Sascha Karolin Aulepp

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir debattieren ein sehr wichtiges Thema. Das haben hier alle Vorrednerinnen und -redner gesagt.
Ich muss sagen, ich mag den Begriff häusliche Gewalt nicht so gern, weil es dabei nicht darum geht, dass irgendetwas häuslich und gemütlich ist und auch nicht darum, dass Gewalt von einem Haus ausgeht, sondern es geht um teilweise erhebliche, dauerhafte und immer wiederkehrende Verletzungen und sexualisierte Gewalt im persönlichen Nahbereich. Frauen und Kinder werden in der Regel Opfer von Straftaten, die durch Männer in einem Bereich begangen werden, der eigentlich Geborgenheit und Schutz bieten sollte, der aber in diesen Fällen oft doch eher durch Abhängigkeit und Ausgeliefertsein geprägt ist.
Gerade deshalb ist es so wichtig und so gut, dass sich erstens die Betroffenen, also vermehrt die Frauen und Kinder, Hilfe holen und zweitens, und das ist ja auch Kern dieses Antrags und dieser Debatte, dass auch vermehrt Hilfe angeboten wird, die diese Betroffenen annehmen. Das finden wir gut und richtig.
Gut ist auch, dass das Strafrecht, das ja eigentlich vom Amtsermittlungsgrundsatz und vom Verfolgungszwang geprägt ist, an der Stelle sagt, dass es Möglichkeiten geben muss, in denen man davon eine Ausnahme macht, wenn es nämlich den Geschädigten, den Betroffenen von diesen Taten nicht zugemutet werden kann, sich sofort einem Strafverfahren zu stellen oder sich zu entscheiden, sich einem solchen Verfahren nicht zu stellen. Gut ist es, diese Entscheidung eben nicht unter dem unmittelbaren Tateindruck treffen zu müssen.
So wichtig dieses Thema ist, Herr Pirooznia hat es gerade schon gesagt, war ich ein bisschen hin- und hergerissen, weil, das haben Sie auch gerade in der Debatte nicht gesagt, Frau Vogt, dass wir im Prinzip im März schon einmal beschlossen haben, dass das ein wichtiges Thema ist und dass der Senat sich überlegen soll, wie man diese anonyme Spurensicherung auch auf Geschädigte im häuslichen Nahbereich, im partnerschaftlichen Bereich ausweiten kann, denn darum geht es. Es ist nicht immer sexualisierte Gewalt, aber es ist Gewalt im intimen, im persönlichen und familiären Nahbereich. Dieser Antrag ist im Übrigen auch einstimmig angenommen worden.
Aber, und auch das ist hier schon gesagt worden, natürlich ist es wichtig und richtig, das hier noch einmal zu betonen und zu sagen, dass es wichtig ist, dass wir hier ein Konzept für mehr Hilfe für die Betroffenen und für einen größeren Spielraum haben und dabei geht es konkret um diese Gruppe und nicht um alle Taten, die in irgendeiner Weise einen Gewaltbezug haben. Das ist in dem Antrag ein bisschen ungenau gefasst, aber es wird deutlich, was damit gewollt ist. Deswegen werden wir als Fraktion der SPD diesem Antrag natürlich zustimmen.
Erlauben Sie mir auch eine kurze persönliche Bemerkung: Herr Hinners, lieber Willi, – jetzt hört er gar nicht zu, sondern unterhält sich – ich freue mich sehr, dass diese letzte gemeinsame Debatte so einvernehmlich ist, dass wir uns in der Sache einig sind. Ich habe mich jetzt – ich nehme jetzt auch einmal das vertraute und vertrauliche Du – ich habe mich auch gern von hier aus und insgesamt gern mit Dir gestritten und ich habe immer gern mit Dir zusammengearbeitet. Vielen Dank! Du wirst bestimmt nicht in den politischen Ruhestand gehen, also werden wir sicherlich noch miteinander zu tun haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern habe ich schon einmal von dem fahrenden Zug gesprochen, hinter den sich die Fraktion der FDP geworfen hat. Nun hat sich also zur Vorbereitung einer Bürgerschaftsdebatte auch,
doch, doch, Frau Vogt, auch die Fraktion DIE LINKE kraftvoll hinter einen fahrenden Zug geworfen. Liebe Frau Vogt, zurückziehen müssen Sie den Antrag dann nicht, wenn Sie ihn gar nicht erst einbringen, und Sie wissen ganz genau, Frau Vogt, dass es überhaupt nicht nötig war, diesen Antrag einzubringen.
Für uns als Fraktion der SPD ist es selbstverständlich, dass nach den vielen Runden – das ist hier schon gesagt worden, das hat uns ebenso geschmerzt wie Sie, liebe Frau Vogt –, in denen die Beamtinnen und Beamten zu Sparbeiträgen herangezogen wurden, weil unsere Haushalte notgedrungen sehr eng gefasst waren, jetzt das erzielte Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird.
Unser Präsident des Senats, Dr. Carsten Sieling, hat sich längst eindeutig geäußert. Ihr Antrag ist völlig überflüssig, liebe Fraktion DIE LINKE.
Überflüssig – das ist nicht wahr – ist er im Übrigen auch, liebe Kolleginnen und Kollegen und auch liebe Frau Vogt von der Partei DIE LINKE, da Sie den Senat nicht auffordern müssen, weil am Ende Gesetze immer noch hier in der Bürgerschaft durch den Gesetzgeber und durch den Haushaltsgesetzgeber und durch das Parlament beschlossen werden, und
das wird dieses Haus in der Mai-Sitzung tun. Frau Vogt, regen Sie sich doch einfach nicht so auf!
Ich würde das nicht als arrogant bezeichnen, dass in der Mai-Sitzung diese Bürgerschaft beschließt, dass das Tarifergebnis übertragen wird.
Das fällt Frau Vogt schwer.
Nicht überflüssig – das ist hier auch schon gesagt worden – sind die Verhandlungen zwischen den Tarifparteien gewesen, nämlich der Gewerkschaft mit der Tarifgemeinschaft der Länder. Wir begrüßen das als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ausdrücklich. Gute Arbeit ist für uns als SPD, gut bezahlte Arbeit. Natürlich wird das Kosten mit sich bringen, Frau Dr. Schaefer hat darauf hingewiesen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Beschäftigten müssen angemessen an den jetzt auch erweiterten finanziellen Spielräumen beteiligt werden.
Das gilt selbstverständlich nicht nur für die Tarifbeschäftigten, sondern auch für unsere Beamtinnen und Beamten. Weil das hier einige Vorredner auch schon angesprochen haben, möchte ich das in aller Deutlichkeit auch noch einmal sagen: Dass die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung auf die Länder übertragen wurde, ist für die SPD einer der unangenehmsten Punkte der letzten Föderalismusreform gewesen. Das haben wir immer schon geäußert und natürlich gilt auch da: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Noch eine Bemerkung vielleicht zu Herrn Prof. Dr. Hilz: Natürlich sind wir sehr dafür, dass auch beim Mindestlohn bundesweit das Gleiche gilt. Das hat hier der Bürgermeister in der vorangegangenen Debatte auch – –.
