Jens-Peter Nettekoven
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag der Fraktion der Piraten soll die Reformbedürftigkeit der polizeilichen Kriminalstatistik festgestellt und die Landesregierung aufgefordert werden, ein Konzept für die Umsetzung einer Einheitsstatistik vorzulegen. Es wird die Erfassung des Verlaufes eines Verfahrens von der Anzeigenerstattung bis zum Rückfall von Tätern gefordert.
Aktuell ist es tatsächlich so, dass in Nordrhein-Westfalen stattfindende Gewalt nicht abgebildet wird. Erfasst werden in der polizeilichen Kriminalstatistik die bekannt gewordenen Straftaten; sie bildet daher nur das Hellfeld der Kriminalität ab.
Um Aussagen über die Kriminalitätswirklichkeit treffen zu können, ist es sinnvoll, die Hellfeldstatistik durch eine Erforschung des Dunkelfelds zu ergänzen. Aber auch wenn der von den Gutachtern beschriebene Mehrwert anhand einer Verlaufsstatistik mit Dunkelfeldforschung in langfristiger Hinsicht von Bedeutung ist, stellt sich allerdings die Frage nach der Sinnhaftigkeit, wenn ein Bundesland im Alleingang tätig wird.
Zudem sollte zuerst die Vorbereitung zum Beispiel durch Machbarkeitsstudien organisiert werden, bevor man sich einem Projekt zuwendet, dessen Umfang man nicht kennt und dessen rechtliche, technische und organisatorische Machbarkeit ungeklärt ist. Auch gibt es keine Antwort auf die Frage der Kostenschätzungen.
Da der Weg zum Ziel nicht unbekannt sein darf, wird die CDU-Fraktion den Antrag mit klaren Worten ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Minister, ich habe noch eine Nachfrage. Der Kollege Schulz hatte eben schon ausgeführt, dass die NWMD eine Tochter der Berliner „Vorwärts“-Verlagsgesellschaft ist, die wiederum eine Tochter der ddvg ist, die der SPD gehört. Die Ministerpräsidentin gehörte von 2008 bis Juli 2010 dem Treuhand-Aufsichtsrat der SPD, der ddvg, an.
Jetzt meine konkrete Frage: Hatte die Ministerpräsidentin als Mitglied des Aufsichtsrats Kenntnis von den jahrelang durchgeführten Kamingesprächen des „Vorwärts“, die das Vorgängermodell der „Vorwärts“Gespräche waren?
Sehr geehrter Herr Minister, entspricht es den Fakten, dass die ehemalige Bundestagsabgeordnete und jetzige Ministerin Christina Kampmann ebenfalls auf der Liste stand und für 3.000 € für Gespräche gebucht werden konnte?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 9. April 2014 wurde durch das Plenum beschlossen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Kommunalpolitik zu überweisen. Mein Kollege Peter Biesenbach hat in dieser Plenarsitzung Ihnen, Herr Kollege Herrmann, die Frage gestellt, ob wir alles aufschreiben sollen, was zulässig ist.
Wir haben Ihren Gesetzentwurf im Ausschuss sachlich debattiert. Sie konnten uns die Frage meines Kollegen nicht beantworten, warum wir eine solche Regelung auf Landesebene einführen sollen, was bereits heute rechtlich möglich wäre. Der Öffentlichkeitsgrundsatz in § 48 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung sieht bereits eine entsprechende Regelung vor.
Kommunalpolitiker – wie meine Kollegin eben gesagt hat – üben ihr Mandat ehrenamtlich neben ihrem Beruf und der Familie aus. Ich selbst bin Ratsmitglied im Rat der wunderschönen Stadt Remscheid. Wir haben die Übertragung von Ratssitzungen diskutiert, wir haben Pro und Contra abgewogen. Dabei sind wir parteiübergreifend zu dem Entschluss gekommen, dass wir das nicht möchten, und haben den entsprechenden Antrag einer Ratsgruppe abgelehnt.
