Fritz-Heiner Hepke

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Last Statements

Frau Ministerin, wie viele stationäre Pflegeeinrichtungen mussten in Niedersachsen bisher wegen Zahlungsunfähigkeit aufgeben?
- Entschuldigung, das war die Frage nach den ambulanten Einrichtungen. Ich habe jetzt nach den stationären gefragt.
Frau Ministerin, zur Quittierung von Leistungen durch Patienten habe ich die Frage: Warum wird dieses Modell in Niedersachsen nicht erprobt?
Herr Präsident! meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst einmal für Ihre Großzügigkeit bedanken, obwohl ich es ja nicht mit Absicht gemacht habe, aber das ist eben der Fluch der Technik. Wir hätten das sonst sicherlich anders lösen können.
Das Thema unseres Antrages, meine Damen und Herren, lautet eJustice, d. h. elektronischer Rechtsverkehr. Wir sind der Auffassung, dass durch diese neue Technik die Justiz der Zukunft sicherer, aber auch moderner und leistungsfähiger werden kann und muss. Unser Antrag weist auf erhebliche Veränderungen in diesem Bereich hin, deren Ziel es sein wird, die Justiz zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu verbessern.
Meine Damen und Herren, wir kennen es alle aus unseren Wahlkreisen: Gerichtsverfahren dauern häufig recht lange. Hier setzt eJustice an. Wir
wollen feststellen, ob es Verbesserungsmöglichkeiten durch den Einsatz elektronischer Medien geben kann. Wir werden es in den nächsten Jahren im Bereich der Familiensachen - hier insbesondere im Scheidungsverfahren und den sich daraus ergebenen Folgeverfahren - erproben.
Jede Chance birgt aber auch Risiken; so auch in diesem Bereich. Auf zwei Punkte haben wir in unserem Antrag hingewiesen.
Zunächst einmal ist es für uns sehr wichtig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz in diesen Reformprozess einzubinden. Hierzu gehört für uns die umfassende Beteiligung der Personalräte und ein umfassendes Angebot für die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unsere Aufgabe als Landtag wird es sein, die finanziellen Mittel hierfür bereitzustellen.
Meine Damen und Herren, das zweite Thema heißt Datensicherheit. Wir sagen hier sehr deutlich: Bereits vor der Erprobung der neuen Techniken muss sicher sein, dass Manipulationen und unbefugte Zugriffe auf den Datenbestand und die Datenübertragung verhindert werden müssen. Das muss von Anfang an feststehen. Nur dann - da sind wir uns sicher - wird bei allen Beteiligten, nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch bei den Anwälten und anderen Institutionen, das notwendige Vertrauen sicherzustellen sein. Dann erwarten wir eine Akzeptanz hierfür, aber auch nur dann.
Meine Damen und Herren, was erwarten wir von eJustice? Wir erwarten eine größere Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit unserer Justiz. Wir erwarten, dass das Verfahren künftig zügiger und transparenter sein wird. Wir erwarten weniger Aktenbewegungen, weniger Schriftverkehr und weniger Wartezeiten, kurz: eine moderne Justiz.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, und meine Fraktion freut sich ebenfalls, dass unser Antrag einstimmige Zustimmung in dem zuständigen Fachausschuss gefunden hat.
Diese Entscheidung aller Fraktionen zeigt für uns, dass es entgegen mancher öffentlicher Äußerung im Bereich der Justizpolitik in diesem Hause erhebliche Gemeinsamkeiten gibt. Ich hoffe, dass dies auch im Wahlkampf so sein wird und nicht von der allgemeinen Unruhe übertönt wird.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs wird Niedersachsen führend in Deutschland sein. Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag, den wir im vorletzten Tagungsabschnitt in den Landtag eingebracht haben, haben wir eine Bestandsaufnahme über die bisherige Arbeit der Verwaltungsreform in Niedersachsen getroffen. Außerdem haben wir klare Aufträge für die Zukunft erteilt. Die Beratung dieses Themas im Landtag und auch unser Antrag machen deutlich, dass die Bedeutung der Verwaltungsreform häufig überschätzt wird. Das Thema ist nicht spektakulär, wie man auch an den reichlich gelichteten Reihen hier im Plenarsaal sehen kann.
- Schönen Dank, Herr Kollege.
- Ach so, ich hatte mich schon angesprochen gefühlt, wie ich zugeben muss. - Also: Dieses Thema ist nicht sehr spektakulär und wird in der Öffentlichkeit häufig auch nicht so zur Kenntnis genommen. Es schafft aber die Voraussetzung dafür, dass der Staat seine Aufgaben als Dienstleister - so verstehen wir ihn - uneingeschränkt und mit großer Effektivität durchführen kann. Die Schritte, die im Rahmen der Verwaltungsreform getroffen werden, haben Auswirkungen auf alle Bereiche der Verwaltung und damit letztendlich auch auf die Politik.
Mit dem Beschluss, den der Landtag heute - davon gehe ich aus - fassen wird, treffen wir die Feststellung, dass das Land Niedersachsen auf diesem Gebiet vieles erreicht hat. Dies lassen wir uns auch nicht von der vereinigten Opposition schlechtreden.
Diesen Erfolg haben die Landesregierung, aber auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung erreicht, die - offensichtlich im Unterschied zu Ihnen - nach unserer Meinung in ihrer großen Mehrheit leistungsfähig und leistungsbereit sind.
