Franz-Josef Knieps

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das BurgiGutachten hat interessante Aspekte aufgezeigt, ist hilfreich und verdient deshalb eine intensive, durchdachte Bewertung. Es zeigt auch neue und gute Wege auf, wie die Stadtwerke in eine bessere Zukunft gehen können.
Deshalb müssen wir in Ruhe überlegen, was zu entscheiden ist. Wir wollen starke Energieunternehmen. Wir wollen auch, dass die Energieunternehmen überörtlich tätig sein können. Was wir nicht wollen, ist ein Schnellschuss, wie ihn Bündnis 90/Die Grünen hier vorlegen.
Nein.
Nein, das ist ein Entwurf von Ihnen, Herr Becker.
Meine Damen und Herren, in vielen Kommunen arbeitet das Handwerk mit den Stadtwerken hervorragend zusammen. Es bestehen Kooperationsverträge, die mit Leben gefüllt werden. Aber es besteht die Gefahr von Ungleichbehandlungen, wenn man sich nur Teile des Gutachtens zu eigen macht bzw. Teile des Gutachtens herauspickt.
Mit Formulierungen, wie Sie in Ihrem Entwurf stehen, werden wir dem Ziel des Gutachtens nämlich nicht gerecht. Wir wollen, dass es einen fairen Wettbewerb unter den Energieunternehmen gibt.
Das Gemeindewirtschaftsrecht ist für überhastete Entscheidungen eben nicht geeignet.
Herr Becker, wir brauchen durchdachte rechtssichere Grundlagen. Im Übrigen, Sie haben eben die Anhörung angesprochen. Sie war interessant. Sie war auch ein wenig einseitig,
was die Bestückung anging, aber es wäre sicherlich kein Fehler gewesen, wenn man auch das Handwerk beteiligt hätte.
Wir sind nicht gefragt worden, Herr Becker. Wir wären gerne dabei gewesen …
Herr Becker, wir wären gerne dabei gewesen. Wir sind nicht gefragt worden.
Aber sei es, wie es ist.
Wir müssen …
Wir müssen dieses Burgi-Gutachten in Ruhe analysieren, um dann zu richtigen Entscheidungen zu kommen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss ein versöhnliches Wort sagen. Dies ist mein letzter Tag hier im Plenum. Dies ist meine letzte Rede im Plenum. Trotz aller Kontroversen
darf ich mich bei allen Kollegen, mit denen ich zusammenarbeiten durfte, für die fast immer faire Zusammenarbeit recht herzlich bedanken. Ich muss Ihnen sagen: Es waren fünf interessante und für mich auch wichtige Jahre. In diesem Sinne wünsche ich diesem Hohen Hause noch viele erfolgreiche Jahre. Denn wenn dieses Hohe Haus erfolgreich arbeitet, geht es den Bürgern im Lande gut. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schaffung der Einheitlichen Ansprechpartner – kurz: EA – ist ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zur Dienstleistungsfreiheit in Europa.
Zusammen mit der Europäischen Union arbeiten wir seit Jahren an dieser und anderen Maßnahmen, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen leichter Zugang zur Verwaltung zu verschaffen. Daher hat der Wirtschaftsausschuss bereits am 11. November 2009 dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zugestimmt.
Die Mehrheit des Wirtschaftsausschusses hat sich für die Beibehaltung der Pflichtaufgabe zur sogenannten Erfüllung nach Weisung ausgesprochen. Die Mehrheit hat zugestimmt, im ganzen Land nicht mehr als 18 Einheitliche Ansprechpartner anzustreben.
In mehreren Kommunen oder Körperschaften sind die Pläne für die Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners schon weit fortgeschritten. Die Kammern und Verbände sind in die Entwicklungsprozesse eingebunden und haben sich bisher intensiv und weise engagiert. Dafür danke ich im Namen der CDU-Fraktion.
Das Land wird pünktlich die IT-Strukturen für den Einheitlichen Ansprechpartner einrichten. Dazu gehört zum Beispiel das Einstiegsportal mit dem sogenannten EA-Finder. Auch hierbei muss es effiziente Kooperationen geben.
Meine Damen und Herren, noch fehlt die abschließende Vereinbarung für die Verständigung zwischen den beteiligten Kommunen und Kammern. Ich bitte vor allem die kommunalen Spitzenverbände sehr herzlich, die bereits seit einiger Zeit laufenden Gespräche zu intensivieren und zu einem konstruktiven Abschluss zu führen, der eine Mustervereinbarung enthält. Dann werden wir wiederum einen Schritt hin zu mehr Übersichtlichkeit für kleine und mittlere Unternehmen bei Verwaltungsabläufen erreichen, wie es maßgebliches Ziel der CDUWirtschaftspolitik ist.
Den vorliegenden Änderungsantrag von SPD und Grünen lehnen wir ab, da die Übertragung auf die Kommune als pflichtige Selbstaufgabe dazu beitragen könnte, dass wir bei 18 Einheitlichen Ansprechpartnern künftig auch 18 verschiedene Modelle haben werden. Dies widerspricht der Intenti
on der Schaffung von verlässlichen und übersichtlichen – eben Einheitlichen – Ansprechpartnern. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Wirtschaftsausschuss hat am 20. September letzten Jahres auf Antrag der SPD-Fraktion eine Anhörung zur Nutzung von Geothermie und deren Anwendungsmöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. In dieser Anhörung haben Praktiker und Wissenschaftler mit uns über die Potenziale der Erdwärme und die praktischen Hemmnisse diskutiert, die einer breiten Anwendung derzeit noch entgegenstehen.
