Stefan Wiedon

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gehe ganz kurz noch einmal auf ein paar Punkte ein.
Frau Kollegin Böth, wir waren uns in der Analyse immer einig, aber in der Konsequenz sind wir unterschiedlicher Meinung. Wenn wir 249 Millionen € schuldenfinanziert für falsch halten, dann halten wir auch 370 Millionen € schuldenfinanziert für falsch. Von daher kann es nicht richtig sein, dass wir dann ihrem Vorschlag folgen.
Nein. – Frau Dr. Seidl, zu der Kritik, die sie an dieser Studie geübt haben: Es ist natürlich immer so: Wenn einem eine Studie nicht passt, muss man irgendwie ein Haar in der Suppe finden. Jetzt muss man zumindest einmal zur Kenntnis nehmen, dass dieses Institut nicht unbedingt als CDU-nah gilt. Wenn ein solches Institut diese Ergebnisse liefert, dann kann man wenigstens einmal darüber nachdenken. Herr Bell, Ihr Zwischenruf „unverbesserlich“: Das könnte man in Selbstkritik auch einmal auf sich selber beziehen. Wir haben nun einmal eine Studie, die das Gegenteil behauptet. Ich will deshalb nicht gleich von Waffengleichheit in dieser Frage sprechen. Aber immer nur zu sagen: „Ich habe Recht“ und „Ihr habt Unrecht“, wenn eine Studie etwas anderes sagt, ist einfach zu wenig, um das anderen vorzuwerfen.
Herr Kollege Schultheis, wenn Sie dazu auffordern, über die Grenzen zu sehen, ist zu sagen: Ich habe aufgrund meines privaten Hintergrundes solche Erfahrungen – meine Lebensgefährtin lebt in Österreich, SPÖ-geführt, wie Sie wissen –, und ich kann Ihnen deshalb nur sagen, dass in Österreich sehr starke Diskussionen darüber geführt werden, Studienbeiträge einzuführen. Dies geschieht unter einer SPÖ-geführten Regierung. Wenn man also schon über die Grenzen hinaus sieht, kann man auch einmal sehen, was jenseits der deutschen Grenzen geschieht.
Dann will ich noch mit einer Mär aufräumen: Herr Dr. Brinkmeier hat die Rede von Frau SchwallDüren kritisiert, weil diese zu dem Zeitpunkt, als sie vor Studenten gehalten wurde, am Thema vorbeiging. Kein Mensch der CDU will 20.000 € als Gebühr für ein Studium einführen, um das deutlich zu sagen. Wir haben immer gesagt: Das sind die sozialsten Studienbeiträge in ganz Deutschland. – Dabei bleibt es; daran wird nicht gerüttelt. Daher haben Sie vielleicht Herrn Dr. Brinkmeier etwas missverstanden. Niemand von uns will das.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen sagen: Es geht immer um Arbeiterkinder. Hier steht eines.
Ich habe manchmal das Gefühl, dass an diesem Pult immer Leute reden, die die Arbeiterklientel nur vom Hörensagen kennen.
Weil das so ist, müssen wir uns auch einmal über die Meisterausbildung unterhalten. Denn diejenigen, die einen Meister machen, zahlen viel Geld dafür.
Ich empfinde es als ungerecht, akademische Ausbildung freizustellen,
während diejenigen, die eine handwerkliche Ausbildung bis hin zur Meisterschule absolvieren, viel dafür bezahlen müssen. Das finde ich als Arbeiterkind ungerecht; das sage ich Ihnen deutlich.
Meine Redezeit ist gleich abgelaufen. Ich möchte jedoch noch an die Adresse der Ministerin sagen: Sie haben nur wenig über Studienbedingungen gesprochen. Sie haben das Kochen angesprochen. Sie haben sich die Suppe selbst eingebrockt. Sie haben Ihr Wahlversprechen eingelöst; das ist okay. Aber jetzt merken Sie, dass Sie eine Deckungslücke haben. Jetzt rufen Sie nach dem Bund. Das finde ich ein bisschen dünn.
Deshalb kann ich Ihnen nur zum Abschluss sagen: Wir waren an der Sporthochschule. Da war es immer ganz nett. Uns wurde ein Vortrag zu der Frage gehalten: Wie bekommt man adipöse Kinder besser in Bewegung? Die haben sich auch Noten gegeben. Dabei war „Megaprima“ eine Eins. „Ein bisschen prima“ war eine Sechs.
Mit Blick darauf sage ich Ihnen: Was Ihre Mission anbelangt, Studienbedingungen zu verbessern,
finde ich: Sie machen Ihre Sache
ein bisschen prima. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Prof. Bovermann, Sie haben mit einem Zitat von Kaiser Wilhelm II. begonnen. Das scheint kein dummer Mann gewesen zu sein, wenn ich es nur auf das von Ihnen genannte Zitat beziehe.
Ich möchte für meine Fraktion sagen, dass wir der Überweisung natürlich zustimmen. Wir freuen uns auf eine ernsthafte Debatte im Ausschuss und im Rahmen der Anhörung.
Ich komme auf den Vorwurf zu sprechen, es gäbe Parteien, die das nicht ganz so ernst nehmen. Ich schaue Sie von den Grünen einmal an. Bei Ihnen habe ich ab und zu den Eindruck, dass Sie aus einer gewissen moralischen Überhöhung zu argumentieren versuchen und anderen vorwerfen, sie lägen moralisch darunter.
Ich habe Ihnen, Frau Paul, doch in Ruhe zugehört. Wir reden hier doch auch über das Thema Teilhabe, wobei man versucht, ernsthaft miteinander zu diskutieren. Ich habe Ihnen fünf Minuten ohne einen Zwischenruf zugehört.
Es ist immer eine Sache zwischen Sender und Empfänger. Bei mir als Empfänger ist es so, dass Sie manchmal von einer moralischen Überhöhung aus diskutieren und anderen vorwerfen, dass sie da nicht wären.
So empfinden wir das. Sie können das als Sender ja auch anders sehen.
Ich möchte den Antrag auch nicht so verstanden wissen, als wenn es alles das, was in dem Antrag steht, zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben würde oder dass wir den Lehrern vorwerfen, sie würden das den Schülern nicht beibringen. Ich glaube, so ist der Antrag auch nicht zu verstehen.
Wir sagen, dass in der Schule schon sehr viel gelebte Demokratie ist, dass sich Lehrer sehr ernsthaft darum bemühen, all diese Dinge aufzuarbeiten. Natürlich kann man alles besser machen. Wir werden von den Experten in der Anhörung erfahren, wo und wie wir etwas im schulischen und außerschulischen Bereich verbessern können. Da sind wir sehr offen. Und Sie können sich auf eines verlassen: Die CDUFraktion wird dann auch eine sehr ernsthafte Debatte darüber führen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf zwei, drei Punkte zu sprechen kommen.
Frau Ministerin, Sie sagen, Sie hätten Inhalte, aber wir würden immer schimpfen, dass Sie keine Inhalte hätten. Dann wäre es doch einmal schön, wenn Sie uns Ihre Inhalte kundtun würden. Das wollen wir.
