Andreas Krautscheid
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Es ist eine Verständnisfrage. Frau Ministerin, Sie haben gerade mit bewegter Stimme gesagt, dass diese jungen Menschen keine Schulden machen wollen. Ich möchte es nur verstehen, deswegen die Frage: Da Sie, um dies zu finanzieren, selber Schulden aufnehmen, die wiederum die gleichen Leute bezahlen müssen, möchte ich gerne von Ihnen den Unterschied zwischen guten und schlechten Schulden verstehen; denn den gleichen Menschen, denen Sie das Schuldenmachen ersparen wollen, müssen später Ihre Schulden bezahlen.
Wo ist da der Unterschied?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerpräsidentin Kraft, sollten sich – wir wollen es ja nicht ausschließen – für irgendwelche Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Ihrer Regierungsübernahme im letzten Jahr Wünsche, Hoffnungen oder Erwartungen verbunden haben, dann sind die spätestens heute Morgen bitter enttäuscht worden.
Die ersten 25 Minuten haben Sie die Rede gehalten, die wir eigentlich heute Vormittag von Ihrem Finanzminister erwartet haben:
viel Klein-Klein und Entschuldigungen, warum man nicht sparen kann oder will.
Ich will eine Bemerkung vorwegschicken, weil die tiefer geht als die Finanzthemen: Sie haben heute erneut – das zieht sich durch Ihre Äußerungen,
auch heute in der „Süddeutschen Zeitung“ – ein bemerkenswertes Rechtsverständnis erkennen lassen, nämlich die spürbare Larmoyanz durch die innere Abwehr gegen den Spruch aus Münster. Das ist der erkennbare Widerwille, sich von Richtern auf den verfassungsgemäßen Weg zurückverweisen zu lassen. Sie sind heute Morgen wieder hart an der Kante entlang gesegelt und haben uns davor gewarnt, unsere verfassungsmäßigen Rechte wahrzunehmen.
Frau Ministerpräsidentin, es geht nicht darum, Ihren politischen Gestaltungsspielraum einzuengen, sondern es geht darum festzustellen, dass Sie Ihren Gestaltungsspielraum in verfassungswidriger Art und Weise missbraucht haben.
Darum geht es. Das ist unser gutes Recht.
Das ist Ihr erster eigener Haushalt. Damit ist also auch das Märchen von der Erblast ab heute beendet.
Es ist schon sehr erstaunlich, was sich in den letzten sieben Monaten seit Ihrer Regierungsübernahme getan hat. Ob es Ihre Amtsführung ist, ob es die Finanzen, die Wirtschaft oder die Arbeit sind – man kann über die Regierungszeit der letzten sieben Monate eigentlich nur eine Überschrift setzen: Das Markenzeichen dieser Landesregierung heißt „rapider Vertrauensverlust“.
Frau Kraft, Münster ist nicht nur für Ihren Finanzminister peinlich, sondern es passiert viel mehr. Es ist nämlich so, dass Ihnen in diesen Tagen quasi der geistige Überbau über Ihre Finanz- und Ihre Regierungspolitik unter den Fingern zerbröselt.
Wir haben in den letzten Tagen ein bemerkenswertes Wendemanöver erlebt; Zickzack kann man es nennen. Erst platzieren Sie den Marketingbegriff der sozialpolitischen Vorsorge, der letztlich nur eine Tarnkappe für fehlenden Sparwillen darstellt. Denn Sie wollen aus zwei Gründen nicht sparen: Zum einen wissen Sie ganz genau, dass Sie ohne horrende neue Schulden Ihre Wahlversprechen nicht erfüllen können. Zum Zweiten wissen Sie: Wenn Sie anfangen zu sparen, gehen Ihre Hilfstruppen auf der Linken zum Teufel.
Die sind schon auf der Flucht, jawohl.
Meine Damen und Herren, wir haben das Lied heute Morgen wieder gehört. Sie haben 20 Minuten lang begründet, warum Sie nicht sparen können. Sie haben eigentlich gesagt, dass Sie nicht sparen wollen.
In den letzten Tagen passierte Folgendes: Nach Münster stellt sich in den Interviews immer drängender die Frage nach dem Sparwillen. Dann haben Sie wohl gedacht, ich muss irgendwie die Ecke flankieren und abpuffern, und dann haben Sie mitgeteilt, Sie wollten jetzt doch ein bisschen sparen, einige Dinge für die Galerie. Und dann haben Sie einige Dinge ins Feld geführt, die ich gegenüber dem Parlament nur als Volksverdummung und als Unverschämtheit bezeichnen kann.
Ich nehme ein Beispiel aus dem Interview im „Spiegel“ vom 7. Februar 2011, in dem Sie nach Ihren Sparanstrengungen gefragt werden. Da teilen Sie mit, dass Sie zum Beispiel beim digitalen Polizeifunk 60 Millionen € einsparen könnten. Jetzt legen Sie uns einen Haushalt auf den Tisch, in dem wir statt 60 Millionen € noch 30 Millionen € finden. Und dabei steht die Bemerkung: „wegen verzögertem Mittelabfluss“.
Meine Damen und Herren, so sehen Sparbemühungen aus: Sie geben das Geld nur später aus. Das ist Volksverdummung, die Sie betreiben.
Das führt zu dem massiven Vertrauensverlust, den Ihre Regierung zu konstatieren hat und der sich durch viele Themen zieht. Ich kann verstehen, dass man nach sieben Monaten – vor allen Dingen, wenn man so unerwartet ins Amt gekommen ist wie Sie –
seinen Stil noch nicht richtig gefunden hat.
Es ist doch normal, dass eine Regierung erst ihren Repräsentationsstil und die Art ihres Außenauftritts finden muss.
Herr Körfges, wenn Sie dazwischenrufen, will ich Ihnen ein Beispiel aus einem Bereich nennen, der mir sehr wichtig ist. Man könnte sagen, es handele
sich um eine Petitesse, aber daran zeigt sich der fehlende Stil dieser Landesregierung.
Auf der Berlinale war Sonntagabend einer der Topabende. Zum ersten Mal seit vielen Jahren hatte dort ein nordrhein-westfälischer Film Premiere: Pina Bausch – eine großartige Hommage an eine nordrhein-westfälische Künstlerin von Wim Wenders.
Der Bundespräsident war im Saal bei der Premiere. Die Bundeskanzlerin war im Saal bei der Premiere. Und Frau Kraft war beim Abendessen in der Landesvertretung. Das ist stillos. Das ist eine verschenkte Chance für das Land Nordrhein
Westfalen.
Ich habe wahrlich – Herr Körfges, wir beide haben uns oft darüber unterhalten – schöne Stunden zum Thema Imagekampagne in diesem Saal, wenn auch auf einer anderen Bank, verbracht. Deswegen weiß ich, dass das oft ein schmaler Grat ist. Frau Kraft, Sie haben eben die Petersberg-Konferenzen angesprochen.
Dazu sage ich Ihnen Folgendes, weil es mich traurig macht: Man kann über die Themen und die Schwerpunkte, die eine Regierung setzt, immer streiten. Uns war das Thema Benelux wichtig. Deswegen haben wir Konferenzen veranstaltet. Nehmen Sie es bitte zur Kenntnis: weil es wichtig für Nordrhein-Westfalen war. Das Ergebnis dieser jahrelangen Bemühungen und auch von diesen Konferenzen war, dass die Regierungschefs von den Niederlanden, von Belgien und von Luxemburg auf den Petersberg gekommen sind, um NordrheinWestfalen in den neuen Beneluxvertrag als Partner aufzunehmen. Das ist ein außenpolitischer Erfolg.
