Gerda Hövel

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Last Statements

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Fraktion der Grünen hat das Anliegen, eine, wie Sie es nennen, „Verkehrtwende“ zu verhindern. Meine Damen und Herren, genau das ist das Ziel von Landesregierung und Koalitionsfraktionen seit Beginn der Corona-Pandemie - die Arbeit läuft bereits seit Monaten! Wir unterstützen den straßengebundenen ÖPNV. Wir unterstützen den Schienenpersonennahverkehr. Wir unterstützen die klimafreundliche Mobilität der Menschen in Niedersachsen auch in Pandemiezeiten.
Der vorliegende Antrag wird von uns allerdings abgelehnt, weil wesentliche Forderungen bereits erfüllt sind. So wurden an die kommunalen Aufgabenträger in Niedersachsen schon frühzeitig Vorauszahlungen geleistet und wurde massiv für eine Unterstützung durch den Bund geworben.
Der Bund - das wissen wir alle - unterstützt die Länder in diesem Jahr mit Mitteln in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Das sind für Niedersachsen anteilig ca. 212 Millionen Euro für den Schadensausgleich im ÖPNV.
Wir haben aus Landesmitteln im zweiten Nachtragshaushalt zusätzlich 190 Millionen Euro zur Verfügung gestellt; Niedersachsen war hier beispielgebend. Positiv ist darüber hinaus: Diese Mittel werden voraussichtlich noch nicht in voller Höhe gebraucht werden, sodass sie zum Teil noch im nächsten Haushaltsjahr zur Verfügung stehen dürften.
Ergänzend kommen dazu die Verhandlungen der Landesregierungen mit dem Bund über die Verstetigung der aktuellen Milliardenhilfe des Bundes auch mit dem Ziel, die Fahrgastzahlen zu verdoppeln.
Es ist also kein Wunder, dass Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger im ÖPNV mit dem Krisenmanagement in Niedersachsen sehr zufrieden sind. Während des Lockdowns im Frühjahr haben 75 bis 90 % der Fahrgäste nicht mehr den Bus oder die Bahn benutzt. Trotz dieses Rückgangs wurden niedersachsenweit im SPNV gut 90 % und im straßengebundenen ÖPNV ca. 70 % der Fahrleistung angeboten.
Der ÖPNV war und ist auch in Pandemiezeiten ein Garant für Mobilität in Niedersachsen. Wer auf Bus und Bahn angewiesen ist, der kann auch in diesen Zeiten auf ein verlässliches Angebot vertrauen.
Also: Der Zukunftsplan, den Sie fordern, wird bereits gemeinsam mit den Akteuren auf kommunaler Ebene umgesetzt, für deren gemeinsamen Einsatz ich hier herzlich danke.
Verstärkte Reinigung in den öffentlichen Verkehrsmitteln, regelmäßige Hinweise auf Abstandhalten und Maskenpflicht unterstützen den Schutz vor Infektionen im ÖPNV für Fahrgäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Liebe Grüne, der Zug in Richtung pandemiefeste Zukunft des ÖPNV rollt längst, während Sie noch am Bahnsteig stehen. Bund und Länder bemühen sich intensiv, Fahrgäste für die Öffis zurückzugewinnen. Mit mehr als 3 Millionen Euro wurde deshalb die bundesweite Kampagne „#BesserWeiter“ initiiert. Sie soll Menschen zum Wiedereinstieg in Bus und Bahn bewegen und sich mit sachlicher Aufklärung der Sorgen der Fahrgäste annehmen. Niedersachsen unterstützt diese Kampagne - wir hörten es bereits - mit 127 000 Euro und trägt somit dazu bei, Vertrauen aufzubauen.
Die jüngsten Zahlen deuten darauf hin, dass dieses auch gelingt. Während steigende Infektionszahlen die Medien und unseren Alltag prägen, nimmt das Vertrauen der Menschen in Deutschland in den ÖPNV langsam wieder zu. Das ist auch ein Erfolg dieser Kampagne.
Die ersten beiden Forderungen des vorliegenden Antrags können als Unterstützung des Handelns dieser Landesregierung gewertet werden.
Auch in Bezug auf die dritte Forderung ist die Landesregierung bereits tätig. Das Wirtschaftsministerium hat ein Projekt gestartet, bei dem mit Fahrplaner und passender App online Tickets erworben und Anschlussmöglichkeiten dargestellt werden können. An der Weiterentwicklung wird gearbeitet.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag beweist nur eines: Während die Landesregierung bei der Rettung des ÖPNV im Schnellzug unterwegs ist, sind die Grünen mit dem Bummelzug noch in längst vergangenen Zeiten unterwegs.
Sie hätten die Chance gehabt, den Antrag zurückzuziehen, um damit das von Ihnen geforderte überparteiliche Signal möglich zu machen. Doch stattdessen haben Sie eine „Verkehrtwende“ vollzogen und sind auf dem Weg zum interfraktionellen Kompromiss falsch abgebogen. Deshalb kann meine Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen,
sondern ihm nur das Stoppschild vor die Nase stellen.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen eine vorausschauende Verkehrspolitik und Veränderungen bei der Mobilität. Es ist natürlich das Anliegen der CDU-Fraktion, alle dazu notwendigen Anstrengungen zu unternehmen. Warum allerdings der vorliegende Antrag diesem Ziel nicht gerecht wird, ist bereits in der ersten Lesung hier im Parlament und ebenfalls in den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses und des Finanzausschusses deutlich geworden. Deshalb lehnt die CDU-Fraktion diesen Antrag auch ab.
Die Schwachpunkte des Antrags, insbesondere der Mobilitätsprämie, sind erstens eine falsche Problemanalyse, zweitens eine Verfehlung der eigentlichen Zielgruppe und drittens der völlig willkürlich gewählte Förderbetrag.
Erstens: falsche Problemanalyse. Wer eine Prämie für den Kauf eines Fahrrades oder eines ÖPNVTickets ausschütten möchte, der vermutet das Problem bei mangelnden finanziellen Ressourcen auf der Nachfrageseite. Doch die Corona-Krise hat gezeigt, dass genau dort kein Förderbedarf besteht.
- Der Kollege will das nicht so richtig an sich heranlassen.
Ja, bitte!
Lieber Kollege Schulz-Hendel, lassen Sie mich einfach weiter ausführen. Dann werden Sie hören, was ich mit meiner Aussage bezwecke.
Wir haben also festgestellt, dass es im Bereich der Fahrradbranche keine Notwendigkeit gibt, mit finanziellen Mitteln zu unterstützen, weil diese Branche ganz besonders boomt und gerade unter Corona ganz besonders boomt und dass die Händler der Nachfrage oftmals gar nicht nachkommen können.
Lieber Herr Schulz-Hendel, in einen boomenden Markt muss man nicht noch Millionen Euro hineingeben, womit man letztlich sehr viele Steuergelder verbrennt. Die Anregung, die Sie geben, ist wirtschaftspolitisch höchst zweifelhaft.
Auch beim Kauf von BahnCards bestehen durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes bereits ganz deutliche Kaufanreize.
Das Thema Carsharing ist bereits Inhalt eines Antrages von SPD und CDU. Das werden auch Sie mitbekommen haben.
Und auch der ÖPNV wird kaum von dieser Prämie profitieren; denn wer aktuell Angst vor einer Infektion hat, der wird die Öffis meiden. Da geht es nicht darum, dass er nicht das Geld für eine Monatskarte hat, sondern darum, dass er Sorge hat, sich zu infizieren.
Kaufanreize für Lastenfahrräder gibt es bereits, und zwar durch Förderprogramme des Bundes, und es gibt auch kommunale Förderprogramme. Und auch im Rahmen unseres Radwegesonderprogramms ist eine Landesförderung geplant.