Es ist doch in einem Parlament nicht zu viel verlangt, dass wir von der zuständigen Ministerin wissen wollen: Wo ist ihr Kompass? Wo ist ihr roter Faden? Wo will sie hin? Welche Ziele hat sie? – Sie verstecken sich aber seit einem Jahr ständig hinter irgendwelchen Floskeln. Diesen Anspruch haben
wir an Sie. Dem müssen Sie auch gerecht werden. Das ist nicht zu viel verlangt.
Meine Damen und Herren, wir scheuen uns auch nicht vor dieser Evaluierung. Wie kommen Sie darauf, Herr Schultheis, dass wir Angst hätten, wissenschaftliche Elemente einfließen zu lassen? Wir freuen uns auf die Evaluierung, weil wir glauben, dass das ein gutes Gesetz war. Wenn es Dinge gibt, die noch verbessert werden können, sind wir die Letzten, die da nicht zustimmen würden. Die Evaluierung, das ist für uns unbenommen, dass das so sein sollte.
Ein Ausdruck von Ihnen war schon sehr interessant. Sie haben gesagt, wir hätten Gesetze „verbrochen“. Wenn Sie dieses Gesetz zur Hochschulfreiheit als „verbrochen“ bezeichnen, zeigt das letztendlich auch Ihre Geisteshaltung dazu. Das ist für uns wichtig, mitzunehmen.
Frau Ministerin, Sie sind mit keinem Wort auf den Brief der Landesrektorenkonferenz eingegangen. Sie haben ja gesagt, wie toll diese Gespräche wären und wie viel Zustimmung Sie da erhalten hätten. Die Landesrektorenkonferenz schreibt, dass die Gespräche nicht der Lebenswirklichkeit entsprechen, also Thema verfehlt. Es wäre doch gut gewesen, wenn Sie zumindest einmal auf diesen Brief zu sprechen gekommen wären. Nichts. Wir haben davon nichts gehört.
Frau Böth, Sie sagen doch immer, wir müssen das Parlament und die Parlamentarier stärken, und wir machen Betroffene zu Beteiligten.
Aber die einzigen, die nicht daran beteiligt sind, sind die Abgeordneten. Denn wir sind zu diesem Prozess im Gegensatz zur Bildungskonferenz nicht eingeladen. Ich weiß auch eigentlich nicht,
welche Fragen da abgearbeitet werden. Aber die Juso-Hochschulgruppe in Köln macht eine Veranstaltung „analog zum Fragenkatalog des Wissenschaftsministeriums“. Also die Juso-Hochschulgruppe Köln weiß mehr als die Abgeordneten des Parlaments von Nordrhein-Westfalen. Das finde ich sehr spannend.
Nein, ich würde gerne meine Ausführungen beenden.
Ich habe zum Abschluss noch eine Anregung für Sie, wie man diesen offenen Dialogprozess noch besser gestalten kann. Wie wir ja gestern Abend gelesen haben, hat sich die SPD jetzt ein Traumschiff zugelegt. Sie sind ja jetzt mehr oder weniger Inhaber der MS Princess Daphne. Ich gratuliere der Arbeiterpartei der SPD dazu, dass sie jetzt über ein Traumschiff verfügt. Dieses Traumschiff fasst 480 Passagiere, ist 162 m lang und ist in Madeira zugelassen.
Sie können doch jetzt alle diese Hochschulgruppen auf die MS Princess Daphne einladen. Dann schippern Sie mit denen mit dem Kapitän Gabriel über das Mittelmeer. Dann können Sie in einer Woche viele gute Gespräche führen auf einem sozialdemokratischen Traumschiff, das die Lebenswirklichkeit verlässt. So sind Sie. – Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, ist die Friedrich Ebert Stiftung in irgendeiner Weise in diesen offenen Dialogprozess involviert?
Ich will nur kurz sagen, dass der Vergleich mit der Bildungskonferenz von Herrn Klocke gezogen worden ist, nicht von uns.
Meine Frage im Nachgang zu meiner ersten Frage: Ich gehe also davon aus, dass die Friedrich-EbertStiftung auch im organisatorischen Bereich nicht in diese Gespräche involviert war?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zuge dieser Diskussion ist es, glaube ich, ganz sinnvoll, hier noch einmal einen Auszug aus der Anhörung zum Besten zu geben. Prof. Ipsen war für das Staatsrecht zuständig. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich ihn:
„Vereinigungen, die sich den Schutz oder die Förderung des Friedens zum Ziel gesetzt haben,
sind Organisationen der Gesellschaft. Ihre Tätigkeit ist durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit geschützt. Sie bewegen sich aber auf einer prinzipiell anderen Ebene als die Streitkräfte und können deshalb nicht als ihre Antipoden begriffen werden.“
„Die Streitkräfte haben einen verfassungsrechtlichen Auftrag, nämlich die Verteidigung, während Friedensgruppen und andere politische Vereinigungen welcher Provenienz auch immer eindeutig dem gesellschaftlichen Bereich zuzuordnen sind.“
„Es besteht kein Zweifel, dass der Beitrag, den diese Gruppen leisten, zur öffentlichen Diskussion in einer demokratischen Verfassungsordnung erwünscht ist und in seiner Zuspitzung auch zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt. Gleichwohl werden diese Gruppen nicht durch Verfassung oder Volk legitimiert, sondern allein durch ihre Mitglieder. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Mitwirkung in staatlichen Institutionen, um in den Schulen gewissermaßen als notwendiger Gegenpart zu den Kontakten mit der Bundeswehr aufzutreten. Dies wäre ein grundsätzliches Missverständnis unserer Verfassungsordnung.“
So weit der Staatsrechtler dazu.
Jetzt stellen Sie sich hierhin, Frau Böth, und sagen, dass die Bundeswehr nicht das Recht hätte, als privilegierter Partner in die Schulen zu gehen.
Wir haben in der Anhörung allerdings auch festgestellt, dass die Schulen damit sehr verantwortlich umgehen, dass viele Friedensgruppen eingeladen werden, um die Frage pluralistisch aufzubereiten.
Ich habe auch mitbekommen, dass die Landesregierung einen Etatposten festgesetzt hat, sodass auch diese Gruppen Fahrtkosten abrechnen können. Ich glaube, dass wir auf einem ganz vernünftigen Weg sind.
Ich finde Ihr Staatsverständnis fast abenteuerlich; das muss ich wirklich sagen. Sie haben das Gefühl: Ein junger, schneidiger Offizier kommt mit einer schicken Uniform in die Schule
und gibt kriegsherrliche Lyrik von sich,
sodass die Schülerinnen und Schüler am nächsten Tag in den Krieg ziehen wollen. Das ist doch eine abenteuerliche Vorstellung.
Was haben Sie denn eigentlich für eine Vorstellung, mit welchem kritischen Bewusstsein junge Menschen dem heute gegenüberstehen? Das kann ich nicht nachvollziehen, meine Damen und Herren. Ihr Antrag ist ohne Wenn und Aber abzulehnen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Länge der Rede war kein Ausdruck für die Qualität dieser Rede.
Ihr rhythmischer Applaus zeigt ja auch schon, dass hier eine Ministerin gestützt werden muss.
Das setzt nahtlos das fort, was wir eigentlich immer im Ausschuss erleben.
Ich bin in fünf Ausschüssen, und in keinem Ausschuss kommt es vor, dass nicht eine Armada von Ministerialbeamten da sitzt, sodass man denken muss: In dem Ministerium kann keiner mehr sein, weil alle im Ausschuss sind, um diese Ministerin zu stützen.
