Hartmut Perschau

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17/1 17/23 17/30 17/57

Last Statements

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich bedanke ich mich sehr für die außerordentlich freundlichen Worte, und es fällt auch nicht ganz leicht, wenn man tatsächlich so lange Politik gemacht hat. Auf der anderen Seite ist es natürlich so, wenn man es so lange gemacht hat, dann hat man auch gelernt, dass alles endlich ist. Ich glaube, dass es vernünftig ist, Generationswechsel zu fördern, und ich glaube, dass es für mich ganz persönlich außerordentlich gut ist, wenn ich noch die Chance habe, einen neuen Lebensabschnitt einzuläuten und das in einer physischen Verfassung tun kann, dass man sagen kann, es macht
noch wirklich Sinn. Auf diesen Sinn freue ich mich und auf das, was in diesem Bereich sinnstiftend ist. Ich denke, dass ich viele Interessen habe, besonders geografische, kulturhistorische, heimatkundliche. Dass ich die ein bisschen ausleben möchte, wird meine Familie nur begrenzt freuen, aber ich werde sicher noch genügend Zeit übrig behalten, um mich auch der Familie und einem großen bremischen Freundeskreis zu widmen.
Meine Damen und Herren, ich will es kurz machen! Ich danke Ihnen allen für doch eine ganze Menge Kameradschaft, teilweise sogar ganz vorsichtige Freundschaft, auch mitunter über die Fraktionsgrenzen hinweg. Ich denke, ich habe hier in Bremen eine spannende, mitunter auch aufreibende, aber eine wunderschöne Zeit in der Politik erlebt. Ich möchte sie nicht missen, ich möchte Sie alle nicht missen, auch in der ganzen Unterschiedlichkeit. Ich bedanke mich für Ihre Kameradschaft und vor allen Dingen, dass Sie mich ertragen haben und mir weitgehend gewogen geblieben sind. Deshalb wünsche ich Ihnen natürlich nicht nur ein frohes Weihnachtsfest, sondern ich wünsche Ihnen, dass es Ihnen gut geht, damit Sie mit ganz viel Freude und vielleicht auch mit ganz viel Schwung darangehen, unsere älteste – oder zumindest eine der ältesten – freie und unabhängige Stadtrepublik, dieses wunderschöne Bremen, mit Kraft, Elan und mit gemeinsamem Schwung immer auf der sicheren Seite halten. Dafür braucht man ein bisschen Fortune und ganz viel Engagement. Das wünsche ich Ihnen und uns allen. – Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fürchte, ich kann es nicht ganz so knapp machen, lieber Herr Tschöpe, weil ich glaube, dass hier doch eine ganze Reihe von Dingen beabsichtigt sind, die so einfach, wie Sie es darstellen, vermutlich nicht sind.
Lassen Sie mich mit dem ersten Antrag, einen Bericht zu fordern, anfangen! Ich will gar nicht verhehlen, dass ich mich im August sehr gefreut habe, in der Zeitung zu lesen, dass mit dem Rat & Tat Zentrum, dem Beratungszentrum der Schwulen und Lesben, gemeinsam mit der Sozialbehörde vereinbart worden ist, einen großen Fragebogen aufzulegen und in diesem Fragebogen alle Befindlichkeiten der Schwulen und Lesben im Einzelnen abzufragen, um daraus möglicherweise konkrete Maßnahmen abzuleiten und um damit vielleicht endlich einmal neben vielen anderen formalistischen Ritten durch unsere Gesetze sich dem eigentlichen Problem zuzuwenden, das auch Herr Möhle hier zu Recht angesprochen hat, nämlich die Intoleranz, die Ressentiments, die Vorurteile und die Diskriminierung, unter der Menschen ja über Jahrzehnte zu leiden hatten, die sich zur Gleichgeschlechtlichkeit oder zur Bisexualität bekannt haben.
Die Frage ist ja immer: Was müssen wir eigentlich tun, um zu erreichen, dass Menschen toleranter mit diesen Sachverhalten umgehen, dass Menschen mit anderen Menschen auch deren Lebensentwürfe akzeptieren? Deshalb muss ich Ihnen sagen, es hat mich schon außerordentlich erstaunt, warum jetzt plötzlich mit diesem Antrag, einen Bericht vorzulegen, und das bis dann und dann, hineingegrätscht wird.
Ich finde, Frau Rosenkötter hat ja heute einiges abbekommen,
und ich habe auch mit Ja gestimmt, aber eines will ich einmal sagen: Ich war überrascht und positiv beeindruckt von der Sensibilität des Verfahrens, dass man mit den Betroffenen redet, dass man mit den Betroffenen etwas vereinbart,
dass man das abfragt und dann an die Sache herangeht, wenn die Ergebnisse dieses Fragebogens vorliegen, und man dann natürlich einen Bericht macht. Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass, wenn der Fragebogen aufgearbeitet ist, uns dann auch ein Bericht vorgelegt wird. Deshalb, das muss ich einmal sagen, empfand ich diesen Antrag im Moment als ein bisschen verkrampften Aktionismus.
