Jutta Widmann
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern und auch bei allen Kolleginnen und Kollegen, die sich vor Ort für die Familie eingesetzt haben, recht herzlich bedanken.
Wir haben im Petitionsausschuss schon sehr ausführlich über diesen Fall gesprochen. Frau Redzepovic und ihre Kinder kommen aus einem sicheren Herkunftsland, nämlich aus Serbien. Sowohl das Bundesamt für Migration als auch das Verwaltungsgericht Ansbach haben den Antrag auf Bleiberecht abgelehnt. Dabei wurden alle Aspekte nachweislich und umfangreich geprüft. Das Schicksal der Familie ist sicher bedauerlich, aber angesichts der wachsenden Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen kann man hier das Aufenthaltsrecht nicht automatisch verlängern. Für die Betroffenen selbst ist jeder Fall extrem wichtig. Wir haben im Petitionsausschuss mittlerweile sehr, sehr viele solcher Fälle. Wir FREIEN WÄHLER haben daher im Petitionsausschuss für eine Überweisung an die Härtefallkommission plädiert. Hier sehen wir gewährleistet, dass jeder Fall einzeln wirklich noch einmal geprüft wird. Deshalb haben wir FREIEN WÄHLER im Petitionsausschuss auch positiv für eine Überweisung an die Härtefallkommission gestimmt.
Wir wissen aber auch, dass die Verweisung in die Härtefallkommission an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, beispielsweise im Hinblick auf die Länge des bisherigen Aufenthalts in Deutschland. Trotzdem wollten wir alle Möglichkeiten für diese Familie ausschöpfen.
Wir sehen einerseits die sicher schwierige Lage der Familie und ihren Wunsch nach einem dauerhaften Bleiberecht bei uns in Deutschland. Im vorliegenden Fall wurde von den Petenten als Begründung die Erkrankung einer Tochter angegeben; ferner wurden die bessere medizinische Versorgung in Deutschland sowie Gewalterfahrungen als Gründe angeführt. Das Bundesamt für Migration sieht keine Gründe für eine zwangsläufige Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands der Tochter im Heimatland. Auch dort gibt es gute Ärzte und die notwendige medizinische Versorgung; eine mögliche, vermutete medizinische Benachteiligung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit als Roma ist nicht bewiesen und stellt auch keinen Asylgrund dar. Eigentlich sind in Deutschland nur Personen asylberechtigt, die aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden, nicht aber aus medizinischen Gründen. Die Familie ist nicht gezwungen, in ihrem Heimatland in einer bestimmten Gegend zu leben. Sie kann daher durchaus eine Region mit der passenden medizinischen Leistung aussuchen und so auch der Androhung weiterer Gewalttaten entgehen. Im Übrigen gibt es auch im Heimatland rechtsstaatliche Mittel, um gegen diese Gewalttaten und Bedrohungen vorzugehen. Auch dort gibt es Strafverfolgungsbehörden, die eingeschaltet werden können und müssen.
Es gibt zudem die Möglichkeit, über die Ausländerbehörde unterstützende Maßnahmen im Heimatland zu erhalten. So gibt es seitens der Bundesregierung Programme, mit denen ein Neustart im Heimatland gefördert wird. Damit besteht für die Familie die Möglichkeit, sich ein neues Leben in der Heimat in einem anderen Teil des Landes aufzubauen, wo sie sicher vor Gewaltandrohung ist und wo eine gute medizinische Versorgung gewährleistet ist. Der Wunsch der Familie, hierbleiben zu dürfen, ist sicher verständlich. Aber wie wir gerade in letzter Zeit erfahren haben, wollen das Hunderttausende andere auch. Angesichts der immer weiter steigenden Flüchtlingszahlen müssen wir jeden Fall einzeln beurteilen, und das machen wir auch im Petitionsausschuss.