Bitte nehmen Sie diesen Ball auf! Wir wären froh, wenn Sie daran weiterarbeiten würden und dieses Feld nicht so brach liegen ließen.
Ich will einen weiteren Punkt ansprechen, der persönliche Repräsentation und Stil angeht, was auch mir viele schöne Stunden in diesem Raum beschert hat. Ich sage noch einmal: Man kann darüber diskutieren. Aber ich finde, man sollte das Parlament dabei nicht an
der Nase herumführen. Ich rede von der eben von Frau Kraft verteidigten „TatKraft“.
Herr Jäger, ich habe mit großer innerer …
Ich sage Ihnen gleich, warum ich das erwähne. Mir geht es nicht um das Geld, sondern um die Einstellung dahinter. – Herr Jäger, ich habe mit großer innerer Bewegung in einer unserer großen Regionalzeitungen gelesen, dass Frau Kraft am letzten oder vorletzten „TatKraft“-Tag in einer Arztpraxis selbst ein Pflaster aufgeklebt hat.
Das hat mich sehr berührt. – Man kann darüber nachdenken, ob es schlechter Stil ist, eine Parteikampagne übergangslos mit Steuergeldern weiterzufinanzieren.
Aber, Frau Kraft, eines akzeptiere ich nicht, und das ist Ihre Begründung.
Da führen Sie uns – vorsichtig ausgedrückt – an der Nase herum. Sie sagen, Sie bräuchten die 20.000 € pro Tag, um die Bürgerkontakte herzustellen.
Nein, die 20.000 € brauchen Sie, um abends eine Veranstaltung zu machen, auf der Sie der interessierten Öffentlichkeit darüber berichten, wie es in der Arztpraxis war.
Die Wahrnehmung von Bürgerkontakten, die Wahrnehmung von Arbeitnehmerwirklichkeit in diesem Land ist ein selbstverständlicher Teil Ihres gut bezahlten Jobs.
Dafür brauchen Sie keine 20.000 €!
Dieser Vertrauensverlust zieht sich durch alle Ressorts. Wir haben heute Morgen ein gutes Beispiel gehabt. Herr Walter-Borjans, ich weiß, dass Sie verdammt viele schwierige Baustellen haben. Davor habe ich auch Respekt. Man muss es nicht gut ge
funden haben; aber wenn Helmut Linssen den Haushalt eingebracht hat, hat er nicht wie Sie heute Morgen wie ein deprimierter Buchhalter geklungen.
Das war anders.
Es war eine politische Linie erkennbar. Ich finde bei aller Wertschätzung, man spürt Ihnen immer noch an, dass Sie diesen Job eigentlich nicht wollten, sondern dass Sie etwas anderes eigentlich lieber gemacht hätten.
Sie mussten den Job übernehmen, weil sich kein anderer gefunden hat.
Ich finde, man merkt Ihnen sympathischerweise gelegentlich an, dass Sie sich bei dieser Schuldenorgie persönlich unwohl fühlen. Man merkt Ihren Reden hier im Parlament wirklich an, dass Sie das eigentlich nicht schätzen.
Deswegen habe ich eine Bitte, die ernst gemeint ist, weil ich Sie persönlich schätze:
Sie wissen, dass ich da genau trenne.
Wenn wir uns ihre Vorgänger im Amt anschauen – ob Sie Diether Posser, Herrn Schleußer und auch Helmut Linssen nehmen –, da waren sicher auch Schlitzohren dabei. Aber die Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen genossen bundesweit immer Respekt. Und ich möchte nicht, dass in nächster Zeit der Finanzminister unseres Bundeslandes bundesweit als Lachnummer gilt.
Ich habe eine Bitte: Wir haben heute Mittag über Agenturmeldung aus Berlin gehört, dass der Bundesfinanzminister angedeutet hat, dass durch weiter erhöhte Steuereinnahmen die Neuverschuldung unter Umständen weiter gesenkt werden kann. Wissen Sie mehr für Nordrhein-Westfalen, als wir heute Morgen gehört haben?
Man muss ja nachfragen, wie der Schuldenstand und die Planung gerade sind. Wenn es so ist, dass Sie Anzeichen dafür haben, dass es noch besser läuft, als Sie geplant haben, also mehr reinkommt, sagen Sie es diesem Parlament bald
und vergessen Sie nicht, in Münster anzurufen.
Dieser Vertrauensverlust zieht sich in den sieben Monaten quer durch alle Ressorts. Wir haben einen Kommunalminister, der die kommunalen Kollegen in den Wahnsinn treibt, indem er Sie einen Tag vor Heiligabend mit einer völlig neuen und für sie katastrophalen Finanzplanung versorgt.
Bei euch nennt man das Datenaktualisierung.
Reden Sie mal mit den Kämmerern, Herr Jäger. Die sehen das etwas anders.
Wie gesagt: Sie sind dabei, Ihr Vertrauen zu zerstören.
Das gilt mit Verlaub zum Beispiel auch für das Ressort Wirtschaft des Kollegen Voigtsberger. Für die Theaterfreunde: Das erinnert mich zunehmend an „Warten auf Godot“. Er ist immer unterwegs, kommt aber nie an.
Man hat dem armen Mann aus koalitionspolitischen Eitelkeiten heraus ein Monsterressort gebastelt. Er kümmert sich um alles, nur nicht ordentlich um die Wirtschaft. Reden Sie mal mit Industrie- und Handelskammern, mit den Handwerkern, mit den Familienunternehmen. Da kommt ein katastrophales Echo auf die Führung dieses Hauses zurück. Der Mann macht seine Termine nach dem Motto: Ich komme ein bisschen später, dafür gehe ich etwas früher.
So ungefähr muss man sich dann auch die Kommunikationsstörungen zwischen Wirtschaft und Regierung in Nordrhein-Westfalen vorstellen. Herr Wirtschaftsminister, ändern Sie Ihre Amtsführung, sonst schaden Sie dem Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen.
Ich nenne nur einzelne Beispiele aus den letzten Wochen für den Vertrauensverlust auf ganzer Linie. Nehmen wir den verehrten Kollegen Schneider.
Lieber Herr Minister, Sie sind wirklich ein netter Mensch.
Bei Ihnen bewahrheitet sich wieder die alte Erkenntnis: Minister werden ist nicht schwer, Minister sein dagegen sehr.
Wir wissen, dass Sie sich eine Belohnung dafür verdient hatten, die Gewerkschaften im Wahlkampf bei der Stange zu halten. Ich finde es auch amüsant zu lesen, dass Sie beim heimlichen Rauchen auf der Behördentoilette erwischt worden sind.
Jeder blamiert sich so gut, wie er kann. Aber als Fazit von sieben Monaten Amtsführung bei Ihnen kann ich eigentlich nur Folgendes sagen – das muss man ehrlich konstatieren –: 1. Mai kann der Mann super. Sein Problem sind nur die anderen 364 Tage im Jahr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was haben wir heute Morgen erlebt? Einen Haushalt, der schon Altpapier ist, einen Überbau, der massiv bröselt und keine Ideen erkennen lässt. Man missachtet Hinweise des obersten Gerichts, man täuscht mit Marketingtricks über fehlenden Sparwillen hinweg, die Häuser werden schlecht geführt.
Meine Damen und Herren, die Zeit ist längst vorbei, sich auf Startschwierigkeiten berufen zu können.
Jetzt organisiert die Ministerpräsidentin gerade eine Gegenrede. Darauf freue ich mich auch schon.