Bereits in der Anhörung wurde deutlich, dass in Bezug auf die Nutzung der Geothermie in Nordrhein-Westfalen über alle Fraktionen hinweg breiter Konsens besteht. Ich freue mich, dass es auf Basis dieser Anhörung gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen auf den Weg zu bringen. Alle Fraktionen haben mich gebeten, diesen Antrag in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses heute vorzustellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, private Haushalte verbrauchen nahezu 90 % ihrer Energie für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Hier bestehen große Einsparpotenziale, die durch Wärmedämmung, kontrollierte Be- und Entlüftung und den Einsatz maßgeschneiderter Heizsysteme erschlossen werden können.
Die geologischen Bedingungen zur Nutzung der Geothermie in NRW sind bestens bekannt; denn der Geologische Dienst hat den Untergrund landesweit genau untersucht und stellt die Erkenntnisse auf einer CD-ROM zur Verfügung. Seit dem letzten Sommer können alle Bauherren, Architekten und Planer diese Informationen nutzen, um vor dem Umbau oder Neubau einer Heizungsan
lage zu prüfen, ob sich der Einsatz einer Wärmepumpe lohnt.
Gleichzeitig erhöhen die steigenden Preise für Primärenergie den Anreiz, sich solchen Technologien zuzuwenden.
Die Technik ist vorhanden, das Potenzial in Nordrhein-Westfalen bekannt und die Wirtschaftlichkeit bei geeigneten geologischen Rahmenbedingungen gegeben. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Marktdurchdringung der Wärmepumpe entscheidend zu verbessern.
Hinzu kommt, dass Nordrhein-Westfalen in dieser Technologie führend ist. Rund ein Drittel der über 18.000 im Jahre 2005 in Deutschland verkauften Wärmepumpen wird in NRW hergestellt. Von den bundesweit 114.000 betriebenen Pumpen wird jede fünfte hier betrieben.
Darüber hinaus gibt es in NRW beispielgebende Projekte, zum Beispiel zwei Neubausiedlungen in Dortmund und Werne mit 90 beziehungsweise 140 Wohneinheiten. Auch öffentliche Gebäude wie das Neanderthal-Museum in Mettmann, die Verwaltung der Stadtwerke Bochum oder das „Super C“ an der RWTH Aachen werden bereits mit dieser Technik betrieben.
Wir wollen mit dem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen ein deutliches Zeichen setzen. Unser Ziel ist es, die Nutzung der Wärmepumpen aus ihrer Nische zu holen und die darin liegenden Potenziale bekannter zu machen.
Die überwiegende Zahl der Heizungsanlagen wird derzeit mit Öl und Gas betrieben. Der bundesweite Marktanteil der Wärmepumpe für Heizungen und Warmwasseraufbereitung liegt hingegen nur bei 4 %. In der Schweiz wird bereits bei 40 % der Neubauten diese Technologie angewandt. Die Anwendungsmöglichkeiten sind dort wesentlich besser bekannt. Zugegeben: Begünstigt wird diese Technik durch die geologischen Gegebenheiten in der Schweiz.
In der Anhörung haben alle Sachverständigen bestätigt, dass bei der Marktdurchdringung weder die Wärmepumpentechnik noch die Wirtschaftlichkeit wesentliche Hemmnisse darstellen. Die Hindernisse lägen vor allen Dingen im praktischen Bereich. So werden von Architekten häufig grundsätzlich Gas- oder Ölheizungen geplant. Teilweise fehlt es an dem erforderlichen Know-how im Bereich der Bohrtechnik und Wärmepumpentechnik bei den Heizungsbauern, und auch die zunächst höheren Investitionskosten für den Einbau einer Anlage können die Bauherren abschrecken.
Wir unterstützen in unserem Antrag die Landesregierung dabei, die Zukunftsenergie Geothermie mit ihren vielfältigen Potenzialen als einen energiepolischen Schwerpunkt beizubehalten. Auch die Arbeit der „Landesinitiative Zukunft“ und der Wärmepumpenplatz NRW unter dem Dach der neuen Energieagentur NRW helfen dabei, diese Technologie einem größeren Kreis bekannter zu machen.
Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung auf, ein „Leitprojekt Energiewärmesiedlungen NRW“ aufzulegen, das Kommunen, Projektentwickler und Energieversorger ermutigt, im Rahmen bestehender Programme die Nutzung der Geothermie verstärkt zu berücksichtigen. Das Land selbst kann im Bereich des Bau- und Liegenschaftsbetriebes prüfen, welche Möglichkeiten für den Einsatz von Geothermie in seinem Bestand gegeben sind.
Ein Punkt ist mir aus der Erfahrung als Präsident einer Handwerkskammer noch wichtig. Für die Technik von morgen müssen wir heute junge Leute begeistern. Deshalb müssen wir die Ausbildung im Bereich der Bohr- und Gebäudetechnik intensivieren und noch weiter verbessern.