Doch, wir haben ganz deutlich gemacht, dass wir der starken Hoffnung sind, dass wir auch diesmal wieder Vorreiter sind, und dass der Bundesmindestlohn entsprechend dem Landesmindestlohn aus Bremen wie beim letzten Mal – –, dass wir da wieder eine Lawine lostreten.
Wir müssen von hier aus für die Kolleginnen und Kollegen, gleich welchen Status, ein Symbol der Wertschätzung, ein Signal der Wertschätzung aussenden, und ich habe gerade das Wort „Symbol“ gesagt. Für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geht es nicht nur um Symbole, sondern muss Wertschätzung auch einmal knistern. Das kostet Geld, das wissen wir, aber dieses Geld müssen wir an der Stelle in die Hand nehmen, und das auch nicht nur zur Gewinnung von Fachkräf
ten, wie das hier in der Debatte auch immer geäußert wurde, und weil wir da in eine Konkurrenzsituation kommen, sondern weil es sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gleich welchen Status, verdient haben.
Auch Bündnis 90/Die Grünen haben sich im Verlauf der Dynamik davon überzeugen lassen, haben sich ebenso wie die SPD – es ist hier klar und deutlich geäußert worden – zur zeit- und inhaltsgleichen Übernahme bekannt. Das wissen Sie von der Partei und der Fraktion DIE LINKE auch. Wenn Sie dann hier immer noch alte und dem vorangegangene Presse zitieren, dann hat das mit der realen Situation im Moment nicht viel zu tun.
Wir werden ihren Antrag, das ist hier schon deutlich geworden,
ablehnen, weil man den Senat nicht zu etwas auffordern muss, was schon rollt, um im Bild des Zuges zu bleiben. Da komme ich dann noch einmal zum Kollegen Hinners: Von einem Bürgerschaftsabgeordneten wie Ihnen, – Sie kennen sich ja in Mitbestimmung und in Gewerkschaftsarbeit gut aus – von Ihnen hätte ich erwartet, dass Sie zumindest wissen, dass es sachliche Gründe gibt, warum das Gesetz hier noch nicht beschlossen
werden konnte.
Wir werden es im Mai beschließen und schneller geht es nicht, weil wir natürlich aus Respekt vor den Tarifpartnern und den Gewerkschaften die Erklärungsfrist abwarten,
bevor wir hier ein Gesetz beschließen. Dieses „Man hätte schon längst“, Herr Hinners, man könnte ja
auf die Idee kommen, Sie meinen lieber gar nicht als im Mai, so, wie Sie sich hier geäußert haben. Das sehen wir anders. Wir beschließen im Mai die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE braucht es dafür nicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte, liebe Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss schon sagen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der FDP und insbesondere Herr Zenner, das eine ist ja, sich aus der Tagespresse ein Thema zu suchen und daraus eine Aktuelle Stunde zu beantragen, nur weil darüber berichtet wurde. Das muss man nicht machen, insbesondere dann nicht, wenn ein Tag zuvor im Rechtsausschuss schon deutlich geworden ist, dass wir das Thema bearbeiten.
Das kann man aber machen. Wenn Sie jedoch in die Begründung für Ihren Antrag sinngemäß schreiben, die Personalsituation bei der Staatsanwaltschaft sei Ihnen bis zum 14. März 2019 unbekannt gewesen, weil das ja erst an diesem Tag bekannt geworden sein soll, obwohl Sie seit fast vier Jahren im Rechtsausschuss sitzen, dann verwundert mich das als Rechtsausschussvorsitzende. Ich habe Sie dort ja durchaus wahrgenommen, über die Maßen.
Es ist hier schon deutlich geworden, regelmäßig ist die Belastungssituation der Justiz, und dazu gehört natürlich auch die Staatsanwaltschaft, mit umfangreichen Zahlen und Datenmaterial Gegenstand im Rechtsausschuss. Natürlich, das sage ich hier an dieser Stelle auch ganz deutlich, wird regelmäßig klar, dass auch die Staatsanwaltschaft unter hohem Verfahrensdruck hier in Bremen und in Bremerhaven Spitzenleistungen erbringt, und dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch noch einmal ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen dort bedanken für die hohe Leistung unter hoher Verantwortung.
Aber ebenso regelmäßig ist im Rechtsausschuss und auf diverse Anträge und Aktuelle Stunden auch hier im Hohen Haus darüber gesprochen wor
den, dass und wie das Justizressort, der Senat insgesamt und auch die Bürgerschaft als Haushaltsgesetzgeber auf die anhaltend hohe Belastung reagiert haben und noch reagieren. Das haben Sie, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von der Opposition, hier nicht erwähnt. Das passt natürlich auch nicht so gut in das Bild, das Sie hier zu zeichnen versuchen. Selbstverständlich ist aber auf die seit dem Jahr 2015 gestiegenen Verfahrenszahlen auch mit einer Steigerung des Personals reagiert worden, auch bei der Staatsanwaltschaft seit 2014 von gut 42 Stellen auf gut 50 Stellen in 2018.
Auch bei der Amtsanwaltschaft und im Servicebereich ist verstärkt worden. Das haben Sie hier ignoriert und haben zum Teil sogar in Ihren Redebeiträgen so getan, als sei das nicht der Fall. Das gehört aber an der Stelle zur Wahrheit auch dazu.
Dass sich das Ressort auch intensiv mit der Nachwuchsgewinnung auseinandersetzt, mit der verstärkten Ausbildung und auch der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, steht auf der Agenda nicht nur im Rechtsausschuss, sondern selbstverständlich auch im Justizressort. Definitiv neu ist auch nicht, dass sowohl das Ressort als auch der Haushaltsgesetzgeber längerfristig anstreben, sich an dem sogenannten Personalbemessungssystem PEBB§Y zu orientieren, und zwar natürlich in Richtung auf PEBB§Y 1.0. Also, wenn jetzt hier so getan wird, als wäre das eine Erfindung der CDU, dann kann ich nur sagen, der Justizsenator hat das hier in diesem Haus im letzten Herbst schon einmal deutlich gesagt, und meines Wissens ist die SPD auch die einzige Partei, die sich da deutlich positioniert hat, auch für die Zeit über den 26. Mai 2019 hinaus, und das völlig zu Recht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ja, wir sind insgesamt noch nicht zufrieden mit der Situation in der Justiz, und ja, da brauchen wir auch noch eine Nachsteuerung, und deswegen kümmern wir uns auch darum. Jetzt aber eine plötzlich überraschend aufgetretene Problemlage zu konstruieren, die dringend einer Aktuellen Stunde bedarf, das ist mir an der Stelle doch ein bisschen zu billig. Ein bisschen zu billig ist auch das, was Herr Yazici hier gesagt hat, dass man sich der Besoldungsfrage annehmen muss. Auch das
steht längst auf der Tagesordnung, auch das ist längst Common Sense, auch die Frage, wie geht man mit Aus- und Fortbildung um, auch die Fortbildungssituation ist umfangreich im Rechtsausschuss Thema gewesen. Das muss man hier nicht erwähnen, wenn man ein düsteres Bild zeichnen will, aber wenn man ein realistisches Bild zeichnen will, dann muss man hier sagen, dort sind ordentliche Anstrengungen unternommen worden.