Meine Damen und Herren, konkrete und konstruktive Kritik ist notwendig. Wir sind auch daran interessiert. Aber mies machen lassen wir uns die Verwaltungsreform nicht.
Bei den Beratungen im Ausschuss haben Sie von der Opposition keinerlei Vorschläge gemacht, wie der Antrag zu verbessern wäre. Damit hatten wir eigentlich gerechnet. Ich schließe daraus, dass es wahrscheinlich keine Verbesserungsvorschläge gibt. Jedenfalls haben Sie keine entdeckt. Das spricht für den Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Verwaltungsreform ist ein fortdauernder Prozess, der ständige Anstrengungen erfordert. Ein Endstadium wird es hier nicht geben. Wir werden versuchen, alle Ziele anzustreben, aber wir werden sie sicherlich nicht in vollem Umfang erreichen. In unserem Antrag nennen wir klare Ziele für die Zukunft. Die wichtigsten Punkte sind die Überprüfung von Rechtsvorschriften auf die Vereinbarkeit mit den modernen Informations- und Kommunikationstechniken, die Schaffung einer elektronischen Vorschriftensammlung, die Schaffung von erweiterten Informationsmöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, interaktive Angebote der Landesverwaltung für die Bürger und Verbesserung der Rechtssicherheit zum Nutzen aller. Wir möchten klarstellen, dass es auch weiterhin Angebote für die Bürgerinnen und Bürger geben muss, die die elektronischen Medien nicht nutzen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der ersten Beratung dieses Antrages hat Herr Althusmann zum wiederholten Male versucht, negative Beispiele aus der Arbeit der Verwaltung zu finden.
Wir kennen den Spruch: Wer lange sucht - ich nehme an, es war recht lange -, der wird schließlich auch das eine oder andere finden. Herr Althusmann, mir würde das irgendwann langweilig werden, immer nur die negativen Aspekte zu suchen. Das wäre für mich nicht sehr erbaulich. Man muss auch einmal etwas Positives suchen. Das machen Sie vielleicht auf anderen Gebieten, aber hier haben Sie offenbar Schwierigkeiten damit. Damit Ihre Beispiele nicht als alleinige Beispiele dastehen, habe ich einige positive Beispiele herausgesucht. Es gibt sicherlich noch weitere.
Zunächst möchte ich das Gewerbeaufsichtsamt Hannover nennen. Dieses Amt hat in eigener Zuständigkeit Kundenworkshops eingerichtet mit dem Ziel, die neuen Vorschriften mit den Kunden - im Wesentlichen mit den Betrieben - zu erörtern und gemeinsam mit ihnen zu überlegen, wie diese Vorschriften am besten umgesetzt werden können. Das ist ein positiver Aspekt dieser Verwaltungsreform.
Einige Finanzämter haben so genannte Servicecenter eingerichtet, bei denen die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise Änderungen von Steuerkarten oder Bescheinigungen aus den Steuerkarten sofort erledigen bzw. abholen können. Andere Dinge können sie mit den Sachbearbeitern direkt vor Ort besprechen. Dann kommen sie in vollem Umfang zufrieden gestellt aus dem Finanzamt zurück, jedenfalls was den Verwaltungsablauf betrifft. Ob der Besuch finanziell erfreulich war, ist natürlich eine andere Frage. Die Öffnungszeiten wurden erheblich ausgedehnt. Meine Fraktion konnte sich vor ein paar Tagen beim Finanzamt in Wilhelmshaven davon überzeugen, dass dort das Projekt „Finanzamt 2003“ - das war Gegenstand der letzten Landtagssitzung - zügig fortgeführt wird und bereits sehr interessante Ergebnisse gebracht hat.
Als Letztes nenne ich die Amtsgerichte Vechta, Bad Iburg und Jever, die die Kundenzufriedenheit in einem Benchmarking-Projekt - zu Deutsch: Bestenvergleich - überprüft haben. Die Ergebnisse waren z. B. Veröffentlichungen von Zwangsversteigerungsobjekten im Internet. Alle Urteile werden - natürlich ohne Namen - im Internet veröffentlicht. Nutzer des Internets sind also jederzeit in der Lage, auf diese Informationen zurückzugreifen. Diese interessanten Beispiele machen deutlich, dass es auch positive Entwicklungen gibt.
Meine Damen und Herren, die Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung müssen fortgeführt werden. Dies geschieht nach unserer Meinung in enger Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Personalräte, der betroffenen Gewerkschaften, aber auch der Kundinnen und Kunden der Behörden und Einrichtungen, wo immer dies möglich ist.