Auch der Landtag selbst sollte bei seiner eigenen Energieversorgung mit gutem Beispiel vorangehen. Einige Kollegen aus der EnqueteKommission „Auswirkungen längerfristig stark steigender Preise von Öl- und Gasimporten auf die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW“ haben hier vor einigen Monaten den Dialog mit dem Direktor des Landtags und der Verwaltung aufgenommen. Ziel ist es, die Energieversorgung der Landtagsbehörde zu verbessern und den Landtag zu einem Energievorbild zu entwickeln. Die Möglichkeiten für den Einsatz von Erdwärme sollen hier ebenfalls geprüft werden.
Der Wirtschaftsausschuss, meine Damen und Herren, spricht sich einhellig für eine verstärkte Anwendung der Erdwärmenutzung aus. Da dies der letzte Punkt ist, werden Sie sicherlich alle mit Begeisterung diesem Antrag zustimmen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Eumann, ich möchte ein klein we
nig zur Versachlichung der Debatte beitragen und dieses Thema etwas ruhiger angehen.
Die Landesregierung, meine Damen und Herren, hat uns heute den Bericht über den Dialog Wirtschaft und Umwelt NRW vorgelegt. Bei dem Thema und der eben geführten Diskussion fiel mir der Kategorische Imperativ des Philosophen Immanuel Kant ein, der den Politikern sicherlich bekannt ist, ein. Er sollte auch für die Wirtschaft gelten. Er heißt: Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit Grundlage einer allgemeinen Gesetzgebung sein könnte. – Mit anderen Worten: Wir nehmen auch die Wirtschaft in die Pflicht.
Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen geht neue Wege. Wir muten den Menschen mehr Eigenverantwortung zu. Das gilt auch für unsere Unternehmen und Unternehmer, für Industrie, Mittelstand und Handwerk. Wir wollen neue Eigenverantwortung in neuer Freiheit. Wir wollen den Unternehmen in NRW nicht nur Vorschriften machen. Wir wollen miteinander sprechen. Wir wollen miteinander gemeinsame Ziele durchbringen.
Der Politikwissenschaftler nennt das gute Regierungsleitung: gute politische Rahmenbedingungen, Rechtstaatlichkeit und verantwortungsvoller Umgang mit politischer Macht. Dies wollen wir durch neue Offenheit, neues Vertrauen und Gleichberechtigung in allen Bereichen.
Bei der vorherigen Landesregierung war das nicht immer so. Zu ihren Gleichberechtigungen gehörte die Wirtschaft eher nicht dazu. So wurden Vorschriften erlassen und Erlasse vorgeschrieben. Heute leiden unsere Unternehmen immer noch unter den vielfach überflüssigen Maßnahmen. Daher setzt die neue Landesregierung mit Unterstützung durch CDU und FDP nun auf den Dialog Wirtschaft und Umwelt Nordrhein-Westfalen. Wir gehen mit unseren Machtressourcen behutsam um, so, wie wir uns in unseren Unternehmen behutsam den Umgang mit den Ressourcen in Wirtschaft und Umwelt wünschen. So wird der politische Kommunikationsfluss in einem Verhandlungssystem sichergestellt. Das ist der entscheidende Unterscheid zur bisherigen Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Freiheitliches Verständnis von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat basiert in der Demokratie auf dem Mitmachen. Staatliche Regulierung, die auf Unverständnis stößt und dann durch Zwang umgesetzt werden muss, kann niemals effizient sein. Wenn es jedoch um Umwelt und Wirtschaft geht, haben wir gar keine andere Wahl, als effizient zu sein. Wenn wir in Dialogform zusammenarbeiten, wenn wir gemeinsam Verwaltungshandeln beglei
ten, wenn wir auf Gesetze und Verordnungen verzichten, dann pflegen wir gutes Regieren. Dann nehmen wir den Menschen und den Unternehmer in NRW mit, anstatt ihnen nur die Vorschriftenpistole auf die Brust zu setzen. Wer mit seinem Betrieb wirtschaftlich arbeiten will, muss auf den Ressourcenverbrauch achten. Das ist systemimmanent.
Es ist aber auch kein sprachliches Wunder, wenn sich die Begriffe Ökologie und Ökonomie in nur einem Buchstaben unterscheiden. Ökonomisch steht für sparsam. Ökologisch steht für umweltfreundlich. Jeder Unternehmer handelt also ökologisch, wenn er mit seinen Betriebsressourcen ökonomisch umgeht.
Allerdings besteht häufig für viele Selbstständige und Inhaber kleiner Betriebe Nachholbedarf. An diesem Punkt wollen wir durch den Dialog zu einer Lösung beitragen. Wir wollen gute Beispiele bekanntmachen und Wissen transferieren. Wir wollen Bürokratie abbauen und verhindern.
Wenn dies alles geschieht, wenn zum Beispiel der Stromverbrauch, der Flächenbedarf und die Wassernutzung weiter zurückgehen, dann sinkt auch der politische Bedarf, in Umweltangelegenheiten immer wieder mit neuen Vorschriften einzugreifen. Unsere Wirtschaftsministerin Christa Thoben hat dies alles mit den Worten zusammengefasst: Wir wollen handeln, nicht behandeln. – Das muss, kann und wird der einzige Weg sein, den eine Landesregierung mit CDU und FDP geht.
Ich bin davon überzeugt, dass dies nicht nur von der Wirtschaft, vom Handwerk und den Menschen so gesehen und verstanden wird. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass diese Absicht auch von Ihnen in der SPD und bei den Grünen verstanden und nachvollzogen wird.