Ich möchte anknüpfend an meine Einleitung noch einmal ganz deutlich sagen, es ist hier wohlfeil, aber auch ein bisschen einfach, sich ein Thema auf die Fahnen zu schreiben, dessen sich der zuständige Senator schon längst angenommen hat. Ich bezeichne das immer gern als sich kraftvoll hinter den fahrenden Zug werfen. Liebe FDP, das haben Sie mit dieser Aktuellen Stunde gemacht, und auch die Kollegen von den Fraktionen der LINKEN und der CDU haben entsprechend gehandelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ressort hat sich selbst und ohne irgendeine Aufforderung durch die Opposition zur Aufgabe gemacht, hat die Initiative ergriffen zur strukturellen und damit auch anhaltenden Verbesserung der Situation am Landgericht. Anders als es hier gerade angeklungen ist, ist es gelungen, zügig diese Kammern mit erfahrenen Vorsitzenden und mit guten und erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, sowohl im richterlichen als auch im nicht richterlichen Bereich, zu besetzen. Genauso wird jetzt die Situation in der Staatsanwaltschaft, ohne dass es dazu irgendeiner Aufforderung bedarf, vom Justizressort angepackt, es wird genau hingeschaut, und dann werden Verbesserungen erarbeitet.
Dass wir schon längst auf der Agenda im Rechtsausschuss nächster Woche dieses Thema haben, um darüber fachlich fundiert zu sprechen, das stand schon vor Ihrem Antrag auf die Aktuelle Stunde fest. Aber zurzeit scheint es der FDP und insgesamt der Opposition eher um den Theaterdonner einer Aktuellen Stunde zu gehen als einer fachlichen Auseinandersetzung. Ich freue mich auf die fachliche Auseinandersetzung nächste Woche. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist an dieser Stelle noch einmal wichtig, zu betonen, was der Kollege Dr. Güldner auch schon gesagt hat. Wenn die Kollegin Leonidakis hier von Ambitionslosigkeit spricht, dann möchte ich doch noch einmal entgegnen, dass ich es für deutlich ambitionierter halte, einen gesellschaftlichen Konsens zu erstreiten
und das auf der Ebene der zuständigen Ministerinnen und Minister, auf der Ebene der zuständigen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, auf der Ebene der Bundesregierung, aber natürlich auch gesamtgesellschaftlich. Man kann doch nicht leugnen, dass es etwa bei den Gewerkschaften
auch im Hinblick auf bestimmte Modelle der Kindergrundsicherung noch Überzeugungsbedarf gibt. Und zu sagen, wir machen einmal einen Antrag im Bundesrat und das sei mit mehr Ambitionen verbunden als das, was wir hier leisten, das kann ich so nicht stehen lassen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über das Konstrukt der per Gesetz sicheren Herkunftsstaaten ist ja nicht neu. In der Tat habe ich genau an dieser Stelle schon vor drei Jahren zu diesem Thema eine Rede gehalten, allerdings, muss ich sagen, zum Antrag der Fraktion der CDU und nicht zu einem, wie hier immer wieder betont wird, der Freien Demokraten. Nicht dass es für unsere Entscheidung als Fraktion der SPD, Ihrem heutigen Antrag nicht zuzustimmen, noch darauf ankommt, aber ganz ehrlich: Von einer Partei in der Tradition von Hildegard Hamm-Brücher und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hätte ich mir einen solchen Antrag nicht vorstellen können.
Wir werden diesen Antrag ablehnen, so wie wir auch vor drei Jahren den Antrag der Fraktion der CDU schon abgelehnt haben. –
und zwar auch aus den gleichen Gründen. Mir und meiner Fraktion ist, das habe ich hier auch mehrfach betont, mehr an inhaltlicher Arbeit als an Symbolik gelegen. Das Gesetz über die Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten wird am Ende wenig Auswirkungen haben, ist also ein Symbol einer Scheinlösung.
Nach wie vor gilt für mich und meine Fraktion, Länder werden nicht dadurch sicher, dass man behauptet, sie seien es, auch nicht dadurch, dass man das in ein Gesetz schreibt. Sie werden auch nicht dadurch sicher, dass sich viele Menschen aus diesen Ländern auf den Weg nach Europa machen und dass einem das zu viel ist. Sie werden auch
nicht dadurch sicher, dass nur wenige Menschen aus diesen Ländern ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das will völlig im Einklang mit der Rechtsprechung noch nicht einmal die Bundesregierung, das als Argument heranzuziehen. Das darf man hilfsweise betrachten, aber das kann kein Argument sein, sondern es geht tatsächlich darum, ob diese Länder sicher sind oder nicht.
Das Recht auf Schutz vor Verfolgung und Lebensgefahr ist ein Individualrecht und gehört auch individuell geprüft. Das ist hier auch von Herrn Zenner betont worden. Ja, wenn das so ist, dann braucht man auch nichts zu ändern, dann kann man das individuell prüfen. Dass die Maghreb-Staaten und Georgien frei von Verfolgung seien, das behauptet niemand. Das behauptet auch die Bundesregierung nicht, da ist von „in der Regel“ die Rede und – um das einmal überspitzt zu sagen – auf dem Papier. Wenn irgendwo Folter gesetzlich verboten ist, heißt es noch nicht automatisch, dass sie nicht stattfindet. Dann bräuchten wir unsere gesamte Strafjustiz nicht. Das ist nicht so und das darf man in dieser Debatte auch nicht ausblenden.
Das Gesetz ist aber nicht nur bedenklich in seiner Pauschalierung, sondern – und das habe ich hier als Juristin auch schon mehrfach in Debatten gesagt – vor allem weil an die Definition des sicheren Herkunftslandes deutliche Verfahrenseinschränkungen geknüpft sind. Das heißt gesetzliche Vermutungen, das heißt Fiktion und das heißt vor allem auch drastische Verfahrensverkürzungen. Im Klartext bedeutet das, es wird eine Annahme getroffen, und um diese Annahme zu widerlegen, das muss man da nämlich, hat man weniger Zeit und weniger Instanzen. Das machen wir an der Stelle mit dem Antrag der Fraktion der FDP nicht mit.
Nur eine Randbemerkung: Dass das angesichts des Beschäftigungsverbots auch noch Menschen in Sozialleistungsbezug zwingt, die mit ihrer eigenen Hände Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen könnten, das erwähne ich nur am Rande. Das kann eigentlich auch nicht im Interesse der Fraktion der FDP sein.