Ihre Gesetzesänderung ist nicht notwendig, da bereits heute eine Veröffentlichung möglich ist. Wir sind der Meinung, dass die Entscheidung darüber weiterhin der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen sollte, und werden deshalb Ihren Gesetzentwurf heute ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz sprudelnder Steuereinnahmen und historisch niedriger Zinsen verzeichnen die Kommunen in NRW weiterhin hohe Defizite. Fast die Hälfte aller Städte und Gemeinden in NRW befindet sich in der Haushaltssicherung bzw. sogar im Nothaushaltsrecht.
Die Bertelsmann-Studie „Kommunaler Finanzreport 2015“ hat aufgezeigt, wie dramatisch die Situation in NRW ist. Laut dieser Studie haben sich die Haushaltsergebnisse der Städte, Gemeinden und Kreise in NRW 2014 noch einmal drastisch verschlechtert. In keinem anderen Bundesland sei es zu einem vergleichbaren Einbruch gekommen.
Bundesweit sind seit 2010 die fundierten Schulden der Kommunen wieder rückläufig. Die Kassenkredite in den nordrhein-westfälischen Kommunen summieren sich zum 30. Juni 2015 auf rund 27 Milliarden € und damit auf mehr als 55 % aller bundesweiten Kassenkredite.
Meine Damen und Herren, die anhaltende Finanznot zwingt zahlreiche NRW-Kommunen, an der Steuerschraube zu drehen. Zwischen Anfang 2010 und Mitte 2014 erhöhten mehr als 90 % der Kommunen mindestens einmal die Grundsteuer. Mit 959 Prozentpunkten hat Bergneustadt momentan den höchsten Hebesatz der Grundsteuer B in ganz NRW. Aufgrund dieser dramatischen Situation in ihren Kommunen haben Bürgerinnen und Bürger aus Bergneustadt, Siegburg, Lindlar und Fröndenberg Ende Januar 2016 vor dem Hohen Haus demonstriert, um auf ihre Probleme hinzuweisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Gegenüberstellung der Zahlen lässt sich sehr plakativ zeigen, wie sich in Bergneustadt von 1995 bis 2015 die Grundsteuer B entwickelt hat: 1995 Hebesatz 320, 2015 Hebesatz 959. Ein Bürger in Bergneustadt musste 1995 für seine Wohnung 560 € Grundsteuer im Jahr bezahlen. Jetzt sind es 1.678,25 €. Meine Damen und Herren, das ist eine Steigerung um sage und schreibe 199,69 % in 20 Jahren.
Ich möchte es nicht bei meinem Hinweis auf den negativen Spitzenreiter der Grundsteuer-B-Tabelle in unserem Bundesland belassen, sondern den Blick auch auf meine Heimatstadt Remscheid richten:
1995 Hebesatz 365, 2015 Hebesatz 784. Das macht eine Steigerung um 115 % bei der Grundsteuer B aus. Mit einem Hebesatz von 784 ist meine Heimatstadt Remscheid Spitzenreiter bei den kreisfreien Städten der Stärkungspaktkommunen. Um die Auflagen des Stärkungspakts zu erfüllen, musste unserer Kämmerer in den letzten Wochen einen Nachtragshaushalt in den Stadtrat einbringen.
Genauso wie der Kämmerer von Bergneustadt seinen Haushalt – bildlich gesehen – als ausgepresst wie eine Zitrone darstellt, ist es bei den anderen Kommunen auch. Niemand möchte mit solchen Zahlenfakten wie der Grundsteuer-B-Tabelle in der Champions League spielen. Jeder Kämmerer versucht, aus der Zitrone noch irgendetwas herauszupressen. Wenn dann die Bürgerinnen und Bürger – wie eben an den Beispielen Bergneustadt und Remscheid prozentual bzw. monetär aufgezeigt – die Zitronenpresse ersetzen, ist das alternativlos. In den Kommunen, in die der Innenminister den Sparkommissar geschickt hat, weil sie die Auflagen des Stärkungspakts nicht erfüllt haben, wurden die Steuern erhöht, weil aus der Zitrone nichts mehr herauszupressen war.
