das alles erfordert lange Stillstände, aber auch detaillierte Begründungen.
Dem Betreiber möchte ich auf diesem Weg noch einmal ausdrücklich für die offene und transparente Informationspolitik danken.
Dies gilt auch für die konstruktive Aufarbeitung da sollten Sie jetzt zuhören, Herr Garg - des Themas Audioüberwachung mit der Vorlage von Gutachten, die seitens Vattenfall am 1. September 2008 dem Ministerium vorgelegt worden sind und die sich unter anderem auch mit dem Schutz der Mitarbeiter befassen.
Es laufen immer noch erhebliche Genehmigungsund Prüfverfahren, unter anderem auch durch die Obere Bauaufsichtsbehörde des Landes, die nunmehr zwischen den Beteiligten vor Ort inhaltlich ausgewogen erörtert und zielgerichtet abgearbeitet werden. Die Verfahren offenbaren aber auch ein ausgiebiges Beziehungsgeflecht zwischen den Genehmigungsbehörden und den Prüfinstituten.
Bis heute wurde kein Antrag auf Wiederanfahren gestellt. Und wo es keinen Antrag gibt, kann es auch keine Zustimmung geben. Die Zustimmung gibt es auch nur dann, wenn alle anfahrrelevanten Probleme gelöst sind. Das ist für alle hier im Hohen Haus und für den Betreiber selbstverständlich.
Denn Sicherheit ist auch das oberste Gebot.
Herr Minister, bei Ihnen möchte ich mich ausdrücklich für die konstruktiv-kritische und Erkenntnis bringende Gesprächsführung anlässlich des Gesprächs am 24. November 2008 in Brunsbüttel bedanken.
Herr Kollege Matthiessen, reflektierend auf Ihre Energiebeiträge in diesem Hohen Haus musste ich mit Verwunderung feststellen, dass Ihre Kollegen im Dithmarscher Kreistag sich für weniger Wind
kraft ausgesprochen haben. Sie haben jedoch jüngst ihre Anforderungen relativiert, indem sie, die besagten WKA-Gegner, gefordert haben, für die Sanierung des Kreishaushaltes eigene Windkraftanlagen aufzustellen. Erkenne ich hier Neid gegenüber privaten Investoren? Ich meine dennoch, das ist ein löblicher Ansatz - wenn der Betrieb derartiger Energieerzeugungsanlagen zu den Kernaufgaben einer Kreisverwaltung gehören sollte.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in welche Richtung und mit welchem Antrieb laufen wir nun? Ich halte das für einen „grünen Kurzschluss“. Ich wünsche mir ein allumfassendes norddeutsches Energiekonzept unter Einbeziehung aller Energiequellen,
und das federführend durch unseren Wirtschaftsminister Dr. Werner Marnette in enger Abstimmung mit seinen norddeutschen Kollegen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dokumentiert eindrucksvoll, dass die Grünen wieder den Einstieg zum Hauptwahlkampfthema gefunden haben. Herr Matthiessen bezieht sich in der Begründung des Antrags auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 und führt dazu aus, dass terroristische Anschläge auf Atomkraftwerke etwa durch gezielte Flugzeugabstürze oder mit panzerbrechenden Waffen nicht mehr ausgeschlossen werden.
Der Kläger hingegen wendet sich im Wesentlichen gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel im dazugehörigen Standortzwischenlager. Die Zwischenlagerung von Brennelementen auf dem Kernkraftwerksgelände ist den Betreibern gemäß Atomgesetz zur Vermeidung von Transporten im Jahr 2002 auferlegt worden. Dieser Vorgang ist durch gesetzliche Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der begleitenden öffentlichen Einspruchsverfahren geregelt und schlussendlich am 23. November 2003 mit einer befristeten 40-jährigen Genehmigung zur Realisierung auferlegt worden. Die Investitionen am Standort Brunsbüttel betragen 30 Millionen €. Hier an dieser Stelle fordere ich dann auch die politische Rückendeckung im Interesse der investierenden Betreiber ein.
Durchlaufende Genehmigungsverfahren sollten dann sachliche und inhaltliche Rechtssicherheit geben. Die deutschen Genehmigungsverfahren sollten die Planungssicherheit geben, die erforderlich ist, um Investitionen in unserem Land tätigen zu können. Neben dem bislang nicht vorliegenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig steht auch noch der Behördenbescheid im Verwaltungsverfahren des Sozialministeriums und der dortigen Atomaufsichtsbehörde aus.
Weiter beruft sich der Kollege Matthiessen auf das Gutachten von Frau Dr. Cornelia Ziehm aus Oktober 2008, welches im Auftrag von EUROSOLAR erstellt wurde und Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zieht. Das Gutachten bezieht sich unter anderem auf die Bedrohungslage, wobei hier bereits die Frage zu stellen ist, ob es sich bei den terroristischen Bedrohungsszenarien tatsächlich um ein völlig neues Phänomen handelt. Durch unzählige konkrete Anforderungen und behördliche Auflagen - zum Beispiel an die Flugsicherheit durch staatlicherseits ergriffene Maßnahmen - wird der erfolgreiche Angriff mit einer entführten Passagiermaschine auf ein Kernkraftwerk bereits im Vorfeld praktisch ausgeschlossen.