Am Ende geht es um die Frage: Was tun wir wirklich, um den Menschen zu helfen? Wir haben eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Lebenspartnerschaftsgesetzes gehabt. Das Gericht hat sehr eindeutig festgelegt, dass dieses Lebenspartnerschaftsgesetz zulässig ist, und es hat im Grunde genommen auch für zulässig erklärt, dass eine rechtliche Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft durchgesetzt und rechtlich fixiert wird. Gleichwohl hat in der Begründung des Gesetzes das Gericht aber auch gewisse Grenzen gesetzt und gesagt, dass es diesem natürlich zustimmt, so zu verfahren, „aber die Besonderheit des Schutzes von Ehe und Familie liegt darin“ – so wörtlich – „dass allein diese, nicht dagegen andere Lebensformen, von der Verfassung geschützt sind“. Vielleicht sollte man einmal darüber nachdenken, was das Verfassungsgericht damit ausdrücken wollte.
Es heißt dann weiter: „Die Lebenspartnerschaft kann mit der Ehe schon deshalb nicht in Konkurrenz treten, weil der Adressatenkreis, an den sich das Institut richtet, nicht den der Ehe berührt. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist wegen dieses Unterschiedes auch keine Ehe mit falschem Etikett, sondern ein Aliud zur Ehe. Nicht ihre Bezeichnung begründet ihre Andersartigkeit, sondern der Umstand, dass es sich in der eingetragenen Lebenspartnerschaft um zwei gleichgeschlechtliche Partner handelt, die sich binden können. Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz verbietet dem Gesetzgeber nicht, Rechtsformen für ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben auch anderer Personenkonstellationen als der Verbindung von Mann und Frau anzubieten.“ Es sagt dann: „Durch das Merkmal der Dauerhaftigkeit werden aber solche Rechtsbeziehungen nicht zur Ehe.“
Das heißt, das Bundesverfassungsgericht sagt in seiner Begründung ganz eindeutig, dass natürlich die Rechtslage so ist, dass die Ehe schon den besonderen Schutz der Verfassung genießt, und es macht auch
deutlich, dass eine rechtliche Gleichbehandlung zulässig ist, aber nicht zwingend eine Gleichstellung, weil das Verfassungsgericht sehr deutlich macht: Gleichstellen kann man eigentlich nur das, was gleich ist. Deshalb, meine Damen und Herren, glaube ich, dass wir mit diesen Entscheidungsfragen nicht weiterkommen. Wir verbessern weder die Rechtssituation der Lebenspartnerschaften damit, dass wir dies jetzt in die Landesverfassung aufnehmen in einer etwas schlitzohrigen Formulierung, bei der man die verfassungsrechtliche Bestandsfähigkeit nicht wirklich sieht. Ich weiß nicht, wo der Nutzen für die Betroffenen liegt. Es ist natürlich auch in dem dritten Antrag so, in dem sozusagen durch die Hintertür wiederum versucht wird, die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft durchzuführen. Ich kann damit leben, das ist alles nicht mein Problem.
Wir werden uns bei dem letzten Punkt enthalten, wir werden bei der Verfassung nicht zustimmen, weil ich glaube, dass das nicht nötig ist, und wir werden uns beim ersten Punkt auch enthalten, weil ich glaube, dass dies bereits alles längst auf dem Weg ist und Sie mit Ihrem Antrag hierzu einfach schon viel zu spät sind.
Deshalb würde ich sagen – und da stimme ich wieder Herrn Möhle zu –: Lassen Sie uns nicht ernsthaft glauben, dass wir mit einer endlosen Fortsetzung der Paragrafenreiterei die tatsächliche Situation gleichgeschlechtlich lebender Menschen wirklich verbessern werden. Sie ist durch die Rechtsetzung des Verfassungsgerichts und durch das Gesetz für die Lebenspartnerschaften getan.
Lassen Sie uns wirklich endlich darauf konzentrieren, dass wir mit den Diskriminierungsrisiken, mit den ganzen Vorbehalten, die in unserer Gesellschaft ja nach wie vor vorhanden sind, umgehen und Wege finden, dies zu überwinden. Das wird man nicht mit Paragrafenreiterei machen, sondern dafür braucht man sehr viele niedrigschwellige Aktivitäten, und ich hatte den Eindruck bei der Initiative, die Frau Rosenkötter mit dem Rat & Tat Zentrum gemacht hat, dass es endlich losgehen soll. Ich wäre dankbar, wenn es auch wirklich losgeht, dass wir uns den Menschen zuwenden und nicht, dass wir glauben, dass wir durch irgendwelche verfassungsrechtlichen Hauruckmaßnahmen, die wir jetzt isoliert als einzelnes Bundesland machen, dieses Problem von der Rechtssicherheit her für die Menschen besser lösen. Die Menschen brauchen eine ganz andere Hilfe als exakt die, die Sie in den beiden verfassungsrechtlichen Initiativen anbieten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch das Bundesverfassungsgericht hat ein Mehrheitsvotum und ein Minderheitsvotum, und in diesem Minderheitsvotum, das Ihnen ja auch bekannt ist, wird sehr präzise genau dieser Unterschied auch herausgearbeitet, von dem ich gesprochen habe.