Dieser Landesregierung hat die Presse im Herbst attestiert, sie hätte schwach angefangen. Heute kann man sagen: Sie hat danach stark nachgelassen.
Unter dem Strich kann man leider sagen: Diese Landesregierung wird in schwieriger Zeit ihrer Aufgabe nicht gerecht. Der beste Beweis dafür ist dieser Haushalt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, da das meine letzte Rede in diesem Parlament ist
ich nehme Ihre Enttäuschung als Kompliment; Sie werden das verstehen –,
will ich noch etwas sagen: Bei all denen, denen ich bei diesen Raufereien, die ich sehr geschätzt habe, versehentlich zu feste auf die Füße gestiegen bin, entschuldige ich mich. All diejenigen, denen ich absichtlich feste auf die Füße gestiegen bin, bitte ich um Verständnis. Das gehört aus meiner Sicht dazu.
Ich habe vielen zu danken, die trotz aller Auseinandersetzungen hier nachher immer noch in der Lage waren, gemeinsam mit mir in der Landtagskantine zu Mittag zu essen. So soll es sein.
Ich wünsche mir für das Parlament, das ich wirklich sehr schätzen gelernt habe, dass es lebendig bleibt und dass es gute Debatten führt. Ich wünsche viel Glück. Ihr werdet es euch noch verdienen müssen, und die werden es brauchen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In der Tat haben wir hier, wenn man das wahrscheinliche Abstimmungsergebnis heute anschaut, eine leicht kuriose Situation. Ich glaube aber, dass insgeheim nicht nur in diesem Parlament, sondern auch in einigen anderen Parlamenten eine gewisse Erleichterung darüber Platz greift, dass noch einige Zeit ins Land gehen kann, um diesen Staatsvertrag nachzuarbeiten.
Ich bleibe bei dem, was ich bei der Einbringung gesagt habe. In der Tat ist es in der Tendenz ein guter Staatsvertrag. Dabei bleibe ich, weil wir das Ziel des Jugendmedienschutzes – gerade des Schutzes im Internet – verstärkt vorantreiben wollen.
Meine Damen und Herren, ich sage aber auch: Es hat in den letzten Wochen massive Defizite im Verfahrensmanagement durch die Landesregierung gegeben. Deshalb muss sie sich diese Situation, die sie vorfindet, auch selber zuschreiben.
Was ist passiert? Um es einmal sehr offen zu beschreiben: Die Landesregierung …
Schreien Sie doch nicht, bevor ich etwas gesagt habe. Das machen wir hinterher. Dann können wir uns unterhalten. – Also: Die Landesregierung hat einen Vertrag …
Es ist nicht mein Staatsvertrag, Herr Töns. Wenn Sie sich einmal mit der Geschäftsordnung der Landesregierung beschäftigen, stellen Sie fest, dass ich weder diesen Vertrag verhandelt noch ihm zugestimmt habe. Insofern ist es nicht mein Staatsvertrag. Allerdings habe ich ihn hier für richtig befunden. Das stimmt so.
Ich sage Ihnen dazu, was ich im Verfahren in den letzten Wochen falsch finde. Es wird für Sie etwas peinlich werden; das ist schon klar. Die Regierung hat einen Staatsvertrag aus unserer Zeit vorgefunden; das ist richtig. Jetzt musste sie entscheiden, ob sie sich diesen Staatsvertag zu eigen macht oder ihn zurückzieht. Die Regierung hat sich dazu entschieden, diesen Staatsvertrag als den ihrigen anzunehmen.
Wenn ich als Regierung ins Parlament gehe und sage: „Ich werbe dafür, dass ihr diesem Staatsvertrag zustimmt“, dann muss ich mich um eine Mehrheit für diesen Staatsvertrag bemühen.
Hier ist der erste dicke Fehler passiert. Wenn man die Verantwortung für einen solchen Vertrag übernimmt, darf man nicht so handeln, wie es die Landesregierung hier getan hat. Das war vielleicht auch ein bisschen sehr überheblich, passt aber zu der Arroganz, die wir heute schon den ganzen Tag erleben. Wir haben gehört, dass die Ministerpräsidentin schon vor einigen Wochen dem federführenden Kollegen Beck in Rheinland-Pfalz zugesichert hat: Das wird in Nordrhein-Westfalen kein Problem.
Das ist die erste Lehre, die die Regierung ziehen muss. Ein Staatsvertrag ist nicht dann verabschiedet, wenn ihn die Ministerpräsidenten unterschreiben. Ein Staatsvertrag ist verabschiedet, wenn er hier durchs Parlament gegangen ist und eine Mehrheit gefunden hat.
Also hängt man sich am besten nicht zu früh zu weit aus dem Fenster.
Wie ist denn das Verfahren vonseiten der Regierung weiter betrieben worden? – Nachdem die Linkspartei, Ihr üblicher Mehrheitsbeschaffer, zu einem sehr frühen Zeitpunkt deutlich erklärt hat, sie werde dagegen stimmen, war ich sehr gespannt, wann ein Signal der Landesregierung in Bezug darauf kommt, wie denn die Mehrheiten aussehen könnten. Die Ministerpräsidentin hat sich nicht gerührt; die Ministerin hat sich nicht gerührt; der Staatssekretär hat sich nicht gerührt. Man hat sich zwar öffentlich zu diesem Staatsvertrag geäußert und um Zustimmung geworben. Ich habe gehört, dass auch viele – zum Teil unschöne – Gespräche mit den eigenen Fraktionen geführt worden sind. Mit denen, die man für die Mehrheit braucht, ist aber nicht geredet worden. Meine Damen und Herren, dann muss man sich doch nicht wundern!
Auch als eine Abstimmung in der SPD-Fraktion 30 zu 20 ausgegangen war, habe ich gedacht: Jetzt bist du einmal gespannt, ob jemand anruft.
Als wir im Ausschuss – der Kollege Brinkmeier in der letzten Ausschusssitzung, ich davor – ausdrücklich unser heutiges Abstimmungsverhalten offengelassen haben, habe ich gedacht: Dann bist du einmal gespannt, ob jemand, der am Schluss die Mehrheit haben muss, sich denn eventuell rührt.
Warten Sie das Wortprotokoll ab. Es ist ausdrücklich offengelassen worden.
Ich will eines auch ganz deutlich sagen: Es ist in keiner Weise versucht worden, eine Mehrheit mit uns zustande zu bringen.
Das hat sie nicht getan. Gucken Sie sich das Wortprotokoll an.
Eine letzte Sache will ich ganz bewusst erwähnen, weil der betreffende Kollege auch im Saal ist. Der eine oder andere hat schon vor Wochen im Internet, nachdem die Grünen ehrlicherweise bereits mitgeteilt hatten, sie müssten vielleicht aus übergeordneten parlamentarischen Gründen leider zustimmen,
versucht – der Kollege Börschel ist anwesend, ich nenne ihn aber nur exemplarisch –, den Helden zu spielen und uns mitzuteilen, er werde auf gar keinen Fall zustimmen. Den Helden spielen, wenn man sicher sein kann, dass andere die Mehrheit stellen, das ist besonders beachtliches Heldentum. Es tut mir leid: So können wir Ihnen die Sache nicht durchgehen lassen.
