Oliver Schatta

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag „GemeinwohlbilanzPilotprojekte als niedersächsisches Markenzeichen etablieren“ haben die Grünen ein aktuelles Thema auf die Tagesordnung gebracht.
- Schon vorbei?
Wie wird oder soll die Zukunft unserer Wirtschaft und unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens aussehen? Welche Eigenschaften werden den einzelnen Menschen, aber auch der Gesellschaft insgesamt wichtiger werden? Worum geht es in der Gemeinwohl-Ökonomie überhaupt? Wir haben dazu schon viel gehört, aber ich möchte dazu noch kurz aus Wikipedia zitieren:
werden als Werte der Gemeinwohl-Ökonomie bezeichnet.“
Ich erkenne darin sehr viel soziale Marktwirtschaft.
Die sogenannte Gemeinwohl-Ökonomie beschreibt somit eine von vielen Alternativen zum klassischen Wirtschaftsmodell. Entscheidend ist hierbei die Ausrichtung unseres Wirtschaftens am Gemeinwohl. Unternehmerisches Handeln soll also nicht länger dem reinem Geldmachen dienen, sondern dem Wohl aller nützen - selbstverständlich unter Einbezug sozialer und ökologischer Ziele.
Schauen wir uns einmal die Gegenwart an, so sehen wir soziale und ökologische Ansprüche bereits vermehrt in der Bevölkerung verankert - sei es der Gedanke der Nachhaltigkeit, der Ruf nach mehr Klimaschutz oder einer neuen Arbeitswelt. Work-Life-Balance ist ebenfalls ein häufig genanntes Schlagwort.
New Work ist mit Homeoffice und flexiblen Arbeitszeitmodellen auch schon bei vielen Unternehmen angekommen. Es ist sogar ein wesentlicher Booster in Sachen Attraktivität für Fachkräfte. Viele Unternehmen und auch viele Institutionen leben diesen Gedanken bereits. Und bevor Sie jetzt etwas sagen: Ja, na klar: - es geht immer mehr, höher, besser, weiter und schneller.
Man könnte, wenn man denn will, diese Unternehmen und Institutionen dafür mit dem „bösen Geld“ fördern und belohnen. Aber haben wir wirklich keine anderen Möglichkeiten, um diese Vorbilder hervorzuheben und gleichzeitig ihr Engagement zu würdigen? Diese Frage müssen wir stellen. Schließlich soll es um ein „Markenzeichen“ Niedersachsens gehen.
Eine Kennzahl „Gemeinwohl“ ist nur ziemlich unkonkret mess- und bestimmbar. Aber eine messbare Grundlage ist meines Erachtens schon nötig, um Fördergeld gerecht verteilen zu können. Schließlich muss auch eine Gerechtigkeit gegenüber Unternehmungen herrschen, die eher schwieriger mit dem Gemeinwohlgedanken in Verbindung gebracht werden können. Ich denke an Handwerks- und Baufirmen, die eben auch unternehmerisch tätig sind. Wenn sie ein Glasfasernetz verlegen, dient das vielleicht dem Gemeinwohl - der Abwasseranschluss am Einfamilienhaus wohl eher nicht.
Es wäre aber schade, dieser Idee des Gemeinwohls einfach mit Geld zu kommen. Wichtig wäre doch, dass Unternehmen die Vorteile eines gemeinwohlorientierten Wirtschaftens als selbstverständlich und als Chance sehen - genau wie Sie es für richtig halten. Mit einer Förderung würde das ganze Gegenteil eintreten. Wir würden so nicht monetäre Ziele mit Geld belohnen.
Aber wie ich bereits sagte: Es ist ein interessantes Thema. Wir werden zunächst im Ausschuss darüber beraten, ob es und, wenn ja, welche Alternativen es zu finanziellen Mitteln gibt. Lassen Sie uns aber auch kritisch auf dieses Thema schauen. Die Tatsache allein, dass sich eine Ansicht oder Idee jährt, halte ich nicht in Gänze für ausreichend.
Ich bin gespannt, ob wir daraus eine coole Sache machen können, und sage vielen Dank. Wir werden im Ausschuss darüber sprechen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie ist weltweit ein riesiges Problem und natürlich auch für Niedersachsen eine bisher unbekannte Situation gewesen. Das ist eine immense Herausforderung sowohl sozial als auch wirtschaftlich.
Zunächst gilt natürlich der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung als die Kernaufgabe unserer Ge
sellschaft. Dieser Schutz hat aber Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft. Jedem von uns begegnen diese Folgen täglich in den Wahlkreisen: Es geht um Beschäftigung, es geht um Arbeitsplätze, um das Überleben der Betriebe bis hin zu ganzen Branchen und Konzernen. Die Sorgen vor Ort sind verständlich und berechtigt. Viele mussten längere Zeit den Betrieb stilllegen. Einige, wie z. B. Clubs - früher Diskotheken genannt -, Schausteller, Messebetriebe, Eventbranche sind immer noch bei null.
Zur Abfederung der konjunkturellen Folgen haben Bund und Länder folgerichtig gehandelt und etliche umfangreiche Schutzschirme für Unternehmen und Selbständige gespannt.
Worum geht es nun bei diesem Antrag der FDPFraktion, dem Entwurf eines Gesetzes über Entschädigungen für Maßnahmen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen und dem Niedersächsischen Infektionsschutz-Entschädigungsgesetz?
Hier soll eine Entschädigung an alle von der Verordnung und Anordnung von staatlichen Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit betroffenen Unternehmen gezahlt werden. Dies soll ab einer Bagatellgrenze von 10 000 Euro geschehen.
Wow, dachte ich zunächst, coole Sache. Das Prädikat konnte ich aber nicht verleihen. Ich fragte mich: Wer soll das bezahlen? Wer hat so viel Geld? Genau diese Antwort bleibt der Verfasser dieses Gesetzentwurfes schuldig. Die Kosten sind nicht genau beziffert. Durch eine einfache Überschlagsrechnung gehen sie eher in Richtung gigantisch.
Im Ausschuss lag 1 Milliarde Euro einfach so in der Luft. Die Unterrichtung ergab, dass man davon ausgehen könne, weil belastbare Zahlen schlichtweg nicht verfügbar und alle Berechnungen mit etlichen Unklarheiten behaftet sind.
Ein Beispiel: Die vorliegenden Corona-Soforthilfezahlungen liegen bisher bei rund 880 Millionen Euro. Dabei sind die bewilligten Kreditzahlungen noch außen vor. Diese Zahlungen sind, wie Sie wissen, ein Zuschuss zur Deckung des Sach- und Finanzaufwandes. Sie decken somit nicht alles ab, was Unternehmen durch die Lockdown-Situation und darüber hinaus an Kosten bzw. Ertragsausfällen erfahren haben.
Trotzdem stellen bereits diese Zuschüsse erhebliche Summen dar. Deshalb ist es so schwierig, eine seriöse Schätzung der tatsächlichen Mindererlöse
der Unternehmen vorzunehmen und vorwegzunehmen. In der Unterrichtung wurde außerdem deutlich, dass sogar Betrachtungen nur einzelner Branchen sehr schwierig seien - auch mit den teils genauen Zahlen der Verbände.
Es wird davon ausgegangen, dass nach dem Wissen aufgrund der Höhe der Soforthilfen von angenommenen 880 Millionen Euro und angesichts noch weiterer vorliegender Anträge die Zahl, würde man sie bei einer vorsichtigen Schätzung verdoppeln, höchstwahrscheinlich nur einen kleinen Teil dessen darstellen würde, was tatsächlich benötigt wird. Das wären dann ruckzuck an die 2 Milliarden Euro - einfach gigantisch! Dieser Betrag stellt auch nur den bisherigen Aufwand des zweiten Quartals dieses Jahres dar. Wie schon gefragt: Wer soll das bezahlen?