Es gibt bessere Wege, den Radverkehr zu fördern. Das Stichwort ist hier „Infrastrukturpolitik“. Durch SPD und CDU werden Haushaltsmittel in historischer Höhe für den Bau und die Sanierung von Radwegen an Landesstraßen bereitgestellt.
Auch den Kommunen stehen mehr finanzielle Mittel für die Realisierung von Radwegen zur Verfügung. Herr Kollege Schulz-Hendel, als Sie in Regierungsbeteiligung waren, war das leider nicht so erfolgreich.
Zweitens: Zielgruppe verfehlt. - Bei Einbringung des Antrags wurde argumentiert, die Prämie helfe vor allen Dingen Menschen mit niedrigem Einkommen; denn für sie sei der Erwerb eines Monatstickets oder eines Fahrrades finanziell nicht leistbar. Dieser Argumentation fehlt die Grundlage. In Ihrem Antrag ist kein Wort von der Kopplung der Mobilitätsprämie an eine Einkommensgrenze zu lesen. Ihr Antrag öffnet Mitnahmeeffekten Tür und Tor. Ein vernünftiger Umgang mit Steuergeldern geht anders.
Drittens: Umfang des Förderbetrages. - Der Umfang der geplanten Subvention lässt aufhorchen. 80 Millionen Euro - das klingt viel. Doch wenn jeder den von Ihnen geplanten Höchstbetrag von 800 Euro abruft, dann würde gerade einmal etwas mehr als 1 % der Niedersachsen von dieser Prämie profitieren. 99 % gingen leer aus.
Das Gegenargument, das Sie eben auch wieder gebracht haben, es handele sich um einen Einstieg - es sei nur ein Einstieg in diese Thematik -, ist ein schlechtes Argument. Denn dieses Argument kann von jedem zu jeder Zeit in jede Debatte eingebracht werden. Sie sollten Ihre Vorschläge zur Verkehrspolitik in diesem Lande besser bis zu Ende denken. Denn sonst, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, entsteht der Eindruck, dass es nicht zuerst um die Erarbeitung eines ausgegorenen Vorschlags zur Regierungspolitik geht, sondern eher um eine Tarnung von PR-Maßnahmen für Ihre Partei unter dem Deckmäntelchen einer Mobilitätsprämie.
Die FDP hat Ihnen in der letzten Debatte geraten, den Finanzminister gemäß der Harry-Potter-Reihe mit einem Ausdehnungszauber zu belegen, damit das Geld für alle reicht. Vielleicht unterstützt da noch der Lumos-Zauber. Mit ihm kann man Licht ins Dunkel bringen, und vielleicht geht damit auch dem einen oder anderen Verkehrspolitiker der Grünen ein Licht auf - für gute Ideen für Klima und Verkehr.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abwrackprämie - dieser Antrag der Grünen verweist mehrmals auf die eindeutige Ablehnung der Grünen dieser konjunkturellen Maßnahme. Der Antrag versinnbildlicht dabei, wie sehr Sie in Corona-Zeiten der politischen Diskussion in diesem Lande hinterherhinken. Bei Einreichung des Antrags am 22. Juni 2020 lag das Konjunkturpaket der Bundesregierung schon seit Wochen auf dem Tisch. Darin ist nicht ein einziges Mal von einer Abwrackprämie für Autos die Rede. Entweder waren Sie nicht fleißig genug, um den Antrag zu aktualisieren, oder Sie haben das Konjunkturpaket immer noch nicht richtig durchgelesen. Es zeugt jedenfalls nicht von Professionalität, diese Debatte nun zeitversetzt in dieses Parlament tragen zu wollen.
Meine Damen und Herren, nicht nur Niedersachsen braucht einen Schub bei der Verkehrswende, sondern auch die niedersächsischen Grünen; sonst holen Sie den Rückstand in der politischen Debatte nicht so schnell auf.
Doch nun zum Inhalt dieses Antrags, dem insbesondere mit Blick auf die Mobilitätsprämie eine gewisse Zerrissenheit innewohnt. Zum einen ist Mobilität nicht billig. Deshalb darf die Prämie auch nicht zu gering ausfallen. 800 Euro pro Person sind sicherlich ein öffentlichkeitswirksamer Betrag, der bei jedem gut ankommt.
Gleichzeitig scheinen die Worte von uns Unionspolitikern bei Ihnen Wirkung zu zeigen. Sie wollen mit haushaltspolitischer Verantwortung glänzen und deckeln deshalb den Betrag für Förderprogramme und Mobilitätsprämien auf 80 Millionen Euro.
Doch diese Rechnung geht leider nicht auf, Herr Schulz-Hendel; denn wer einmal den Taschenrechner und Adam Riese bemüht, findet schnell heraus, dass das Geld nur für sehr wenige Niedersachsen reichen wird. Die Kollegin hat es gerade schon beschrieben. Selbst wenn jeder Bürger dieses Landes statt des Maximalbetrages von 800 Euro lediglich die Hälfte abrufen würde - sprich 400 Euro -, würden gerade einmal 200 000 Menschen von der Prämie profitieren. In Niedersachsen leben aber rund 8 Millionen Menschen.
Um das Mobilitätsverhalten möglichst vieler Niedersachsen zu ändern, bedarf es anderer Konzepte. Ihre Mobilitätsprämie bringt Niedersachsen bei der Verkehrswende nicht in Schwung.
Ihr Antrag verwundert auch in anderer Hinsicht; denn die Aufzählung der Maßnahmen, die mit der Mobilitätsprämie finanziert werden sollen, lässt Fragen nach der Gewichtung offen. Zwar haben Sie recht: Die Corona-Krise verändert die Mobilität von Menschen. Unter anderem greifen sie vermehrt auf das Auto zurück. Doch der eigentliche Gewinner dieser Krise ist die Fahrradbranche.
Obwohl den Fahrradhändlern das Frühjahrsgeschäft durch die Corona-bedingten Geschäftsschließungen verhagelt wurde, haben sie das wieder aufgeholt. Laut Statistischem Bundesamt hat die Radbranche im Vergleich zu anderen einen der stärksten Starts nach der Öffnung der Geschäfte hingelegt. Laut Umfragen von Branchenverbänden gehen 70 % der Fahrradwerkstätten und Händler in Deutschland davon aus, mindestens den Umsatz von 2019 zu erwirtschaften.
Viele von ihnen rechnen hingegen mit einem deutlichen Umsatzplus.
Auch das Bikesharing ist von einer gesteigerten Nachfrage erfasst worden. Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa ist dieser Trend zu spüren.
„Das Rad“ - so titelte vor einem Monat die Saarbrücker Zeitung - „ist das neue Klopapier“.
Meine Damen und Herren, nun muss man sich fragen, ob es wirtschaftspolitisch sinnvoll ist, eine exzellent laufende Branche mit Steuergeldern zu unterstützen; denn schon jetzt kommen Händler kaum mit dem Bedienen der Nachfrage hinterher. Die Hersteller haben richtig Druck und kommen mit der Produktion nicht nach, weil praktisch jeder Händler neue Räder braucht. Deutlicher geht es nicht. Viele Menschen steigen auch ohne eine Kaufprämie bereits jetzt auf das Fahrrad um.
Eine gute Fahrradpolitik geht deshalb anders. Es braucht keine Kaufprämie, sondern die richtige Infrastrukturpolitik. Wenn all die neuen und reparierten Räder auf Niedersachsens Straßen unterwegs sind, wird der Bedarf an gut ausgebauten Radwegenetzen deutlich steigen; denn nur dann werden die neu gewonnenen Radfahrer auch beim Rad bleiben und nicht auf das Auto umsteigen.
