Thomas Ehbrecht

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Über kaum etwas im Bildungsbereich wird heute so viel geschrieben und gesprochen wie darüber, dass die Menschen ständig weiterlernen müssen, um nicht zurückzubleiben - persönlich, gesellschaftlich und beruflich. Man ist sich heute bewusst, dass in der Schule Gelerntes als Vorrat für ein ganzes Leben einfach nicht ausreicht. Neben den Schülern, den Auszubildenden und den Studierenden wird heute nunmehr auch von Erwachsenen erwartet, dass sie lernen, sich fortbilden und weiterentwickeln, kurz gesagt also, dass sie innovativ und kreativ bleiben.
Noch vor 50 Jahren waren Erwachsene, die Weiterbildungsseminare besuchten, mit der Frage konfrontiert: Hast du das nötig? Weiterbildung war gewissermaßen das Eingeständnis eines Kompetenzdefizits. Heute müssen sich Erwachsene, die sich nicht weiterbilden, fragen lassen: Du hast es wohl nicht nötig? Sie werden gewissermaßen wegen Lernunfähigkeit schief angesehen. Lebenslanges Lernen hat sich nicht nur als Idee und als Konzept, sondern auch praktisch, sozial und politisch zu einem selbstverständlichen Teil des menschlichen Lebens entwickelt.
Seit einigen Jahren erfährt in diesem Zusammenhang in Deutschland die Third Mission zunehmend mehr Aufmerksamkeit im Hochschulbereich. Bereits seit 2011 werden hierfür Hochschulen gefördert, die sich außerhalb der Kernmissionen Lehre und Forschung engagieren. Unter anderem mit dem Wettbewerb „Mehr als Forschung und Lehre!
Hochschulen in der Gesellschaft“ wurden Hochschulen aufgefordert, darzustellen, wie sie sich in die Gesellschaft einbringen. Wie auch unter dem Begriff des lebenslangen Lernens finden sich in der Third Mission viele Begriffe wieder, die die Themenfelder wissenschaftliche Weiterbildung,
Technologietransfer und Innovation unter einem Oberbegriff vereinen. Dies sind also jene Aspekte, die nicht vollständig durch die erste oder zweite Mission der Hochschulen abgedeckt werden.
Meine Damen und Herren, die grundsätzliche Richtung des hier vorliegenden Entschließungsantrages können wir als Fraktion durchaus befürworten. Um die Digitalisierung und weitere gesellschaftliche Veränderungen angemessen gestalten zu können, ist es aus wirtschaftlicher Sicht zunehmend wichtig, dass nach einer Phase der Ausbildung weitere hochschulische Bildungsangebote bereitstehen, um ein lebenslanges Lernen zu ermöglichen.
Positiv hervorgehoben werden kann hierbei mit Blick auf die Nr. 1 des Antrags, dass die Landesregierung mit dem Bund-Länder-Programm „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“, der Richtlinie zum Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Öffnung von Hochschulen, aber auch mit eigenen Ausschreibungen wie „Innovation plus“, „Qualität plus“ oder zu Open Educational Resources (OER) den Hochschulen Möglichkeiten zur Entwicklung von digitalen Lehr- und Lernformaten gegeben hat. Eine Weiterentwicklung und Verwendung im Rahmen von Weiterbildungsangeboten ist grundsätzlich möglich und erwünscht.
Die einzige Problematik an Ihrem Antrag sehe ich in den Punkten zur Querfinanzierung. Die Querfinanzierung der Aktivitäten im Kontext der Weiterbildung durch den Bereich Lehre würde das Beihilferecht berühren. Die Weiterbildung an Hochschulen befindet sich in einem Spannungsfeld, da sie einerseits sinnvoll und politisch gewollt ist, andererseits aber aufgrund des bestehenden Weiterbildungsmarktes mit privaten Anbietern EU-beihilfekonform realisiert werden muss. Im Niedersächsischen Hochschulgesetz ist eindeutig geregelt, dass für alle Studierendenangebote außer für grundständige Bachelorstudiengänge und konsekutive Masterstudiengänge verpflichtend kostendeckende Gebühren zu erheben sind.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, dass der Antrag viele durchaus begrüßenswerte Punkte
enthält, jedoch die Notwendigkeit der Finanzierung wieder nicht zu Ende gedacht worden ist. Aber wir wollen nicht streng sein; denn, wie eingangs schon erwähnt, die Möglichkeit des lebenslangen Lernens ist auch auf diesem Gebiet durchaus gegeben.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und danke Ihnen ebenfalls für Ihre Aufmerksamkeit. Bleiben Sie gesund!
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal freut es mich, dass Herr Bode sich an dem schönen Backgroundoffice unseres Kollegen Christian Grascha erfreuen durfte. Ich hoffe, er hat nicht getäuscht, es wird alles immer den Tatsachen
entsprechen. Lieber Kollege Grascha, ich bin mir sicher, dass das so ist.
Man hat Freude am Homeoffice. Das haben meine Vorredner hier übereinstimmend festgestellt. Seit Jahren hat sich das Konzept des Homeoffice nicht nur in Deutschland, sondern weltweit bewährt. In der Corona-Krise ist es weiter vorangekommen. Das Modell Homeoffice wird also großflächig ausgebaut.
Das Homeoffice wird die neue Normalität nach der Corona-Krise werden. Zu diesem Fazit - da habe ich mein Homeoffice mal angezapft - ist auch das Stuttgarter Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation gekommen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, laut dieser Studie hat die große Mehrheit der Unternehmen - fast 90 % - die Erkenntnis gewonnen, dass Homeoffice möglich sei. Dass dadurch irgendwelche Nachteile entstünden oder entstanden sind, ist nun einfach nicht Fakt. Fast ebenso sind viele der Ansicht, dass aus Sicht der Unternehmen der Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von zu Hause aus zu arbeiten, künftig nicht mehr abgelehnt werden kann.
Allerdings legt die Studie auch einige der sich ergebenden Probleme des Homeoffice offen, bei denen es noch Nachbesserungsbedarf gibt.
Das am häufigsten genannte Defizit ist eine fehlende Strategie gegen die sogenannten Entgrenzungserscheinungen, also dass die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit im Homeoffice bei vielen verschwimmt. Daran müssen wir noch arbeiten. Die Studie hat hierzu leider noch kein richtiges Ergebnis hervorgebracht. Die Verantwortlichen und die Führungskräfte in den Unternehmen sind noch dabei, entsprechende Lösungen zu finden. Da gibt es also noch Probleme.
Außerdem fehlt es noch an der Erkenntnis - vielleicht auch an der Erfahrung - bei der Führung auf Distanz. Aber mit Distanz leben wir ja jetzt immer mehr. Ich glaube, da werden wir auch zu einem Ziel kommen.
Weitere Schwierigkeiten werden immer noch aufgezeigt, wenn es darum geht, Dokumente elektronisch zu signieren. Die Verfahren gibt es schon, aber auch da sind wir noch nicht einheitlich auf einer Welle, sodass dort Dinge natürlich dann auch entsprechend in die Wertung und in die Wertigkeit mit hineinkommen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, der von Ihnen vorgelegte Entschließungsantrag ist in seinen
Grundzügen durchaus begrüßenswert und zielt darauf ab, den Arbeitsalltag für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erleichtern. Es finden sich in ihm allerdings auch einige Passagen, die noch mit einem Fragezeichen behaftet sind. Grundsätzlich positiv an der Ausweitung des Homeofficekonzepts und an dem mobilen Arbeiten ist zu sehen, dass es ein gutes Mittel ist, eine Verwaltung auch in Krisenzeiten - so, wie wir es ja während der Corona-Pandemie erfahren konnten - aufrechtzuerhalten. In den Betrieben, aber auch bei uns in den Kommunen etc. war es überall das probate Mittel.
Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen sind schon gute Ansätze. Denn es bringt an vielen Stellen eine deutliche Erleichterung der weiteren Lebenssituation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich. Ich nenne hier nicht nur, obwohl das auch schon ein bisschen kritisch ist, die Pflege von Angehörigen bzw. die Betreuung der Kinder, wenn es mal kurzzeitig sein muss. Das lasse ich lieber einmal außen vor. Aber ich kann sagen: Bin ich zu Hause, bin ich die beste Alarmanlage. Das muss man auch feststellen. In diesen Zeiten ist das auch nicht so abwegig.
Arbeitspausen können eingehalten werden, man ist etwas offener, wie man sie selbst einteilen möchte, und kann dadurch auch effektiver arbeiten. Die längeren Anfahrtszeiten zur Arbeit werden gespart. Es spart natürlich auch das Auto, das nicht eingesetzt werden muss. Von der Kostenseite her ist es natürlich begrüßenswert.
