Michaela Kaniber
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat haben wir die traurige Tatsache, dass Anfang Juni in Arnschwang der üble Mord an diesem jungen, fünfjährigen Buben und die schwere Verletzung seiner Mutter geschehen sind. Dies hat uns allen gezeigt, dass es traurigerweise immer wieder zu Übergriffen in Asylbewerberheimen kommt. Diese Übergriffe sind inakzeptabel, und es ist auch besonders traurig, dass diese Übergriffe von Männern erfolgen, die selbst schutzsuchende Mitbewohner sind. Selbstverständlich müssen wir Frauen und Kinder schützen. Das steht doch überhaupt nicht zur Debatte.
Warten Sie doch! Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie immer gleich so losschießen. Im Übrigen, liebe Frau Kamm, hätten Sie heute einen ganz anderen Antrag einbringen müssen. Sie haben sich jetzt nämlich ganz explizit auf diesen einen Fall eingeschossen. Wenn Sie erlauben, würde ich aber gerne Ihren Antrag, den Sie vorgelegt haben, abarbeiten.
Schauen wir uns den Forderungskatalog an und schauen wir, was denn in diesem Freistaat überhaupt passiert. Was ist denn überhaupt möglich? Was wird denn geleistet? – Wir haben 86 separate Unterbringungsmöglichkeiten speziell für Frauen mit und ohne Kinder. Es gibt 8 separate Unterbringungsmöglichkeiten bei den Erstaufnahmen, 6 separate Unterbringungsmöglichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften und 72 separate Unterbringungsmöglichkeiten in dezentralen Unterkünften. Des Weiteren schaut man in allen neuen Unterkünften, die aufgebaut und eingerichtet werden, explizit darauf, dass allein reisende Frauen auch eigene Wohneinheiten haben. Man schaut darauf, dass allein reisende Männer getrennt von Familien und allein reisenden Frauen untergebracht werden.
Natürlich besteht die Möglichkeit, dass die Damen bei Bedarf oder bei Befürchtung eines Übergriffes – um Gottes willen! – oder bei Angst einer Frau sofort herausgenommen werden. Auch hier gibt es meines Wissens 54 spezielle Unterbringungen.
Liebe GRÜNE, in Nummer 3 Ihres Antrags fordern Sie, dass allein reisende Flüchtlingsfrauen und ihre Kinder in einer Datenbank erfasst werden. Das ist natürlich ein hilfreicher Gedanke, den wir auch gut finden. Dies ist aber aufgrund unseres Datenschutzes nicht möglich. Hier ist auf die Freiwilligkeit allein reisender Frauen mit Kindern zu setzen.
In Nummer 4 fordern Sie, dass allen allein reisenden Frauen in allen Phasen des Asylfahrens das Recht eingeräumt wird, auf eigenen Wunsch in einer frauenspezifischen Unterkunft untergebracht zu werden. Das ist bereits erfüllt. Das machen wir bereits; denn die jeweilige Unterbringungsbehörde berücksichtigt vor Ort
bei der Zuweisung die Umstände des Einzelfalls und entscheidet dann über eine separate Unterbringungsmöglichkeit.
Die in dem Antrag darüber hinaus geforderte Möglichkeit der Verlegung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisherigen Ausländerbehörde sowie die Priorität des Gewaltschutzes vor Wohnsitzauflagen sind erfüllt; denn nach Artikel 4 Absatz 6 des Aufnahmegesetzes besteht die Möglichkeit einer Auszugsgestattung. Das ist alles möglich.
Es bedarf keiner Änderungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Nummer 7, der Forderung nach einer einheitlichen Regelung der Finanzierung sowie der Übernahme der Kosten dieses Aufenthalts, ist eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe schon eingerichtet; sie arbeitet auch schon. Ich muss ganz ehrlich sagen – da bin ich auch bei Ihnen –: Wir erwarten uns dringendst endlich Ergebnisse; wir erwarten, dass diese Arbeitsgruppe tatsächlich schnellstmöglich unterstützend tätig wird.
