Gerhard Schmidt
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Wird bis zur Haushaltsberatung nichts mehr laufen?
Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung umfasst besoldungs- und versorgungsrechtliche Vorschriften des Landes, die einer Anpassung bedürfen. Es geht erstens um die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, die restriktiver gefasst werden und ins ofern der bundesgesetzlichen Entsprechungsnorm vom 1. Januar 1999 angepasst werden.
Der Gesetzentwurf nimmt ferner eine landesrechtliche Anpassung des Versorgungsreformgesetzes von 1998 vor, nach der Stellenzulagen, welche nicht als Bestand
teil des Grundgehalts angesehen werden, nicht zu den ruhegehaltsfähigen Bezügen gehören.
Neben weiteren kleineren redaktionellen Anpassungen und Bereinigungen, soll drittens der Direktor des Landesamtes für Geologie und Bergbau wegen der Neuorganisation der Behördenstruktur – vergleichbar der Rechtslage in den anderen Bundesländern – in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft werden.
Von besonderer Bedeutung – darauf möchte ich vor allem hinweisen – ist im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung die Reform des Hochschul- und Professorenbesoldungsrechts. Das neue Hochschulrahmengesetz vom Februar 2002 und das Professorenbesoldungsgesetz des Bundes geben den Ländern weitreichende Gestaltungsspielräume mit dem Ziel, leistungsund funktionsdifferenzierte Gehälter zu schaffen, wettbewerbsfähige und flexible Vergütungsstrukturen einzuführen und die auch im Entwurf des neuen rheinlandpfälzischen Hochschulgesetzes vorgesehene Profilbildung unserer Hochschulen über das Instrument der Besoldung zu stärken.
Kernelemente sind dabei, dass die Besoldung auf W 2 und W 3 umgestellt wird. Wir haben so genannte Basisund Grundgehälter und darüber hinaus Leistungsbezüge anstatt Alterszulagen. Das ist das Besondere und Neue in diesem Bereich. Es gibt einen Bestandsschutz für die Professoren und Professorinnen, die dies wünschen, sofern sie nicht eine Umstellung auf W 2 oder W 3 beantragen.
Wichtige Effekte dieses Teils des vorliegenden Gesetzentwurfs sind die Stärkung der Finanzautonomie unserer Hochschulen, die Leistungsbemessung der Professorengehälter und eine Stärkung der Personalautonomie unserer Hochschulen, wenn sie künftig über die Höhe ihrer Gehälter selbst entscheiden können. Die internationale Attraktivität unserer Hochschulen und ihrer Wissenschaftler sowie der interne und externe Wettbewerb werden gestärkt und führen zu einer Profilierung unserer Hochschulen.
Insofern ist dieser Gesetzentwurf in Verbindung mit dem auch zur Beratung anstehenden neuen Hochschulgesetz eine wichtige Ergänzung, die unsere Hochschulen zukunfts- und wettbewerbsfähiger macht.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kohnle-Gros, zu Ihnen mache ich eine kurze Vorbemerkung. Sie haben ein sehr chaotisches Problembewusstsein.
Ihre Ausführungen und das Eingehen auf einzelne Dinge sind in der ersten Runde wenig hilfreich. Ich erinnere mich gern an kompetente Hochschulpolitiker in den Reihen der CDU. Wenn ich Herrn Dr. Gölter sehe, dann wird mir Angst und Bange. Meine Rede wollte ich am Schluss eigentlich dahin gehend zusammenfassen, dass ich mich auf anregende und konstruktive Beratungen bei dem weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens freue. Aber da habe ich doch ein bisschen meine Probleme.
Ich bitte um Verständnis, wenn ich deshalb auf viele Einzelaspekte nicht eingehe, die Sie sehr eklektizistisch herausgeholt und infrage gestellt haben; einmal war es Ihnen zu wenig, dann war es Ihnen wieder zu viel.