Nach der Angaben der Gemeindeprüfungsanstalt NRW erbringen die Hebesatzerhöhungen als Konsolidierungsmaßnahme das größte Volumen in den Haushaltssanierungsplänen für die nächsten Jahre.
Meine Damen und Herren, der Bund hat entlastet und entlastet weiterhin die Länder und Kommunen mit rund 40 Milliarden €, wovon 10 Milliarden € – das sind 25 % – in das schönste und bevölkerungsreichste Bundesland fließen.
Auch wenn wir uns freuen, wenn wir im Fußball viele Vereine haben, die in der Champions League bzw. international spielen: Bei der Grundsteuer-B-Tabelle würde ich uns gerne im gesicherten Mittelfeld sehen. Deshalb fordern wir, dem Problem steigender Hebesätze mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken und für eine bessere finanzielle Gesamtausstattung der NRW-Kommunen zu sorgen.
Meine Damen und Herren, wir haben es gestern gehört: Ein Motto der Ministerpräsidentin lautet: „Kein Kind zurücklassen!“ – Unser Motto lautet: „Keine Kommune zurücklassen!“. Deshalb bitten wir Sie um zu Zustimmung zu unserem Antrag. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine lieben Kollegen! Der Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau in den Kommunen – Kommunales Bürokratieabbaugesetz der CDU-Fraktion – jetzt werden die SPD-Kollegen bestimmt klatschen – ist nicht die Lösung aller Probleme unserer Kommunen.
Genau. – Das Ziel unseres Gesetzentwurfes ist es, neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben, auszuwerten und erfolgreiche Modelle für eine landesweite Übernahme zu prüfen. Zu diesem Zweck sollen, sofern die Mehrheit des Hohen Hauses dem zustimmt, für einen begrenzten Zeitraum Abweichungen von Rechtsvorschriften zugelassen werden, um den kommunalen Körperschaften Aufgabenerledigung zu ermöglichen, sie im Einzelfall von kommunalbelastenden, landesrechtlichen Standards zu befreien und zu testen, ob damit Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht und kostengünstiger für die Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung gestaltet werden können.
Sie haben es eben schon gesagt: Ein erster Versuch, diesen rechtlichen Rahmen zu schaffen, erfolgte im Jahr 2006. Das sogenannte Standardbefreiungsgesetz trat am 31. Dezember 2011 außer Kraft. Das MIK urteilte damals, dass die entsprechenden Erfahrungen ernüchternd gewesen seien.
Die Kommunen hatten, wie Sie gerade bereits gesagt haben, nur in einem geringen Umfang von den Möglichkeiten des Gesetzes Gebrauch gemacht.
Sie haben eben im Zusammenhang mit den Anhörungen zwei schriftliche Stellungnahmen erwähnt, sind auf die eine aber nicht weiter eingegangen. Sie können sich vorstellen, dass ich aus dieser auch gerne zitieren möchte. Es hat mich sehr gefreut, dass in der schriftlichen Stellungnahme nachdrücklich erwähnt wurde, dass die Verringerung des Bürokratieaufwandes unterstützt wird.
Ich möchte Ihnen noch ein paar Auszüge aus der Stellungnahme vortragen, die Sie eben nicht erwähnt haben. Dabei handelt es sich um die Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern.
Der Verband hat von den Erfahrungen mit dem Standarderprobungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern berichtet, welches durch den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern angeregt wurde, der auch die Überarbeitung dieses Gesetzes positiv begleitet hat. Ich glaube, allen Anwesenden ist klar, dass das Gesetz nicht der Königsweg für die Entbürokratisierung ist.
Als der Gesetzentwurf eingebracht wurde, wurden zunächst die verschiedenen Flaggen gehisst. Diese sind in Dortmund dann doch nicht im Mai hochgehangen worden, weil man nichts zu feiern hatte. Insofern möchte ich Ihnen von ein paar Beispielen aus Mecklenburg-Vorpommern berichten. In Mecklenburg-Vorpommern konnten durch das Gesetz zum Beispiel bei den Bürgermeisterwahlen verkürzte Wahlzeiten von 9 bis 17 Uhr und andere Erleichterungen in der Wahldurchführung beantragt und auch durchgesetzt werden. Damit konnte insbesondere der Aufwand für das Hauptamt und das Wahlehrenamt reduziert werden, ohne dass die Wahlbeteiligung sank.