Eine zusätzliche Abwehr von konstruierten Terrorangriffen wird durch Maßnahmen der Kernkraftwerksbetreiber gewährleistet beziehungsweise
sind in Planung und Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Es sind Maßnahmen, die die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Angriffs faktisch reduzieren. Hier Details auszuplaudern, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, wäre so, als ob Sie Ihr Vermögen in einen Safe legen und jedem den Geheimcode offenbaren würden. Also, gehen Sie so realistisch, objektiv und vor allem verantwortungsvoll
mit so sensiblen Themen wie Terrorismus um, wie es deren Aufklärung und Abwehr gebührt!
Im Ergebnis ist ein erfolgreicher Angriff auf ein Kernkraftwerk mit einem entführten Verkehrsflugzeug so unwahrscheinlich, dass das verbleibende, nur theoretische Restrisiko eines solchen Angriffs weitere Maßnahmen der Aufsichtsbehörde oder gar den Genehmigungswiderruf nicht rechtfertigen könnte. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil übrigens nicht geprüft, ob der Schutz vor Terrorangriffen auf kerntechnische Einrichtungen ausreichend gewährleistet ist, sondern dem OVG Schleswig aufgegeben, diese Überprüfung vorzunehmen.
Bezug nehmend auf das Gutachten von Frau Dr. Ziehm bleibt mir persönlich noch eine Frage offen, die Herr Matthiessen vielleicht beantworten kann: Der Auftraggeber EUROSOLAR ist eine Lobby-Vereinigung der Solarenergieanlagenhersteller und -betreiber, deren Präsident der just in Hessen gescheiterte Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer ist. Was treibt die Solaranlagenhersteller und -betreiber an, sich derart mit der Sicherung von Kernkraftwerken auseinanderzusetzen? Schließlich ist das Gutachten von Frau Dr. Ziehm sicherlich bezahlt worden.
Die Verlängerung der Laufzeit des Kernkraftwerks Brunsbüttel würde - selbstverständlich unter Einhaltung der strengen Sicherheitsstandards, die jetzt schon praktiziert werden - letztlich eine nicht unerhebliche Stärkung des Industrie- und Energiestandortes Brunsbüttel sein und die Diskussion über vier Kohlekraftwerksblöcke entspannen.
Ich möchte daran erinnern, welche wirtschaftliche Bedeutung die Stromerzeugung in Brunsbüttel nicht nur für die Region, sondern für Schleswig-Holstein insgesamt hat. Auch umweltpolitisch belegten neueste Gutachten die Unverzichtbarkeit von Kernkraftwerken für den Klimaschutz. Ich erinnere an
lässlich der Haushaltsberatung zum Haushalt 2008 an eine Frage der Kollegin Heinold an den Umweltminister: Welche Risiken sehen Sie für den Umwelthaushalt? - Die Antwort war kurz und prägnant: Stillstehende Kernkraftwerke.
Neben Ausgabenreduzierung muss die Einnahmensteigerung stehen. Das sollte auch hier eine Botschaft sein. In diesem Sinne sollten wir den vorliegenden Antrag im Sozial-, im Wirtschafts- und im Umweltausschuss beraten.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Kollegen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im tiefsten Inneren einen inhaltlich und menschlich nachvollziehbaren Ansatz. Ich bin sicher, dass sich niemand im Plenum auch nur im Geringsten von diesem Ansatz entfernt. Nur einen Fehler dürfen wir nicht machen: Wir dürfen dieses Thema nicht auf eine emotionale Schiene setzen.
Eine sachliche Auseinandersetzung und Aufarbeitung ist das oberste Gebot. Wo liegt nun unser vordringlicher Ansatz zum beziehungsweise im Handeln, damit wir den obigen Ansätzen gerecht werden?
Ich bin davon überzeugt, dass alle öffentlichen Beschaffungsstellen bei der Vergabe von Aufträgen gewillt sind, auf ökologische und soziale Kriterien bei der Materialbeschaffung zu achten. Zum Aufstellen von Forderungen gegenüber Lieferanten kann man sich natürlich jetzt mit dem Argument hinstellen, dass die öffentliche Hand als Großkunde eine Menge bewegen könnte und dadurch jedes einzelne Stück unter Berücksichtigung der IAO-Kriterien nur unwesentlich teurer werden würde. Hierbei ist jedoch im Umkehrschluss zu bedenken, dass ein zentralisierter Einkauf - so wichtig dieser für die öffentliche Haushalte sein mag - die Gefahr in sich birgt, durch Masseneinkäufe derartig hergestellter Produkte - wie im Antrag angedeutet und wie wir sie nicht haben wollen - in Umlauf und Gebrauch zu bringen. Viele kleine und Kleinstbetriebe haben dadurch nicht mehr die Möglichkeit, ihre sauberen Produkte an den Mann, die Frau oder die Verwaltung zu bringen.