Die in § 6 des Gesetzentwurfes vorgesehene Ermittlung des pauschalisierten Schadens ist sicherlich gut gemeint, aber in der Praxis kaum anwendbar. Die Kapazitäten der Behörden sind begrenzt, und die Firmen wären damit vielleicht auch überfordert. Der bürokratische Aufwand für die Ermittlung der genauen Beträge wäre im Zweifel für den einzelnen Betrieb noch höher als bei dem bisherigen Hilfsprogramm. Hier wurden genau deshalb auch festgelegte Pauschalen bewilligt.
Es geht um das Überleben von ganzen Branche; das ist mir bewusst. Ich würde sehr gerne allen vollumfänglich helfen. Es ist aber schlicht nicht finanzierbar. Das sage ich deutlich auch mit Blick auf nachfolgende Generationen.
Wichtig ist mir zu erwähnen, dass diejenigen, die sonst gegen Subventionen sind, die Grenze zwischen der erprobten sozialen Marktwirtschaft und einer Art Unternehmenssozialismus verschmelzen lassen - von den länderübergreifenden Wettbewerbsverzerrungen ganz zu schweigen.
Auf das Förderprogramm für Tourismus, Schausteller und die Eventbranche möchte ich konkret hinweisen. Hierfür werden etwa 120 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es wird deutlich, dass die Landesregierung nicht alle einfach im Regen oder - anders ausgedrückt - im Virus stehen lässt. Die branchenspezifische Förderung auf Sichtweite ist hier das Schlagwort. So kann den Unternehmen durch die Krise geholfen werden. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist weder zu Ende gedacht noch geeignet, um wirtschaftspolitisch wichtige und richtige Impulse zu setzen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich dafür plädieren, sich dem Votum des Wirtschaftsausschusses anzuschließen und gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Luftfahrtstandort Niedersachsen stärken, Impulse für innovative und nachhaltige Mobilität setzen“.
„Nur Fliegen ist schöner“ ist eine häufig verwendete Floskel, wenn man zum Ausdruck bringen möchte, dass das eben Erlebte von hoher Glückseligkeit geprägt ist. Fliegen ist also eine coole Sache, die Spaß macht und Menschen verbindet.
Die Luftfahrt verbindet Kontinente. Mit ihr kann man weite Entfernungen in kurzer Zeit zurücklegen.
Ein Flugzeug benötigt sogar relativ wenig Infrastruktur, weil es zwischen Start- und Landebahn so gut wie keiner Infrastruktur bedarf. Man könnte sogar so weit gehen, zu sagen, dass die Fliegerei minimalinvasiv in ihrem Infrastrukturbedarf ist.
In Niedersachsen sind wir mittendrin, wenn nicht sogar ganz vorn mit dabei, Fliegen von heute und morgen maßgeblich mitzugestalten und zu verbessern. Hier bei uns in Niedersachsen ist die Forschung für Luft- und Raumfahrt quasi zu Hause.
Mit etwas Stolz darf ich auch auf meine Heimatstadt Braunschweig verweisen, wo wir mit dem ausgewiesenen Forschungsflughafen exzellente Voraussetzungen für die Forschung in der Luft- und Raumfahrt bieten können. Er ist der zweitgrößte europäische Forschungsflughafen und wichtig für viele Unternehmen in der Region und auch in ganz Niedersachsen.
Mit dem in der letzten Woche vorgestellten Forschungsflugzeug iSTAR sind die Weichen für die Zukunft gestellt. Eine eindrucksvolle Präsentation hat mir gezeigt, wie wichtig Flugforschung ist und wie viel Kompetenz wir hier in Niedersachsen haben. Dieses Flugzeug ist eine Falcon. Das ist eine relativ kleine Maschine. Aber die kann so programmiert und ausgerüstet werden, dass sie Tests im absoluten Grenzbereich fliegen kann und sogar darüber hinaus. Sie kann auch das Flug- und Landeverhalten eines wesentlich größeren Flugzeugs - z. B. eines Airbus A380 - simulieren. Das ist wirklich eine neue Form des Forschens und nahezu einmalig in der Welt.
Das DLR, die TU, die Institute, die mittelständischen Unternehmen und nicht zuletzt der Flughafen selbst sind die Garanten für die Zukunft in unserer Region und in ganz Niedersachsen. Über 50 Forschungseinrichtungen sind bei uns an dieser Spitzenforschung beteiligt. 260 Unternehmen sind an 350 Standorten tätig. 194 Milliarden Euro Umsatz sprechen für sich.
Niedersachsen ist gemeinsam mit Hamburg und Bremen der zweitgrößte Standort in Deutschland und spielt eine tragende Rolle in der Luft- und Raumfahrt in ganz Europa.
Luft- und Raumfahrt ist gleichzeitig ein enormer Technologietreiber. Spitzentechnologien in der Luftfahrt finden oft auch in anderen Branchen Verwendung und bringen diese voran. Sie ist im Vergleich zum Automobil quasi wie die Formel 1 für den Normalfahrer, hat aber wesentlich wichtigere und vielfältigere Einsatzmöglichkeiten in unserem gesamten täglichen Leben.
Die Vielfalt führt nicht nur zu einem hohen Maß an Diversität in den Berufs- und Ausbildungsfeldern. Vielmehr stärkt diese Vernetzung der Luftfahrt mit vor- und nachgelagerten Branchen die gesamte
Volkswirtschaft und kann so eine Vielzahl an Arbeitsplätzen sichern bzw. zur Verfügung stellen und einen stetig wachsenden Umsatz generieren.
Getragen wird diese Branche vor allem durch einen leistungsstarken Mittelstand, der sich zudem durch einen hohen Grad an Spezialisierung auszeichnet. Zur Sicherung dieser starken Branche in der Zukunft brauchen wir auch auf Bundesebene gezielte Investitionen in die Zukunft, Förderrichtlinien und Rahmenbedingungen. Ich nenne hier z. B. eine Mitfinanzierung des Staates bei der Flugsicherheit, was derzeit noch ein rein vom Nutzer getragenes Phänomen ist.
Deutschlandweit sind rund 800 000 Arbeitsplätze von der Luftfahrt abhängig bzw. der Luftfahrt zuzuordnen. Mehr als 10 000 Personen arbeiten im unmittelbaren Umfeld des Flughafens Hannover. Dieser ist somit ein enorm wichtiger Arbeitgeber für die gesamte Region.
Ich möchte aber auch gern auf Niedersachsen Aviation zu sprechen kommen. Niedersachsen Aviation ist die Initiative des Landes zur Unterstützung der Luft- und Raumfahrtindustrie Niedersachsens. Übergeordnetes Ziel sind der Erhalt und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und gleichzeitig ein wichtiger Ansprechpartner für Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit zu sein. Niedersachsen Aviation bietet Unternehmen an verschiedenen Stellen Kompetenzen an, so z. B. bei der Finanzierungsberatung, bei der Projektentwicklung oder beim Zugang zum Markt.
Die Förderung von Netzwerken und die Weiterentwicklung der Wertschöpfungsketten über die bisher erschlossenen Märkte hinaus stehen im Mittelpunkt der Aufgabenfelder. Eine Fortführung der Initiative oder der Anschluss an eine neue Folgeinitiative ist daher nach einer positiven Evaluation zu befürworten, weil sie die Möglichkeit einer guten Vernetzung, Unterstützung und Weiterentwicklung der Branche in Niedersachsen ermöglicht.
Enorm wichtig ist die Einrichtung von Testfeldern, z. B. für Drohnen, für die Erprobung im realen Betrieb in den zentralen Wirtschafts- und Industriezweigen Niedersachsens. Testfelder sind für den Einsatz in der Realität nötig, um im Vorfeld Fehlerquellen auszuschließen und eine Weiterentwicklung gezielt und schnell zu fördern. Verstärkter Einsatz von Innovationen in Luftverkehrsfahrzeugen aus dem Bereich General Aviation, Gyrocopter und Drohnen sind als ernsthafte Alternativen zu prüfen.