Aus unserer Sicht wollen wir eine rechtliche Gleichbehandlung, aber keine Gleichstellung. Ich glaube, dass der Begriff der Gleichstellung häufig gebraucht und auch teilweise missbraucht wird, weil man nur das gleichstellen kann, was gleich ist. Das hat doch nichts mit einer Bewertung zu tun, sondern es hat etwas damit zu tun, dass wir sagen, wir wollen nicht, dass die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft in den Rahmenbedingungen schlechter behandelt wird als die Ehepaare in den rechtlichen Rahmenbedingungen. Das ist doch aber auch durch das Le
benspartnerschaftsgesetz zu sichern. Wir sind auch dafür, dass es eine rechtliche Gleichbehandlung gibt, aber wir sind nicht dafür, dass durch die Änderung der Landesverfassung das Ziel einer totalen Gleichstellung erreicht werden soll, was wir nicht für hilfreich und auch nicht für lösungsrelevant halten. Meine Kritik ist ja hier angekommen. Meine Kritik ist die, dass ich meine, wir sollten uns den Diskriminierungsfragen sehr viel intensiver zuwenden, und, Herr Dr. Möllenstädt, Ihre Kritik geht da auch völlig ins Leere. Wir werden das alles gemeinsam tun müssen. Hier ist eine sehr zu lobende Initiative ergriffen worden mit dem Rat & Tat Zentrum. Das finde ich auch gut, und wir werden daran weiter arbeiten. Ich bin sehr gespannt, nachher zu lesen, was bei dieser Fragebogenaktion herauskommt, und dann werden wir daran arbeiten müssen, weil ich glaube, das wird den betroffenen Menschen, wenn überhaupt, mehr helfen und wird Diskriminierung leichter abbauen als die gesetzlichen Maßnahmen, die Sie in der Initiative 2 und 3 haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der Fraktion darüber eine sehr lange Debatte geführt. Wir haben darüber auch abgestimmt und uns mit einer knappen Mehrheit dagegengestellt, und zwar weil wir diese lange Diskussion geführt haben, weil niemand bei uns eine Diskriminierung von Lebenspartnerschaften möchte und auch nicht möchte, dass Menschen mit einer anderen Vorstellung von Sexualität diskriminiert werden. Das wollen wir nicht, und zwar ganz bewusst nicht!
Die Sache ist trotzdem hoch kompliziert. Sie ist deshalb natürlich kompliziert, weil die Rechtslage immer schwieriger wird. Eine Diskriminierung ist nicht nur aus den Gründen ausgeschlossen, die der Kollege Tschöpe schon gesagt hat, sondern es ist natürlich auch so, dass bei einer Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsgesetz steht, dass, wer in einer Lebenspartnerschaft lebt und nicht verheiratet ist, deshalb ein Kind nur allein annehmen darf. Aber dann heißt es weiter: Wegen der entstehenden Unterhaltspflichten gegenüber dem Kind ist jedoch die Einwilligung des Lebenspartners erforderlich. Das heißt, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
eine Lebenspartnerschaft kann selbstverständlich ein Adoptivkind aufnehmen, wenn es ihr zugesprochen wird. Insofern ist es so, dass es auch bei der Einzelperson heißt, wer nicht verheiratet ist, kann nur allein ein Kind annehmen. Die sexuelle Orientierung der Einzelperson spielt keine Rolle. Ich erwähne das nur deshalb, weil wir nicht so tun sollten, als seien wir in unserer Rechtsprechung so gegen die Lebenspartnerschaft und die gleichgeschlechtlichen Verbindungen eingestellt, dass wir uns hier dramatisch auseinanderdividieren.
Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass wir natürlich das Kindeswohl als Maßstab haben, deshalb ist es gerade bei dem Adoptionsrecht so kompliziert. Bisher ist es so, dass unser Artikel 6 des Grundgesetzes den besonderen Schutz von Ehe und Familie vorschreibt. Dieser Paragraf 6 ist die eigentliche Grundlage dafür, warum unsere Vergabestellen bei Adoptionsvergaben im Regelfall so entscheiden, dass das klassische Modell den Vorrang hat. Das heißt, wir haben zurzeit wesentlich weniger Adoptivkinder, die eine Adoption wollen, als Eltern, die sich Kinder wünschen. Da der Kinderwunsch nicht Maßstab für die Vergabe von Adoptionen ist, sondern ausschließlich das Kindeswohl, führt der Artikel 6 Grundgesetz in ganz besonderer Weise dazu, dass im Regelfall die Entscheidung für Vater und Mutter getroffen wird und nicht für die Modelle Mutter-Mutter oder Vater-Vater.
Nun ist noch ein Weiteres hinzugekommen, was man auch sehen muss. Gerade gestern hat das Bundesverfassungsgericht ein sehr wichtiges Urteil – auch für diese Frage – gefällt, und zwar heißt es in diesem Urteil „Kein Verheiratetenzuschlag für Homosexuelle“. Homosexuelle Beziehungen sind mit Ehegatten nicht vergleichbar.“ Das Verfassungsgericht stellt dabei fest, eine allgemeine rechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe bestehe im deutschen Recht nicht. Der Gesetzgeber sei dazu berechtigt, die Ehe gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens herauszuheben.
Ja, natürlich, aber dies führt in der Praxis der Anwendung von Adoptionsvergaben zu dem Verfahren, das wir kennen.
Ich glaube, meine Damen und Herren, dass das eine sehr komplizierte Frage ist. Ich glaube, dass es noch komplizierter ist, wenn wir uns vom Artikel 6 Grundgesetz verabschieden und den besonderen Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz aufheben und das sozusagen in die Form von Beliebigkeiten versetzen. Ich kann nur dringend davor warnen!