Ich möchte Ihnen ein weiteres Beispiel aus diesem wunderschönen Bundesland nennen, auch wenn es sich nur um eine Kleinigkeit handelt. Ich denke aber, dass es auch ein gutes Beispiel ist. Den übergreifenden Zweckverbänden wurde die Möglichkeit gegeben, dem schriftlichen Umlaufverfahren zuzustimmen, womit Sitzungs- und Fahraufwand eingespart wurden. Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern nicht mit dem schönsten Bundesland NRW zu vergleichen ist, so können wir anhand der positiven Beispiele sehen, dass ein solches Gesetz gut für unser Land und unsere Bürgerinnen und Bürger sein kann.
Wie ich bereits zu Beginn meiner Rede sagte, ist das Gesetz nicht die Lösung aller Probleme in den Kommunen. Das hat die spärliche Inanspruchnahme der Regelung durch die Kommunen in der Vergangenheit gezeigt. Es bietet aber Optionen, von Standards abzusehen und damit kostengünstige,
unbürokratische und innovative Lösungen umzusetzen, die sonst das Recht nicht zulässt.
Frau Kollegin, Sie haben eben gesagt, wir sollten Vorschläge machen. Ich denke, Sie haben den Gesetzentwurf gelesen. Darin steht, dass die Kommunen Vorschläge unterbreiten sollen. Ich bin übrigens auch Fraktionsvorsitzender, und zwar in der kleinsten, aber schönsten kreisfreien Kommune Nordrhein-Westfalens, Remscheid bzw., wie Thorsten Legat sagen würde, Remscheid.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in zwei Ausschüssen haben die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unseren Gesetzentwurf abgelehnt. Die Piraten haben sich enthalten. Mein gestriger Besuch aus Lennep, Herr Brockmann, würde diesem Antrag heute zustimmen. Ich bitte Sie daher, noch einmal darüber nachzudenken. Im Namen der CDU-Landtagsfraktion bitte ich Sie um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Als aktiver Soldat war ich im Jahr 2011 für viereinhalb Monate in Afghanistan. Als Personenschützer des Generalinspekteurs der
Bundeswehr, General Kujat, war ich im Dezember 2011 live im Deutschen Bundestag dabei, als die Abgeordneten entschieden haben, dass deutsche Soldaten nach Afghanistan entsandt werden.
Unsere Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag haben damals wie heute schwierige
Entscheidungen getroffen, die nicht nur uns Soldaten, sondern auch unsere Familien betreffen.
Während Vater, Ehemann, Sohn, Tochter, Bruder, Schwester, Onkel, Tante oder Freund im Auslandseinsatz sind, gibt es hier, in unserem Land, Menschen, die hoffen, dass alle Soldatinnen und Soldaten gesund an Körper und Seele zurückkehren.
Es gibt für uns vieles, was hier selbstverständlich ist. Ich erinnere nur an fließendes Wasser, Zigaretten, Cola und daran, sein Kind oder seine Frau in den Arm zu nehmen.
