Piet Leidreiter
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Frauen verdienen in Deutschland über ein Fünftel weniger als Männer, so lautet das in der Presse plakativ zusammengefasste Ergebnis von Berechnungen, die sowohl das Statistische Bundesamt als auch das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut HWWI durchgeführt haben. Es sind nicht die ersten Studien dieser Art, die eine scheinbar enorme Lücke zwischen den Einkommen von Frauen und Männern offenbaren, auch Gender Pay Gap genannt. Nur selten wird in der öffentlichen Diskussion darauf hingewiesen, dass es sich um einen unbereinigten Wert handelt. Er gibt keine Auskunft darüber, wie groß der Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern bei gleicher Qualifikation und gleicher Arbeit tatsächlich ist.
Das geht auch aus den Studien selbst hervor. Laut HWWI sind zwei Drittel des Pay Gaps darauf zurückzuführen, dass vor allem ältere Frauen andere Berufe ausüben als Männer. Viele Frauen entscheiden sich auch heute noch für Branchen und Berufe, die traditionell als typisch weiblich gelten. Sie werden Krankenschwestern, Erzieherinnen oder Raumpflegerinnen. Genau diese Tätigkeiten sind es aber, die schlecht bezahlt werden. Das gilt für weibliche und männliche Beschäftigte gleichermaßen. Also, es hat nichts mit dem Geschlecht zu tun. Der Dortmunder Statistikprofessor Walter Krämer drückt das so aus: Frauen verdienen im Durchschnitt weniger, weil sie lieber Sozialpädagogik als Maschinenbau studieren.
Sie verdienen zwar weniger, dies aber nicht, weil sie für gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt werden, sondern weil sie unterschiedliche Arbeit leisten. So verdient ein Arbeiter auf einer Ölplattform ein Mehrfaches einer Küchenhilfe, aber der Monteur ist typischerweise männlich und die Küchenhilfe weiblich. Daneben gibt es weitere geschlechtsunabhängige Faktoren, die den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen erklären.
So ist der Anteil der Frauen, die in kleineren Firmen beschäftigt sind, deutlich größer als der in Großunternehmen. Kleine und mittelständische Betriebe zahlen auch ihren männlichen Beschäftigten weniger Lohn als zum Beispiel ein DAX-Konzern.
Frauen üben ihren Beruf häufiger in Teilzeit aus, was auch damit zusammenhängt, dass Frauen in den Familien oftmals für die Erziehung der Kinder zuständig sind. Viele Frauen scheiden zudem nach der Geburt des Nachwuchses aus dem Arbeitsleben aus, verlieren dadurch den Anschluss im Beruf und können am Ende weniger Erfahrung aufweisen.
Dies führt ebenfalls zu Gehaltsabschlägen gegenüber den männlichen Kollegen. Das Deutsche Institut für Wirtschaft hat ermittelt, dass sich die Lohnlücke weiblicher Arbeitnehmer erst ab dem 29. Lebensjahr vergrößert, wenn viele Frauen hierzulande ihr erstes Kind bekommen haben.
Bis zur Babypause liegen Frauen und Männer beim Arbeitseinkommen praktisch gleichauf.
Außerdem nehmen Männer innerhalb einer Berufsgruppe häufiger Aufgaben mit größerer Verantwortung wahr, die aus diesem Grund auch besser bezahlt sind. Dabei geht es nicht in erster Linie um Führungspositionen, sondern um Stellen, die ein höheres Maß an Selbstständigkeit verlangen. Frauen besetzen dagegen eher Arbeitsplätze unterhalb ihres formalen Qualifikationsniveaus.
Hören Sie doch zu, dann werde ich Ihnen das sagen. Hören Sie doch zu! Habe ich das Wort? Wenn Sie wollen, können Sie ja eine Zwischenintervention machen oder eine Frage stellen, aber dazwischenzureden ist doch keine Art. Das zeigt doch nur, dass nicht substanziiert ist, was Sie sagen.
Berücksichtigt man die genannten Faktoren, dann stellt sich heraus, dass die schlechtere Bezahlung von Frauen im
Arbeitsleben größtenteils nichts mit Geschlechterdiskriminierung zu tun hat, wie Frauenrechtler, Gewerkschaften und linke Parteien immer wieder behaupten. Was bleibt, ist ein echter Gehaltsunterschied von etwa sechs Prozent, den auch die Fraktion DIE LINKE in der Antragsbegründung nennt, aber es geht weiter. Dieser Pay Gap ist zumindest auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar, er könnte also tatsächlich auf eine Benachteiligung von Frauen im Berufsleben hindeuten. Dem ist aber nicht so. Denn auch für diese Lohnlücke gibt es eine Erklärung.
Um diese Erklärung zu finden, muss man weitere Untersuchungen einbeziehen. Kürzlich wurde in einer TV-Dokumentation über ein Experiment berichtet, in dem eine gleich große Zahl an Männern und Frauen, die sich auf eine fiktive Stelle beworben hatten, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist. Das Gespräch wurde auf Seiten des vermeintlichen Arbeitgebers von weiblichen Sozialwissenschaftlern geführt, die allen Bewerberinnen und Bewerbern die gleiche Frage stellten.
Abschließend wurden die Kandidaten gebeten, ihre Gehaltsvorstellung zu nennen. Dabei zeigte sich ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern. Im Durchschnitt lag die Gehaltsforderung der männlichen Stellenaspiranten um neun Prozent über der ihrer weiblichen Mitbewerber.
Dieses Experiment hat belegt, was Praktikern aus eigener Erfahrung schon lange bekannt ist. Frauen treten gegenüber dem Arbeitgeber bescheidener und weniger fordernd auf als Männer, und das nicht nur als Stellenbewerber, sondern auch bei Gehaltsverhandlungen etwa im Vorfeld von Beförderungen. Natürlich wird ein Unternehmer einem Mitarbeiter aus betriebswirtschaftlichen Gründen nur so viel bezahlen, wie er muss, und das ganz unabhängig vom Geschlecht. Wenn Frauen im Durchschnitt also weniger Geld für ihre Arbeit verlangen als Männer, dann werden sie am Ende auch weniger bekommen. Das ist auch der Grund für die verbleibende
Diskrepanz in der Bezahlung von Männern und Frauen, die wie gesagt auf etwa sechs Prozent taxiert wird. Dabei handelt es sich um ein psychologisches und kein politisches Problem, das der Gesetzgeber zu beheben hätte. Frauen müssen lernen, bessere Gehaltsforderungen zu artikulieren. Und wenn Sie am 26. Mai 2019 nicht wiedergewählt werden, dann nehmen Sie meinen Tipp mit in die Wirtschaft: Fordern Sie ein anständiges Gehalt, genauso wie die Männer!
Eine auf Geschlechterdiskriminierung basierende Entgeltungleichheit, also die behauptete skandalöse Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, gibt es in Deutschland de facto nicht. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass unter der Ägide der damaligen SPD-Familienministerin Schwesig das sogenannte Entgelttransparenzgesetz in Kraft gesetzt wurde. Dieses Gesetz hat in den davon betroffenen Unternehmen für zusätzlichen bürokratischen Aufwand gesorgt – und das weiß auch die CDU – und Kosten verursacht. Das erklärte Ziel, die Einkommens- und Karrierechancen von Frauen zu verbessern, ist verfehlt worden, wie die Erfahrung aus der Praxis zeigt. Von ihrem Recht, Gehaltsanfragen an den Arbeitgeber zu stellen, um eine mögliche Entgeltdiskriminierung bei gleicher Arbeit aufzudecken, machen die Betroffenen bislang kaum Gebrauch. Daran werden auch eine Abschaffung der heute geltenden Schwellenwerte und eine Ausweitung der Regelung auf alle Betriebe unabhängig von der Beschäftigtenanzahl, wie sie auch Bündnis 90/Die Grünen fordern, nichts ändern. Im Ergebnis erhöht sich nur der Aufwand für den Arbeitgeber, was vor allem kleine Betriebe unverhältnismäßig belasten wird und deshalb abzulehnen ist. Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen, wie es im Bürokratiedeutsch heißt, ist Ausfluss einer ideologisch überfrachteten Debatte über die angebliche Schlechterstellung von Frauen bei der Gehaltsfindung. Eine Benachteiligung ist bei genauer Betrachtung nicht festzustellen.
Wer will, dass Frauen in Deutschland insgesamt mehr Geld verdienen, der muss sich dafür einsetzen, dass die Vergütungen in den Niedriglohnbranchen steigen, weil dort weibliche Beschäftigte überproportional vertreten sind. Dazu gehört auch, den unkontrollierten Zuzug geringfügig qualifizierter Migranten zu drosseln, denn diese Zuwanderung fördert nicht nur das Lohn-Dumping, sondern hebelt auch den gesetzlichen Mindestlohn aus.
Das aber werden vor allem die Antragsteller von der Fraktion DIE LINKE ungern hören, da sie bekanntlich für offene deutsche Grenzen sind. Die Forderung ist zwar legitim, jedoch darf man sich dann nicht wundern, wenn es hierzulande mit den Löhnen bergab geht, und das gerade auch für Frauen.