Besonders bemerkenswert fand ich in den letzten Tagen die Äußerung der Ministerpräsidentin zu diesem Vorfall. Sie hat mitgeteilt, sie habe durch die Regierungsübernahme durchaus staatspolitische Verantwortung gespürt und sei geneigt gewesen, dem Vertrag zuzustimmen – die Regierung, rotgrüne Mehrheit. Man hat sich auch darum bemüht. Kaum hat die CDU-Fraktion ihr Abstimmungsverhalten intern geklärt und bekannt gegeben, so spürt die Ministerpräsidentin diese staatspolitische Verantwortung nicht mehr. Was ist das für ein Verantwortungsgefühl, das sich aus Mehrheiten anderer Fraktionen ableitet? Entweder man hat die Verantwortung oder man hat sie nicht.
Ich weiß, dass das gestern bei der Ministerpräsidentenkonferenz etwas peinlich war, mitteilen zu müssen, dass man zu Hause keine Mehrheit hat. Man hat dann mit Schützenhilfe aus anderen Bundesländern versucht, das der CDU in die Schuhe zu schieben. Die Lage ist sehr einfach: Sie haben keine eigene, rot-grüne Mehrheit für diesen Vertrag gefunden.
Sie haben sich nicht darum bemüht, eine andere Mehrheit zustande zu bringen. Deswegen mussten Sie die Sache letztlich ausbaden. Deshalb ist die Blamage gestern auch genau an der richtigen Stelle passiert.
Meine Damen und Herren, es gibt ein weiteres Defizit, das sich die Regierung vorhalten lassen muss: Es gibt eine grundsätzliche Veränderung gegenüber der Situation vor acht oder neun Monaten, als die Arbeiten an dem Vertrag eingestellt worden sind. Damals sind mehrere Dinge vereinbart und festgelegt worden, die bis heute nicht vorliegen. Ich kenne keine Aktivität der Landesregierung, die zeigt, dass sie sich darum bemüht hätte, diese Voraussetzungen zu schaffen.
Erstens. Es gab eine Verabredung der Ministerpräsidenten, den Webseitenbetreibern einen Fragebogen zum Thema „Alterskennzeichnung“ zur Verfügung zu stellen. In zwei Wochen soll dieser Staatsvertrag in Kraft treten. Der Fragebogen ist bis heute nicht zur Verfügung gestellt.
Zweitens. Es gab die Zusage der Ministerpräsidenten, eine technische Anweisung zur Alterskennzeichnung für Betreiber von Webseiten zur Verfügung zu stellen. Auch diese technische Anleitung steht bis heute nicht zur Verfügung.
Drittens – das stört mich besonders und das ist ein wesentlicher Unterschied zu damals –: Der Vertrag setzt voraus, dass eine Jugendschutzsoftware existiert, die Eltern, Familien, Lehrern die Möglichkeit geben soll, Kinder besser vor schädlichen Webseiten zu schützen. Wir haben am 4. November in diesem Saal eine Anhörung durchgeführt, die außerordentlich lehrreich war, auch für viele, die sich mit dem Thema schon gut auszukennen glaubten. In dieser Anhörung hat auf meine Frage hin die Vertreterin der Industrie und der Verbände mitgeteilt, dass die Software jedenfalls im ersten Quartal 2011 nicht auf den Markt kommen kann. Man sei noch dabei, sie zu testen; es werde etwas später.
Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, man kann diesen Staatsvertrag am 1. Januar nicht guten Gewissens in Kraft setzen, wenn die Software, die er voraussetzt, Eltern nicht zur Verfügung steht. Das ist leider so.
Noch mal: Seit sechs Monaten sind Sie dafür zuständig, dass dieses in Gang gesetzt wird. Und Sie haben nichts dafür getan.
Ich will noch einige Sätze zu der Anhörung am 4. November sagen. Es sind zunächst – das finde ich wichtig, weil das allgemeiner Konsens ist und bleiben muss – sehr gute und positive Kommentare zur Zielsetzung und zu den wesentlichen Elementen dieses Vertrags vorgebracht worden. Wir sind uns doch einig, dass es nötig ist, die Sicherstellung des Jugendschutzes gerade im Internet auch auf technischem Wege zu verbessern.
Wir haben aber auch – das will ich deutlich sagen – beachtliche Einwände gehört. Damit meine ich nicht
die, die sagen: Da darf gar nichts passieren. – Wir haben jedoch beachtliche Fallkonstellationen beschrieben bekommen, die uns nachdenklich gemacht und uns vor Augen geführt haben, dass es eine Menge Menschen gibt – vielleicht sind es Hunderttausende, vielleicht Millionen –, die verunsichert sind. Bezeichnenderweise erhalten wir jetzt auch schon Briefe von Handwerkern, die sagen: Ich habe eine eigene Homepage und sorge mich, welche Verpflichtungen auf mich zukommen.
Offensichtlich sind in dem Staatsvertragstext Formulierungen, die jedenfalls dem Einzelnen nicht klar genug machen, welche Verpflichtungen auf ihn zukommen, welchem Risiko er sich aussetzt, ob eventuell sogar eine Strafverfolgung droht. Deswegen ist in der Anhörung für ganz bestimmte Fallkonstellationen das Wort „Abmahnschwemme“ aufgekommen.
Jetzt sind wir an einem Punkt, wo wir sagen: Es mag für die Regierung ja peinlich sein, wenn der Staatsvertrag erst einmal nicht ratifiziert wird. Aber unsere Linie heißt: Jetzt so nicht! Es gibt nun die Möglichkeit, die es sonst nicht gegeben hätte, diese Rechtsunsicherheit, die offensichtlich bei einigen in der Netzgemeinde da ist, dadurch zu verringern oder vielleicht sogar ganz zu beseitigen, indem wir die Formulierungen präzisieren. Es muss bei einem solchen Gesetz für jeden, der eine eigene Homepage im Internet hat, klar sein, wozu er verpflichtet ist, was er darf und was er nicht darf. Daran können wir jetzt weiterarbeiten. Dann muss eben zwischen den Staatskanzleien noch einmal nachverhandelt werden.
Ich habe eine Bitte an die Netzgemeinde.
Immer gern.
Ich glaube, dass der Vertrag, den alle 16 Ministerpräsidenten – auch die wenigen, die Ihrer Partei angehören – unterschrieben haben – jedenfalls nach den Ergebnissen der Anhörung –, Formulierungen enthält, die in Teilen der Netzgemeinde zu großer Verunsicherung geführt haben und die man besser machen kann. Wenn wir jetzt durch das Anhalten dieses Vertrages die Gelegenheit bekommen – die wir sonst vielleicht erst in zwei Jahren gehabt hätten –, da nachzubessern, dann soll man sie auch
nutzen. Das ist auch eine Bitte, die ich an die Teilnehmer unserer Anhörung und an all diejenigen habe, die über entsprechenden Sachverstand verfügen. Wir haben in dieser Anhörung viel und Nachvollziehbares dazu gehört, was besser nicht gemacht werden sollte.
Ich möchte diesen Satz noch zu Ende führen. – Wir haben aber relativ wenig bzw. gar nichts dazu gehört, wie man es denn aus Sicht der Community besser lösen könnte. Da ist meine Bitte wirklich, uns, wie auch den Staatskanzleien, stärker zu helfen. Das ist auch eine Lehre dieses Verfahrens, Sachverstand zu einem früheren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Die Bitte an alle, die sich in unserer Anhörung kritisch geäußert haben, lautet auch, mitzuhelfen,
um diese Sachen besser zu machen. – Jetzt beantworte ich die Zwischenfrage.
Aber gerne.
Ich habe das auch gelesen und für relativ albern gehalten, weil zum Zeitpunkt seiner Zusage für diese Konferenz weder klar war, dass wir dies heute so entscheiden, noch, dass wir überhaupt heute entscheiden würden.