Ich persönlich verstehe diese Debatte insbesondere vor dem Hintergrund, dass Politik das Augenmerk auf eine inhaltliche und sachlich ausgewogene Information der Öffentlichkeit richtet und somit für die Problemlage sensibilisiert.
Durch das mit gewohnter deutscher Gründlichkeit stark reglementierte Vergaberecht gehen die Einkäufer in den meisten Fällen davon aus, dass ihnen gar nichts anderes übrig bleibt als das billigste Angebot auszuwählen. Die seit 1998 geltende VOB geht aber nicht zwingend davon aus, das der billigste oder günstigste, sondern der wirtschaftlichste Anbieter den Zuschlag erhalten kann. Denn die gemäß VOB ausgeschriebenen Leistungserbringungen unterliegen in der Angebotsprüfung nach § 23 unter anderem der wirtschaftlichen Prüfung. In diesem Paragraf ist unter anderem die Frage der Arbeitsdauer, der Einsatz von Arbeitskräften, die Bezugsquelle von Stoffen und Bauteilen und so weiter geregelt - also unter anderem auch die Beachtung von sozialen Aspekten.
Solche Aspekte gelten als vergabeferne Kriterien, schließlich lässt sich der Vorteil von anständigen Arbeitsbedingungen nicht am Produkt selbst nachweisen. Die soziale Dimension in einem Produkt ist weitaus schwieriger zu erfassen als die ökonomische und ökologische Dimension. Beim sozialen Kriterium ist darauf zu achten, dass ein ausbeu
tungsarmer Prozess durchlaufen wird. Eine Kontrolle ist bei den meisten Einzelherstellungsprozessen jedoch nicht direkt durchführbar, sodass der Einkäufer auf die Informationen und Aussagen des Lieferanten angewiesen ist.
Dies kann zum einen durch ein Spiegeln an anerkannten ethischen und moralischen Wertevorstellungen geschehen. Zu bedenken bleibt, dass häufig die Durchsetzbarkeit von Mindestsozialstandards fraglich bleibt und dass es bei der internationalen Beschaffung oft schwierig ist, die Herstellungsbedingungen zu kontrollieren.
Wer überprüft diese Vorgänge und Zusammenhänge in einer Zeit, in der wir alle immer wieder Bürokratieabbau anmahnen und einfordern, um Geld einzusparen, welches wir dann an anderer Stelle genau in dem Bereich wieder einsetzen, den Sie eben angesprochen haben, Herr Kollege.
Ich möchte dann auch ein Beispiel aus meinem Wahlkreis anführen: Die Perspektive Meldorf gibt Menschen mit Behinderung die Möglichkeit der preisorientierten beruflichen Eingliederung. Namhafte Unternehmen der Metropolregion Hamburg sehen in der Perspektive Meldorf und den dort beschäftigten Menschen einen verlässlichen Partner in der Ausübung von Dienstleistungen für entsprechende Arbeitsgänge. Hier steht die soziale Komponente der Unternehmer gegenüber benachteiligten Menschen im Vordergrund und sollte besonderer Beachtung zuteil werden. Mein besonderer Dank geht an die handelnden Personen im Umfeld der Perspektive Meldorf und an die beteiligten Firmen.
Es sei mir an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich erlaubt, diese Debatte dazu zu nutzen, um auf die Handwerksbetriebe zu verweisen, die mit ehrlicher Handarbeit dem heutigen Lebensmotto „Geiz ist geil“ entgegenwirken, um dem zwischenzeitlich verblassten Gütesiegel „Made in Germany“ wieder ein neues Image zu verleihen - und das unter Berücksichtigung der IAO-Kriterien mit Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts unter Einbeziehung der relevanten Kriterien beschlossen und beabsichtigt, noch in dieser Legislaturperiode die Umsetzung zu realisieren. Die CDU-Fraktion wird alle Instanzen unseres Landes dahin gehend unterstützen, um für dieses Thema zu sensibilisieren, damit eine verantwortungsvolle öffentliche menschen
würdigen Beschaffung unter humanen Gesichtspunkten und Bedingungen durchgeführt werden kann. Ich beantrage die Überweisung an den Finanzausschuss.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegin! Der heute vorgelegte Bericht basiert auf der Grundlage eines Antrages der Abgeordneten des SSW unter der Überschrift „Neubau von Kohlekraftwerken in Schleswig-Holstein verhindern“, der unter der Drucksache 16/1396 eingebracht worden ist.