So bedauerlich dieser Fall ist – die Familie kommt aus einem sicheren Herkunftsland. Serbien ist ein EU-Beitrittskandidat. Hier herrscht nicht wie in Syrien Bürgerkrieg. Daher bleiben wir bei unserer Haltung. Wir hätten die Petition gerne in der Härtefallkommission gesehen; das sehen wir FREIE WÄHLER als die
beste Lösung an, damit alle Möglichkeiten im Einzelfall geprüft werden. Die zweitbeste Lösung ist der Vorschlag der CSU. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung über diesen Vorschlag enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir FREIEN WÄHLER wollen die bayerischen Volksfeste schützen. Das haben wir im letzten Plenum auch schon so gesagt. Das neue Mindestlohngesetz ist seit ein paar Monaten in Kraft und die Verunsicherung in den Betrieben draußen immens. Das große Problem – das wurde heute schon oft gesagt – ist nicht der Mindestlohn, sondern sind die damit einhergehenden wöchentlichen Dokumentationspflichten und die starre Arbeitszeitregelung.
Werfen wir einen Blick auf die Praxis: Die familiengeführten Betriebe der Schausteller müssen flexibel auf die Arbeitsbelastung reagieren. Da die Feste nicht immer an feste Termine geknüpft sind – manche orientieren sich kalendarisch, andere an kirchlichen Feiertagen –, kommt es immer wieder vor, dass die Jahresplanungen unterschiedlich sind.
So kann es sein, dass schnell noch am letzten Arbeitstag des einen Festes – das ist oftmals auch ein Sonntag – Teile abgebaut werden müssen, weil das nächste Fest wohl schon am kommenden Mittwoch oder Freitag wieder startet. Dabei kommt es schon einmal vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Spitzenzeiten mehr als zehn Stunden arbeiten müssen. Der Betrieb muss zur nächsten Spielstätte transportiert und wieder fachgerecht aufgebaut werden.
Das sind fixe Termine, bei denen man nicht sagen kann, jetzt kommt man einen Tag später oder eröffnet einen Tag später. Dazu ist es auf der einen Seite notwendig, dass alle Beteiligten für ein paar Tage viele Stunden über dem Soll arbeiten. Auf der anderen Seite gibt es während des Spielbetriebs aber natürlich auch Leerzeiten, in denen nicht gearbeitet werden muss und in denen auch sehr viel Freizeit zur Verfügung steht. Außerdem bezieht sich diese Arbeitsbelastung nicht auf das gesamte Jahr, sondern nur auf eine bestimmte Saison; bei den Schaustellerbetrieben sind das in erster Linie die Sommermonate. Wenn dies jetzt durch die wöchentliche Dokumentationspflicht nicht mehr möglich sein soll und die bisherigen Arbeitszeiten nicht mehr so flexibel erbracht werden können, wird das zu einschneidenden Konsequenzen für die Schaustellerbetriebe führen. Was genau ist die reine Arbeitszeit? Gilt die Zeit, in der das Personal von einem Fest zum nächsten fährt, als Arbeitszeit? – Manche Mitarbeiter schlafen auch in den Wohnwägen, ihrem Arbeitsplatz. Arbeit und Freizeit sind identisch. Die Abgrenzung wird hier daher schwierig sein. Beginnt die Arbeitszeit schon beim Aufbauen ihrer eigenen Wohnwägen, oder wird es da jetzt wieder andere Vorschriften und weitere Bürokratie zur Abgrenzung geben?
Wir FREIEN WÄHLER wollen auch, dass die Familienangehörigen von der Arbeitszeitregelung und der Dokumentation ausgenommen werden. Wo ist bitte der Sinn, wenn der Juniorchef im eigenen Betrieb nur noch acht oder maximal zehn Stunden arbeiten darf und die Eltern dafür zehn, elf, zwölf und vierzehn Stunden arbeiten müssen? - Das ist doch nicht zielführend. Zudem ist das wirklich eine komische Moral: Man möchte die nachfolgende Generation mit einbinden und zur Verantwortung heranziehen, auch wenn es einmal länger dauert. Sinn und Zweck ist es, den Junior heranzuführen, nicht ihn durch solche und andere Regelungen und Vorschriften abzuschrecken.