Kurz erwähnen möchte ich das folgende Beispiel aus der Realität: die Abstandsmessung zwischen Lkw auf der A 13 durch die Polizei in Brandenburg. Verstöße können durch die speziell geschulten Personen sofort angezeigt werden, und entsprechende Fahrzeuge können noch auf der Strecke herausgewunken werden. Laut einem Polizeisprecher sind die Drohnenbilder beweissicher. Diese Art der Kontrolle sei zwar noch in der Probephase, sei aber wirkungsvoll in der Abschreckung.
Gut beraten wären wir in Niedersachsen auch mit dem Forcieren ähnlicher Einsätze unter Aspekten der Verkehrssicherheit. Denkbar wäre auch die Überwachung des Benutzens von Mobiltelefonen und Mobilfunkgeräten während der Autofahrt.
Zur Zukunft der Luftfahrt ist mir wichtig zu erwähnen, dass mittlerweile bei uns an elektrischen Luftfahrzeugtriebwerken geforscht wird. Sehr wichtig ist, dass wir wenigstens dabei Vorreiter sind und bleiben. Es darf nicht passieren, dass wir hier - ähnlich wie beim Automobil - den Anschluss ein Stück weit verlieren und in die Defensive gelangen. Wir müssen dabei vorne bleiben.
Im Übrigen ist jede neue Flugzeuggeneration rund 25 % effektiver und nachhaltiger als die vorherige. Jede Generation wird leichter. Das läuft in der Luftfahrt etwas anders als in der Automobilindustrie. Es gibt halt keine SUV-Flugzeuge.
Wir müssen also weiter nach vorne blicken, um die Forschung zu unterstützen. Der schon angesprochene Techniktransfer ist enorm. Autonomes Fliegen wird irgendwann allgegenwärtig sein, der Techniktransfer ebenso.
Wir müssen die Zukunft annehmen und gestalten. Ein Teil der Mobilität der Zukunft wird sicherlich in der Luft liegen, oder zumindest wird durch den Technologietransfer unser tägliches Leben sicherer und bequemer werden.
Vielen Dank.
Sehr verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu dem Tagesordnungspunkt 28, einem Untertagesordnungspunkt zu den Haushaltsberatungen mit dem Titel „Landesförderprogramm für alternativ angetriebene Taxis in Niedersachsen - sauber, modern und leistungsfähig!“
Wir haben uns im Ausschuss entschieden, diesen Antrag nicht zu unterstützen. Unser Augenmerk lag bei den Haushaltsberatungen auf anderen Schwerpunkten.
Ich will versuchen, dies in kurzen Worten zu erläutern.
Es gibt eine Bundesförderung „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“. Die sollte erst evaluiert werden.
Danach kann man eventuelle weitere Förderungsbedarfe erkennen und gegebenenfalls steuern.
Auch soll der Markt nicht über Gebühr strapaziert werden. Die stete Diskussion um die Förderung von Elektroautos sorgt auch für Kaufzurückhaltung. Das kann ich als ehemaliger Autohändler, Marktteilnehmer und Betreiber einer Werkstatt bestätigen. Allerdings freut mich das, was Herr SchulzHendel angesprochen hat, nämlich das Wachstum des Fahrzeugmarktes insgesamt. Ich bitte, meine Freude zu tolerieren.
Jeder wartet auf die nächste Prämie und kauft so lange erst einmal kein neues Auto, das umweltfreundlich ist. Investitionen werden verschoben - aber das kann nicht das Ziel sein. Wir müssen den Markt als solchen auch einmal gewähren lassen; denn irgendwann untergräbt eine stete Förderung auch unsere marktwirtschaftlichen Grundwerte.
Marktwirtschaft ist eine coole Sache, wenn man es richtig macht. Unser Markenkern ist die soziale Marktwirtschaft.
Ich habe jetzt kaum noch Redezeit, weil die Vorredner schon so viel gesprochen haben. Ich möchte aber noch erwähnen, dass Herr Bode in einer Rede vorhin sagte, dass die Elektroautos nicht richtig zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaabkommens beitragen. - Ich sehe bei ihm schon das Zeichen für eine Kurzintervention.
Wir lehnen den Antrag ab. Trotzdem haben wir uns dafür entschieden, die Radwegeförderung an Landesstraßen signifikant zu erhöhen. Darauf sind wir stolz.
Vielen Dank.
Ich möchte kurz erwidern. - Ich habe den Antrag gelesen. Sie haben darin neun Punkte angeführt, um uns zum Zustimmen zu bewegen.
Jetzt spreche ich doch etwas an, was ich eigentlich nicht erwähnen wollte, nämlich den so häufig in Bezug genommenen Ballungsraum Berlin mit seinen Elektrotaxis. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die dortige Struktur noch nicht ausreichend ist, um das entsprechend zu fördern.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist zwar schon etwas später, aber die Themen bleiben interessant. Wir
sprechen heute Abend über die Aufforderung zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung, kurz AnlBV. - Das ist schon eine ziemlich coole Sache!
Worum geht es? - Es geht darum, Schiffe mit mehr als 10 m Tiefgang nicht mehr im küstennahen Verkehrstrennungsgebiet „Terschelling German
Bight“ - ca. 20 km nördlich der Ostfriesischen Inseln -, sondern im 40 km weiter vom Festland entfernten Gebiet „German Bight Western Approach“ fahren zu lassen. Es geht zum Schutz unseres Wattenmeers um Ladungsverlust durch Aufsetzen und um Rollbeschleunigungen, vornehmlich bei modernen Schiffen mit weit ausfallenden Spanten und dem dadurch bestimmten geringen Auftrieb, mit der Gefahr der Krängung. So weit, so gut. Auch geht es um einen Unfall, um den Unfall der „MSC Zoe“ im Januar dieses Jahres.
Was ist ein Unfall? - Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden bis hin zum Tod erleidet - also einen Personenschaden - oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird - somit ein Sachschaden.
Plötzlich, zeitlich und örtlich bestimmbar und von außen einwirkend: Dazu kann man auch sagen, dass Unfälle unvorhersehbar sind und einzelne Fälle beschreiben, wie eben in diesem Antrag.
Im Begründungstext des Antrags geht es schließlich um einen besonderen Fall unter besonderen Bedingungen in der Deutschen Bucht bzw. in unserem Wattenmeer: Bedingungen, die zwar selten herrschen, aber möglich sind.
Was würde es bedeuten, wenn wir die Anlaufbedingungsverordnung in der Nr. 6 der Anlage zu § 1 Abs. 1 um einen Buchstaben e) „Schiffe mit einem Tiefgang von mehr als 10 m“ erweitern? - Richtig, es beträfe alle Schiffe: zu jeder Zeit, bei jeder Wetterlage, bei jeder Mondphase und bei jedem Ebbstrom und jedweder Ladungssituation sowie Schiffsart.
Das würde in der Praxis bedeuten, dass jedes Schiff mit mehr als 10 m Tiefgang statt in der küstennahen „Terschelling German Bight“ einen Umweg von zwei Stunden zu fahren hätte, nämlich in der „German Bight Western Approach“. Das bedeutet dann ebenso einen höheren Schadstoffausstoß.
Ich persönlich würde eine praxisnahe individuelle Betrachtung der Wetterlage, der Mondphasen und weiterer relevanter Parameter bevorzugen, um betreffende Schiffe gegebenenfalls umzuleiten. Es ist ja auch so, dass wir eine Meldungs- und Hörbereitschaft haben. Schiffe, die gefährliche Güter in verpackter Form oder als Massengut transportieren, haben ihre Reise einschließlich der Details zu den gefährlichen Gütern bei der Zentralen Meldestelle des Havariekommandos anzumelden.
Nun zu der Grenze von 10 m Tiefgang: Die Grenze von 10 m ist ja auch relativ undefiniert gesetzt. Denn was würde bei 9,85 m oder bei 9,75 m passieren, wenn die Lage dann zu einem Schaden führt? - Wir sehen, es ist schwierig.