Der Schwerpunkt des Berichtes bezieht sich auf Initiativen zur Änderung planungsrechtlicher und gesetzlicher Grundlagen zu Fördermaßnahmen zum Zwecke der langfristigen Umstellung auf erneuerbare Energien. Ich teile die Auffassung der Landesregierung, die raumordnerischen Grundlagen für
die Windenergienutzung zu überarbeiten. Dringenden Handlungsbedarf sehe ich im Hinblick auf das Repowering. Hier müssen Hemmnisse dringend abgebaut werden.
Ich favorisiere unter anderem auch zielorientierte Einzellösungen.
Den angekündigten Einsatz, die planungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Windenergie, der erneuerbaren Energien und dem Netzausbau zu überarbeiten, begrüße ich ausdrücklich.
Die im Bericht aufgeführten Fördermaßnahmen sprechen eine deutliche Sprache und dokumentieren das Bekenntnis der Landesregierung zur Energiegewinnung aus regenerativen Energiequellen.
Ich verzichte auf die Wiederholung der Millionenbeiträge zur Förderung, die Sie dem Bericht entnehmen können. Ich bin aber davon überzeugt, dass diese gewinnbringend und zielorientiert zum Einsatz kommen werden.
Am gestrigen Tag haben wir bereits das Thema Klimaschutz behandelt. Die Einbindung des uns nun heute vorliegenden Berichtes in die Gesamtdebatte ist aus meiner Sicht unumgänglich. Um eine zielorientierte und Erfolg bringende Energiedebatte zu führen, sollten wir uns alle bei der Formulierung von Zielen und Maßnahmen ausschließlich an den Fakten orientieren und nicht Emotionen und Verunsicherung schüren.
Das bedeutet zum Beispiel, dass wir sehr genau darauf achten müssen, wie viel uns die Vermeidung von 1 t CO2 kostet.
Wir dürfen also nicht die unwirtschaftlichen Maßnahmen in den Vordergrund stellen und dabei die hocheffizienten übersehen. Ich verweise hier auch auf einen kurzfristig eingebrachten Antrag der Grünen.
Leider nehme ich bei derartigen Debatten immer wieder wahr, dass über Ausstieg - Kernenergie oder Verhinderung - Kohle - gesprochen wird, Handlungsparameter aber keine Rolle spielen.
Oberstes Gebot sollte für uns alle sein, begleitend das Thema Energieeffizienz zu forcieren. Energieeffizienz darf nicht nur eine Vokabel sein, sondern sollte gelebte Praxis werden und auch durch pädagogisches Handeln in die Schulen gebracht werden.
- Das müssen wir auch leben und es nicht nur mit Kommentaren begleiten, Herr Nabel! Nur der Weg dorthin ist weit.
Das Stichwort Nachhaltigkeit. Mit dem beschlossenen Kernenergieausstieg bis zum Jahre 2023 haben wir aus meiner Sicht zurzeit keine Optionen, uns praktikablen Lösungen, dem Bau von zukunftsfähigen Kohlekraftwerken, zu verschließen.
Wir alle sind gefordert, zu sensibilisieren und durch kleine Schritte Energiereduzierungen anzustreben, um den Prozess der Forschung zu begleiten, um einen ausgewogenen Energiemix unter Einbeziehung aller - und ich betone: aller - zurzeit vorhandenen Energieträger zur gesicherten Energieversorgung zu gewährleisten.
Den Bau von Kohlekraftwerken in SchleswigHolstein zu verhindern - ich spreche insbesondere für die Interessen der Stadt Brunsbüttel in Verantwortung um die Schaffung beziehungsweise den Erhalt der Arbeitsplätze in der Unterelbe-Region ist populistisch und ideologisch besetzt und stellt jeden Politiker - ich betone: jeden Politiker -, der die Wirtschaft auffordert, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen, ins Abseits.
Das klare und einstimmige Bekenntnis der Ratsversammlung der Stadt Brunsbüttel - bedingt durch Infrastrukturmaßnahmen immerhin der Energiestandort Nummer 1 in Schleswig-Holstein - für den Bau von Kohlekraftwerken spricht eine deutliche Sprache und dokumentiert verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik, die am Standort gelebt wird.
Verehrter Kollege Harms, mit großem Interesse habe ich gestern Ihre Aussage zur Kenntnis genom
men, dass Sie eine Initiative, alte Kernkraftwerke durch neue zu ersetzen, unterstützen. Brunsbüttel steht einem Neubau offen gegenüber.
- Das war gestern anders dargestellt; ich komme aber gern auf die Unterstützung zurück.
Herr Minister, ich danke Ihnen und Ihren Mitarbeitern für den Bericht, dem Plenum für die Aufmerksamkeit und bitte um die Überweisung beider Anträge an den Wirtschaftsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lautet: „Bürokratiekosten messen und begrenzen“. Ich erlaube mir zur ergänzen: „und reduzieren“.