Meine Damen und Herren, die Liste der Regelungen und Vorschriften ist lang und wird immer länger. Jedes Jahr gibt es neue Vorschriften. Wenn ich in diesem Bereich bloß an die Sofortmeldungen denke: Bevor irgendein Arbeitnehmer irgendetwas in die Hand nimmt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, via Inter
net eine Sofortmeldung abzugeben. Also wir tun nicht so, als wäre das mit den wöchentlichen Dokumentationen die einzige Vorschrift. Mittlerweile ist eine Fülle von Dokumentationen vorgeschrieben, bei denen sich der Mittelständler und der Unternehmer im familiengeführten Betrieb inzwischen fragen, ob das noch zu leisten ist. Kann ich das noch leisten, ohne mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen? Kann ich das der nächsten Generation, meinen Kindern, noch zutrauen? - Sie haben alle mit Sicherheit selber Kinder. Die jungen Menschen sind oft forsch, leistungswillig und möchten etwas bewegen. Sie möchten auch manche Dinge anders als wir Erwachsene machen. Wenn ich ihnen diese Erfahrungen aber nicht mitgeben kann, indem ich sage: "Du musst erst das machen, das machen und das machen", und er diese Fülle sieht, dann wird er sich irgendwann fragen: "Macht das noch Sinn?" – "Traue ich mir zu, den Betrieb überhaupt zu übernehmen?"
Die Inhaber familiengeführter Unternehmen und kleiner Betriebe und Schausteller werden sich sehr gut überlegen, ob sie das noch machen wollen. Überstunden darf also nur noch der Inhaber, der Geschäftsführer machen; seine Familie und sein Personal dürfen das anscheinend nicht mehr in diesem Umfang.
Ziel des Antrags der FREIEN WÄHLER sowie des Antrags der CSU ist, dass die Gesamtheit der Betriebe – seien es große oder kleine Schaustellerbetriebe, Marktkaufleute oder Bewirtungsbetriebe – zu den Saisonbetrieben im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 2 des Arbeitszeitgesetzes zählt. Das ist uns genauso wichtig wie der CSU. Wir können aber auch Punkt 3 des CSU-Antrags zustimmen, wobei die Forderung nach einer praxisgerechteren Gestaltung der Anforderungen natürlich ein wenig vage ist. Wir sind aber hier bei Ihnen und haben auch die Größe, Ihrem Antrag zuzustimmen.
Wir wollen allerdings ein wenig mehr. Wir sehen die Problematik einfach in der Dokumentation. Wir hätten gerne, dass monatlich dokumentiert wird. Wenn ein Fest zehn Tage dauert, muss es doch möglich sein, dass das im Nachgang ordentlich dokumentiert wird. Wir FREIEN WÄHLER könnten uns auch vorstellen, Schausteller generell von der verschärften Dokumentationspflicht gemäß § 2 a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu befreien. Der Schaustellerverband bemüht sich in Berlin und an vielen Stellen, auch dies gangbar zu machen. Wir FREIEN WÄHLER könnten uns auch das vorstellen. – Meine Damen und Herren, wir werden dem CSU-Antrag zustimmen und bitten auch um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Kollege Adelt, Ihr letzter Spruch passt eher zu mir; denn ich bin in meinem früheren Leben Festwirtin gewesen.
- Sie wissen es? Trotzdem haben Sie gesagt, ich hätte von der Branche keine Ahnung. Ich weiß nicht, was Sie von Beruf sind; das frage ich jetzt nicht. Aber von dieser Branche habe ich sehr wohl eine Ahnung.
Sie haben vorher gesagt, die Dokumentation sei sehr einfach. Hierzu ein Beispiel: Auf der Landshuter Dult arbeiten 75 Bedienungen und 75 Küchenangestellte. Diese unterschiedlichen Arbeitnehmer arbeiten bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Da muss man versuchen, innerhalb von zehn Tagen aus den 150 Leuten ein Team zu schneidern. Dann müssen für diese 150 Leute innerhalb von sieben Tagen die Dokumentationen für die zehntägige Dauer des Festes angefertigt werden. Meine erste Bedienung hat diese Aufgaben übernommen und gefragt: Chefin, warum müssen wir das auf einmal machen? Wir verstehen es nicht. Ich habe dann auf das Gesetz verwiesen und dieses vorgezeigt. Daraufhin sagten die Mitarbeiter: Wir wol
len diesen Schutz nicht; wir brauchen diesen Schutz nicht. Wir möchten selbstbestimmt entscheiden, wann und wie lange wir arbeiten und wann wir unsere Pausen machen.