Ein weiterer nicht unbedeutender Effekt ist das Drehen der Märkte. Aufgrund des genannten Personalangebots sind Arbeitgeber froh, wenn sie überhaupt qualifiziertes Personal zu einem angemessenen Preis finden. Diese Debatte kommt Jahre zu spät, meine Damen und Herren. Wir sollten als Politiker keine Debatten über Scheinprobleme führen, sondern uns den tatsächlichen Herausforderungen widmen. Im Bundesland Bremen gibt es bekanntlich jede Menge davon. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Kollege Gottschalk! Die Bremer Landesbank ist ja regelmäßig von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft worden, von renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Es gab auch Lageberichte. Wie sahen die Lageberichte aus? Hat man im Nachhinein auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften noch einmal herangezogen, wenn es dort Fehleinschätzungen gab, warum es Fehleinschätzungen gab? Die sind ja auch alle gut versichert. Eventuell lag ja sogar eine Falschberatung vor. Ist das einmal geprüft worden?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Obdachlose sind 2018 im Land Bremen Opfer von tätlichen Angriffen geworden und wie hat sich die Zahl solcher Übergriffe seit 2012 entwickelt (bitte getrennt nach Jahren aus- weisen)?
Zweitens: Wie viele Obdachlose wurden im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Juli 2018 infolge von Gewalttaten verletzt oder sogar getötet (bitte die Gesamtzahl der Opfer diffe- renziert nach Verletzten und Getöteten auswei- sen)?
Drittens: Wie viele Verdächtige solcher Taten konnten im unter Frage zwei genannten Zeitraum ermittelt werden und was ist über deren Motive bekannt?
Herr Senator, „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ ist ja auch ein Kampfbegriff der Grünen Jugend. Ich habe mehrere Veranstaltungen der Grünen Jugend gesehen, bei denen solche Parolen skandiert worden sind. Wenn Sie das jetzt an strafrechtlichen Dimensionen festmachen, finde ich das nicht in Ordnung. Sie müssen dazu eigentlich bitte einmal Stellung nehmen, wie Sie das moralisch und politisch sehen.
Ich habe gefragt, wie Sie das sehen.
Sehe ich das richtig, dass Sie solche Sprüche auch verurteilen?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Besucher! Vorab: Gesetzesverstöße wie das Schwarzfahren werden gern als Bagatelldelikte verharmlost, um den Unrechtsgehalt solcher Straftaten zu marginalisieren. Darum geht es auch im Kern im Antrag der LINKEN, die das Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen möchte. Dabei wird übersehen, dass es sich bei Schwarzfahren um einen Rechtsverstoß handelt, der in Summe einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht.
Vorauszuschicken ist auch, dass nicht jede Schwarzfahrt in Bremen eine Anzeige durch die BSAG nach sich zieht. Sie wird erst erstattet, wenn ein Fahrgast bei einer Kontrolle zum dritten Mal ohne Ticket erwischt worden ist. Es geht also ausschließlich um Personen, die den Bremer ÖPNV wiederholt und damit vorsätzlich unter Missachtung der Beförderungsbedingungen nutzen.
Notorische Schwarzfahrer verhalten sich im höchsten Maße unsozial, und zwar sowohl gegenüber den zahlenden Fahrgästen als auch gegenüber dem Gemeinwesen, weil der öffentliche Nahverkehr mit Steuergeldern bezuschusst wird. In Bremen sind das immerhin 50 Millionen Euro im Jahr. Deshalb müssen die Täter, die bei Kontrollen mehrfach keinen Fahrschein vorweisen können, auch in Zukunft strafrechtlich belangt werden, um ein klares Zeichen zu setzen. Alles andere wäre ungerecht gegenüber den zahlenden Fahrgästen.
Würde man die Beförderungserschleichung entkriminalisieren, wie es DIE LINKE will, dann dürfte
die Zahl der Schwarzfahrer wegen des dann geringeren Sanktionsrisikos steigen.
Das hätte entsprechende Einnahmeausfälle der BSAG zur Folge. Um diese Ausfälle zu kompensieren, müssten die Fahrpreise angehoben oder der kommunale Zuschuss für den ÖPNV zulasten der Steuerzahler erhöht werden. Beides ist nicht akzeptabel.
DIE LINKE argumentiert in ihrem Antrag, dass die Strafverfolgung von Schwarzfahren allein in Bremen Kosten in Höhe von einer Million Euro verursache. Abgesehen davon, dass für diese Zahl keine Quelle genannt wird, würde der Aufwand nicht einfach wegfallen, wenn die Beförderungserschleichung künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit wäre, denn auch diese müsste verfolgt werden. Die Hauptlast verlagerte sich lediglich von der Staatsanwaltschaft zu den zuständigen Verwaltungsstellen. Außerdem: Sollte der Betroffene dem Bußgeldbescheid widersprechen oder ihm nicht Folge leisten, landet der Fall letztendlich wieder bei der Justiz.
Die von den Antragstellern behaupteten Entlastungseffekte sind also fragwürdig. In Bremen besteht außerdem die Möglichkeit, die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden, wenn eine wegen Schwarzfahrens verhängte Geldstrafe uneinbringlich ist und die Vollstreckungsbehörde zustimmt. Es stellt sich die Frage, warum diejenigen Personen, die eine Ersatzfreiheitsstraße verbüßen, von dieser Option keinen Gebrauch machen.
Würde die Beförderungserschleichung künftig als eine Ordnungswidrigkeit geahndet, dann hieße das nicht, dass die Inhaftierung von Schwarzfahrern gänzlich ausgeschlossen wäre. Zahlt der Betroffene die ihm auferlegte Geldbuße ganz oder teilweise nicht, obwohl er zahlungsfähig ist oder versäumt hat, seine Zahlungsunfähigkeit darzulegen, dann kann Erzwingungshaft angeordnet werden.
Anders als im Strafrecht ist es im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht möglich, eine verhängte Geldbuße in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln. Erzwingungshaft kann also auf diesem Wege nicht verhindert werden. Ist der Betroffene dauerhaft zahlungsunfähig und auch nicht mehr kreditwürdig, darf die Erzwingungshaft nicht angeordnet
werden. In solchen Fällen – und genau auf diesen Personenkreis zielt der Antrag der LINKEN offensichtlich offenkundig ab – würden notorische Schwarzfahrer sanktionsfrei bleiben.
Zu erwähnen ist auch, dass es im Bußgeldrecht keine gesetzliche Verpflichtung gibt, einen Rechtsverstoß zu verfolgen. Das würde im Ergebnis gerade im liberalen Bremen auf die teilweise Legalisierung des Schwarzfahrens hinauslaufen, was mit dem Rechtsempfinden vieler Bremer Bürgerinnen und Bürger nicht vereinbar wäre, ebenso wenig wie das 2012 eingeführte StadtTicket Extra, das in der breiten Öffentlichkeit als Belohnung für hartnäckiges Schwarzfahren gesehen wird.
So werden Rechtsstaat und die Bereitschaft der Bevölkerung erodiert, sich an geltende Gesetze zu halten. Dieser Vertrauensverlust dürfte am Ende sehr viel höhere Kosten für den Staat aufwerfen als die Inhaftnahme einer vergleichsweise kleinen Zahl unbelehrbarer Rechtsbrecher. Das Argument, die Abstufung der Beförderungserschleichung zur Ordnungswidrigkeit würde Geld sparen, ist auch aus diesem Grund verfehlt.
Der Antrag der LINKEN ist Teil einer breit angelegten Kampagne, die das Ziel verfolgt, Bagatelldelikte zu entkriminalisieren. An dieser Kampagne wirken auch Politiker anderer Parteien mit. Ein Beispiel ist die Forderung des SPD-Bundesvorstandsmitglieds Ralf Stegner vom Mai letzten Jahres,
Ladendiebstähle aus dem Katalog der Straftaten zu streichen und künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Sowohl der Vorstoß Stegners als auch der Antrag der LINKEN lassen mangelnden Respekt vor dem Eigentum anderer erkennen.
Anstatt das Strafrecht unter dem Vorwand, Polizei und Justiz zu entlasten, immer weiter auszuhöhlen, müssen deren Kapazitäten an die Erfordernisse der Strafverfolgung angepasst werden und nicht umgekehrt.
Gerade im Bereich der sogenannten Bagatellkriminalität gibt es einzelne Täter, die wiederholt und hartnäckig gegen geltendes Recht verstoßen. In diesen Fällen muss es auch bei leichter Kriminalität
möglich sein, zur Normbekräftigung und Normverdeutlichung Haftstrafen zu verhängen.
Der Antrag der LINKEN ist nicht zielführend und wird daher von der Gruppe Bürger in Wut abgelehnt. – Vielen Dank!
Aber Sie haben zur Kenntnis genommen, dass es sich um notorische Schwarzfahrer handelt, die immer wieder erwischt werden, und dass die ersten Schwarzfahrten ja auch kaum Repressionsfolgen haben?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man muss sich fragen, ob der Senat die Mitglieder des Hauses täuschen will. Diesen Eindruck kann man mit Blick auf den Klinikverbund Gesundheit Nord, jedenfalls gewinnen. Alle paar Monate wird ein neues Problem deutlich, aber man hat dann scheinbar die Lösung, um allen Schwierigkeiten zu begegnen. Wir haben uns im Haushalts- und Finanzausschuss gefragt, warum der Bedarf jetzt deutlich wird und nicht schon vor sechs Monaten bekannt war. Die Antwort ist uns der Senat schuldig geblieben. Herr Gottschalk sagte, im Haushalts- und Finanzausschuss hätten wir darüber gesprochen, dass die Liquidität gefährdet ist. Wir haben ganz klar gefragt, ob es andere Gründe gibt, ob zum Beispiel das Testat für 2017 in Gefahr wäre. Das wurde von Staatsrat Kück ausdrücklich verneint.
Zunächst sollte die hochdefizitäre GeNo eine Finanzspritze von 185 Millionen Euro erhalten. Dann beschloss der Senat am 15. Mai einen Nachtragshaushalt in Höhe von 205 Millionen Euro, also 20 Millionen Euro mehr als geplant. Mit diesem neuerlichen Zuschuss, der für das Haushaltnotlageland Bremen sicherlich kein Pappenstiel ist, werden die Verluste ausgeglichen, die von der GeNo allein in 2017 erwirtschaftet wurden.