Zunächst möchte ich dem Finanzministerium für den umfassenden Bericht zum Thema „Bürokratiekosten messen und begrenzen“ danken. Er macht deutlich, dass die Landesregierung der Entwicklung bundesweit einheitlicher und EU-kompatibler Methoden zur Messung von Bürokratiekosten höchste Bedeutung beimisst. Der Bericht macht aber auch deutlich, dass abschließende Erfahrungen aus Pilotprojekten einzelner Bundesländer erst in Kürze zur Auswertung vorliegen werden.
Dennoch ist sich die schleswig-holsteinische Landesregierung zu Recht einig, nicht nur zu warten und zu forschen, sondern umgehend Maßnahmen zur Modernisierung der schleswig-holsteinischen Verwaltung zu ergreifen.
Schon in den Koalitionsvereinbarungen wurde der Modernisierungsprozess der Verwaltung mit höchster Priorität versehen.
Hier geht es nicht nur darum, Bürokratiekosten bürokratisch zu messen, sondern zu handeln und konkret zu reduzieren.
Hier ist der Prozess eingeleitet, dass Verwaltung gestrafft wird. Oberstes Ziel ist, Strukturen transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten.
Ein Prozess mit schwierigen Debatten, wie wir alle wissen, ein Prozess, der im stetigen Dialog miteinander forciert und umgesetzt werden muss, aber ein Prozess, der letztlich erforderlich ist und unser Land nach vorn bringen wird. Das ist meine feste Überzeugung.
Das Zusammentragen von Erkenntnissen und Erfahrungen zum Thema Bürokratie aus den anderen Ländern ist zwingend erforderlich. Hier darf man nicht in Kleinstaaterei verfallen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir heute über Abwanderung von Betrieben oder Verlagerung von Investitionen ins Ausland sprechen, denken wir an Fördergefälle und Niedriglohnländer, aber wir übersehen hierbei oft, dass insbesondere im Süden und Südwesten unserer Republik ähnliche Probleme bestehen. Nur sind es dort Hochlohnländer wie die Schweiz, die Deutschland mit großem Erfolg betriebliche Investitionen abjagen. Und niemand ist kompetenter als die Schweiz selbst - in diesem Fall das Gewerbe- und Wirtschaftskomitee des Kantons Zürich - zu analysieren, warum das so ist. Ich zitiere:
„Immer mehr staatliche Einmischung, neue Steuern, gesetzliche Reglementierung und Bürokratie sind das süße Gift, an dem Eigenverantwortung, Selbstständigkeit und Unternehmertum langsam, aber unaufhaltsam zugrunde gehen.“
„Die Folgen davon sehen wir in unserem überregulierten nördlichen Nachbarland: Die Tüchtigen verlassen das Land, Arbeitsplätze gehen verloren, Wohlstand und Wachstum schwinden.“
Die Untersuchung und Quantifizierung der Regulierungsdichte und Bürokratiebelastung ist daher dringend notwendig. Lassen Sie uns gemeinsam den Standortvorteil Deutschlands nutzen!
In der wissenschaftlichen Diskussion steht eine Reihe unterschiedlicher Methoden zur Messung der Bürokratiekosten in der Debatte. Eine von ihnen ist das Standardkostenmodell, das in den Niederlanden sehr erfolgreich und terminorientiert angewendet wurde und noch wird. Fach- und sachbezogene Unternehmensnähe und Bürgernähe müssen im Einklang mit einer sinnvollen Straffung von Verwaltungsstrukturen stehen.
Die niederländische Erfolgsstory beruht auf einem einfachen, aber raffinierten methodischen Ansatz: Mit dem Standardkostenmodell werden lediglich die Informations- und Berichtspflichten, die sich aus einer bestimmten staatlichen Anforderung ergeben, gemessen, während das politische Ziel einer
staatlichen Maßnahme inhaltlich nicht infrage gestellt wird. Es werden die Verursacher von Bürokratiebelastungen genau identifiziert, es werden Zielvorgaben für alle Fachressorts ermöglicht und mit der Umsetzung dieses Modells werden deutliche Wachstumsimpulse ausgelöst.
Die Kosten für Informationspflichten lagen in den Niederlanden im Jahr 2002 bei circa 16,4 Milliarden €. Ziel bis 2007 ist eine Senkung um 4,1 Milliarden €, sprich um 25 %. Sie haben es angesprochen, Frau Heinold. Dies sollte für uns alle Ansporn zur Zielsetzung und Nachahmung sein.
Aus diesem Grund ist es zu begrüßen, dass es sich die Landesregierung auf die Fahnen geschrieben hat, die Einführung eines Bürokratiekostenmessverfahrens, bei Reduzierung des Bürokratieaufwandes, in unserem Land voranzutreiben. Die CDU-Landtagsfraktion wird dieses Vorhaben nach Kräften unterstützen und konstruktiv begleiten.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kollegen von der FDP-Fraktion, ich bin davon ausgegangen, dass Sie mit Ihrem Antrag ausschließlich einem Informationsbedürfnis nachgekommen sind. Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie auf einen negativen Bescheid aus Brüssel gehofft haben, um der Landesregierung ein wirtschaftsfeindliches Handeln anhängen zu können.