Herr Remmel, ich bin auch damit einverstanden, Standards zu setzen. Ich bin damit einverstanden, dass die EU-Vorschriften 1:1 umgesetzt werden. Machen Sie einfach mit. Treten Sie mit in den Dialog ein und stimmen Sie der Landesregierung doch einfach einmal zu. Sie werden sehen, dass unsere Politik Nordrhein-Westfalen richtig gut tut.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sozial ist, was Arbeit schafft. Es ist unsozial, ein Bundesland mit über eine Million Arbeitslosen zu hinterlassen.
Es ist unsozial, ein Schulsystem zu hinterlassen, das junge Menschen nicht ausreichend auf die Berufswelt vorbereitet.
In Nordrhein-Westfalen fehlen Ausbildungsplätze,
und bundesweit geht die Ausbildungsbereitschaft allgemein zurück. Im Bund sind zurzeit 354.500 ohne Ausbildungsvertrag: 15 % mehr als im Vorjahr.
Jawohl, schlimmer denn je.
Wir haben aber auch 9 % unbesetzte Lehrstellen. Das sind immerhin 134.400.
Das Handwerk bildet hier allerdings eine Ausnahme. Das Verhältnis von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Ausbildungsplätzen ist seit vielen Jahren konstant. Wie wir alle, auch Sie von der Opposition, wissen, stellen kleine und mittlere Unternehmen den Großteil der Ausbildungsplätze in Deutschland.
Dennoch haben viele der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Handwerksbetriebe große Sorgen. Viele Firmen haben keinen finanziellen Spielraum und keine ausreichende Perspektive, um einen jungen Menschen für mehrere Jahre in eine Ausbildung zu nehmen. Wer nicht weiß, ob seine Firma in zwei Jahren noch existiert, stellt kaum einen Lehrling ein. Allein im Bezirk der Handwerkskammer Köln sind in den letzten fünf Jahren 45.000 Mitarbeiter verloren gegangen – die Zahl sank von 240.000 auf 195.000 –, und das bei einer steigenden Mitgliederzahl bei den Betrieben.
Diese neuen Betriebe sind in der Regel allerdings Kleinstbetriebe in zulassungsfreien Berufen, die nicht ausbilden können oder dürfen. Das ist eine Folge der Novellierung der Handwerksordnung, die – zum Beispiel im Fliesenlegerhandwerk – keine Meisterpflicht mehr erfordert. Hier sind nicht einmal mehr Gesellenprüfungen nötig. Dass hier die Ausbildungsbereitschaft zurückgeht, liegt für alle auf der Hand.
Schuldzuweisungen dürfen aber nicht nur an die Wirtschaft gehen. Es zeigt sich nämlich, dass das Problem des Mangels an Ausbildungsplätzen auf gewisse Regionen beschränkt ist, in denen in der Vergangenheit der Strukturwandel verpasst oder durch eine fehlende Wirtschaftspolitik schlecht begleitet wurde. Viel wichtiger ist es, mit einer klugen und vorausschauenden Wirtschaftspolitik den Firmen bessere Chancen zu eröffnen und ein besseres Klima zu vermitteln. Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ hat vorgestern geschrieben:
„Unternehmen fühlen sich wohl in NRW“. Das ist doch ein guter Neuanfang.
25 % der Jugendlichen sind zurzeit nicht ausbildungsfähig oder nicht ausbildungswillig.
Viel wichtiger ist es daher auch, dass wir unseren Jugendlichen wieder bessere Chancen bieten, so gut ausgebildet zu werden, dass die Firmen erkennen: Unsere Jugendlichen in NRW sind wieder ausbildungsfähig und ausbildungswillig.
Die neue Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers ist hier auf dem richtigen Weg. Wir bauen an einem neuen Bildungssystem, und wir bauen an einer neuen Wirtschaftspolitik. Wir bauen an einem neuen NRW.
Die CDU hat die Landtagswahl 2005 unter anderem mit der Aussage gewonnen, dass wir den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zumuten wollen. Das gilt auch für die jungen Menschen. Das gilt für Betriebsinhaber und auch für Politiker.
Ich teile den Aufruf des DGB nicht, wieder und wieder irgendwelche Notprogramme oder Sonderausgaben für die Ausbildung ins Leben zu rufen. Debatten über Ausbildungsplatzabgaben führen uns hier überhaupt nicht weiter. Vielmehr gehören Fragen zur Flexibilität auf den Prüfstand. Fragen zur Entfernung zwischen Wohnort und Lehrstelle gehören ebenso dazu wie die Frage des Berufswunsches.
Allerdings geht es auch um die Ausbildungsvergütung. Wenn hier argumentiert wird, dass immer zwei Unterschriften unter den Verträgen stehen, so sage ich: Das ist richtig. – Richtig ist aber auch, dass die Frage nach der Ausbildungsvergütung gestellt werden muss, wenn es den Betrieben schlechter geht. In den letzten Jahren sind immerhin 30 % der Betriebe im Bauhauptgewerbe insolvent geworden. Die anderen haben seit zehn Jahren unter einer schwachen Konjunktur gelitten. Darum muss zumindest die Frage erlaubt sein, ob man hierüber reden sollte.