Ich habe in den viereinhalb Monaten 16 Soldaten zum Flughafen gebracht, die nicht mehr gesund zurückkamen. Ein Soldat, mit dem ich an einem Tag Fußball gespielt habe, ist einen Tag später, am 28. Mai 2011, bei einem Anschlag in die Luft gesprengt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als aktiver Soldat kann ich Ihnen nur eines sagen: Ich bin froh, in Frieden und Freiheit zu leben, und danke unseren Soldatinnen und Soldaten für ihren/euren Einsatz für unser Land. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf greift nach Darstellung von Minister Jäger Anregungen aus der kommunalen Praxis auf, die Regelungen mit dem Ziel der Erweiterung der Ausgestaltungsmöglichkeiten der Arbeitnehmermitbestimmung zu ändern. In der entsprechenden Anhörung teilte der Städte- und Gemeindebund NRW mit – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten –:
„Nach der Begründung des Gesetzentwurfs sollen die Änderungswünsche aus dem kommunalen Raum stammen. Dies ist für die kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich zu verneinen. Aus unserer Sicht besteht auch kein zwingender Grund, erweiterte Spielräume für die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten mit Arbeitnehmervertretern zu schaffen.“
Um es ganz klar zu sagen: Die Anhörung ist das beste Argument für die Überflüssigkeit der Regelung. Nur in Nordrhein-Westfalen gibt es eine solche gesetzliche Grundlage. Gleichwohl gibt es aber auch auf kommunaler Ebene Mitbestimmung in den kommunalen Gesellschaften. Hier liegt nun wirklich ein Regelungstatbestand vor, den die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung alleine regeln können.
Nach dem berühmten Tariftreue- und Vergabegesetz soll nun auch bei der Mitbestimmung unnötig Bürokratie für die Kommunalwirtschaft aufgebaut werden. Das Gesetz ist völlig unnötig, wenn zusätzlich eine über 50-seitige Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten benötigt wird.
Eins ist klar: Das wird für weitere Verwirrung sorgen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die kommunalen Spitzenverbände haben eindeutig Position bezogen. Es besteht kein zwingender Grund zur Ausweitung der Arbeitnehmermitbestimmung und zur Erweiterung der Spielräume für die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten mit Arbeitnehmervertretern. In der Anhörung hat PricewaterhouseCoopers die Regelung des § 108 der Gemeindeordnung als unscharf und unklar benannt, die Regelung des § 108b als verzichtbar. Kurz gesagt: Der Gesetzentwurf ist auch von der kommunalen Familie nicht gewollt.
Der angemessene kommunale Einfluss kann bei einer Drittelparität mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden. Die geplante Ausweitung auf eine Vollparität erhöht die Gefahr, dass die Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen oder Einrichtungen Mehrheitsverhältnisse gegen den Mehrheitswillen im Rat und Kreistag bilden. Deshalb wird die CDU-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Initiative der Kommunen und der CDU-Landtagsfraktion hat die Landesregierung nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des AG SGB II auf den Weg gebracht – für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Mittelverteilung, für Bildung und Teilhabe auf Landesebene, damit den unterschiedlichen Ausgabequoten bei den Grundsicherungsträgern vor Ort Rechnung getragen wird.
Meine Damen und Herren, mit der Spitzabrechnung wird ein Stück mehr Gerechtigkeit in die Finanzierung des BuT gebracht, die andere Bundesländer, wie etwa das Land Hessen, bereits vorbildhaft gewährleisten.
Der Antrag der CDU-Fraktion aus dem Oktober 2013 setzte den Impuls dazu, dass die Landesregierung ihre ablehnende Haltung einer kommunalscharfen Abrechnung der Mittel des BuT-Paketes aufgegeben und nun einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Dieser Gesetzentwurf hat ein bisschen auf sich warten lassen, da zuvor noch ein Gutachten vorgelegt wurde. Nichts für ungut. Wenn Herr Minister Schneider jetzt hier wäre, dann würde ich ihm sagen: „Eile mit Weile“. Das wusste schon der römische Kaiser Augustus.
Daher möchte ich genau hier auch nicht über die Zeit sprechen, sondern das Ergebnis anerkennen. Denn das Ergebnis ist Finanzierungsgerechtigkeit.
Meine Damen und Herren, für die wunderschöne kreisfreie Stadt Remscheid, die ich exemplarisch nennen möchte, bedeutet die Gesetzesänderung für das Jahr 2013 knapp 26.000 €. Ein weiteres Beispiel: Der Kreis Lippe, zu der auch die Stadt Detmold gehört, erhält 892.000 € für das Jahr 2013.