Deshalb glaube ich, dass wir bei aller ernsten Diskussion zu diesem Thema vielleicht ein bisschen forsch und auch ein bisschen kurz springen. Es wird einen langen Diskussionsprozess geben, der auch in der Rechtsbewertung sehr kompliziert und sehr schwierig ist. Ich glaube, das ist nichts für irgendeinen HurraPatriotismus, für irgendeine neue Vision oder für irgendeine neue Perspektive, sondern hier müssen ganz komplizierte Fragen, auch von unserer Rechtskultur her, beantwortet werden. Das war der Grund, weshalb wir uns mit knapper Mehrheit dagegen entschieden haben, und ich rate uns allen, dies sehr ernsthaft gemeinsam zu diskutieren und die Dinge sauber abzuwägen und keine Diffaminierungskultur an die Stelle unserer notwendigen Erhaltung von Familienkultur zu stellen.
Ich begrüße Sie sehr herzlich und beglückwünsche Sie, dass Sie durch den Wählerauftrag ein Mandat in diesem Hause erhalten haben.Vor vier Jahren konnten wir 20 neue Damen und Herren in unserem Parlament begrüßen, dieses Mal sind es 32 Kolleginnen und Kollegen, die neu als Abgeordnete berufen worden sind, darunter auch zurückgekehrte. Ihnen gilt mein besonderer Gruß.
Mein Gruß gilt ebenfalls den Damen und Herren von Presse, Rundfunk und Fernsehen, denen die Aufgabe zukommt, der Bevölkerung das zu vermitteln, was in diesem Hohen Haus diskutiert und beschlossen wird.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das entfernen. Das ist im Hause nicht üblich, und das wollen wir auch nicht einführen.
Ich komme wieder zurück zu den Medien. Wir hoffen auf eine faire und gute Zusammenarbeit mit Ihnen, wie bisher, oder möglicherweise sogar noch besser.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich die Teilnehmer aus Bremen beim Bundesfinale „Jugend debattiert“, eine Gruppe Frauen eines Integrationskurses des Frauengesundheitstreffs Tenever und eine Gruppe Frauen des TSV Wulsdorf aus Bremerhaven.
Meine Damen und Herren, ich danke dem Schriftführer der Bremischen Evangelischen Kirche, Pastor Renke Brahms, Monsignore Ansgar Lüttel, Propst der Katholischen Kirche, und der Pastorin Jeanette Querfurth für ihre guten Worte im heutigen ökumenischen Gottesdienst zur Eröffnung der 17. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft! Herzlichen Dank!
Meine Damen und Herren, wir konstituieren heute die Bremische Bürgerschaft, unser Landesparlament, das es im Übrigen nur gibt, weil Bremen ein Bundesland ist, ein Bundesland, das sicher besonders klein ist, aber das durch seine international geprägte maritime Wirtschaftskraft neben Hamburg ein Tor zur Welt für die Bundesrepublik Deutschland ist. Bremen
ist die älteste noch existierende freie und unabhängige Stadtrepublik, worauf wir sicher stolz sein können. Bremen hat seine Selbstständigkeit in zwei geschichtlichen Phasen verloren. Das war einmal die napoleonische Besetzung und zweitens während des Nazi-Regimes. Die Bürgermeister Smidt und Kaisen haben dafür gesorgt, dass Bremen nach diesen Unterbrechungen ganz schnell wieder eine unabhängige Stadtrepublik wurde, dafür gebührt beiden ein besonderer Dank!
Im Linzer Diplom von 1646 hat Kaiser Ferdinand III. den Bremern schriftlich gegeben, dass sie bereits seit Jahrhunderten eine freie und unabhängige Stadtrepublik sind, die nur dem Kaiser untersteht. Wenn Sie einmal in die Obere Rathaushalle gehen und den Blick zur Decke richten, dann sehen Sie in diesen Medaillonbildern die Kaiser und Könige von Karl dem Großen bis zu Sigismund. Karl der Große hat Bremen im Jahr 787 zum Bischofssitz gemacht, und er hat Bremen damals in besonderer Weise herausgehoben in diesem Raum, und seit dieser Zeit hat Bremen eben auch eine besondere Bedeutung. Übrigens war Sigismund daran, als das Rathaus gebaut wurde, und danach konnte man im Grunde genommen keine Medaillonbilder mehr hinzufügen, weil der Raum nicht reichte. Aber ich will das nicht weiter vertiefen.
Meine Damen und Herren, im ersten Stock des Neuen Rathauses finden Sie die große Büste von Bürgermeister Smidt, der Bremens Selbstständigkeit im Wiener Kongress abgesichert, Bremerhaven gegründet und die Voraussetzungen für diesen wichtigen Hafen geschaffen hat. Auch ihm danken wir in besonderer Weise für den Erhalt unserer Selbstständigkeit.
Wenn wir nun aber in die jüngere Geschichte gehen, dann sieht man im Treppenhaus des Rathauses ein großes Portraitbild von Wilhelm Kaisen und im Foyer die Büsten, unter anderem von Theodor Heuss und Karl Carstens. Alle drei haben im Parlamentarischen Rat wichtige Beiträge dafür geleistet, dass Bremen nach dem Zweiten Weltkrieg ein selbstständiges Bundesland wurde.