- Ich würde gerne zu Ende sprechen. Das Gesetz möchte ich nicht infrage stellen.
Das Arbeitszeitgesetz ist wichtig. Ein Arbeitnehmer, der damit nicht einverstanden ist, dass er soundso viele Sonntage arbeitet, soll klagen. Das ist gar kein Thema. Aber viele Arbeitnehmer sind damit einverstanden, dass sie sonntags arbeiten. Gerade Bedienungen mit Kindern, die gerne arbeiten wollen und deren Männer am Sonntag zu Hause sind, muss man arbeiten lassen. Es kann nicht sein, dass diese Bedienungen immer Bestätigungen brauchen, wie viele Sonntage sie bereits gearbeitet haben. Das ist die Lage draußen. So wird kontrolliert, aber nicht mehr zum Schutz des Arbeitnehmers; denn der Arbeitnehmer möchte es gern anders.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Zellmeier, mit dieser klaren Aussage haben Sie mir persönlich eine große Freude bereitet; das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Ich kann Ihnen gleich vorweg sagen: Wir FREIEN WÄHLER werden dem Dringlichkeitsantrag der CSU zustimmen; denn damit wird ein Schritt in die richtige Richtung gemacht.
Wir möchten natürlich noch etwas hineinpacken. Zunächst möchte ich sagen, dass wir vor den Worten "Absenkung der Promillegrenze" das Wort "geplante" ersatzlos streichen. Damit entfernen wir diese Hürde, sodass Sie auch unserem Antrag zustimmen können.
Meine Damen und Herren, Volks-, Gemeinde- und Stadtfeste sind ein fester Bestandteil unserer bayerischen Traditionen und gehören zu unserem Kalender. Sie werden Dult, Kirchweih, Oktoberfest oder Gäubodenfest genannt und haben einen religiösen oder historischen Hintergrund. Es gibt sie bei uns in Bayern schon seit vielen Hundert Jahren. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Veranstaltungen oftmals in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten stattfinden. Daher ergeben sich oft Konflikte.
Fakt ist aus meiner Sicht und aus Sicht der bayerischen Bürgerinnen und Bürger, dass die Interessen Einzelner, die sich über Lärm beschweren, zurücktreten müssen und das Gemeinwohl und die Gemeininteressen Vorrang haben. Das ist wichtig; denn unsere bayerische Kultur, unsere bayerischen Traditionen und Feste gehören gestärkt und mittlerweile auch geschützt.
Aus Sicht der FREIEN WÄHLER reicht es allerdings nicht aus, nur die Freizeitlärm-Richtlinie neu zu fassen, sondern wir müssen uns mit einem großen, bunten Blumenstrauß an Maßnahmen dafür einsetzen, dass unsere bayerischen Traditionen und unsere bayerischen Volksfeste geschützt werden. So darf ich Sie ganz deutlich an den Hilferuf der Gastronomie, der Marktkaufleute und Schausteller bei einer Demonstration am vergangenen Montag erinnern. Das war ein Hilferuf an die Politik, damit diese Maßnahmen ergreift. Hier kann eindeutig die Politik tätig werden, um Bürokratismus von diesen Firmen abzuwenden.
Dazu gehört auch die Verhinderung einer Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer. Herr Zellmeier, Sie haben das angesprochen. Eine Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer würde eine Verschärfung bedeuten, die die Wirtshäuser, die Volksfeste und gerade Veranstaltungen im ländlichen Raum treffen würde. Unsere Kollegen von den FREIEN WÄHLERN Glauber und Häusler haben sich im Wirtschaftsausschuss ganz klar gegen diese Forcierung gewehrt. Ich bin froh, dass Sie der gleichen Meinung sind wie wir und dass eine Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer jetzt vom Tisch ist.