Eine gute Corona-Hilfe sind deshalb der Ausbau und das Instandsetzen von Radwegen. Da hat
diese Regierung weit mehr vorzuweisen als es unter grüner Regierungsbeteiligung der Fall war:
Wir haben den Betrag für den Neubau von Radwegen verdoppelt und die Unterstützung der Kommunen beim Thema Radwege deutlich erhöht. Das haben wir übrigens unabhängig von Corona getan.
Eine weitere Herausforderung ist die Mitnahme von Fahrrädern im Bahnverkehr. Auch diese Thematik, Herr Schulz-Hendel, ist bereits umfänglicher Bestandteil des gerade verabschiedeten Antrags von SPD und CDU und auch das Anliegen des vorgestellten Fahrradmobilitätskonzepts.
Eine Bemerkung am Rande: Fahrkarten für die Fahrradmitnahme im Zug sind schon jetzt auf lange Zeit ausgebucht.
Sie sehen, eine erfolgreiche Verkehrswende ist eine Langzeitaufgabe und eignet sich nicht als Spielball von fixen Ideen einer Partei, die in der Corona-Krise noch nach Orientierung sucht.
Wir werden bei den Beratungen im Ausschuss sehen, ob der Antrag noch den Kurs auf eine erfolgreiche Mobilitätspolitik für Niedersachsen setzen kann.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die jüngsten Ausbrüche von COVID-19 in großen Schlachtbetrieben in Niedersachsen und im angrenzenden Nordrhein-Westfalen bestürzen uns alle - nicht nur, weil sie eine gesundheitspolitische Gefahr sind, sondern auch, weil sie uns wieder einmal daran erinnern, dass die Arbeitsbedingungen in der Schlacht- und Zerlegeindustrie zu oft menschenunwürdig sind.
Wir haben hier deutlich zu lange weggeschaut. Statt mit strikten Kontrollen und gesetzlichen Maßnahmen gegen diese Missstände vorzugehen, wurde zu lange darauf vertraut, dass freiwillige
Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung der Arbeitssituation der Beschäftigten führen werden.
Lange haben wir uns zudem eine zu große persönliche Distanz erlaubt.
Denn die schlechten Arbeitsbedingungen betrafen die wenigsten von uns direkt. Auch die Tuberkulosefälle in den Jahren 2017 und 2018 waren für den Großteil der Bevölkerung nicht weiter gefährlich. Mit Corona hat sich das alles geändert.
Die Arbeits- und Wohnbedingungen der Beschäftigten in der Fleischbranche mussten erst zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden, bis sie von allen ernst genommen wurden. Dabei wurde schon häufig genug auf Missstände hingewiesen. Unter anderem haben die Gewerkschaften, die Kirchen und die Sozialverbände auf die Probleme hingewiesen: auf die Umgehung von Mindestlöhnen, auf die Vernachlässigung von Arbeitsschutzstandards und die menschenunwürdige Unterbringung in Sammelunterkünften. Das muss sich ändern, und das wird sich ändern.
Der Zehn-Punkte-Plan, den unsere Landesminister Bärbel Otte-Kinast und Bernd Althusmann zusammen mit ihren Kollegen aus Nordrhein-Westfalen ausgearbeitet haben, und die Unterstützung der Beschlüsse des Bundeskabinetts werden dazu entscheidend beitragen. Es ist die Frage zu klären, wie man verhindern kann, dass Kernbereiche eines Unternehmens fast ausschließlich durch Werkverträge und Subunternehmertum abgewickelt werden.
Es wird sich zeigen, wie ein Verbot von Werkverträgen in dieser Branche umgesetzt werden kann. Schlachten und Zerlegen sollen zukünftig nur noch von eigenen Mitarbeitern geleistet werden. Die weiteren Details - das hat die Diskussion schon gezeigt - müssen geklärt werden. Herr Minister Althusmann hat das ausgeführt.
Es ist nicht akzeptabel, wenn Menschen unter Mindestlohn verdienen oder wenn ihnen von diesem Mindestlohn angebliche Kosten abgezogen werden.
Auch gegen teilweise massive Überstunden ohne angemessene Entlohnung wollen wir vorgehen. Dafür benötigen wir eine manipulationssichere Erfassung der Arbeitszeit. Dies muss durch ein engmaschiges Kontrollnetz ergänzt werden. Der Zoll, die Gesundheitsämter und die Veterinärmediziner müssen hier eng abgestimmt agieren.
Wir müssen auch die Hygienestandards verbessern und die Filteranlagen optimieren, um Corona und anderen Epidemien keine Chance zu geben.
Auch die beengten Wohnbedingungen müssen ein Ende haben - nicht nur, weil sie der Ausbreitung von Corona dienlich sind, sondern weil sie einer wohlhabenden Gesellschaft schlicht nicht würdig sind.
Es versteht sich von selbst, dass strenge Regeln nichts nützen, wenn die Strafen für ihre Umgehung gering sind. Deshalb brauchen wir höhere Bußgelder, um gesetzeswidrige Zustände streng zu ahnden.
Der Zehn-Punkte-Plan unserer Minister trägt zu einem fundamentalen Wandel bei - zu einem Systemwechsel, der bitter nötig ist. Dieser Systemwechsel ist gerade auch für die Unternehmen von entscheidender Bedeutung, die verantwortungsvoll arbeiten; denn sie leiden unter den schwarzen Schafen und dem schlechten Ruf der gesamten Branche. Diese Unternehmer, die soziale Marktwirtschaft als Auftrag sehen, die sich um ihre Arbeitnehmer sorgen und mit anständigen Rahmenbedingungen Gewinne erwirtschaften, sollten wir in dieser Debatte nicht vergessen.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Koalition hat bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass ihr die Verbesserung der Radwegesituation in Niedersachsen ein Anliegen ist. Mit diesem Antrag möchte sie an diese Entwicklung anknüpfen, den Radverkehr stärken und zum Klimaschutz beitragen.
Der Antrag macht deutlich, was wir dafür brauchen: ein gut ausgebautes Radwegenetz, um die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen, eine bessere Verknüpfung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln, klimaschonende Baustoffe, um der Flächenversiegelung entgegenzutreten.
Bereits für 2019 haben wir die Mittel für die Sanierung der Radwege auf 10 Millionen Euro erhöht, und für dieses Jahr, für 2020, haben wir die Mittel für den Neubau von 5 Millionen auf 10 Millionen Euro verdoppelt.
Diese Entwicklung hat eine Signalwirkung. Die dauerhafte Erhöhung der Mittel für den Neubau, für die Sanierung und für die Planung von Radwegen muss ganz oben auf der Agenda stehen. Der Radwegebau ist wichtig; denn es geht um die Sicherheit der Radfahrer auf ihrem Weg zum Arbeitsplatz, zur Schule. Wenn man aus touristischen
Gründen unterwegs ist, braucht man die Sicherheit natürlich auch.
Ich spreche besonders für den ländlichen Raum. In meinem Wahlkreis müssen Schülerinnen und Schüler zum Teil über die Landesstraße fahren, weil kein Radweg vorhanden ist. Dabei werden sie vom motorisierten Berufsverkehr mit 70 km/h oder mehr überholt. Da entsteht alles, aber keine Sicherheit.
Doch mit dem Fahrrad zu fahren, muss nicht nur sicher, sondern auch praktikabel sein. Deshalb brauchen wir ein Fahrradmobilitätskonzept, das nutzerfreundliche Rahmenbedingungen für die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln aufzeigt. Das muss auch für die Mitnahme von Fahrrädern in der Bahn gelten. Ticketpreise sollten so gestaltet sein, dass sie eine Fahrradmitnahme auch auf kurzen Strecken nicht benachteiligen.