Die Punkte 4, 5 und 6 in Ihrem Antrag, die die steuerlichen Aspekte betreffen, sollten wir noch einmal beleuchten. Das konnten wir jetzt noch nicht so ganz feststellen. Da sollten wir das MF dann auch mit einbeziehen.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Ich glaube, wir werden dort auf eine übereinstimmende Ziellösung kommen. Das wichtigste ist aber: Business as usual, jederzeit und überall. Ich freue mich auf jederzeit gute Beratungen. Bleiben wir gesund!
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Wie soll der fünften Mobilfunkgeneration in Niedersachsen zum Durchbruch verholfen werden?
Die Digitalisierung ist eines der zentralen Projekte der Landesregierung. Der Landtag hat zur Umset
zung des „Masterplans Digitalisierung“ ein Sondervermögen von 1 Milliarde Euro beschlossen.
Darüber hinaus stellt der Bund Mittel zur Digitalisierung zur Verfügung. Diese stammen zum Teil aus den Erlösen der Versteigerung der 5GFrequenzen durch die Bundesnetzagentur. Diese Mittel gilt es in Niedersachsen optimal zu nutzen.
Das Kürzel „5G“ steht für die fünfte Mobilfunkgeneration. Die Übertragung ist etwa 100-mal schneller als der aktuelle Mobilfunkstandard 4G, auch LTE genannt. Spätestens seit der Versteigerung der Frequenzen im vergangenen Jahr ist der neue Mobilfunkstandard Gegenstand zahlreicher politischer Planungsprozesse.
Sowohl der Bund als auch das Land Niedersachsen entwickeln Ansätze, um der fünften Mobilfunkgeneration schnell zum Durchbruch zu verhelfen.
1. Welche Förderansätze hat der Bund in diesem Kontext entwickelt, und wie hat das Land Niedersachsen bislang daran partizipieren können?
2. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung darüber hinaus, um möglichst schnell eine gewisse Durchdringung im Flächenland Niedersachsen zu erreichen?
3. Gibt es bereits aktive 5G-Komponenten in Niedersachsen?
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie ist Niedersachsen flächenmäßig mit dem LTE-Standard versorgt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frage an den Minister: Was sieht die Mobilfunkstrategie des Bundes vor?
Herr Präsident! Hochgeschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bringen wir es auf den Punkt! 5G wird unser Leben noch mehr verändern, 5G wird sogar Leben retten. Deshalb kann ich nur wiederholen, was ich bereits vor zwei Plenarabschnitten sagte: Funklöcher ade - und das möglichst schnell!
Dieses effizient umzusetzen, ist nicht nur das Ziel des Masterplans Digitalisierung, nein, das ist auch schon in der realen Umsetzungsphase. Und die ersten aufgezeigten und bereits aktiven 5G-Komponenten in Niedersachsen nehmen 2020 und darüber hinaus weiter Fahrt - oder, besser gesagt, Funk - auf und bilden somit ein - man kann schon fast sagen - visionäres Netz in der noch jungen Geschichte der Digitalisierung in Niedersachsen und Deutschland.
Meine Damen und Herren, doch bis es 5G-fähigen Mobilfunk in der Fläche geben wird, muss weiterhin noch einiges in den notwendigen Planungsphasen umgesetzt werden. Uns ist klar: Es muss hier nun rasant Tempo aufgenommen werden. Das hat Niedersachsen mit seinen fast 8 Millionen Bürgerinnen und Bürgern und mehr als 4,1 Millionen Erwerbstätigen nicht nur verdient, sondern das benötigt es auch. Ich nenne hier nur die notwendigen rechtlichen Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung insbesondere hinsichtlich der Genehmigungsfreistellung von Antennen bis zu einer Höhe von 15 m und von Antennen auf Gebäuden sowie die Ausdehnung des Zeitraums der Genehmigungsfreiheit von mobilen Antennenanlagen. Aber auch hier sind wir in der Umsetzungsphase; unser Minister erwähnte es ja soeben auch.
Obwohl es in einigen Großstädten bereits erste 5G-Mobilfunkspots gibt, gibt es ebenso auch in einigen ländlichen Gebieten noch Stellen, an denen noch gar keine mobile Verbindung möglich ist. Dies ist ein Zustand, den wir natürlich ändern müssen und den wir auch ändern werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Betreiber der Mobilfunkfrequenzen und der Bund haben in einer Vereinbarung die Absicht erklärt, dass bis Ende 2021 durch neu zu errichtende Mobilfunkstandorte künftig 99 % der Haushalte in jedem Bundesland eine LTE-Versorgung erhalten sollen. Dies ist auch vertraglich zugesichert. Im Zusammenhang mit der 5G-Auktion hat es darüber hinaus bereits weitere Ausbauvorgaben gegeben, z. B. zur Versorgung an Autobahnen, an Bundes- und Landesstraßen sowie allen Zugstrecken und wichtigen Wasserstraßen.
Und eines ist doch klar - ich glaube, diese Auffassung teilen Sie alle hier mit mir -: Eine leistungsfähige Versorgung mit mobilen Datendiensten ist die Basis für die Gigabitgesellschaft von morgen. Nur bei optimaler Versorgung in allen Landesteilen können neue, innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen. Das haben wir als Niedersachsen auch verdient!
Meine Damen und Herren, die grundsätzliche Argumentationslinie, dass ein Land wie Deutschland und damit auch Niedersachsen eine gute und flächendeckende Mobilfunkversorgung benötigt - das sollte unser gemeinsamer Anspruch sein -, steht außer Frage. Es muss unser gemeinsames Credo sein, gute Ziele konsequent zu verfolgen. Dazu gehört eben auch die Digitalisierung in unserem Land auch mit 5G. Ich nenne nur: autonomes Fah
ren, Big Data, Künstliche Intelligenz, Industrie 4.0, Telemedizin, die Landwirtschaft und der Zugang auch an der berühmten letzten Milchkanne, die Universitäten, die Schulen, die Kindergärten - alle brauchen die nicht mehr wegzudenkende Digitalisierung in unserer temporeichen Gesellschaft.
Meine Damen und Herren, Funklöcher ade!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frage an die Landesregierung: Hat sich die Zusammensetzung der Mitarbeiterschaft im VW-Werk in Xinjiang seit dem Bau im Jahr 2017 verändert, und wenn ja, in welcher Form?
Danke.
Ja, wir machen Local Roaming Time.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein Wort zu Herrn Henze: Man kann auch alles schlechtreden. Uns geht es gut. Wir haben eine geringe Arbeitslosigkeit. Wir haben wachsenden Wohlstand. Wir haben Staatseinnahmen auf Rekordniveau. Unser Land steht momentan so gut da wie kaum je zuvor.
Diese komfortable Situation spiegelt sich natürlich in den Vorhaben unserer Landesregierung wider. In den Bereichen Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sind wir in diesem Jahr mit großen
Schritten vorangekommen, auch wenn das hier immer wieder anders gesehen wird. Wir haben viele Themen aus dem Koalitionsvertrag aufgegriffen und umgesetzt. Hierzu hat mein Kollege KarlHeinz Bley, andere Themenbereiche betreffend, bereits Stellung genommen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der Masterplan Digitalisierung, eines der umfassendsten Vorhaben einer Landesregierung im Bereich der Digitalisierung überhaupt, ist angelaufen und soll den Menschen noch in dieser Legislaturperiode eine breit ausgebaute digitale Infrastruktur sowohl in den Ballungsräumen als auch insbesondere in den ländlichen Regionen zur Verfügung stellen.
Daran anknüpfend, haben wir die im letzten Plenum vorgestellte Initiative für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunk und Internet entwickelt. Nach der im Sommer abgeschlossenen Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen durch den Bund können wir als Land nun auch auf diesem Gebiet Weichen stellen und einen Weg beschreiten, der uns in die digitale Zukunft führt.
Herr Kollege Bode, nochmals: Für die Mobilfunkinfrastruktur müssen umgehend die notwendigen Änderungen der NBauO, insbesondere hinsichtlich der Freistellung von Antennen bis zu einer Höhe von 15 m von der Genehmigungsbedürfigkeit und der dringend notwendigen Festlegung des Dachaustrittes als Bezugspunkt für die maßgebliche Höhe von Antennen auf Gebäuden, vorgenommen werden. Auch muss der Zeitraum der Genehmigungsfreiheit mobiler Antennenanlagen auf zwei Jahre ausgedehnt werden.