Gestatten Sie mir zunächst einige grundsätzliche Bemerkungen, und dann will ich meine Erörterungen im Rahmen der ersten Beratung auf fünf wesentliche Reformschwerpunkte konzentrieren. Ich denke, mit diesem neuen Hochschulgesetz dokumentiert die rheinlandpfälzische Landesregierung gemeinsam mit ihren Universitäten und Fachhochschulen eine Vorreiterrolle in der deutschen Hochschulreformbewegung. Wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass gerade in diesem Bereich in den letzten Jahren sehr viel geschehen ist, ganz im
Gegensatz zu anderen Politikfeldern, bei denen wir eher eine Stagnation haben, wenn ich zum Beispiel an die Gesundheits- oder Rentenpolitik denke.
Ein kompetenter und innovativer Wissenschaftsminister, die Präsidentinnen und Präsidenten unserer Hochschulen, zahlreiche Professoren, aber auch mutige Koalitionspolitiker von SPD und FDP sowie engagierte Ministerialbeamte, die ich ausdrücklich mit einbinde, haben unsere rheinland-pfälzischen Hochschulen in den letzten Jahren von Grund auf erneuert, verehrte Frau Kollegin Kohnle-Gros.
Dieser Reformprozess war notwendig. Ich räume gern ein, dass natürlich die Finanzsituation der öffentlichen Hand durchaus den einen oder anderen Prozess auch noch beschleunigt hat. Aber wir vertreten nicht die Pos ition, dass wir zunächst abwarten, bis die Finanzsituation wieder besser ist, und dann in den Reformschritten weitermachen. Ich denke, wir brauchen jetzt den Prozess, um auf bestimmte gesellschaftliche Veränderungen Rücksicht nehmen zu können.
Ich rufe die Probleme, die wir gehabt haben, gerafft in Erinnerung. Wir haben unsere Hochschulen für breite Schichten geöffnet, ohne das Studium zu verändern. Die Studienzeiten waren zu lang. Die vorzeitige Abbrecherquote war zu hoch. Die Forschung war oftmals nur Mittelmaß. Studenten, Professoren und auch der wissenschaftliche Nachwuchs blieben unter Berücksichtigung dieser Situation weit unter ihren Möglichkeiten zurück. Von international vorbildlichen Stätten der Forschung und Lehre konnte zwar in Einzelfällen noch die Rede sein, insgesamt war aber die internationale Diskussion, dass die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Hochschulen doch ins Hintertreffen geraten ist.
Wir haben es zu lang versäumt, unsere Hochschulen in Deutschland den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Ich will darauf verweisen, dass in Rheinland-Pfalz bereits zu Beginn der 90erJahre ein Umdenken mit einschneidenden strukturellen Veränderungen an den Hochschulen stattgefunden hat.
Ich will das in fünf Punkten zusammenfassen:
1. Der Staat mischt sich weniger ein. Die Autonomie unserer Hochschulen wird ausgebaut.
2. Dieser Punkt soll verdeutlichen, dass die Leistungstransparenz und der Wettbewerb an unseren Hochschulen im Land und international durch Parameter und bestimmte Vorgaben angeregt wird.
3. Unsere Hochschulen befinden sich im Wandel zu einem kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen, in dem die Studierenden zunehmend im Mittelpunkt stehen.
4. Wir haben effizientere und entscheidungsfähigere Strukturen der Selbstverwaltung mit Konsequenzen für Leitungsstrukturen zu registrieren. Dies wird in diesem Gesetz fixiert. Man kann zusammenfassen, wir haben ein professionalisierteres Hochschulmanagement implantiert.
5. Wir haben Hochschulen, die sich offensiv und aktiv der Qualitätssicherung stellen und auch wissenschaftlich exzellente Kompetenzen ihr Eigen nennen können.