Verknüpfen müssen wir mit dem Radewegebau auch den Klimaschutz. Zwar schützt Radfahren das Klima, aber der Bau von Radwegen trägt zur Versiegelung von Flächen bei. Dafür müssen wir verstärkt auf die Erprobung klimafreundlicher Baustoffe setzen.
Schließlich müssen wir die Geschwindigkeit beim Ausbau von Radwegen stark vorantreiben; denn es dauert oft zu lange, bis aus der Idee ein Radweg wird. Rund 40 Jahre waren es bei dem letzten Radweg in meinem Wahlkreis in Melle. Das ruft auch Bürgerinnen und Bürger auf den Plan. Aber anstatt mit Ärger und Verzweiflung zu reagieren, reagieren immer mehr Niedersachsen auf solche Zustände mit Tatkraft und mit Bürgersinn. Sie gründen Initiativen, sorgen für die Bereitstellung von Flächen, bringen Planungen auf den Weg und finanzieren diese auch. Sie arbeiten zum Wohle aller. Diesen Einsatz wollen wir unterstützen - mit Wertschätzung und mit kontinuierlicher finanzieller Unterstützung. Der neu eingerichtete Haushaltstitel „Bürgerradwege“ ist dafür ein deutliches Zeichen.
Setzen wir heute hier gemeinsam ein Zeichen für mehr Radwege in Niedersachsen, und stimmen Sie alle diesem Antrag zu!
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Bürokratie ist es, an der wir alle kranken.“ Dies beklagte schon Otto von Bismarck im Jahr 1891, und das hat bis heute Gültigkeit, ja mehr noch: Das Thema entwickelt sich mit zunehmender Brisanz. Wir haben es in der vergangenen Plenarwoche bei der Demonstration der Landwirte erlebt, und heute Morgen bei der Demonstration der Bäckerinnen und Bäcker wurde dies erneut eindrucksvoll dargestellt. Herr Kollege Bode hat dies gerade gut beschrieben.
Der Abbau von kostenintensiver Bürokratie ist eine der drängendsten Herausforderungen, um Unternehmen zu entlasten, ihnen damit Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen und um auch Arbeitsplätze zu sichern. Er ist also Mittelstandspolitik im besten Sinne und ist in weiteren Bereichen von großer Bedeutung, z. B. um unsere Bürgerinnen und Bürger im Ehrenamt zu entlasten.
Deshalb stimme ich Ihnen, der FDP, ausdrücklich zu, wenn Sie fordern, den Bürokratieabbau voranzubringen, die Folgen besser abzuschätzen, die Kosten deutlicher zu benennen, ein Ablaufdatum festzulegen, Sachverhalte eindeutig und rechtssicher zu formulieren und das „One in, two out“Prinzip einzuführen.
Diesbezüglich ist eine Erweiterung denkbar. Die Verständlichkeit von Gesetzen für die Adressaten zu verbessern, ist ebenfalls ein wichtiges Thema; denn in der Regel sind das nicht alles Juristen, sondern Laien.
Meine Damen und Herren, bei jedem Besuch eines Unternehmens, immer häufiger auch bei Veranstaltungen, die ehrenamtlich getragen werden, ist die zunehmend belastende Bürokratie ein Thema. Ich will die Bedeutung, die es hat, Folgen besser abzuschätzen, mit einer Aussage aus einem Schreiben untermauern, das ich vor wenigen Wochen von einem empörten Unternehmer in meinem Wahlkreis erhalten habe. Dieser Unternehmer war überaus entnervt von überbordender Bürokratie und nicht mehr willens, weiteres Verständnis für permanente Abfragen aufzubringen. Dieses Mal ging es um Erhebungen zu statistischen Zwecken. Dieses Mal war Niedersachsen nur ausführende Behörde. Das Ganze ging von der EU-Ebene aus. Aber das interessiert die Bürger mittlerweile nicht mehr. Dieser Unternehmer forderte: „Bitte verschonen Sie uns von weiteren Papieren, und bitte nutzen Sie die Kapazitäten in den niedersächsischen Behörden für wichtige Dinge!“
Die Stimmungslage ist deutlich schlecht. Bürokratieabbau muss schnellstens an Fahrt aufnehmen. Wir müssen den überbordenden Berichts-, Informations- und Nachweispflichten auf allen Ebenen entgegenwirken.
In unserer Koalitionsvereinbarung haben wir als CDU und SPD unser klares Bekenntnis zum Bürokratieabbau deutlich gemacht. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Plenarsitzung im Juni dieses Jahres, in der unser Wirtschaftsminister Dr. Althusmann nicht nur die Herausforderungen in den unterschiedlichen Bereichen sehr detailliert dargestellt hat, sondern daraus folgend auch beispielhaft bereits umgesetzte und im laufenden Prozess befindliche Maßnahmen.
Der Stabsstelle Bürokratieabbau kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Sie koordiniert Anregungen aus Mittelstand und Handwerk. Landes-, bundes- und europarechtliche Regelungen werden auf Möglichkeiten zur Bürokratieentlastung untersucht. Die Auftaktveranstaltung zum Dialog Entbürokratisierung fand auf Einladung des Ministers im Juni statt und wird fortgesetzt.
In unterschiedlichen Bereichen wurden bereits bürokratische Hemmnisse abgebaut, so z. B. bei der Verpflichtung von Unternehmen, ihre emissionsschutzrechtlichen Genehmigungen im Internet zu veröffentlichen. Das wurde zurückgenommen. Das Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz wurde auf den Weg gebracht. Ich denke auch an unser gemeinsames Ansinnen, beim A1-Verfahren einen Bürokratieabbau auf den Weg zu bringen.
In Ihrem Antrag beschreiben Sie, die FDP, eine Situation, die sich immer mehr zum Standortnachteil für Wirtschaftsunternehmen in Niedersachsen und unserer gesamten Republik entwickelt, und Sie schlagen Maßnahmen zur Lösung des Problems vor. Ihre Vorschläge sind ja schon zum Teil im Handlungskonzept des Wirtschaftsministers enthalten. Zum Teil geben Sie neue Anregungen, z. B. den Entwurf für ein Niedersächsisches Normenkontrollratsgesetz. Ich denke, dies ist als Alternative zur Clearingstelle des Wirtschaftsministers gedacht, die sich gerade im Aufbau befindet.
Nach meiner Kenntnis wurden bislang in zwei Bundesländern, in Sachsen und Baden-Württemberg, Normenkontrollräte eingesetzt. Andere Bundesländer, z. B. Nordrhein-Westfalen und das Saarland, arbeiten erfolgreich mit Clearingstellen, um den Bürokratieabbau anzugehen.
Ich bin davon überzeugt, dass wir eine spannende, eine interessante Beratung im Ausschuss haben werden, und danke für Ihr Angebot. Sie haben es eben ausgesprochen.
Ich hoffe, dass uns eines eint: schnellstmöglicher und umfassender Bürokratieabbau, möglicherweise sogar mit „one in, two out“.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass das Land Niedersachsen als Autoland auch das Verkehrsmittel Fahrrad unterstützt, ist kein Widerspruch. Beides ist kompatibel. Das wusste schon einer der ganz großen Autoindustriellen in Deutschland. Der hat nämlich nicht nur Autos hergestellt, sondern auch Fahrräder. Die Rede ist von Adam Opel, der einst über das Fahrrad sagte, dass bei keiner anderen Erfindung das Nützliche so sehr mit dem Angenehmen verbunden wird.