Hier muss die Landesregierung der im Koalitionsvertrag gegebenen Zusage zum Mobilfunkausbau gerecht werden. Hessen macht es uns schon vor. Der Entwurf liegt dort schon auf dem Tisch.
Ja, bitte!
Bitte!
Herr Kollege Schulz-Hendel, Niedersachsen war überhaupt das erste Land, das sich so in die Digitalisierung eingebracht hat, unter der Führung von Dr. Althusmann und unseres Sonderstaatssekretärs.
Wir haben zunächst einmal die ganzen Dinge kartiert. Wir haben ja den Masterplan aufgestellt, um erst einmal festzustellen, wo die 2G-Cluster liegen. Von den 99 haben wir im Grunde genommen noch 21. Dort wollen wir ja jetzt durch Local Roaming mit dem Aufstellen von Masten vorankommen. Wenn die Unternehmen das nicht untereinander abstimmen, also dort keine Masten installieren, muss das dann zwingend umgesetzt werden. Das geht ja auch aus unserem Entschließungsantrag hervor. Damit haben wir das antreiben wollen und auch angeschoben. Das hat natürlich seine Zeit gedauert, aber auch die genehmigungsrechtlichen Verfahren müssen dazu natürlich erst einmal abgearbeitet werden.
Wir werden den Plan jetzt jährlich immer weiter fortschreiben, damit wir sehen, wo wir vorangekommen sind. Wir wollen ja auf 99 % plus x, also auf 100 % kommen, damit Niedersachsen zukunftssicher und wirtschaftsstark bleibt.
So wollen wir die Digitalisierung gestalten. Das ist unser landespolitisches Credo. Da gehen wir jetzt konsequent vor. Die Digitalisierung wird dann auch für zukünftige Generationen gelten. Wir haben jetzt fast 8 Millionen Einwohner in unserem Land. Wer hier wohnt, fühlt sich hier wohl.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zurückblickend: In diesem Sommer haben die Frequenzversteigerungen bei 5G durch die Bundesregierung, mit dem folgenden Ziel herausgestellt, stattgefunden: Deutschland soll und muss Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für 5G werden.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, eben ist schon viel über die 5G-Funk-Breitbandversorgung, über die flächendeckende Breitbandversorgung, aber auch über den Mangel in unserem ländlichen Raum ausgeführt worden. Ich muss hierzu sagen, dass unser Minister Bernd Althusmann im Wirtschaftsministerium mit dem Sonderstaatssekretär Stefan Muhle angetreten ist und wir erstmalig und als erstes Bundesland überhaupt auf Bundesebene die Sache angegangen sind, um Cluster festzustellen, Funklöcher zu identifizieren und uns dazu auch auf Bundesebene einzubringen. Das Ganze haben wir zuletzt am 15. März 2019 gemacht. Wir haben die Bundesregierung und den Bundesrat aufgefordert, dort entsprechend nach vorne zu gehen.
Ich möchte ganz klar herausstellen: Jeder muss und soll überall in unserem Land unterbrechungsfrei mobil telefonieren können. Dazu gehört auch das Surfen. Das ist ganz klar das Ziel des Mobilfunkausbaus von Bund, Ländern und Kommunen.
Dazu gehört, dass die Mobilfunkanbieter die bestehenden Funklöcher und weißen Flecken beim Mobilfunk und beim mobilen Internet kurzfristig schließen. Nicht nur die Metropolen dürfen von der Digitalisierung profitieren. Gerade auch der ländliche Raum muss davon profitieren, wie ich bereits betonte. Daraufhin sprachen Sie, Herr Kollege Bode, vom Hasen. Ich sage es einmal aus der Jägersicht: Auch der muss es haben.
Ein Telefon kann immer irgendwo Leben retten, auch auf dem Land. Das gehört einfach dazu. Genauso brauchen wir jetzt die letzte Versorgung auch auf dem Land. Ich nenne natürlich die Landwirtschaft, die ihre Arbeiten in der Fläche verrichten und das industriemäßig umsetzen muss. Das
ist dafür ganz wichtig, das ist ganz klar. Genauso wirft auch die Telemedizin ihren Schatten voraus. Darin sind wir uns ja auch alle einig; natürlich wollen wir das angehen.
99 % LTE-Versorgung - das ist ein gestecktes Ziel - und das in jedem Bundesland. Natürlich gehört Niedersachsen dazu. Da wollen wir hinkommen. Dafür haben wir uns konkrete Vorgaben gesetzt, damit nicht nur an den Autobahnen, an den ICE-Trassen, auf den Staatsstraßen, am Schienennetz oder an den Seehäfen und im Kernnetz der Wasserstraßen Versorgung gegeben ist.
Zudem haben wir die Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung auch vertraglich zu den Ausbaumaßnahmen verpflichtet. Die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur haben mit den Anbietern über dieses Maßnahmenpaket, das über 60 Punkte aufweist und einige Schwerpunkte enthält, auf die ich kurz eingehen möchte, gesprochen, verhandelt und Festlegungen getroffen.
Zunächst bleibt festzustellen: Dem Bund sind Einnahmen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro zugeflossen. Wir haben die tatsächliche Versorgungssituation und die Ausbauerfolge auf diesem Sektor transparent aufgezeigt. Erwähnen möchte ich hierbei: Die Kommunen werden bei der Umsetzung des Förderprogramms und einem effektiven und kostengünstigen Ausbau entlastet. Wir haben Infrastrukturen und Liegenschaften identifiziert, die der Bund zum Aufbau von Mobilmasten bereitstellen kann. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen haben wir Beschleunigungspotenziale z. B. bei Genehmigungsverfahren oder im Baurecht ermittelt.
Sie sehen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der Bund und die Länder gemeinsam sind im Bereich des Mobilfunks auf einem, wie ich meine, guten Weg. Die richtigen Schritte sind eingeleitet worden. Ich glaube, wir bringen Niedersachsen weiter nach vorne. Die regierungstragenden Koalitionsfraktionen haben einen eigenen Entschließungsantrag unter Tagesordnungspunkt 27 eingebracht, den Sie bereits lesen konnten und in dem wir das Ganze noch etwas ergänzt haben. Deshalb lehnen wir momentan Ihre Anträge von Grünen und FDP ab. Ich möchte unter Tagesordnungspunkt 27 darauf genauer zu sprechen kommen.
Ich danke Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir funken weiter.
Funk-Cluster adé! - Das ist das selbstgesteckte Ziel der Regierungsfraktionen; denn keinen Empfang zu haben, ist und bleibt eine bittere Erfahrung. Dazu brauche ich nur auf die TagesschauSchaltung aus Meseberg zu eben jenem Thema zu verweisen.
Vor nunmehr etwa einem Jahr ist bei uns in Niedersachsen der Masterplan Digitalisierung angelaufen, der unser Land an die Spitze der flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland bringen soll. Eine der zentralen Fragen von heute besteht nun einmal in der ununterbrochenen Anbindung an Internet und Mobilfunk. Bisher sieht die Situation eher noch sehr düster aus. Nach über 25 Jahren Mobilfunk ist das selbstgesteckte Ziel noch nicht erreicht worden.
Meine Damen und Herren, die Bundesebene hat die lang erwartete Versteigerung der 5G-Lizenzen, wie von mir und vorhin auch schon vom Kollegen Domeier beschrieben, in diesem Jahr abgeschlossen. Die Versteigerung bringt dem Bund insgesamt 6,6 Milliarden Euro ein, doch bis es einen 5Gfähigen Mobilfunk in der Fläche geben wird, ist es noch ein sehr langer Weg, an dessen Anfang wir ja auch gerade erst stehen. Obwohl es in einigen Großstädten bereits erste 5G-Testfelder gibt, gibt es in einigen ländlichen Gebieten noch Stellen, an denen gar keine mobile Verbindung möglich ist. Dies ist natürlich ein Zustand, den wir ändern müssen und den wir auch ändern werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Neben den bereits besprochenen Entschließungsanträgen der Grünen und der FDP haben die regierungstragenden Koalitionsfraktionen mit dem hier vorliegenden Entschließungsantrag nun ihre eigene Idee der zukünftigen Entwicklung unseres Landes bei der flächendeckenden Mobilfunkversorgung vorgelegt. Dieser Antrag fordert ein konkretes Mobilfunkförderprogramm des Landes, das alle weißen Flecken der Mobilfunkversorgung mit einem vernünftigen Aufwand tilgt.