Die Asylsozialberatung brauche ich gar nicht zu erwähnen. Diesbezüglich haben wir fast eine Punktlandung hingelegt. Sie läuft perfekt mit einem Personalschlüssel von 1 : 100 in Erstaufnahmeeinrichtungen und ansonsten mit 1 : 153. Da sind wir bereits am Ziel.
Zu Nummer 9, der Forderung nach einrichtungsbezogenen Konzepten zur Prävention von häuslicher und
sexualisierter Gewalt und für Schutz und Hilfe in akuten Gewaltsituationen, ist zu sagen, dass Bayern bereits ein Schutzkonzept erarbeitet hat, mit dessen Hilfe Übergriffen auf verschiedensten Ebenen entgegengewirkt und vorgebeugt werden kann. Räumliche Anforderungen, so wie Sie sie einfordern, können aber nicht pauschal vorgegeben werden. Ich hoffe, Sie verstehen, dass nicht jedes Haus und jede Einrichtung immer die optimalen Räumlichkeiten hat, um sofort zu trennen. Nichtsdestoweniger kann man sich darauf einigen. Dort ist in der Regel auch ein perfektes Personal vor Ort, das unterstützt und darauf achtet, dass die Frauen schnellstmöglich herausgenommen werden.
Die Forderungen nach weiblichem Wach- und Sicherheitspersonal sind erfüllt.
Die Forderung der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist auch schon umgesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden natürlich von der bayerischen Polizei, dem Bayerischen Landeskriminalamt und dem Verfassungsschutz durchleuchtet. Ebenso wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt.
Ich würde sagen, wir schaffen es nicht, in jeder Unterkunft eine Separierung der Geschlechter einzuführen. Wie soll denn das gehen? Aber ich finde, das wäre auch nicht der richtige Weg; denn allein die Tatsache, dass wir uns hier heute Abend gemeinsam so intensiv damit beschäftigen, wie wir Frauen und Kinder besser vor Gewalt schützen können, zeigt leider genau den Knackpunkt, nämlich dass viele der männlichen Flüchtlinge ein Frauenbild haben, das wir nicht akzeptieren können
und für das es aus meiner Sicht weder eine religiöse noch eine kulturelle Begründung geben kann.
Um Gewalt vorzubeugen, kommt es deshalb entscheidend darauf an, jedem einzelnen Mann, der zu uns kommt, klarzumachen, dass bei uns Frauen in jeder Hinsicht gleichberechtigt sind und schon gar keine Ware sind. Das hat ein Mann von seinem ersten Tag auf deutschem Boden an zu akzeptieren;
denn auch Flüchtlinge müssen lernen, dass wir ein gutes Miteinander wollen, auch unter Flüchtlingen. Sie haben unsere demokratischen Grundwerte zu achten. Das gilt natürlich für geflüchtete Frauen und Kinder,
aber genauso für alle Menschen, die in Bayern leben. Ich wünschte, liebe GRÜNE, dass Sie uns damals beim Bayerischen Integrationsgesetz ein Stück weit unterstützt hätten;
denn genau da ist festgeschrieben, welchen menschlichen, fairen und gleichberechtigten Umgang wir auf der Basis unserer Werte erwarten.
Damit hätten Sie alle notwendigen Maßnahmen mit unterstützen können, die das Problem an der Wurzel packen. Durch Ihre permanent ablehnende Haltung haben Sie bewiesen, dass Ihre übertriebene Toleranz gegenüber multikultureller Vielfalt Sie dazu zwingt,
die Symptome zu behandeln, anstatt eine Problemlösung anzugehen.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der aktuell weiter vorangetriebene Ausbau von separaten Unterbringungsmöglichkeiten, die ressortübergreifende Arbeitsgruppe, die die Frage des Mehrbedarfs an Frauenhäusern zu klären hat, und die vielen flexiblen, einrichtungsbezogenen Konzepte zeigen, dass uns der Gewaltschutz der hier ankommenden Frauen und Kinder in jeder Hinsicht eine Selbstverständlichkeit ist. Bayern arbeitet hier vorbildlich präventiv. Dennoch kann niemand hier in diesem Saal, weder Sie noch wir noch der bayerische Innenminister mit 43.000 Polizisten, eine absolute, tausendprozentige Sicherheit herstellen und gewähren.