Ich komme zum ersten Punkt, dass sich der Staat weniger einmischt. In der Vergangenheit hat der Staat zu viel in die Hochschulen hineinregiert, ob bei Studienplänen, beim Personal, bei Bauvorhaben, aber vor allem bei den Finanzen. Die Hochschulen wurden zum Teil bürokratisch eingeschnürt. Die gesetzlichen Vorgaben werden nun im vorliegenden Gesetzentwurf halbiert. Fachhochschulen und Universitäten – der Herr Minister hat darauf hingewiesen – werden in einem Gesetz zusammengefasst.
Der Einfluss des Ministeriums wird zurückgeschnitten und die Eigenverantwortung der Hochschulen nachhaltig gestärkt.
Verehrte Frau Kollegin, an die Stelle der bisherigen Detailsteuerung tritt nun die Globalsteuerung unserer Hochschulen.
Das restriktive Haushaltsrecht wurde durch globale Haushalte für die Hochschulen erheblich gelockert. Die Hochschulen erhalten nun eine größere Eigenverantwortung und können damit flexibler auf Herausforderungen, zum Beispiel bei Schwerpunktsetzungen und Innovationen, reagieren. Eingespartes Geld verfällt nicht mehr zum Jahresende, und die Übergabe der Bewirtschaftung von Liegenschaften und Gebäuden wird mit diesem Gesetz auch angestrebt.
Die Mittelzuweisung erfolgt nach den hier bereits vielfach erörterten und vereinbarten Parametern. In Zukunft können die Hochschulhaushalte auch aus dem Landeshaushalt ausgegliedert werden. Damit der Landtag die erforderliche Kontrolle der öffentlichen Gelder gewährleisten kann, werden die Hochschulen auf kaufmännische Buchführung umstellen und transparente Inform ations- und Steuerungsinstrumente anwenden. Eigenbetriebe, zum Beispiel für das Flächenmanagement, können gebildet werden.
Ein zweiter Schwerpunkt ist, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen wird gestärkt. Noch vor zehn Jahren unterlagen viele von uns der Fiktion, alle Hochschulen würden gleiche Qualität bei der Lehre bieten. Lediglich in der Forschung wurden qualitative Unterschiede eingeräumt. Seit etwa zehn Jahren haben wir verschie
dene Hochschulrankings, die durchaus Unterschiede herausstellen. Man kann darüber diskutieren, ob die methodischen Voraussetzungen immer in Ordnung sind, aber ich denke, keiner von uns kann darüber hinwegs ehen, dass es durchaus in den Fachbereichen in den Hochschulen gravierende Unterschiede gibt.
Wir haben nun eine leistungsorientierte Mittelzuweisung. Wir haben die Drittmitteleinwerbung und die damit einhergehende Profilbildung sowie die zunehmenden internationalen und virtuellen Studienangebote, die den Wettbewerb insgesamt forcieren. Das vorliegende Hochschulgesetz räumt auch hier den Hochschulen mehr Gestaltungsspielraum ein. Die staatliche Finanzierung wird unter anderem gekoppelt an die in Forschung und Lehre sowie bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erbrachten Leistungen und Belastungen.
Die Attraktivität einer Hochschule – auch das gehört zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit – wird zukünftig noch stärker an dem Ausbau der wissenschaftlichen Weiterbildung festgemacht werden. Aber auch die Studienkonten – verehrter Herr Minister, Sie haben es angeführt – mit ihren Weiterbildungsimpulsen sind ein durchaus interessanter Aspekt, der mit dazu beiträgt.
Ich komme zu einem dritten und meines Erachtens auch sehr wesentlichen Punkt: Die Hochschulen sollen kundenorientierter werden; die Studierenden stehen im Mittelpunkt. – Gestatten sie mir, dass ich das etwas weiter ausführe. Die Zahl der Studierenden – das ist den Studierenden oft gar nicht so bewusst – ist ein wesentliches Kriterium der Mittelzuweisungen. Für die Studierenden attraktive Studienangebote zu bieten, ist für die Hochschulen eine interessante Angelegenheit und auch eine lohnenswerte. Ich will den Studierenden sagen, dass gerade dieser Aspekt ihnen völlig neue Positionen in der Hochschule eröffnet.