Es zeigt sich eben sehr deutlich, dass es, wenn man mal AStA-Vorsitzende in Bochum war, nicht ausreicht und nicht die Eingangsvoraussetzung ist, um Ministerin in Nordrhein-Westfalen zu werden, meine Damen und Herren.
Liebe Frau Böth, ich komme gleich noch zu Ihnen. Ich hatte ja fast den Eindruck, Sie hätten meine Rede schon vorher gelesen.
Zuvor ist hier von Frau Beer in dieser Stützfrage, was Schulden betrifft, gesagt worden, dass Menschen nicht gern Schulden machen. Das ist richtig. Ich habe nur den Eindruck: Die einzige, die gerne Schulden macht und das nicht beherzigt, ist diese Landesregierung, meine Damen und Herren.
Dann komme ich zum entscheidenden Punkt, Frau Böth, nämlich zu den 249 Millionen €. Die reichen nicht aus; da sind wir uns völlig einig. Dazu muss man nur die Grundrechenarten beherrschen, nämlich das Teilen.
Dann weiß man, dass es, wenn ich dieselbe Summe durch mehr Berechtigte teile, insbesondere für die Universitäten, die 500 € genommen haben, nicht ausreicht. Um es konkret zu sagen, Frau Dr. Seidl hat ja Düsseldorf erwähnt – um es nur mal plastisch zu sagen –: 5 Millionen € pro Semester für die Heinrich-Heine-Universität weniger! 5 Millionen € für
wissenschaftlich geleitete Lehre, nur für Studienzwecke – und nicht, Herr Schultheis, um da noch Gebäude zu bauen, um das auch einmal deutlich zu sagen. 5 Millionen € pro Semester weniger.
Aber wir haben daraus eine andere Konsequenz gezogen, Frau Böth: Unsere Konsequenz ist nicht, zu sagen, dass 249 Millionen € nicht ausreichen und wir deshalb daraus 450 Millionen € machen müssen. Das kann doch nicht die Konsequenz sein. Die Konsequenz kann nur heißen: Das Gesetz, das die Vorgängerregierung gemacht hat, war gut und muss erhalten bleiben, meine Damen und Herren!
Hier steht „1:34“, und ich möchte gerne noch kurz durchrechnen.
Meine Damen und Herren, es ist schön, dass Sie sich ereifern. Das Thema ist wichtig. Sie können sich auch ereifern. Das zeigt ja nur, dass man hier anscheinend Ihren Nerv trifft.
Lieber Herr Innenminister, ich weiß nicht, ob es so der Stil ist, wenn man von der Regierungsbank aus „solche Zwischenrufe“, hätte ich fast gesagt, macht. Ich weiß nicht, ob das der Stil ist, der richtig ist. Gerade als Innenminister sollten Sie einen etwas anderen Stil pflegen.
Es ist von sozialer Gerechtigkeit gesprochen worden. Wir haben eine andere Auffassung von sozialer Gerechtigkeit!
Unsere Form der Gerechtigkeit ist Generationengerechtigkeit, nicht aber den Studenten von heute die Schulden von morgen bezahlen zu lassen. Das ist die Form von Gerechtigkeit, die wir leben, nicht das, was Sie hier machen.
Frau Ministerpräsidentin, Sie bleiben mit dem Gesetz von heute hinter dem zurück, was Sie damals selber eingeführt haben, um das Langzeitstudium zu unterbinden. Sie haben dabei mehrere Schwachstellen: Sie haben keine Dynamisierung. Sie wissen, dass die 249 Millionen € heute schon Makulatur sind, weil auf die Universitäten viel mehr Studenten zukommen werden. Dann müssen Sie diese Summe Jahr für Jahr erhöhen.
Das ist eine absolute Schwäche in diesem Gesetz, meine Damen und Herren.
Selbst in der Gesetzeserklärung steht es: Sie haben bis heute keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Studienbeiträge abhaltend sind. Sie haben ein Bauchgefühl, und dieses Bauchgefühl erklären Sie sozusagen für allgemeingültig. Das kann nicht in Ordnung sein, meine Damen und Herren!
Frau Dr. Seidl hat eben noch davon gesprochen, wie die Bildungschancen und der Aufstieg sind. Dazu will ich Ihnen sagen: Ich bin selber Arbeiterkind. Ich komme aus Unterbilk. Dort hatte die SPD einmal 60 %. Die hatte sie! 2009 habe ich den Kommunalwahlkreis für die CDU zum ersten Mal direkt gewonnen. Daran kann man auch erkennen, wie weit Sie nach unten gerutscht sind.
Mein Vater ist Maler und Anstreicher. Meine Mutter ist Friseuse. Mein Opa ist Maurer. Ich weiß, woher ich komme. Aber in keinem anderen Land war ein Bildungsaufstieg so vom Geldbeutel abhängig wie hier nach 39 Jahren SPD-geführter Regierung! Unter Ihrer Ägide in Nordrhein-Westfalen! Und Sie machen uns Vorwürfe? – Das ist ja lächerlich!
Herr Dr. Brinkmeier hat es bereits gesagt: Die Kapazitätswirksamkeit wird auch noch zum Zuge kommen. Wenn irgendein Student auf einen Stu
dienplatz klagt, werden Sie dieses Gesetz nicht halten können. Auch dann wird es wieder Makulatur sein.
Das ist eine riesige Schwäche, die Sie heute offenbaren.
Deshalb kann ich nur sagen: Das ist keine Sternstunde, sondern das ist heute eine Sternschnuppe. Das ist kein guter Tag. Vor allen Dingen ist es kein Tag, um hier und heute zu feiern. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion spricht wichtige Punkte an: Die politische Bildung stärken und über die Gefahren von Rechts- und Linksextremismus aufklären.
Gute Bildung stellt den ganzen Menschen in den Mittelpunkt. Diese Erkenntnisse finden wir bei Humboldt, bei Kant, bei Goethe und bei Pestalozzi. Der Blick auf das Individuum muss auch heute unser Ausgangspunkt sein. Gute Bildung geht nicht in erster Linie von gesellschaftlichen Bedürfnissen oder von den Anforderungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes aus. Der Weg zu guter Bildung sollte allen offenstehen: dem Hauptschüler genauso wie dem Abiturienten, den Jugendlichen genauso wie
den Rentnern. Jeder kann etwas, und jeder braucht eine Chance, sich durch Bildung weiterzuentwickeln und mehr aus dem eigenen Leben zu machen.
Bildung bedeutet nicht nur Wissen und Qualifikation, sondern auch Orientierung und Urteilskraft. Bildung gibt uns einen inneren Kompass. Sie befähigt uns, zwischen wichtig und unwichtig, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden.
Übrigens ist Demokratie auch auf Bildung angewiesen. Unsere freiheitliche Gesellschaft lebt davon, dass mündige Bürgerinnen und Bürger Verantwortung für sich und das Gemeinwohl übernehmen. Eine Diktatur kann sich ungebildete Menschen leisten – nein, sie wünscht sie sich sogar. Eine Demokratie dagegen braucht wache und interessierte Bürger, die Ideen entwickeln und Fragen stellen. Wo die Staatsgewalt vom Volk ausgeht, kann es nicht gleichgültig sein, in welcher geistigen Verfassung sich das Volk befindet. Wer Populisten, Extremisten und religiösen Fanatikern widerstehen soll, braucht dafür Bildung.