Mehr Eigenverantwortung für einen jungen Menschen heißt auch: Suche selbst mit nach einer Ausbildungsstelle. – Ich bin davon überzeugt, dass der persönliche Einsatz, zum Beispiel die persönliche Vorsprache in einem Betrieb, auch ein hervorragendes Mittel ist. Allein im Bezirk der
Handwerkskammer Köln sind derzeit über 300 freie Ausbildungsplätze gemeldet. In NRW sind es fast 1.500. 27 Lehrstellenwerber bei den IHKs, den Handwerkskammern und den Kammern der freien Berufe entfalten großes Engagement und konnten allein im Jahr 2006 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze akquirieren.
Mehr Eigenverantwortung zuzumuten heißt aber auch, den Betrieben klar zu machen, dass wir bereits in wenigen Jahren einen erheblichen Mangel an Fachkräften haben werden. Wer heute ausbildet, wird sich morgen über diesen Schritt freuen, und er sichert die Zukunft seiner Firma und seines Berufsstandes.
Mein Appell richtet sich deswegen auch an die Betriebe: Bildet aus, auch über den Bedarf hinaus.
Übrigens appelliere ich in jeder internen Handwerkssitzung und auch in jeder externen Sitzung an die Betriebe und weise sie darauf hin, dass sie eine hohe Verantwortung haben. In dem Punkt sind wir uns völlig einig.
Aber es gibt auch positive Signale. So ist Ende April in den IHKs bei den unterschriebenen Lehrstellenverträgen ein Plus von 2,3 % zu verzeichnen. Beim Handwerk sind es sogar 2,5 % mehr als im Vorjahr.
Vor zehn Tagen erfuhren wir durch die Umfragen, dass 62 % der Einwohner in NRW mit der neu begonnenen Politik von CDU und FDP einverstanden sind. Diese Politik von CDU und FDP wird Früchte tragen, auch bei der Wirtschaftsbelebung und somit bei der Bereitschaft, wieder mehr Lehrlinge auszubilden.
Bauen Sie mit. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, muten auch Sie sich mehr Eigenverantwortung zu. Trauen Sie sich, den klugen Entscheidungen der neuen Landesregierung zuzustimmen. Sie werden feststellen: NRW kommt wieder.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Eine vom grünen Koalitionspartner befreite SPD-Fraktion stellt Anträge zur Entlastung von Energiewirtschaft und Industrie und zur Ankurbelung von Bauwirtschaft und Handwerk.
Das ist zumindest ein guter Anfang. Die Kohlendioxid-Reduzierung und der Emissionshandel beschäftigen Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit nun bereits seit einigen Jahren. Nach der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls im Jahr 2000 hat sich Deutschland verpflichtet, bis 2012 die CO2Emissionen um 21 % im Vergleich zu 1990 zu verringern. Eine Verringerung um 19 % haben wir bereits erreicht. Von 2000 bis 2002 hat es allerdings unter der rot-grünen Regierung einen Anstieg bei Kraftwerken und Privathaushalten gegeben.
Im Oktober 2003 hat das EU-Parlament eine Richtlinie für das System des Emissionshandels erlassen. Dies führte im Jahr 2004 dazu, dass Deutschland den ersten sogenannten Nationalen Allokationsplan erlassen hat. In diesem ersten Plan von 2005 bis 2007 werden 859 Millionen t Emissionszertifikate an die Antragsteller verteilt. Für die Jahre 2008 bis 2012 sollen es 844 Millionen t sein. Hiervon entfallen fast 60 % auf Energiewirtschaft und Industrie.
Bis zum 30. Juni 2006 muss der zweite Nationale Allokationsplan für den Emissionshandel bis 2012 der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden. Bei der Überarbeitung soll vor allen Dingen eine Vereinfachung der Zuteilungsregeln erfolgen, insbesondere eine Reduzierung der 58 möglichen Zuteilungsvarianten, die kleine und mittlere Betriebe nur schwer durchschauen können.
Übrigens verursachen 52 % der 1.849 in Deutschland emittierenden Anlagen nur 2 % der Gesamtemissionen. Auch hier wäre aus Gründen der Entlastung für die Betriebe und Verwaltungen über eine Entbürokratisierung nachzudenken.
Ich nenne das Stichwort Bagatellschwelle. Es ist von untergeordneter Bedeutung, wo der Ausstoß an Treibhausgasen gesenkt wird. Wichtig ist, dass er gesenkt wird. Der Einsatz von Technologien, die dazu beitragen, wird durch die Ausgabe han
delbarer Emissionsreduktionseinheiten wirtschaftlich gefördert. Die nationalen Zertifikate werden in Deutschland auch weiterhin kostenfrei erteilt und sind innerhalb der EU frei handelbar.
Dass dies ein schwieriges Thema ist, kann belegt werden. Ich erinnere hier nur an den Konflikt in der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung im März 2004, wo insbesondere Minister Clement als Oberlobbyist der Kohleindustrie von den Grünen kritisiert wurde.