Weiterhin stärkt die Einführung dualer Studiengänge an den Fachhochschulen nicht nur deren besonders anwendungsorientiertes Profil, sondern berücksichtigt vor allem die besondere Lebenssituation einer bestimmten Gruppe studierwilliger junger Menschen, die ansonsten nur schwierig den Zugang zu unseren Hochschulen hätten. In diesen Studiengängen erwerben deren Absolventen gleichzeitig eine berufliche und eine akademische Ausbildung. Dazu wird eine Landeskommission eingerichtet. Der Herr Minister hat dies bereits ausgeführt.
Die Nachfrageposition der Studierenden wird aber auch durch die gesetzliche Einführung der Studienkonten ab dem Wintersemester 2004, die in Rheinland-Pfalz jedem Studierenden ein gebührenfreies Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss gewährleistet, noch erheblich verstärkt.
Verehrte Frau Kollegin, es ist eben ein intelligenteres System, als die Studierenden ausschließlich dafür zu bestrafen, dass sie zu lange studieren, – –
Ja, da kann man klatschen.
weil man mit diesem Studienkontenmodell durchaus auch ein Steuerungsinstrument für die Hochschulen insgesamt hat, das auch den Studierenden erhebliche Vorteile bringt.
Verehrte Frau Kollegin, bei der Abbuchung werden natürlich besonders soziale Belange – auch die Mitgliedschaft in Gremien der Hochschulen oder auch geschlechtsspezifische Nachteile – besonders berücksichtigt. Dies ist im Gesetz festgeschrieben und wird nicht erst in der Rechtsverordnung ihren Niederschlag finden.
Das neue Gesetz verschärft aber auch den Druck auf die Hochschulen, ihre Studienangebote zu modernisieren und zu entschlacken, damit die vorgegebenen Regelstudienzeiten auch eingehalten werden können. Die Beratungspflicht und die Durchführung von orientierenden Gesprächen nach dem Abschluss des ersten Studienjahres sind neue Serviceleistungen für unsere Studierenden. Die Professoren müssen gar dem Dekan nachweisen, dass sie ihr Lehrdeputat erfüllt haben. Sie werden mit dem neuen Gesetz auch zur Präsenz verpflichtet.
Ja, mehr Freiheit. Meine Damen und Herren, wenn in diesem Gesetz steht, dass die Professoren zukünftig regelmäßig persönliche Sprechstunden abhalten müssen, dann grenzt das möglicherweise die Freiheit des einen oder anderen Professoren ein, aber es ist wichtig, um dieses System auch funktionsfähig zu halten.
Es ist wichtig für unsere Studierenden.
Hochbegabte Schülerinnen und Schüler werden schon während ihrer Schulzeit Studiermöglichkeiten an einer Hochschule eingeräumt, die später als Studienleistung voll angerechnet werden. Das Mitspracherecht im Senat wird durch eine Schutzklausel für die Studierenden sichergestellt. Im Bereich von Studium und Lehre haben die Studierenden gar bei den Entscheidungen ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung.
Ich denke, da sind schon Neuerungen drin, die unseren Studierenden vielfältige Möglichkeiten bieten, ihr Studium sinnvoll und auch qualitativ entsprechend zu gestalten und auch im Prozess der Hochschule mitzuwirken.
Zu den effizienteren und entscheidungsfähigeren Selbstverwaltungs- und Leitungsstrukturen hat der Minister das Wesentliche ausgeführt. Ich erinnere noch einmal an die Hochschulräte. Ich denke, das ist ein wichtiges neues Instrumentarium, das vor allen Dingen darauf hinwirkt, dass Partikularinteressen ein Stück zurückgedrängt werden und externer Sachverstand mit eingebunden wird und wir mit diesem Hochschulrat auch ein Bindeglied zwischen der Hochschule und der Gesellschaft haben. Ich denke, dass wir durch diese Hochschulräte auch exponierte Persönlichkeiten finden, die
Anwälte unserer Hochschulen für die Zukunftsgestaltung werden.