In der ersten Beratung haben die Fraktion der CDU und die Fraktion der Grünen versucht, ihre Alternativen darzustellen. Ich sage bewusst „versucht“, weil ich nicht den Eindruck habe, dass es ihnen gelungen ist. Es gibt entweder Kritik an Einzelbeispielen oder an einzelnen Mitarbeitern. So einfach werden wir es Ihnen jedoch nicht machen. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung können sich darauf verlassen, dass die erfolgreiche Politik der Landesregierung und der sie tragenden SPD-Fraktion fortgesetzt wird. Die Verwaltungsreform erfordert Kontinuität. Wir sind uns sicher, dass uns die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens im kommenden Jahr den Auftrag hierfür erteilen werden. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen von Herrn Hagenah bedürfen einer Erwiderung. Die beiden Fälle, die Sie genannt haben, unterscheiden sich in der Tat etwas von den üblichen Fällen zum Thema Beihilfe. Den Fall des Petenten, der bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert ist, muss man meines Erachtens anders sehen. Es handelt sich hierbei um eine Versicherung, die zu einem sehr günstigen Tarif - ich will hier jetzt natürlich keine Werbung machen, zumal die Gesellschaft wohl auch keine neuen Mitglieder mehr aufnimmt
eine Versicherungsleistung bietet. Aber das ist ja immer so im Leben: Alles, was besonders billig ist, hat eben auch seine Nachteile. Einer dieser Nachteile ist eben, dass hier eine Zusatzversicherung nicht möglich ist. Es wäre in der Vergangenheit zwar möglich gewesen. Aber der Petent hat davon keinen Gebrauch gemacht. Das war seine Entscheidung, die wir auch nicht zu kommentieren haben.
Das Thema der chronisch Kranken ist etwas schwieriger. Aber eines dürfen wir hier nicht vergessen: Wir reden jetzt nicht über medizinisch notwendige Leistungen.
Die werden alle Versicherten, alle Petenten weiterhin bekommen.
Wir reden jetzt über Zusatzleistungen, die jeder andere, der nicht Beamter ist, dann, wenn er sie haben möchte, zusätzlich versichern muss. Das ist meines Erachtens künftig notwendig und auch zumutbar. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind eben Zeuge eines interessanten Schauspiels geworden.
- Ja, vielleicht. - Wir haben wieder einmal gesehen, wie man es machen kann. Man greift eine Idee auf, die im Grundsatz richtig ist. Auch die SPDFraktion ist für leistungsbezogene Bestandteile im öffentlichen Dienst. Das war schon immer unsere Vorstellung. Sie haben dazu eine entsprechende Anfrage an die Landesregierung gerichtet, und Sie haben außerdem einen Antrag eingebracht. Ihnen ist aber jedes Mal dezidiert erklärt worden, warum das nicht geht.
Sie lassen es aber nicht sein. Von daher werden wir heute zu einer Abstimmung kommen, deren Ergebnis Sie sicherlich nicht überraschen wird.
Die Haushaltslage ist in diesem Punkt so, wie sie ist. Die Mittel für Leistungszulagen und Leistungsprämien stehen im Haushalt nicht zur Verfügung, auch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung. Daran wird sich bis zum Jahr 2004 nichts ändern; denn - das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich - wir haben eine bessere Lösung gefunden.
Diese bessere Lösung besteht darin, dass wir sagen: Es ist besser, 1 000 bzw. 2 600 zusätzliche Lehrer einzustellen, als einer kleinen Anzahl von Lehrern eine Leistungszulage zu gewähren. Diese Aussage gilt weiterhin.
Die Eltern und wohl auch die Kinder sehen das sicherlich genau so. Ich würde Ihnen vorschlagen, einmal durch das Land zu gehen und zu sagen, dass Sie einen neuen Vorschlag hätten. Sie könnten hinzufügen, dass Sie den guten Lehrern etwas mehr Geld geben wollten. Zu diesem Zweck müssten leider aber ungefähr 100 Lehrer weniger eingestellt werden; denn die Kosten müssten ja irgendwie finanziert werden.
Herr Busemann, gerne.
Der Ministerpräsident hat es nachher deutlich gesagt.
Es ist doch ganz klar, dass dies die Grundauffassung der SPD ist. Die finanziellen Möglichkeiten werden dafür in einem Jahr möglicherweise gegeben sein, was nicht auszuschließen ist. Wir sind sicher, dass sich die wirtschaftliche Lage verbessern wird.
Deshalb sind wir diesbezüglich ganz optimistisch. Wenn die finanzielle Lage es zulassen wird, wird es sicherlich auch möglich sein, entsprechend zu handeln. Von daher entspricht es durchaus unserer Auffassung. Wenn es um eine Zulage für Lehrer oder aber um die Einstellung von 100 zusätzlichen Lehrern geht, ist die Sache für uns klar.
Auch Sie sollten sich einmal diese Frage stellen. Das würde mich durchaus interessieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass man weniger Lehrer einstellen müsste, dann sollten Sie das hier ruhig sagen. Mich würde das interessieren. Ich glaube, dass dies auch für die Öffentlichkeit eine durchaus interessante Aussage wäre.
Meine Damen und Herren, möglicherweise ist der CDU entgangen, dass die Gewährung von Prämien und Zulagen auch in der Lehrerschaft selbst höchst umstritten war, weil Leistungen gerade im Bereich der Schule nur sehr schwer zu messen sind. Es gibt dann so faule Kompromisse wie „jeder kommt mal dran“ oder „der Älteste kriegt als Erster“ oder so ähnlich.
In der Regel hat dies nichts mit Leistung zu tun. Deshalb war es überall sehr schwierig, dies zu definieren.
Eines ist auch noch klar: Wenn eine solche Leistungszulage gezahlt werden sollte, dann natürlich nur allen Bediensteten, nicht jedoch nur den Lehrern. Das ist eine ganz klare Geschichte.