Allerdings gibt es noch weitere Vorschriften und Maßnahmen, die Betreiber von Volksfesten einschränken würden. Sie haben sie angesprochen: eine eventuelle Verschärfung der TÜV-Regeln, eine Verschärfung von DIN-Vorschriften, Allergenverordnungen und Verschärfungen auf anderen Gebieten. Hier gibt es einen großen Maßnahmenkatalog. Ich werde Sie heute von diesen Aspekten verschonen. Ich sage explizit: heute. An anderer Stelle werden wir mit Sicherheit mit diesen Themen auf Sie zukommen. Deshalb: Lassen Sie uns die bayerische Kultur erhalten! Lassen Sie uns parteiübergreifend die bayerischen Volksfeste erhalten!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sind wir uns alle einig.
Die Arbeitnehmer und ihre Familien sollen mehr Geld in der Tasche haben, also mehr Netto vom Brutto. Mit der derzeitigen Ausgestaltung des Mindestlohngesetzes hat man aber weitere Probleme geschaffen. Bei der Ausgestaltung ist man weit über das Ziel hinausgeschossen. Mit den Dokumentationspflichten bestrafen Sie nicht nur die angesprochenen Branchen, sondern Sie bestrafen nun vor allem wieder einmal den Mittelstand, das Handwerk, die Gastronomie, die Schausteller, die Landwirte – also personalintensive Branchen.
Die Kleinen trifft es doppelt, weil sie keinen großen Verwaltungsapparat hinter sich haben. Sie müssen das alleine stemmen. Sie bestrafen vor allem Betriebe, die in ihren Arbeitsabläufen nicht den gleichen Zeitaufwand oder den gleichen Zeitablauf haben, zum Beispiel in der Gastronomie,
und die schnell und flexibel auf unterschiedlichen Kundenandrang reagieren müssen, aber auch die Landwirtschaft, die saisonal und wetterbedingt agieren muss. Ich möchte nicht wissen, wie es bei den Kunden ankommt, wenn zum Beispiel bei einer Hoch
zeitsfeier die Bedienungen nach sechs Stunden eine Pause machen müssen, obwohl gerade Essensausgabe ist, oder die Arbeit nach zehn Stunden einstellen müssen, weil sie schon zehn Stunden gearbeitet haben.
Bei diesen Aufzeichnungspflichten wird sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern zu Recht bange.
Ich möchte nicht, dass solche Veranstaltungen aus unserem Kalender gestrichen werden.
Sie belasten mit diesen Dokumentationspflichten Branchen wie die Zeitungsverleger, die eh kaum mehr Personal finden, das es uns ermöglicht, morgens die geliebte Zeitung zu lesen. Sie belasten Branchen wie die Schausteller, die Gastronomie und die Landwirte zusätzlich, die eh schon einem gewissen Strukturwandel unterworfen sind. Ich dachte eigentlich, dass es unser gemeinsames Anliegen ist, diese Branchen zu schützen, zu unterstützen und zu bewahren.
Sie belasten auch den gesamten Bereich der 450Euro-Jobber über alle Branchen hinweg. Ihnen reicht eine vertragliche Festlegung nicht, dass beispielsweise 48 bis 50 Stunden im Monat zu je 8,50 Euro gearbeitet wird und der Arbeitnehmer somit 450 Euro erhält. Nein, Sie möchten genau wissen, an welchem Tag er wann anfängt und wann er die Pause macht, nicht bloß, ob er eine halbe oder eine ganze Stunde Pause macht, sondern Sie möchten die genaue Uhrzeit und das Ende wissen.
Ich frage mich dabei aber: Wo ist hier der Mehrwert?
Alle diese Dokumentationspflichten -
Alle diese Dokumentationspflichten möchten wir FREIEN WÄHLER
nicht. Wir möchten keine Dokupflichten bei 450-EuroJobs. Wir möchten keine Aufzeichnungspflichten für Bruttogehälter, die weit über 8,50 Euro liegen. Wir wollen keine Regelungswut. Im Leben ist nicht alles kontrollierbar. Wie möchten Sie denn einen Heimarbeitsplatz kontrollieren?
Den Pressemitteilungen der vergangenen Woche musste ich entnehmen, dass auch Vertreter der CSU solche Dokumentationspflichten nicht wollen. Ich frage mich dann aber: Warum stimmen Sie solchen Gesetzen und Ausführungsbestimmungen in Berlin zu?