Doch damit nicht genug. Diese Tage erreichte uns eine neue Hiobsbotschaft. In den ersten vier Monaten des laufenden Jahres haben die Krankenhäuser in Mitte, Ost, Nord und Links der Weser schon wieder 7,7 Millionen Euro Verlust geschrieben. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr wäre das ein Verlust von knapp 31 Millionen Euro und damit 70 Prozent mehr als in 2017.
Ja, ich komme gleich dazu. Hoffen wir, dass es am Ende nicht so weit kommt und das schlechte erste Quartal nur ein Ausrutscher war. Allein mir fehlt der Glaube. Jedenfalls ist schon jetzt absehbar, dass ein bereinigtes Ergebnis von zwölf Millionen Euro für 2018, wie es die GeNo-Geschäftsführung in ihrer Planung avisiert hat, kaum zu erreichen sein wird. Unabhängig von den Problemen im operativen Geschäft wird Bremen plötzlich erhebliche Summen aufbringen müssen, um die angeschlagene städtische Krankenhausgesellschaft auf ein gesundes wirtschaftliches Fundament zu stellen. Bekanntlich soll die GeNo neu strukturiert und das medizinische Angebot an seinen vier Stadtorten intelligent gebündelt werden. So ist es im „Zukunftskonzept 2025“ der Klinikleitung vorgesehen. Dessen Umsetzung wird aber teuer. Experten gehen davon aus, dass zusammen mit den ohnehin notwendigen Ertüchtigungen von Gebäuden und medizinischer Infrastruktur ein dreistelliger Millionenbetrag einkalkuliert werden muss, und zwar zusätzlich zu den 205 Millionen Euro, die heute beschlossen werden sollen. Niemand weiß, ob die Maßnahmen den städtischen Klinikverbund am Ende tatsächlich in die Lage versetzen werden, effizient zu arbeiten, mit dem Geld der Krankenkassen auszukommen und im laufenden Betrieb ihrer Häuser und notwendigen Investitionen zu finanzieren.
Ich persönlich befürchte, dass uns in puncto Kapitalbedarf der GeNo in Zukunft noch weitere böse Überraschungen drohen. Man denke an den Teilersatzneubau des Klinikums Bremen-Mitte, bei dem sich die Kosten infolge von Missmanagement und Fehlentscheidungen gegenüber der ursprünglichen Kalkulation auf zuletzt 360 Millionen Euro verdoppelt haben. Oder der Teilentschuldung der GeNo durch die Stadt in Höhe von 110 Millionen Euro im Jahre 2013, ohne dass sich die wirtschaftliche Lage der Gesundheit Nord nachhaltig verbessert hätte. Wir sehen immer wieder Nachfinanzierungen, aber man hat die Lösung in Wirklichkeit doch nicht.
Machen wir uns nichts vor. Die städtischen Krankenhäuser sind für die öffentliche Hand zu einem Fass ohne Boden geworden. Die anhaltende Bezuschussung der GeNo ist geeignet, den Bremer Haushalt zu sprengen und die ohnehin bescheidenen Konsolidierungserfolge der letzten Jahre zunichtezumachen. Gleichzeitig bewirkt die millionenschwere Dauersubventionierung des kommunalen Klinikverbundes eine Wettbewerbsverzerrung zulasten der freien Krankenhäuser, die ohne staatliche Hilfe auskommen müssen, und das mit
Erfolg. Denn anders als die GeNo schreiben diese Dienstleister schwarze Zahlen.
Hoffen wir, dass sich die freien trotz der fortgesetzten Finanzspritzen des Landes für die GeNo am Markt werden behaupten können. Denn auch diese Anbieter tragen zur sicheren Gesundheitsversorgung in Bremen bei. In deren Einrichtungen sind Menschen beschäftigt, die Steuern und Abgaben zahlen und ihren Job behalten wollen.
Das stimmt, aber die schreiben schwarze Zahlen.
Dieser Aspekt hat bisher in der politischen Debatte viel zu wenig Beachtung gefunden. Über den vom Senat vorgelegten Nachtragshaushalt und die neuen erheblichen Finanzspritzen des Landes für die GeNo mit einem Volumen von insgesamt 205 Millionen Euro soll die Bürgerschaft heute in zweiter Lesung beschließen. Dabei sind wichtige Voraussetzungen nicht gegeben, um seitens der Abgeordneten die Tragweite und Sinnhaftigkeit dieser Entscheidung überblicken zu können. Darauf haben wir, auch der Vorsitzende, Herr Eckhoff, im Haushalts- und Finanzausschuss, hingewiesen.
Weder hat der Senat eine mittelfristige Finanzplanung für die Gesundheit Nord vorgelegt, noch Auskunft über die Liquiditätsentwicklung des Klinikverbundes im zweiten Halbjahr 2017 gegeben. Die Landeskrankenhausplanung ist unter Verschluss. Das „Zukunftskonzept 2025“ soll erst Ende des Monats vom Aufsichtsrat abgenommen werden. Dazu muss ich sagen: Dass keine außerordentliche Aufsichtsratssitzung stattfinden kann, wenn man sich in so einer Situation befindet, ist für mich völlig unverständlich.
Das Gleiche gilt auch für die Entwürfe der Jahresabschlüsse 2017, die wir erst auf Anforderung als Entwurf vorgelegt bekommen haben. Jede mittlere bis größere Kapitalgesellschaft muss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres seinen testierten Jahresabschluss vorlegen. Dabei besteht Medienberichten zufolge selbst bei den Experten im Gesundheitsressort Zweifel an der Tragfähigkeit der im Papier angestellten Prognosen. Beispielsweise geht die Geschäftsleitung davon aus,
dass der Klinikverbund bis 2025 einen operativen Gewinn von gut 20 Millionen Euro im Jahr ausweisen wird. Angesichts der negativen Entwicklung in den letzten Jahren, die mit den jetzt bekannt gewordenen Geschäftszahlen für das erste Quartal 2018 Bestätigung gefunden hat, ist das reines Wunschdenken ohne Realitätsbezug. Inzwischen gibt es auch bei der GeNo einen weiteren inoffiziellen Haushaltsplan, der allerdings noch nicht vom Aufsichtsrat verabschiedet ist.
Angesichts der unsicheren Faktenlage halten wir es für nicht verantwortbar, einer neuerlichen Finanzhilfe in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro für die GeNo zuzustimmen. Das käme in der jetzigen Situation einem Blankoscheck für den Senat gleich, den wir als Gruppe Bürger in Wut nicht bereit sind auszustellen. Am Ende wäre es die Landesregierung, die die Bewertung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung zugrunde legt. Deren neue Organisationsstruktur entscheidet, ob die Auszahlung der bewilligten Gelder erfolgen wird. Diese Bewertung sollte aber aus unserer Sicht der Bürgerschaft als Haushaltsgesetzgeber vorbehalten bleiben. Wir wollen, dass am Ende das Parlament darüber beschließt, ob das bewilligte Geld auch fließt.
Ich komme noch kurz zur Jacobs University. Ähnliche Bedenken, wenn auch in abgeschwächter Form, haben wir wegen des Nachtragshaushalts zugunsten der Jacobs University, die in einen Genuss einer befreienden Schuldübernahme von rund 46 Millionen Euro kommen soll, um ihren erfolgreichen Wachstumskurs fortsetzen zu können. Natürlich ist auch uns der hohe Stellenwert bewusst, den die international renommierte Universität für den Wissensstandort Bremen und das Image unseres Bundeslandes hat. Außerdem ist die Hochschule ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für den strukturschwachen Bremer Norden. Klar ist auch, dass die Jacobs University für die öffentliche Hand nicht nur Kosten, sondern finanzielle Rückflüsse bringt. Ob das mit dem Blick auf die derzeit 1 400 Studierenden und 440 Beschäftigten der Jacobs University tatsächlich 12 bis 13 Millionen Euro im Jahr sind, wie ein Gutachten des der SPD nahestehenden Instituts der Deutschen Wirtschaft behauptet, muss allerdings kritisch hinterfragt werden. Im Übrigen hinterlässt die Argumentation, die Jacobs University müsse von Bremen weiter gefördert werden, weil man für jeden Studierenden 5 300 Euro aus dem Länderfinanzausgleich erhalte, einen faden Beigeschmack. Bei diesen Einkünften handelt es
sich um Steuergelder von Bürgerinnen und Bürgern aus anderen Bundesländern, die an Bremen umverteilt werden und keine echte Wertschöpfung sind. Fakt ist, dass die Jacobs University seit ihrer Gründung im Jahre 2001 immer wieder von der öffentlichen Hand subventioniert werden musste. Bis heute hat Bremen, einschließlich einer Anschubfinanzierung von 180 Millionen Euro, die Jacobs University mit insgesamt rund 160 Millionen Euro gefördert. Die wurde seinerzeit nicht von Rot-Grün, sondern von den Parteien der großen Bremer Koalition, der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU, unter Bürgermeister Henning Scherf bewilligt. Aber das nur am Rande.