Hier wird meiner Meinung nach im vorliegenden Antrag der richtige Punkt angesprochen. Wir müssen mehr politische Bildung in die Schulen bringen, damit Populisten, Extremisten und religiöse Fanatiker keinen Nährboden finden. Wir müssen den Schülerinnen und Schülern deutlich machen, dass Rechts- und Linksextremismus gleichermaßen gefährlich sind und dass Gewalt, egal von welcher politischen Seite sie motiviert ist, bekämpft werden muss.
Wenn wir heute auf den Straßen Jugendliche ansprechen und nach politischen Personen oder geschichtlichen Ereignissen fragen, so sind die Ergebnisse häufig erschreckend, ohne dass die heutigen Schüler dümmer wären. Das zeigt doch, dass wir bei der Vermittlung von Bildung Fehler machen.
Politische Bildung gibt es in Europa seit dem 5. Jahrhundert vor Christus.
Dies belegen Schriften von Aristoteles und Cicero. Wie viele Schüler kennen heute noch diese Namen?
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei Fragen nach der Geschichte der DDR. Bei einer „Spiegel“-Umfrage zur deutschen Geschichte gaben 30 % der befragten Schüler an, dass Willy Brandt und Konrad Adenauer Politiker der DDR gewesen seien. Über 25 % kannten Helmut Schmidt und Ludwig Erhard überhaupt nicht. Weitere 25 % gaben an, die DDR sei keine Diktatur gewesen – darunter wahrscheinlich meistens diejenigen, die die Linke wählen.
Aufgrund dieser für mich erschreckenden Aussagen wäre es sinnvoll, zu prüfen, wie Geschichte und Politik den Schülern besser vermittelt werden können.
Bei den Inhalten müssen wir genauer hinsehen. Zum Beispiel gehörten bei Schülerwettbewerben
zur politischen Bildung so wichtige Themen wie „Traumfabrik Castingshow?“ und „Regenbogenland Südafrika“ zu den Schwerpunkten. Ich frage mich, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, einmal Personen aus den Gründerjahren der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1945 und 1949 oder dem Kalten Krieg als Schwerpunktthema zu nehmen.
Neben der Stärkung der politischen Bildung müssen wir aber auch über die Gefahren von Rechts- und Linksextremismus aufklären. Die Zahlen des vergangenen Jahres belegen, dass wir nicht nur auf Gewalttäter auf der rechten Seite achten müssen, sondern auch linke Gewalttäter beobachten müssen.
Wie das Bundesministerium des Innern 2010 darlegte, ist politisch motivierte Kriminalität im rechten Lager seit 2006 stabil bis rückläufig. Dabei fallen rechte Gewalttäter hauptsächlich durch Vandalismus und Sachbeschädigung auf,
während linken Gewalttätern neben Vandalismus besonders körperliche Angriffe zur Last gelegt werden.
Linksextreme Gewalttaten sind 2009 um 56,3 % gestiegen. Woran könnte das liegen? Eine Art Verharmlosung linker Gewalt durch Medien und Politik sowie eine fehlende oder lückenhafte politische Bildung könnten Erklärungsansätze sein. Wer in Medien die Berichterstattung über linke Gewalt verfolgt, gewinnt teilweise den Eindruck, sie hätte eine moralische Rechtfertigung – eine Form verklärter RobinHood-Mentalität.
Aufgrund unserer deutschen Geschichte werden rechts motivierte Straftaten immer noch als gefährlicher dargestellt als links motivierte Gewalt. Das kann meines Erachtens nicht richtig sein. Gewalt ist falsch, egal von welcher Seite sie begangen wird.
Es darf keine gute und schlechte Gewalt geben.
Dazu gehört aber auch, die Morde an der innerdeutschen Grenze nicht zu verharmlosen. Wer die Tötung von Menschen durch eine kommunistische Diktatur verharmlost oder gar leugnet, gibt linken Gewalttätern freie Fahrt.
Hier muss man ganz deutlich sagen, dass wir in Nordrhein-Westfalen auch mit keinem guten Bei
spiel vorangehen. Hannelore Kraft wäre nicht Ministerpräsidentin geworden ohne die Unterstützung der Linken,
in deren Reihen heute noch behauptet wird, die DDR sei kein Unrechtsstaat gewesen. Das ist häufig schwer vermittelbar.
Extremismus und Gewalt an beiden äußeren Rändern des politischen Spektrums dürfen kein Grund zur Beruhigung sein. Sie sind ein Grund zur doppelten Beunruhigung und eine doppelte Herausforderung für unsere wehrhafte Demokratie.
Deshalb sagen wir als NRW-CDU Ja zu einem entschlossenen Kampf gegen jede Form von Intoleranz, Hass und Gewalt – ganz gleich, aus welcher politischen Ecke sie kommt.
Nein. – Ich möchte mit einem Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Horst Köhler schließen:
„Die Ächtung von Gewalt und die Vermittlung von gegenseitiger Achtung auf der Basis grundlegender Werte ist indes nicht nur ein Thema für die Schule, sondern für die gesamte Gesellschaft.“
Der Überweisung in den zuständigen Ausschuss werden wir selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin schon ein klein wenig erschüttert. Ich komme aus Düsseldorf. Wir machen das Düsseldorfer Modell der Bewegungs- und Talentförderung seit Jahren. Das geschah völlig ohne Streit im Sportausschuss – ich war Sprecher der CDU-Fraktion im Sportausschuss – mit allen Fraktionen zusammen. Das ist völlig problemlos gelaufen.
Frau Dr. Butterwegge, dafür, wie man aus einem solchen Antrag auch noch einen Klassenkampf machen kann, fehlt mir jedes Verständnis. Das muss ich Ihnen sagen.
Es geht doch nicht nur darum, einen Test zu machen, und dann war es das. Man kann doch das eine tun, ohne das andere zu lassen. In Düsseldorf werden im zweiten Schuljahr alle Kinder getestet. Wir haben heute Morgen über individuelle Förderung gesprochen: Anschließend wird jedes einzeln Kind dort abgeholt, wo es motorisch steht. Es wird gefördert. Im fünften Schuljahr wird ein Re-Check gemacht.
Was ist in Düsseldorf herausgekommen? Genau das Gegenteil dessen, was wir immer beklagen, nämlich dass Kinder in ihrer Motorik schwächer
werden, ist eingetreten. Das ist durch Herrn Prof. Stemper von der Universität Wuppertal wissenschaftlich belegt. Über Jahre hinweg ist das wissenschaftlich begleitet worden. Das ist ein hervorragendes Modell, über das wir übrigens neben Bottrop auch einmal diskutieren können.
Aber wenn man hier so tut, als wenn das ein Leistungstest wäre, nur um dem Spitzensport zu dienen, muss ich Ihnen sagen: Ich habe selten solch einen Quatsch gehört.
Ich freue mich auf die Sachdebatte im Ausschuss, wo wir den Sachen dann wirklich einmal auf den Grund gehen können. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An meinem heutigen Geburtstag möchte ich kurz anders einführen.