Die Landesregierung und das Wirtschaftsministerium sind sich der stetig steigenden Bedeutung mobiler Zugänge zur digitalen Infrastruktur absolut bewusst. Diese Entwicklung wird mit der Einführung von 5G einen weiteren wesentlichen Schub erhalten. Eine leistungsfähige Versorgung mit mobilen Datendiensten ist die Basis für die GigabitGesellschaft von morgen. Dies ist unsere Auffassung, die alle hier teilen. Nur bei optimaler Versorgung in allen Landesteilen können neue, innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.
Das Mobilfunknetz weist heute aber noch viel zu viele Lücken auf. Die Landesregierung strebt deshalb eine schnelle Verbesserung der aktuellen Mobilfunkversorgung bis 4G und eine schnelle Einführung von 5G an. Sie arbeitet derzeit an einem Landesmobilfunkförderprogramm für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in den Regionen, die ansonsten nicht dauerhaft versorgt werden können. Besonders in ländlichen und in grenznahen Gebieten stellen sich Herausforderungen, für die gegebenenfalls finanzielle Anreize gesetzt werden müssen. Hierfür sind im Masterplan Digitalisierung aktuell 20 Millionen Euro vorgesehen.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung mehrfach, zuletzt mit der Entschließung vom 15. März 2019, aufgefordert, eine Gesamtstrategie zum Glasfaserausbau und zur Mobilfunkversorgung zu entwickeln und dabei an die Versorgung der Fläche anzuknüpfen. Der Bundesrat hat unter maßgeblicher Beteiligung Niedersachsens den Bund aufgefordert, dabei alle erforderlichen finanziellen Aktivitäten zu prüfen und ein Mobilfunkförderprogramm in den Blick zu nehmen.
Die Landesregierung hält es für erforderlich, dass auch der Bund ein Mobilfunkförderprogramm auflegt. Es wäre allerdings nicht sachdienlich, wenn dafür ein ganz erheblicher Anteil der für den Giganetz-Ausbau vorgesehenen Erlöse der Frequenzversteigerung, wie von der FDP-Fraktion gefordert, dem Programm zur Förderung dieses GiganetzAusbaus entzogen würde.
Die im Entschließungsantrag der FDP-Fraktion geforderte Verpflichtung zur Einführung eines nationalen Roamings ist aus unserer Sicht kritisch zu sehen, da sie nicht ohne Weiteres mit den Marktmechanismen des Mobilfunkausbaus vereinbar ist. Versorgungsdichte und Versorgungsqualität sind die Kernmerkmale, in denen sich die Netzbetreiber voneinander abheben. Ein nationales Roaming
macht den eigenwirtschaftlichen Ausbau unattraktiv, weil jede eigene Investition sofort von den Konkurrenten mitgenutzt werden könnte.
Besser mit dem Markt vereinbar wäre aus unserer Sicht daher das lokale Roaming, also die Netzöffnungspflicht in entlegenen Gebieten, wenn eine Versorgung wirtschaftlich nicht anders möglich ist. Auch hier sind mögliche negative Auswirkungen auf den Wettbewerb abzuwägen. Es gilt: Wenn ein Netzbetreiber zur Bereitstellung seines Netzes oder seiner Infrastruktur in bestimmten Regionen gezwungen wird, hat er unter Umständen keinen Anreiz, selbst weiter auszubauen. Außerdem würden berechtigte Wettbewerbsvorteile des investierenden Unternehmens damit reduziert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie alle wissen, haben die Betreiber der Mobilfunkfrequenzen und der Bund im vergangenen Sommer in einer Vereinbarung die Absicht erklärt, dass bis Ende 2021 durch neu zu errichtende Mobilfunkstandorte künftig 99 % der Haushalte in jedem Bundesland eine LTE-Versorgung erhalten sollen. Dies wurde im weiteren Verlauf der Gespräche auch vertraglich zugesichert.
Im Zusammenhang mit der 5G-Versteigerung hat es darüber hinaus bereits weitere Ausbauvorgaben gegeben, z. B. zur Versorgung an Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie Zugstrecken und wichtigen Wasserstraßen. Wir sprachen schon darüber.
Sie sehen also: Durch diese sehr gute Vorbereitung im Zuge des Masterplans Digitalisierung und das Erstellen des Mobilfunkatlasses haben das Wirtschaftsministerium unter Leitung unseres Ministers Bernd Althusmann sowie unserer Sonderstabsstelle und Staatssekretär Stefan Muhle das anvisierte Vorhaben im Zuge des Masterplans Digitalisierung bislang konsequent verfolgt und auch nach vorn gebracht.
Die grundsätzliche Argumentationslinie, dass ein Land wie Niedersachsen und eine führende Industrienation wie Deutschland eine gute und flächendeckende Mobilfunkversorgung benötigen, und dass dies auch unser gemeinsamer Anspruch ist, ist gut und wird von allen Anwesenden zu Recht immer wieder unterstützt und gefordert. Der Masterplan Digitalisierung ist ein sehr gutes Mittel, dessen Anspruch es nun umzusetzen gilt. Daher schlage ich vor, dass wir den Maßnahmen, die mit dem Masterplan angestoßen wurden, eine gewisse Zeit geben, um sie wirksam werden zu lassen, und nicht von vornherein Kritik an dem zu üben, was
bislang noch gar keine Zeit hatte, sein Potenzial zu entfalten.
Meine Damen und Herren, die Fakten liegen auf dem Tisch. Wir sind in der Umsetzungsphase. Ich sage nur: „Funk-Cluster adé!“, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie, die Damen und Herren der Fraktion der AfD, kritisieren mit dieser Aktuellen Stunde die Delegationsreise unseres Ministerpräsidenten im Dezember nach Katar.
Das steht Ihnen natürlich frei. Es gibt schließlich genug Gründe und Missstände, um das Land Katar und seine archaische Gesellschaft zu kritisieren. So dürfen die Lebensbedingungen der fast 2 Millionen Arbeitsmigranten, deren schlechte, zum Teil ausbleibende Entlohnung, die fehlende Meinungsfreiheit im Land, die angebliche Unterstützung radikal-islamischer Gruppen und mutmaßlicher Terrororganisationen sowie der Umgang mit dem weiblichen Geschlecht nicht unerwähnt bleiben, wenn man über Katar spricht.
Meine Damen und Herren, Katar - das sind rund eine Viertelmillion Untertanen und fast 2 Millionen Gastarbeiter, die von morgens bis abends, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in der glühenden Hitze unter menschenunwürdigen Bedingungen das Land für Touristen und sportliche Großereignisse umbauen. Der gemeine Scheich Tamim bin Hamad Al Thani pflegt sich zu diesen Zeiten in klimatisierten Räumen aufzuhalten, weil die lebensfeindlichen Bedingungen des Wüstenstaates am Golf nicht anders zu ertragen sind. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Katar die Liste der weltweit höchsten Pro-Kopf-CO2-Emissionsausstöße anführt. Das alles ist möglich, weil Katar mit einem Pro-Kopf-Einkommen von fast 125 000 US-Dollar - das ist der Stand von 2017 - das materiell reichste Land der Welt ist und weil vor der Küste das bisher mit Abstand größte entdeckte Gasfeld der Welt liegt. Das wird sich auf absehbare Zeit auch kaum ändern, meine Damen und Herren. Deswegen bleibt Katar auf derzeit nicht absehbare Zeit einer der wichtigsten Erdgasexporteure und der weltgrößte Exporteur von Flüssiggas.
Damit kommen wir zum Thema LNG: 2017 sind in Katar 77 Millionen t produziert worden. Ab 2024 soll die Produktion um über 40 % auf 110 Millionen t steigen. Angesichts der weltweiten Anstrengungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen kann davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage nach LNG steigen wird.
In der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU in Niedersachsen ist festgehalten, dass ein Flüssiggasterminal - LNG - an der niedersächsischen Küste geschaffen werden soll, zunächst bei uns in Wilhelmshaven. Dazu liegt bereits ein GRW-Förderantrag der Uniper SE für ein entsprechendes Projekt vor, meine Damen und Herren. Das in Katar produzierte Flüssiggas könnte auch an diesen Terminalstandort geliefert werden.
Der Botschafter von Katar in Deutschland, Scheich Saoud bin Abdulrahman Hassan Al-Thani, hat den Standort im November 2018 auf Einladung der Industrie- und Handelskammer Oldenburg und Wilhelmshaven besucht. Herr Minister Lies hat an diesem Treffen teilgenommen. Laut Medienberichten erwägt Katar gemeinsam mit der deutschen Regierung, das Land beim Aufbau eines Terminals für den Anschluss an das globale LNG-Netz und damit auf dem Weg hin zu weniger CO2Emissionen zu unterstützen.