Dieser Satz stimmt heute mehr denn je. Unbestreitbar ist Fahrradfahren nützlich. Statt Feinstaub in unseren Städten heißt das Frischluft für die Menschen; denn es ist eine der klimaschonendsten Arten der Fortbewegung, die wir kennen, und trägt einen erheblichen Teil dazu bei, die Nachhaltigkeitsstrategie unseres Landes umzusetzen.
Ja, mit der Nützlichkeit hat Adam Opel also heute auch noch recht. Doch wie sieht es mit dem Angenehmen aus?
Ich bin sicher, wir können das Fahrradfahren für die Niedersachsen noch um einiges angenehmer und vor allen Dingen auch sicherer gestalten. An ca. 44 % unserer Landesstraßen fehlt ein Radweg. Das müssen wir ändern. Unsere Zielsetzung ist dabei, Sicherheit herauszustellen, um Unfälle zu vermeiden.
Das ist dringend erforderlich; denn die niedersächsische Unfallstatistik macht es deutlich: Die Zahl der Fahrradfahrer, die auf unseren Straßen ihr Leben verloren, ist gestiegen - von 48 in 2017 auf 60 im Jahr 2018.
Ein sicheres und nutzerfreundliches Radwegenetz braucht unser Land. Um dabei voranzukommen, brauchen wir zwei Dinge - vom einen weniger, vom anderen mehr -: Zu viel Bürokratie beim Radwegebau ist in etwa so nützlich wie Gegenwind beim Radfahren. Deshalb brauchen wir weniger davon. Ein Radwegebaubeschleunigungskonzept soll helfen, bürokratische Prozesse zu verschlanken.
Stärker in die Pedale treten müssen wir hingegen bei der finanziellen Ausstattung für den Bau weiterer Radwege. Seit Jahren gibt das Land Niedersachsen konstant 5 Millionen Euro für den Neubau von Radwegen an Landesstraßen aus - nicht viel, wenn man bedenkt, dass schon der Bau eines einzigen Radweges einen erheblichen Teil davon verschlingt.
In meinem Wahlkreis, in Melle, wurde neulich mit dem Bau eines Radwegs begonnen, mehr als 40 Jahre nach der ersten Idee. Dass es nicht noch länger gedauert hat, daran hatte die aktive und finanzielle Unterstützung durch eine Bürgerinitiative einen entscheidenden Anteil.
Bürgerinitiativen machen sich auf den Weg, in Abstimmung mit Genehmigungsbehörden Radwegeneubau selbst in die Hand zu nehmen, d. h. konkret: Finanzierung von Planung und Bau. Diese Art von bürgerschaftlichem Engagement müssen wir stärker unterstützen - als positives Signal, als Wertschätzung von Eigeninitiative und als wichtigen Baustein, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen. Deshalb mein dringender Appell an die Landesregierung, Bürgerradwege gesondert zu fördern. Das Land Nordrhein-Westfalen praktiziert das schon seit vielen Jahren erfolgreich.
Meine Damen und Herren, Radfahren hat ganz besonders im ländlichen Raum einen hohen Stellenwert. Besonders durch den Technologiesprung E-Bike wird sich die Nutzung des Fahrrads in den nächsten Jahren noch deutlich erhöhen. Die Landesregierung ist aufgefordert, auch auf diese Entwicklung entsprechend zu reagieren.
Und es geht noch mehr: Wir können den Klimabonus, den der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad erzeugt, noch erhöhen, indem wir der unnötigen Versiegelung von Flächen entgegenwirken. Deshalb müssen wir zeitnah in Pilotprojekten den Einsatz von innovativen Klimabaustoffen im Radwegebereich testen.
Ich möchte meinen Vortrag jetzt zu Ende bringen.
Wir wollen ebenfalls, dass die Verknüpfung von Fahrrad und anderen Verkehrsmitteln verbessert wird. Das gilt vor allem für die Bahn. Wer sein Fahrrad mitnehmen möchte, der zahlt in Niedersachsen 5 Euro pro Tag, niedersachsenweit. Wer sein Rad von der Nordsee in den Harz transportieren möchte, für den ist das wahrscheinlich ein super Angebot. Jedoch ist die Alltagsrealität der Niedersachsen eine andere. Oftmals will man nur zwei, drei Stationen mit dem Rad in der Bahn zurücklegen, um dann vom Bahnhof zu seinem Arbeitsplatz zu fahren. Wer dafür täglich 5 Euro zusätzlich aufwenden muss, der grämt sich zu Recht. Deshalb wollen wir die Landesregierung bitten, zu prüfen, inwieweit die Mitnahme von Rädern in Relation zur Fahrtstrecke bezahlt werden kann.
Es ist noch eine Menge zu tun, um Radfahren in Niedersachsen nicht nur nützlich, sondern vor allen Dingen auch angenehm und sicher zu gestalten.
Fahrradpolitik ist Klimapolitik, sie ist Gesundheitspolitik,
sie ist Politik für froh gestimmte Bürger und schließlich - wenn auch in diesem Fall mit einem
Augenzwinkern - Wissenschaftspolitik. Denn Albert Einstein soll einst über die Relativitätstheorie gesagt haben: Mir ist es eingefallen, während ich Fahrrad fuhr.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine kostenfreie Schülerbeförderung und die Einführung eines niedersachsenweiten Schülertickets - das sind Themen, die natürlich auch CDU und SPD vorantreiben wollen. Das sieht man an unserem Koalitionsvertrag.
Doch dieser unterscheidet sich vom vorliegenden Antrag in zwei Punkten:
Erstens. Wir planen, das niedersächsische Schülerticket gemeinsam mit Verkehrsunternehmen und Trägern der Schülerbeförderung zu entwickeln.
Zweitens. Die Einführung eines kostenfreien Schülerverkehrs für die Sekundarstufe II soll stufenweise erfolgen.
Der vorliegende Antrag der Grünen scheint darauf nicht so abzuheben. Dort wird alles sofort erwartet, schon zum nächsten Schuljahr umzusetzen. Jeder weiß, dass das unrealistisch ist.
Der Abgeordnete Schulz-Hendel beantwortet selbst auch keine Zwischenfragen. Also frage ich mich: Warum soll ich das jetzt machen?
Die beiden Abweichungen, die ich gerade genannt habe, sind keine Kleinigkeiten. Sie sind von großer Bedeutung. Deshalb erscheint der Antrag der Grünen hier auch nur auf den ersten Blick als konstruktiver Beitrag zur Debatte. Das Gegenteil ist der Fall: Er verdeckt, dass beide Ziele eben nicht im Handumdrehen zu erreichen sind.
Zunächst einmal etwas Grundsätzliches: Dieser Antrag vermischt zwei unterschiedliche Themen- und damit auch Zuständigkeitsbereiche miteinander. Inhaltlich mögen beide Ziele eng miteinander verknüpft sein. Doch organisatorisch ist das weit schwieriger.
Ein niedersächsisches Schülerticket ist ein eher verkehrspolitisches Anliegen. Mit dieser Maßnahme soll die Attraktivität des ÖPNV für junge Menschen gesteigert werden. Dafür ist eher der Bereich Wirtschaft zuständig.
Die klassische Schülerbeförderung fällt hingegen in die Zuständigkeit des Kultusministeriums. Es ist davon auszugehen, dass zu einer Ausweitung der kostenfreien Schülerbeförderung eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes notwendig ist. Das muss dann auch noch im Kultusausschuss beraten werden.
Und was ist eigentlich mit dem Thema Finanzierung?
Die kostenfreie Schülerbeförderung soll diesem Antrag zufolge in wenigen Monaten in Niedersachsen eingeführt werden. Ich erinnere mich nicht an entsprechende Forderungen der Grünen in den vergangenen Haushaltsberatungen.
