Norbert Schmitt
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie werden schon den ganzen Tag mit großer Spannung auf diesen Bericht des Landesschuldenausschusses gewartet haben.
Der Landesschuldenausschuss hat in seiner 51. Sitzung am 7. März 2006 nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 die Verwaltung der Schulden des Landes und die Führung des Landesschuldbuches im Haushaltsjahr 2004 geprüft.
Seinen Erörterungen lag der Bericht des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes vom 12.Dezember 2005 über die von ihm in Wahrung der Belange des Landesschuldenausschusses vorgenommene Prüfung des Schuldenstandes zum 31. Dezember des Jahres 2004 sowie der Verwaltung der Landesschuld im Haushaltsjahr 2004 zugrunde.
Wie aus dem vorgelegten Bericht hervorgeht, hat die Prüfung des Landesschuldbuches und der Landesschuldenverwaltung im Haushaltsjahr 2004 zu den im Abschnitt 9 aufgeführten Ergebnissen geführt. Der Landesschuldenausschuss hat sich auch seinerseits hiervon überzeugt.
Das Ergebnis seiner Prüfung für das Haushaltsjahr 2004 fasst der Landesschuldenausschuss wie folgt zusammen:
Bei den nach dem Landesschuldengesetz in das Landesschuldbuch einzutragenden Verbindlichkeiten sollten die schulderhöhend wirkenden, jährlich anwachsenden Zinsverbindlichkeiten aus den Zero-Schuldscheinen berücksichtigt werden. Entsprechend der bisherigen Zuführung an die Schuldendienstrücklage handelt es sich dabei um einen Betrag von insgesamt 28 Millionen c.
Die Prüfung des Landesschuldbuchs und der Schuldenverwaltung ergab keine Beanstandung von grundsätzlicher oder erheblicher Bedeutung.
Die für die Haushaltsführung 2004 ausgesprochenen Ermächtigungen zur Aufnahme von Darlehen und Kassenverstärkungskrediten sowie zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen sind eingehalten worden.
Die verfassungsmäßige Schuldenobergrenze wurde im Nachtrag zum Haushaltsplan um 933 Millionen c, im Haushaltsvollzug um 841 Millionen c überschritten.
Der Kapital- und Zinsendienst wurde zeitgerecht und vollständig geleistet.
Die im Zusammenhang mit der Prüfung der Landesschuldenverwaltung stehende Rechnungsprüfung des Kapitels 15 des Einzelplans 17 wurde ebenfalls durchgeführt.
Der Landesschuldenausschuss erstattet diesen Bericht nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 und beantragt: Der Landtag möge von diesem Bericht zustimmend Kenntnis nehmen.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/3761 und folgender mündlich beantragter Änderung in dritter Lesung anzunehmen:
Art. 3 erhält folgende Fassung: „Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Art. 1 § 94 am Tag nach der Verkündung in Kraft.“
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag waren dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der 65. Plenarsitzung am 16. März dieses Jahres zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.Der Ausschuss für Umwelt,ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 14.April 2005 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. Zuvor waren Nr. III.7 des Änderungsantrags einstimmig, die mündlich beantragte Änderung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der GRÜNEN bei Enthaltung der SPD und der Änderungsantrag insgesamt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der 49. Plenarsitzung am 7. Oktober 2004 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 3. März 2005 mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der FDP die zuvor vorgetragene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Zuvor waren der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen der SPD und FDP und der Änderungsantrag der Fraktion der SPD mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion
der SPD bei Enthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt worden.