Die Defossilisierung der energieverbrauchenden Sektoren erfordert mittel- und langfristig solch große Mengen sowohl an grünem Wasserstoff als auch an anderen Brückenenergieträgern, dass auch der Aspekt des Imports dieses Energieträgers an Bedeutung gewinnt. Deswegen rücken zwangsläufig auch politisch brisante Weltregionen in den Fokus, die entsprechende Vorteile bei der Erzeugung von erneuerbaren Energien besitzen. Ich nenne Nordafrika und natürlich auch den Mittleren Osten mit Katar.
Daher gilt es für die Politik, die niedersächsischen Wirtschafts- und Infrastrukturinteressen in Katar zu vertreten und mit Katar einen leistungsstarken Partner für die Gestaltung der Energiewende zu gewinnen.
Zugleich dürfen wir die zuvor von mir schon geschilderten Probleme des Landes mit seiner archaisch geprägten Gesellschaft nicht vergessen. Hiervor darf die Landesregierung ihre Augen nicht verschließen. Das wird sie auch nicht tun. Sie spricht diese Themen gerade auf Delegationsreisen an. Sie prüft auch regelmäßig, ob die wirtschaftlichen Beziehungen zu Katar aufrechtzuerhalten sind.
Dass dies keine leeren Worthülsen sind, hat bereits das Einwirken des Wirtschaftsministers
Dr. Althusmann hinsichtlich der Beziehungen zur Türkei gezeigt: VW wird dort momentan nicht investieren.
Meine verehrten Damen und Herren der AfDFraktion, wir wollen die Wirtschaft aus niedersächsischer Sicht weiterhin fördern. Daran hängen auch Arbeitsplätze in Niedersachsen. Wir wollen CO2 einsparen. Wir wollen damit die Energiewende voranbringen. Es geht um Menschenrechte, die wir natürlich auch bei diesen Delegationsreisen ansprechen wollen. Das alles können wir bei diesen Reisen und auch im Rahmen des Besuchs des Ministerpräsidenten in diesem Land mit umsetzen. Deshalb wünsche ich ihm dort viel Erfolg.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal danke ich der FDP für die Glückwünsche zum Geburtstag. Aber Geburtstag haben wir jeden Tag. Wir gehen jeden Tag immer aufs Neue an gute Taten, die wir natürlich auch für Niedersachsen umsetzen wollen. Dazu gehört natürlich auch, dass wir zukunftsorientiert und wettbewerbsfähig den Standort Niedersachsen erhalten wollen. Dazu müssen wir natürlich daran arbeiten, dass eine Unterversorgung bei der Digitalisierung nicht mehr gegeben sein wird.
Um genau hier anzusetzen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, hat Niedersachsen als erstes Bundesland zusammen mit den Mobilfunkanbietern realistische Versorgungskarten erstellt, den sogenannten Mobilfunkatlas. Aus dieser Initiative gehen schon seit Herbst 2018 stetige Verbesserungen in der Mobilfunkversorgung hervor; denn seit dieser Zeit werden pro Quartal mindestens 250 Mobilfunkmasten LTE-fähig gemacht und sorgen für besseres und mobiles Internet. Das kommt auch in der Fläche an.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, genau aus diesem Grund möchte ich mich heute bei unserem Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann ganz herzlich dafür bedanken, dass er sich als erster Minister das Thema Digitalisierung als Schwerpunkt gesetzt hat, dass er sich als erster Minister kurz nach Amtsantritt für die flächendeckende Mobilfunkversorgung stark gemacht hat und dass er als erster Minister den Funklöchern den Kampf angesagt hat, und das ohne Stochern im Nebel, sondern mit einem Plan und mit einem roten Faden - wobei ich aus CDU-Sicht natürlich lieber sage: mit einem schwarzen Faden.
Meine lieben Freundinnen und Freunde, bis Ende des Jahres 2019 sollen 1 000 Mobilfunkstationen in Niedersachsen allein durch die Firma Vodafone, mit der das Land seit Herbst 2018 eine Digitalpartnerschaft vereinbart hat, neu gebaut bzw. erweitert werden.
Niedersachsen wird in der Mobilfunkversorgung massiv aufholen. Es ist erklärtes Ziel des Wirtschaftsministeriums, noch in diesem Jahr möglichst viele der eben schon genannten 100 Cluster des Mobilfunkatlasses und damit eine Vielzahl der weißen Flecken zu schließen. Bis zum Jahr 2021 soll dann 4G als Standard beim Mobilfunk flächendeckend in Niedersachsen eingeführt sein.
Gleichzeitig bringen wir den Breitbandausbau in Niedersachsen voran und bereiten unsere Unternehmen und die Menschen in Niedersachsen mit dem Masterplan Digitalisierung auf die so entstehenden neuen Möglichkeiten vor.
Im vergangenen Sommer haben die Betreiber der Mobilfunkfrequenzen und der Bund in einer Vereinbarung die Absicht erklärt, dass bis Ende 2021 durch neu zu errichtende Mobilfunkstandorte künftig 99 % der Haushalte in jedem Bundesland eine LTE-Versorgung erhalten sollen. Das ist vertraglich zugesichert und gilt natürlich auch für uns, für Niedersachsen.
Im Zusammenhang mit der 5G-Auktion hat es darüber hinaus bereits weitere Ausbauvorgaben gegeben, z. B. zur Versorgung an den Autobahnen, an Bundes- und Landesstraßen sowie an allen Zugstrecken und wichtigen Wasserstraßen.
Verehrte Damen und Herren, trotz aller bisherigen Erfolge möchte ich an dieser Stelle, genauso wie mein Kollege Jörn Domeier, der FDP-Fraktion ausdrücklich danken, dass Sie es trotzdem nicht versäumen, nachzuhaken, nachzufassen und Fragen zu stellen. Ich halte den vorgelegten Entschließungsantrag zu diesem Thema an vielen Stellen durchaus für lobenswert. Denn ein zügiges Vorankommen sollte in unser aller Interesse sein, damit wir die digitale Versorgung und das Funknetz bundesweit und natürlich vor allem auch hier bei uns in Niedersachsen ausbauen und das Land Niedersachsen attraktiv gestalten.
Jedoch, so begrüßenswert Ihr Antrag, liebe Freundinnen und Freunde der FDP-Fraktion, an vielen Stellen auch ist: Der Bundesrat hat die Bundesregierung zuletzt mit der Entschließung vom 15. März aufgefordert, eine Gesamtstrategie zum Glasfaserausbau und zur Mobilfunkversorgung zu entwickeln und dabei an die Versorgung der Fläche anzuknüpfen. Der Bundesrat hat unter maßgeblicher Beteiligung Niedersachsens den Bund aufgefordert, dabei alle erforderlichen finanziellen Aktivitäten zu prüfen und auch ein Mobilfunkförderprogramm in den Blick zu nehmen.
Niedersachsen hält es für erforderlich, dass auch der Bund ein Mobilfunkförderprogramm aufsetzt. Es wäre allerdings nicht sachdienlich, wenn dafür ein ganz erheblicher Anteil der für den Giganetzausbau vorgesehenen Erlöse der Frequenzversteigerung - wie von Ihnen, der FDP-Fraktion, gefordert - dem Programm zur Förderung des Giganetzausbaus entzogen würde.
Die in Ihrem Entschließungsantrag, liebe FDPFraktion, geforderte verpflichtende Einführung eines nationalen Roamings sehen wir kritisch, weil dies nicht ohne Weiteres mit den sogenannten Marktmechanismen des Mobilfunkausbaus vereinbar ist. Versorgungsdichte und Versorgungsqualität sind Kernmerkmale, in denen sich die Netzbetreiber voneinander abheben. Ein nationales Roaming macht den eigenwirtschaftlichen Ausbau unattraktiv, weil jede eigene Investition sofort von den Konkurrenten mitgenutzt werden kann. Besser mit dem Markt vereinbar wäre meines Erachtens das lokale Roaming, also die Netzöffnungspflicht in entlegenen Gebieten, wenn eine Versorgung wirtschaftlich nicht anders möglich ist.
Aber das loten wir noch aus. Das können wir gemeinsam in den Beratungen im Ausschuss besprechen und gemeinsam für uns, für unser Niedersachsen nach vorne bringen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rüstungsthemen im Niedersächsischen Landtag - ich könnte fast mit den Worten „A never ending story!“
anfangen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Im Rahmen der internationalen Sicherheitspolitik leisten die Vereinten Nationen, die NATO und die Europäische Union wichtige Beiträge zur Friedensschaffung und -sicherung. Neben dem finanziellen Beitrag hat Deutschland ebenfalls weitergehende Bündnisverpflichtungen. Hierzu gehören auch Regelungen zur Rüstungskontrolle und zur Ausfuhr von Rüstungsgütern an Partner und Verbündete.
