Protocol of the Session on November 12, 2010

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie alle ganz herzlich willkommen zur 15. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt ganz besonders unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich fünf Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden dem Protokoll beigefügt.

Wir treten nun in die Abarbeitung unserer Tagesordnung ein.

Ich rufe auf:

1 Massive Verstöße gegen Arbeitszeitvorgaben

an nordrhein-westfälischen Krankenhäusern endlich beenden

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/522

Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 18.11.2010 gemäß § 90 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Dr. Romberg das Wort.

Guten Morgen! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion führt unmittelbar vor Augen, dass in nordrhein-westfälischen Kliniken offenbar massiv gegen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes verstoßen wird.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

So wurden bei einer von der FDP initiierten Schwerpunktprüfung im ersten Halbjahr dieses Jahres in 37 von 40 überprüften Krankenhäusern Verstöße festgestellt. Insgesamt waren es 101 Verstöße, alleine 15-mal waren Ärzte länger als 24 Stunden im Dienst.

Von den Folgen dieser Verstöße können wir immer häufiger in der Zeitung lesen. Übermüdung verursacht Fehler: mal wird ein falsches Medikament verabreicht, mal das falsche Bein amputiert, mal eine OP-Klammer im Bauchraum vergessen. Pro Jahr misslingen nach Angaben der Bundesärztekammer bundesweit über 2.000 Eingriffe und Behandlungen. Einer der Hauptgründe dafür ist die Übermüdung von Ärzten. Das Aktionsbündnis Pati

entensicherheit, dessen Schirmherr der Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler ist, spricht sogar von jährlich 17.000 Toten durch Behandlungsfehler in Deutschland.

Trotzdem haben es Gewerkschaften – Herr Schneider, Gewerkschaften! – genau wie die öffentliche Hand als Arbeitgeber versäumt, Ärzte vor Marathonschichten und die Menschen in diesem Land vor den im schlimmsten Fall tödlichen Behandlungsfehlern zu schützen. Die rot-grüne Novelle des Arbeitsschutzgesetzes von 2004 im Bund hat ausgerechnet für den sensiblen Bereich der Klinikärzte unter Mithilfe der Gewerkschaften durch die Möglichkeit von tariflichen Öffnungsklauseln die 24Stunden-Marathondienste für Klinikärzte weiterhin legalisiert. Aber selbst gegen diese aus unserer Sicht unverantwortlich lasche Regelung verstoßen nach Ihren Angaben über 92 % der überprüften Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen.

Wir haben auch nachgefragt, in welchem Umfang Sanktionen seitens der Arbeitsschutzbehörden verhängt wurden. Dabei ist herausgekommen, dass lediglich in sieben Fällen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde. Ich finde das angesichts des hohen Risikos für die Patientensicherheit, von dem auch die Landesregierung in ihrer Antwort spricht, alles andere als überzeugend.

(Beifall von der FDP)

Und wenn man diese sieben Fälle den über 40.000 Bußgeldern gegenüberstellt, die in NordrheinWestfalen pro Jahr für Lenkzeitüberschreitungen bei LKW-Fahrern verhängt werden, steht das in keinem Verhältnis. Die Landesregierung lässt die Patienten alleine, während sie Verkehrsteilnehmer berechtigt und effizient sichert.

Der jetzige Befund macht deutlich, dass die bisherigen Kontrollen und die Maßnahmen des Arbeitsschutzes offenbar keine zufriedenstellende Wirkung entfalten. Das ist nicht nur ein Zeichen für mangelnden Arbeitnehmerschutz, sondern mindestens

ebenso sehr für mangelnden Patientenschutz. Denn die Möglichkeit, in einer Notfallsituation auf einen übermüdeten Arzt zu treffen, ist leider realistischer, als sich das jeder aus naheliegenden Gründen selbst vorstellen möchte.

Das Problem ist keinesfalls neu. Bereits vor einem Jahr hat die FDP-Fraktion darauf aufmerksam gemacht, dass der Alltag von Krankenhausärzten durch erhebliche Überstunden und Arbeitsbelastung geprägt ist. Deshalb fordern wir die Ausweitung der Kontrollen, die konsequente und wirksame Ahndung der Verstöße und die Veröffentlichung der Häuser, die sanktioniert wurden. Dies ist eine äußerst wichtige Information für Patienten. Denn das Risiko, dass in diesen Häusern Behandlungsfehler passieren, ist deutlich erhöht. Dass Sie aus Datenschutzgründen eine Veröffentlichung ablehnen, ist vor die

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sem Hintergrund unverantwortlich. Denn Behandlungsfehler können auch tödlich sein.