Für eine Partei, die in dieser Angelegenheit immer lautstark ihre Wirtschaftskompetenz und Wirtschaftsfreundlichkeit betont, haben Sie sich von Ihrem Ziel weit entfernt.
Sie schicken Herrn Stoiber nach Brüssel, um Bürokratie abzubauen. Ich kann Ihnen sagen: Sie müssen ihn gar nicht so weit schicken. Schicken Sie ihn nach Berlin; denn dort finden Sie hausgemachte Bürokratie, und er hätte alle Hände voll zu tun.
Aus der Praxis kann ich Ihnen nur sagen, dass ein Generationenwechsel ansteht und Familienbetriebe übergeben werden sollen. Ich kenne viele junge Menschen, die sich Gedanken machen, ob sie diesen Schritt überhaupt gehen sollen. Wir ändern tagtäglich Gesetze im Lohnbereich, und ich möchte schon wissen, wer hier im Raum überhaupt eine Lohnberechnung in finanztechnischer und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht vornehmen kann. Ich glaube, dass das nur wenige hier im Raum können.
Unsere Mittelständler draußen müssen aber noch sehr viel mehr leisten. Sie bekommen tagtäglich neue Verordnungen übergestülpt, sei es von der GEMA, der Künstlersozialkasse, im Sozialversicherungsrecht, im Lebensmittelrecht – ich nenne hier nur die Kennzeichnungspflicht für Allergene –, Sofortmeldungen und so weiter. Die jungen Menschen fragen sich: Will und kann ich das überhaupt noch leisten?
Ja. – Diese Frage ist berechtigt; denn bei Fehlern befindet sich der Mittelständler nicht nur im Bereich der Ordnungswidrigkeit, sondern er befindet sich im Hinblick auf den Zoll sehr oft im Strafrecht.
Ein letzter Satz: Wir fordern bürokratieberuhigte Zonen für unsere heimische Wirtschaft, insbesondere für die Kleinbetriebe, die bereits über Gebühr belastet sind. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag der GRÜNEN auf Einstufung der bayerischen Projekte des Bundesverkehrswegeplans nach Dringlichkeit begrüßen wir FREIEN WÄHLER ausdrücklich. Der bayerische Ministerrat hat im März letzten Jahres die bayerischen Projekte für den neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 beschlossen. Insgesamt handelt es sich bei dieser Wunschliste um Gesamtkosten von circa 17 Milliarden Euro. Die Umsetzung wird dann ungefähr 160 Jahre dauern.
Daraus ist schon ersichtlich, dass es bei uns in Bayern dringenden Handlungsbedarf gibt, was den Ausbau und die Sanierung der Bundesstraßen und Autobahnen angeht. Bisher hat es sich die Staatsregierung einfach gemacht: Bayern meldet eine nicht erfüllbare Wunschliste mit allen Projekten nach Berlin und lässt dort entscheiden, welche Projekte dringend sind und wo die Prioritäten liegen. Den bayerischen Bürgern wird vorgegaukelt, dass alle Projekte realisierbar sind und in nächster Zeit umgesetzt werden. Wenn die Bundesstraße in den nächsten 30 Jahren dann doch nicht gebaut wird, weil einfach nicht genug Geld da ist, ist die Enttäuschung vor Ort natürlich groß. Es wäre doch viel sinnvoller, wenn die Staatsregierung die Projekte selbst einteilt, damit die wirklich wichtigen Maßnahmen, die dringend benötigt werden, schnellstmöglich umgesetzt werden.
Dadurch würde Zeit gespart. Zum anderen weiß die Staatsregierung am besten, wo es verkehrlich brennt. Die Bürgerinnen und Bürger wüssten von Anfang an, welche Projekte Realität werden und welche nur jahrelang auf dem Papier stehen. Das, liebe Staatsregierung, wäre transparente und seriöse Politik.
Meine Damen und Herren, auch wir FREIEN WÄHLER unterstützen den Ausbau der wichtigen Ver
kehrsachsen. Aber uns FREIEN WÄHLERN sind auch die Anwohner vor Ort wichtig. Daher stehen wir für Ortsumgehungen, wo sie gewünscht und sinnvoll sind. Wir dürfen über den Ausbau der Autobahnen und Bundesfernstraßen nicht die Bürger vor Ort vergessen, die tagtäglich mit dem Verkehr auf stark belasteten Bundesstraßen vor ihrer Haustür zu kämpfen haben.