Diese Argumente sind Ihnen vorgetragen worden. Sie haben offensichtlich aber nicht dazu geführt, dass Sie Ihre Meinung ändern, was Ihr Problem ist. Eindeutig ist aus heutiger Sicht aber, dass Ihr Antrag keine Mehrheit finden kann. Wir hatten gehofft, dass von Ihnen in den Ausschussberatungen, an denen Sie, Frau Körtner, leider nicht teilnehmen konnten, weil Sie dem Ausschuss ja nicht angehören, genauere Vorschläge zur Umsetzung unterbreitet werden, ohne dass zusätzliche Mittel in Anspruch genommen werden müssen. Von Ihnen kam diesbezüglich aber absolut nichts. Um es einmal freundlich zu formulieren, würde ich sagen: Funkstille. - Deshalb können wir Ihren Antrag heute nur ablehnen - jedenfalls solange sich die Lage nicht ändert oder sich die notwendigen Ausgaben für Bildung nicht ändern. Wir sind ganz sicher, dass Ausgaben für die Bildung, für die Kinder und für die Schulen für uns weiterhin an vorderster Stelle stehen werden, nicht jedoch Leistungszulagen für Lehrer. - Schönen Dank.
Herr Minister, ich habe folgende Frage: Gibt es bereits Erfahrungswerte, in welchem Umfang Täter bzw. Opfer den Täter-Opfer-Ausgleich ablehnen?
Herr Minister, können Sie zur Information der Abgeordneten zusammengefasst darstellen, welche Vorteile gegenüber den bisherigen Verfahren das Opfer beim Täter-Opfer-Ausgleich hat?
Herr Minister, ich habe folgende Frage: Gibt es zu dieser Thematik seriöse Erhebungen aus anderen Landesverwaltungen oder Kommunalverwaltungen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass das Thema Verwaltungsreform doch eine mittelprächtige Resonanz hier im Hause gefunden hat, und ich meine, wir werden mit unserem Antrag einen wichtigen und interessanten Beitrag dazu leisten.
Zu einer modernen Politik, wie sie die Landesregierung in Niedersachsen seit vielen Jahren betreibt, gehört auch eine moderne Verwaltung. Diese Aussage haben wir in der Vergangenheit in die Praxis umgesetzt und werden wir auch in der Zukunft in die Praxis umsetzen. Mit unserem Antrag setzen wir Maßstäbe für die künftigen Leitlinien der Landesregierung auf diesem Gebiet. Das Stichwort heißt: Mehr Service, weniger Bürokratie. Wir treffen hierzu folgende Feststellungen:
Erstens. Die Landesverwaltung in Niedersachsen ist leistungsfähig. Dies ist das Ergebnis einer konsequenten Politik und einer konsequenten Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung. Dies werden wir fortsetzen.
Zweitens. Die bei der Entbürokratisierung erreichten Ziele können sich sehen lassen. Insgesamt sind 150 Behörden aufgelöst worden. Seit 1998 sind 50 % aller Verwaltungsvorschriften eingespart worden. Dies muss fortgesetzt werden, ergänzt um eine Anpassung der Bestimmungen an die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie.
Drittens. Die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Nutzung der verbesserten technischen Möglichkeiten muss konsequent fortgesetzt werden. Hierzu hat die Landesregierung in der Vergangenheit bereits wichtige Beiträge geleistet.
Viertens. Die technische Ausstattung der Büros und Einrichtungen im Lande Niedersachsen ist gut. Wir müssen aber offen sein für weitere Verbesserungen. In unserem Antrag nennen wir die elektronische Vorschriftensammlung, wir nennen die Möglichkeit, Formulare und Broschüren direkt aus dem Internet abzurufen, und wir nennen interaktive Angebote an die Bürgerinnen und Bürger und an die heimische Wirtschaft. Für uns ist klar: Eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung ist ein wichtiger Standortvorteil für unser Land Nieder
sachsen. Deshalb muss es so bleiben, wie es bisher im Lande gelaufen ist.
Dies erfordert leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine effiziente Struktur und eine verlässliche Politik. Dafür werden wir auch weiterhin sorgen.
Wir dürfen aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Auf lange Sicht muss es auch Angebote für Bürgerinnen und Bürger geben, die aus unterschiedlichen Gründen die elektronischen Medien nicht nutzen können oder nicht nutzen wollen. Auch die Datensicherheit ist bei uns in guten Händen.
Meine Damen und Herren, die Menschen in Niedersachsen erwarten zu Recht, dass das Land und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstleistungen wirtschaftlich, gerecht und zügig erbringen. Wir werden dafür sorgen, dass diese Erwartungen erfüllt werden. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reden meiner beiden Vorredner bedürfen einer gewissen Erwiderung.
Zunächst zu Herrn Althusmann: Ich frage mich, was Sie mit Ihrer Rede eigentlich sagen wollten.
An irgendwelchen mehr oder weniger geringfügigen Dingen herumzumäkeln, ist ja Ihr Spezialgebiet. Da fällt Ihnen wahrscheinlich jeden Tag etwas ein, und wenn Sie viel Zeit haben und irgendwelche Zeitungen lesen, dann kommen Sie sicherlich auch dahin.
Die Politik im Lande Niedersachsen sollte allerdings auf einem höherem Niveau stattfinden als auf Glossenbasis, und deshalb kann man daraus sicherlich nichts Konkretes ableiten.
Man kann nur feststellen: Gut, dass Niedersachsen nicht von Ihnen regiert wird.
Gut, dass Sie - außer dass Sie hier natürlich mitreden dürfen und manchmal auch zur Erheiterung des Hauses beitragen - ansonsten nichts Wesentliches zu gestalten haben.