(Beifall von der FDP)

Der Anlass für unsere Aktivitäten im vergangenen Jahr war eine Umfrage unter Klinikärzten, die auf Initiative der Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt wurde. Über 70 % der Ärzte haben damals angegeben, die zulässige Arbeitszeit zu überschreiten. Präsident Theo Windhorst sprach seinerzeit von einem erschreckenden Ergebnis. Wir sind exakt seiner Meinung. Wir haben den damaligen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann auf stärkere Kontrollen in NRW-Kliniken gedrängt. Die erste Konsequenz war diese Schwerpunktprüfung, über deren Ergebnisse wir heute debattieren.

Die Bundesärztekammer hat im Juni dieses Jahres eine Statistik zu der Häufigkeit von Behandlungsfehlern vorgestellt. Von insgesamt über 7.000 gemeldeten Fällen, die bei den Gutachterkommissionen und den Schlichtungsstellen im vergangenen Jahr bearbeitet wurden, handelt es sich in über 30 % der Fälle, also bei über 2.000 Fällen, tatsächlich um Behandlungsfehler. Neben Kommunikationsproblemen seien häufig Stress und Übermüdung der Grund für die Fehler in der Routinebehandlung. Auch sind die Arbeitsbedingungen in den Kliniken durch höhere Arbeitsverdichtung gekennzeichnet. Immer mehr Patienten – darunter auch ältere Menschen mit komplexen Krankheitsbildern – müssen in immer kürzeren Zeitabschnitten versorgt und behandelt werden.

Präsident Hoppe von der Bundesärztekammer spricht von einer hohen psychischen Belastung – bedingt durch langes Stehen im OP, wenig Schlaf und lange Arbeitszeiten. Daraus folgt eine wachsende psychische Belastung. Es verwundert nicht, dass der Fachkräftemangel im Krankenhaus immer lautstärker beklagt wird.

Wir wissen, dass Ärzte zu den Berufsgruppen gehören, die in hohem Maße von Burn-out betroffen sind. Nach Studien leiden 20 % aller Klinikärzte darunter. Gerade von Ärzten wird häufig erwartet, dass sie sich voll in ihrem Beruf engagieren und sich bei ihrem zeitlichen Einsatz wenige Grenzen setzen. Auch dass das Pflegepersonal in ähnlicher Weise betroffen ist, macht es nicht leichter. Wir ermutigen die Betroffenen, die Arbeitnehmer, die Überbeanspruchung stärker zur Sprache zu bringen und dies im Interesse der Patienten, aber auch im Interesse und für den Erhalt der eigenen Gesundheit zu melden.

Offensichtlich ist, dass sich viele Kliniken immer noch damit schwertun, dieses Arbeitsschutzgesetz umzusetzen. Das ist umso verwunderlicher, als unattraktive Arbeitsbedingungen die Konkurrenzfähigkeit eines Hauses auf Dauer zunichtemachen. Sie führen dazu, dass gerade Ärzte immer seltener Interesse an einer Tätigkeit im Krankenhaus entwickeln.

Denn neben den beschriebenen gesundheitlichen Auswirkungen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei einem Arbeitstag von durchschnittlich zwölf Stunden pure Illusion. Die Krankenhäuser müssen sich also etwas einfallen lassen, wenn sie eine Trendwende wünschen und ihnen Versorgungsqualität am Herzen liegt.

Gefordert ist aber insbesondere natürlich der Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen, der sich laut Koalitionsvertrag dem Arbeitsschutz der Arbeitnehmer mit besonderem Engagement widmen will. Einen Handlungsbedarf beim Arbeitsschutz gibt es sicherlich auch bei anderen Berufsgruppen, jedoch ist diese Kombination aus Selbst- und Fremdgefährdung gerade im Krankenhaus von besonderer Tragweite.

Bisher sind Sie, Minister Schneider, konzeptlos. Die Gesundheitsministerin schweigt; sie ist heute Morgen nicht einmal anwesend. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Herr Minister Schneider, Sie haben einen ganz schwachen Start als Arbeitsminister hingelegt.

(Zuruf von der SPD: Sie reden Stuss!)