Niemand in diesem Hause will in irgendeiner Weise, meine Damen und Herren, den Einsatz deutscher Rüstungsexporte gegen eine wehrlose Zivilbevölkerung unterstützen. Auch aus diesem Grund haben wir gemeinsam den Antrag „Keine Beteiligung niedersächsischer Unternehmen an Waffenexporten in Krisen- und Konfliktregionen …“ in der Drucksache 18/1112 mit beschlossen, auf den Sie, verehrter Herr Schulz-Hendel, in Ihrem Antrag noch einmal Bezug nehmen.
Damals wie heute wird deutlich, dass die Landesregierung keine Umsetzungshoheit beim Thema Rüstungsexporte hat und lediglich Appelle an die Bundes- und die Europaebene richten kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde es durchaus gut und vernünftig, dass es in einem Landesparlament möglich ist, über Themen zu sprechen, die der Hoheit des Bundes unterliegen. Entscheiden können wir hier über diese Themen allerdings nicht; denn es handelt sich bei der Rüstungskontrolle um ein rein bundespolitisches Thema. Die Rüstungsexporte unterliegen strengen Regeln, deren Einhaltung auf Bundes- und eben nicht auf Landesebene zu kontrollieren ist. Daher ist die Landesregierung in dieser Frage ganz schlicht und einfach der falsche Adressat.
Ich finde es deshalb doch sehr verwunderlich, dass die Fraktion der Grünen solche Anträge immer wieder in den Landtag einbringt, wohl wissend - zumindest hoffe ich das -, dass der Niedersächsische Landtag der falsche Ort für eine solche Diskussion ist.
Dieser Antrag ist nämlich, wenn ich mich richtig erinnere, bereits der dritte in dieser Legislaturperiode zu dieser Thematik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere Überzeugung, dass eine Konfliktlösung nur mit
Waffengewalt dauerhaft nicht erfolgreich sein kann. Gerade die letzten Jahre haben aber gezeigt, dass bewaffnete Konflikte wieder eine Eskalationsstufe erreicht haben, die enge Grenzen für waffenlose Konfliktlösungen ziehen. Es ist nicht genug, an die Diplomatie zu appellieren und ansonsten hilflos mit den Schultern zu zucken; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, so gibt es auch keine Verringerung von Gewalt und Fluchtursachen in der Welt. Heute habe ich im Focus gelesen, dass derzeit über 70 Millionen Menschen auf der Flucht innerhalb von Krisengebieten sind.
Meine Damen und Herren, bei aller nachvollziehbaren Ablehnung von Waffengewalt darf eines auf keinen Fall vergessen werden.
Wer auf die weltweiten Konflikte schaut, erkennt schnell, dass wir für eine friedlichere Welt zivile und militärische Mittel der Konfliktlösung benötigen. Dafür brauchen wir künftig Militärbündnisse wie die NATO. Dafür brauchen wir auch eine moderne Rüstungsindustrie in Deutschland; und auch in Niedersachsen sind dort Arbeitsplätze gesichert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns im zuständigen Ausschuss lange und konstruktiv mit dem vorliegenden Thema auseinandergesetzt. Im Wirtschaftsausschuss wurden wir durch das Ministerium unterrichtet. Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz aus dieser Unterrichtung auszugsweise zitieren.
Sehr gerne.
Herr Kollege Schulz-Hendel, wir haben - auch aufgrund Ihrer Initiative - die Intention aufgenommen - vier Fraktionen -, diese Sache als Initiative an die Bundesregierung zu übergeben. Das hat das Wirtschaftsministerium auch gemacht, um dort den Dialog zu führen. Das haben wir mit unterstützt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte hier zitieren:
„,Zuständig für statistische Informationen in Deutschland ist das Statistische Bundesamt. Die vom Statistischen Bundesamt erhobenen Daten zu den tatsächlichen Ausfuhren beschränken sich auf Kriegswaffen. Um über das Thema Rüstungsexporte zu informieren, veröffentlicht das BMWi regelmäßig einen detaillierten Bericht über die Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter. Die Berichte enthalten u. a. Angaben in aggregierter Form zu dem Empfängerland, dem Wert der erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen und der Art der exportierten Rüstungsgü- ter...
Zusätzliche Informationen, wie die Verteilung der Rüstungsexporte auf die einzelnen Bundesländer, werden grundsätzlich nur insoweit erteilt, wie dem keine gegenläufigen Verfassungswerte, wie z. B. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder Staatswohlinteressen entgegenstehen.“
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - kurz: BAFA -
„weist darauf hin, dass Anträge nach dem Außenwirtschaftsgesetz - AWG - statistisch in dem Bundesland erfasst werden, wo sie vom Antragsteller gestellt werden. Diese Daten geben daher nicht notwendigerweise Aufschluss über den tatsächlichen Produktionsstandort oder den tatsächlichen Ausfuhrort von Rüstungsgütern.‘
Nach diesen Ausführungen des BAFA besteht somit die Möglichkeit, dass eine unabhängige wissenschaftliche Studie ,Nieder
sächsisches Rüstungsindustrie-Kataster‘, basierend auf öffentlich zugänglichen Informationen, welche durch die originären Bundeszuständigkeiten, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Unschärfe der Bundes-Statistik eingeschränkt werden, ebenfalls nicht die geforderte Qualität aufweisen könnte.“
Meine Damen und Herren, nach den eben von mir zitierten Einschätzungen des Wirtschaftsministeriums und nach den konstruktiven Beratungen im zuständigen Ausschuss können wir daher nur zu dem Schluss kommen, dass keine Notwendigkeit für ein eigenes landesweites RüstungsindustrieKataster besteht. Wir werden deshalb den eingebrachten Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren, der Niedersächsische Landtag ist ein Ort für innenpolitische Debatten. Die Außenpolitik sollten wir also doch vornehmlich dem Bundestag überlassen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als die Atomkraft Mitte der 1950er-Jahre für die zivile Energiegewinnung nutzbar gemacht wurde, galt sie als revolutionär. Sie wurde sowohl von der Wissenschaft als auch von großen Teilen der Politik als zukunftssicher und langfristig etablierbar gesehen. Einige hatten sie sogar schon als das zukünftige Antriebsmodell in der Schifffahrt, für die Automobil- und die Schwerlastindustrie oder den Zugverkehr auserkoren.
Heute, ca. 60 Jahre später, ist es längst beschlossene Sache, dass sich unser Land bereits wieder von dieser Technologie verabschieden wird. Einerseits geschieht dies aus Gründen der Sicherheit, andererseits aber vor allem deshalb, weil der technologische Fortschritt in diesen 60 Jahren derart sichere und ergiebige Alternativen der Energiegewinnung hervorgebracht hat, dass die Kernenergie bereits wieder überholt ist.
Der technologische Fortschritt in unserem Land sowie weltweit insgesamt ist in den letzten zwei Jahrzehnten so rasant vorangeschritten wie niemals zuvor. Allein das Smartphone und das mobile Internet, ohne die sowohl Sie wie auch ich fast schon nicht mehr arbeitsfähig wären, aber auch Navigationssysteme, Robotik und Online-Enzyklopädien, in denen quasi das gesamte Wissen der Menschheitsgeschichte gespeichert ist, sind heutzutage für fast jeden Menschen an fast jedem Ort der Welt zugänglich. Dies sind allein technologische Neuerungen des 21. Jahrhunderts, also der letzten 19 Jahre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stimme dem vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion zu, wenn er bedeuten soll, dass wir unser Land auch weiterhin durch Technologieoffenheit nach vorne bringen wollen. Selbstverständlich müssen wir sowohl in der Wirtschaft als auch in der Politik zukünftig neuen Technologien offen gegenüberstehen, so wie dies in den letzten Jahrzehnten immer der Fall gewesen ist. Der Beweis dafür ist sowohl in unserem Regierungsprogramm von 2017 als auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthalten.
So wie Tschernobyl und Fukushima Wendepunkte für die Abkehr von der Kernenergie darstellen, ist der sogenannte Dieselskandal stellvertretend für eine Reihe von gemachten Fehlern der Automobilindustrie in Bezug auf den Verbrennungsmotor und im Gesamtzusammenhang des Technologie- und Wirtschaftsstandortes Deutschland in den letzten Jahren.