Ich habe heute ein Glückwunschschreiben der Ministerpräsidentin bekommen. Darin steht: In diesem Sinne wünsche ich Ihnen zu Ihrem besonderen Geburtstag ein Innehalten, Zeit der Muße, Zeit für gute Momente mit denen, die Ihnen lieb sind. – Ich beginne also mit: Ihr Lieben!
Den Antrag der Fraktion der FDP, die individuelle Förderung zu stärken, begrüße ich sehr. Nicht umsonst wurde im neuen Schulgesetz, das 2006 unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung verabschiedet wurde, erstmals die individuelle Förderung für jeden Schüler implementiert.
Der Grundsatz der Individualisierung ist wohlbegründet, denn die Lehr- und Lernforschung zeigt, dass die Selbstständigkeit der Lernenden Voraussetzung für den Erwerb von Lernkompetenz ist, dass Selbstwirksamkeit der Entwicklung von Leistungsfähigkeit dient und dass jede erfolgreiche Integration und Differenzierung von Lerngruppen sowie die Bestimmung des Lerntempos von den individuellen Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen abhängen.
Das Grundgesetz spricht davon, dass jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat. Das heißt, dass es ein Grundrecht auf individuelle Entfaltung der Persönlichkeit gibt. Das Ziel der Individualisierung ist die Selbstständigkeit jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen. Individualisierung ist zwar auch denkbar, wenn jedem sein Platz und seine Aufgabe zugewiesen werden, nicht aber, wenn es um die Selbstständigkeit des Individuums geht; denn das bedeutet individuelle Handlungsfähigkeit und Anerkennung, Zuwendung und Förderung für jeden Einzelnen.
Die Handlungsfähigkeit darf aber nicht ohne Verantwortung gedacht werden. Individuelle Handlungsfähigkeit heißt deshalb auch, dass die Individuen im Zusammenhang und auf der Grundlage ihres Entwicklungsstandes Eigenverantwortung für sich tragen müssen.
Also muss sich die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern in allen Schulformen weiter als Standard durchsetzen. Die entsprechende qualitative Unterrichtsentwicklung ist für uns als CDU das zentrale Anliegen schulpolitischen Handelns. Dadurch wird die intensive Förderung sowohl von vergleichsweise leistungsstarken wie auch von vergleichsweise leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern möglich. In unserem Schulsystem darf kein Kind verloren gehen. Das Sitzenbleiben und
das Abschulen müssen weitgehend ohne Qualitätsverlust vermieden werden.
Wie durch die CDU-geführte Landesregierung ab 2005 geschehen, muss in der Schulpolitik die Förderung bildungsbenachteiligter junger Menschen entschlossen und konsequent angegangen werden. Bildungsarmut darf in einem wohlhabenden Land keinen Platz haben.
Eine individuelle Förderung bleibt allerdings Förderung im Gruppen- oder Klassenverband. Damit sie erfolgreich sein kann, dürfen die Lerngruppen ein bestimmtes Maß an Heterogenität nicht überschreiten. Nur dann bleibt es möglich, jedem einzelnen Kind mit seinen individuellen Begabungen und Interessen gerecht zu werden.
Kleinere Lerngruppen in allen Schulformen sind eine Voraussetzung für bessere Lernergebnisse. Die demografische Entwicklung bietet die Möglichkeit, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher so einzusetzen, dass individuelle Förderung erleichtert wird. So werden die unterschiedlichen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern beachtet und differenzierte Förderungsmöglichkeiten angeboten. Somit ist für die CDU-Landtagsfraktion nicht nur die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer zu Experten für individuelle Förderung elementarer Bestandteil der Individualisierung, sondern vor allem die Schaffung kleinerer Lerngruppen.
Nichtsdestotrotz befürworten wir den Antrag der Fraktion der FDP uneingeschränkt und werden der Überweisung in den zuständigen Ausschuss selbstverständlich zustimmen. – Ich danke Ihnen für diesen Moment.
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, es sei eine Handvoll Schulen. Vorausgesetzt, alle Schulträger wären damit einverstanden – wir haben etwas über 600 Gymnasien –, würde demnach ungefähr 1 % der Gymnasien an diesem Schulversuch teilnehmen.
Sie haben allerdings den Begriff gebraucht, diese Schulen seien besonders innovativ. Ich hoffe nicht, dass Sie meinen, die übrigen 99 % seien nicht innovativ. Aber das ist nicht meine Frage.
Sie haben gesagt, sie wollten evaluieren und auf Grundlage der Ergebnisse Gesetzentwürfe schaffen. Glauben Sie, dass es richtig ist, auf der Grundlage der Erfahrungen mit einem Schulversuch, an dem 1 % der Gymnasien teilgenommen hat, für 99 % einen Gesetzentwurf zu schaffen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Diskussion wieder ein bisschen versachlichen. Wir diskutieren heute über die Wiedereinführung von Schulbezirksgrenzen. Bis 2008 gab es in Nordrhein-Westfalen Schulbezirksgrenzen. Eltern und Schüler hatten keine freie Wahl der Grundschule und waren gezwungen, die ortsnahe Grundschule zu wählen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Vorstellungen entsprach oder nicht.
Nach dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen war es Eltern erstmals möglich, ihre Kinder auch an Grundschulen anzumelden, die die besonderen und individuellen Fähigkeiten der Kinder berücksichtigen.
Die rot-grüne Minderheitsregierung versucht nun, die für Eltern und Kinder gewonnene Freiheit der Schulwahl wieder einzuschränken. Dies wäre ein Rückfall in verstaubte bildungspolitische Tage.
Lieber Herr Kollege Link, ich bin selbst Arbeiterkind.
Nach 39 Jahren SPD-Regierung in NordrheinWestfalen war es in keinem anderen Land so sehr vom Portemonnaie der Eltern abhängig, welchen Bildungserfolg man hat. Für diese Bilanz sollten Sie sich noch heute schämen.
Gegen die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen sprechen ganz klare Gründe. Bis 2008 haben Schulbezirksgrenzen bestanden. Aber hat das dazu geführt, dass es eine vernünftige Mischung zwischen Jungen und Mädchen, zwischen Kindern aus bildungsferneren und bildungsnäheren Elternhäusern, zwischen Kinder mit und ohne Migrationshintergrund und zwischen Kindern der verschiedenen Religionen gab? – Nein, es hat diese Mischung nicht gegeben. Sie bräuchten im Prinzip eine Art Zensor, der eine vernünftige Mischung organisiert.
Das kann doch niemand ernsthaft wollen. Die Schulbezirksgrenzen haben nicht zu dem geführt, was Sie gerne hätten. Das allein ist doch schon ein Grund, sie nicht wieder einzuführen.
Ein weiterer ganz entscheidender Grund ist der folgende: Wir betrachten die Bildungssysteme heute durchgängig, und die erste Bildungsstätte ist heute nicht die Grundschule, sondern die Kindertagesstätte; da sind wir uns doch einig. Sie wissen doch selbst genau, dass die Eltern auch die Kindertagesstätte frei wählen können. Es gibt unterschiedliche Träger, etwa städtische oder kirchliche. Die Eltern haben die freie Wahl dazwischen. Die Kinder schließen in der Kindertagesstätte Freundschaften, und viele Eltern machen die Wahl der Grundschule von diesen Freundschaften abhängig. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot und Grün, reißen die Kinder dann auseinander, wenn gegenüberliegende Straßenseiten zu einem jeweils anderen Schulbezirk gehören.