Ja, Herr Prof. Dr. Hilz.
Ich rede hier, weil wir in der Bremischen Bürgerschaft sind, zum Antrag der Fraktion der FDP in der Bremischen Bürgerschaft, das ist hier auch mein Auftrag. Über meine Position und die meiner Fraktion zur Frage, sind sichere Herkunftsländer eigentlich per Definition sicher zu machen oder muss man nicht darüber entscheiden, dass sie sicher sind, spreche ich auch. Herr Prof. Dr. Hilz, das kann Sie nicht verwundern, auch das habe ich in den Asylrechtsdebatten vor drei Jahren immer wieder gesagt.
Es gibt natürlich auch Dinge, die man in Koalitionen auf Bundesebene mitmacht. Ich bin nicht Mitglied der Bundesregierung, wie Sie wissen, sondern Mitglied der Bremischen Bürgerschaft.
Von daher rede ich dazu, wie sich hier die Bremische Bürgerschaft verhält.
Vielleicht noch ein Wort dazu. Das wird am Ende bei der Abstimmung entschieden. Noch ein Punkt, den ich in der ersten Runde anmerken will: Wenn Sie immer sagen, das ändert ja eigentlich nichts, weil das immer alles noch individuell geprüft wird, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, es geht Ihnen ja genau darum, zu sagen, wir wollen es für Menschen möglichst unattraktiv machen, nach Deutschland zu kommen. Ich sage an dieser Stelle: Das, was wichtig ist, ist, dass wir attraktiv machen müssen, dass die Menschen in ihrer Heimat bleiben. Das heißt, wir müssen Fluchtursachen bekämpfen, dann brauchen wir für die Menschen rechtssichere, rechtsstaatliche Verfahren. Natürlich, diejenigen, die nicht bei uns bleiben dürfen, müssen das Land auch wieder verlassen.
Die aber hier bleiben, die müssen sich integrieren können und die müssen auch mit ihrer eigenen Hände Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen können. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu vier Punkten kurz noch etwas sagen. Der erste Punkt, darauf ist der Kollege Fecker ja schon eingegangen, ist die Frage: Warum sind eigentlich aus den Westbalkanländer weniger Leute nach Deutschland gekommen? Das lag nicht daran, dass sie zu sicheren Herkunftsländern erklärt wurden,
wie gesagt, der Kollege Fecker hat es schon gesagt. Das wäre ja auch sehr unlogisch. Diese Menschen hätten ja vorher auch schon merken müssen, dass die Anerkennungsquoten verschwindend gering sind. Von daher kann das eigentlich keinen Unterschied gemacht haben.
Der zweite Punkt ist, und das, finde ich, ist wieder bedenklich, dass in solchen Diskussionen durch die Behauptung, es seien begrenzte Kapazitäten vorhanden, die dann ausgeschöpft würden und nicht denjenigen zur Verfügung stünden, die sie wirklich verdient hätten, wieder suggeriert wird, es gäbe eine endliche Anzahl von Verfahren, und wenn die aus dem Einkaufskorb herausgenommen sind, dann hat man Pech gehabt. Das Recht auf Asyl ist individuell, und jeder und jede kann es beantragen.
Wem es zusteht, der bekommt es auch, da gibt es keine Kapazitäten, da gibt es keine Obergrenzen.
Der dritte Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist die ausdrückliche Beratungsmöglichkeit, also dass man da dann etwas Gutes für die Menschen tut, die davon betroffen sind, und dann hat man das irgendwie geheilt. Das Verwaltungsverfahren ist genauso wie das Verwaltungsgerichtsverfahren ein Verfahren des Amtsermittlungsgrundsatzes. Das heißt, sowohl die mit dem Verfahren befassten Behörden als auch die mit dem Verfahren befassten Gerichte müssen nicht darauf warten, dass jemand beraten wird und dann Ansprüche geltend macht, sondern die müssen das erforschen. Die müssen herausfinden, ob das wahr ist, was da an Asylgründen, an Fluchtgründen, an Verfolgung vorgetragen wird. Und von daher ist diese Beratungsangelegenheit eher ein Feigenblatt.
Der vierte Punkt, zu dem ich hier etwas sagen möchte: Ja, Herr Zenner, es ist sachlich richtig, im Bundestag zustimmen ist etwas anderes, man könnte auch sagen, es ist das Gegenteil von nicht zustimmen. Da besteht ein Dissens, den haben Sie richtig lokalisiert. Allerdings: Wenn man sich vertraglich verpflichtet hat, weil man Kompromisse eingeht, weil man auf Bundesebene einen Koalitionsvertrag abschließt und dann zähneknirschend einer Sache zustimmt, dann daraus zu konstruieren, das könne ja nicht so schlimm sein, denn da
haben ja auch SPD-Mitglieder zugestimmt, das finde ich abenteuerlich, und das möchte ich an der Stelle auch deutlich zurückweisen. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu so später Stunde am letzten Tag der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft im September rufen wir ein wichtiges Thema auf. Im Unterschied zur Situation an den Gerichten ist der Strafvollzug, der ja auch einen Grundpfeiler unseres Rechtsstaats darstellt, hier im Plenum bisher selten Debattenthema gewesen. Im Rechtsausschuss haben wir uns damit umso öfter, und zwar regelmäßig, befasst. Wir haben umfangreiche Fragen zur Situation im Bremischen Strafvollzug gestellt und haben jetzt umfangreiche Antworten auf diese Fragen erhalten, wofür ich mich beim Senat hier noch einmal ausdrücklich bedanken möchte.
Angesichts der vollen Tagesordnung und der jetzt fortgeschrittenen Zeit – –. Die Unruhe bei den Kolleginnen und Kollegen sogar in der eigenen Fraktion macht deutlich, dass die Konzentration der Bedeutung des Themas nicht angemessen ist. Ich bin mir aber sicher, dass wir einzelne Aspekte aus den Antworten in dieser Großen Anfrage auch im
Rechtsausschuss noch weiter behandeln werden und dass diese Antworten Grundlage dafür sein werden, uns tiefer mit Funktionen und Arbeitsweisen, aber auch mit Bedürfnissen im Strafvollzug zu beschäftigen.
Ich möchte trotzdem schlaglichtartig auf ein paar Punkte eingehen. Der erste Punkt ist, dass in den Antworten deutlich geworden ist, dass die Tätigkeiten all derjenigen, die im Strafvollzug arbeiten, anspruchsvoller geworden sind, die Gefangenenpopulation vielfältiger, die Problemlagen der Gefangengen komplexer und die Belegungszahlen höher. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir an dieser Stelle mehr Personal ermöglicht haben, dass wir die Zulagen für die im allgemeinen Vollzugsdienst Beschäftigten erhöhen konnten und dass wir – auch das wird in der Antwort auf die Große Anfrage zur allgemeinen Situation im Strafvollzug deutlich – ein umfangreiches Weiterqualifizierungsangebot für die Beschäftigten ermöglichen konnten, das auch gut angenommen wird.