Der Bund steuerte aus der Hochschulbauförderung weitere 40 Millionen Euro bei. Außerdem übernahm das Land 2003 eine Bürgschaft für ein von der Bremer Aufbaubank gewährtes Darlehn in Höhe von 50 Millionen Euro. Dieses Darlehn ist von der Jacobs University kaum getilgt worden. Die Restschuld beläuft sich auf 46 Millionen Euro, die das Land Bremen nach dem Willen des Senats nun auch noch übernehmen soll. Für den Haushalt bedeutet das, dass es eine zusätzliche Belastung von jährlich drei Millionen Euro aus dem Schuldendienst gibt. Das entspricht exakt dem Betrag, mit dem Bremen die Jacobs University seit 2000 unterstützt hat. Ab 2018 soll es keine Subventionierung der Privathochschule mehr geben. Das hat die rotgrüne Landesregierung wiederholt ausdrücklich versprochen, aber das ist jetzt alles gegenstandslos. Das Grundproblem der Jacobs University ist ihre strukturelle Unterfinanzierung, weil die ursprüngliche Gründungsidee nicht aufging. Die Erwartung, dass sich private Mäzene, insbesondere aus der Wirtschaft, finden werden, um die Universität zu unterhalten, hat sich leider nur teilweise erfüllt. Deshalb musste der Staat einspringen.
Für 2017 hat die Hochschule erneut ein Defizit von 1,7 Millionen Euro vermeldet. In den Vorjahren waren es sogar bis zu 20 Millionen Euro per annum. Ob die Jacobs University irgendwann einmal schwarze Zahlen schreiben und ohne öffentliche Gelder auskommen wird, ist ungewiss. Der Bremer Experte der Wirtschaftswissenschaft, Prof. Dr. Hickel, meldet erhebliche Zweifel an. Nach Hickels Meinung ist die Jacobs University auf mittlere Sicht aus eigener Kraft nicht überlebensfähig, zumal auch die Jacobs Foundation ihre Unterstützung für die Universität deutlich reduziert hat.
Finanzsenatorin Linnert geht davon aus, dass die Stiftung, nach der vom Senat gewollten Kredit
übernahme, ihr zugesagtes finanzielles Engagement in Höhe von 100 Millionen Schweizer Franken bis 2027 erfüllen wird und ihr diesbezügliches Kündigungsrecht gegen die Hochschule aufgeben wird. Doch das ist zunächst nur eine Erwartung. Eine verbindliche Verpflichtung der Foundation steht noch aus oder liegt zumindest nicht vor. Was aber geschieht, wenn die Stiftung, die seit 2007 bereits 200 Millionen Euro in das Projekt gesteckt hat, ihre Förderung, wie schon in den vergangenen Jahren, weiter zurückfahren oder möglicherweise sogar einstellen wird, spätestens 2027? Sollte die Jacobs University bis dahin nicht selbsttragend sein? Wird das Land dann erneut finanziell einspringen und Millionenbeträge investieren, um die private Hochschule vor der Pleite zu retten?
Wahrscheinlich schon, wenn der Senat seine bisherige Argumentationslinie treu bleibt. Angeblich würden für den Fall, dass die Jacobs University schließt und deshalb für den Grohner Campus eine neue Nutzung gefunden werden müsste, Restrukturierungskosten in dreistelliger Millionenhöhe anfallen. Ob in dieser Rechnung allerdings auch der Wert des Anlagevermögens der Jacobs University berücksichtigt wurde, ist aus hiesiger Sicht offen. Eine verbindliche Zusage der Jacobs Stiftung, ihr finanzielles Engagement für die Jacobs University im geplanten Umfang von 100 Millionen Schweizer Franken bis 2027 zu erfüllen, liegt jedenfalls nicht vor. Auch gibt es keinen Plan für den Fall, dass der Spar- und Wachstumskurs der Universität nicht zum Erfolg führt und die Hochschule, gegebenenfalls über das Jahr 2027 hinaus, weiter rote Zahlen schreibt. Angesichts dieser unklaren Rahmenbedingungen kann die Gruppe Bürger in Wut aus Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler der befreienden Schuldenübernahme durch das Land Bremen zugunsten der Jacobs University nicht zustimmen. Aus den in meiner Rede ausführlich dargelegten Gründen lehnt die Gruppe Bürger in Wut den vom Senat vorgelegten Nachtragshaushalt ab. – Danke!
Wir fragen den Senat:
Erstens: In wie vielen Fällen wurde das Land Bremen im Jahr 2017 als gesetzlicher Erbe oder Miterbe berufen, weil keine gesetzlichen oder testamentarischen Erben des Erblassers vorhanden waren, und wie hat sich die Zahl dieser Fiskalerbschaften seit dem Jahr 2010 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Zweitens: Wie hoch war der Erlös, den das Land Bremen im Zeitraum zwischen 2010 und 2017 durch Fiskalerbschaften erzielte, und welche Kosten standen diesen Einnahmen im genannten Zeitraum gegenüber? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Drittens: In wie vielen Fällen machte das Land Bremen als gesetzlicher Erbnehmer zwischen 2010 und 2017 von der Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB Gebrauch, und wie hoch war der finanzielle Verlust, den die Gläubiger der Erblasser infolgedessen erlitten? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Besucher, liebe Hundefreunde! Ich hoffe, dass zahlreiche Hundefreunde heute hier sind. Der von der FDPFraktionen vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden sieht im Kern die Abschaffung der sogenannten Rasseliste vor. Diese Liste diskriminiert bestimmte Hunderassen und ihre Besitzer, weil jeder Listenhund pauschal als gefährlich eingestuft wird. Dieser Ansatz hat sich in der Praxis als untauglich erwiesen.
Hunderassen, die zunächst als gefährlich eingestuft wurden, sind mittlerweile wieder von der Rasseliste einiger Bundesländer gestrichen worden,
und das zu Recht. Wird eine Rasse in die Liste aufgenommen, führt das in der öffentlichen Wahrnehmung zu einer Stigmatisierung jedes einzelnen Hundes dieser Rasse, unabhängig von seinem tatsächlichen Verhalten. Der Entwurf der FDP zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden verzichtet deshalb darauf, einzelne Rassen aufzuführen. Dieser Grundgedanke ist im Prinzip richtig, aber der Entwurf wirft neue Fragen auf.
Nach § 2 des Gesetzentwurfs sollen plötzlich alle Hundehalter verpflichtet sein, ihre Tiere so zu führen, dass von ihnen keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Praktisch will man dieses Gebot durch einen Leinenzwang durchsetzen, der für fast alle öffentlichen Bereiche, vor allem aber für sämtliche Hunde und nicht mehr nur für solche gelten soll, die als gefährlich gelten. Die Freien Demokraten unterstellen damit, dass von jedem Hund per se eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Haltungsbeschränkungen, die bislang nur für Listenhunde gelten sollen, sollen auf alle Hunde ausgeweitet werden.
Nein, das ist nicht blöd, lesen Sie Ihren Gesetzentwurf durch! Es ist praktisch für jeden Hund ein Leinenzwang vorgesehen. Das können Sie sich in Ihrem Entwurf anschauen! Ich war von der FDP auch wirklich enttäuscht, weil die Freien Demokraten eigentlich für ihre Freiheit - -.
Lassen Sie mich einmal weiter ausführen, dann lernen Sie etwas!
Dadurch aber würde der Gesetzgeber nicht nur Rassen wie Pitbullterrier, Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier, sondern auch Dackel, Pudel und Mops als gefährlich ansehen und damit stigmatisieren. Diese Vorschrift steht im Widerspruch zum Gebot einer artgerechten Tierhaltung. Das OLG Hamm hat bereits 2001 festgestellt, dass eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde und überall sowohl aus verfassungs- als auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig wäre. Genau darauf läuft es beim Gesetzentwurf der FDP hinaus. Wir BÜRGER IN WUT lehnen einen generellen Leinenzwang ausdrücklich ab.
Das ist mit uns nicht zu machen.
§ 2 Absatz 5 des Gesetzentwurfs sieht vor, jedem Halter von Hunden, die sich außerhalb des befriedeten Besitzes bewegen, die Pflicht aufzuerlegen, seinen Vierbeiner mit einem Halsband, einer Halskette oder einer vergleichbaren Anleinvorrichtung mit Kennzeichnung auszustatten. So soll der Besitzer eines Tieres ermittelt werden können. Eine Ausnahmeregelung für bereits gechipte Hunde sieht dieser Gesetzentwurf nicht vor. Eine doppelte Kennzeichnung von Hunden halten wir für überflüssig.
Der geforderte Sachkundenachweis für Hundehalter wird von der Gruppe BIW befürwortet, greift aber innerhalb von Familien und beim Umgang von Fremden mit Hunden zu kurz. Man merkt, Sie sind Hundetheoretiker und keine Hundepraktiker.
Genau das ist das Problem, darauf komme ich gleich noch zu sprechen!
Die Forderung nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde, die älter als sechs Monate sind, ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings dürfen die Versicherungssumme der Pflichtversicherung und die damit verbundenen Kosten für den Hundebesitzer nicht unverhältnismäßig hoch sein.
Der von den Freien Demokraten in ihrem Antrag vertretene Ansatz, die Gefährlichkeit von Hunden nicht nach ihrer Rasse, sondern nach ihrem individuellen Verhalten zu beurteilen, wird von uns ausdrücklich begrüßt. Diese Position haben die BÜRGER IN WUT hier in einer anderen Debatte zum Themenkomplex bereits im Jahr 2014 vertreten. Allerdings weisen die Formulierungen des FDPGesetzentwurfs im einschlägigen § 7 Unschärfen auf. Wenn etwa in § 7 Absatz 1 Nummer 3 schon dann ein gefährliches, behördlich zu überprüfende Verhalten angenommen wird, wenn ein Hund Menschen wiederholt in – so wörtlich – gefahrdrohender Weise angesprungen oder ein anderes Verhalten gezeigt hat, das Menschen ängstigt, so stellt sich die Frage, was damit konkret gemeint ist. Das Anspringen ist gerade bei jungen Hunden regelmäßig ihrem Spieltrieb geschuldet und kein Zeichen von Aggressivität.