Meine Damen und Herren, eines der Hauptziele für Energiewirtschaft und Industrie ist die Sanierung von Altanlagen, da hier erhebliche Minderungspotenziale auszuschöpfen sind. Genau darin liegt unsere Stärke. Nutzen wir unsere Forschungskapazitäten in Nordrhein-Westfalen! Nutzen wir die Pfiffigkeit unserer Ingenieure und unserer technischen Handwerksbetriebe! Hier können wir uns in Deutschland und in NRW neue Arbeitsfelder für die Zukunft erschließen. Deutschland und NRW verfügen über breit gefächerte Industriestrukturen und leistungsstarke Branchen mit großer Innovationsdynamik. Unser technologisch hoher Standard steht mit an der Weltspitze. Unsere Qualität und Verlässlichkeit zeichnen Deutschland im Wettbewerb aus.
Meine Damen und Herren, nicht umsonst konnten wir den Zeitungen kürzlich entnehmen, dass in Nordrhein-Westfalen neue Kraftwerke geplant sind. In Deutschland sind derzeit 24 neue Kraftwerke in Planung, davon allein zehn in NordrheinWestfalen. Ich nenne nur die Standorte für Gas in Hürth und Hamm sowie für Steinkohle in Duisburg und Datteln. Hier werden die weltweit modernsten Kraftwerke mit der modernsten Technologie errichtet – und sie werden damit zu Musterfällen für Export von Spitzentechnologie aus Deutschland. Unsere Politik muss alles daran setzen, dass die Kraftwerksprojekte zügig umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, es ist aktive Klimaschutzpolitik, neue Techniken nicht zu behindern. Insofern wäre unser Handeln hier effektiver, wenn wir nicht nur eine recht magere Unterstützungsaussage für unsere Kommunen beim Gebäudesanierungsprogramm machen, wie es die SPD heute fordert.
Selbstverständlich müssen wir bei der Sanierung unserer Gebäude voranschreiten. Hier zeichnen sich vor allen Dingen kleine und mittlere Firmen und Handwerksbetriebe durch ein großes Fachwissen aus. Dieses Wissen aus der täglichen Arbeit an der Sanierungsfront müssen wir auch ins Ausland exportieren. Das haben CDU und SPD in
der Bundesregierung so auch in den Genshagener Beschlüssen im Januar festgehalten
Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass der Fortschritt der Gebäudesanierung in Deutschland weltweit höchstes Niveau erreicht hat. Deutschland und die deutschen Köpfe haben der Welt viele zurzeit angewandte Technologien geschenkt. Heute müssen wir der Welt neue Technologien schenken, um negative Folgen der älteren Ideen abzumildern.
Die Bundesregierung und somit Deutschland gehen vorbildlich voran, wenn im Gebäudesanierungsprogramm bis 2009 mindestens 1,5 Milliarden € Kreditvolumen zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich sollen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau Kommunalkredite für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden in Höhe von 17 Milliarden € bereitgestellt werden. Durch den Energiepass werden Fördermaßnahmen unbürokratischer und zügiger ausgeteilt.
Meine Damen und Herren, wenn Sie sagen, die Landesregierung habe nichts getan, kann ich Ihnen entgegnen, dass der „Gebäude-Check Energie“ weitergeführt wird, den die alte rot-grüne Regierung zum 31. Dezember 2005 hat auslaufen lassen. Noch wichtiger und vor allen Dingen effektiver ist die Möglichkeit der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen; denn ohne die Handwerker ist das Gebäudesanierungsprogramm wohl kaum durchzuführen. Diese Möglichkeit wird das Sanierungstempo beschleunigen.
Einige Prozesse – das wurde eben schon gesagt – sind noch offen und müssen vorangetrieben werden. So fehlen uns beispielsweise noch die Daten der Emissionen von 2005. Daher schlägt die CDUFraktion ebenso wie die SPD vor, diesen Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu überweisen – in der Hoffnung, dass die Bundesministerien bis dahin die entsprechenden Zahlen liefern können. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Europa steht vor einem neuen Gemeinschaftswerk, der europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Diese Richtlinie wird zentrale Bedeutung für die weitere Entwicklung der Dienstleistungsmärkte in der Europäischen Union haben.
Nach intensiven Diskussionen soll die Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union im Januar im Europäischen Parlament beraten werden. Die Bedeutung der Richtlinie ist gleichermaßen groß wie die Umstrittenheit des Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission. Daher ist es grundsätzlich richtig, dass sich der Landtag mit diesem wichtigen Thema heute auseinander setzt.
Selbstverständlich wird Nordrhein-Westfalen von den Auswirkungen der Richtlinie betroffen sein, nicht zuletzt, weil wir Außengrenzen mit zwei europäischen Nachbarstaaten besitzen, die viel flexibler sind als wir in Deutschland.
Der Richtlinienentwurf ist insbesondere durch Kritik der mittelständischen Unternehmen, des Handwerks und der Gewerkschaftsseite in Europa hervorgerufen. Dabei war ein hochinteressanter europäischer Meinungsbildungsprozess zu beobachten, der dazu geführt hat, dass alle großen Parteien im Europäischen Parlament die Vorlage der Kommission letztlich ablehnen. Nach den kürzlich erfolgten Abstimmungen im Binnenmarktausschuss, auf deren Ergebnisse ich noch eingehen werde, hat der Richtlinienentwurf ein völlig anderes Gesicht erhalten. Im Vorfeld hat sich das deutsche Handwerk massiv für wesentliche Änderungen eingesetzt – Herr Priggen, Sie haben Recht –, mit Unterstützung zahlreicher Abgeordneter des Europäischen Parlaments aus Nordrhein-Westfalen und dieser Landesregierung.