Schwierig ist auch die Definition im Antrag insgesamt; denn die Stabilität von Schiffen ist von relativ vielen Faktoren abhängig, insbesondere von der im Antrag angesprochenen Schiffskrängung. Dazu gehören Form und Größe des Schiffsrumpfs, Masse und Massenverteilung des Schiffskörpers, Ladungsgewicht und Ladungsverteilung, also die Trimmung, Verhalten der Ladung, also z. B. die eventuelle Beweglichkeit von Schüttgut oder Fahrgästen, dynamisches Verhalten des Schiffes, z. B. bei Kursänderungen, bei hoher Geschwindigkeit, freie Oberflächen - flüssige oder verbreite Ladung, Inhalte teilweise gefüllter Tanks - und Kranlasten.
Weitere in Betracht zu ziehende Betriebsbedingungen sind Seegang, Wind und Strom, Vereisungsgefahr des Überwasserschiffs, also die Eislast, und die Wasserdichte, also das Verhältnis von Salzwasser zu Süßwasser.
Wir sehen also, dass man das Gefahrenpotenzial nicht allein in Tiefgang angeben kann. Vielmehr ist es die Physik, und Physik ist spannend.
Die grundsätzlichen Parameter der Stabilität eines Schiffes sind der Gewichtsschwerpunkt und der Auftriebsschwerpunkt, auch Form- oder Verdrängungsschwerpunkt genannt, sowie die sich aus ihnen ergebende metazentrische Höhe.
Im Gewichtsschwerpunkt kann man sich die gesamte nach unten wirkende Gewichtskraft des Schiffes auf einen Punkt konzentriert vorstellen. Bei einer Krängung des Schiffes behält der Gewichtsschwerpunkt seine Lage innerhalb des Schiffes bei, solange alle Massen im Schiff an ihrem Ort bleiben. Wenn also z. B. Ladung übergeht, ändert dies auch den Gewichtsschwerpunkt. Also sehen
wir: Laschen ist wichtig. Und Laschen ist was? - Hafenarbeit! Richtig, liebe Kollegen!
Es geht weiter mit Physik. Im Auftriebsschwerpunkt kann man sich die gesamte nach oben wirkende Gewichtskraft des verdrängenden Wassers denken. Er ändert seine Lage bei einer Krängung, weil sich die Form des verdrängten Wassers ändert. Bei aufrechter Schwimmlage des Schiffs liegen Gewichtsschwerpunkt und Auftriebsschwerpunkt senkrecht übereinander. Wird das Schiff durch einen äußeren Einfluss gekrängt, bleibt der Gewichtsschwerpunkt auf das Schiff bezogen zwar an seinem Platz, wandert aber insgesamt gesehen zur Seite der Krängung aus. Der Auftriebsschwerpunkt wandert zur selben Seite aus, und zwar ins Zentrum des jetzt verdrängten Wassers.
Wenn der Gewichtsschwerpunkt und Auftriebsschwerpunkt nicht mehr senkrecht übereinanderstehen und der Gewichtsschwerpunkt unterhalb des Anfangsmetazentrums des Schiffes liegt, entsteht ein sogenannter aufrichtender Hebelarm, der das Schiff bei der Wegnahme des krängenden Einflusses in seine Ausgangslage zurückführt.
Ich habe noch zwölf Sekunden.
Wir merken also, es ist schwierig, diese Lage zu bewerten, und sie ist nicht einfach bestimmbar. Übrigens sind wir hier auch gar nicht so richtig zuständig. Wir empfehlen deshalb die Ablehnung.
Vielen Dank.
Herr Kollege Bode, für Bewegung im Automobilmarkt stehe auch ich natürlich ganz gern ein. Das würde auch dem ganzen Markt helfen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Seitdem wir hier das letzte Mal über Mobilität - genauer: über Maßnahmen zur Förderung von Carsharing und Elektromobilität - diskutiert haben, ist schon einige Zeit vergangen. In der Zwischenzeit haben wir uns intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und standen im Austausch mit Kommunen, Unternehmen und Verbänden. Die so erlangten Erkenntnisse haben wir nun in den vorliegenden Änderungsvorschlag eingearbeitet und hoffen, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, uns dabei unterstützen werden.
Wir wollen das Carsharing sowie die Elektromobilität in Niedersachsen weiter voranbringen. Natürlich werden wir die anderen Antriebe, insbesondere die emissionsarmen, emissionsfreien und lokal emissionsfreien Antriebe, nicht vernachlässigen. Doch heute geht es um Elektromobilität und um Carsharing.
Die Relevanz des Themas hat in den vergangenen Monaten nicht nachgelassen, und noch immer herrscht akuter Parkplatzmangel in den urbanen Zentren, und das obwohl einige Städter mittlerweile sogar auf einen eigenen Pkw verzichten und statt auf ein Auto auf eine Kombination aus Alternativen wie Fahrrad, ÖPNV, Taxi und eben Carsharing setzen. Neu auf dem Markt und für mich ein Beispiel einer neuen Variante der Mobilität ist
Moia. Das ist ein Versuch. Ich gebe zu: Natürlich wäre es schön, wenn Volkswagen das elektrisch bewerkstelligen würde; da bin ich ganz bei Ihnen. Aber die unkomplizierte Buchung mittels der App in Kombination mit geringen Kosten macht diese Art der Fortbewegung auch für junge Menschen äußerst attraktiv. Dass hier das Taxigewerbe nachziehen und zeitgemäße Angebote schaffen kann und auch muss, ist nachvollziehbar. Aber zum FDP-Antrag komme ich gleich.
Zunächst zum Carsharing: Auch hier gilt, dass dank des mobilen Internets und der jeweiligen Apps Carsharing mittlerweile sehr unkompliziert nutzbar ist. Das ist sicherlich ein Grund, warum Carsharing stark an Popularität gewonnen hat. Laut der aktuellen Statistik nutzen im Jahr 2019 bundesweit 2,46 Millionen Menschen CarsharingAngebote. Das ist eine Steigerung um ganze 16,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Ich kann als Teilnehmender im Markt des Automobils von solchen Steigerungsraten nur träumen. Das ist schon ein Erfolg. Folglich ist auch die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge gestiegen, nämlich um beträchtliche 12,5 %.
Aufgrund der infrastrukturellen Unterschiede ist zwischen den ländlichen und städtischen Gebieten zu unterscheiden. So werden Carsharing-Angebote vermehrt in den urbanen Zentren genutzt, aber der Trend zum Carsharing bleibt.
Meine Damen und Herren, es wird Zeit, das im Jahr 2017 verabschiedete Carsharing-Gesetz des Bundes nun endlich auch auf Länderebene umzusetzen, um das Carsharing in Niedersachsen voranzubringen. Hierbei legen wir großen Wert darauf, dass den Kommunen ein großes Maß an Handlungsspielraum belassen wird. Genau darum geht es in diesem Antrag.
Vor allem geht es darum, günstige Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit für die Kommunen zu schaffen, damit sie Flächen für die Sondernutzung von Carsharing ausweisen und ein möglichst bürokratiearmes Antragsverfahren schaffen, damit flexibel auf einen zusätzlichen Bedarf reagiert werden kann.
Dass bei der Erstellung von Ladeinfrastruktur und Carsharing-Parkraum auf Barrierefreiheit und gute Erreichbarkeit gesetzt wird, halte ich persönlich für selbstverständlich.
Carsharing leistet auch einen Beitrag zu mehr Elektromobilität. So liegt der Anteil der E-Fahrzeuge innerhalb der Carsharing-Flotten bei rund 10 % und damit deutlich über dem Anteil von Elektrofahrzeugen im sonstigen Individualverkehr.
Ich leite nun zum zweiten Antrag über. Der Vorstoß, dass auch Taxiunternehmen zukünftig vermehrt auf Elektromobilität setzen sollen, ist durchaus begrüßenswert. Allerdings sehe ich die Gefahr, dass hier drei Schritte vor dem ersten getan werden sollen.
Mit dem Bundesförderprogramm gibt es bereits die Möglichkeit, den Umstieg der Taxiunternehmen auf E-Mobilität zu fördern. Bevor das Land hier mit eigenen Mitteln einsteigt, gilt es, die bisherigen Erfolge des Bundesförderprogramms zu evaluieren.