Es ist aber nicht gefährlich, darum geht es! Der Eindruck, was ein gefährlicher Hund ist, ist individuell und ein subjektives, kein objektives Empfinden. Es gibt Menschen, die bereits in Panik geraten – vielleicht gehören Sie dazu, Frau Müller! –, wenn ihnen ein größerer Hund auf der Straße entgegenkommt,
obwohl das Tier wieder böswillige Absichten hegt noch bedrohlich auftritt.
Ja, dann haben Sie Glück. Die Verwendung solcher interpretationsoffenen und unbestimmten Begrifflichkeiten im Gesetzestext kann im Ergebnis dazu führen, dass eine große Zahl von Hunden als gefährlich eingestuft wird, die sich dann außerhalb des befriedeten Grundstücks nur noch mit einem Maulkorb bewegen dürfen. Auch das lehnen wir BÜRGER IN WUT ausdrücklich ab.
Das widerspricht den Erfordernissen einer artgerechten Haltung und ist deshalb aus tierschutzrechtlicher Sicht bedenklich. Außerdem besteht die latente Gefahr, dass Hunde aus sachfremden Gründen von Dritten denunziert werden, etwa um sich am Besitzer zu rächen.
Ich hoffe, Sie sind immer bei allen Leuten so kulant wie bei mir!
Allerdings ist der von den Freien Demokraten vorgelegte Gesetzentwurf unausgegoren, er schießt in vielen Punkten über das Ziel hinaus. Die Vorlage ist juristisch angreifbar und ohne entsprechende Rechtssicherheit für den Hundehalter. Die Gruppe BÜRGER IN WUT beantragt die Überweisung an die Innendeputation, um das Gesetz zu konkretisieren. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Besucher! Auch die Gruppe Bürger in Wut möchte sich kurz zum neuen Wahlrecht äußern. Wir finden die Zusammenlegung der Landtagswahl und der Europawahl nicht nur aus organisatorischen Gründen richtig, sondern auch aus Kostengesichtspunkten, allerdings muss natürlich eine zügige Auszählung gewährleistet sein. Wie wir alle wissen, haben die letzten Auszählungen so lange gedauert, dass es kaum zu glauben war, dass es sich um eine Wahl in einem Bundesland handelt.
Die Listen zu stärken hält die BIW für einen nicht sinnvollen Schritt und für einen Schritt zurück. Wenn man sich den Begriff Demokratie ansieht, dann geht man von der Herrschaft des Staatsvolkes aus, und das Staatsvolk ist mündig. Ich sage einmal, der Wähler weiß, was er wählt, und wenn er die Listen stärken will, dann wird er die Partei, die Liste, wählen und nicht eine Person.
Ich finde, der Wähler weiß, was er macht, und er kennt inzwischen auch die Auswirkungen. Wenn der Wähler jetzt nur zu 100 Prozent für die Liste stimmen würde, würde darüber auch keine Person über eine Personenstimme in die Bürgerschaft kommen. Die BIW fordert getrennte Abstimmung, genauso wie die FDP. - Danke schön!
Finden Sie es richtig, wie mit den Patienten und den Angehörigen kommuniziert wird, wenn solche Fehler passieren? In der Presse können Sie nachlesen, dass im Fall Melissa nur geblockt wird. Das gilt auch für den Fall, in dem die Niere entnommen worden ist. Es findet keine aktive Aufarbeitung statt. Man müsste mit diesen Menschen doch kommunizieren. Es wird immer gesagt, es sei ein Gerichtsverfahren anhängig. Wie stehen Sie dazu?
Finden Sie nicht, dass wir an der Kommunikation etwas verbessern sollten?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Obdachlose gibt es gegenwärtig im Land Bremen, wie hat sich deren Zahl seit dem
Jahr 2012 entwickelt, und wie viele Obdachlose sind in den letzten zehn Jahren erfroren? Bitte die Zahlen getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen!
Zweitens: Wie viele Obdachlose aus Ost- und Südosteuropa gibt es derzeit im Land Bremen, wie hat sich deren Zahl seit 2012 entwickelt, und welche Maßnahmen beziehungsweise Hilfen werden angeboten, um diese Menschen zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer zu bewegen? Bitte die Zahl dieser Obdachlosen nach Bremen und Bremerhaven nennen!
Drittens: Was tut der Senat, um die Obdachlosen angesichts des herannahenden Winters vor Kälteschäden zu schützen, und wie viele sowohl stationäre als auch mobile Übernachtungsplätze stehen für diese Zielgruppe in den Wintermonaten zur Verfügung? Bitte die Zahlen differenziert nach Bremen und Bremerhaven ausweisen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Besucher! Die Gruppe Bürger in Wut begrüßt es ausdrücklich, dass der Doppelhaushalt 2018/2019 fristgerecht vorgelegt wurde, und bedankt sich bei der Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit. Mein Dank gilt auch dem Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses, Jens Eckhoff, der mit seiner zielstrebigen und stringenten Arbeitsweise die heutige Etatdebatte erst möglich gemacht hat. Vielen Dank! Hat Spaß gemacht!
Die Gruppe Bürger in Wut hat den vom rot-grünen Senat vorgelegten Gesetzentwurf für den Doppelhaushalt 2018/2019 in Gänze zur Kenntnis genommen. Auch wenn dieser Entwurf aus unserer Sicht an einigen Stellen Defizite aufweist, die Korrekturen sinnvoll erscheinen lassen, sind wir der Überzeugung, dass punktuelle Änderungen, wie sie in den Anträgen von SPD, Grünen, FDP und LINKEN gefordert werden, am Ende keinen soliden Haushalt hervorbringen werden. Wir befinden uns an einem bestimmten Punkt, an dem wir sehr viele Schwierigkeiten im Haushalt haben. Für mich ist die Frage, ob man mit diesem Konstrukt weiterarbeiten kann oder ein Haushalt von vornherein auf einem anderen Fundament mit komplett anderer
Schwerpunktsetzung neu aufgestellt werden sollte, wobei ein Haushalt für zwei Jahre für eine Entwicklung viel zu kurz ist. Wir müssten das ganze Projekt eigentlich viel größer und strategischer denken.
Mitunter kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es den Antragstellern weniger um die inhaltliche Auseinandersetzung über den Landesetat als vielmehr um ihre Außendarstellung in der Öffentlichkeit geht. Wir meinen, nur ein Haushalt aus einem Guss kann ausgewogen und in sich stimmig sein, was für einen effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Finanzmittel und die politische Wirkung unerlässlich ist. Einzelne Korrekturen in bestimmten Budgetposten sind demgegenüber eher kontraproduktiv, weil sie die Konsistenz des Gesamtentwurfs erodieren. Die Gruppe BIW lehnt deshalb alle eingebrachten Änderungsanträge der Opposition und der Regierungsfraktionen vollumfänglich ab.
Die Stärkung der Finanzbasis des Landes Bremen, um die es gehen muss, ist kein Projekt für zwei Haushaltsjahre. Vielmehr ist es das Ziel, diese als übergeordnete Aufgabe aller Ressorts permanent und langfristig zu verfolgen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Bildungspolitik. Das ist der Schlüssel. Nur wenn den Unternehmen gut qualifizierter Berufsnachwuchs in ausreichender Zahl zur Verfügung steht, kann die Wirtschaft Bremens im Wettbewerb national wie international bestehen.
Ausgebildete Erwerbspersonen sind zudem seltener arbeitslos, was die Sozialleistungskosten senkt und damit die öffentliche Hand entlastet. Kurzum: Eine gute Bildungspolitik trägt entscheidend dazu bei, dem Staat finanzielle Gestaltungsspielräume für die Zukunft zu eröffnen.
Ich berichte kurz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Während der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss saß der Präsident der Bürgerschaft, Herr Weber, neben mir. Als die Bildungsausgaben des Landes zur Sprache kamen, meinte er fast verzweifelt, dass man schon Hunderte Millionen Euro in die Schulen investiert habe, da müssten die Leistungsergebnisse der Schüler doch endlich einmal besser werden.
Nein, Herr Weber, das müssen sie nicht! Mehr Geld allein hilft eben nicht, wenn die falsche Bildungspolitik gemacht wird und die Mittel in defizitären Strukturen versickern. Die Einheitsschule ist dem gegliederten Schulsystem deutlich unterlegen, was die Effizienz der Bildungsvermittlung angeht.
Das zeigen alle ernst zu nehmenden Studien.
Doch nicht nur das. Die Einheitsschule ist auch dreimal so teuer wie das bewährte klassische Schulwesen. Und jetzt auch noch die kostspielige Inklusion, die vom rot-grünen Senat vehement vorangetrieben wird, für deren Umsetzung aber nicht genügend Personal und oft keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen! Eine solche in erster Linie ideologisch determinierte Bildungspolitik kann sich das hoch verschuldete Bremen nicht leisten. Im Übrigen können Kinder mit Handicap ihre Potenziale auf spezialisierten Förderschulen, die gezielt auf ihre Bedürfnisse eingehen, sehr viel besser entfalten als in der Regelschule. Nur darauf kommt es an.
Merke - wir machen einen Merksatz für alle -: Wir brauchen keine Schule für alle, sondern die beste Schule für jeden.
Wiederholen Sie es einmal! Können Sie das? - Das ist Bremer Bildungspolitik!
Ein gutes Bildungssystem ist wichtig, aber allein nicht ausreichend, um Bremen nach vorn zu bringen. Wir brauchen auch adäquate Arbeitsplätze in genügender Zahl, damit die Absolventen unserer Schulen am Ende nicht in andere Bundesländer abwandern und die geleisteten Investitionen - Schulbildung ist eine Investition des Landes - nicht verloren gehen.