Zwei Schwerpunkte will ich herausgreifen: Das eine ist der Umgang mit Sucht und Substanzmittelmissbrauch, der ja Gegenstand der zweiten Großen Anfrage ist, die hier verbunden worden ist und der Umgang mit und die Verhinderung von Radikalisierung, weil wir uns natürlich immer fragen müssen – und da ist es gut, wie vernetzt die JVA und auch das Justizressort an dieser Stelle sind –, wie wir den Gefangenen die Hilfe und die Möglichkeiten geben können, die verhindern, dass sie Rattenfängern in die Arme laufen. Die JVA soll zur Resozialisierung dienen, nicht zur Radikalisierung. Auch hierbei wird in Bremen viel geleistet.
Ganz wichtig ist mir an der Stelle, noch einmal zu betonen, dass eine Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung durchgeführt wurde. Ich erwarte vom Senat und konkret vom Justizressorts und der Leitung der JVA, dass mit konkreten Maßnahmen Verbesserungen herbeigeführt werden, wenn diese Umfrage ergeben hat, dass Verbesserungen nötig sind.
Ein zweiter Punkt – auch der ist mir sehr wichtig – ist, dass wir bei der Sanierung der JVA weiter vorangeschritten sind. Dass, nachdem Zentralbereich und Pforte, Verwaltungsgebäude, Jugendvollzug und auch die JVA in Bremerhaven saniert worden sind, wir daran anknüpfen und weitermachen. An der Stelle erlauben Sie mir noch einmal den kurzen Hinweis, dass ich immer noch nicht verstehen kann, wieso Teile der Opposition, also hier auf meiner Rechten, nicht zugestimmt haben, dass wir dort
sanieren. Das verstehe ich nicht, denn die Modernisierung ist nicht nur deshalb wichtig und richtig, um den Gefangenen mehr Platz und den Beschäftigten bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen, sondern natürlich auch, weil in einem modernen Gebäude für den Strafvollzug Resozialisierung einfacher zu erreichen ist als in Gebäuden, die nicht modernen Anforderungen genügen.
Um das Ziel der Resozialisierung zu erreichen, ist es ganz wichtig, dass die Gefangenen Beschäftigung haben, also erwerbstätig sind und qualifiziert werden. Zwei Drittel der Insassen – das geht aus der Antwort hervor – sind entweder berufstätig oder in der Schule. Das liegt zwar im Bundesschnitt, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit können wir aber nicht zufrieden ein. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass auch Sozial- und Bildungspolitik Kriminalprävention sind, weil es oft die fehlenden Perspektiven im Leben sind, die Menschen dazu bringen, Straftaten zu begehen, oder Menschen daran hindern, einen neuen, anderen Weg aus der Kriminalität heraus einzuschlagen. Das gilt noch stärker für Strafgefangene. Deswegen setzen wir auf Qualifikation, auch wenn das – auch das geht aus den Antworten hervor – bei einer Gefangenenpopulation schwierig ist, bei der wir schon mit Alphabetisierung anfangen müssen und daran ansetzen müssen, dass Leute überhaupt erst einmal wieder daran gewöhnt werden, sich für eine gewisse Zeit auf eine bestimmte Sache konzentrieren zu können. Dass das schwierig ist, können Sie jetzt alle heute Abend nachvollziehen.
Deswegen komme ich zu meinem letzten Punkt. Der ist mir fast der Wichtigste. Im Bremischen Strafvollzugsgesetz steht, dass Strafvollzug im Prinzip von Anfang an Entlassungsvorbereitung sein soll, weil das Ziel immer sein muss, Menschen in Freiheit zu entlassen, um dort ein vernünftiges Leben zu führen, eben resozialisiert, wobei man sagen muss, dass es oftmals auch die erste Sozialisation ist, weil dort in der JVA auch Menschen sind, die bislang noch nicht die Gelegenheit hatten, sich so qualifiziert zu entwickeln, dass sie in der Gesellschaft gut zurechtzukommen. Deswegen bin ich auch auf das Übergangsmanagement, das wir in Bremen haben, so stolz. Wir hatten den Leiter der sozialen Dienste der Justiz im Rechtsausschuss, der uns berichtet hat. Ich glaube, das wird auch weiter Thema sein. Deswegen ist es auch gut, dass wir den offenen Vollzug und dabei auch die Möglichkeit haben, die Strafe direkt anzutreten.
Noch einmal zum Schluss: Strafvollzug hat für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine immens wichtige Aufgabe, Straftäter und Straftäterinnen wieder oder das erste Mal in die Gesellschaft zu integrieren. In der JVA an Standorten in Bremen-Oslebshausen und in Bremerhaven wird gute Arbeit geleistet. Ich möchte an der Stelle noch einmal ausdrücklich Dankeschön sagen und Ihnen jetzt auch für die Aufmerksamkeit danken!
Beifall SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beinahe hatte ich mich schon daran gewöhnt, dass auf nahezu jede Presseberichterstattung eine parlamentarische Initiative der
Opposition folgt, egal wie oft und wie intensiv wir das entsprechende Thema parlamentarisch schon bearbeitet haben, und dass das noch schlimmer wird, je näher die nächste Bürgerschaftswahl kommt. Das ist, fürchte ich, unvermeidbar. Nun haben wir heute nahezu reflexartig wieder eine eingebrachte Aktuelle Stunde zur Situation der Justiz, obwohl auch diese, und insbesondere die Kolleginnen und Kollegen, die mit mir im Rechtsausschuss zusammenarbeiten, wissen das, schon Gegenstand ausführlicher und fachlich fundierter Auseinandersetzungen im Rechtsausschuss war, aber fundierte fachliche Auseinandersetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist halt schwieriger und taugt auch nicht so für plakative Reden von Sparorgien und Kaputtsparen.
Hier sind jetzt in einigen Wortbeiträgen auch die Auseinandersetzungen zum Beispiel mit der Frage, was Herr Fahnemann beim Landgericht herausgefunden und geschlussfolgert hat, zum Teil scheinbar missverstanden worden. Ich will jedenfalls nicht unterstellen, dass das hier absichtlich falsch dargestellt wurde. Ich will mich aber gar nicht so intensiv damit auseinandersetzen, sondern nehme zur Kenntnis, dass diese Auseinandersetzung im Rechtsausschuss stattfindet und für die große Bühne dann andere Formulierungen gewählt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wieder in der Überschrift mit der gleichen unverantwortlichen Unterstellung, der Rechtsstaat sei in Gefahr. Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal ganz deutlich sagen, was den Rechtsstaat gefährdet. Wenn ein Landesinnenminister, der im Übrigen Ihrer Partei, der CDU, angehört, wenn der Richterschelte betreibt, wenn der die richterliche Unabhängigkeit relativiert und stattdessen das Rechtsempfinden der Bevölkerung bemüht, das ist eine Gefahr für den Rechtsstaat, meine Damen und Herren.