Verantwortlich für die geringe Nutzung von E-Autos im Individualverkehr ist vorrangig noch immer die mangelhafte Ladeinfrastruktur. Diese auszubauen, hat oberste Priorität, wenn wir E-Mobilität voranbringen wollen. Ohne Lademöglichkeit wird niemand - kein Carsharing-Anbieter, kein Taxi-Unternehmer und auch keine Privatperson - auf ein E-Auto umsteigen. Gerne können wir im Ausschuss darüber diskutieren, wie der Ausbau der elektrischen Flotte bei den Carsharing-Anbietern oder den Taxiunternehmen und anderen ÖPNVAnbietern dazu beitragen kann, dieses Problem zu lösen.
Ich werbe daher für Ihre Zustimmung zum Carsharing-Antrag und bin auf die weiteren Beratungen zum Thema Elektromobilität im Ausschuss gespannt.
Vielen Dank.
Ich möchte gerne ganz kurz darauf antworten.
Wenn Bundesförderprogramme zu schwierig und zu langfristig sind, dann sollten wir daran arbeiten und das Signal geben, das zu beschleunigen. Auch das ist eine Aufgabe von uns.
Zum Aufladen von Taxis: Ein Taxi verdient nur Geld, wenn es nicht steht. Es funktioniert, die Ladeinfrastruktur mit Induktionsschleifen zu installieren, sogar bei uns in Braunschweig für einen Bus, den „Emil“. Das funktioniert bei dem Ringbus in Braunschweig ganz gut. Trotzdem muss das etwas sein, was man kaufen kann. Ein Taxiunternehmer kann nur mit etwas Geld verdienen, wenn er ein Produkt kaufen und damit arbeiten kann. Wenn wir das erst erfinden müssen, verlieren wir wieder Zeit. Das meinte ich mit dem zweiten und dritten Schritt.
Wichtig ist, dass wir das voranbringen. Und wie gesagt: Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der letzte Tagesordnungspunkt für heute - aber doch ein sehr wichtiger.
Seit dem letzten Jahr haben wir in Niedersachsen einen neuen Feiertag. Am 31. Oktober haben die Niedersachsen frei. Bei der Entscheidung, dass es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Bundesland einen weiteren freien Tag im
Jahr geben soll, waren wir uns schnell einig - mit Ausnahme der FDP. Immerhin dümpelte Niedersachsen zuvor in der Rangliste der Bundesländer bei der Anzahl an Feiertagen auf den letzten Plätzen.
Welcher Tag der neue Feiertag sein sollte, wurde hingegen hitzig diskutiert. Am Ende fiel die Entscheidung auf den Reformationstag und damit auf einen Feiertag, den es eben nicht in all unseren Nachbarbundesländern gleichermaßen gibt. Insbesondere an den Landesgrenzen zu NordrheinWestfalen und Hessen entsteht aufgrund der unterschiedlich gelegenen Feiertage am 31. Oktober und 1. November eine ganz besondere Situation. Diese stellt die Logistikbranche vor große Herausforderungen. Das sei an dieser Stelle unbestritten. Deshalb hat die FDP diesen Antrag eingebracht, deshalb haben wir im Ausschuss umfänglich diskutiert und das Für und Wider abgewogen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, letztendlich sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir dem vorliegenden Antrag so nicht folgen können. Wir wollen, dass möglichst viele Menschen in Niedersachsen von ihrem neuen freien Tag profitieren. Dies gilt auch für Lkw-Fahrer, die diesen Tag gern gemeinsam mit ihren Familien verbringen möchten. Und ja, wir werden es nicht ausschließen können, dass in dieser Berufsgruppe auch einige den Reformationstag fernab ihrer Familie verbringen und gegebenenfalls auf einem Autobahnparkplatz auf die Weiterfahrt warten. Aber immerhin gehen wir nicht per se davon aus, dass sie arbeiten müssen.
Notwendige Umplanungen in den Logistikketten sorgen vielleicht sogar dafür, dass Touren am Abend vor den beiden Feiertagen zuhause beendet werden können. An längeren feiertagsbedingten Unterbrechungen von Logistikketten - z. B. an Ostern oder Weihnachten - schaffen es die Speditionen auch, die entsprechend freien Tage einzuplanen. Für zwei Tage, die gelegentlich den Grenzübertritt nach und aus Niedersachsen zu betreffen scheinen, dürfte dies ebenfalls planbar sein. Dass Ihr Antrag die Arbeitnehmerinteressen in den Fokus rücken soll, wie Sie es im Ausschuss betont haben, sehe ich deshalb nicht.
Übrigens: Auf nicht absehbare Unterbrechungen des Just-in-Time-Transportes können sowohl Logistiker als auch unsere Unternehmen vorbildlich reagieren. Warum der neue Feiertag nun für Chaos und unüberbrückbare Probleme sorgen soll, ist vor diesem Hintergrund kaum erklärlich.
Jede Aufhebung eines Fahrverbots für Lkw führt außerdem zu einem immens höheren Verkehrsaufkommen. Insbesondere an Feiertagen, an denen sowieso viele Menschen auf den Autobahnen in unserem Land unterwegs sind, birgt dies ein höheres Risiko für Stau, Verkehrsprobleme und Unfälle. Das ist belastend für alle Verkehrsteilnehmer.
Im Übrigen gibt es das Fahrverbot am Reformationstag noch gar nicht. Darüber hatten wir schon gesprochen. Daher führen wir derzeit bei diesem Thema eine Phantomdebatte. Die Fahrverbote an Feiertagen sind bundesrechtlich in der Straßenverkehrsordnung geregelt, und diese wurde bisher noch nicht an die neuen Feiertage in Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen angepasst. Stand jetzt ist es also weiterhin möglich, dass am 31. Oktober in Niedersachsen Lkw ungehindert von A nach B fahren können. Erst in der nächsten StVO-Novelle werden sie Berücksichtigung finden. Es bleibt also genug Zeit, sich entsprechend auf die Neuregelung vorzubereiten.
Ich plädiere dafür, dass wir keine Feiertage zweiter Klasse entstehen lassen; denn dies wäre ein Resultat aus der Umsetzung dieses Antrags - ein erster Schritt dazu, dass kirchliche Feiertage, die aufgrund der konfessionell unterschiedlich geprägten Bundesländer nicht bundeseinheitlich liegen, weniger gesetzlich geschützt wären als andere Feiertage. Um es zu veranschaulichen: Am Reformationstag und an Allerheiligen herrscht ein hektischer Hochbetrieb auf unseren Straßen, und am Weltfrauentag stehen die Lkw vor den Grenzen Berlins. Das wäre eine keinesfalls wünschenswerte Entwicklung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die lange Praxis der unterschiedlichen Feiertagsregelungen der einzelnen Bundesländer kann und sollte, wenn überhaupt, nur gemeinsam mit allen 16 Bundesländern reformiert werden. Eine Einigung mit unseren Nachbarländern greift zu kurz, wenn ein Lkw am 31. Oktober zwar von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen fährt, dort aber am 1. November passieren könnte, dann aber am gleichen Tag nicht weiter nach Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg oder Bayern kommt.
Die Entscheidung gegen eine bundeseinheitliche Aufhebung von Feiertagsverboten für Lkw an Fronleichnam, dem Reformationstag und Allerheiligen ist zu Beginn des Jahres bereits gefallen. Hier jetzt für einzelne Tage eigene Regelungen zu entwerfen, dürfte sich als äußerst schwierig erweisen und
einen Kreislauf ins Rollen bringen, der den Flickenteppich bloß noch vergrößert, ohne eine für alle zufriedenstellende Regelung herbeiführen zu können.
Im Übrigen sollten wir in Zeiten der Europawahl eventuell sogar einmal schauen, wie man Feiertage und Fahrverbote europaweit regeln kann.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Jetzt bin ich ja mal gespannt, wie viel Reaktionen meine Rede auslösen wird. Ich war mit Jörg Bode ja auch ziemlich schnell darüber einig, dass LED-Technik eine coole Sache ist und dass man das vorantreiben kann.
- Ja, das ist so.
Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist im Logistik- und Transitland Niedersachsen eine der zentralen Herausforderungen einer vorausschauenden und verantwortungsvollen Verkehrspolitik. Daher hat es mich außerordentlich gefreut, dass die FDP mit dem Thema „LED-Beleuchtungstechnik an Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen in Niedersachsen“ ein wichtiges Thema auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses gesetzt hat.
Bei dem Thema hat das Land Niedersachsen nicht nur einen Bedarf. Nein, die niedersächsischen Unternehmen verfügen hier auch über herausragende Kompetenzen.
Danke sagen möchte ich auch der Landesverkehrswacht, die mit der Stellungnahme dazu beigetragen hat, den Antrag zu verbessern und ihn zielgerichteter zu gestalten. Hierdurch ist ein Antrag entstanden, der mit Pilotprojekten, einer Bundesratsinitiative und geeigneter Unterstützung der Kommunen ein Gesamtpaket für mehr Verkehrssicherheit durch LED-Leuchten schafft.
Die Koalition hat seit Beginn dieser Wahlperiode zahlreiche Initiativen gestartet und vorangebracht, um die Verkehrssicherheit in Niedersachsen zu verbessern. Hierzu zählen Anträge zum Baustellenmanagement, zum Abbiegeassistenten - darüber haben wir gestern und heute schon gesprochen -, zum Lkw-Verkehr oder - wie heute - zum Thema LED. Dabei haben wir uns stets bemüht, auch die Impulse aller Oppositionsfraktionen sinnvoll einzubinden. Denn über eines sind wir alle uns einig: Jeder Verkehrsunfall mit einem Unfalltoten ist einer zu viel.
Meine Damen und Herren, es freut mich sehr, dass wir diesen Antrag heute weitgehend einmütig beschließen werden. Damit setzen wir ein klares Zeichen dafür, dass der Niedersächsische Landtag das Thema Verkehrssicherheit richtig ernst nimmt. Die Verkehrspolitik wird auch im weiteren Verlauf dieser Legislaturperiode eine wichtige Rolle spielen. Die erhöhten Mittel für ÖPNV - auch das können wir - und kommunalen Straßenbau, also für die Landstraßen und die Planungsmittel, werden dafür sorgen, dass die Verkehrsinfrastruktur Niedersachsens wieder die verdiente Priorität erhält.
Mit den neuen Chancen - da kommt wieder eine coole Sache ins Spiel - der digitalen Technik können wir vieles realisieren, was wir noch vor einigen Jahren nicht für realisierbar gehalten haben.
Die CDU setzt darauf, dass der Straßenverkehr im Zuge der Umsetzung des Masterplans Digitalisierung nicht nur sicherer, sondern auch umweltverträglicher wird. Hierzu hat die CDU am vergangenen Wochenende in Walsrode einen Denkanstoß geliefert. Dieser wird die weiteren Debatten hoffentlich positiv beeinflussen und weiter voranbringen. Gemeinsam werden wir in den weiteren Jahren viele verkehrspolitische Debatten führen; das ist ja an der Tagesordnung. Es würde mich freuen,
wenn wir diese ähnlich konstruktiv führen würden und zielgerecht beenden können.
Vielen Dank.
Das ist eine coole Sache!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mitbestimmung und Tarifautonomie sind zentrale Wesensmerkmale unserer Wirtschaftsordnung. Sie sind Erfolgsgaranten für unsere Wirtschaft, auch und gerade in Krisen, auch und gerade vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen in der Arbeitswelt.
In dieser Woche begehen wir ein ganz besonderes Jubiläum, eines der 100-jährigen Jubiläen, die wir sehr zahlreich haben. Wenige Tage nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde nämlich mit dem sogenannten Stinnes-Legien-Abkommen der erste Vertrag zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden unterzeichnet. Das war die Geburtsstunde der Tarifautonomie. Bis heute gilt sie als eine der unverzichtbaren Säulen der sozialen Marktwirtschaft.
Als Partei der sozialen Marktwirtschaft - und eben nicht einer unkontrollierten freien Marktwirtschaft - erkennt die CDU den hohen Wert eines funktionierenden Miteinanders der Sozialpartner ausdrücklich an.
Verantwortungsvolles Unternehmertum schätzt die Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur hinsichtlich ihrer eigentlichen Tätigkeit. Es berücksichtigt auch die Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen auf diese. Der demografische Wandel, die Digitalisierung, die wachsende Konkurrenz auf den internationalen Märkten - alle diese Aspekte können wir nur gemeinsam adressieren. Vielfach stochern wir noch im Nebel, was tatsächlich zu tun ist, um den vor uns liegenden Herausforderungen erfolgreich entgegenzutreten. Warum sollten wir dafür nicht stärker das wichtigste Kapital unserer Wirtschaft, den Erfahrungsschatz unserer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, nutzen?
Meine Damen und Herren, wir reden darüber, welche Auswirkungen die Digitalisierung und die Automatisierung auf Arbeitsprozesse und Produktionsverfahren haben werden. Es geht darum, wie wir eine stärkere Nutzung künstlicher Intelligenz mit unseren Vorstellungen eines modernen Datenschutzes vereinbaren. Es geht darum, wie wir dafür sorgen können, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem gesamten Berufsleben konkurrenzfähig bleiben und mit den technologischen Veränderungen Schritt halten können, auch darum, wie erreicht werden kann, dass beispielsweise Frauen nach einer Familienphase entweder für die Kinder oder für zu pflegende Familienangehörige eine Chance auf eine gute Rückkehr in den Arbeitsmarkt haben. Es geht darum, wie wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser auf den späteren Renteneintritt vorbereiten und das Risiko reduzieren können, dass sie jenseits des 60. Lebensjahres einem zunehmenden Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt werden. Schließlich geht es auch darum, Fachkräften attraktive Angebote zu unterbreiten, sodass sie hier in Niedersachsen bzw. in Deutschland bleiben können und nicht ins Ausland abwandern.
Wer heute mit dem Leiter eines ausbildenden Betriebs spricht - das kann ich als Handwerksmeister aus eigenem Leid heraus sagen -, erfährt, dass man die Auszubildenden heute davon überzeugen muss, überhaupt einen Ausbildungsvertrag anzunehmen. Das ist auch in meiner Branche so. Das kenne ich als Innungsmeister und als Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Braun
schweig-Gifhorn. Wir wissen also, wie viel mehr potenziellen Auszubildenden angeboten werden muss, damit sie den Ausbildungsplatz annehmen.
Ein Mehr an Verantwortung kann zusätzlich eine gute Motivation sein, sich dauerhaft an das Unternehmen zu binden und eben nicht gleich nach Ende der Ausbildung weiterzuziehen.
Der vorliegende Antrag ist aus der Sicht der CDU mit Blick auf das 100-jährige Jubiläum ein guter Kompromiss, wie wir Mitbestimmung und Tarifautonomie zukünftig voranbringen und gestalten können. Für die CDU ist ein klares Bekenntnis zur Tarifautonomie von hoher Bedeutung. Anders als Teile unseres Partners, der eher für ein Tarifautonomie-Plus steht, vertrauen wir auf die Kraft der Sozialpartner, das Beste im Sinne der Arbeitnehmer und des Unternehmens zu vereinbaren.
Es ist uns in diesem Antrag gelungen, herauszustellen, dass es eben kein systematisches Ungleichgewicht zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite gibt, das mit staatlichen Interventionen ausgeglichen werden müsste. Aber wir verschließen auch nicht die Augen vor der Tatsache, dass noch zu häufig gesetzliche Regelungen unterlaufen und Spielräume missbräuchlich ausgenutzt werden. Wir erkennen an, dass zu häufig unternehmerische Konstruktionen benutzt werden, die einzig darauf ausgelegt sind, den Schutz von Arbeitnehmerinteressen auszuhebeln. Ein tragisches Beispiel dieser Flucht aus der unternehmerischen Verantwortung sehen wir leider aktuell in der niedersächsischen Energiebranche. Das Verhalten eines namhaften Unternehmens sollte uns ein mahnendes Beispiel dafür sein, wie viel die Zusammenarbeit der Sozialpartner wert ist und wie sie nicht aussehen sollte.