Außerdem müssen qualifizierte Menschen nach Bremen ziehen und mit ihrer Kaufkraft Handel und Gewerbe vor Ort stärken. Stichwort wachsende Stadt. - Schade, der Herr Bürgermeister ist jetzt nicht da.
Das ist eine wachsende Stadt und keine wachsende Stadt mit Armutszuwanderung.Aber nicht nur der Bürgermeister ist hier gefordert, sondern auch der Wirtschaftssenator. Wo ist er? - Ach, auch wieder nicht da!
Durch gezieltes Marketing sind neue Unternehmen und damit Jobs für Bremen zu werben. Unser Bundesland bietet Firmen ein innovatives Umfeld, versammeltes Know-how, zukunftsträchtige Kompetenzfelder und verfügt über eine hervorragende Infrastruktur, wobei vor allem die Häfen als ein zentraler Standortvorteil hervorzuheben sind.
Mit seinen modernen Überseehäfen eröffnet Bremen der deutschen Wirtschaft das Tor zur Welt und damit zum internationalen Handel. Doch dem rotgrünen Senat fehlt ein schlüssiges politisches Konzept, um diese und weitere Vorzüge, die unser Land Investoren bieten, zielgerecht zu vermarkten und so neue Firmen für Bremen zu gewinnen. Dabei wäre jetzt die Zeit, durch die richtigen politischen Maßnahmen die Weichen für die Zukunft zu stellen und Bremen krisenfest zu machen.
Noch profitiert auch unser Land von der guten Konjunkturlage, die der Finanzsenatorin sprudelnde Steuereinnahmen beschert. Dieser Boom ist vor allem auf zwei positive exogene Faktoren zurückzuführen: erstens auf den im Vergleich zu anderen Währungen relativ schwachen Euro, der die deutsche Exportwirtschaft begünstigt und damit für einen höheren Warenumschlag sorgt, der vor allem über die maritimen Handelsrouten als dem wichtigsten Transportweg abgewickelt wird, und zweitens auf die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank, die Investitionen fördert, aber auch den Landeshaushalt entlastet, weil weniger Geld für den Schuldendienst aufgewandt werden muss. Beides wird aber nicht ewig währen. In den USA ziehen die Kapitalmarktzinsen schon wieder an. Weitere Zinserhöhungen werden nach den Verlautbarungen der US-Notenbank in den nächsten Monaten und Jahren folgen. Diesem Trend wird sich die EZB auf Dauer nicht entziehen können.
Steigende Zinsen werden nicht nur die Konjunktur dämpfen und damit die Einnahmeseite des Staatshaushalts belasten, sondern auch die Kreditfinanzierung für die öffentliche Hand erheblich teurer machen. Für die knapp 22 Milliarden Euro Schulden, die Bremen aufweist, ist von einem deutlichen
Anstieg der Zinsausgaben auszugehen. - Darauf ist Herr Eckhoff vorhin schon mit seinem Beispiel der zweiprozentigen Steigerung, die 400 Millionen Euro ausmacht, eingegangen. - Davon geht auch der Senat in seinem Haushaltsentwurf aus. Allerdings erscheinen uns die ausgewiesenen Ansätze für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 zu niedrig und damit zu optimistisch zu sein. Wir sind skeptisch, dass es Bremen unter diesen Vorzeichen gelingen wird, die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, die schon jetzt trotz der aktuell günstigen konjunkturellen und fiskalischen Rahmenbedingungen kaum zu erfüllen sind.
Meines Erachtens haben wir die Schuldenbremse nur auf Kosten der vernachlässigten Investitionen im öffentlichen Bereich finanzieren einhalten können. Betrachtet man den Renovierungsstau, stellt man fest, dass das genau der Betrag ist, den wir eingespart haben. Die 300 Millionen Euro Beihilfe sind vom Stabilitätsrat nicht so gedacht gewesen. Man hätte da schon einen ganz anderen Haushalt aufstellen müssen. Der Sanierungspfad konnte nur eingehalten werden, indem wir Geld auf Kosten nicht durchgeführter Investitionen eingespart haben.
Die geforderte schwarze Null im Haushaltssaldo des Jahres 2020 dürfte sich absehbar als eine Chimäre erweisen. Umso wichtiger ist es, den eingeschlagenen Sanierungspfad konsequent beizubehalten, damit die Schulden des Landes nicht weiter wachsen. Doch das dürfte schwierig werden, nicht zuletzt wegen der Migrationskrise, die aufgrund von hohen unerwarteten Ausgaben auch in den Bremer Haushalt Löcher gerissen hat. Hunderte Millionen Euro sind bereits für Versorgung und Integration dieser Zuwanderer ausgegeben worden. Ob diese Investitionen jemals zu spürbaren Rückflüssen für den Fiskus führen werden, ist zweifelhaft, denn wegen unzureichender Qualifikation und mangelnder Sprachkenntnisse verläuft die Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt schleppend.
Das gilt auch für den Stadtstaat Bremen, der mit knapp 10 Prozent die höchste Erwerbslosigkeit unter allen Bundesländern aufweist, und dies in besonderer Art und Weise. Nur wenige der Zuwanderer haben bislang einen Job gefunden. Zumeist handelt es sich um Tätigkeiten im Niedriglohnsektor, die kaum Steuern und Sozialabgaben mit sich bringen. Auf die Beschäftigung der vielen angeb
lich hoch qualifizierten syrischen Flüchtlinge warten wir immer noch. Ich kann mich an eine Debatte Ende 2015 erinnern, in der hier alle von den hoch qualifizierten Flüchtlingen gesprochen haben, die in den Arbeitsmarkt strömen und die Steuer- und Sozialversicherungsquellen sprudeln lassen.
Sagen Sie einmal, welche hoch qualifizierten Flüchtlinge im bremischen Arbeitsmarkt angekommen sein sollen!
Nicht immer persönlich werden! Wir wollen uns mit der Sache beschäftigen! Bringen Sie Argumente, dann können wir diskutieren! Werden Sie persönlich, hören wir sofort auf!
Was von den Verantwortlichen ebenfalls verkannt wird: Flüchtlinge sind keine Einwanderer. Sie sind Gäste auf Zeit, die in ihre Heimat zurückzukehren haben, wenn sie dort keiner Verfolgung oder Bedrohung durch Massengewalt mehr ausgesetzt sind. Das ist auch geboten, denn diese Menschen werden für den Wiederaufbau ihrer Heimatländer dringend gebraucht.
Ein Return on Investment wird sich bei den Flüchtlingsausgaben also kaum einstellen, und wenn, dann dürfte er nur sehr bescheiden sein. Positiv ist zu vermerken, dass die Kosten für die Flüchtlinge und die Asylbewerber in den vorliegenden Haushaltsentwurf eingestellt wurden und der Senat sie nicht, wie noch im Jahr 2015, in einen Sonderetat ausgelagert hat, wobei erst 2018 Klarheit darüber herrschen wird, ob diese Vorgehensweise überhaupt rechtmäßig war.
Dass die Fortsetzung des Sanierungskurses trotz einer konjunkturbedingten leichten Entspannung der Haushaltslage im Interesse künftiger Generationen unabdingbar ist, haben einige Fraktionen der Bürgerschaft offenbar noch nicht begriffen. Das zeigen insbesondere die zahlreichen Änderungsanträge der Linkspartei. Im Haushaltsausschuss war der Tenor der Linkspartei: Mehr, mehr, mehr!
Wo das Geld herkommt, war nicht zu erkennen. Von Sparwillen keine Spur. Stattdessen werden Mehrausgaben insbesondere für Personal und Ausweitung der Kita-Aufnahme gefordert. Das ist blanker Populismus.
Einmal mehr wollen die Sozialisten das Geld des Staates mit vollen Händen ausgeben, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie es erwirtschaftet wird. Es ist immerhin Geld des Steuerzahlers. Stattdessen fordert die Linkspartei auf Bundesebene, die Einkommensteuersätze für Leistungsträger zu erhöhen und die Vermögensteuer wieder zu erheben, und das, obwohl die Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland schon jetzt die zweithöchste unter den Staaten der OECD ist.
Im Übrigen stellt sich die Frage, ob mehr Personal im öffentlichen Dienst des Landes und der Kommunen tatsächlich dazu führt, den Bearbeitungsstau nachhaltig abzubauen und die Aufgabenerfüllung zu verbessern. Wegen der jahrelangen Überlastung der dort Beschäftigten ist es um die Motivation des Personals vielfach nicht sehr gut bestellt. Vermehrte Krankmeldungen, wachsende Distanz zur ausgeübten Tätigkeit bis hin zur inneren Kündigung als Folge des wachsenden Drucks haben unter dem Strich höhere Kosten verursacht, als durch die Einsparungen in der Vergangenheit aufgefangen werden konnten. Entlastungseffekte sollten aus unserer Sicht vor allem durch den verstärkten Einsatz moderner Techniken - Stichwort Digitalisierung - und die Optimierung von Arbeitsabläufen erreicht werden. Außerdem muss die Motivation der Mitarbeiter verbessert und zerstörtes Vertrauen wiederhergestellt werden. In diesem Zusammenhang wird von uns ausdrücklich gelobt, dass das Finanzressort endlich das jährliche Personalgespräch eingeführt hat. Das war eine gute Entscheidung des Finanzressorts.