Bevor ich auf das Erreichte näher eingehe, möchte ich mich zunächst mit den umfassenden Anträgen der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen auseinander setzen.
Die SPD-Fraktion hat bei ihrem Antrag leider zweierlei übersehen, Herr Eumann:
Zum einen lässt die weitere zeitliche Abfolge zur Beschlussfassung über den Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie keine weitere Studie zu. Aus meiner Sicht gibt es hierfür auch keinen Bedarf, da jetzt konkretes politisches Handeln gefordert ist und entsprechende Mehrheiten im Europäischen Parlament für sachgerechte Positionen erzielt werden müssen.
Zum anderen übersieht der Antrag der SPDFraktion aber auch, dass es wenig hilfreich ist, wenn von Bundesländern versucht wird, Definitionen eines europäischen Dienstleistungsbegriffs vorzunehmen. Es ist ersichtlich, hiermit kommen wir politisch nicht weiter. Letztlich würde die Umsetzung des Antrags der SPD-Fraktion nur Zeit und Geld kosten. Beides haben wir nicht. Dafür trägt im Übrigen auch die bisherige Landesregierung die Verantwortung.
Der Antrag der Grünen ist inhaltlich wesentlich besser ausgearbeitet als der SPD-Antrag. Allerdings ist man leider der Versuchung unterlegen, sich zu einer Vielzahl von Themenbereichen zu äußern. Damit wird eine klare politische Zielsetzung, die noch Umsetzungschancen haben könnte, nicht erkennbar, Herr Priggen. Letztlich ist Ihr Antrag schön ausgearbeitet, mit viel Text versehen, aber unpraktikabel. Daher lehnen wir auch die Drucksache 14/879 der Grünen ab.
Die Europäische Volkspartei hat gemeinsam mit den Liberalen im Binnenmarktausschuss einige wichtige Änderungen des ursprünglichen Kommissionsentwurfs durchgesetzt:
In Art. 1 wurde die Regelung neu aufgenommen, dass die Bestimmungen der Richtlinie den Dienstleistungsverkehr zwar erleichtern sollen, aber bei gleichzeitiger Gewährung einer hohen Qualität der Dienstleistung. Verschiedene Bereiche von Art. 1 wurden ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen: die Liberalisierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen, die solche Dienstleistungen erbringen, und das Arbeitsrecht, insbesondere die bestehenden Bestimmungen für die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern.
In Art. 2 wird ausdrücklich erwähnt, dass die kommunale Daseinsvorsorge nicht eingeschränkt werden soll.
Außerordentlich bedeutsam ist ferner, dass die Entsenderichtlinie und die Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als spezielle Richtlinien Vorrang vor der Dienstleistungsrichtlinie erhalten. Dies ist in Artikel 3 geregelt.
In den Artikeln 34 bis 37 soll eine Kernforderung des deutschen Handwerks umgesetzt werden. Danach wird „der Zielmitgliedstaat für die Kontrolle der Tätigkeit des Dienstleistungserbringens in seinem Hoheitsgebiet zuständig sein“.
Schließlich hat der Binnenmarktausschuss in seiner Mehrheit das Herkunftslandprinzip, also den Kernbereich der Richtlinie, in wesentlichen Punkten bereits verändert. Die Mitgliedstaaten sollen danach unter anderem die Möglichkeit erhalten, verbindliche Umwelt-, Sicherheits- und Sozialstandards durchzusetzen. Dies steht in Art. 16.
Hierzu muss man kritisch anmerken, dass diese Regelung noch keine klaren Konturen aufzuweisen hat. So bedarf es aus meiner Sicht klar erkennbarer und praktikabler Einschränkungen des Herkunftslandprinzips, damit auch künftig deutsche mittelständische Unternehmen in einem fairen Wettbewerb mit anderen Unternehmen der europäischen Mitgliedstaaten Dienstleistungen in Deutschland erbringen können. Hier bedarf es noch eines nachvollziehbaren und transparenten Verfahrens, um derartige Standards festzulegen.
Auch die Kontrollregelungen – das ist ein ganz wichtiger Punkt – für unsere Verwaltungsbehörden in Deutschland müssen insbesondere praktikabel sein. Denn leider mussten wir schon im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union
erfahren, dass Sozial- und Wettbewerbsstandards dann nichts helfen, wenn die Kontrollmöglichkeiten nicht praktikabel sind.
Sie können ganz sicher sein, dass sich meine Fraktion gemeinsam mit der Landesregierung, insbesondere mit Herrn Europaminister Breuer, nachdrücklich für die letztgenannten Regelungen einsetzen wird. Daher kommt es auf schnelles politisches Handeln und nicht mehr auf unpraktikable Beschlussanträge der Oppositionsfraktionen an. Wir lehnen den Antrag der SPD und den Antrag der Grünen ab. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD war in wechselnden Kombinationen 39 Jahre Regierungspartei in Nordrhein-Westfalen. Sie hat der neuen CDU/FDP-Landesregierung einen Scherbenhaufen hinterlassen, angefangen bei der Zahl der Arbeitslosen über die Staatsverschuldung bis hin zu einem unterdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum unseres Landes. Gerade in der Wirtschaftspolitik hinterlässt die SPD ein Trümmerfeld.