Unser Abstimmungsverhalten war vor einigen Wochen nicht klar. Insofern finde ich es albern, da einen Zusammenhang herzustellen.
Man kann sich über Abwesenheiten sicherlich – sogar unstreitig – unterhalten. Dass Sie das genüss
lich einbringen, ist auch Ihr gutes Recht. Aber diesen Zusammenhang finde ich nun außerordentlich albern.
Ja.
Da ich den Eindruck nicht teile und den Antrag deswegen auch ablehne, war es auch nicht zu thematisieren.
Ich glaube, es gibt noch eine Zwischenfrage.
Wir haben ja so selten Gelegenheit, uns auszutauschen.
Ich habe eben eine Bitte an die Netzgemeinde geäußert, uns und die Staatskanzleien in der Frage zu unterstützen, wie es denn mit der Jugendschutzsoftware und den Vorrichtungen, die im Vertrag vorgesehen sind, besser und unmissverständlicher zugehen könnte.
Es ist aber jetzt auch mit diesem Staatsvertrag eine Sache passiert, die vielleicht sogar schon überfällig war. Ich habe das als Minister in der Funktion ja selber oft genug erlebt und auch in diesem Parlament diskutiert. Ich glaube, wir haben ein strukturelles Problem bei der Entstehung unserer Staatsverträge. Bei jedem neuen Staatsvertrag – etwa bei dem zu den Rundfunkgebühren – wird die Regierung in Zukunft gut beraten sein, vorher einmal nachzufragen, ob die Mehrheiten dafür stehen. Das ist aber bei Staatsverträgen ein generelles Problem jeder Regierung mit dem Parlament. Da hier in den letzten 20 Jahren mehr ritualisiert fast alle Staatsverträge durchgewinkt worden sind und viel zu spät darüber diskutiert worden ist, glaube ich – und das haben wir ja im Ausschuss auch schon angefangen
, dass wir uns, bevor die Unterschrift geleistet wird, über die Inhalte austauschen müssen. Das hilft der Regierung bei der Mehrheitsfindung, gerade einer Minderheitsregierung. Aber ich glaube, es ist auch aus Sicht des Parlamentes ein guter Vorgang, wenn man sagt: Wir haben, bevor die Unterschrift geleistet wird, mal drüber geredet. – Es reicht, das im Ausschuss zu tun.
Der zweite Punkt ist natürlich: Wir haben alle erlebt, welchen Aufstand und welche Bewegung es in den letzten Wochen und Monaten im Netz zu diesem Thema gegeben hat. Wenn man formal vorgehen würde, müsste man sagen: Das kam zwar bei uns als dem richtigen Adressaten an, aber eigentlich zu spät. – Auch hier muss man einen Diskurs organisieren, der deutlich früher stattfindet. Wenn Sie so wollen, ist das Problem ein bisschen wie bei Stuttgart 21: dass die Auswirkungen unserer Aktivitäten den betroffenen Bürgern häufig erst zu einem Zeitpunkt klar sind, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist – in diesem Fall, wenn die Unterschrift schon geleistet ist.
Eine Bitte oder ein Hinweis an die Staatskanzleien – die natürlich auch im kleinen Kreise Anhörungen mit den Rundfunkreferenten machen –: Ich glaube, man hätte sich in diesem Fall viel Ärger und Nachsitzen sparen können, wären diese Dinge noch intensiver und noch früher mit den Leuten aus der Netzgemeinde besprochen worden.
Das ist lästig und auch nicht immer fruchtbar, das ist wahr. Man kann nicht immer alles übernehmen und akzeptieren. Aber ich glaube, es lohnt sich, in Zukunft früher intensiver mit dem Parlament und den Betroffenen darüber zu reden. Dann kriegen die Rundfunkstaatsverträge auch eine deutlich wirklichkeitsnähere Fassung.
Unterm Stricht bleibt, meine Damen und Herren – das kann man Ihnen nicht ersparen –: Sie haben diese Situation selber herbeigeführt; das habe ich Ihnen gerade nachgewiesen.
Sie haben sich zu keinem Zeitpunkt – seit dem ersten Tag, seitdem das Gesetz hier auf dem Tisch liegt – darum bemüht, eine Mehrheit dafür zu bekommen. Und wenn Sie – auch, wenn das Fest der Liebe nahe ist – einen Ball so auf den Elfmeterpunkt legen, dann müssen Sie sich nicht wundern, wenn die Opposition den auch reinmacht. – Danke schön.
Kollege Bolte, ich habe gehört, dass Sie gesagt haben, es gehe nicht darum, den Staatsvertrag besser zu verkaufen. Wenn Sie sich den Antrag, den wir für heute vorgelegt haben, genauer angucken, dann stellen Sie fest, dass da nicht etwas von Verkaufen steht, sondern von besserer Kommunikation mit den Betroffenen. Das meint schlicht und ergreifend genau das Problem, das Sie gerade beschrieben haben, dass man nämlich offensichtlich im Vorfeld zu wenig miteinander geredet hat. Würden Sie mir zustimmen, dass das als Forderung, auch wenn Sie den Antrag ablehnen wollen, für das Gelingen der nächsten Variante nicht ganz unwichtig ist?
Frau Ministerin, eine Frage. Sie haben das Verfahren der letzten Monate seziert. Da Sie bisherigen Comment aufgegeben haben, dass man Vorgänger und Nachfolger nicht angreift – ich habe Sie mit keinem Wort angegriffen –, frage ich Sie, warum denn in den letzten sechs Monaten Ihrer Regierungszeit nichts geschehen ist, um die Voraussetzungen, die der Vertrag mit sich bringt, nämlich zum Beispiel Software, Fragebögen, Checklisten usw., in irgendeiner Weise voranzutreiben? Was hat die Regierung getan, um die praktischen Voraussetzungen des Staatsvertrags für uns erkennbar zu machen?
Das macht gar nichts, Frau Präsidentin; ich fasse mich kurz. Ich
finde nur, dass die technischen Probleme, die sich im Hintergrund häufen, nicht immer auf Kosten der Redner gehen können. Das müsst ihr mal untereinander klären. – Entschuldigung! Jetzt komme ich auch zu meiner Rede.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erster Punkt: Es ist ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen, nicht nur für Bonn. Das scheint mir wichtig zu sein; denn wir haben dieses Thema in diesem Haus immer als eines aufgefasst, das nicht nur eine Stadt oder eine Region betrifft, sondern das im Interesse des gesamten Landes liegt. Deswegen ist es ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen. Wir haben ein gutes Ergebnis. Unser Dank geht an alle, die sich daran beteiligt haben.
Zweiter Punkt: Ich habe mich mit diesem Thema seit dem Berlin/Bonn-Beschluss vor über 19 Jahren in ganz unterschiedlichen Funktionen im Bundestag, im Landtag und als Mitglied der Landesregierung beschäftigt. Heute Morgen haben wir es zum ersten Mal erlebt – in den letzten Tagen hat sich das schon angedeutet; ehrlich gesagt, hätte ich mir auch gewünscht, wir hätten einen gemeinsamen Antrag hinbekommen –, dass die ganze Sache doch relativ kleinkariert diskutiert worden ist.
Da ich mich sicherlich zum letzten Mal als Parlamentarier mit diesem Thema beschäftige, habe ich eine Bitte. Es ist wichtig, dass wir uns alle anstrengen und versuchen, dieses Thema in Zukunft – deswegen finde ich auch, dass Ihre Rede heute Morgen bei diesem Thema ein Ausreißer bleiben muss, Frau Hendricks – so einvernehmlich wie irgend möglich zu behandeln.