Die Ziele des Gesetzentwurfes: die Realisierung einer Verteilungsgerechtigkeit bei der Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes, Kompensation der kommunalen Ausgaben für das BuT durch Spitzabrechnung, die Berücksichtigung regionaler Unterschiede bei Ausgaben für das BuT, die Gewährleistung einer kommunalen differenzierten Abrechnung der Mittel für das BuT durch Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB II.
Meine Damen und Herren, es ist ein gutes Gesetz. Daher wird die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Ebenfalls zustimmen werden wir dem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verteilung der sogenannten Soforthilfe des Bundes in Höhe von 25 Millionen €, die sich für die Bewältigung der besonderen Herausforderung aus der Zuwanderung aus anderen EU-Staaten vor Ort ergeben. Auch dies stellt eine zielgerichtete Hilfe für die Betroffenen dar. Deshalb wird die CDUFraktion, wie eben gesagt, beidem zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Minister, ich habe folgende Frage: Ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang sind Sie als Minister konkret in die Stellenbesetzung eingebunden?
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 1. Januar 2005 durch das Hartz-IV
Gesetz wurden die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfsbedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengeführt.
Nach dem Regelbedarf werden nach § 22 Abs. 1 SGB II die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung bezahlt, soweit sie angemessen sind. Diese Kosten stehen in kommunaler Hoheit und richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Ziel der so genannten Hartz-Gesetzgebung war es auch, für eine Entlastung der Kommunen zu sorgen. Im Jahre 2006 wurde in einem Kompromiss von Bund und Ländern eine Einigung bezüglich Höhe und Aufteilung der Bundesbeteiligung erreicht. Bund und Länder einigten sich unter anderem darauf, den Bundesanteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr auf alle Bundesländer gleich zu verteilen, sondern die Bundesländer Baden
Württemberg und Rheinland-Pfalz durch Sonderquoten zu begünstigen.
Bislang beteiligt sich der Bund in Rheinland-Pfalz mit 40,4 % und in Baden-Württemberg mit 34,4 % an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für SGB-II-Empfänger, während die übrigen Länder – so auch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen – lediglich 30,4 % der Kosten für Unterkunft und Heizung vom Bund ersetzt bekommen.
Ab diesem Jahr beträgt die Beteiligung im Land Rheinland-Pfalz 37,6 % und im Land Baden-Württemberg 31,6 %, in den übrigen Ländern 27,6 %.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Begründung für die unterschiedliche Behandlung im Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2006 war, dass durch eine bundeseinheitliche Beteiligung an den Kosten der Unterkunft insbesondere den Kommunen in den beiden bevorzugten Ländern erhebliche Verwerfungen drohten und daher die Kommunen in diesen beiden Ländern nicht angemessen an der erhofften Entlastung beteiligt würden. In beiden Ländern sei die Anzahl an SGB-II-Empfängern überproportional gering, sodass durch eine bundeseinheitliche Beteiligung in der Summe eine geringere Entlastung der kommunalen Haushalte erreicht worden wäre.
Im Gegensatz zu den Ländern mit einer hohen Anzahl an SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, die in Summe höhere Mittel des Bundes erhalten, sollten Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg durch einen höheren Prozentsatz der Bundesbeteiligung auf kommunaler Ebene entlastet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen und der gesetzlichen Ungerechtigkeit muss die horizontale Umverteilung beendet werden. Die durch eine einheitliche Beteiligungsquote des Bundes freiwerdenden Bundesmittel sollten dann solidarisch auf alle Bundesländer verteilt werden.
Dieser Überschuss der Mittel würde in den 14 Bundesländern, die bislang ohne eine Sonderquote bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft auskommen mussten, für eine Entlastung der kommunalen Haushalte sorgen. Dadurch erhielten die Kommunen hier in Nordrhein-Westfalen nach der Entlastung bei den Kosten der Grundsicherung eine weitere Entlastung bei den Sozialkosten. Zeitgleich wird durch die Abschaffung der Sonderquoten mehr Verteilungsgerechtigkeit unter den Bundesländern bei den Kosten der Unterkunft und Heizung erreicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema der finanziellen Benachteiligung NRWs beenden möchten auch die Grünen hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen. In ihrer Berliner Erklärung vom 28. Januar 2013 möchten sie sich mit der vorhandenen rot-grünen Bundesratsmehrheit dafür stark machen, dass nicht nach Himmelsrichtung, sondern nach Bedarf einer Region verteilt wird.