(Rolfes [CDU]: Wir haben gerade noch von Niveau gesprochen! Wo ist es geblieben?)
Herr Hagenah, es mag sein, dass einzelne dieser Punkte hier schon einmal in irgendeinem Zusammenhang diskutiert worden sind. Der Bereich der Verwaltungsreform ist umfassend. Da ist es sicherlich auch möglich, dass Ansätze, die wir hier neu aufgegriffen oder erweitert haben, in der Vergangenheit schon einmal stattgefunden haben. Aber wenn Sie unseren Antrag sorgfältig lesen - ich empfehle Ihnen, das in Zukunft zu tun -, werden Sie feststellen, dass zwar alle Punkte auf vorhandenen Beschlüssen aufsetzen, aber diese weiterentwickeln. Zum Beispiel haben wir mit Sicherheit noch nicht beschlossen, dass es künftig möglich sein soll, Formulare und Broschüren aus dem Internet direkt abzurufen. Ich bin mir sehr sicher, dass wir das noch nicht beschlossen haben. Wir können auch festhalten, dass Ihre Behauptung nachweislich nicht stimmt, dass im Bereich der Fortbildung gekürzt worden sei. Das haben wir mit Sicherheit nicht getan, sondern wir haben in diesem Bereich Dinge zusammengefasst. Auf jeden Fall stehen aber immer noch ausreichende Mittel dafür zu Verfügung. Ich schließe nicht aus, dass man das verbessern kann, dass man die Themen vielleicht etwas konzentrierter gestalten kann. Deswegen ist es auch wichtig, dass Reform kein Endzustand ist, sondern dass Reform ein fortlaufender Zustand ist, der immer wieder weiterentwickelt werden muss. Diese Entwicklung ist bei der SPD in guten Händen. Darauf können Sie sich verlassen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „gemeinsames Landessozialgericht Bremen/Niedersachsen“ beschäftigt die Gremien des Landtages und auch der Bremischen Bürgerschaft schon seit rund vier Jahren. Insofern kann hier jetzt nicht von einem Schnellschuss oder Ähnlichem gesprochen werden, sondern dem Staatsvertrag sind lange und gründliche Beratungen vorausgegangen. Diese Entscheidung ist auch der SPD-Landtagsfraktion nicht leicht gefallen. Genau so wie Herr Heinemann hat sich auch die Kollegin Wiegel für den Standort Celle eingesetzt. Wir hatten durchaus überlegt, andere Lösungen zu finden. Im Zuge unserer Überlegungen ist uns aber klar geworden, dass ein gemeinsamer Standort Celle für Bremen nicht akzeptabel und von daher auch nicht umsetzbar gewesen wäre. Wer dies gewollt hätte, der hätte sagen müssen: Es bleibt alles beim Alten. Es ändert sich nichts. Die Kosten bleiben gleich. Das Landessozialgericht in Bremen hätte eine neue Präsidentin oder einen neuen Präsidenten bekommen. - Das alles hätte dem Steuerzahler letztendlich nicht gefallen.
Jetzt ein Wort zu den wesentlichen Gründen für unsere Entscheidung. Künftig wird mehr Flexibilität möglich sein. In einem gemeinsamen Gericht werden die Arbeitsabläufe künftig besser gestaltet werden können. Darin sehen wir erhebliche Vorteile. Zumindest für den nordwestlichen Landesteil
Niedersachsens wird der Standort Bremen Vorteile bringen. Dies gilt nicht zuletzt auch für Aurich. Herr Ontijd, das sollten Sie gelegentlich einmal bedenken. Vorteile bringt dies auch für Oldenburg, Achim und Worpswede, um noch einige andere hübsche Städte im Nordwesten Niedersachsens zu nennen.
Sicherlich ist die Geschäftsverteilung bei diesem Gericht Sache des Präsidiums. Das Präsidium wird aber sicherlich nach sachlichen Gesichtspunkten vorgehen und nicht danach, wie man die Klienten am besten ärgern kann.
Der gemeinsame Vorteil für die Länder Niedersachsen und Bremen wird auch nicht dadurch geschmälert, dass Reisekosten, Trennungsentschädigungen und dergleichen mehr anfallen und bezahlt werden müssen. Die Beispiele, die hier angeführt worden sind, sind alles solche für schlechtest mögliche Lösungen. Es kann auch sehr viel günstiger werden.
Letztlich wird die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen für beide Länder Vorteile bringen. Ich nenne nur einmal das Stichwort „Justizvollzug“. Auch auf diesem Gebiet hatte Niedersachsen in den vergangenen Jahren aufgrund der Zusammenarbeit mit Bremen erhebliche Einsparungen zu verzeichnen. Ich weise ferner auf die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung und auf andere Dinge hin, die hier ins Gewicht fallen und für beide Seiten von Vorteil sind. Das allgemein dazu. Solche Dinge kann man nur regeln, wenn beide Seiten Vorteile in einer solchen Regelung sehen. Dies ist hier unseres Erachtens der Fall.