Problematisch sind auch Unternehmen, die mit unlauteren Mitteln versuchen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern
und damit eine betriebliche Mitbestimmung aushebeln. Hier sollten wir künftig sehr genau hinschauen.
Meine Damen und Herren, sinnvoll erscheint es der CDU auch, den Wert der Tarifbindung stärker zu gewichten. Das gilt zum einen für die öffentlichen Unternehmen, die damit ihrer Vorbildfunktion
gerecht werden können. Dies gilt aber auch für das Vergaberecht. Hier wollen wir im Rahmen der bevorstehenden Novelle schauen, wie wir die sozialen Kriterien neu ausrichten und moderner gestalten können.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Minister, die Region Braunschweig verfügt europaweit über die größte Forschungsdichte in den Bereichen Automobil, Luftfahrt und Leichtbau. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung die Bereiche unterstützen, die die Cluster zur Messtechnik und zur umweltgerechten Luftfahrt in der Exzellenzstrategie vertreten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was ist die persönliche Zielmarke, ab der Sie beim Breitband- und Mobilfunkausbau ab 2021 von einem Erfolg des Masterplans sprechen können?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche hier für beide Regierungsfraktionen zu einer Eingabe, die wir von Niedersachsen aus eigentlich nicht direkt beeinflussen können.
Wie in der sehr ausführlichen Stellungnahme des Niedersächsischen Finanzministeriums dargelegt, erkenne auch ich klipp und klar die Sach- und Rechtslage. Die Niedersächsische Landesregierung lehnt – ich selbst übrigens auch – die Einführung von Bargeldobergrenzen grundsätzlich ab. Da wären wir wieder bei „grundsätzlich“ im juristischen Sinne; aber wenn es hier so steht, nehme ich das so hin.
Der Petent, der im Übrigen aus Köln kommt, was gar nicht in Niedersachsen liegt, wendet sich ganz allgemein gegen die vermeintlichen Pläne der Bundesregierung sowie der Europäischen Union, unser allseits beliebtes Bargeld abzuschaffen. Das ist ein Tenor dieser Petition.
Die Diskussion über die Einführung von Bargeldobergrenzen bei Bezahlvorgängen hat keinen erkennbaren Hintergrund zur Abschaffung von Bargeld bzw. zur Beschränkung des Besitzes von Bargeld. Hierbei geht es lediglich um eine Prüfung. Es geht allein um die Prüfung vor dem Hintergrund der Bekämpfung von Terrorismus, Schwarzarbeit und der Geldwäsche. Natürlich, Verbrecher halten sich nicht an Verbote; das ist sozusagen deren Merkmal.
Mit Hinweis auf die Entscheidung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zur EUweiten Lösung ist zu sagen, dass keine rechtlichen Maßnahmen zur Einführung einer nationalen Bargeldobergrenze geplant sind. Diese Sachlage mit den angeführten Maßnahmen zu untermauern, wäre genauso, als würde man aus der Einführung eines Tempolimits auf bestimmten Strecken für Kraftfahrzeuge ein generelles Verbot des individuellen Personenverkehrs mit Personenkraftwagen ableiten. Ob eine solche Petition wirklich viel Unterstützung finden würde, wage ich zu bezweifeln.
Probieren wir es mal.
Zur europäischen Harmonie und Harmonisierung kann ich so direkt wirklich gar nichts sagen. Wir haben in Europa derzeit eine ganze Menge Harmonie, in manchen Fällen aber auch nicht.
Dass diese Petition keinen Resolutionscharakter haben kann, ist klar. Eine Resolution ist etwas ganz anderes. Einer Petition einen Resolutionscharakter geben zu wollen, halte ich nicht für angebracht. Für das Bargeld an sich sind wir hier auch nicht zuständig. Somit ist die Petition ganz klar mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir das Wort „Doggererze“ schon einige Male gehört. Ich möchte ganz kurz erklären, was das ist. Doggererze sind Eisenerze des eigentlichen süddeutschen Schichtstufenlandes und des nordöstlichen Schweizer Juras, die im braunen Jura durch Ablagerung entstanden sind. Ähnlich wie die etwa gleichalte Lothringische Minette oder Teile des kreidezeitlichen Eisenerzes im norddeutschen Raum lagerte es sich vor der Küste im Meer - submarin - oder in Form sogenannter Ooide im Eisenoolith ab. - Das erst einmal ganz kurz einleitend.
Als dieses Thema auf die Tagesordnung kam, habe ich gedacht: Altes Preußisches Recht. - Dazu möchte ich einleitend kurz erwähnen, dass es ja ein sehr entlegenes Rechtsgebiet ist und auch einige juristische Gefahren bietet. Denn wenn z. B. die nach Artikel 123 in Verbindung mit Artikel 125 Nr. 1 im Grundgesetz in Bundesrecht überführte vorkonstitutionelle Ermächtigungsgrundlage hierzu in Gestalt des Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten von 1865 entfallen würde, würde sich nämlich die Frage stellen, ob infolge dieser Regelungslücke in Teilbereichen nicht wieder der diesbezügliche Abschnitt des Allgemeinen Preußischen Landrechts aus dem Jahr 1792 mit seinen fast 19 000 Artikeln wieder aufleben könnte. Das wäre dann noch zu klären, aber das könnte nicht ernsthaft in unseren Absichten zum Bürokratieabbau liegen. - Das möchte ich noch zu diesem doch trockenen Thema sagen.
Der Antrag ist aus unserer Sicht begrüßenswert, schließt er doch an frühere gemeinsame Bemühungen zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau an. Daher hat die CDU von Beginn an signalisiert, dass sie im Falle einer positiven Stellungnahme durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zum gemeinsamen Handeln bereit ist. Dies werden wir aber später unter Tagesordnungspunkt 15 noch einmal ausführlicher besprechen. Er behandelt ein Thema, das ähnlich gelagert ist.
Allerdings zeigt die schriftliche Unterrichtung durch das Ministerium deutlich, dass dieser Vorstoß ins Leere geht. Dies gilt nicht nur für die juristische Argumentation, die ich als Nichtjurist an dieser Stelle außen vor lassen möchte, vielmehr geht es um das, was eine Änderung der rechtlichen Regelung tatsächlich bewirken würde. Ist mit einer Neuregelung ein geringerer personeller oder finanzieller Aufwand verbunden, oder wird die Aufsicht über die Studiengesellschaft durch die angestrebte Änderung verbessert? - Die Antwort lautet auf beide Fragen nein.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rechtsaufsicht durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat sich bewährt. Es spricht daher viel dafür, die seit Jahrzehnten übliche Begleitung der Arbeit der Studiengesellschaft unverändert fortzuführen. Dies gilt besonders, da der Aufwand für die Aufsicht offenkundig minimal ist.
Trotz veränderter Forschungsaufträge bleibt die enge Bindung an den Bergbau unverändert; denn hierfür sprechen auch die sechs Kommanditisten der seit 2009 als GmbH & Co. KG geführten Studiengesellschaft, die aus der metallverarbeitenden Industrie stammen.
Es ist zu begrüßen, dass sich die FDP den Themen Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau widmen will. Allein die Auswahl der zu prüfenden Rechtsgrundlagen scheint noch verbesserungswürdig zu sein.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat erkannt, dass diese Themen stärker beachtet werden müssen. Daher wird der für Bürokratieabbau zuständige Bereich im Ministerium personell deutlich gestärkt. Damit wird auch ein wichtiges Ziel der CDU umgesetzt.
Ich lade alle Kollegen ein, daran mitzuarbeiten, bürokratische Lasten in Niedersachsen abzubauen. Gemeinsam werden wir sicherlich zahlreiche Vorschriften finden, bei denen eine Vereinfachung oder Abschaffung wirklich zweckmäßig ist und zu einer echten Entlastung führt.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe bergpolitische Sprecher dieses Landtags!