Dass es hier aber nicht um eine fachlich rechtspolitische Auseinandersetzung gehen soll, sondern um mehr oder weniger faktenfreien Wahlkampf-Theaterdonner, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das wird schon daran deutlich, dass nicht Ihr rechts- und justizpolitischer Sprecher die Debatte führt, den ich in der fachlichen Auseinandersetzung im Rechtsausschuss sehr schätze. Nein, diese Debatte lassen Sie einen Kollegen führen, der jedenfalls vor einer Woche auf der Veranstaltung, aus der er hier schon berichtet hat, nicht wusste, dass im Koalitionsvertrag auf Bundesebene etwas zu einem Pakt für den Rechtsstaat steht, und der
sich auch nicht lange mit der realen Personalentwicklung aufhält, und das offenbar wiederholt, weil er sich mit Informationen, die er als Rechtsausschussmitglied eigentlich kennen und nachvollziehen müsste, nicht auseinandersetzt, sondern eine andere Herangehensweise an solche Fragestellungen hat und die gefühlte persönliche Empirie auch einmal über den Geschäftsbericht des Direktors des Sozialgerichts stellt.
Warum soll man sich das schaurig-schöne Bild auch von Tatsachen kaputtmachen lassen, meine Damen und Herren? Ich muss aber sagen, ein bisschen erschüttert mich das schon.
Ich will aber gern die Gelegenheit nutzen, ein paar Tatsachen in die Debatte einzuführen.
Das ist schön, dass Sie das schön finden. Dann hoffen wir einmal, dass sich das bei Ihnen demnächst auch wiederfindet. In den bremischen Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft sind die Verfahrenseingangszahlen anhaltend hoch, die Bestände und die Erledigungen auch. Deshalb haben wir trotz Haushaltsnotlage und trotz Konsolidierungsdruck im letzten und im laufenden Doppelhaushalt bei der Justiz schon ordentlich Personal aufgestockt. Zumindest von Ihnen, Frau Vogt, hätte ich gedacht, dass Sie das auch zur Kenntnis nehmen und hier würdigen.
Sie haben gesagt, seit 2013 sei es nachhaltig weiter heruntergegangen. Von 2015 bis 2017 waren es dreißig Stellen bei Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft. Bis Ende 2019 werden über fünfzig weitere Stellen dazukommen. Im Übrigen sind die zusätzlichen Kammern am Landgericht personell besetzt. Es war also keine Schwierigkeit, die Leute zu finden. Diese Kammern haben bereits begonnen zu arbeiten, – ich finde, an der Stelle muss man auch der Wahrheit die Ehre geben – was im Übrigen auch derjenige, der diese Umfrage gemacht hat, nämlich Andreas Helberg, für den Bremischen Richterbund in dieser Veranstaltung letzte Woche ausdrücklich in Richtung Justizressort erwähnt und auch gelobt hat. Dass Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, dieses Lob hier nicht zitieren können, ist mir klar. Das ist aber durchsichtig, es geht nicht um Tatsachen, es geht um Stimmung.
Ich möchte an dieser Stelle auch die Gelegenheit nutzen, sowohl als justizpolitische Sprecherin meiner Fraktion als auch als Bürgerin des Landes Bremen und auch als Richterin, mich ausdrücklich bei all denjenigen zu bedanken, die unter unbestritten schwierigen Bedingungen gute Arbeit für den Rechtsstaat leisten, in den Gerichten, bei der Staatsanwaltschaft, im Justizvollzug, bei den Sozialen Diensten der Justiz. Mit viel Kraft und Anstrengung, hoch engagiert tragen sie alle dazu bei, dass der Rechtsstaat funktioniert und auch ein hohes Ansinnen genießt. Das tut er nämlich, auch wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen hier auf meiner rechten Seite, das immer gern anders darstellen, weil das möglicherweise besser in Ihre Konzepte passt. Ich gehe davon aus, – und da bin ich sowohl mit dem Justizsenator als auch mit dem Senat insgesamt einig – dass die gestiegenen Anforderungen und Aufgaben angesichts der Bevölkerungssteigerung nicht wieder sinken werden, sondern weiter erledigt werden müssen.
Dafür brauchen wir ausreichend gute Leute. Deswegen werden wir den jetzigen Personalzuwachs für diese Aufgaben, die wir weiter wahrnehmen müssen, verstetigen, werden insbesondere im nicht richterlichen Dienst weitere Entlastungen schaffen, weil das an der Stelle insbesondere nötig ist und allzu oft auch aus dem Fokus derjenigen, die Interessenvertretung wahrnehmen, ein bisschen hinausfällt. An der Stelle ist es vielleicht dann auch sinnvoll zu sagen, dass die, die die Interessenvertretung der Beschäftigten wahrnehmen, sich durchaus auch einmal zusammen an einen Tisch setzen sollten, alle Gewerkschaften zusammen. Insbesondere auch ver.di leistet hier gute Arbeit. Und ja, auch bei der Besoldung werden wir schrittweise auf eine Angleichung zugehen. Ich habe immer gesagt, die größten Nachteile, die wir im Rahmen der Föderalismusreform hinnehmen mussten, war die Länderzuständigkeit für die Besoldung, weil das dazu führt, dass die Länder mit mehr Einkommen, wie Bayern, zum einen sagen, ihr gebt viel zu viel Geld aus, ihr müsst mehr sparen, auf der anderen Seite aber mehr Geld für so etwas ausgeben können. Das ist Wettbewerbsföderalismus, mit dieser Situation müssen wir jetzt umgehen. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, das tun wir im Rahmen fachlich fundierter, seriöser politischer Arbeit und nicht im Rahmen von ideologischen Debatten.
Man kann nicht den Kuchen behalten und aufessen. Man kann nicht gleichzeitig in allen Bereichen
immer sagen, mehr Geld ausgeben, mehr Geld ausgeben, aber alles, was wir zusätzlich haben, wollen wir in die Tilgung stecken. Das ist nicht fachliche Arbeit, sondern Wahlkampfgetöse. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! An allererster Stelle möchte ich hier, und ich glaube auch für das gesamte Haus, noch einmal ganz deutlich sagen, die rassistischen Ressentiments, die wir hier von der AfD wiederholt gehört haben, sind unerträglich und haben mit Rechtspolitik überhaupt nichts zu tun.
Ich bin mir glücklicherweise auch sehr sicher, dass die bremischen Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sich sehr dagegen verwehren würden, dass ihre wahren und eigentlichen Probleme solche sind, die die AfD zu solchen Problemen stilisiert. Das war mir einfach wichtig, das an dieser Stelle noch einmal zu sagen.
Was in der Debatte deutlich geworden ist – Herr Zenner hat sich ja differenzierter mit den Angelegenheiten auseinandergesetzt – aber auch bei der Frage, wer jetzt eigentlich zuerst die Idee hatte, wie viel Stellen zu fordern, wird nach wie vor in dieser Debatte geflissentlich ignoriert, dass in den Haushalten schon eine Aufstockung erfolgt ist. Das ist das, was Oppositionsarbeit ausmacht. Wir gestalten an dieser Stelle. Wir machen Regierungspolitik. Das macht dann auch einen Unterschied aus.