Im Übrigen möchte ich der CDU-Fraktion empfehlen, sich mit ihren bremischen Kollegen zusammenzusetzen. Die sehen nämlich alles ganz anders. Sie werden dem Staatsvertrag zustimmen, und zwar nicht deshalb, weil vielleicht 3,50 Euro übrig bleiben könnten, sondern deshalb, weil sie in dem Staatsvertrag einen Vorteil für ihre Bürgerinnen und Bürger sehen. Ich sage ja nicht, dass die Bremer CDU immer Recht hat. In diesem Fall aber hat sie Recht. Deshalb bitten wir um Zustimmung. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Trost, Ihre Aussage, die Änderungen seien marginal gewesen, ist schlicht falsch. Im Gegenteil! Nur durch diese Änderung war es uns möglich, Ihren ursprünglichen Antrag - auch die Änderungsvorschläge der Grünen sind hier zu erwähnen - zu beschließen.
Zu Ihrem Antrag fällt mir eigentlich nur ein alter Spruch ein, der aber immer wieder gut passt: Was in Ihrem Antrag neu war, war nicht gut, und was in Ihrem Antrag gut war, war nicht neu.
- Das können Sie ja mal versuchen nachzuprüfen. Ich weiß es im Moment nicht genau.
Demzufolge war es schon wichtig, dass dieser Antrag im Ausschuss ausführlich beraten wurde und er, wie wir hoffen, hier eine deutliche Mehrheit finden wird.
Das Thema E-Government spielt bereits heute in der Verwaltung eine große Rolle. An dieser Stelle möchte ich einflechten, dass ich es viel besser finden würde, wenn es uns gelingen würde, hierfür einen deutschen Begriff zu finden. Er könnte vielleicht „Elektronische Bürger- und Verwaltungsdienste“ heißen. Ich nehme an, dass er dann in der Öffentlichkeit sehr viel leichter zu platzieren wäre.
Das Thema E-Government - ich verwende diesen Begriff hier noch einmal - hat auch bisher in der Landespolitik eine erhebliche Rolle gespielt. Die Landesregierung hat hier bereits Erhebliches geleistet. Sie wird das sicherlich auch künftig tun. Aber es ist schon wichtig, dass durch diese Beratung im Plenum dieses Thema den Stellenwert bekommt, der ihm zukommt.
Die wesentlichen Punkte des Antrags sind bereits genannt. Deswegen kann ich darauf verzichten, sie zu wiederholen. Ich möchte aber zwei Dinge erwähnen, die für uns sehr wichtig sind und über die auch an dieser Stelle etwas gesagt werden soll.
Einmal wird es mit uns eine Einteilung der Bevölkerung in User und Loser nicht geben. Im Klartext: Es wird neben den elektronischen Bürgerdiensten auf absehbare Zeit weiterhin die Möglichkeit geben müssen, auf konventionellem Wege in Kontakt zu Landesbehörden zu treten. Auch weiterhin wird der Datenschutz hierbei einen hohen Stellenwert einnehmen. Das bedeutet, dass künftig nach unserer Meinung nur solche Verfahren eingerichtet werden können, die vor entsprechenden Manipulationen von außen sicher sind.
Ich komme zum Schluss. Wenn es der CDU in ihrem Antrag darum gegangen sein sollte, Versäumnisse oder Nachholbedarf seitens der Landesregierung festzustellen, geht der Antrag ins Leere. Wenn es das Ziel war, die Landesregierung zu unterstützen und die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, ist es ein guter Antrag gewesen. Deshalb können wir ihm in der geänderten Fassung zustimmen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mir sicher, dass der Kollege Plaue das, was ich jetzt vortragen werde, genauso sieht. Ich meine, dass Sie deshalb heute auf seinen Beitrag verzichten können.
Ich wollte, wie angekündigt, eigentlich etwas zum Thema Altersteilzeit für Richterinnen und Richter
sagen. Das wäre sicherlich auch ein spannendes Thema gewesen. Aber ich fürchte, dass das Interesse dieses Hauses dann schlagartig absinken würde. Ich beschränke mich deshalb darauf, festzustellen, dass dieser Teil des Gesetzes gut ist.
Aber ein paar Sätze möchte ich doch noch in Richtung des Kollegen Möllring sagen. Es ist nicht schlimm, wenn Sie vom Besoldungsrecht und vom Beamtenrecht, die zugegebenermaßen schwierige Materien sind, keine Ahnung haben.
Sie müssen ja auch nicht von allen Dingen Ahnung haben. Aber es ist schon etwas peinlich, wenn Sie sich dann hier hinstellen und auch noch so tun, als ob Sie davon Ahnung hätten.
Ich schlage vor, dass Sie sich das Fortbildungsprogramm einer Ihnen nahestehenden Institution ansehen sollten. Vielleicht werden Sie danach etwas klüger. Ich meine, dass Ihre Beiträge nicht dazu beigetragen haben. Ich verstehe ja noch, dass Sie versuchen, Ihren Klienten zu helfen. Das ist ja in Ordnung und irgendwie auch eine allgemeine Aufgabe.
Aber wenn Sie unstrittig sagen, dass Stellen im höheren Dienst und erst recht in B-Besoldungen nach gewisser Zeit daraufhin überprüft werden müssen, ob ihre Einstufung noch gerechtfertigt ist, und aus der Sicht der Betroffenen dabei leider herauskommt, dass die Besoldung abgesenkt wird - -
Nein, ich habe nur so wenig Zeit. Die Lampen leuchten hier schon. Sonst würde ich es ja gerne tun.
Ich meine, dass ich es trotzdem dabei bewenden lassen sollte, dass offenbar auch Herr Busemann auf diesem Gebiet Nachholbedarf hat, sodass ich ihm den gleichen Rat wie seinem Kollegen geben möchte.