Es ist das Interesse Nordrhein-Westfalens, hier gut weiterzukommen.
Deswegen ist es genauso wichtig, dass das nicht nur als Standortthema gesehen wird, nach dem Motto: Wie viele Arbeitsplätze wo? Wer muss umziehen oder nicht? Da stimme ich dem Kollegen Engstfeld auch zu. Ich glaube, das ist sehr wichtig. Das haben wir in den letzten Jahren alle gemeinsam vorangetrieben. Manch einer fragt uns ja: Wieso beschäftigt sich denn eine Landesregierung oder ein Landtag mit solchen entwicklungspolitischen Fragestellungen? Doch nicht nur wegen Bonn, doch nicht nur, um einen Standort zu sichern! Es geht vielmehr darum, ein Thema, das auch für ein Bundesland wie Nordrhein-Westfalen hohe Bedeutung hat, in diesem Hause sichtbar zu machen.
Daran müssen alle mitwirken.
Gerne.
Sehen Sie, Frau Hendricks, das ist das, was ich meine. Jetzt sind Sie schon wieder im Klein-Klein und am Nachkarten.
Ich kann es Ihnen erklären. Sie wissen es natürlich genau. Sie wissen es: weil Sie in Ihrem Antrag eine Bedingung gestellt haben – Stichwort Finanzvorstand –, die für uns nicht akzeptabel war.
Aber das ist doch genau das, was ich meine. Natürlich haben wir nach gemeinsamen Erfolgen für die Region Bonn hinterher alle unseren jeweiligen Wählern und Gruppen gesagt, wie toll wir verhandelt haben und wer am meisten dafür getan hat. Das ist normal in der Politik, dass dann jeder auch die Federn an seinen Hut stecken will. Mir geht es aber darum, dass ich heute Morgen zum ersten Mal eine aggressive Debatte zu diesem Thema erlebt habe.
Das muss eine Ausnahme bleiben. Bonn und die Frage des Standortes für diese entwicklungspolitischen Dinge muss in unser aller Interesse sein und darf nicht zwischen den einzelnen Gruppen ausgespielt werden. Das ist meine Bitte für die nächste Zeit: dass wir alle – alle, ich schließe uns alle dabei ein – wieder zu einem Stil zurückkommen, der der Region hilft und der das Beste für dieses Thema in Nordrhein-Westfalen herbeiführt. – Danke schön.
Zunächst herzlichen Dank, Herr Minister Schneider. Wir kennen ja unterschiedlichste Taktiken in der Fragestunde, um Antworten auszuweichen. Eine haben wir eben bei Ihrer Vorgängerin in der Fragestunde erlebt.
Sie lassen jetzt den Rollladen runter. Das würde ich dann akzeptieren, wenn Sie diese Haltung auch durchhalten würden. Sie haben sich aber in der Öffentlichkeit, auch in der Presse, zu dieser Sache geäußert. Ich finde, dann ist es das Recht des Parlaments nachzufragen. Dann ist es schlecht, wenn man den Rollladen runterlässt,
weil wir einen ähnlichen Anspruch haben sollten wie Journalisten.
Meine Frage ist deshalb: Sie haben sich ja in der „WAZ“ so geäußert, dass Sie jetzt die Stelle – Zitat – so besetzen werden, „dass es politisch passt“.
Da es sich hier – ohne den Namen zu nennen – um eine ehemalige Mitarbeiterin der Grünen gehandelt hat, ist es für uns schon erstaunlich, dass das offenbar bei dieser Regierung nicht passt.
Ja, Herr Präsident. – Ich frage Sie deshalb: Warum passt es denn politisch nicht, wenn eine Grüne in Ihrem Haus Einzug halten sollte?
Herr Minister, Sie haben auf meine Nachfrage gesagt, dass Sie bei solch – wörtlich – „diffizilen Fragen“ wie der Besetzung der Stelle eines Pressesprechers Abstimmungen für normal oder sogar für sinnvoll erachten. Halten Sie es von Ihrem Amtsverständnis her wirklich für normal, dass die Besetzung einer Position wie der eines Pressesprechers durch die Staatskanzlei beeinflusst wird?
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Minister, wir haben jetzt gelernt, dass Transparenz und Redebereitschaft bei Ihnen eine Frage des richtigen Zeitpunktes und des Themas ist. Ich habe Sie eben nach dem Amtsverständnis gefragt und nicht nach Datenschutz und Personen. Sie haben mitgeteilt, dass das bei Ihnen auf eine kollektive Absprache bei Personalien hinauslaufe. Das sei halt so.
Ich darf Sie fragen: Ist das ein allgemeines Führungsprinzip in dieser Landesregierung? Sprich: Haben sich Ihre Kolleginnen und Kollegen im Kabinett auch so verhalten? Werden bei denen die Personalien in dieser Gewichtsklasse auch durch Einflussnahme der Staatskanzlei entschieden, oder ist das Ihre persönliche Amtsführungsspezialität?
Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Innenminister, ich verstehe und respektiere, dass Sie keinerlei Auskunft über internes Regierungshandeln geben wollen. Das ist auch korrekt. Wie aber erklären Sie sich, dass ausweislich der Stützfrage des Kollegen Börschel offensichtlich Kenntnisse über solche internen Aktenvermerke, handschriftlichen Zusätze etc. vorliegen? Können Sie ausschließen, Herr Innenminister, dass unter Ihrer Regierungsverantwortung solche Akten Abgeordneten bekanntgegeben worden sind?
Danke schön, Frau Präsidentin. Aus eigener Erfahrung aus der letzten Wahlperiode weiß ich, dass die Fragestunde immer bis zum Ende des jeweiligen Themenblocks durchgeführt worden ist.
Aus eigenem Miterleben vieler schöner Fragestunden weiß ich auch: Wir haben respektiert, dass das vor allem ein Instrument der Opposition ist. Wir haben heute im ersten Teil erlebt, dass etwa ein Drittel der Fragen von den Regierungsfraktionen als Stützfragen kamen. Das war damals nicht üblich. Das ist auch eine stilistische Frage und eine Frage des Umgangs.
Wenn das der neue Stil ist, okay.
Herr Minister, Sie haben zunächst die beiden ehrenamtlichen Vorgängerinnen, Frau Schmidt-Zadel und Frau Gemkow, sehr gelobt und haben gesagt, dass sie ihr Amt hervorragend erfüllt haben – daran besteht kein Zweifel im Haus.
Jetzt haben Sie uns erklärt, dass es so viele neue Aufgaben gebe, die eine hauptamtliche gute Dotierung erforderten. Können Sie uns sagen – die UNKonvention und alles andere war ja schon da –, welche nationalen und internationalen oder auch Landesgesetze neue Aufgaben zwischen August und September gebracht haben, die Sie zu dieser Entscheidung geführt haben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir durch den Antrag der FDP die Gelegenheit haben, nicht nur
über die Gebühren und deren Eintreibung zu diskutieren, sondern auch über die Frage, wofür diese Gebühren ausgegeben werden.
Allerdings muss ich dem Kollegen Witzel in einem Punkt, der seinen Antrag angeht, schon widersprechen. Der Antrag hat die Überschrift „Hohe Gebühreneinnahmen verpflichten zu hochwertigem Rundfunk“. Diese Position teile ich nun gar nicht, denn es sind nicht die hohen Einnahmen, die zur Qualität verpflichten, sondern der Auftrag und die Verfassung.