Vielleicht noch einen Satz zur Frage einer größeren Bedeutung des Justizressorts. Ich sage ganz ehrlich, mir kommt es darauf an, was konkret an Mitteln für das Personal herauskommt, das die Arbeit in den Gerichten und in der Staatsanwaltschaft erledigt. Ich sage auch ganz deutlich, mir ist es deutlich lieber, wenn wir mehr Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben, als ein weiteres zusätzliches Ressort.
Herr Özdal, das ist ein bisschen schwierig, wenn Sie sagen, dort waren über 100 Leute, und es ist völlig klar, in diesen Saal passen 70 Leute hinein. Hier kann man auch wieder fragen: Was ist jetzt eigentlich tatsachenfundiert und was ist nicht tatsachenfundiert? Ich habe natürlich auch nicht gesagt, dass der Deutsche Richterbund und auch nicht der Bremische Richterbund hier Wahlkampf betreiben. Das ist ein Berufsverband, der ordentliche Interessenvertretung, ordentliche Arbeit als Berufsverband macht, so wie die DGB-Gewerkschaften auch ordentliche Arbeit als Gewerkschaften machen.
Aber wir hier, wir müssen etwas anderes machen. Wir haben eine Verantwortung für den Gesamthaushalt. Herr Özdal, ich würde eigentlich annehmen, dass der Grundsatz, Geld kann man nicht zweimal ausgeben, so einfach ist, dass Sie den an dieser Stelle auch verstehen. Aber man muss es offensichtlich doch immer noch einmal deutlich sagen: Man kann Geld nicht sparen und gleichzeitig ausgeben.
In dieser Debatte ist noch einmal wieder deutlich geworden: Wir müssen natürlich dafür sorgen, dass die Gerichte vernünftig und ordentlich arbeiten können. Wir haben an dieser Stelle schon nachgesteuert. Wir haben gesagt, dass wir hier eine Verstetigung herbeiführen werden, vernünftig und ordentlich in Haushalten, die ordentlich aufgestellt
werden, in denen nicht irgendwelche Luftnummern gebucht werden, weswegen wir uns natürlich auch darauf konzentrieren, uns entsprechend vernünftig auf den Weg zu machen und nicht einfach sagen, hier wollen wir mehr und hier wollen wir mehr und hier wollen wir mehr.
Mit dieser Auseinandersetzung muss man aber in diesem Parlament rechnen, dass die Opposition insbesondere auf meiner rechten Seite damit anders umgeht, als man das vielleicht vernünftigerweise sollte. – Vielen Dank!
Sie haben gerade geschildert, dass es nicht nur eine Protokollnotiz in der Justizministerkonferenz gab,
sondern auch eine eigene Initiative von Thüringen, die Bremen unterstützt hat; also nicht eine Protokollnotiz zu dieser Frage, sondern einen eigenständigen Tagesordnungspunkt mit einer eigenen Initiative, um zu überprüfen, wie die Entkriminalisierung weiter vorangetrieben werden kann, das ist jetzt sinngemäß zitiert. Habe ich Sie richtig verstanden, dass sich weder Schleswig-Holstein noch das von einem grünen Ministerpräsidenten regierte Baden-Württemberg dieser Initiative angeschlossen haben?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines an dieser Stelle und ganz am Anfang ganz deutlich sagen, für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist die Zielsetzung klar: Menschen, die zu einer Geld- und nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, gehören nicht ins Gefängnis!
Wir sind der Überzeugung, dass die beste Kriminalprävention in vielen Fällen sozialpolitisches Handeln ist, gerade auch hier im Bereich der Beförderungserschleichung. Hilfe, Beratung und Unterstützung sind da besser geeignet, zukünftige Straftaten zu verhindern, als Freiheitsentzug. Meine Kollegin Frau Dogan hat schon gute und vorbildhafte Projekte in Bremen genannt.
Auf dem Weg dahin, wie wir dieses Ziel erreichen, sind noch viele Fragen zu beantworten. Das betrifft zuallererst die Frage nach den unterschiedlichsten Gründen, aus denen Menschen eine Geldstrafe nicht zahlen, weil es doch Fakt ist, dass bei den wenigsten die Androhung der Ersatzfreiheitsstrafe und auch ihre Vollstreckung bei der Erfüllung des Strafzwecks, nämlich dass das nicht wieder vorkommt, helfen. Da hat Herr Erlanson recht, und er hat zu Recht darauf hingewiesen. Allerdings gilt das natürlich auch für die Vollstreckung von Bußgeldern, die ja auch mit Vollstreckungsmaßnahmen bis hin zur Erzwingungshaft belegt werden.
Lassen Sie mich an der Stelle auch noch einmal ganz deutlich sagen, Herr Leidreiter, erstens, dass Sie hier von Schwarzfahrern reden, ist möglicherweise auch schon symptomatisch! Das sind Menschen, die Beförderungserschleichung begehen,
Schwarzfahrer, finde ich, ist an der Stelle politisch auch nicht der korrekte Begriff,
aber dass Sie dann sagen, das seien notorische Schwarzfahrer und unbelehrbare Rechtsbrecher, und wenn ich dann auch noch höre, da bestehe die Absicht, das Vermögen der Verkehrsbetriebe zu schädigen: Das möchte ich an der Stelle für meine Fraktion hier ganz deutlich zurückweisen!
Diese Menschen brauchen konkrete Hilfe, und wir müssen uns fragen, wie wir sie gewährleisten.
Natürlich müssen wir uns auch die Frage stellen, wie wir einen unterschiedlichen Unrechtsgehalt unterschiedlich abbilden. Da muss – meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, an der Stelle sind wir möglicherweise auch unterschiedlicher Auffassung – auch das schärfste Schwert des Rechts, nämlich das Strafrecht, überprüft werden. Ist es angemessen, so auf Verhalten zu reagieren, oder ist es nicht angemessen?
Ich will jetzt nicht in ein juristisches Proseminar verfallen und in Richtung von Herrn Erlanson sagen, dass natürlich auch bei der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen gerichtliche Entscheidungen getroffen werden und getroffen werden müssen, wenn da gemäß Strafprozessordnung von der Vollstreckung abgesehen werden soll. Das schenke ich mir jetzt. Daran, wie wir dieses Ziel erreichen, dass Menschen nicht im Gefängnis landen, die dort nach richterlicher Entscheidung nicht landen sollen, werden wir im Rechtsausschuss arbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen und insbesondere Herr Erlanson, Sie sind ja auch Kollege im Rechtsausschuss: So richtig verstehe ich nicht, warum wir das hier in der Bürgerschaft noch einmal debattieren, weil wir uns eigentlich alle einig sind – das haben ja die Vorrednerin und die Vorredner auch gezeigt –, dass wir im Rechtsausschuss daran arbeiten, dass wir das Justizressort gebeten haben, da noch einmal intensiver Fragen zu beantworten. Diese Beantwortung ist jetzt auf dem Weg. Auch die Frage, welche Rolle das StadtTicket Extra spielt, sehen wir uns da an, und gern wollen wir da auch noch einmal überlegen, welchen externen Sachverstand wir in dieser Diskussion heranziehen können. Deswegen, finde ich, hätte es dieser Debatte hier eigentlich nicht bedurft, und es hat ein bisschen den Charakter von Schaufensterreden.