- Herr Hildebrand, ich habe nach Ihrem Bericht meine Zweifel daran. Einer den Standort Brunsbüttel belastenden Debatte um den Verlust von Arbeitsplätzen muss endlich Einhalt geboten werden. Die aufgekommene emotionale Diskussion um den Abgang von Arbeitsplätzen ist für jeden nachvollziehbar und verständlich. Weitere öffentliche Diskussionen sind der Sache nicht dienlich. Ich möchte das hier noch einmal für alle verständlich machen, wobei ich hoffe, dass auch der Letzte begreift, dass hier ausschließlich nach naturschutzfachlichen Gründen durch die EU-Kommission geprüft und gehandelt wurde.
- Herr Hentschel, als positives Signal konnte nun nach dem Gespräch in Brüssel vernommen werden, dass auch wirtschaftliche Aspekte nicht völlig ignoriert werden. Wir alle sollten nicht mit propagandistischen Sprechblasen durchs Land ziehen.
Wir alle sollten und jeder Einzelne sollte, wenn er denn überhaupt ein wirkliches Interesse an einer sachlichen Lösung verfolgt, inhaltlich und sachund fachbezogen nach naturschutzfachlichen und wissenschaftlich hinterlegten Argumenten suchen.
Jeder sollte dies so tun, wie der Umweltminister, der dies im Interesse der Sache, im Interesse der in der Region lebenden Menschen getan hat, um das zu korrigieren, was über die Jahre nicht getan wurde, nämlich die FFH-Ausweisung vor St. Margarethen fachlich abzuwenden. So handelt man verantwortungsvoll im Umgang mit Interessen, die Menschen betreffen.
Nach mir aus dem Bundesamt für Seeschifffahrt vorliegenden Wasserstandsdaten für Brunsbüttel ergeben sich folgende Messwerte für Überflutungen, und zwar bezogen auf die letzten sechs Jahre: + 2,5 m üNN, 1,92 %, das entspricht einer Überflutung von dreizehnmal. Auf einer Höhe von über 3 m üNN, 0,56 %, was einer Überflutung von viermal pro Jahr entspricht. Wenn wir nun davon ausgehen, dass sogar Geländehöhen von 4 m gemessen worden sind, dann ergibt sich daraus, dass die Überflutungen völlig vernachlässigbar sind. Daraus ergibt sich für mich, dass ständige Überflutungen nicht gegeben sind. Somit bestehen an der Qualität eines Ästuars erhebliche Zweifel.
Doch nun noch einmal in Kurzform zur Historie der jüngsten Diskussion um die FFH-Ausweisung vor St. Margarethen! Was war der Anlass für die Ausweisung? - Mit der Forderung der EU-Kommission aus ihrer Stellungnahme vom 13. Dezember 2005 mündete ein zwölf Jahre andauerndes Verfahren in eine Entscheidung. Bereits Ende September 2001 wurde die Bundesrepublik Deutschland durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft zur Durchführung der Ausweisung von FFHVorschlagsgebieten aufgefordert. Warum musste so kurz nach der Regierungsübernahme durch Schwarz-Rot ausgewiesen werden? - Ich zitiere aus
der Stellungnahme des Schreibens der Kommission aus dem Dezember 2005:
„Die anlässlich der Übermittlung der Nachmeldungen für Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen vorgetragenen Argumente gegen eine Meldung der Ästuare sind entweder von vornherein nicht wissenschaftlicher Art oder nicht hinreichend fundiert, um die wissenschaftlich mehrfach bestätigte Überzeugung der Kommission von der Meldepflichtigkeit der Ästuare erschüttern zu können… Die Kommission geht nach wie vor davon aus, dass alle vier Ästuare (Elbe, Weser, Ems, Trave) vollständig als FFHVorschlagsgebiet zu melden sind.“
Seitens der alten Landesregierung hat der ehemalige grüne Umweltminister nichts unternommen, um die Meldepflicht des St. Margarethener Vorlandes als FFH-Gebiet abzuwenden.
In einem Schreiben vom 3. Februar 2004 bestätigt dieser gar, dass in vielen Fällen über bestehende und vorgeschlagene Naturschutzgebiete hinaus tatsächlich über die Flächen von FFH-Gebieten hinaus gemeldet worden ist.