Glauben Sie es mir.
Ich würde sagen, es ist eigentlich alles gesagt.
Ich fürchte, jede weitere Ausführung würde eh nichts bringen.
Unsere Argumente gelten nichts. Sie haben Ihre Meinung.
Liebe Frau Gote, Sie haben heute einen Fall benannt, der überhaupt nicht Gegenstand dieses Antrags ist.
Ich bitte Sie! Wenn ich Sie kurz daran erinnern darf: Wer ist gegen die Obergrenze und für eine unbegrenzte Einreise?
Entschuldigen Sie bitte!
Uns geht es in der Tat um die Sicherheit. Hören Sie doch bitte auf! Andere Bundesländer
schreiben in allen Formen von uns ab, wenn es um die Sicherheit der Menschen in Bayern und auch um die Flüchtlinge geht, wenn sie über Mindeststandards und über Schutz reden.
Liebe Frau Präsidentin, es war mir ein Anliegen, heute zu versuchen, die neun Punkte des Antrags der GRÜNEN inhaltlich abzuarbeiten. Bayern hat das wirklich geschafft. Wir haben den größten Teil abgearbeitet.
Liebe Frau Kamm, Sie sprechen diesen einen dramatischen und tragischen Fall an. Das ist natürlich richtig.
Aber es gibt in der Kriminalstatistik Hinweise, dass es immer wieder auch außerhalb von Flüchtlingsunterkünften zu Übergriffen kommt.
Wir müssen uns dieser Aufgabe stellen. Es liegt hier ein Konzept vor.
Warum sind denn die ganzen separaten Unterbringungsmöglichkeiten da? Haben wir sie zum Spaß gebaut? – Ich habe vorhin versucht, es zu erklären,
und ich bin wirklich traurig.
Nein, traurig bin ich gar nicht. Ich bin enttäuscht, dass Sie immer wieder, egal, um welches Thema es sich hier im Hohen Haus handelt. – –
Sie schaffen es immer wieder, unsere Argumente nicht zählen zu lassen. Sie wollen nur Ihre Meinung gelten lassen. Alles andere interessiert Sie gar nicht. Ich kann mir vorstellen, dass es Ihnen schwerfällt zu akzeptieren, dass es in Bayern gut läuft.
– Das ist ein schlimmer Fall. Darüber brauchen wir überhaupt nicht diskutieren.
Aber dann sollten Sie den Antrag nicht in dieser Form stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der festen Überzeugung, in diesem Hohen Hause gibt es niemanden, der älteren Menschen nicht ein selbstbestimmtes Leben im hohen Alter ermöglichen möchte. Von den knapp 13 Millionen Einwohnern Bayerns sind bereits heute rund 2,4 Millionen über 65 Jahre alt, Tendenz steigend. Der Anteil älterer Menschen nimmt dabei schneller zu als jeder andere Bevölkerungsanteil. Mehr Lebenszeit heißt aber auch mehr Vielfalt in der Lebensgestaltung der Menschen. Das gilt erst recht, wenn man berücksichtigt, dass nur 14 % der über 65-Jährigen pflegebedürftig sind. Demnach können 86 % der Menschen ein selbstbestimmtes Leben im Alter führen.