Warum sage ich das? Ich sage es, weil ich häufig betroffen bin über die Indifferenz, die bei vielen unserer Bürger und hier und da auch bei dem einen oder anderen Politiker vorhanden ist, wenn es um die Frage geht, ob die Selbstständigkeit Bremens für uns eigentlich wirklich wichtig ist. Die lange Geschichte unseres kleinen Bundeslandes beweist, dass die Identifizierung mit der Unabhängigkeit und Selbstständigkeit Bremens über Jahrhunderte das Kernstück bremischer Politik war. Aus dieser Selbstständigkeit haben sich ein besonderer Bürgersinn und eine besondere Verantwortungsbereitschaft entwickelt.
Ich denke, wir sind in der Bremischen Bürgerschaft gut beraten, in dieser Tradition zu stehen und Bremen auch in Zukunft die Möglichkeit zu sichern, dass wir in Augenhöhe mit den anderen Ländern und dem
Bund verhandeln können und sozusagen nicht dem Innenminister Niedersachsens in der Kommunalaufsicht unterstellt sind. Das bedeutet natürlich für uns alle, dass wir hart daran arbeiten müssen, die Sanierung unseres Landes weiter voranzutreiben, um den Zweiflern die Argumente zu nehmen. Wir müssen den Bund und die anderen Bundesländer davon überzeugen, dass die Selbstständigkeit unseres Landes nicht den Zweck hat, Bremer Politikern politischen und persönlichen Einfluss zu sichern, sondern dem Wohl des Gesamtstaates und den Menschen in Bremen und Bremerhaven dient.
Meine Damen und Herren, mit großer Sorge registrieren wir die erneut geringe Wahlbeteiligung von nunmehr nur noch 57,6 Prozent im Lande Bremen. Die Gruppe der Nichtwähler hat den größten Stimmenanteil auf sich vereint. Die Erklärungsansätze dafür sind vielfältig, ich möchte sie hier nicht weiter ausbreiten. Wir werden sehen, ob die Änderung des Wahlrechts, das für die nächste Bürgerschaft Gültigkeit haben wird, die Zahlen verbessert. Ich denke aber, wir werden intensiv daran arbeiten müssen, für unsere Bürgerinnen und Bürger die Teilnahme an politischen Prozessen und Entscheidungen transparenter zu machen, und gegebenenfalls auch über neue Formen der Partizipation nachdenken.
Lassen Sie mich als der älteste Abgeordnete dieses Hauses – –. Oder erhebt jemand den Anspruch, noch älter zu sein?
Ist jemand hier unter den Abgeordneten, der älter ist oder früher geboren ist als am 28. März 1942? Gut, Alter ist leider kein Verdienst, dann muss ich mich also dieser Situation auch weiterhin stellen. Ich habe mir nicht träumen lassen, dass mir das einmal passiert, dass ich der älteste Abgeordnete bin. Meistens hat man die Jugenderinnerungen etwas mehr parat, aber so ist das eben. Ich bedanke mich für Ihre Geduld, diesem ältesten Abgeordneten zuzuhören!
Meine Damen und Herren, weil ich eben so ein alter Herr oder alter Sack, je nach Bedürfnis, bin,
möchte ich auch ein Wort an die neuen Abgeordneten richten, vielleicht auch ein etwas formales. Sie wissen, dass nach Artikel 38 Grundgesetz jeder Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes ist. Auch die Verfassung unseres Landes bestimmt in Artikel 83: „Die Mitglieder der Bürgerschaft sind Vertreter der ganzen bremischen Bevölkerung. Sie sind verpflichtet, die Gesetze zu beachten, und haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Freien Hansestadt Bremen.“ Letzteres ist wichtig, weil zwingend. Eine
besondere Treuepflicht gegenüber der Freien Hansestadt Bremen! Im Übrigen sind Sie nur Ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. So hoffe ich, dass wir uns stets dieser verbindenden Gemeinsamkeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes bewusst sind, verpflichtet allein der Wahrheit und der Wahrhaftigkeit als den Maximen unseres Handelns und in gegenseitiger Achtung und Fairness.
Diese Gemeinsamkeit ist angesichts der großen Aufgaben, die vor uns liegen und die bewältigt werden müssen, geboten, auch angesichts der großen Probleme, denen unser Land sich gegenübersieht. Im Sinne dieser uns gemeinsam auferlegten Verantwortung hoffe ich sehr, dass es uns gelingt, den Menschen in Bremen und Bremerhaven mehr Optimismus, mehr Selbstvertrauen und Zuversicht, aber auch die Gewissheit zu vermitteln, dass ihre Sorgen und Nöte in angemessener Weise im Parlament zur Sprache gebracht werden und ihre Fragen klare Antworten finden, auch wenn diese Antworten durch die einzelnen Fraktionen sicherlich höchst unterschiedlich ausfallen werden. Wir haben gemeinsam die Pflicht, zum Besten unseres Landes zu wirken.
Die Fortsetzung der Sanierung unseres Landes, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Logistik, Technologie, Bildung und Wissenschaft, die Zuwendung zu den Schwachen unserer Gesellschaft und die Verhandlungen mit Bund und Ländern um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen werden im Zentrum unserer politischen Arbeit stehen.