Die Hochschulleitungen selbst erhalten ebenfalls zusätzliche Kompetenzen – auch das ist ausgeführt worden – mit interessanten Aspekten, dass auch über Leistungsbezüge an den Hochschulen selbst zu entscheiden sein wird. Das Ganze wird herunterzubrechen sein auch bei den Dekanen, die in ihrem Bereich dann für Mittelverteilung, für Berufung, für Bezahlung und für flexiblen Einsatz von Professoren originäre Zuständigkeiten bekommen.
Wichtig – damit komme ich zum Schluss meiner fünf Schwerpunkte – ist die Qualitätssicherung und die wissenschaftliche Exzellenz unserer Hochschulen, der eigentliche Schwerpunkt dieser Bemühungen. Wir Sozialdemokraten wollen, dass sich unsere Hochschulen verstärkt auf Fragen der wissenschaftlichen Exzellenz und auf besondere Kompetenzen konzentrieren. Die Instrumente dafür werden erweitert. Neben der sorgfältigen Durchführung von Berufungsverfahren für Professoren dienen vor allem die flächendeckenden regelmäßigen Evaluationen der Qualitätskontrolle und der zielgerichteten Weiterbildung.
Der größte Umbruch – da vertreten wir Sozialdemokraten eine völlig andere Auffassung als die hier von Frau Kollegin Kohnle-Gros vorgetragene Position – erfolgt unseres Erachtens durch die Einführung der gestuften Bachelor- und Master-Studiengänge, die mit der Einführung der Akkreditierung verknüpft sind und dadurch auch einen Qualitätsstandard ermöglichen. Fragen nach Zielen, nach Zweck, nach Leistung und Qualität von Studiengängen werden zum Alltag an unseren Hochschulen. Zahlreiche international profilierte Studiengänge, auch im Bereich von Fernstudiengängen, haben sich in den letzten Monaten und Jahren in Rheinland-Pfalz etabliert. Die steigende Nachfrage von Studierenden außerhalb unseres Bundeslands bestätigt diese positive Entwicklung.
Mit der Einführung von Juniorprofessuren erhalten sehr junge Wissenschaftler die Möglichkeit für eine ordentliche Professur zur Qualifikation. Habilitation ist weiter möglich. Die Promotionsstudenten erhalten auch eine besondere Förderung. Sie sollen stärker auch in Lehre und Forschung eingebunden werden.
Fazit ist: Das neue rheinland-pfälzische Hochschulgesetz dokumentiert eindrucksvoll auch in finanziell schwierigen Zeiten den Reformprozess an unseren Universitäten und Fachhochschulen. Es nimmt bisherige Reformen und Neuerungen des Hochschulrahmengesetzes auf und öffnet sie stärker zur Gesellschaft hin.
Trotz des Einwands, den die Abgeordnete Frau KohnleGros geltend gemacht hat, werden wir noch interessante Beratungen haben, und zwar auch mit den Betroffenen, die in diesem System sehr erfolgreich und konstruktiv tätig sind.
Verehrter Herr Minister, in diesem Sinn können wir heute mit Stolz feststellen, dass wir unsere Hochschulen auf
einen guten Weg gebracht haben und sie mit diesem Gesetzentwurf für die Zukunft fit machen.
Vielen Dank.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal Danke schön an alle Redner, die sich sehr eindeutig für dieses Weltereignis ausgesprochen haben. Ich denke, das ist eine gute Sache. Das macht deutlich, dass der Sport in Rheinland-Pfalz nicht nur in unseren Gemeinden, sondern auch in diesem Landesparlament Menschen und Politiken verbindet. Das an sich ist schon ein relativ hoher Wert.