Lange Rede, kurzer Sinn: Eine Überprüfung von Stellen, die im Übrigen in den übrigen Vergütungsgruppen und erst recht im Angestelltenrecht etwas völlig Selbstverständliches sind, werden auch Beamte des höheren Dienstes gelegentlich über sich ergehen lassen müssen. Es ist zwar für die Betroffenen bedauerlich - persönlich würde ich das auch nicht gut finden -, wenn die Folge wie in diesem Falle eine negative ist;
aber das ist nun einmal Teil dieser hier offenbar unstrittig getroffenen Regelung, dass Beamte für entsprechend herausgehobene Funktionen auf Zeit berufen werden sollen. Deshalb muss es bei dieser Regelung bleiben.
Ich hoffe, dass ich Sie nicht zu sehr geärgert habe; wenn doch, dann macht es aber auch nichts. Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Philipps, Sie haben an der Reaktion des Hauses sicherlich gemerkt: So richtig geglaubt hat Ihnen das Szenario, das Sie dargestellt haben, niemand.
Sie haben ein Land geschildert, das weder Niedersachsen noch die Bundesrepublik Deutschland sein kann; denn hier sind die Verhältnisse nun glücklicherweise anders, und zwar auch nicht erst seit drei Tagen, sondern schon über einen längeren Zeitraum. Daran, an den Tatsachen, nicht an Aussagen, die Sie irgendwelchen theoretischen Papieren entnommen haben, müssen wir uns politisch orientieren.
Zu diesen Tatsachen gehört z. B., dass in Niedersachsen – das können Sie in jedem Buch des Landesamts für Statistik nachlesen – Wohnungsbau in erheblichem Umfang stattfindet; nach meinen Zahlen 50.000 Wohnungen pro Jahr. Damit kann die Zahl, die Sie genannt haben, die 450.000 Wohnungen bis zum Jahr 2010, spielend erreicht werden. Die Prognose ist wahrscheinlich richtig. Wir werden in der Lage sein, das entsprechend zu realisieren.
Richtig aber ist: Der Wohnungsmarkt hat sich verändert. Die Politik muss auf Veränderungen eingehen. Das meint nicht nur unser Ministerpräsident, sondern das meinen wir hoffentlich alle.
Die wesentlichen Punkte, auf die wir achten müssen und die für unsere Politik auch maßgebend sind, sind: Wir haben zurzeit und auf längere Sicht einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt, auch wenn es regional Unterschiede geben mag. Demzufolge
wäre es völlig sinnlos, z. B. den Mietwohnungsbau wesentlich zu fördern, weil wir damit letztlich einen Leerstand förderten, den wir alle hoffentlich nicht wollen.
Demzufolge gehen wir davon aus, dass die vorhandenen Mittel, die im Rahmen der allgemeinen öffentlichen Haushalte natürlich reduziert sind, in Zukunft auf tatsächliche Problembereiche konzentriert werden müssen.
Dazu sind im Wesentlichen zu nennen: Schwerbehinderte, kinderreiche Familien, hier auch eine Förderung im Wohnungsbestand, Wohnen in Problemgebieten, Altenwohnungen und Wohnungen für Menschen mit besonderen Problemen. Sie sehen also: Die Frau Ministerin Merk und auch die SPD-Landtagsfraktion haben sich sehr wohl überlegt, wie die vorhandenen Mittel am sinnvollsten eingesetzt werden können.
Ich möchte jetzt noch in zwei, drei Sätzen auf Ihren Antrag eingehen; Sie, Frau Philipps, haben das im Grunde gar nicht getan. – Wie schon gesagt worden ist, ist es im Grunde ein Rumpfantrag, gemessen an dem, was Sie meinten, ändern zu müssen. Sie haben festgestellt, das Wesentliche sei schon seit längerer Zeit geregelt. Sie sind sozusagen offene Türen eingerannt. Das ist nicht schlimm, aber dann sollte man das vielleicht auch einmal zugeben.
Sie schlagen vor, künftig auch Familien mit zwei Kindern in die Förderung einzubeziehen. Da die Mittel nicht unbegrenzt erhöht werden können, hätte das zur Folge, dass die Gruppen, die wirklich unsere Hilfe benötigen - das sind die wirklich kinderreichen Familien, das sind die Schwerbehinderten und einige andere Gruppen –, diese Mittel nicht mehr zur Verfügung hätten.
Das wollen wir nicht, wollen möglicherweise auch Sie nicht. Vielleicht haben Sie diese Folge nicht so genau bedacht.
Sie sagen des Weiteren, die Zweckbindung solle an die Zinssubvention angepasst werden. In Teilen, nämlich bei der Modernisierung, tun wir das be
reits. In allen anderen Fällen würde das zu einem drastischen Abbau von Wohnungsbindungen führen, und das wäre absolut widersinnig. Deswegen werden wir das auch nicht tun.
Dass Vorschriften immer mal wieder überprüft werden müssen, ist eine Binsenweisheit. Das brauchen wir nicht zu beschließen. Das machen wir, das macht die Landesregierung jeden Tag dreimal.
- Mindestens dreimal.
Der vollständige Verzicht auf die Fehlbelegungsabgabe ist sicherlich ein Thema, mit dem wir uns beschäftigen müssen. Wir haben dazu eine Anhörung gemacht.