Gespannt bin ich auf das Schülerticket. „1 Jahr. 1 Euro pro Tag. 1 Ticket“ - das klingt griffig. Ob es in unserem Land umzusetzen ist, werden die Beratungen zeigen.
Das Niedersachsen-Schülerticket ist sicher ein interessantes Projekt, schlägt es doch gleich zwei Fliegen mit einer Klappe:
Zum einen steigert es die Attraktivität des ÖPNV für junge Menschen. Somit kann es seinen Anteil
haben an der Mobilitätswende in Niedersachsen. Das unterstützen wir als CDU ausdrücklich.
Doch als Vertreterin eines Wahlkreises im ländlichen Raum muss ich auch sagen: Ein Niedersachsen-Schülerticket ist kein Allheilmittel. Denn bei uns fährt der Bus häufig nur stündlich und ist deshalb nur bedingt attraktiv. Hier hat der Radwegbau eine große Bedeutung. Das Thema Radwege darf hier nicht unterschätzt werden.
Zum anderen trägt natürlich ein Schülerticket zu Eigenständigkeit und Unabhängigkeit bei. Ich nenne hier nur das Stichwort „Elterntaxi“. Es stärkt somit die selbstbestimmte Mobilität junger Menschen in unserem Land.
Einen solchen Tarif einzuführen, ist jedoch in Niedersachsen deutlich komplizierter als in Hessen. Denn Niedersachsen ist - um einmal die Sprache der Grünen zu verwenden - bunt und vielfältig,
und zwar nicht nur im Hinblick auf seine Einwohner.
Denn in Niedersachsen gilt: Wie die Menschen, so das Land, so auch die Tarifstruktur des ÖPNV.
In Hessen bestand die Aufgabe beim Schülerticket darin, drei Tarifverbünde zu vereinheitlichen. In Niedersachsen haben wir derzeit vier Tarife, in denen Bus- und Bahnverkehr gemeinsam geregelt sind. Hinzu kommen zehn Tarifverbünde, die sich allein auf den straßengebundenen ÖPNV beziehen, aber nicht auf der Schiene gelten. Das macht also schon einmal 14 Tarifverbünde. Hinzu kommen dann noch mehrere Dutzend landkreis-, stadt- und sogar unternehmensspezifische Einzeltarife in Gebieten, die keinem Tarifverbund angehören.
All diese Tarife sollen nach dem Willen des Grünen-Antrags in wenigen Monaten in Einklang gebracht werden.
Meine lieben Kollegen von den Grünen, dazu braucht es wirklich mehr als nur das Stellen eines simplen Antrags.
Ich fasse zusammen. Drei Gründe entlarven diesen Antrag als einen allein medienwirksamen Auftritt:
Erstens wird die niedersächsische Tarif- und Verbundstruktur völlig ausgeblendet.
Zweitens ist der vorgegebene Zeitkorridor von wenigen Monaten für die Umsetzung völlig unrealistisch.
Drittens gibt dieser Antrag keine Auskunft darüber, wie die Rechnung bezahlt werden soll.
Das sind Ihre Hausaufgaben bis zur nächsten Ausschusssitzung, -
- bei der die Kolleginnen und Kollegen aus dem Kultusausschuss dringend mitberatend an unserer Seite sein müssen.
Danke fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns hier und heute mit dem § 219 a des Strafgesetzbuchs, und das, obwohl wir als niedersächsisches Parlament gar nicht für das Strafgesetzbuch und das Strafrecht zuständig sind.
Dennoch ist es richtig, dass wir uns damit beschäftigen. Ich will kurz darstellen, worum es aus meiner Sicht geht - und worum es eben nicht geht.
Es geht nicht um den § 218 StGB. Es geht nicht um den Kompromiss - in mühsamen, aber sinnvollen Debatten gefunden und gesellschaftlich akzeptiert - zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der sich in einer besonderen Notlage befindenden schwangeren Frau.
Es geht um den § 219 a StGB, den der Gesetzgeber im Jahr 1972 beschlossen hat und dessen Fassung noch heute Gültigkeit besitzt. Damals, im Jahr 1972, war die Entwicklung der zunehmenden Informationsmöglichkeiten in der heutigen Zeit noch nicht absehbar. Was sich grundsätzlich verändert hat, ist der Zugang zu und die Fähigkeit zur Einordnung von Informationen, und dies weit über die medizinische Frage hinaus. Das ist wichtig zu wissen.
Heute hat fast jede Arztpraxis eine Internetseite und informiert über medizinische Leistungen. Patientinnen und Patienten nutzen diese Möglichkeit, sich zu informieren. Allerdings ist die Information auf der Homepage, dass eine Arztpraxis Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, nicht erlaubt. Mehr noch: Diese Information steht unter Strafe. Das heißt, dass Ärztinnen und Ärzte, die eine straffreie medizinische Leistung vornehmen, bestraft werden, wenn sie darüber auf ihrer Internetseite informieren. Das zeigt uns: § 219 a StGB ist dringend reformbedürftig.
Ich vertrete die Ansicht, dass schwangeren Frauen in Notlagen alle notwendigen Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen müssen. Unkompliziert! Dazu gehören Beratungsstellen und der Zugang zu fachlicher, medizinischer Betreuung in
Arztpraxen, wann immer Frauen das wünschen. Es geht aber auch um die Frage, ob wir als Gesellschaft wollen, dass ein Eingriff wie ein Schwangerschaftsabbruch allen anderen ärztlichen Eingriffen gleichgestellt wird. Es geht weiterhin um die Frage, ob wir mit einer kompletten Streichung des § 219 a wirklich Werbung für schwangerschaftsbeendende Maßnahmen zulassen wollen, also auch außerhalb von Arztpraxen, etwa durch Pharmakonzerne oder schlicht durch jemanden, der sich etwas - was auch immer - davon verspricht; denn genau das wäre die Konsequenz des Gruppenantrags von Teilen der Fraktionen der SPD, der Grünen und der FDP.
Es geht auch - das will ich gar nicht verschweigen - um die Handlungsfähigkeit von Politik bei grundlegend gegensätzlichen Standpunkten. Mir jedenfalls gefällt es nicht, dass es seit deutlich mehr als einem Jahr nicht zu einer Lösung auf der Bundesebene kommt.
Aber wir haben es eben auch nicht mit einer einfachen Frage zu tun. Deshalb hat sich zumindest meine Fraktion die Angelegenheit nicht einfach gemacht. Wir haben viele Gespräche geführt, auch innerhalb der Fraktion. Letztendlich haben wir uns dazu entschlossen, eine Anhörung durchzuführen.
Ich bin Justizministerin Barbara Havliza für ihre wertvollen Hinweise dankbar, wie eine ausgewogene und rechtssichere Regelung aussehen kann. Noch einmal: Ich finde es unerlässlich, dass jederzeit ein verlässlicher Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und vertrauenswürdigen Beratung für jede Schwangere gewährleistet wird. Selbstverständlicher Bestandteil dieser Beratung sind Kontaktdaten von Ärztinnen und Ärzten, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb halte ich den Vorschlag für richtig, dass diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, darüber auch auf ihrer Homepage informieren dürfen - selbstverständlich nicht werbend. Das ist auch ganz klar zu unterscheiden, wie uns Frau Professor Beck von der Universität Hannover in unserer Anhörung dargelegt hat: „Anpreisen“ und „Werben“ ist strafrechtlich zu definieren. Um diesen Vorschlag jedoch rechtssicher umsetzen zu können, bedarf es nach meiner Auffassung einer Konkretisierung des § 219 a StGB. Diese Konkretisierung ist Bestandteil unseres Gruppenantrags.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gruppenantrag sendet ein Signal an den Deutschen Bundestag. Letztlich ist es daher auch nicht entscheidend, ob er hier und heute eine Mehrheit findet. Denn ich bin mir sicher, dass die Arbeit an unserem Antrag nicht vergebens war. Nur er bietet - anders als andere Anträge - zu der Frage einen tragfähigen Kompromiss an.