Meiner Ansicht nach ist es wichtig, sich das vor Augen zu führen; denn es gibt in der Tat eine besondere Form der Privilegierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks durch den Staat, durch die Gesetzgebung, einen besonderen Schutz, eine Entwicklungsgarantie, die de facto auch eine Finanzierungsgarantie beinhaltet. Wer derartigen besonderen staatlichen Schutz genießt, muss eben auch entsprechend seines Auftrags zur Vielfalt in der Meinungsbildung beitragen, der muss in den Bereichen Information, Kultur, auch Unterhaltung Vielfalt und Qualität bieten, um diese besondere Privilegierung zu rechtfertigen.
Ich will einen Gedanken aufnehmen, den der Kollege Keymis in der letzten Runde angesprochen hat, ein Zitat vom Kollegen Staatsminister Beermann aus Sachsen, der die entsprechende Arbeitsgruppe der Länder leitet und sagt: Wir müssen verstärkt über den Auftrag diskutieren. – Ich finde es schon richtig, darüber zu diskutieren, ob wir die derzeit 65 öffentlich-rechtlichen Radioprogramme brauchen, ob es notwendig ist, all diese auch noch hier in digitalisierter Form empfangen zu können. Es geht also nicht nur darum, fünfmal den WDR zu hören, sondern hinzu kommen in Zukunft im digitalen Radio alle 65 Programme, glasklar empfangbar. Ich denke, da werden schon Doppelungen zu entdecken sein: 21 TVProgramme, fünf analoge Spartenkanäle, jeweils drei digitale Spartenkanäle bei ARD und ZDF. Da ist schon die Frage berechtigt: Was ist Grundversorgung, und was geht darüber hinaus?
Das ist nicht nur eine quantitative Frage, sondern auch eine qualitative Frage.
Ich rate, dass wir diese Diskussion führen, weil sie genau wie die Gebühren mit der Frage der Akzeptanz zu tun hat.
Wir wünschen uns als überzeugte Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine möglichst hohe Akzeptanz bei denen, für die dieser Rundfunk veranstaltet wird. Dann muss man darüber diskutieren, warum sich große Teile der Gesellschaft, insbesondere der jungen Menschen aus
dem Konsum dieser öffentlich-rechtlichen Programme heute schon weitgehend ausklinken. Wenn wir wissen, dass sich an manchen Abenden bei ARD oder ZDF der Altersschnitt bei weit über 60 Jahren befindet, dann kann mit den Programmen nicht alles zum Besten stehen.
Die Frage lautet also: Brauchen wir so viele Kanäle? Und vor allem: Brauchen wir so viele öffentliche Kanäle?
Ich nehme einmal das Beispiel der digitalen und der Spartenkanäle. Ich denke, dass es im digitalen Zeitalter mit 300, 400 Programmen, die wir heutzutage im Fernsehen empfangen können, sehr darauf ankommt, eine Marke zu bilden. Natürlich weiß jeder, dass es zunächst einmal für das Überleben wichtig ist, wo man auf dem EPG, bei dem elektronischen Programmführer, landet. Ist man auf der Position 1, 2, 3, 4, 5 oder auf 37 und verschwindet da irgendwo? Aber das kann es alleine nicht sein.
Ich glaube, dass es wichtig ist, eine Marke darzustellen, damit die Konsumenten im digitalen Zeitalter eine klare Vorstellung davon haben, was ihnen dieses Programm bietet. Insofern finde ich es in der Entwicklung schon besorgniserregend – sowohl bei ARD als auch bei ZDF –, wenn wir eine immer stärkere Spezialisierung in den Digitalprogrammen beobachten. Soll heißen: Die Kinderprogramme fallen aus dem Hauptprogramm heraus und landen im Kinderkanal, die Kulturprogramme kommen entweder zu Arte oder zu 3sat, die Informationsprogramme aus dem Hauptprogramm in den Infokanal.
Es kommt also zu einer immer stärkeren Verspartung, die zu einer Gleichförmigkeit im Hauptprogramm führt, die ich für problematisch halte. Es kann nicht sein, dass wir an manchen Tagen hintereinander nur noch Krimi plus Volksmusik und anschließend eine Talkrunde sehen. Wo finden sich noch hinreichend Dokumentationen, wo die entsprechenden Auslandsberichte etc.? Es kann nicht sein, dass die hochwertigen Programme alle irgendwo in dem Zeitraum 23 Uhr und später versteckt werden.
Es geht also auch um die Frage der Kannibalisierung innerhalb der Sender: Wie binde ich im digitalen Zeitalter die Zuschauer, insbesondere die jüngeren ein? Da gibt es spannende Versuche. Das ist – das gebe ich gerne zu – ein kleiner Widerspruch zu dem eben Gesagten. ZDFneo ist ein wunderbarer Versuch, spannende und interessante Unterhaltung insbesondere für jüngere Zielgruppen zu machen.
Allerdings hätte ich mir die eine oder andere Serie amerikanischer oder sonstiger Provenienz, die jetzt bei ZDFneo läuft, durchaus auch im ZDF
Hauptprogramm vorstellen können. Das hätte den einen oder anderen jüngeren Zuschauer auch dorthin gelockt. Da müssen also diejenigen, die die Programme entwickeln, sehr genau überlegen, wie weit sie das Hauptprogramm von ARD und ZDF noch weiter entkernen wollen.
Der nächste Punkt, den ich ansprechen will, ist nicht von regionalem Patriotismus geprägt, weil dieser Sender in Nordrhein-Westfalen zu Hause ist, sondern er hat auch etwas mit Programmqualität und mit der Frage zu tun: Was wollen wir uns von den Rundfunkgebühren leisten, und was tun die Sender für ein solches Programm? Ich rede von dem Sender Phoenix, der mit beachtlichem Personalbestand noch in Bonn – Gott sei Dank – angesiedelt ist. Mein Eindruck ist, dass sich dieser Sender eine beachtliche Kernzuschauerschaft erarbeitet hat und hochwertige Programmanteile bietet,
gleichzeitig aber durchaus die Besorgnis da ist, dass die beiden Elternteile, die Phoenix unterhalten, nämlich WDR und ZDF, dieses gewachsene Baby im digitalen Zeitalter vielleicht nicht mehr ganz so ernst nehmen oder so lieb haben. Es würde mich freuen, wenn wir einen Konsens darüber entwickeln könnten, dass sich die NordrheinWestfalen allemal als Sachwalter von Phoenix verstehen.
Meinen Nachfolger im Fernsehrat des ZDF, Herrn Eumann, bitte ich diese Fahne weiterzutragen. Ich glaube, wir müssen ein Auge darauf werfen – in Köln und in Mainz.
Nächster Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Frage, die eben auch schon angeklungen ist, nämlich: Was gehört zu diesem Auftrag, und was gehört zu den Verbreitungswegen auf der digitalen Seite? Um es etwas präziser zu formulieren nehme ich einmal die Diskussion über die Apps, die wir in den letzten Monaten gehabt haben. Das betraf die Frage, ob es richtig ist, dass öffentlichrechtliche Anstalten jeden Verbreitungsweg und den vielleicht auch noch als erste und mit teurem Geldeinsatz nutzen?