Bis hierhin kann ich den vorliegenden Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, noch nachvollziehen. Wo bei mir jedoch das Verständnis gänzlich aufhört, ist der Punkt, an dem der Antrag in eine Richtung abgleitet, in der der Landesregierung ein Mangel an Technologieoffenheit oder gar eine Blockadehaltung angedichtet werden soll. Zitate wie „Planlosigkeit“ oder „sie“ - die Bundesrepublik - „sei an Argumenten und Fakten nicht interessiert“, die hier zur Untermauerung Ihres Antrags herangezogen werden, sind in diesem Zusammenhang vollkommen deplatziert und alles andere als zielführend.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es steht doch gänzlich außer Frage, dass auch eine Technologie wie der Verbrennungsmotor nicht für die Ewigkeit gedacht sein kann. Dies sollte uns doch allein aufgrund der Endlichkeit unserer Ressourcen bewusst sein. Allein schon deshalb steht die Erforschung neuer Antriebstechnologien, wie der Elektromobilität, des Wasserstoffantriebs oder des LNG-Antriebs, zu Recht im Mittelpunkt der kommenden Jahre.
Aus meiner Sicht steht schon seit Langem nicht mehr das „Ob“, sondern vielmehr das „Wann“ und das „In welchem Umfang“ im Zentrum der Diskussionen. Wenn man also alternative Antriebstechnologien, die nun einmal unsere Zukunft sind, bereits heute bekannter und attraktiver für Verbraucher und Verkäufer machen will, dann muss man auch zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Ausbau der
dazugehörigen Infrastruktur beginnen und dabei ebenfalls Anreize für die Erforschung und den weiteren Ausbau dieser Technologien geben. Denn das schlussendliche Ziel muss es doch sein, eine solche Technologie so benutzerfreundlich und so massentauglich wie möglich zu machen.
Zum Abschluss möchte ich nochmals auf die explizite Förderung der Elektromobilität in unserem Koalitionsvertrag verweisen und ebenfalls darauf, dass sich unser geschätzter Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann intensiv in den Gesprächen in Berlin für einen LNG-Standort Niedersachsen starkgemacht hat. Dies hat unsere Fraktion darüber hinaus mit einem Antrag begleitet.
Anschließend. Ich führe fort. Ich bin gleich durch.
Sie sehen also: Dieses Thema beinhaltet noch eine ganze Reihe von Punkten, die es in der kommenden Zeit in den dafür zuständigen Ausschüssen zu besprechen gibt.
Es wird hierbei u. a. um Fragen gehen wie: Sind Kaufanreize sinnvoll? Wenn ja, in welcher Form - Abwrackprämie, Förderung reiner Elektroautos oder auch weiterhin von Hybriden, also noch mit Verbrennungsmotor? Wie lässt sich am besten eine landesweite Infrastruktur für die benötigten Tankstellen für Wasserstoff und LNG aufbauen? Lässt sich mit Carsharing von Elektro- oder Hybridautos die Zurückhaltung bei Käufern überwinden?
Wie werden die Themen Rohstoffsicherung und Recycling in Zukunft auf diesem Gebiet weiterverfolgt werden? Wie kann man die Forschung in diesen Bereichen weiter voranbringen? Wie werden wir uns zukünftig auf einen eigenen Standort für die Batteriefertigung und danach LNGTerminals genauso in Niedersachsen einstellen und uns dafür einsetzen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich bereits jetzt auf die konstruktiven, wichtigen und nötigen Diskussionen in den Ausschüssen zu diesem Thema. Deshalb kann ich guten Gewissens sagen: Wenn Niedersachsen genauso technologieoffen ist, wie es sich bei diesem Thema diskussionsfreudig zeigt, dann steht einer Zukunft voller bahnbrechender Ideen in unserem Land
nichts mehr im Wege, und wir wollen es gemeinsam angehen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Drucksache kenne ich momentan aus dem Kopf natürlich nicht. Da werde ich nachschauen. Aber wenn Sie die Offenheit meinen - ich weiß schon, auf welches Vorbild Sie abzielen -, dass vielleicht auch die Fahrzeuge des Landes umgestellt werden, dann sage ich: Ich glaube, da sind wir offen. Wenn das Ganze entsprechend verpreist eingestellt wird, dann wird der Haushaltsausschuss dem vielleicht zustimmen. Dann stehen wir dieser Sache bestimmt offen gegenüber.
Danke.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie verbreitet sind digitale Technologien in niedersächsischen Betrieben?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Thümler, in der vorhergehenden Exzellenzrunde konnte die Universität Göttingen als einzige Universität aus dem Norden punkten. Wie wollen Sie vorgehen, damit der südniedersächsische Raum und die Universität Göttingen diesen Standard weiterhin halten?
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie kann das Antragsverfahren zwischen Kommunen, Bund und Ländern bei Digitalisierungsvorhaben weiter beschleunigt werden, damit noch mehr Tempo, als
bislang schon an den Tag gelegt wird, hineingebracht wird?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war eine Punktlandung. Ich bin gerade erst aus einer Besuchergruppe in den Plenarsaal gekommen.
Vor gut einem Monat haben wir den Antrag der Grünen zum Thema Waffen- und Rüstungsexporte mit dem Ziel in den Wirtschaftsausschuss zurücküberwiesen, eine gemeinsame Positionierung zu erreichen, die sowohl den Anliegen der Grünen als auch denen der Koalitionsfraktionen Rechnung trägt.
Heute können wir sagen: Wir haben es geschafft. - Vielleicht: Ende gut, alles gut. - So wünschte es sich auch der Kollege Schulz-Hendel vor vier Wochen. Diesem Wunsch haben wir - so kann man, glaube ich, sagen - entsprochen. Dafür mein herzliches Dankeschön an unsere Koalitionspartner sowie die Verhandler bei den Grünen und bei der FDP! Das war ein hartes Stück Arbeit, getragen vom gemeinsamen Wunsch, etwas Vernünftiges auf den Tisch zu bringen.
Auch wenn wir schon im Mai-Plenum deutlich herausgearbeitet hatten, dass wesentliche Elemente des Ursprungsantrags bereits umgesetzt waren und als Ansprechpartner ohnehin eher die Bundesebene geeignet gewesen wäre, ist die Debatte auf Landesebene wertvoll. Das Entgegenkommen im Bereich der Rüstungskontrolle war CDU und
SPD auch deshalb möglich, weil der Koalitionsvertrag auf Bundesebene hierzu einige positive Akzente setzt. Dies gilt für eine strengere Rüstungskontrolle, besonders im Verhältnis zu Drittstaaten. Dies gilt für die klaren Worte zu Kleinwaffen. Dies gilt aber auch für die Bestrebungen auf europäischer Ebene, Maßnahmen zur zivilen Konfliktlösung besser zu strukturieren und die Rüstungskontrolle besser aufeinander abzustimmen. Denn den Flüchtlingen aus Syrien oder dem Jemen ist es egal, ob die Waffen, die gegen sie eingesetzt werden, aus Deutschland, aus einem anderen Land der EU oder über einen Umweg aus einem Drittstaat kommen.
Meine Damen und Herren, in der Sicherheits-, Rüstungs- und Friedenspolitik geht es aber auch um ethische Fragen: Wie stelle ich sicher, dass Exporte eben nicht in Konfliktregionen gehen? Wie verhindere ich, dass die wehrlose Zivilbevölkerung oder Bevölkerungsminderheiten mit Waffen konfrontiert werden, die mit einem eindeutig defensiven Verwendungszweck exportiert wurden? Wie gehe ich mit einem NATO-Verbündeten um, der das Völkerrecht bricht und aus rein innenpolitischen Gründen droht, den gesamten Nahen Osten ins Chaos zu stürzen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist daher sinnvoll, Fragen der Rüstungskontrolle und der Fluchtursachenbekämpfung weiter zu diskutieren. Politik, Gesellschaft und Unternehmen dürfen nicht sprachlos an der Seite stehen, wenn Menschenrechte brüsk beiseite gewischt werden, wenn kaum erträgliche Bilder unsere Fernseher, Tablets oder Mobiltelefone überfluten.
Ich teile dabei ausdrücklich das Anliegen der Grünen, auch jenseits der bewährten Pfade den Austausch miteinander zu suchen.
- Es ist selten, dass man von den Grünen einmal Applaus bekommt. Danke schön!