Allein dieser Antrag bringt beides unter einen Hut: auf der einen Seite die Freiheit der Schwangeren, sich unkompliziert alle Informationen zu einem möglichen Schwangerschaftsabbruch zu besorgen, und auf der anderen Seite das gesellschaftlich akzeptierte Verbot von Werbung für den Schwangerschaftsabbruch. Damit schafft unser Antrag Rechtssicherheit in schwierigen Situationen. Mehr Informationen: Ja! - Werbung: Nein!
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wort „Idee“ ist nach Wikipedia auf das griechische „idéa“ zurückzuführen, das ursprünglich so viel bedeutet hat wie: ein Erscheinungsbild, das einen bestimmten Eindruck macht.
Zum einen gibt die IdeenExpo in der Tat ein Erscheinungsbild ab, das einen bestimmten Eindruck macht, und zwar einen überaus positiven. Unter all den Bemühungen sowohl von staatlicher als auch von privater Seite zur Gewinnung von MINTFachkräften ist die IdeenExpo ein außerordentlich
erfolgreiches Projekt. Als es im Jahr 2007, initiiert von einer schwarz-gelben Landesregierung, an den Start ging, haben 162 000 Schülerinnen und Schüler die Messe besucht. Zehn Jahre später hat sich die Teilnehmerzahl mehr als verdoppelt.
Zum anderen ist auch die eigentliche Aufgabe der IdeenExpo mit dem griechischen Wortstamm gut zu erklären; denn die IdeenExpo hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein Erscheinungsbild von Naturwissenschaften zu vermitteln, das Eindruck macht - bei Schülerinnen und Schülern, die mittlerweile aus dem gesamten Bundesgebiet kommen.
Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft beläuft sich der Fachkräftemangel im MINT-Sektor auf mehr als 300 000 Arbeitskräfte. Um vor diesem Hintergrund junge Menschen für MINT-Themen zu begeistern, bedarf es einer stetigen Aktualisierung des Angebots bei der IdeenExpo. Und dafür bedarf es eines stetigen Austausches, u. a. auch mit Start-ups, mit den niedersächsischen Innovationszentren sowie - ganz wichtig - mit Schulen und mit den Lehrkräften in Niedersachsen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Projekt IdeenExpo ist ein Paradebeispiel erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen Verbänden, Unternehmen, Hochschulen, Schulen und Politik. Ein weiterer Partner - Herr Klein hat es bereits angesprochen - sollte sich ebenfalls dringend beteiligen: Das ist der Bund. Denn wer als Bundesregierung einst eine Standortkampagne mit dem Slogan: „Deutschland - Land der Ideen“ ins Leben gerufen hat, dem dürfte es schwerfallen, eine Förderung der IdeenExpo zu verweigern. Also auch mein Appell: Geben wir unserem Vorzeigeprojekt gemeinsam einen kräftigen Rückenwind.
Danke.
Ja.
In der Tat wäre es schön, sie wären da gewesen; da stimme ich Ihnen zu, Herr Bode.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen jetzt eine Frage stellen. Fällt Ihnen spontan etwas zu dem Namen Karl Drais ein?
- Super!
Ohne den gebürtigen Karlsruher würden wir heute nicht diese Anfrage diskutieren. Drais erfand vor ziemlich genau 201 Jahren das erste Fahrrad. Mit durchschnittlich 13 km/h war es schneller als die Postkutsche, und das war eine Sensation. Dass heute, rund 200 Jahre später, fast 90 % der Privathaushalte in Niedersachsen ein Fahrrad besitzen, hätte sich Drais wohl nicht träumen lassen. Im Zeitalter von E-Bike und Co. sind Fahrräder ein adäquates Verkehrsmittel, um Mobilitätsprobleme in unserem Land zu mildern. Deshalb will auch die CDU-Fraktion dazu beitragen, das Fahrradfahren attraktiver zu machen.
Dass das nötig ist, das zeigt auch der Modal Split aus dem vergangenen Jahr. 15 % der Wege legen die Niedersachsen mittlerweile mit dem Fahrrad
zurück. Vor fünf Jahren waren es noch 13 %. Diese moderate Steigerung müssen wir begrüßen. Dennoch: 65 % der Wege werden als Fahrer oder als Mitfahrer mit dem Auto zurückgelegt. Für viele Menschen im ländlichen Raum kann Mobilität fast nur mit einem Auto sichergestellt werden. Gleichwohl haben gut ausgebaute Radwege gerade im ländlichen Raum eine große Bedeutung als sicherer Schulweg und als Weg zum Arbeitsplatz. Klar ist: Mobilität muss in Zukunft klimaschonender sein. Das Fahrrad kann seinen Beitrag dazu leisten.
Um den Bürgern allerdings eine freie Wahl der Verkehrsmittel zu ermöglichen, müssen wir die Grundlagen dafür schaffen - quasi eine Chancengleichheit der Verkehrsmittel untereinander. Für den Fahrradverkehr heißt das, genügend Radwege ausreichender Qualität bereitzustellen. Dort besteht Nachholbedarf. Das zeigt die Antwort der Landesregierung auf diese Anfrage; denn in Niedersachsen sind 62 % der Bundesstraßen und 56 % der Landstraßen mit Radwegen versorgt. Von letzteren sind 19 % sogar als fahrradunfreundlich eingestuft. Das steht natürlich ihrem eigentlichen Zweck diametral entgegen.
Doch es tut sich etwas. Für das laufende Jahr kann eine deutliche Verbesserung ausgemacht werden. Die Zahl der im Bau befindlichen Radwege können wir voraussichtlich fast verdoppeln, die Anzahl der sanierten Radwege mehr als verdreifachen. Das ist beileibe kein Grund zum Ausruhen, aber ein ermutigendes Zeichen.
Auch beim Blick in den Haushaltsplan 2019 sehen wir, dass die Landesmittel für die Sanierung von Radwegen verdoppelt werden sollen. Statt 5 sind dann 10 Millionen Euro eingeplant.
Hier noch ein kleiner Hinweis in Richtung grüner Oppositionsbänke. In der vergangenen Legislaturperiode wurden diese Haushaltsmittel von Ihnen nicht ein einziges Mal erhöht - weder für den Bau noch für die Sanierung. Es muss das Ziel sein, die geplanten Mehraufwendungen in den kommenden Haushaltsentwürfen zu verstetigen. Beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden 150 Millionen Euro pro Jahr und damit 26,5 Millionen Euro mehr als bislang zur Verfügung stehen. Damit steigt der Finanzanteil für den kommunalen Radwegebau automatisch weiter.
Dass weitere Investitionen in die Infrastruktur für Fahrräder nötig und von den Bürgern auch gewollt sind, das kann ich bei meiner Arbeit in meinem Wahlkreis beobachten. Vor einigen Monaten habe ich an einer Veranstaltung mit mehr als 600 Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern teilgenommen. Organisiert wurde dieses Event von zwei Bürgerinitiativen, die tatkräftig und auch mit der Einwerbung von finanziellen Mitteln ihren eigenen Beitrag leisten, um ihren Radweg an einer Landesstraße zu ermöglichen. Ein solcher Einsatz ist beeindruckend.