Bisher gab es nur den Streit um den hauptamtlichen Behindertenbeauftragten, mit dem Sie den Konsens bei der Behindertenpolitik aufgekündigt haben.

Herr Kollege Romberg, Sie denken an die Zeit?

Und jetzt nehmen Sie auch den Arbeitsschutz nicht ernst. Machen Sie endlich Ihre Aufgaben in der Landesregierung! – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Romberg. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Preuß das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Parlament könnte es sich ganz einfach machen: Wir haben ein strenges Arbeitszeitgesetz, das strafbewehrt ist. Man muss es nur anwenden. Der Vollzug ist jedoch, wie Herr Dr. Romberg vorgetragen hat, nicht hinreichend. Dafür trägt die untätige Landesregierung die Verantwortung. – Ende der Aktuellen Stunde!

Wenn es heute nur um den Gesetzesvollzug geht, greift die Auseinandersetzung allerdings viel zu kurz. Zum einen ist festzustellen, dass wir ein kompliziertes Arbeitszeitgesetz haben, das kaum jemand versteht, Krankenhäuser vor besondere Herausforderungen stellt und einen hohen Beratungsbedarf auslöst, der gegebenenfalls extern gedeckt werden muss.

12.11.2010

Die Bezirksregierungen legen das Gesetz unterschiedlich aus. Die Krankenhausträger wiederum haben ihre eigenen Beurteilungen. Das führt immer wieder zu Konflikten, die in Bußgeldverfahren gegebenenfalls vor Gericht ausgetragen werden müssen.

Wie ist beispielsweise der Übergang von der Vollarbeitszeit zum Bereitschaftsdienst zu bewerten? Wie sieht es mit der Rufbereitschaft oder mit den Pausenzeiten aus? Warum gehen die Bezirksregierungen von einer Nettoarbeitszeit aus, obwohl das Gesetz dies nicht vorsieht? Warum lässt der Arbeitsschutz keine Ausnahmen in außergewöhnlichen Situationen zum Beispiel bei Pandemien, bei unkalkulierbarem höherem Patientenaufkommen oder bei Notfällen zu? Warum akzeptieren die Bezirksregierungen im Rahmen der gesetzlichen Öffnungsklauseln tarifvertragliche Vereinbarungen nicht und schränken diese ein?

Die Umsetzung der Arbeitszeitregelungen in Krankenhäusern ist daher vielschichtig und komplex. Es wäre aberwitzig, nach mehr Staat zu rufen und ein stärkeres staatliches Vorgehen gegen die Krankenhäuser, schärfere Kontrollen oder gar höhere Strafen zu fordern und dabei die katholischen, die evangelischen, die kommunalen, die privaten Krankenhäuser – übrigens auch die Universitätskliniken des Landes NRW – oder die Chefärzte, soweit sie für die Personaleinsatzplanung für ihren Fachbereich zuständig sind, zu kriminalisieren.

Denn niemand kann ernsthaft behaupten, dass Krankenhausleitungen, mitwirkende Mitarbeitervertretungen, die Chef- oder Assistenzärzte gewissermaßen aus reinem Vergnügen bewusst gegen das Gesetz verstoßen.

Im Übrigen: Vielleicht darf man wieder daran erinnern und anerkennen, dass Ärzte ihren Hippokratischen Eid erfüllen, auch wenn sie Überstunden leisten.

(Beifall von Theo Kruse [CDU])

Wenn sich das Parlament sachgerecht dem eigentlichen Problem nähern will, wäre es von Interesse, genauer hinzusehen, warum es immer wieder zu Verstößen gegen diese gesetzlichen Regelungen kommt. Sicherlich ist Folgendes zu unterscheiden: Sind die von den Krankenhausträgern gemeinsam mit den Mitarbeitervertretungen erarbeiteten und umgesetzten Arbeitszeitmodelle oder Dienstpläne nicht gesetzeskonform? Dann könnte man sie einvernehmlich und kooperativ mit dem Arbeitsschutz verändern. Oder handelt es sich um Verstöße in einzelnen Fällen gegen die ansonsten gesetzeskonformen Dienstpläne?

Welche Gründe gibt es für die Arbeitszeitüberschreitungen? Was genau hat dazu geführt? Ist es die Ausbeutung des Arztes im Hinblick auf die Arbeitszeit oder war der betroffene Arzt mitten in einer OP, als er die Arbeitszeit überschritten hat? Wurde er zu