Auf den ersten Blick erfreulich ist die Tatsache, dass der Haushaltsplanentwurf für 2018 und 2019 gegenüber dem Referenzjahr 2017 deutlich geringere Sozialleistungsausgaben veranschlagt. Es wird ein Rückgang von 1,2 Prozent und 4,0 Prozent erwartet, der allerdings allein dem reduzierten Aufwand für Flüchtlinge geschuldet sein soll. Bei
den übrigen Sozialleistungen geht der Senat dagegen von einem spürbaren Anstieg der Kosten aus. Unklar ist, warum das Sozialbudget trotz günstiger Konjunkturprognose und sinkender Arbeitslosigkeit ausgeweitet werden soll. Möglicherweise kann die zuständige Sozialsenatorin Stahmann dazu Auskunft geben. - Sie ist auch nicht da. Okay.
Die Termine sind gut geplant! Aber gut, eine Ministerkonferenz ist natürlich wichtig.
Es ist immer die Frage, wie wichtig man etwas nimmt. Die Haushaltsdebatte in Bremen ist nicht so wichtig. Wir geben das Geld sowieso gern aus.
Für optimistisch halten wir die Annahme, dass die Ausgaben für Flüchtlinge in den nächsten zwei Jahren signifikant sinken werden. Sollte die Zahl der nach Deutschland und nach Bremen kommenden Asylsuchenden wieder steigen, wie einige Experten angesichts des nach wie vor hohen Migrationsdrucks auf Europa prognostizieren, dürfte dieser Haushaltsanschlag schnell Makulatur sein. Hinzu kommt, dass die bis März 2018 befristete Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ausläuft und nach dem Willen der Linkspartei im Deutschen Bundestag auch nicht verlängert werden soll. Nach Schätzungen des Auswärtigen Amtes, das mit seiner konsularischen Vertretung vor Ort die Lage aus unserer Sicht am besten beurteilen kann, könnten in diesem Fall weitere 72 000 Menschen aus Syrien und dem Irak zu in Deutschland lebenden Flüchtlingen nachziehen.
Da die bereits bei uns befindlichen Zuwanderer mit subsidiärem Schutzstatus zumeist keinen oder nur einen schlecht bezahlten Job haben, sind sie kaum in der Lage, den Lebensunterhalt für ihre nachziehenden Angehörigen zu bestreiten. Der Familiennachzug wird deshalb größtenteils im Rahmen des Sozialstaates beziehungsweise des Sozialetats erfolgen. Das erfordert zusätzliche Transferzahlungen, die auch die öffentlichen Haushalte des Landes Bremen belasten werden.
Schließlich sei an dieser Stelle daran erinnert, dass der rot-grüne Senat seiner rechtlich gebotenen Aufgabe, vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer konsequent in ihre Herkunftsländer abzuschieben, nur sehr unzureichend nachkommt. Das verursacht zusätzliche und aus unserer Sicht überflüssige Kosten für den steuerfinanzierten Sozialstaat, die wir uns weder leisten können noch leisten wollen.
Aus den dargelegten Gründen lehnt die Gruppe Bürger in Wut das vom Senat vorgelegte Haushaltskonzept wie auch die Änderungsanträge der Bürgerschaftsfraktionen ab. -
Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie hoch war das Mehrergebnis aus Betriebsprüfungen im Land Bremen in den Jahren 2014 bis 2016, und wie hoch waren die veranlagten Steuermehreinnahmen sowie die tatsächlichen Zahlungseingänge für den Fiskus - Soll-Ist-Vergleich -, die aus diesen Betriebsprüfungen resultieren? Bitte getrennt nach Jahren und den Finanzämtern Bremen und Bremerhaven ausweisen.
Zweitens: Welchen prozentualen Anteil am Mehrergebnis aus Betriebsprüfungen machten im Jahre 2016 Gewinnverlagerungen sowie die Übernahme von Aufgaben der Steuerveranlagung durch die Betriebsprüfungsstelle aus?
Drittens: Wie viele Betriebsprüfungen wurden 2016 im Land Bremen durchgeführt, wie viele Betriebsprüfer waren im Einsatz, und wie hoch waren die Kosten, die Betriebsprüfungen für das Finanzressort insgesamt verursachten, einschließlich Verwaltungsgemeinkosten sowie anteilige Kosten für Sachgebietsleiter?
Wir fragen den Senat:
Landtag 4027 52. Sitzung/09.11.17
Erstens: Trifft es zu, dass die Lernmittelfreiheit auch für Auszubildende an Berufsschulen gilt, und wenn ja, wie viele Berufsschüler in Bremen kommen derzeit in den Genuss dieser Regelung?
Zweitens: Wie hoch ist der Betrag, den Bremen für die kostenlose Bereitstellung von Lernmitteln an Berufsschulen pro Schüler beziehungsweise pro Klasse im Jahr zur Verfügung stellt, wie wird dieser Betrag berechnet, und wie hat er sich im Zeitraum zwischen 2013 und 2017 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen.
Drittens: Ist dem Senat bekannt, dass Bildungsgangleiter am Schulzentrum des Sekundarbereichs II Utbremen, Europaschule, Arbeitgeber schriftlich dazu auffordern, ihren Auszubildenden Bücher für den Berufsschulunterricht zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, ist diese Vorgehensweise üblich?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin
Landtag 3950 51. Sitzung/8.11.17
kein Bildungsexperte, und deshalb hatte ich eine Zwischenfrage an Frau Dr. Bogedan, aber ich bin Vater einer zwölfjährigen Tochter, die zur Schule geht.
Am 30. und am 31. Oktober waren Ferien, und dann folgte der Reformationstag. Die Lehrer haben am 26. und am 27. Oktober, also am Donnerstag und am Freitag, eine Fortbildung gemacht. Der Unterricht ist am 30. Oktober, weil Ferien gewesen sind, ausgefallen. Ich frage mich: Benötigen wir mehr Geld, oder ist das Ganze eine Frage der Einstellung, wann zum Beispiel Fortbildungen stattfinden. Ich finde, Ferien bedeuten nicht Urlaub für Lehrer. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Besucher! Ich hatte eigentlich nicht vor, mich heute zu diesem Thema zu äußern, aber aufgrund der vorgetragenen Meinungen hat es mich doch nicht mehr auf dem Sitz gehalten.
Ich bin erstaunt darüber, wie die Position der Aufsichtsratsvorsitzenden relativiert wird. Wenn man im Aufsichtsrat sitzt, dann hat man eine Verantwortung.
Natürlich bestellt und kontrolliert der Aufsichtsrat die Vorstände, und er trägt letztendlich die Verantwortung.
Es ist keine schuldrechtliche Verantwortung, es ist aber eine politische Verantwortung. Das muss man zugestehen. Im Ergebnis haben aber Sie die Verantwortung.
Das Konzept, dass die Aufsichtsräte aus der Politik kommen oder dass sie aus der Politik in die Aufsichtsräte gehen, funktioniert aus diversen Gründen nicht. Ein Grund ist der Interessenkonflikt bei der Verschwiegenheit, und darüber muss man sich wirklich einmal Gedanken machen. Das gleiche Problem haben wir auch bei VW mit dem Ministerpräsidenten Weil gehabt. Das ist keine gute Lösung.
Ich möchte ich noch einmal das Jahr 2012 zu sprechen kommen. Damals wurde eine stille Beteiligung - nämlich nicht haftendes Kapital - in haftendes Kapital umgewandelt. Das heißt, die 480 Millionen Euro, die umgewandelt worden sind, würden, wenn sie nicht umgewandelt
worden wären, heute noch als Forderung bestehen.
Doch! Es sei denn, es wäre zu wenig Kapital vorhanden gewesen, dann hätten wir das ganze Desaster schon im Jahr 2012 gehabt.
Das Nächste, das ich anmerken möchte, ist, dass man, wenn man eine Unternehmensbeteiligung an einer Bank hält, Rücklagen haben muss. Das haben wir auch einmal im Haushalts- und Finanzausschuss angesprochen. Ich kann keine Millionen- oder Milliardenbeteiligung halten, ohne dass ich entsprechende Gewinne thesauriere.
Ein weiterer Punkt ist die Rolle der Wirtschaftsprüfer. Der Jahresabschluss der Landesbank war schon testiert, und zwar zu Fortführungswerten. Erst die BaFin hat im Nachhinein die Fortführungswerte auf Exit gestellt und somit ist es zu diesen Wertberichtigungen gekommen. Von den Wirtschaftsprüfern habe ich bisher dazu keinerlei Verlautbarungen gehört.
Ich sage einmal, das Testat war ja vorhanden. Es ist dann wieder rückgängig gemacht worden, aber die Wirtschaftsprüfer haben sich überhaupt nicht dazu geäußert. Das habe ich vermisst. - Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Besucher! Zunächst möchte ich der Verwaltung meinen herzlichen Dank für die zeitnahe Aufstellung des Haushalts aussprechen. Es ist zwar kein Vertreter mehr anwesend, aber vielleicht übermittelt man ihr das.
Es gilt weiterhin, den Sanierungspfad bis zum Jahr 2020 einzuhalten. Ohne Einhaltung des Konsolidierungspfades würde Bremen die Konsolidierungshilfen in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich verlieren. Unterstützung bekam und bekommt der Senat durch positive exogene Rahmenbedingungen wie hohe Steuereinnahmen und niedrige Zinsen. Dabei handelt es sich um Sonderfaktoren, die nicht ewig währen. Kommt es zu einem Rückgang der Konjunktur in Deutschland, weil sich die Weltwirtschaft abschwächt oder die EZB die Zinsen anhebt, wird sich die Einnahmensituation der öffentlichen Haushalte wieder verschlechtern.
Die Fortführung des Sanierungspfades und der Schuldenabbau sind für die Bürger in Wut nicht verhandelbar.