Selbstbestimmt im eigenen Zuhause oder im altersgerechten Haus zu wohnen, ist für viele Menschen auch im Alter der zentrale Wunsch. Wohnen im Alter ist deshalb auch ein Schwerpunkt unserer Politik. Allein 2017 stehen dafür 1,9 Millionen Euro zur Verfügung. Dank der Förderung konnten bisher 15 generationenübergreifende Wohnprojekte und fünf Projekte "Wohnen für Hilfe" entstehen. Die Zahlen zeigen, dass das nicht reicht. Wir dürfen hier alle nicht nachlassen, dafür sprechen auch die Zahlen des demografischen Wandels. Unser gemeinsames Ziel ist es – und das haben wir im Sozialausschuss auch deutlich gemeinsam artikuliert –, noch mehr generationenübergreifende Wohnformen zu schaffen. Allerdings, und darauf hat auch die Vertreterin des Sozialministeriums im Sozialausschuss hingewiesen, die noch relativ geringe Zahl von generationenübergreifenden Wohnformen lässt sich nicht damit erklären, dass es hier zu wenig Fördermittel gibt. Das stimmt nicht. Das haben Sie auch gehört, Herr Fahn, Sie wollen es aber anscheinend einfach nicht glauben.
Die volle Fördersumme von 40.000 Euro für die förderfähigen Kosten, für Moderation und Ausstattungsgegenstände, wird nämlich oft gar nicht ausgeschöpft oder benötigt. Sie wird deshalb auch gar nicht ausgereicht. Der Durchschnitt liegt derzeit bei etwa 20.000 Euro, die pro Projekt abgerufen werden. Die
Initiatoren und die Investoren benötigen vielmehr umfassende Beratung und konkrete Unterstützung, beispielsweise bei der Umsetzung einer Idee. Die in Ihrem Antrag geforderte Erhöhung der Förderung von bisher 40.000 Euro auf künftig 100.000 Euro läuft deshalb völlig ins Leere. Es mangelt offenbar an Anträgen und Bedarf. Es gibt anscheinend zu wenig Anfragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, setzt das Konzept "Wohnen für Hilfe" auf das Prinzip der Gegenseitigkeit und bringt Menschen in verschiedenen Lebensphasen zusammen. Auf der einen Seite – wir haben es gehört – sind es junge Menschen im Studium oder in der Ausbildung, die sich häufig keine eigene Wohnung leisten können, ihre Arbeitskraft aber gerne zur Mietersparnis einsetzen wollen und können. Auf der anderen Seite haben wir ältere Menschen, die Unterstützung im Alltag suchen und nicht mehr alleine wohnen möchten. Bisher wurde das Konzept "Wohnen für Hilfe" in elf bayerischen Städten umgesetzt und etabliert, und zwar in Gauting, Starnberg, Erlangen, Fürstenfeldbruck, Bamberg, München, Freising, Landsberg am Lech, Würzburg, Aschaffenburg und Regenstauf. Lieber Herr Fahn, Sie haben gesagt, Sie streichen die Wörter "über 100.000 Einwohnern". Offenbar haben Sie also den Antrag modifiziert.
Es geht nämlich nicht um die Einwohnerzahl, sondern allein um die erhöhte Nachfrage junger Menschen nach günstigem Wohnraum. Schön, dass Sie unserer Argumentation hier folgen.
Auch bei den generationenübergreifenden Wohnformen fordern die FREIEN WÄHLER eine Anhebung. Sie fordern immer noch mehr Geld, ob man es braucht oder nicht.
Wir aber wollen hier ganz gezielt fördern und unterstützen. Nach Aussage des bayerischen Sozialministeriums ist der bisher verfügbare Betrag hierfür nicht ausgeschöpft worden; im Durchschnitt wurden 30.000 Euro pro Projekt abgerufen. Die Rückmeldungen aus dem Alltag, die Erfahrungswerte der Projektanten sind für mich entscheidend, und sie sind recht eindeutig: Die 40.000 Euro reichen in der Regel aus; die Mittel werden nicht ausgeschöpft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erhöhung der Zahl an generationen
übergreifenden Wohnformen wie dem Projekt "Wohnen für Hilfe" scheitert also nicht, wie die FREIEN WÄHLER in ihren Anträgen fälschlicherweise suggerieren, an einer zu geringen Förderung des Freistaats
mei, ganz ruhig, Herr Fahn! –, sondern daran, dass diese Wohnformen bei den rund 2,4 Millionen Menschen in Bayern, die älter als 65 Jahre sind, und auch bei den jungen Menschen nicht so bekannt sind. Da sind wir uns vielleicht einig.