Gibt es hier vielleicht – das muss man diskutieren; das ist nicht gesetzlich geregelt – auf der einen Seite die Legitimation, das Programm, für das man einen Auftrag hat, über jeden Verbreitungsweg auszuspielen, und gleichzeitig vielleicht auch eine gewisse Verpflichtung und Rücksicht, auf neue junge Marktteilnehmer auf privater Seite zu nehmen? Es kann nicht der Sinn sein, dass, wenn ein neuer Markt wie bei den Apps entsteht, die Öffentlich-Rechtlichen als Erste mit Masse und so ho
hem Geldeinsatz in den Markt hineingehen, dass für andere junge neue Teilnehmer dort kein Platz mehr ist.
Das ist eine Geschichte, bei der wir sehr genau hinschauen müssen, dass da auch ein fairer Wettbewerb entsteht.
Ich nehme ein besonders simples und prägnantes Beispiel, bei dem offensichtlich schon einmal ein Versuch schiefgegangen ist. Wir wissen, dass nicht jeder digitale Spartenkanal erfolgreich sein kann. Da ist schon manch einer gescheitert. Aber wenn ich mir anschaue, welche Bemühungen es im Markt schon gegeben hat, zum Beispiel im digitalen Spartenbereich einen Krimisender aufzubauen, und ich dann einmal nachzähle, wie viel „Tatorte“ und „Tatort“-Wiederholungen in einer Woche in den insgesamt 22 ARD-Programmen auftauchen, dann wundert es mich nicht, dass man einen privaten Krimisender nicht gestemmt bekommt.
Ich glaube, auch darauf müssen wir ein Auge werfen.
Ich will einen Punkt erwähnen, der bezüglich der Frage, welchen Umfang, welche Qualität wir im öffentlich-rechtlichen Bereich in den nächsten Jahren haben wollen, in den letzten Monaten große Wellen geschlagen hat. Das ist die Frage, was Öffentlich-Rechtliche im Internet dürfen. Was haben wir mit diesem Dreistufentest jetzt erreicht? Ich habe die entsprechende Arbeitsgruppe im ZDF anderthalb Jahre geleitet. Das war verdammt viel Arbeit, aber ich glaube sie war gut und sinnvoll, weil doch einiges zutage getreten ist – positiv wie negativ –, was wir ohne den Test nicht gelernt hätten.
Das Eine ist: Es gibt überhaupt keinen Zweifel daran, dass es zum Auftrag der ÖffentlichRechtlichen gehört, gerade für jüngere Zielgruppen dieses Angebot und ein darüber hinaus gehendes Angebot auch im Internet zu präsentieren. Es kann überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass dieses angesichts der Neutralität der Verbreitungswege völlig richtig ist. Gleichzeitig ist aber angesichts der Kreativität auch der Online-Redaktionen durchaus schwierig zu sagen: Was gehört im Internet noch zum Auftrag, und was gehört nicht mehr dazu?
Es ist gut und richtig gewesen, dass die Sender, der WDR genauso wie das ZDF – hier kenne ich die Zahlen ganz gut – zig Tausende Seiten aus dem Netz entfernt haben.
Doch, ich glaube, dass das richtig ist,
weil man selber gemerkt hat, dass nicht alles dorthin gehört, Kollege Keymis. Ich habe eine Vielzahl von Beispielen dafür. Es gibt im Internet Angebote der Öffentlich-Rechtlichen, die nicht zum Auftrag gehören: ob das Spiele sind oder andere Dinge. Es ist schön, dass es so etwas gibt, aber das muss man nicht mit Gebühren finanzieren.
Wenn ich eine Jugendsendung oder eine Krimisendung mache, dann muss ich im Internet nicht auch noch Games anbieten. Das können andere tun. Das gehört nicht mehr zum öffentlich-rechtlichen Auftrag. Und zu den Gewinnspielen: Schauen Sie sich mal an, was auf den Seiten rund um das „Aktuelle Sportstudio“ an Gewinnspielen, an Geschicklichkeitsspielen, an sportlichen Wettbewerben angeboten wurde. Das alles muss nicht sein; denn es gehört nicht mehr zum Informationsauftrag.
Umgekehrt – nur damit der Kollege Keymis vielleicht wieder ein bisschen versöhnt ist –: Ich glaube – das haben wir auch aus dem Dreistufentest gelernt –, dass wir noch einmal an die Verweildauerkonzepte so, wie sie bei allen öffentlich-rechtlichen Sendern ziemlich ähnlich praktiziert werden, was ja super komplex ist – wie lange dürfen Serien und zeitgeschichtliche Inhalte drin bleiben? – heran müssen; die sind zu eng gehalten. Es kann zum Beispiel nicht richtig sein, dass wir zeithistorische Dokumente nach einigen wenigen Monaten schon aus dem Netz entfernen; die können aus meiner Sicht deutlich länger angeboten werden.
Der letzte Punkt zu diesem Thema: Wir haben beim Dreistufentest auch durch die ökonomischen Gutachten gelernt, dass im Moment, so wie die Werbemärkte im Online-Bereich aussehen, die öffentlich-rechtlichen Angebote in diesem OnlineWerbemarkt eine relativ geringe Verdrängungswirkung haben. Aber ich bin ziemlich sicher, dass sich das deutlich ausbauen und steigern wird, wenn die mobilen Endgeräte stärker genutzt werden: Wenn man also mobiles Internet stärker auch öffentlichrechtlich nutzen kann, wird auf dem dortigen Programmbukett öffentlich-rechtliches Programm anderes stärker verdrängen. Darauf müssen wir einen Blick werfen.
Zum Abschluss: Nicht nur der Zeitpunkt, zu dem wir über Gebühren diskutieren, ist der richtige, auch über den Auftrag und die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist zu diskutieren. Das ist eine permanente Aufgabe. Kein Mensch wird Gebühren gerne freiwillig und in vollem Unfang jederzeit fröhlich bezahlen. Es ist wichtig für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dass die, die zu seinen möglichen Kunden gehören, die Qualität schätzen und das Programm kennen
und dass wir mittelfristig auch – dabei bleibe ich – über die Frage einer fairen Verteilung der Finanzmittel zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk diskutieren. Dazu gehört für mich, dass mittelfristig der öffentlich-rechtliche Rundfunk werbefrei ist.
Ich kann mir im öffentlich-rechtlichen Programm wunderbar eine Wetterkarte vorstellen, ohne vorher irgendein Mittelchen für meinen Kreislauf angeboten zu bekommen.
Es könnte ein Markenzeichen des öffentlichrechtlichen Rundfunks sein, ohne Werbeeinnahmen gutes Programm für möglichst viele Zuschauer zu machen. Dafür wollen wir dann auch gerne Gebühren bezahlen.
Ich weiß, dass das Amtsanmaßung ist, Herr Präsident. Ich hoffe, in Ihrem Sinne zu sprechen.
Herr Abgeordneter Kollege Keymis, Sie fragen, warum keiner über die Qualität der Privaten spricht. Sehen Sie nicht den Unterschied? Die einen werden mit staatlich eingeforderten Geldern alimentiert, und die anderen müssen sich selber finanzieren. Deshalb reden wir über die Frage „Qualität“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen: Der jetzt vorliegende Staatsvertrag, den Frau Ministerin vorgestellt hat, ist ein guter Staatsvertrag; denn er ist von einer guten Landesregierung mit einem guten Minister ausgehandelt worden.
Einige kurze Highlights, die uns und mir wichtig sind: Erstens ist die Entwicklung in der Tat, Frau Ministerin, durch die Harmonisierung zwischen dem Länderrecht, dem Staatsvertrag, dem Jugendmedienschutz auf der einen Seite und dem Jugendschutzgesetz des Bundes auf der anderen Seite positiv. Es war dringend nötig, hier eine Harmonisierung herbeizuführen.