Die CDU-Landtagsfraktion hat genau vor einem Jahr ein Gutachten vorgestellt, das das Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung in ihrem Auftrag angefertigt hat. Ziel war es, die Zukunftspotenziale unseres Landes auszuloten. Die Autoren kamen zu dem Schluss, dass es in Nordrhein-Westfalen eine unüberschaubare Vielzahl von Initiativen gibt. Für jeden findet sich etwas. Ich zitiere Seite 155 dieses Gutachtens:
Es gibt in der Programm- und institutionellen Förderung eigentlich keinen Ansatz des förderpolitischen Instrumentariums, der in NRW nicht in irgendeiner Weise existent ist. So lässt sich der Eindruck nicht vermeiden - hierauf weisen auch einzelne Gesprächspartner hin -, dass die Vielzahl in den politischen Förderansätzen ein Maß an Unschärfe erreicht hat und zu geringe Fokussierung des Mittelstandes vermittelt. Philosophie der Landespolitik schien es bislang zu sein, für jedes Problem eine konkrete Maßnahme und damit Antwort formulieren zu wollen und nicht wie beispielsweise in BadenWürttemberg stärker durch die Setzung von Rahmenbedingungen und damit indirekte Maßnahmen Politik zu betreiben.
Der zurzeit noch bestehende Gemischtwarenladen von Rot-Grün wird von Rot-Grün verantwortet. Insofern ist es zumindest eigenartig, jetzt einen solchen Antrag zu stellen. Es ist zwar immer gut, wenn ein Sünder Reue zeigt und endlich zu besseren Einsichten gelangt. Aber so zu tun, als ob man selbst immer den Pfad der Tugend beschritten hätte, ist einfach scheinheilig und frech.
So hat die Ministerin in der Ausschusssitzung bereits klargestellt, dass an der Umsetzung der Forderungen bereits gearbeitet wird. Ihr jetzt vorzuhalten, dass sie NRW nicht innerhalb von zwei Monaten saniert hat, kann nicht von den politischen Verantwortlichkeiten ablenken.
Natürlich werden wir die Förderinstrumente optimieren. Es freut mich übrigens, dass auch die Opposition schon die Notwendigkeit gesehen hat, die Instrumente der alten Landesregierung zu optimieren. Deshalb werden wir besonders darauf achten, dass die Instrumente hinsichtlich des bürokratischen Aufwandes und des dazugehörigen Beratungsangebots den Bedürfnissen der kleineren Betriebe und der Existenzgründer gerecht werden. Der Antrag selbst entbehrt damit jeder Grundlage.
Die Fördermaßnahmen werden bei der NRWBank konzentriert. Zurzeit wird an der Entwicklung neuer Instrumente gearbeitet. Die Landesregierung baut zum Beispiel ein Fördercontrolling auf, um ineffiziente Programme zu identifizieren und einzustellen. Klar ist, dass es eine Förderung für alles und jeden wie bisher nicht weiterhin geben kann. Die Mittel sollen auf Gründungen und auf kleine und mittlere Betriebe konzentriert werden.
Mit der Erhöhung der Mittel für die Meistergründungsprämie trotz angespannter Haushaltslage gehen wir einen konkreten Schritt zur Stärkung gerade dieses Förderbereichs und zeigen, dass wir bereit sind, funktionierende Förderansätze der alten Landesregierung fortzusetzen und damit die im Antrag gewünschte Kontinuität der Förderpolitik zu gewährleisten - allerdings zu besseren und effizienteren Konditionen.
Auch deshalb hat die neue Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen mit dem Koalitionsvertrag die Unterstützung und Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen in einer nie da gewesenen Eindeutigkeit in den Mittelpunkt ihrer Wirtschaftspolitik gestellt.
Dieser Leitlinie wird die Politik in NordrheinWestfalen ohne Wenn und Aber folgen. Aber nicht nur im Bereich der Förderpolitik, sondern in der gesamten Landespolitik sind die kleinen und mittleren Unternehmen auf dem Weg von den Sonntagsreden in den Mittelpunkt des praktischen Handelns. Denn die Landesregierung weiß um die Bedeutung gerader dieser Unternehmen, wenn es um Ausbildungs- und Arbeitsplätze geht, wenn es um das Zahlen von Steuern und nicht zuletzt um die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung geht.
Auch wenn die von Rot-Grün hinterlassene desolate Haushaltslage die Gestaltungsspielräume erheblich einengt, wird die Landesregierung dem Mittelstand die Basis für eine erfolgreiche wirtschaftliche Zukunft in Nordrhein-Westfalen geben. Im Zusammenwirken von effizienten Förderin
strumenten und besseren Rahmenbedingungen wird der Mittelstand in Nordrhein-Westfalen eine neue Chance bekommen. Mit einer guten Entwicklung des Mittelstandes werden wir unser Bundesland vom letzten Platz der westlichen Flächenländer bei den wirtschaftlichen Rahmendaten zu den Erfolgen, die wir aus den südlichen Bundesländern kennen, führen. Unser Land hat es einfach nicht verdient, immer den letzten Platz einzunehmen.
Frau Ministerin Thoben und die gesamte neue Landesregierung haben bei der Umsetzung der notwendigen Schritte die absolute Unterstützung der Koalition. Konstruktive Vorschläge der Opposition nehmen wir gerne entgegen. Wir werden dieses Gespräch mit Freuden im Wirtschaftsausschuss fortführen. - Ich danke Ihnen.