Meine Damen und Herren, insofern wünschen wir uns auch für die Zukunft Kollegen, die nicht so sehr ihre Person, wohl aber ihr Mandat ernst nehmen, und Abgeordnete, die unsere Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven ernst nehmen und so Vertrauen in unsere Demokratie stärken und stützen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dieses Vertrauen der Bürger zu rechtfertigen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen eine erfolgreiche 17. Wahlperiode, vor allem für unsere Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kommt jetzt ärgerlicherweise, aber unvermeidbar, weil zwingend, eine ganze Reihe von geschäftsleitenden Anmerkungen, die sich eben mit solchen Wahlakten verbinden.
Ich schlage Ihnen vor, die Geschäftsordnung der 16. Wahlperiode zunächst zur gemeinsamen Verfahrensgrundlage bis zur Feststellung der Geschäftsordnung zu erklären.
Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Um die Abwicklung der Sitzung bis einschließlich der Wahl des Vorstands ordnungsgemäß durchführen zu können, sind folgende drei vorläufige Schriftführer benannt worden: von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Ursula Arnold-Cramer, von der CDU die Abgeordnete Silke Allers und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Björn Fecker.
Ich gehe davon aus, dass das Haus mit diesem Verfahren sowie mit der Benennung einverstanden ist.
Ich höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Ich bitte nun die Abgeordnete Ursula Arnold-Cramer, sie hat sich schon vorsichtig genähert, jetzt schon hier zu meiner Linken Platz zu nehmen. Das tut sie auch willig,
von daher gibt es keinen Widerspruch.
Folgender Eingang liegt vor:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Juni 2007, Drucksache 17/7.
Interfraktionell wurde vereinbart, dass dieser Antrag am Schluss der heutigen Sitzung behandelt wird.
Den übrigen Eingang bitte ich der Mitteilung über den voraussichtlichen Verlauf der Plenarsitzung zu entnehmen.
Sonstiger Eingang
Bericht über die Informationsreise der staatlichen Deputation für den Fischereihafen vom 18. bis 21. September 2006 in den Niederlanden und in Brüssel.
Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar soll wie folgt verfahren werden: Heute Vormittag geben wir uns zunächst eine Geschäftsordnung, Tagesordnungspunkt 1, dann nehmen wir die Wahl des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft vor, Tagesordnungspunkt 2, wobei geheime Wahl in Wahlkabinen vorgesehen ist. Außerdem sind noch zwei weitere Wahlen vorgesehen, und zwar Tagesordnungspunkt 7, Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, und Tagesordnungspunkt 10, Wahl von 5 Mitgliedern und 5 stellvertretenden Mitgliedern des Wahlprüfungsgerichts.
Die Wahl und anschließende Vereidigung des Präsidenten und der übrigen Mitglieder des Senats soll morgen Vormittag stattfinden. Bei der Senatswahl ist ebenfalls geheime Wahl in Wahlkabinen vorgesehen.
Weiterhin ist interfraktionell vereinbart worden, die von der Bürgerschaft zu wählenden Gremien grund
sätzlich nach dem Zählverfahren St. Laguë/Schepers zu besetzen, vorbehaltlich abweichender Absprachen und Regelungen im Einzelfall.
Schließlich ist noch vereinbart worden, die übrigen Tagesordnungspunkte bis zur nächsten Sitzung auszusetzen. Die nächste Bürgerschaftssitzung soll, vorbehaltlich der Beschlussfassung des neu zu wählenden Vorstands der Bremischen Bürgerschaft, voraussichtlich am 4. Juli 2007 stattfinden. Dann sollen die heute und morgen nicht abgearbeiteten Tagesordnungspunkte abgearbeitet werden.
Wird das Wort hierzu gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
Stimmenthaltungen?
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich davon Kenntnis geben, dass die Fraktion der SPD den Abgeordneten Dr. Carsten Sieling zum Vorsitzenden und die Abgeordneten Birgit Busch und Martin Günthner zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt hat. Herzlichen Glückwunsch!
Bei der Fraktion der CDU ist bis zur Wahl eines neuen Fraktionsvorsitzenden und eines neuen Vorstands – das hängt mit den Senatoren zusammen, die möglicherweise durch Wahl anderer Senatoren wieder die Möglichkeit haben, in die Fraktion zurückzukehren – zunächst einmal durch diese Fügung der Abgeordnete Hartmut Perschau Vorsitzender, und die stellvertretenden Vorsitzenden sind die Abgeordneten Dieter Focke und Helmut Pflugradt. Das kann sich aber in Kürze ändern.
Deshalb spreche ich noch keinen Glückwunsch aus, weil es auch etwas misslich ist, sich selbst zu beglückwünschen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zu ihrem Vorsitzenden den Abgeordneten Dr. Matthias Güldner, zu ihren stellvertretenden Vorsitzenden die Abgeordneten Klaus Möhle und Anja Stahmann gewählt. Herzlichen Glückwunsch!
Die Fraktion Die Linke hat zu ihren gleichberechtigten Vorsitzenden die Abgeordneten Monique Troedel und Peter Erlanson und zur stellvertretenden Vorsitzenden die Abgeordnete Sirvan Cakici gewählt. Herzlichen Glückwunsch!