Wir haben es wirklich mit einem ernsten Thema zu tun, obwohl man das Ganze mit ein bisschen Schmunzeln sehen kann. Wir reden über alte Rechte. Dazu haben wir schon Ausführungen gehört. Viele Pointen wurden mir schon weggenommen.
Die Fortentwicklung des Bergrechts sowie die technologische Weiterentwicklung im Bergbau seit der Verabschiedung der Allgemeinen Bergverordnung sind ein guter Grund, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu evaluieren und fortzuentwickeln. Ich danke dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung für die schriftliche Unterrichtung, die die beiden Argumentationslinien gut herausgearbeitet hat - die rechtliche und die technologische.
Wie vorhin ist hier der unmittelbare Handlungsbedarf aus rechtlicher wie auch aus verwaltungstechnischer Sicht zu verneinen. Dies gilt vor allem für die weiterreichende Forderung nach der Abschaffung der Allgemeinen Bergverordnung. Es wird deutlich, dass für wichtige Aspekte der Bergbausicherheit alternative Rechtsgrundlagen fehlen. Eine Abschaffung ist aus Sicht der CDU damit vom Tisch.
Tatsächlich prüfenswert ist die Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften aufgrund des technologischen Fortschritts. Lassen Sie mich an dieser Stelle eines kurz anmerken: Wir befinden uns am Beginn der digitalen Transformation, die weite Teile der Produktion, des Wirtschaftens, ja nahezu aller gesellschaftlichen Interaktionen dramatisch verändern wird. Ohne Zweifel wird damit ein ganz erheblicher und heute noch nicht überschaubarer Veränderungsbedarf bei der Rechtsetzung und der Verwaltungspraxis entstehen.
Warum nun vor diesem Hintergrund diese eher obskure Regelung des Bergrechts herausgesucht wurde, konnte ich Ihren Ausführungen wirklich nicht entnehmen. Das wurde schon unter Tagesordnungspunkt 11 erwähnt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, bei der Gestaltung des Änderungsantrags, den SPD und CDU heute - abweichend vom Votum des Wirtschaftsausschusses - zur Annahme empfehlen, haben wir uns sehr eng am ursprünglichen Antrag der FDP sowie an der Stellungnahme des Ministeriums orientiert. Mit der in unserem Änderungsantrag gefundenen Formulierung wird ein konkreter Prüfumfang sinnvoll abgegrenzt. Damit wird sichergestellt, dass wir zügig zu einem Ergebnis kommen und eventuell notwendige Anpassungen ohne weiteren Zeitverzug angehen. Es würde mich freuen, wenn dies der FDP eine Zustimmung ermöglichte.
- Ich sehe schon einen erhobenen Daumen.
Gerne hätten wir auch die Grünen für ein gemeinsames Vorgehen gewonnen. Doch leider hat der vorgelegte Textentwurf dies unmöglich gemacht. Die Bezüge auf das Umweltrecht ignorieren sowohl die sehr begrenzten landesrechtlichen Spielräume als auch die zahlreichen Gesetzes- und Verordnungsnovellen auf Bundesebene in den vergangenen Jahren. Ich nenne nur die Themen Beweislastumkehr, Entsorgung von Lagerstättenwasser oder Offshorebergbau. Weitere Änderungen auf Bundesebene scheinen aktuell nicht anzustehen.
Problematischer sind jedoch die potenziellen Auswirkungen auf die Rohstoffgewinnung und auf eine hinreichende Unabhängigkeit der industriellen Produktion von Importen. Als rohstoffarmes Land ist Deutschland - und damit auch Niedersachsen - bereits heute von Rohstoffimporten stark abhängig.
Oftmals sind Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte in den rohstoffreichen Exportländern wenig zufriedenstellend. Es ist mir unverständlich, warum wir mit den vorgelegten Formulierungen riskieren wollen, die Abhängigkeit von diesen Ländern in den kommenden Jahren zu erhöhen. Wir hörten ja auch, dass das Bergrecht das Grundrecht schlägt. Das sei hier nur angemerkt.
Zudem ist anzuführen, dass in vielen rohstoffreichen Ländern sowohl der Umweltschutz als auch der Arbeitnehmerschutz bei der Rohstoffförderung weit unterhalb des in Europa üblichen Niveaus in den jeweiligen Rechtsordnungen, aber vor allem in der Praxis verankert sind. Ich nenne hier das Beispiel der sogenannten Seltenen Erden, die unter äußerst schwierigen ökologischen Rahmenbedingungen in China gefördert werden. Ist es wirklich Ihr Ziel, solche Fördermethoden auszuweiten? - Das glaube ich kaum.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man die Förderung von Rohstoffen in Deutschland erschwert, gleichzeitig aber keine Förderung in anderen Weltregionen will, wird eines deutlich: Hinter diesen Vorschlägen steht das Ziel der Deindustrialisierung Niedersachsens, und das ist nicht nur in meiner Heimatregion Braunschweig indiskutabel.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich schon ein bisschen krass, dass wir bei einem Thema, das jeder will - die Digitalisierung brauchen wir, und sie ist in aller Munde -, so impulsiv diskutieren. Aber sei es drum!
Der vorliegende Antrag beschäftigt sich also mit einem für unser Land enorm wichtigen Thema. Aber zumindest mit Blick auf die Überschrift ist er doch eine kleine Mogelpackung bzw. ein Nadelstich im Kontext des kommenden Masterplans Digitalisierung.
- Der Masterplan kommt. Das ist so, und das wollen wir so.
Denn Mobilfunk ist nicht gleich Digitalisierung, und ÖPNV und SPNV plus ein paar Autobahnen sind von den Hauptverkehrsachsen noch ein gutes Stück weit entfernt. Wo wir nun gerade so emotional sind, könnte man sagen: Der Antrag ist wie ein Schneeball, der im beginnenden Frühlingssonnenschein schmilzt.
Als Braunschweiger bin ich sofort darüber gestolpert, dass in dem Antrag zwar das 5G-Testnetz an der A 9 angesprochen, aber das Testfeld „Autonomes Fahren“ nicht genannt wird. Dabei ist dies bei uns in Braunschweig und in unserem Umland die digitale Realität.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausbau öffentlicher WLAN-Angebote ist ein gutes und wichtiges Ziel. Diesem Ziel haben sich auch die Koalitionsfraktionen verpflichtet, beispielsweise mit Blick auf die Ausstattung aller öffentlichen Gebäude mit WLAN. Hier sollte das Land mit gutem Beispiel vorangehen, sodass es auch für Private attraktiv wird, mit ähnlichen Angeboten zu folgen.
Im ÖPNV und im SPNV ist es sicherlich sinnvoll, zunächst auf die Freiwilligkeit zu setzen, um mitzuhelfen, entsprechende Angebote attraktiver zu machen. Auch da ist das Henne- Ei-Problem in dem Antrag zu thematisieren. Man kann schwerlich WLAN in Regionen vorschreiben, in denen es noch nicht einmal verlässliche 3G/LTE-Abdeckung gibt. Es muss also erst das notwendige Netz verfügbar sein, bevor man unerfüllbare Vorgaben an ÖPNV und SPNV formuliert.
Außerdem ist zu beachten, welche Konsequenzen diese Anforderungen auf das Nahverkehrsnetz haben. Es wurde schon mehrfach angesprochen: Wir wollen Verbesserungen bei Barrierefreiheit, Taktung und Umweltfreundlichkeit der Busse und Bahnen erreichen. Ob hier eine Pflicht zu WLAN nun hilfreich ist oder einfach nur zu unklaren Gemengelagen führt, sei dahingestellt.
Sinnvoller erscheint es mir, z. B. Haltestellen mit Hotspots auszustatten, damit Fahrgäste möglichst in Echtzeit über Fahrzeiten und Anschlüsse informiert werden. Das wäre ein kleines Stückchen angewandte Digitalisierung, die den Menschen auch spürbar hilft.
Sobald die letzten weißen Flecken versorgt sind und in Bus und Bahn verlässlich WLAN bereitgestellt werden kann, werden die Unternehmen schon aus eigenem Interesse das Thema WLAN neu betrachten.