Das kann doch nicht der richtige Ansatz sein. Wenn man Ihren Ansatz konsequent durchzieht, müssten Sie auch schon für die Kindertagesstätten Bezirke haben.
Herr Link, unterhalten Sie sich doch einmal mit dem Schuldezernenten von Düsseldorf. Er hat ein SPDParteibuch und kann Ihnen einiges zu dem Thema sagen. Das wäre auch für Sie sehr erhellend.
Schon vor dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen war es nicht so, dass jedes Kind die für seinen
Wohnort zuständige Grundschule besucht hat. Die Anmeldung an vermeintlich besseren Grundschulen war vor dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen aber bildungsnahen Familien vorbehalten, in denen die Eltern wussten, wie man die entsprechenden Ausnahmen bei der Schulaufsichtsbehörde durchsetzt.
Vor dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen sind in Düsseldorf 14 % der Schüler gewandert; nach dem Wegfall waren es 19 %. Bildungsfernen und sozial benachteiligten Familien wurde vorher der Zugang zu angeblich besseren Grundschulen verwehrt, weil sie sich im Regelsystem nicht auskannten. Deshalb haben wir unnötige Genehmigungsbürokratie abgebaut und allen Familien – egal, aus welchem sozialen Umfeld sie kommen – den freien Zugang zu Grundschulen ermöglicht.
Rot-Grün setzt sich nun dafür ein, dass sozial benachteiligte Familien bei der Schulwahl ausgegrenzt werden.
Jetzt kommt dazu, dass die Schulbezirksgrenzen auch noch für die weiterführenden Schulen gelten sollen.
Ich gebe Ihnen jetzt einmal ein familiäres Beispiel: Mein Cousin hat drei Kinder, seine Frau ist Engländerin, und er wohnt im rechtsrheinischen Bilk. Im linksrheinischen Cecilien-Gymnasium wird bilingual – auf Deutsch und auf Englisch – unterrichtet. Jetzt wollen Sie dieser Familie sagen, sie könne ihren Kindern nicht mehr diesen bilingualen Unterricht ermöglichen, weil sie auf der falschen Rheinseite wohnt?! Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!
Nein, das ist überhaupt kein Popanz. Das ist die Wahrheit.
Es gibt Grundschulen, die ein spezielles Profil haben, das nicht für alle Eltern innerhalb eines Schulbezirks infrage kommt. Wenn Schulen ein spezielles Profil entwickelt haben, dann ist es doch nur konsequent, dass Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet sie besuchen können.
In verschiedenen Kommunen hat man die Schuleinzugsbereiche für Montessori-Schulen ausgeweitet. Frau Ministerin Löhrmann, Sie haben in Ihrer Rede am Mittwoch zum Beispiel die Montessori-Schule in Borken doch noch gelobt. Deren gute Arbeit wird bei Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen nur noch für wenige Kinder zugänglich sein. Das ist
doch widersprüchlich. Sie können solche Bildungseinrichtungen doch nicht auf der einen Seite loben, auf der anderen Seite aber den Zugang zu ihnen für die meisten Kinder verbauen. Das ist wirklich widersprüchlich!
Auch nach dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen hatten Eltern selbstverständlich das Recht, ihr Kind bei der wohnortnahen Grundschule anzumelden. Die Eltern haben heute einen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass ihr Kind dort aufgenommen wird. Soweit die Aufnahmekapazität es zulässt, können darüber hinaus auch Kinder von anderen Orten, die weiter von der Schule entfernt sind, aufgenommen werden.
Die ganz überwiegende Mehrheit der Eltern wird sicherlich auch zukünftig die wohnortnächste Grundschule für ihre Kinder auswählen – es ist also gar nicht notwendig, die Bezirksgrenzen wieder einzuführen –, es soll ihnen aber auch freistehen, ihr Kind auch auf einer anderen Schule anzumelden, ohne sich bei der Schulaufsichtsbehörde dafür rechtfertigen zu müssen.
Außerdem findet der Wunsch der Eltern selbstverständlich dann seine Grenzen, wenn die Aufnahmekapazität der gewählten Schule erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße unterschreitet. Große Wanderungsbewegungen werden außerdem durch die Begrenzung der Zügigkeit verhindert.
Im Ergebnis dürfen die Schulbezirksgrenzen nicht wieder eingeführt werden. Die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen führt zu einer sozialen Spaltung. Sie führt zu einer Beschränkung des Elternwillens. Sie führt zur Abschaffung der freien Schulwahl und von Wettbewerb in der Bildung. Wenn Sie von Rot-Grün das wollen, dann kann ich Ihnen nur sehr deutlich sagen: Das ist nicht unser Weg.
Wenn man das bis zum Ende durchdenkt und dann auch noch die Gemeinschaftsschule hinzunimmt, bedeutet das nicht nur allein eine Schulform für alle, sondern eben auch noch Schulbezirksgrenzen. Das heißt, ich habe innerhalb der Gemeinschaftsschule noch nicht einmal die Möglichkeit, mich zu orientieren, sondern muss auch noch eine spezielle Gemeinschaftsschule nehmen. Das ist doch eine schulpolitische Horrorvorstellung.
Frau Ministerin, Sie sind doch eine intelligente Frau. Mit Ihnen kann man doch vernünftig sprechen. G8/G9 will keiner. Schulbezirksgrenzen wollen die meisten auch nicht, selbst die, die kein CDUParteibuch haben. Ich sage Ihnen: Nehmen Sie das
zurück! Es ist auch ein Zeichen von Größe, zu sagen: Ich habe es gut gemeint, aber das Gegenteil von gut gemacht ist manchmal gut gemeint. – Zeigen Sie Größe! Sagen Sie: Es war ein Fehler!
Nehmen Sie G8/G9 zurück! Nehmen Sie die Schulbezirksgrenzen zurück!
Das wäre für uns alle sehr hilfreich. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Schneider, lassen Sie mich zu Beginn zu Ihren Ausführungen kurz sagen: Kein Integrationsgipfel kann so enttäuschend sein wie Ihre Reden hier im Parlament!
„Deutsche Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration.“ – So leiten Sie, meine Damen und Herren, Kollegen von SPD und Grünen, Ihren Antrag „Keine Verschlechterungen bei Integrationskursen“ ein und benennen diese Aussage als einen übergreifenden Konsens in der Politik. An dieser Stelle kann ich Ihnen – man glaubt es kaum – zustimmen, und das aus voller Überzeugung. Gott sei Dank sind nämlich die Zeiten vorbei, als man für eine solche Haltung von der politischen Linken der Deutschtümelei bezichtigt wurde. Sprache ist nicht nur das Rückgrat der Gesellschaft, sondern auch der Türöffner zu ihr.
Ohne gute Deutschkenntnisse sind die Menschen, die aus der Türkei oder Äthiopien, aus Indonesien oder Argentinien, aus Russland oder China zu uns kommen, nicht nur vom gesellschaftlichen Leben in unserem Land, sondern auch von großen Teilen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen. Deshalb ist die Sprachvermittlung eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration.