Denn es ist eben nicht damit getan, Rüstungsexporte per se zu verdammen und das Thema Fluchtursachen auf die Bedrohung von Leib und Leben zu begrenzen. Rechtstaatlichkeit, eine gut aufgestellte öffentliche Verwaltung, vertrauenswürdige Institutionen oder funktionierende Märkte sind ebenfalls von großer Bedeutung. Dies sind Aspekte einer modernen EU-Nachbarschaftspolitik, für die wir auch aus Niedersachsen, also hier aus
unserem Landesparlament, Signale senden können: über die Landesvertretung, über den Ausschuss der Regionen, über die Zivilgesellschaft.
Meine Damen und Herren, wichtig ist auch, dass wir uns endlich über das Verhältnis militärischer und ziviler Konfliktlösungsmechanismen einig werden. Gerade im Bundeswehrland Niedersachsen ist das Bekenntnis wichtig, dass wir beides brauchen. Dazu gehört auch die Anerkennung und Wertschätzung der Staatsbürger in Uniform, die sich unter Einsatz von Leben und Gesundheit für die freiheitliche demokratische Grundordnung und eine sichere Welt einsetzen.
Mit dem Resolutionsentwurf von SPD, CDU, Grünen und FDP senden wir einen Appell in eine Welt aus, die Konflikte beilegt, statt sie mit Waffengewalt lösen zu wollen - einen Appell für eine Migrations- und Entwicklungshilfepolitik, die Fluchtursachen bekämpft und lebenswerte Perspektiven für die Menschen in ihrer Heimatregion schafft oder sichert.
Ich bitte um Ihre Zustimmung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ende gut, alles gut!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab, lieber Kollege Schulz-Hendel: Wenn das im Ausschuss alles klappt, gilt tatsächlich: „Ende gut, alles gut“. Wir wollen ja diese Richtung einschlagen; das haben wir im Vorfeld schon mit der SPD abgestimmt. Trotzdem müssen wir uns dem Entschließungsantrag, den Sie hier eingebracht haben, natürlich stellen, und das wollen wir auch gerne tun. Am Ende werden auch wir dem Antrag zustimmen, den Entschließungsantrag in den Ausschuss zurückzuüberweisen.
Meine Damen und Herren, die Lage im Norden Syriens gestaltet sich nach wie vor sehr ernst. Durch türkische, russische und andere internationale Interventionen in einem zunehmend unübersichtlichen Kriegsverlauf leidet vor allem die syrische Zivilbevölkerung. Weiterhin verlieren fast täglich Zivilisten Hab und Gut und leider auch Leib und Leben. Millionen Syrer sind auf der Flucht, sowohl im Land als auch über die Grenze in die Nachbarländer Türkei, Libanon oder Jordanien. Hunderttausende haben in Europa eine vorübergehende Heimat gefunden und damit auch in Deutschland und bei uns hier in Niedersachsen. Daher ist es natürlich sehr gut und richtig, dass sich der Niedersächsische Landtag mit diesem Thema nochmals beschäftigt.
Der am Rande des Januar-Plenums zwischen SPD, CDU, Grünen und FDP abgestimmte und aufgrund des Einspruchs der AfD gegen die Ergänzung der Tagesordnung gescheiterte Resolutionsentwurf war zunächst eine gute Diskussionsgrundlage. Wir würden es natürlich auch begrüßen, wenn es dann am Ende noch zu einem gemeinsamen Entschluss oder zu einer Resolution kommt. Das ist auch genau an Sie gerichtet, lieber Kollege Schulz-Hendel von den Grünen.
Leider war von diesem Vorstoß im zunächst vorliegenden Entschließungsantrag von Ihnen nicht mehr so viel zu erkennen. Dass Sie, lieber Kollege Schulz-Hendel, uns im Ausschuss zunächst vor
geworfen haben, wir wollten überhaupt keine Resolution, finde ich auch vor dem Hintergrund der ersten Beratung im Februar-Plenum etwas befremdlich. Die Wahrheit ist am Ende doch, dass Sie zunächst eine Entschließung des Landtages erreichen wollten und eine Resolution für Sie unzureichend gewesen wäre. Wir von der CDU hätten es begrüßt, wenn Sie unseren Impuls, anhand des Resolutionsentwurfs aus dem Januar doch noch etwas Gemeinsames zu gestalten, gleich aufgegriffen hätten.
Im Rahmen der internationalen Sicherheitspolitik leisten die Vereinten Nationen, die NATO und die Europäische Union wichtige Beiträge zur Friedensschaffung und Friedenssicherung. Neben dem zu leistenden finanziellen Beitrag hat Deutschland weitgehende Bündnisverpflichtungen. Hierzu gehören auch Regelungen zur Rüstungskontrolle und zur Ausfuhr von Rüstungsgütern an Partner und auch an Verbündete. Die Rüstungsexporte unterliegen strengen Regeln, deren Einhaltung auf Bundes- und eben nicht auf Landesebene zu kontrollieren ist. Daher ist die Landesregierung in dieser Frage natürlich der falsche Adressat.
Meine Damen und Herren, niemand in diesem Hause unterstützt in irgendeiner Weise den Einsatz deutscher Rüstungsgüter gegen eine wehrlose Zivilbevölkerung. Problematisch ist es aber, wenn wir uns als Landesparlament dazu aufschwingen, Konflikte so zu definieren, dass Waffenexporte nachträglich noch delegitimiert werden, oder aber Exporte aufgrund hypothetischer Einsatzgebiete grundsätzlich abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist bekannt, dass insbesondere die Grünen für einen möglichst exklusiven Weg der friedlichen Konfliktlösung stehen. Es ist auch unsere Überzeugung, dass eine Konfliktlösung nur mit Waffengewalt nicht dauerhaft erfolgreich sein kann.
Gerade die letzten Jahre haben aber gezeigt, dass Konflikte, die mit Waffen ausgetragen werden, wieder ein Eskalationsstufe erreicht haben, die enge Grenzen für waffenlose Konfliktlösungen zieht. Es ist nicht genug, an die Diplomatie zu appellieren und ansonsten hilflos mit den Schultern zu zucken. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, so kommt es auch nicht zu einer Verringerung von Fluchtursachen. Wer auf die weltweiten Konflikte schaut, erkennt schnell, dass wir für eine friedlichere Welt zivile und militärische Mittel für Konfliktlösungen benötigen. Dafür brau
chen wir auch künftig Militärbündnisse wie die NATO. Dafür brauchen wir in Deutschland auch eine moderne Rüstungsindustrie.
Wir wollen nun aber doch die Chance ergreifen und gemeinsam ein klares Signal der Solidarität an die Menschen in Syrien senden.
Wir schließen uns dem Antrag der SPD an, den Antrag in den Ausschuss zurückzuüberweisen, um eine gemeinsame Entschließung oder Resolution anzugehen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Brisantes Thema - das ist hier in den letzten Redebeiträgen schon mehrfach angeklungen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der AfD-Fraktion unter diesem Tagesordnungspunkt beschäftigt sich genauso wie der Antrag der Grünen-Fraktion, den wir morgen unter TOP 23 ebenfalls abschließend beraten werden, mit der Verschärfung der Sicherheitslage im Nahen Osten und insbesondere mit den Folgen der kriegerischen Auseinandersetzungen in Syrien. Beiden Anträgen ist gemein, dass sie sich gegen das Unternehmen Rheinmetall aus Unterlüß wenden. Beide Anträge wären vermutlich besser im Bundestag als hier bei uns im Niedersächsischen Landtag aufgehoben.
Damit sind aber die Gemeinsamkeiten der beiden Anträge schon erschöpft.
Im Gegensatz zum Antrag der Grünen weist der AfD-Antrag weitere Mängel auf. Nicht nur fällt die eigentliche Entschließung mit gerade einmal einigen wenigen Zeilen - ich glaube, es sind drei Sätze - sehr dünn und damit dürftig aus. Es ist außerdem mehr als merkwürdig, dass der Landtag darin aufgefordert wird, die Einordnung des Konfliktes durch die AfD-Fraktion als Angriffskrieg zu billigen. Genau das werden wir hier natürlich nicht tun, meine sehr verehrte Dame, meine sehr verehrten Herren der AfD-Fraktion.
Die Verstrickungen der Türkei in Syrien sind für uns alle in diesem Hohen Hause überaus besorgniserregend. Die militärischen Interventionen in Nordsyrien sind kaum dazu geeignet, Frieden und Stabilität im Land wiederherzustellen und damit auch den Fluchtursachen entgegenzuwirken, die in Ihrem Antrag, verehrte AfD-Fraktion - wenig überraschend -, überhaupt keine Rolle spielen. Vielmehr ist zu befürchten, dass hier aus vornehmlich innenpolitischen Gründen gegen die Kurden vorgegangen wird.