Dies muss unbedingt auch für die Zeit nach 2020 gelten, obwohl Bremen als Ergebnis des im Oktober vergangenen Jahres gefundenen Kompromisses zum Bund-Länder-Finanzausgleich dann 487 Millionen Euro jährlich vom Bund bekommt. Sparanstrengungen und strenge Haushaltsdisziplin sind beizubehalten. Wir müssen uns vor Augen führen, dass die eigene Steuereinnahmen circa 3 Milliarden Euro im Jahr betragen, dass Bremen aber jährlich 5,4 Milliarden Euro ausgibt. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben kommt durch Bund-Länder-Finanzausgleich und Länderergänzungsabgaben vom Bund. Das ist kein Ruhmesblatt.
Das Land Bremen muss dringend seine Schulden in Höhe von 22 Milliarden Euro abbauen. Andernfalls drohen hohe zusätzliche Ausgaben, wenn die historisch niedrigen Kapitalmarktzinsen wieder anziehen und die Kreditaufnahme für den Staat entsprechend teurer wird.
Es reicht nicht aus, Frau Bürgermeisterin Linnert, die Zinsen mit langfristigen Zinssicherungsgeschäften zu sichern, weil diese irgendwann auslaufen und die Zinsen dann anziehen. Irgendwann kommen die höheren Zinsen. Wenn wir es bis dahin nicht geschafft haben, die Schulden zurückzuzahlen, haben wir ein echtes Problem. Wir verschieben das Problem vielleicht um 30 oder 50 Jahre, aber wenn wir die Schulden nicht tilgen, wird das Problem irgendwann auftauchen. Also muss die aktuell günstige Phase genutzt werden, um Altschulden in größerem Umfang als vorgesehen zu tilgen. Der dafür bislang vorgesehene Betrag von 80 Millionen Euro sollte daher erhöht werden.
Positiv ist anzumerken, dass wir diesmal keine haushaltslose Zeit haben. Die letzte haushaltslose Zeit hat uns in einigen Bereichen sehr behindert beziehungsweise auch geschädigt.
Die Einnahmen unseres Bundeslandes steigen stetig. Trotzdem reichen diese nicht für den immer größeren Geldbedarf des Staates aus. Allerdings liegt das Problem nicht auf der Einnahmenseite, sondern vor allem auf der Ausgabenseite. Aus diesem Grund brauchen wir keine für Unternehmen schädliche Gewerbesteuererhöhung. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel für Einzelunternehmen nur 380 Prozent des Hebesatzes auf die Einkommensteuer anrechenbar sind. Das heißt, die Erhöhung des Hebesatzes um zehn Prozentpunkte macht sich monetär gerade für Einzelunternehmen in voller Höhe bemerkbar.
Vorhin wurde von Bremen als wachsender Stadt gesprochen. Daraus ergibt sich die Frage, wer die neuen Bürger und wer die neuen Arbeitgeber sind. Die Erkenntnis hieraus ist nicht neu. Es geht um den Zulauf von armutsbedrohten Bürgern aus verschiedenen anderen Ländern und, dadurch bedingt, um die Förderung der sogenannten Sozialindustrie. Bremen wächst unter dem Strich nur wegen des Zuzugs von Flüchtlingen und EU-Bürgern, darunter vielen Armutsmigranten aus Osteuropa, speziell Rumänen und Bulgaren.
Ich komme zu einer kurzen Abhandlung über die Flüchtlinge. Das Land Bremen hat 2016 laut Sozialressort genau 3 185 Asylbewerber
Landtag
3768 49. Sitzung/20.09.17
aufgenommen. 2015 waren es 10 274, im Jahr 2014 genau 2 233 Menschen. Im Jahr 2015 waren unter den Asylsuchenden rund 2 700 unbegleitete minderjährige Ausländer, die besonders hohe Kosten verursachen. Laut Senatorin Stahmann betragen sie im Durchschnitt pro Kopf 3 750 Euro monatlich oder 45 000 Euro im Jahr. Das ist auffallend niedrig, denn die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat monatliche Durchschnittskosten von 5 250 Euro beziehungsweise 63 000 Euro jährlich errechnet.
Dagegen verliert Bremen Einwohner in der Altersgruppe bis 30 Jahre sowie bei der Gruppe der höher Qualifizierten. Während also eher gut situierte Steuerzahler und Konsumenten Bremen auch wegen des unzureichenden Wohnungsangebots verlassen, rücken Sozialtransferempfänger nach, die staatlich alimentiert werden müssen. Hieraus ergeben sich dann die schlechten Nachrichten aus dem Sozialressort. Die geplanten Ausgaben liegen im Doppelhaushalt 2018/2019 immer noch weit über dem Wert von 2015, also vor der Migrationskrise. Für die monetäre Entwicklung der Zukunft des Sozialressorts ist es wichtig, wie die Integration der Migranten vorangeht.
Daran knüpft sich die Frage, wie viel Prozent der Migranten im ersten Arbeitsmarkt integriert sind. Ich kann diese Frage momentan nicht beantworten. Es geht aber nicht nur um die Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen, sondern auch und gerade um die Rückführung von Migranten, deren Asylanträge abgelehnt wurden und die deshalb kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Auch diese Personen müssen vom Sozialstaat versorgt werden und belasten daher den Etat.
In puncto Rückführung bildet Bremen einmal mehr das Schlusslicht unter den Bundesländern. Im Jahr 2016 reisten knapp 600 abgelehnte Asylbewerber nach Beratung freiwillig aus Bremen zurück in ihre Heimatländer. 72 wurden abgeschoben. Das ist im Vergleich zu den Vorjahren ein hoher Wert, als es jeweils etwa zehn Menschen waren.
Ende 2016 lebten in Bremen 3 007 geduldete Ausländer. Das ist auf die Gesamtbevölkerung bezogen der mit Abstand höchste Wert aller Bundesländer in Deutschland.
Im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit müssen strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um die bundesweite niedrige Prozentzahl weiter zu reduzieren. Allerdings setzt sich die Entwicklung der Arbeitslosenquote in Bremen vom bundesweiten Trend ab. Mit 9,6 Prozent im August 2017 ist die Arbeitslosenquote im Land Bremen so hoch wie in keinem anderen Bun
desland Westdeutschlands. Sie liegt noch über dem Durchschnittswert Ostdeutschlands. Das bedeutet eine starke Belastung des bremischen Haushalts mit Sozialtransfers für Erwerbslose.
Notwendig ist insbesondere ein verbessertes Standortmarketing, um mehr Unternehmen nach Bremen zu locken und so neue Arbeitsplätze zu schaffen. Durch seine Überseehäfen bietet Bremen besondere Vorteile insbesondere für exportorientierte Unternehmen sowie für Firmen, die stark auf den Import von Halbwaren und Rohstoffen angewiesen sind. Stichworte sind hier verkürzte Transportwege und Just-in-time-Lieferungen.
Aus der Praxis kann ich berichten, dass Unternehmen gezwungen sind, sich ihren Nachwuchs auszubilden. Am Arbeitsmarkt gibt es kaum noch ausgebildete Mitarbeiter. Finden Sie unter den Schulabgängern erst einmal einen Auszubildenden, der den Anforderungen der Berufswelt standhält! Hier muss sich die Schulbildung den Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen und Schüler hervorbringen, die sich im Betrieb zurechtfinden.
Grundrechenarten und die deutsche Sprache in Wort und Schrift sollte jeder Schüler nach der Schulzeit beherrschen. Das ist leider nicht die Regel.
Das ist sehr traurig. Ich kann Ihnen aber auch sagen, woher das kommt.
Ja. Bremen landet in bundesweiten Schulleistungsvergleichen regelmäßig auf den hinteren Plätzen, ist meistens sogar Schlusslicht. Das Bildungswesen des Landes muss dringend reformiert werden. Das linke Modell der Einheitsschule mit weitreichender Inklusion ist gescheitert und überdies sehr viel teurer als das klassische gegliederte Bildungssystem.
Wenn man ein solches System wie die Inklusion einführt, dann muss man auch die finanziellen Mittel dafür haben.
Man kann nicht einfach etwas einführen und es dann sich selbst überlassen, obwohl es nicht funktioniert. Die ideologisierte linke Bil
Landtag
3769 49. Sitzung/20.09.17
dungspolitik mit dem Ziel der Gleichmacherei geht zulasten unserer Kinder und des qualifizierten Berufsnachwuchses der Unternehmen.
Kommen wir zum Wohnungsbau. Wohnungsbau ist dringend notwendig, um durch die Erhöhung des Angebots Wohnraum zu Mietpreisen in bezahlbarer Höhe auf den Markt zu bringen. Der Mietpreis wird durch Angebot und Nachfrage gebildet. Steigt das Angebot, werden sich die Miethöhen wieder normalisieren. Wichtig wäre der Abbau der Überregulierung, die das Bauen verteuert und Projekte im unteren und zunehmend auch im mittleren Preissegment für private Investoren unattraktiv macht. Ich möchte an die Katharinen-Passage und den Lloydhof erinnern.
Um die Kosten zu verringern und möglichst rasch Wohnraum für die unteren Einkommensgruppen zur Verfügung zu stellen, sollten Auflagen gegebenenfalls für einen befristeten Zeitraum reduziert und gesetzliche Standards insbesondere im Bereich der Energieeinsparverordnung gesenkt werden. Es muss nicht immer öffentlicher sozialer Wohnungsbau sein, Herr Rupp. Die Erfahrung zeigt, dass private Bauträger in der Regel zu besseren Konditionen bauen können.
Der Verkehr dient den Menschen teilweise auch als Grundlage für ihre Berufstätigkeit. Fahrrad fahren ist hingegen häufig in den Bereich der Freizeitgestaltung einzuordnen.
Ja, das denken Sie.
Der Bereich Verkehr sollte im Wirtschaftsressort angesiedelt werden.