Die Fraktion der FDP hat den Abgeordneten Uwe Woltemath zum Vorsitzenden und die Abgeordneten Mark Ella für die Bürgerschaft (Landtag) und Dr. Magnus Buhlert für die Stadtbürgerschaft zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Auch Ihnen herzlichen Glückwunsch!
Wir treten in die Tagesordnung ein.
Feststellung der Geschäftsordnung
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer der Übernahme der Geschäftsordnung der 16. Wahlperiode seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
Stimmenthaltungen?
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) übernimmt die Geschäftsordnung der 16. Wahlperiode.
Wahl des Vorstands
a) Wahl des Präsidenten
b) Wahl der Vizepräsidenten/ Vizepräsidentinnen
c) Wahl der Schriftführer/ Schriftführerinnen
Gemäß Artikel 86 unserer Landesverfassung wählt die Bürgerschaft für ihre Wahlperiode ihren Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Schriftführer. Sie bilden den Vorstand. Interfraktionell ist vereinbart worden, dass der Vorstand aus sechs Personen besteht, also neben dem Präsidenten zwei Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen und drei Schriftführer/ Schriftführerinnen gewählt werden. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Fraktion der FDP das Recht
hat, einen Vertreter ihrer Fraktion ohne Stimmrecht in den Vorstand zu entsenden.
Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wer damit einverstanden ist, dass der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft aus sechs Personen besteht, also neben dem Präsidenten zwei Vizepräsidenten/ Vizepräsidentinnen und drei Schriftführer/Schriftführerinnen gewählt werden, und dass die FDP-Fraktion einen Vertreter ohne Stimmrecht entsendet, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
Stimmenthaltungen?
Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.
Gemäß Paragraf 9 der Geschäftsordnung ist der neue Vorstand der Bürgerschaft in der ersten Sitzung in der durch Artikel 86 der Landesverfassung bestimmten Reihenfolge mit absoluter Mehrheit zu wählen. Bei der Zusammensetzung des Vorstands sind in der Regel die Fraktionen der Bürgerschaft nach ihrer Stärke zu berücksichtigen.
Wir kommen zu
a) Wahl des Präsidenten.
Für die Wahl des Präsidenten hat die Fraktion der SPD den Abgeordneten Christian Weber zur Wahl vorgeschlagen.
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wir kommen zur Wahl.
Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, diese Wahl gemäß Paragraf 58 unserer Geschäftsordnung als geheime Wahl in Wahlkabinen durchzuführen. Ich gebe Ihnen jetzt ein paar Regularien für den Ablauf der Wahl bekannt.
Die Ausgabe der Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt nach Namensaufruf an dem Tisch rechts neben den Wahlkabinen. Bitte gehen Sie dann mit Ihrem Stimmzettel in eine der beiden Wahlkabinen und vermerken dort Ihre Wahlentscheidung auf dem Stimmzettel. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu entscheiden. Sie müssen also die entsprechende Rubrik Ihrer Wahlentscheidung ankreuzen. Fehlt eine Kennzeichnung, gilt die Stimme als nicht abgegeben. Enthält der Stimmzet
tel mehr Kennzeichnungen als zu Wählende, ist er ungültig. Falten Sie den Stimmzettel in der Wahlkabine und stecken Sie ihn dort in den mitgegebenen Wahlumschlag. Begeben Sie sich dann zu dem Tisch, wo die Wahlurne aufgestellt ist, und werfen Sie den Stimmzettel in die Wahlurne. Das ist ein durchaus übliches Verfahren, aber es scheint zwingend zu sein, es immer wieder neu zu erklären.
Ich weise noch darauf hin, dass die Schriftführer Stimmzettel zurückzuweisen haben, die erstens außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder in den Wahlumschlag gelegt wurden, zweitens nicht in den Wahlumschlag gelegt wurden, drittens sich in einem Wahlumschlag befinden, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält.
Stimmzettel, die Zusätze oder Kennzeichnungen enthalten, sind ungültig, wenn sie den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder die Person des Wählers erkennbar wird. Sollte sich ein Abgeordneter beim Ausfüllen des Stimmzettels verschreiben, kann er beim Schriftführer gegen Rückgabe des alten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel erhalten.
Meine Damen und Herren, besteht Klarheit über das Wahlverfahren? Da ich keinen Widerspruch höre, gehe ich davon aus.
Wir kommen zur Wahl.
Ich bitte die von der Fraktion der CDU und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannten Schriftführer, die Abgeordnete Silke Allers und den Abgeordneten Björn Fecker, an der Ausgabe der Stimmzettel beziehungsweise an der Wahlurne Platz zu nehmen.
Ich rufe jetzt in alphabetischer Reihenfolge die Namen der Abgeordneten auf und bitte Sie, dann zur Wahl zu gehen.
Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten ihren Stimmzettel abgegeben haben. – Ich stelle fest, dass dies der Fall ist.
Dann ist der Wahlgang beendet.
Wir kommen zur Auszählung der abgegebenen Stimmen.
Ich bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung der Bürgerschaft für circa 15 Minuten, um das Wahlergebnis festzustellen.
Abg. Perschau eröffnet die Sitzung wieder um 11.30 Uhr.
Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.
Ich gebe Ihnen jetzt das Ergebnis der Wahl des Präsidenten bekannt: ausgegebene Stimmzettel 81, abgegebene Stimmzettel 81, vernichtete Stimmzettel keine, ungültige Stimmzettel ebenfalls keine.