In der heutigen Zeit muss Natur- und Umweltschutz mit Augenmaß angewandt werden. Er muss vor allen Dingen bezahlt werden können. Nicht Effekthascherei und nicht die populistische Thematisierung, sondern die fundierte Darlegung von naturschutzfachlichen und wissenschaftlichen Argumenten ist in der Debatte zielführend, um die FFH-Ausweisung am größten Industriestandort Schleswig-Holsteins abzumildern. Die positiven Signale in der Entwicklung zur Ansiedlung eines Kohlekraftwerkes trotz Diskussion um FFH spricht für den Standort Brunsbüttel.
Herr Minister, ich danke Ihnen, dem Herrn Ministerpräsident und dem Landrat des Kreises Dithmarschen für den besonnenen Umgang mit diesem Thema.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihre mahnenden Worte zu Beginn habe ich vernommen. Aber das Thema ist für mich von erheblicher Brisanz. Vor dem Hintergrund hoffe ich, dass ich im Rahmen der zehn Minuten bleibe, gegebenenfalls auch etwas darunter.
Der durch die Landesregierung vorgelegte Bericht zur Zukunft des Wirtschaftsraumes Brunsbüttel ist mehr als nur eine Bestandsaufnahme und Zustandsbeschreibung. Der Bericht dokumentiert die Wichtigkeit des Energie- und Industriestandortes Unterelbe für die Region, für ganz Schleswig-Holstein.
Beschrieben und nachhaltig herausgestellt sind die Standortvorteile durch die Anbindung an die Wasserverkehrswege Elbe und Nord-Ostsee-Kanal, die in der heutigen Zeit gegenüber den 70er-Jahren zu Beginn der Industrieansiedlung in Brunsbüttel Herr Austermann, Sie haben es ausgeführt - noch an Bedeutung massiv zugenommen haben und immer noch zunehmen.
Umsiedlungsvorhaben von Stückgut-Dienstleistern aus dem Hamburger Hafen, der eine Entwicklung zu einem weltweit agierenden Containerhafen anstrebt, bedürfen einer besonderen Beachtung und politischen Begleitung in der Kommunikation mit der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Vision zur Entwicklung eines „Hamburg Port“ unter Einbeziehung aller an der Elbe gelegenen Häfen, unter anderem auch Brunsbüttel, zu einem Gesamtdienstleiter darf nicht nur ein Hirngespinst sein, sie muss maßgeblich politisch moderiert und intensiv begleitet werden.
Wohlwollend haben wir die Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums zur Realisierung des Ausbaus des Nord-Ostsee-Kanal zur Kenntnis genommen. Aber auch mit dem Bau einer dritten Schleuse in Brunsbüttel muss sich den zunehmenden Verkehrsbewegungen auf der meistbefahrenen künstlichen Wasserstraße angepasst werden. Also, es liegen große Ziele vor uns.
Da der Antrag der FDP, was unschwer zu erkennen ist, inhaltlich auf die Diskussion NATURA 2000
abhebt, sehe ich mich als regionaler Abgeordneter gefordert, insbesondere hierzu Stellung zu beziehen.
Nicht persönliche Selbstdarstellung von Politikern ist gefragt, sondern sachliche Aufarbeitung einer problematischen Thematik mit Brisanz für die ganze Region Brunsbüttel. Ich bin persönlich der festen Überzeugung, dass ein aggressiver und offener Umgang mit den Diskussionen um die FFH-Ausweisungen dem Standort nicht zum Nachteil gereichen wird, zumal sachlich dargelegte Fakten auch die Kommission in Brüssel vom Sinn einer Nicht-Listung zumindest von Teilen des St. Margarethener Vorlandes überzeugen werden. An diesem Ziel sollten wir alle im Interesse einer sich weiter entwickelnden Region einvernehmlich arbeiten.
Mein Aufruf daher: Nicht nur laut klappern, Herr Dr. Garg, sondern vielmehr hinter den Kulissen aktiv Ergebnisse produzieren.
Wenn die Landesregierung eine Ausweisung von Flächen in einer gewachsenen Industrieregion wirklich für zurzeit unumgänglich hält, dann hat sie sicherlich ihre Gründe dafür. Vielleicht kann Herr Müller ja aus der Historie heraus noch ein bisschen zur Aufklärung beitragen und weitere Erläuterungen geben. Warum wurde nicht schon unter einem Minister Müller FFH gemeldet? Was hat den ehemaligen Minister Müller dazu bewogen, nicht FFH zu melden, obwohl er sonst alles meldete? Hätte der Minister Müller richtig gehandelt und geprüft, wie es der heutige Umweltminister Christian von Bötticher jetzt tut, wäre mehr Zeit gewesen, fachlich und zielgerichtet mit der EU-Kommission zu diskutieren, um ein anderes vorläufiges Zwischenergebnis für Brunsbüttel zu erreichen.
Gerade nach den leidvollen Erfahrungen mit der Ausweisungspolitik der Vorgängerregierung haben die Menschen verständlicherweise generelle Skepsis gegenüber derartigen Entscheidungen.