Aber hier passiert sehr, sehr viel. Ich möchte einige Beispiele nennen. Das Sozialministerium bemüht sich hier um den Bekanntheitsgrad dieser Projekte; nehmen wir die Broschüre "Zu Hause daheim", Veranstaltungsreihen zum Wohnen im Alter, Bewerbung und Vorstellung der Seniorenarbeit in den Landkreisen. Die Fördermöglichkeiten werden in allen politischen Fachzeitschriften bekannt gemacht, natürlich auch im "Bayerischen Gemeindetag". Die fachliche Beratung möglicher Interessenten durch eine eigens geschaffene Koordinationsstelle wird im Übrigen mit noch mehr monetären Mitteln als bisher unterstützt. Schließlich fördern wir neue Ansätze finanziell, wie zum Beispiel "SeLA"; hier ist die Förderung von 40.000 auf 80.000 Euro verbessert worden.
Insgesamt kann man sagen, dass auch wir als Landtagsabgeordnete natürlich gefragt sind, um mit den Kommunen zu reden und um draußen in den Verbänden, in den Vereinigungen Werbung zu machen. Und da sollten wir – das haben wir im Ausschuss sehr deutlich mit Ihnen besprochen; ich weiß nicht, ob Sie es nicht hören wollten – dafür sorgen, dass junge Menschen und ältere Herrschaften genau wissen, auf welches Projekt sie zurückgreifen können. Wenn wir über selbstbestimmtes Leben im Alter reden, sollte man automatisch auch an generationenübergreifende Wohnformen oder an das Projekt "Wohnen für Hilfe" denken.
Ich glaube, wir sind uns einig: Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen. Dann wird auch die Zahl der Menschen steigen, die in solchen Wohnformen selbstbestimmt ihren Lebensabend verbringen können.
Sie haben vorhin noch alle Anträge ausgehöhlt und verändert, lieber Herr Fahn. Das zeigt, was übrig bleibt. Ihre Erkenntnis ist, dass wir generationenübergreifendes Wohnen weiter fördern müssen und sollen. Bei dieser Einstellung waren wir sowieso schon. Für uns reicht allein die Bekundung dieses Wollens für einen Antrag nicht aus. Deswegen lehnen wir Ihre Anträge natürlich ab.
Ach, darf ich noch einen Satz sagen?
Ja, aber erst, nachdem ich diesen Satz gesagt habe.
Sie haben das nämlich etwas falsch verstanden. Sie haben gesagt: Die Mitarbeiterin aus dem Sozialministerium fand Ihren Antrag inhaltlich ganz toll und richtig. Sie hat sich dabei aber auf die Projekte an sich bezogen, und sie hat die Protokolle auch dahin gehend geändert oder ändern lassen.
Das gehört einfach berichtigt; das kann man so nicht stehen lassen.
Herr Fahn, wenn Sie sagen, wir brauchen noch mehr Geld, dann stimmt das, wenn die Gelder vergriffen sind. Aber sie sind nicht vergriffen. Die Fördertöpfe sind nicht ausgereizt. Wenn das eintritt, können wir gerne noch einmal diskutieren.
Im Übrigen finde ich es echt enttäuschend: Vorhin hatten wir ein Vieraugengespräch. Sie haben mich auf das Projekt in Würzburg angesprochen und gesagt, sie hätten keine Fördermittel bekommen. Ich habe Sie dann gefragt, lieber Herr Fahn: Haben Sie denn einen konkreten Hinweis? Haben die Betreffenden denn wirklich einen Antrag in dieser Form gestellt? – Darauf haben Sie gesagt, Sie hätten das bisher noch gar nicht geprüft. Also, stellen Sie keine Behauptungen auf. – Meine Eltern haben mich gelehrt, gegenüber älteren Herrschaften respektvoll aufzutreten. Klären Sie das doch ab, und dann reden wir weiter!