Gestatten Sie mir aus der Sicht des Regionalpolitikers noch einige wenige Anmerkungen. Mit der Entscheidung des Organisationskomitees reiht sich unsere Stadt endgültig in die bedeutenden Fußballmetropolen Deutschlands, Europas, aber auch der Welt ein. Es ist ein Ereignis, das weit über den sportlichen Bereich hinausgeht.
Die „Rheinpfalz“ vom 16. April 2001 schreibt: Der 9. Juni wird zum Fixpunkt für die Politik werden. – Auch das ist bereits heute angeklungen. In Kaiserslautern, in der Region und weit darüber hinaus wird ab sofort geplant, gehandelt und investiert.
Dazu gehört natürlich auch das Saarland. Das ist gar keine Frage. Ich habe in einem Interview die Innenministerin gehört, die in Kürze Kontakt mit Walter Zuber aufnehmen wird, um sich miteinander abzusprechen, wie die vielfältigen Möglichkeiten der dortigen Sportinfrastruktur, aber auch der Kultur und der Gastronomie genutzt werden können.
Das ist ein deutlicher Motivationsschub für unsere Stadt. Die Aufbruchstimmung ist noch stärker als die damalige Ankündigung, dass in dieser Stadt die Landesgartenschau stattfindet. Es sind also gute Voraussetzungen für wichtige Infrastrukturmaßnahmen, die natürlich über die
Weltmeisterschaft 2006 hinaus ihre Bedeutung haben, dadurch aber einen besonderen Schub bekommen haben. Der Herr Ministerpräsident hat sie weitgehend aufgelistet. Es sind die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau des Stadions vorgesehen sind, aber auch weitere Sport- und Freizeitanlagen im Umfeld. Das ist mit einer Optimierung der Verkehrsinfrastruktur in unserer Region verbunden, wenn bestimmte Maßnahmen, wie zum Beispiel der Haltepunkt der Schnellbahn und die Anbindung an unsere Landeshauptstadt über die A 63, realisiert worden sind.
Es sind wichtige Maßnahmen der innerörtlichen bzw. der innerstädtischen Infrastruktur zu erledigen. Die Stadt ist zurzeit dabei, mit Unterstützung des Landes den Ausbau der Tangenten voranzutreiben.
Das wird auch ein wichtiger Antrieb für den Ausbau des Tourismus sein. Ich erinnere in Stichworten daran, den Pfälzer Wald und die sich inzwischen von der Landesgartenschau zur Stadtgartenschau wandelnde Dauerausstellung mit einzubeziehen. Der Ministerpräsident hat darauf hingewiesen, dass bereits Überlegungen zur Verbesserung der Gastgeberqualitäten in der Gastronomie stattfinden. Also auch die privaten Investoren sind dabei, sich in dieses Weltereignis einzufädeln.
Die Internationalität der Stadt Kaiserslautern ist derzeit schon überall feststellbar. Ich erinnere an die nahe gelegene Stadt Ramstein mit ihrer Airbase und ihren über 40.000 amerikanischen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch an die Städtepartnerschaften, im Rahmen derer erst vor wenigen Tagen eine eindrucksvolle Veranstaltung in Kaiserslautern durchgeführt worden ist.
Mit der WM bekommt unsere Stadt jetzt ein weiteres Highlight. Das ist überhaupt keine Frage.
Wir sind dabei, Kaiserslautern zum Hightechstandort auszuweiten.
Ja, der Stiftsplatz wird genannt. Das ist sicherlich ein gutes, aber ich hoffe auch lehrreiches Übungsfeld gewesen, damit all das, was jetzt notwendig ist, zügiger vonstatten geht.