Sei es aber, wie es ist, wir reden jetzt darüber, und deswegen möchte ich an der Stelle einfach auch noch einmal deutlich sagen: Die schlichte Umwandlung einer Straftat in eine Ordnungswidrigkeit hilft nicht, sondern kann im Gegenteil sogar schaden. Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen hat kürzlich auch genau darauf hingewiesen, dass Vollstreckungsmöglichkeiten im Strafrecht, insbesondere im Jugendstrafrecht, es zum Teil einfacher als im Ordnungswidrigkeitenrecht machen, die Menschen zu erreichen.
Ganz kurz noch zur behaupteten Arbeitserleichterung: Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist bei dem Thema nicht das Einsparen von Arbeit im Vordergrund, sondern die Frage, wie wir Menschen eine Inhaftierung ersparen und die dahinter verborgenen Bedürfnislagen und Probleme lösen. Daran arbeiten wir gemeinsam im Rechtsausschuss mit. Der jetzige Vorschlag der schlichten Umwandlung der LINKEN ist plakativ, aber an der Stelle nicht zielführend. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. Ich freue mich aber auf die weitere Zusammenarbeit im Rechtsausschuss, wie gewohnt sachorientiert und konstruktiv! – Ich bedanke mich!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Skandalös sind hier einzig und allein die Haltung und die Tatsachenverdrehung des Antragstellers.
Ihre rechtspopulistischen Verschwörungstheorien, die Sie hier immer wieder ausbreiten, sind und bleiben unerträglich.
Ich möchte trotzdem kurz zur Sache sagen, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist im Übrigen nach einem umfangreichen Gesetzgebungsverfahren im letzten Jahr im Bundestag beschlossen worden, übrigens nicht in der letzten Sitzung der Legislaturperiode. Aber es wäre ja schön, wenn dies die einzige Ungereimtheit in Ihrem Antrag wäre.
Ich weiß, wir haben hier vor einem Jahr auch darüber debattiert, es gab und gibt Kritik an den konkreten Regelungen. Ich habe hier vor einem Jahr gesagt und dabei bleibe ich auch, meine Haltung ist, Straftaten, Hass und Gewalt im Netz und auch Tatsachenverdrehungen und Falschinformationen – wie wir sie hier leider häufiger auch von Ihnen,
Herr Tassis, hören – müssen effektiv verfolgt werden. Straftaten müssen effektiv und stringent geahndet werden.
Die Betreiberinnen und Betreiber von Social Media und die Bereitsteller von Kommunikationsplattformen, die daran gut verdienen, die haben da auch eine Verantwortung, die müssen nicht nur nach ihren geschäftlichen Interessen handeln, sondern müssen, genau wie klassische Medien, darauf achten, dass nicht strafbar gehetzt wird. Ich will zugestehen, dass diese Regelungen durchaus auch kritisch gesehen werden können und auch kritisch gesehen werden und das auch aus guten Gründen, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die hier seitens der AfD geäußerte Kritik ist nicht solch ein Grund, diese Kritik ist ebenso durchsichtig wie scheinheilig.
Durchsichtig, weil es Herrn Tassis und der Partei, der er angehört, offensichtlich darum geht, das Schüren von Fremdenhass zu verteidigen. Sie wollen Ihre zum Teil völkische Hetze hier unter Schutz gestellt sehen. Hassprediger, die ihre Botschaften als Kritik an der Bundesregierung verklären und dann auch noch behaupten, sie sollen angeblich unterdrückt werden, was für ein ausgemachter Blödsinn, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zudem ist der Antrag auch noch scheinheilig. Wir können uns alle noch sehr gut daran erinnern, wie die AfD mit Menschen, die sich kritisch mit politischen Haltungen auseinandersetzen, umgeht. Da wurde zum Denunziantentum aufgerufen, da wurde für ein Portal geworben, in dem man melden sollte, wenn missliebige Äußerungen getätigt werden. Da sollte jemandem, dessen Aufgabe es ist, Menschen kritisches Bewusstsein beizubringen, nämlich einem Politiklehrer in Bremen-Nord, der Mund verboten werden. Es ist ungeheuerlich, wie die AfD damals nicht nur Klage führte, sondern eben auch offen für das Denunziantentum warb, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Hetze der AfD und im Übrigen auch der Gruppe Bürger in Wut gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben wir von gestern nur allzu gut im Ohr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das
wahre, das hässliche Gesicht der AfD hat Herr Tassis hier in dieser Debattenwoche schon häufiger unverhohlen gezeigt und insbesondere in den Debatten, in denen es uns um Hilfe, um Menschlichkeit, um sozialen Zusammenhalt geht.
Zusammengefasst: Der AfD geht es nicht um den Schutz der Meinungen anderer, nicht um sachliche Auseinandersetzungen und vor allem nicht um das, was uns hier alle eint, nämlich um eine offene und demokratische Gesellschaft. Der AfD geht es darum und das ist in diesem Antrag auch wieder deutlich geworden, ihre Hetze möglichst ungestört betreiben zu können und dem stehen wir hier alle entgegen.
Bei allen inhaltlichen und politischen Differenzen, die wir hier in diesem Hause sachlich und konstruktiv austragen, stehen wir alle demokratischen Parteien gemeinsam gegen eine solche Hetze, und da werden Sie, Herr Tassis, sie, meine Damen und Herren von der AfD und alle Rechtspopulisten, immer mit unserem harten Widerstand rechnen müssen. – Ich bedanke mich!
Ich werde mich bemühen, Herr Kollege, aber Ihre Ausführungen gerade haben mich doch noch einmal dazu veranlasst, Sie
zu fragen, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir, bevor wir Gesetze schreiben und einbringen, uns natürlich Gedanken darüber machen, wie sich diese Gesetze auswirken und natürlich mit den Menschen und mit den Personengruppen, die das betrifft, reden. Das hörte sich bei Ihnen gerade so an, als wäre das in Ihrer Fraktion nicht üblich, als würden Sie das nur in einer Anhörung machen. Und ich wollte hier noch einmal entsprechend fragen, ob Sie mit mir darin übereinstimmen, dass das nicht der Fall ist, sondern dass wir Gesetze einbringen, über die wir im Vorfeld schon gesprochen haben und dass wir da natürlich entsprechend gewonnene Aspekte berücksichtigen.