Es ist bürgerschaftliches Engagement, nicht nur zu fordern, sondern aktiv zum Gelingen beizutragen. Uns Politikern würde es gut zu Gesicht stehen, wenn wir Rahmenbedingungen schaffen würden, um solchen Projekten richtig Rückenwind zu geben.
Wer sich tatkräftig für Bürgerradwege einsetzt, muss Unterstützung erfahren - nicht nur in Form dankender Worte. Deshalb werde ich mich in dieser Legislaturperiode dafür einsetzen und dafür werben, dass wir für Bürgerradwege einen besonderen Titel im Haushalt schaffen. Unsere NRWNachbarn praktizieren das seit vielen Jahren sehr erfolgreich. Wir sehen dieses Engagement auch im Licht begrenzter Planungsmittel, was sich bei den erhöhten DILAU-Mitteln ablesen lässt. Wer bei Planungen hilft, verdient Unterstützung.
Doch auch auf konzeptioneller Ebene machen wir deutliche Fortschritte. Der Entwurf des Fahrradmobilitätskonzeptes liegt der Landesregierung seit Mitte des Jahres vor. Jetzt geht es in die Umsetzung. Ziel muss es sein, auf der einen Seite die einfache Verknüpfung von verschiedenen Verkehrsmitteln mit dem Fahrrad sicherzustellen - natürlich auch mit Ladestationen für E-Bikes an diesen Punkten.
Auf der anderen Seite müssen wir die technologische Entwicklung im Auge haben. Denn mittlerweile ist es auch möglich, mit dem Fahrrad längere Pendelstrecken bequem zu bewältigen. Dass es für solche Strecken in Niedersachsen schon ein erstes Beispiel gibt, ist ein gutes Zeichen. Dass wir weiterhin finanzielle Mittel haben, um dieses Thema fortzusetzen, ist ausgesprochen wichtig.
Zusätzlich zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer müssen wir neue Ideen und Innovationen rund um den Radverkehr unterstützen. So
sind z. B. mit dem Neubau von Radwegen wegen der Versiegelung von Flächen auch immer entsprechende Kosten für notwendige Ausgleichsmaßnahmen verbunden. Wir sollten es einfach einmal initiieren, auf einigen Strecken geeignete alternative Beläge einzusetzen, die wasserdurchlässig sind und keine Ausgleichsmaßnahmen erfordern sowie die später anstehende Radwegesanierung voraussichtlich noch vereinfachen würden. Das würde zur Sicherheit beitragen - auch vor dem Hintergrund zunehmender Geschwindigkeit der E-Bike-Fahrer, was sicher noch einmal ein gesondertes Thema ist.
Meine Damen und Herren, ich bin der GrünenFraktion dankbar für diese Anfrage. Allerdings interpretiere ich die Antwort der Landesregierung anders als Sie. Dass Sie hier ein Versagen der Radverkehrspolitik der aktuellen Regierung sehen, ist wohl auch Ihrer Oppositionsrolle geschuldet. Der geneigte Leser mag feststellen: Viele der Datensätze beschreiben die Radverkehrspolitik Niedersachsens bis in das Jahr 2017, dem Ende Ihrer Regierungsbeteiligung nach fünf Jahren.
Die Antwort der Landesregierung, die Sie nun in den Händen halten, ist deshalb nicht das schlechte Zeugnis, das Sie der amtierenden Regierung ausstellen möchten. Vielmehr beleuchtet diese Anfrage das Erbe, das Sie uns hinterließen. Denn bei allen Forderungen nach noch viel größeren Fördertöpfen darf man nicht vergessen: Sie hatten bis vor einem Jahr die Chance, all dies umzusetzen.
Dass in der Radverkehrspolitik noch Luft nach oben ist, bestreite ich nicht. Doch wichtige Schritte sind bereits getan.
Nein, ich möchte das jetzt gerne zu Ende vortragen.
Wenn wir es in Zukunft auch noch schaffen, die Kraft und das Engagement der Bürger für ihre Radwege vor Ort zu unterstützen, dann haben wir einen weiteren wichtigen, richtigen Schritt in Richtung eines fahrradfreundlichen Niedersachsens getan.
Ich sehe die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage deshalb als Arbeitsauftrag. Daher ermuntere ich die Kolleginnen und Kollegen der
Grünen: Stellen Sie diese Anfrage in vier Jahren noch einmal! Dann können Sie sehen, wie kraftvolles Regieren gelingt. Denn für die Radfahrerinnen und Radfahrer tritt die niedersächsische Regierung ordentlich in die Pedale. Dann sind in ganz Niedersachsen in einigen Jahren sicher nicht nur Gottlieb Daimler und Carl Benz ein Begriff, sondern auch Karl Drais.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eine Frage an die Landesregierung, die die Förderstruktur betrifft. Wir haben in unserem Land Landkreise, die mit unterschiedlichem Tempo unterwegs sind. Die einen nehmen eine Vorreiterrolle ein, andere sind in nicht ganz so hohem Tempo unterwegs. Was ist dort hinsichtlich der Förderstruktur angedacht, damit zwischen diesen Landkreisen keine Konflikte entstehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Sie in der letzten Plenarsitzung bei der Einbringung des vorliegenden Antrags in meinen Wahlkreis mitgenommen. Ich habe an den tragischen Unfalltod von vier jungen Menschen in Dissen erinnert und versucht, das Thema „begleitetes Fahren ab 16“ noch ein Stück näher an uns heranzuziehen, noch näher, als es die bestimmt schon sehr aussagekräftigen Zahlen und Statistiken möglich machen.
Damals zeichnete sich hier im Plenum schon eine große Übereinstimmung ab, die sich im weiteren Verlauf der Fachausschusssitzung dann auch konkretisierte. Jetzt hoffe ich, dass wir den heutigen Tagungsabschnitt mit einem gemeinsamen Beschluss beenden können, so wie es bei dem vorhergehenden Antrag gerade so gut geklappt hat. Denn wir sollten gemeinsam dazu beitragen, dass sich die Zahl der Unfallopfer bei Fahranfängern ebenso weiter verringert wie die Zahl der Fahrfehler und der Ordnungswidrigkeiten. Wir sollten gemeinsam unseren Beitrag dazu leisten, zukünftiges Leid zu verhindern, und dazu, dass Niedersachsen beim Schutz der Risikogruppe der Fahranfänger weiter vorangeht.
Ein Modellprojekt zum begleiteten Fahren mit 16 aufzulegen, ergibt Sinn; darin sind wir uns einig. Der Erfolg des begleiteten Fahrens ab 17 untermauert unser Projekt. Darüber hinaus hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat seine Unterstützung dieses Vorhabens in den letzten Wochen erneut bekräftigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Erfahrung ist die Währung, die auf der Straße zählt. Der Zusammenhang zwischen Fahrpraxis und einer umsichtigeren, rücksichtsvolleren und unfallfreieren Fahrweise ist evident. Deshalb müssen wir auch alles tun, um Fahranfänger für das begleitete Fahren zu gewinnen, und zwar von Anfang an.
Heutzutage machen viele Jugendliche den Führerschein erst kurz vor ihrem 18. Geburtstag. Es ist bedauerlich, dass so wenige das Jahr, das ihnen zum begleiteten Fahren zur Verfügung steht, nicht
vollständig nutzen. Etwa 3 000 bis 5 000 km Fahrleistung sind für einen stabilen Sicherheitsgewinn notwendig, und - da sind wir uns alle einig - das schafft man nun einmal nicht in wenigen Monaten. Deshalb ist es wichtig, dass sich Niedersachsen zusammen mit anderen Bundesländern auf europäischer Ebene für die Herabsetzung des Mindestalters für den Führerschein einsetzt.