Wir beraten das mit den Betroffenen, und wir werden uns auch – da unterscheiden wir uns möglicherweise – beraten lassen. Wir machen also keine Schnellschüsse. Wir sagen nicht „Weg damit!“, sondern wir überlegen uns genau, welche Folgen das hat und wie wir das, wenn es denn sinnvoll ist, sozial abfedern können. Mit diesen Überlegungen sind wir noch nicht ganz am Ende.
An meinem Beitrag sehen Sie: Wir sind da auf einem guten Weg.
Wir werden vielleicht auch Sie, aber zumindest die Leute, die davon etwas verstehen, konsultieren und dann natürlich hoffentlich auch eine richtige Entscheidung treffen.
Aus all diesen Gründen müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen. Ich hoffe, Sie sind uns nicht zu böse, sodass wir im Ausschuss hoffentlich auch weiterhin zusammenarbeiten können. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie aus der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1565 ersichtlich ist, empfiehlt der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, den mit „Umsetzung der Insolvenzordnung vereinfachen - Verbraucherinsolvenzverfahren beschleunigen“ überschriebenen Antrag der SPD-Fraktion unverändert anzunehmen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 385 dadurch für erledigt zu erklären. In diesen Zusammenhang gehört auch der unter Punkt 8 unserer Tagesordnung genannte Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1036, zu dem Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen vorliegt. Da hier eine gesonderte Berichterstattung nicht vorgesehen ist, werde ich im Verlauf meiner Ausführungen darauf kurz eingehen.
Zunächst wende ich mich jedoch der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen zu und komme zunächst auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu sprechen. Dieser Antrag - er datiert vom 8. Dezember 1998 - ist sozusagen ein Überbleibsel aus den Beratungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung. Der Rechtsausschuss hatte diesen Antrag nicht zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Entscheidung gestellt, sondern sich darauf verständigt, ihn zu beraten, wenn erste praktische Erfahrungen mit dem Gesetz vorliegen. Dementsprechend hat sich der Rechtsausschuss dann im Laufe des vergangenen Jahres mündlich wie auch schriftlich durch die zuständigen Ressorts der Landesregierung über den Vollzug des Gesetzes und die dabei auftretenden Schwierigkeiten unterrichten lassen.
Ein Problem schien dabei zunächst die finanzielle Sicherstellung der sozialen Schuldnerberatung im Jahre 2000, die der federführend im Sozialaus
schuss beratene Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1036 thematisierte. Die Empfehlung des Ausschusses, den Antrag nun für erledigt zu erklären, findet ihre Begründung in dem Umstand, dass die Landesregierung den für 2000 in Rede stehenden Betrag von 700.000 DM Ende des vergangenen Jahres bereitgestellt hat. Insoweit ist der Antrag in der Tat erledigt.
Als wichtige „Schwachpunkte“ in der Umsetzung des neuen Insolvenzrechtes haben sich insbesondere die höchst unterschiedliche Entscheidungspraxis der Gerichte bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe und die Modalitäten des Restschuldbefreiungsverfahrens erwiesen. Ich kann insoweit auf im Wesentlichen übereinstimmenden Beiträge der Vertreter der Fraktionen in der Plenarsitzung am 17. Februar 2000 verweisen, in der wir den nun zur Annahme empfohlenen Antrag der SPD-Fraktion in erster Beratung erörtert haben.
Die dabei zu Tage getretenen Standpunkte der Fraktionen haben schließlich auch die Antragsberatungen im Ausschuss geprägt. Divergierende Auffassungen gab es dabei weniger in der Beurteilung der Frage, was verbesserungsbedürftig ist, als vielmehr in der Einschätzung der dafür maßgeblichen Gründe. Dementsprechend haben die Vertreter der CDU-Fraktion im Ausschuss auch zu erkennen gegeben, dass sie den Antrag der SPDFraktion durchaus mittragen könnten, soweit er etwa Verbesserungen bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und eine Vereinfachung des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens zum Ziel habe.
Dass die CDU-Fraktion dem Antrag jedoch schließlich im Ausschuss ihre Zustimmung verweigert hat, liegt in der ihrer Ansicht nach nicht ausreichenden Einbindung des Landes selbst begründet. Angesichts des Umstandes, dass die Insolvenzberatung nun einmal Ländersache sei - so ist ausgeführt worden -, reichten die in dem Antrag der SPD-Fraktion dazu enthaltenen Formulierungen, die im Kern lediglich unverbindliche Absichtserklärungen seien, nicht aus. Zu einer verbindlichen Aussage zur Mitfinanzierung der sozialen Schuldnerberatung durch das Land ab dem Jahre 2001 vermochte sich die Ausschussmehrheit allerdings nicht bereit finden.
So weit in kurzen Anmerkungen der Gang der Beratung im federführenden Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen.
In den mitberatenden Ausschüssen für Haushalt und Finanzen, für Wirtschaft und Verkehr sowie für Sozial- und Gesundheitswesen hat es keine darüber hinausgehenden weiteren Diskussionen gegeben; sie haben sich - ebenfalls mehrheitlich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen angeschlossen.
Damit bin ich bereits am Ende meiner Berichterstattung und bitte Sie namens des Ausschusses, seiner Beschlussempfehlung zu folgen, d. h. den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für erledigt zu erklären und den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 1387 unverändert anzunehmen. - Herzlichen Dank.