Wir diskutieren dieses Thema hier, weil die Straßen in Deutschland massiv unterfinanziert sind. Lassen Sie mich ein paar Zahlen nennen. Während die Einnahmen aus der Lkw-Maut in den letzten acht Jahren um 2,1 Milliarden Euro gestiegen sind, sind die Haushaltsmittel im gleichen Zeitraum um 2,3 Milliarden Euro reduziert worden. Bei den Bundesstraßen und Autobahnen ist also unter dem Strich bisher noch kein Cent zusätzlich angekommen.
Deshalb fordern wir FREIEN WÄHLER ein Umdenken in der Straßenfinanzierung: Erhalt und Neubau entkoppeln. Die Gelder für den Straßenerhalt müssen verstetigt werden. Wir brauchen zweckgebundene, haushaltsunabhängige Finanztöpfe in Bund und Ländern, aus denen der Erhalt unserer Straßen finanziert wird. Nur so können wir die vorhandenen Mittel effizient einsetzen. Dann ist langfristig auch wieder Geld für den Neubau vorhanden.
Gleichzeitig steigen die Ausgaben für den Bestandserhalt immer mehr an. Das geht letztendlich zulasten des Neubaus. Die Versäumnisse im Unterhalt, die über Jahrzehnte hinweg begangen wurden, rächen sich bereits. Das Geld wird immer weniger, und die Wunschliste wird immer länger. Sinnvolle und langfristige Verkehrspolitik sieht anders aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mittel aus der Lkw-Maut versickern im Staatshaushalt, und genau das Gleiche wird auch mit der viel gepriesenen Ausländermaut passieren. Anstatt damit unsere maroden Straßen zu sanieren oder wichtige Verkehrsstrecken auszubauen, wird das Geld verwendet, um Haushaltslöcher zu stopfen. Daher fordern wir FREIEN WÄHLER eine bessere Aufteilung der Mittel und Projekte. Wenn die vorhandenen Mittel besser eingesetzt werden, können wir uns am Ende des Tages auch wieder mehr von unserer Wunschliste leisten.
Wie im Wirtschaftsausschuss stimmen wir FREIEN WÄHLER dem Antrag der GRÜNEN zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Sommer steht vor der Tür, und natürlich kommt jetzt die Zeit der Außengastronomie. Im schönen Niederbayern, wo ich herkomme, geht man natürlich in einen Biergarten. Der Biergarten ist ein Synonym für Tradition, für die bayerische Lebensart. Vielfach werden wir im Ausland um unsere bayerische Kultur und die Biergärten beneidet, aber nicht nur im Ausland, sondern auch im Rest Deutschlands.
Ein Biergarten ist ein Stück Lebenskultur. Deshalb haben wir in Bayern unsere bayerische Biergartenverordnung, die eine längere Nutzung der Außengastronomie ermöglicht, und ich bin der Meinung: Das ist gut so. Nun gibt es aber auch viele andere Formen der Außengastronomie. Neben normalen Restaurants und Bars gibt es in Franken natürlich die Keller. Dummerweise fallen sie aber nicht unter die Bayerische Biergartenverordnung. Deshalb kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, was die Lärmbelästigung und die Öffnungszeiten, natürlich auch in Wohngebieten, angeht. Einerseits hat der Mensch ein Ruhebedürfnis. Andererseits möchte er natürlich einen möglichst kurzen Weg ins nächste Wirtshaus haben. Es ist nicht leicht, alle Interessen unter einen Hut zu bringen.
Ein gutes Beispiel ist – das ist schon angesprochen worden – der Streit über die Sperrzeit von Ausschankflächen in der Gustavstraße in Fürth. Bisher war die Sperrzeit auf 23.00 Uhr festgesetzt. Von der Erstinstanz wurde eine Vorverlegung auf 22.00 Uhr gefordert. Ursache war die Klage eines Anwohners. Meine Damen und Herren, um diese und ähnliche Streitigkeiten künftig vermeiden zu können, ist eine einheitliche Regelung der Sperrzeit für Ausschankflächen bis 23.00 Uhr aus unserer Sicht sinnvoll. Daher werden wir FREIE WÄHLER den Antrag der SPD unterstützen.