Meine Damen und Herren, auch im gesamten Umfeld wird sich natürlich einiges tun. Es ist daran gedacht, grüne Spiele durchzuführen. Das bedeutet, dass sicherlich gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt und Forsten und der Landespflege überlegt wird,
wie über dieses große Ereignis symbolisch deutlich gemacht wird, wie mit weniger Müll und Lärm eine derartige Großveranstaltung durchgeführt werden kann.
Im Hinblick auf die Sicherheit hat der Ministerpräsident das Beispiel des Länderspiels mit Israel genannt.
Ich nutze für die SPD-Landtagsfraktion die Gelegenheit, dem Ministerpräsidenten und seinem Stab zu danken, der mit seiner ganzen Persönlichkeit sehr machtvoll und sehr eindrucksvoll die Interessen des Landes bei der Bewerbung erfolgreich vertreten hat. Wir bedanken uns auch bei dem Ehrenspielführer der deutschen Fußballnationalmannschaft, Fritz Walter, dem durch die Entscheidung des DFB eine Reverenz in Anerkennung seiner großartigen Persönlichkeit erwiesen wurde. Wir danken natürlich auch den Verantwortlichen beim 1. FC Kaiserslautern, und wir danken der Stadt Kaiserslautern sowie den vielen Menschen, die durch ihre Euphorie für den Fußball und jetzt für dieses Ereignis dafür stehen, dass wir zuversichtlich an die Realisierung dieser Maßnahme gehen können.
Wir Sozialdemokraten werden an diesem Großereignis weiter konstruktiv und zielstrebig mitarbeiten.
Danke schön.
Verehrte Frau Kollegin Kohnle-Gros, ist Ihnen eigentlich völlig entgangen, dass genau das, was Sie hier mit diesem Stellenhinundherschieben bezeichnet haben, Anreize sind, um Anreize zu schaffen, um die Qualität an unseren Hochschulen entscheidend zu fördern.
Das ist der Punkt, um den es dabei geht.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Infrastrukturmaßnahmen können durch das gemeinsam vom Bund und von Rheinland-Pfalz getragene Sonderprogramm zur Förderung der Forschungsinfrastruktur an Fachhochschulen zusätzlich initiiert werden?
2. Welche Mittel sind in diesem Zusammenhang vom Bund und auch vom Land bereitgestellt worden?
3. Wie wird dafür Sorge getragen, dass alle Fachhochschulen des Landes in geeigneter Weise an dem Förderprogramm teilhaben?
4. In welcher Weise können kleine und mittlere Unternehmen der jeweiligen Region von der Zielsetzung des Programms profitieren?
Herr Staatssekretär, ist auch daran gedacht, dass die Landesregierung der derzeit bereits partiellen Kooperation zwischen universitärer Grundlagenforschung und der stärker anwendungsorientierten Forschung einen neuen Schub verleihen will?
Herr Staatssekretär, seit der Novellierung des Fachhochschulgesetzes gehört die angewandte Forschung zu den originären Aufgaben. Ist es richtig, dass die Landesregierung mit der Schwerpunktsetzung auf die projektorientierte Forschung, die sehr eng mit dem regionalen Einzugsbereich verbunden ist, zwei Ziele verfolgt? So soll nicht ein Defizit reduziert werden, sondern, im Gegenteil, die regionale Infrastruktur verbessert und Anstöße gegeben werden. Dies macht vor allen Dingen im Hinblick auf die verschiedenen Standorte Sinn.
Zum anderen soll die Qualität der Forschung an unseren Fachhochschulen exemplarisch verbessert werden, sodass damit auch Rückwirkungen auf die Lehre insgesamt an den Fachhochschulen erfolgen.
Ist es richtig, dass sich vor allen Dingen durch die projektorientierte Forschung die Möglichkeiten für die Fachhochschulen, Drittmittel einzuwerben, erweitern und damit natürlich auch eine personelle Verbesserung entsteht?
Herr Präsident, ich bedanke mich für das Vertrauen und werde mich bemühen, im gemeinsamen Interesse die Arbeit des Präsidiums zu bereichern.