Der Abgeordnete Christian Weber erhielt 73 Jastimmen, vier Neinstimmen und vier Enthaltungen.
Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Christian Weber die Mehrheit erreicht hat, die nach Paragraf 9 Absatz 1 der Geschäftsordnung erforderlich ist.
Ich frage den Abgeordneten Christian Weber, ob er die Wahl annimmt.
Meine Damen und Herren, ich darf im Namen aller Abgeordneten dieses Hauses Herrn Christian Weber zu seiner Wahl als Präsident der Bürgerschaft die herzlichsten Glückwünsche aussprechen. Herzlichen Glückwunsch!
Herr Präsident, ich bitte Sie jetzt, diesen Platz einzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es kurz machen! Punkt 1, Wirtschaftsförderungsausschüsse abzuschaffen halte ich für das grundsätzlich völlig falsche Signal.
Die Wirtschaftsförderungsausschüsse sind einmal eingeführt worden, um überdisziplinär verschiedene Funktionen und Deputationen an einen Tisch zu bringen. Um zu verhindern, dass Entscheidungsabläufe durch alle Deputationen kreuz und quer laufen und damit natürlich auch Entscheidungszeitprozesse entstehen, die einer Wirtschaftsförderung, die schnell und möglichst ja auch unmittelbar und möglichst aus einer Hand entscheiden soll, ist dies eine Erschwernis künftiger Wirtschaftsförderung.
Nun weiß ich, dass einige sagen, das sei aber einmal in dem Zusammenhang entschieden worden, als wir Sanierungshilfen bekamen. Meine Damen und Herren, die Frage der Wirtschaftsförderung ist in der globalen Struktur, in der wir heute leben, noch viel nötiger geworden, als sie es ohnehin schon immer
war, weil der Wettbewerb viel härter geworden ist. Ich glaube, dass wir gerade auch im Verhältnis zum Umland sehr genau darauf achten müssen, dass Entscheidungen, die wir treffen müssen und treffen wollen, uns nicht benachteiligen. Ich sehe schon mit Sorge, wie wir mit dem Gewerbeflächenangebot umgehen und wie das Umland damit umgeht, und ich sehe möglicherweise, dass wir uns in den Entscheidungsabläufen möglicherweise auch verheddern.
Im Grunde ist diese Entscheidung ein ganz schlichtes Signal, dass wir es mit der Wirtschaftsförderung nicht mehr so ernst nehmen wollen wie bisher,
denn bisher hatten wir die entscheidenden Personen an einem Tisch, und jetzt werden wir mehrere Deputationen mit denselben Dingen befassen müssen. Das ist nicht klug. Weil das nicht klug ist, werden wir diesen Punkt ablehnen.
Mir hat sich auch nicht so ganz erschlossen, was diese Erhöhung der Zahl der Deputationsmitglieder im städtischen Bereich von 9 auf 11 bringt. Wir hätten mit der alten Lösung auch leben können, das wäre gar kein Problem gewesen. Wenn man sie erhöht, hätte es sich aus meiner Sicht etwas sinnhafter dargestellt, wenn der Abstand zwischen der staatlichen und der städtischen Deputation geblieben wäre, weil sich die städtische Deputation ja dadurch unterscheidet, dass die Bremerhavener nicht teilnehmen, und wenn sie nicht teilnehmen, dann müssen wir doch auch nicht dieselbe Zahl von Deputierten oder Abgeordneten in diesen Gremien haben. Insofern erschließt sich uns das nicht.
Ich weiß, dass sich das nach außen schwer erklären lässt, weil diese Verfahrensfragen sehr kompliziert sind, aber ich glaube, es erschließt sich nicht. Wir sind aber der Meinung, dass man der Umwandlung der Wissenschaftsdeputation in einen Ausschuss zustimmen kann, das sehe ich ähnlich, wie Frau Linnert es immer betrachtet hat, denn auch ich glaube – ich weiß nicht, ob meine Fraktion das in jedem Winkel auch so glaubt –, dass dies verfassungsrechtlich sicher die sauberere und klarere Lösung ist.
Deshalb werden wir diesem Punkt zustimmen, und bitten um punktweise Abstimmung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will Sie nicht überstrapazieren, aber ich habe den Eindruck, dass möglicherweise nicht alle genau wissen, wie die Wirtschaftsförderungsausschüsse aussehen. Da sind die anderen Deputationen, die wir dazu brauchen, alle vertreten, und zwar mit den Mitgliedern der jeweiligen Deputation. Die Wirtschaftsförderungsausschüsse haben lediglich den Vorteil, dass die Umweltleute, die Wissenschaftsleute, die Bauleute, die Kulturleute mit den Wirtschaftsleuten an einem Tisch sind und dass Entscheidungen dort sofort getroffen werden können. Es erschließt sich mir nicht, was die Er––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
leichterung für die Wirtschaftsförderung sein soll, das aufzulösen und das sozusagen wieder über die Dörfer der verschiedenen Deputationen gehen zu lassen.
Deshalb bleibe ich dabei, es ist das falsche Signal, aber wenn Sie es so aussenden wollen, Sie haben die Mehrheit, Sie können es so beschließen, aber Sie tragen auch die Verantwortung für die Signale, die Sie setzen.