In unserer Gesellschaft hat sich das Freizeitverhalten generell geändert. Es wird später ausgegangen, es wird länger ausgegangen; das ist teilweise auch bedingt durch die längeren Arbeitszeiten. Sowohl die Gastronomen wie auch die Kunden wollen eine längere Öffnungszeit. Außengastronomie ist immer Saisongastronomie und daher auf eine relativ kurze Zeit im Jahr beschränkt – meistens sind es um die 30 Tage. Wenn diese ohnehin kurze Zeit noch weiter auf 22.00 Uhr verkürzt wird, ist unsere Außengastronomie bedroht; denn eine unserer Stärken ist doch die Möglichkeit, in Gemeinschaft auszugehen, sich zusammenzusetzen, zu sprechen, zum Beispiel über das Fußballspiel und Bayern München, oder darüber, was in der Politik
- oder auch in der EVL Neues passiert. Das ist ein Stück Lebensqualität und ein Stück Kultur.
Soweit, so gut, könnte man meinen. Man könnte sich jetzt zurücklehnen und sagen: Es passt ja alles. Häufig merkt man aber erst zu spät, wenn etwas fehlt. Es wäre schade, wenn die Außengastronomie gänzlich sterben würde, nur weil ein Anwohner nachweisen konnte, dass eine Unterhaltung unter alten oder neuen Freunden abends im Freien deutlich mehr Lärm verursacht, als wenn man allein daheim depressiv vor dem Fernseher sitzt.
Für mich stellt sich generell die Frage: Ist es sinnvoll, Reden, Lachen und Singen lärmtechnisch genau so zu behandeln wie Bohren, Hämmern oder Sägen? Zudem findet Außengastronomie nur an Tagen und Abenden mit schönem Wetter statt. An solchen Tagen ist normalerweise ein Großteil der Bevölkerung sowieso bis spät abends unterwegs. Deshalb glaube ich, dass die Lärmbelästigung nicht ganz so schlimm ist. Solange bei uns in Deutschland nicht zwölf Monate lang Sommer ist, ist meiner Ansicht nach eine Sperrstundenregelung bis 23.00 Uhr wirklich vertretbar.
Meine Damen und Herren, wenn wir schon eine so tolle Biergartenverordnung haben, sollte es doch kein Problem sein, diese zu erweitern. Wäre es nicht sinnvoll, die anderen traditionellen Formen der Außengastronomie in die Verordnung mit aufzunehmen? Es ist zwar schön, wenn es aus Sicht der Staatsregierung an vielen Orten in Bayern keine Probleme mit der Außengastronomie gibt. Aus Sicht der Staatsregierung gibt es aber grundsätzlich keine Probleme in Bayern. Deshalb stehe ich dem Argument, das im Umweltausschuss gebracht worden ist, etwas skeptisch gegenüber.
Normalerweise machen wir meist Gesetze, die etwas verhindern. An dieser Stelle möchte ich ein Gesetz unterstützen, mit dem man etwas ermöglichen, mit dem man etwas bewahren und erhalten kann.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es durchaus immer wieder Streitigkeiten um die Außengastronomie gibt. Nicht alle Fälle landen vor Gericht, wie es in Fürth passiert ist. Eine einheitliche Regelung macht durchaus Sinn. Sie schafft klare Rechtsverhältnisse, an denen sich sowohl Gastonomen als auch Kunden und Anwohner orientieren können. Auch im angeführten Beispiel Fürth hat es jahrelang problemlos funktioniert, bis ein neuer Anwohner gekommen ist und alles zerstört hat. Leidtragende sind teilweise lang ansässige Gastronomen, aber auch langjährige Kunden, die nun Einschränkungen hinnehmen müssen. Gerade in Städten ist es aufgrund der hohen Pacht für viele Gastronomen eine überlebenswichtige Frage, wie lange sie verkaufen dürfen.
Meine Damen und Herren, daher sehen wir FREIE WÄHLER den Antrag als sinnvoll an, und wir werden ihn unterstützten.