Herr Minister, wir haben eben zusammen ein Stückchen Kuchen gegessen.
Er hat zwei, ich habe eins gegessen. – Wir sind das bevölkerungsreichste Bundesland und müssen uns im Bundesrat dafür stark machen, dass der Kuchen ab sofort in 16 gleichgroße Stücke geschnitten wird und nicht Herr Kretschmann und Frau Dreyer zusätzlich auf ihr Stück Kuchen auch noch Sahne bekommen.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns im Bundesrat für eine Änderung des § 46 Abs. 5 des Zweiten Sozialgesetzbuches im Sinne einer Gleichbehandlung aller Länder bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft einsetzen und dadurch eine Entlastung der nordrhein-westfälischen Kommunen bei den Kosten der Unterkunft erreichen. – Vielen Dank.
Danke. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Vater einer fast vierjährigen Tochter habe ich mir in den letzten Wochen oft die Frage gestellt, warum Erwachsene Bilder von fremden nackten Kindern besitzen sollten. Mir ist kein guter Grund eingefallen.
In den Medien wurde in den letzten Tagen und Wochen berichtet, dass es allein in Deutschland ungefähr 250.000 Personen mit pädophilen Neigungen und etwa 50.000 Missbrauchsfälle jährlich geben soll. Das sind aber nur die bekannten Fälle; die Dunkelziffer wird sicherlich um einiges höher sein.
Das Strafrecht differenziert derzeit zwischen der sogenannten Kategorie 1, dem eindeutig strafbaren kinderpornografischen Material, und der sogenannten Kategorie 2, dem straffreien Bereich von Bildern nackter Kinder, bei denen die Genitalien nicht explizit im Fokus stehen. Damit weist es eine Lücke auf, die nicht länger tolerierbar ist.
Meine Damen und Herren, die aktuellen Geschehnisse zeigen, dass wir diese Grauzone schließen müssen. Es ist nicht akzeptabel, dass aufgrund fehlender Handlungsqualität Bilder von schlafenden Kindern, bei denen unbedeckte Genitalien im Mittelpunkt des Bildes stehen, nicht strafbar sein sollen und dass sogar noch mit diesen Bildern gehandelt werden darf.
Wir dürfen es nicht zulassen, dass es einen solchen Markt für Nacktbilder von Kindern gibt. Unsere Kinder sind das Wertvollste unserer Gesellschaft und keine Ware. Sie dürfen nicht zu Objekten sexuellen Verlangens degradiert werden, deren Bilder man sogar handelt und tauscht.
Meine Damen und Herren, es muss aber auch weiterhin möglich sein, dass Eltern Bilder ihrer Kinder im Planschbecken machen und diese dann den Großeltern über das Internet zuschicken.
Auch wenn dies eine Herausforderung ist, muss vonseiten des Gesetzgebers eine Lösung gefunden werden, wie man die schwierige Grenze zieht.
In der letzten Bundesratssitzung am 14. März 2014 wurden bereits zwei Entschließungsanträge von Hessen und Thüringen zu diesem Thema eingebracht. Bayern hat für die nächste Sitzung des Bundesrats einen Gesetzesvorschlag angekündigt.
Durch das Grundgesetz hat der Bundesrat eine eigene gesetzgeberische Verantwortung zugewiesen bekommen. Wir als das bevölkerungsreichste Bundesland sollten ebenfalls mit einer Bundesratsinitiative zeigen, dass wir gemeinsam mit der Bundesregierung an einem Strang ziehen.
Wir haben durch unser Initiativrecht die Möglichkeit, aktiv an diesem wichtigen Entscheidungsprozess teilzunehmen und können deutlich machen, dass wir die Lücke im Gesetz nicht länger dulden und aktiv daran mitarbeiten wollen – zum Schutz unserer Kinder.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein wichtiges Thema. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.