Mit den im Jahre 2005 eingeführten Integrationskursen hat der Bund ein effektives Instrument entwickelt, Zuwanderer auf ihrem Weg in die deutsche Gesellschaft zu unterstützen. Damit eröffnet er Grundvoraussetzungen für Chancengleichheit und Teilhabe. Die Kurse zur Vermittlung von Sprach- und Orientierungswissen sind die wichtigsten integrationspolitischen Fördermaßnahmen des Bundes. Die anhaltend große Nachfrage und die hohen Teilnehmerzahlen sind eine Erfolgsgeschichte. Die Integrationskurse bieten eine passgenaue, auf die
Zielgruppe zugeschnittene Sprachförderung auf qualitativ hohem Niveau.
Die Kurse unterliegen der ständigen Verbesserung, werden fortlaufend evaluiert. Ihr Erfolg wird durch begleitende Daten nachgehalten. Neben Grundkursen mit 600 Stunden Sprachkurs und 45 Stunden Orientierungskurs werden Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse, Jugendintegrationskurse, Alphabetisierungskurse und Förderkurse für Personen mit einem besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf und 900 bzw. 1.200 Stunden Sprachunterricht angeboten. Für schnell Lernende gibt es einen Intensivkurs mit 430 Stunden. So kann jeder den für sich passenden Kurs besuchen. Mittlerweile besucht jeder dritte neue Teilnehmer einen dieser speziellen Integrationskurse.
Nun kommen Sie als Regierungsfraktion des Landtags Nordrhein-Westfalen und stellen Ihren Antrag „Keine Verschlechterungen bei Integrationskursen“ mit diversen Forderungen. Es scheint mir, dass Sie zwei entscheidende Dinge noch nicht ganz realisiert haben: Im Landtag von Nordrhein-Westfalen wird keine Bundes-, sondern Landespolitik gemacht, und Sie sind die Regierung dieses Bundeslandes. Wenn man die Regierung stellt, hat man den Gestaltungsspielraum, selbst etwas zu tun, um die Situation zu verbessern. Es ist nicht ausreichend, ständig den Bund zu kritisieren und Schuld in andere Richtungen abzuwälzen.
Darüber hinaus muss ich dann doch schlucken, wenn aus Ihren Reihen der Ruf nach besserer finanzieller Ausstattung durch die Bundesebene laut wird. Vor dem Hintergrund der drastischen Erhöhung der Verschuldung in diesem Land, die Sie betreiben, erscheint die Forderung extrem abgenutzt. Falls Ihnen als Antragsteller die Verbesserung der Integrationskurse tatsächlich ein so wichtiges Anliegen wäre, müsste es für Sie doch ein Leichtes sein, dafür finanzielle Mittel bereit zu stellen, anstatt Energien darauf zu verwenden, in diesem Haus solche populistischen Anträge zu stellen.
Was mich wirklich ärgert, ist die Tatsache, dass Ihr Antrag konsequent alle Verbesserungen wie die Aufstockung der Finanzmittel 2010, die von der schwarz-gelben Bundesregierung initiiert wurde, völlig ignoriert. Auch als Oppositionspartei, die Sie auf Bundesebene stellen, darf man ruhig einmal Anstrengungen anerkennen und loben, auch wenn diese nicht allumfassend ausreichen. Das ist aber eine Frage des Stils.
Lassen Sie mich kurz auf die Forderungen, die Sie in Ihren Antrag beschrieben haben, im Einzelnen eingehen.
Zum Stichwort „angemessene Entlohnung der Lehrenden“: Die Art der Anstellung, und damit die Entlohnung, fällt nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung, sondern ist den Trägern vorbehalten, also den Anbietern der Kurse. Um bundesweit eine hohe Qualität sicherzustellen, dürfen nur zugelassene Träger Integrationskurse anbieten und durchführen. Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Qualitätssicherungen sind die Kriterien; qualifizierte und gut ausgebildete Lehrkräfte tragen wesentlich zum Erfolg der Kurse bei. Generell verlangt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von den Lehrkräften ein abgeschlossenes Studium im Fach Deutsch als Fremdsprache beziehungsweise Deutsch als Zweitsprache. Dass derart qualifizierte Lehrkräfte angemessen entlohnt werden müssen, versteht sich von selbst.
Gegen Dumpinglöhne kann jederzeit mit Blick auf das Sozialstaatsgebot vorgegangen werden. Ein staatlicher Eingriff, beispielsweise ein Mindesthonorar, wäre jedoch ein Eingriff in die Privatautonomie, die durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz geschützt ist. Letztlich ist entscheidend, eine vernünftige Balance zu finden zwischen der angemessenen Entlohnung der Lehrkräfte und dem Ziel, möglichst vielen Interessierten eine Teilnahme an den Integrationskurse zu ermöglichen.
Zu dem Punkt, die Einschränkung der Mittel für Kurse zurückzunehmen: Seit Einführung der Integrationskurse im Jahr 2005 haben über 630.000 Personen einen Kurs begonnen und es wurden über 830.000 Teilnahmeberechtigungen ausgestellt.
Mehr als die Hälfte dieser Personen hat einen Kurs mittlerweile beendet. Der Bund investiert im Jahr 2010 so viel wie noch nie in diese Kurse. Trotz Haushaltsknappheit wurden die Mittel für das Jahr 2010 noch einmal um 44 Millionen € erhöht und damit auf rund 218 Millionen € aufgestockt.
Das hat zur Folge, dass der Bedarf mit
218 Millionen € aufgrund der hohen Teilnehmerzahl noch nicht ausreicht. So hat der Bundesminister des Inneren aber entschieden, für den Integrationskurstitel trotz der Einsparvorgaben noch einmal 15 Millionen € bereitzustellen. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stehen somit 233 Millionen € zur Verfügung. Das ist weit mehr als in jedem anderen Jahr seit Einführung dieser Kurse. In Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage und der Sparmaßnahmen ist ein solcher mehrstelliger Millionenbetrag ein herausragender Vorgang.
Mit diesen Mitteln wird das für die Koordinierung und Durchführung zuständige BAMF auskommen. Seit 2010 zeichnet sich eine rückgängige Nachfrage ab, die mittelfristig eine Konsolidierung der Ausgaben zur Folge haben wird. Zulassungsbeschränkungen im Jahr 2010 durch das Bundesamt werden nur für einen absehbaren Zeitraum notwendig sein.
Eine Einschränkung liegt beispielsweise darin, dass nur diejenigen Personen einen Kurs besuchen dürfen, die einen Teilnahmeanspruch haben. Es kommt somit auf den Bedarf des Teilnehmers und dessen Lernvoraussetzungen an. Nach dem Aufenthaltsgesetz haben Personen Anspruch, wenn ihnen erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt – zu Erwerbszwecken, …
Nein.
… zum Zwecke des Familiennachzugs, aus humanitären Gründen und bei einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung. Keinen Anspruch hingegen haben Personen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen, die erkennbar einen geringeren Integrationsbedarf haben oder bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Natürlich ist es bedauerlich, dass nicht allen Personen, die einen Integrationskurs besuchen wollen, der Kurs angeboten werden kann. Aber letztendlich kann jede Person, auch wenn sie ein bisschen warten muss, einen Kurs besuchen und durchführen.