Insbesondere aus diesem Grund braucht die Unterelberegion weitere Signale für wirtschaftliche Entwicklungschancen. Die Laufzeiten des Kernkraftwerkes nicht zu verlängern, bedeutet für mich letztlich eine nicht unerhebliche Schwächung des Energiestandortes Brunsbüttel. Das kann nicht das Ziel unserer Politik, einer verantwortungsvollen
Wirtschaftspolitik, sein. 350 direkte Arbeitsplätze am KKB zuzüglich weiterer cirka 1.000 Arbeitsplätzen von Klein- und mittelständischen Unternehmen, von Handel und Gewerbe, an Schulen, bei Ärzten usw. wären in Gefahr. Die Verlängerung der Laufzeit des Kernkraftwerkes Brunsbüttel würde, selbstverständlich unter Einhaltung der strengen Sicherheitsstandards, nicht einmal gegen irgendeinen Koalitionsvertrag und selbst nicht gegen den Energiekonsens verstoßen, da genau diese Laufzeitverlängerungen im Energiekonsens geregelt sind.
Die Übertragung von Restlaufzeiten von neueren Kraftwerken auf dem Stand der technischen Ausrüstung entsprechenden älteren Kraftwerke ist genau dort geregelt, Herr Nabel.
Mir persönlich ist es als zusätzlicher Aspekt lieber, dass hiesige zuständige Ministerien die Kontrollfunktion über das KKB ausüben, als wenn wir den Energiestrom aus anderen Ländern teuer importieren, in denen wir keine Kontrollfunktion ausüben können.
Die wirtschaftliche Situation im Land und im Bund ist zu ernst, um aus offensichtlich rein ideologischen Gründen aus dieser Großtechnologie auszusteigen. Wir alle sind gefordert, uns konstruktiv und verantwortungsvoll in diesen Prozess einzubringen. Eine ganze Region erwartet Taten.
Um die Großindustrie am Standort Brunsbüttel haben sich mittelständische Unternehmen positioniert und sind aktive Partner der Industrie und darüber hinaus im ganzen Bundesgebiet tätig. Welche Impulse braucht der Standort für eine positive wirtschaftliche Entwicklung aus Politik, Wirtschaft und auch aus der Bevölkerung?
Weniger Bedenken - mehr Mut, zuerst die Chancen sehen und nicht die Bedenken, Herr Dr. Garg, und letztendlich die wenigen zur Verfügung stehenden Mittel gezielt einsetzen und richtig verbuchen.
Welche Aufgaben haben wir alle abzuarbeiten, welche Unterstützung ist von der Politik flankierend zu erbringen? Die Unternehmen brauchen Rahmenbedingungen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, damit sich die Unternehmen auf dem Weltmarkt weiter behaupten können. Sie brauchen praktikable Rahmenbedingungen zur Sicherung und zum Ausbau von Arbeitsplätzen.
Die Politik muss die Vermarktung des Standortes und die Ansiedlung neuer Betriebe aktiv unterstützen. Ein wichtiges Signal für die Unternehmen ist die Sicherstellung einer langfristigen und international wettbewerbsfähigen Energieversorgung und einer bezahlbaren Umweltpolitik.
Zusammengefasst: Die Wirtschaft braucht verlässliche Aussagen, moralische Unterstützung und Planungssicherheit.·
Ein weiteres wichtiges Signal, welches am Industriestandort angekommen ist, ist der Ausbau bedarfsgerechter Verkehrsnetze. Hierzu sind nach den langen Diskussionen der zurückliegenden Jahre die Stichworte A 20 und der Ausbau der B 5 genannt worden. Zukunftskonzepte für den Industrieund Energiestandort Brunsbüttel sind zwingend weiter zu entwickeln. Dazu zählt nicht unwesentlich die Konzeption und Planung für den Ausbau der Häfen in Brunsbüttel.
Es sei mir erlaubt, an dieser Stelle ein lobendes Beispiel zu erwähnen, nämlich eine Initiative der Industrie und der örtlichen Handwerksbetriebe und der Schulen im Verbund mit der Gründung des ehrenamtlich organisierten Vereins Wirtschaft und Schule mit dem Ziel insbesondere der Unterstützung und Förderung von Haupt- und Realschülern. Auch das ist Wirtschaft am Standort Brunsbüttel.
Meine persönliche Forderung: Wir alle sind gefordert, uns mit einem starken Engagement für das größte zusammenhängende Industriegebiet Schleswig-Holsteins einzusetzen und nicht durch wortreiche Beiträge zu glänzen.
Die CDU-Fraktion bedankt sich für die ausführliche Darstellung in dem Bericht beim Wirtschaftsminister und seinen Mitarbeitern, die in dem Bericht auch die Probleme des Standortes nicht verschwiegen haben, sodass die Thematik inhaltlich im Wirtschaftsausschuss weiter beraten werden kann. Bei Ihnen bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit innerhalb der vorgesehenen Zeit.