Aufgrund der mir verbleibenden Redezeit möchte ich zu dem nächsten Punkt kommen. Zum Bereich Fahrtkosten ist vom Kollegen Solf bereits alles gesagt worden. Ich möchte nur noch einmal betonen, dass Menschen mit Gehbehinderung selbstverständlich einen Antrag stellen können, der im Regelfall auch gewährt wird, sodass Menschen mit Gehbehinderungen nicht diese drei Kilometer laufen müssen. Für gesunde Menschen sind drei Kilometer, meine ich, angemessen.
Ich komme zum Ende meiner Ausführungen. Letztlich fordern Sie die Bundesregierung dazu auf, größere Anstrengungen im Rahmen der Sprach- und Staatsbürgerkurse zu unternehmen. An diesem Punkt wird wieder ersichtlich, dass Sie es bis jetzt nicht verstanden haben, sich als Landesregierung zu begreifen. Sie beeinflussen die Geschicke unseres Landes, und wenn das, was die Bundesregierung im Hinblick auf die Integrationskurse leistet, in Ihren Augen nicht ausreichend ist, dann ist es an Ihnen, etwas zu verändern. Sie verlangen ein „niedrigschwelliges, bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot an Integrationskursen“. Sie haben die Möglichkeit. Schaffen Sie es doch! Wenn nicht Sie als Regierungsfraktion, wer denn dann? – Diejenigen, die vor Ort sind, haben doch wesentlich bessere Möglichkeiten …
Nein.
… ein solches niedrigschwelliges, bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot zu schaffen, als es die viel globaler agierende Bundesregierung jemals machen kann.
Für jedwede Anregung dieser Art Ihrer vielbeschworenen „Koalition der Einladung“ hat die CDUFraktion jederzeit ein offenes Ohr, nicht jedoch für solche einseitigen Anträge, wie sie hier vorliegen. Der Überweisung werden wir natürlich zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, wenn man 5 € ins Phrasenschwein werfen würde, würde dieser Haushalt um enorme Summen entlastet werden. Das kann man wirklich feststellen.
Meine Frage bezieht sich auf den Begriff der Leitplanken. Sie haben viel von Transparenz, von Dialog und vom neuen Stil erzählt. Glauben Sie, dass der Begriff der Leitplanke, wenn man schon so in die semantische Trickkiste greift, richtig gewählt ist? Wie sollen die Leitplanken in organisatorischer und finanzieller Hinsicht aussehen?
Frau Ministerin, würden Sie mir zustimmen, dass es das berechtigte Interesse von Parlamentariern und auch der Öffentlichkeit ist, zu wissen, welche Meinung die Regierung zu einem Thema hat? Könnten Sie uns einen
Zeithorizont nennen, wann Sie in der Lage sind, Ihre bisherigen ergebnisoffenen Gespräche so weit zu Ende zu führen, dass Sie uns Ihre Meinung zu diesem Thema kundtun können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist meine erste Rede. Für einen neuen Abgeordneten ist es immer ein Traum, am Freitag zum letzten Tagesordnungspunkt zu sprechen.
Vielen Dank für den freundlichen Applaus. Wenn Sie mir hinterher auch noch applaudieren, hat das Ganze eine schöne Abrundung genommen.
Ganztagsschulen, meine Damen und Herren, werden mehr. Das ist unübersehbar. Die Zahl der Ganztagsschulen ist in den letzten Jahren in allen Schulformen stetig gestiegen. Bei Grund- und bei Hauptschulen hat sich die Zahl seit 2002 bundesweit verdoppelt. Bei Förderschulen sind es mittlerweile über 60 %. Der alten Landesregierung ist es zu verdanken, dass wir beim Ausbau von Ganztagsschulen bei Gymnasien und Realschulen inzwischen bei über 20 % angekommen sind, da diese Schulzweige – das muss man deutlich sagen – durch Rot-Grün vernachlässigt worden sind.
Bei Gesamtschulen beträgt die Quote über 95 %. Heute hat sich die Ganztagsschule in Deutschland
etabliert. Sie ist kein bildungspolitischer Streitfall mehr. Sie ist ein Angebot, in dem viel bildungspolitische Erwartung steckt. Das zeigt: Das Bildungssystem entwickelt sich strukturell ständig weiter. Diese Entwicklung ist umso fruchtbarer, je stärker sie sich am konkreten Bedarf vor Ort orientiert. Ganztagsschulen sind als Angebot des Landes an die Eltern zu verstehen, die Berufstätigkeit und die Bildung ihrer Kinder vereinbaren müssen.
Die Idee der Ganztagsschule ist nicht, Kinder irgendwie zu beschäftigen oder zu versorgen. Die Idee der Ganztagsschule ist auch nicht, einfach mehr vom selben zu bieten, nach dem Motto: Viel hilft viel. Die Idee ist vielmehr, Raum für individuelle Förderung zu gewinnen, für Bildung und Erziehung.
Die Realisierung von Ganztagschulen liegt in der Verantwortung des Landes. Es entscheidet über die Schwerpunkte und über die Vergabe der Mittel. Die Kommunen und Schulträger sind es, die ihren Bedarf formulieren und die Anträge stellen müssen. Schließlich ist es die einzelne Schule, die mit ihrem Konzept überzeugen muss.
Wo Bildung im hohen Maße vor Ort verantwortet wird und sich an den ganz konkreten Ausgangsbedingungen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientiert, profitiert auch das Bildungssystem als Ganzes. Alle erfolgreichen Steuerungsmechanismen im Bildungsbereich stärken die lokale Verantwortung, setzen auf Eigenständigkeit und Selbständigkeit.
Es ist zumindest zu befürchten, dass die neue Minderheitsregierung die notwendige Gleichbehandlung zunichte macht und den Ganztagsausbau auf das Modell der Gemeinschaftsschule konzentriert. Es ist zumindest zu befürchten, Frau Beer.
Dies wäre zutiefst unfair, denn das Recht auf Ganztagsangebot haben alle Kinder an allen Schulformen. Es muss daher darauf geachtet werden, dass die Landesregierung den Ausbau von Ganztagsschulen bedarfsgerecht weiterführt.
Ganztagsschulen müssen nicht nur dort angeboten werden, wo Programme getestet werden, sondern auch dort, wo die Nachfrage stark ist. Ganztagsschulen müssen im Rahmen aller weiterführenden Schulzweige zur Verfügung stehen, damit auch zukünftig Eltern und Kinder aller Schulformen auf eine Ganztagsbetreuung und Bildung zurückgreifen können.
Wenn die Landesregierung den Ausbau der Ganztagsschulen nur auf Gemeinschaftsschulen kon
zentriert, dann werden nicht nur andere Schulzweige geschwächt, sondern der Bildungsstandort Nordrhein-Westfalen als Ganzes. Das gilt es zu verhindern. Nordrhein-Westfalen muss den bisherigen Kurs zum Wohle der Kinder und ihrer Familien weiter ermöglichen.
Die CDU-Landtagsfraktion wird sich jedenfalls immer dafür einsetzen, dass auch zukünftig der Ganztagsausbau bei allen Schulformen gewährleistet wird. – Vielen Dank.
Herr Kollege Zimmermann, Berlin ist gerade angesprochen worden. Trotzdem würde ich gerne die Frage stellen, ob es richtig ist, dass dort, wo Sie Verantwortung tragen, wo Sie mitregieren – ich denke, dass dies immer wichtig ist; das gehört zur Glaubwürdigkeit –, in Berlin, die meisten Sonntage verkaufsoffen sind.