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Jugendhilfekosten steht bei uns immer wieder auf der Agenda. Ich bedaure es sehr, dass es mir nicht gelun gen ist, uns im Ausschuss mit unseren Argumenten glaubwürdig darzustellen. Liebe Kolleginnen und Kol legen, wir halten daran fest, dass Ihre Forderung, sämtliche Kosten für Jugendhilfemaßnahmen auch für junge volljährige Flüchtlinge bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu erstatten, von uns auf keinen Fall übernommen werden kann. Wir halten die bis dato praktizierte Regelung, Jugendhilfemaßnahmen für junge Volljährige durch den Freistaat zu refinanzieren, für den richtigeren Weg.
Warum? – Das ist eigentlich ganz einfach. Erstens ist Jugendhilfe nach wie vor eine kommunale Aufgabe. Zweitens hat sie einen wichtigen Steuerungseffekt. Die Maßnahme trägt natürlich dazu bei, möglichst alle volljährigen Asylbewerber auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes gleich zu behandeln. Nach unserer Auffassung sollen die Jugendämter auch in Zukunft möglichst restriktiv bei der Hilfege währung für junge Volljährige verfahren.
Warum sollen sie so verfahren? – Junge Volljährige sind nun einmal keine Kinder oder Jugendlichen mehr, sondern junge Erwachsene, und daher sollten sie vorrangig über andere Instrumente bedient und unterstützt werden.
Solche Instrumente sind uns ausreichend zur Hand gegeben. Wir reden einmal von der Arbeitsmarktför derung unserer Wirtschaft. Die gesundheitliche Ver sorgung ist selbstverständlich. Wichtige Instrumente sind auch die Sprachförderung und vor allem die Wohnraumbeschaffung. Wir, die CSU, sind der Über zeugung, dass Jugendhilfe nicht zum Ausfallbürgen für diese Leistung werden darf, sondern dass sich die Jugendhilfe primär auf die Versorgung der Minderjäh rigen zu konzentrieren hat.
Die Realität zeigt uns bedauerlicherweise auch sehr deutlich, dass junge Volljährige nur deshalb in der Ju gendhilfe verharren, weil es gerade in städtischen Räumen keinen Wohnraum für eine Verselbstständi gung gibt. Wir setzen auf das Miteinander der ge nannten Akteure, nämlich Schule, Wirtschaft und Sprachförderung. Vor allem sollen die Flüchtlinge einen tollen Ausbildungsplatz bekommen. Das ist der Weg, den wir uns für diese jungen Menschen wün schen. Es gilt die Prämisse, diese jungen Leute für ein eigenständiges Leben fit zu machen, damit sie aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Nur so kann Integration gelingen. Genau das ist der richtige Ansatz und nicht der, wie es die Herr schaften der GRÜNEN gerne hätten, nämlich junge Volljährige pauschal bis zum 21. Lebensjahr über die Jugendhilfe zu alimentieren.
Deshalb stehen wir dazu, dass junge Volljährige auch in Zukunft grundsätzlich so schnell wie möglich den Weg aus der Jugendhilfe finden sollen, um ein selbst bestimmtes und selbstbewusstes Leben führen zu können. Wir zeigen den jungen Menschen auf, dass wir sie als Erwachsene ernst nehmen, dass sie bei uns Rechte, aber auch Pflichten haben. Das, was Sie fordern, ist keine bedarfsgerechte Jugendhilfe. Ihnen, liebe GRÜNE, geht es nur darum, noch mehr Geld freizugeben und Jugendhilfe nach dem Gießkannen prinzip für alle möglich zu machen, egal ob sie die Ju gendlichen brauchen oder nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir, die CSUFraktion, haben es natürlich genauso beobachtet und gesehen, dass es bei der Massenmigration im Jahr 2015 eine Vielzahl junger Menschen gab, die diese Unterstützung dringend ge braucht haben. Ebenso ist uns bewusst, dass es
dabei zu enormen Ausgaben gekommen ist. Genau aus diesem Grund hat am 1. Dezember 2016 ein Spit zengespräch stattgefunden. Dabei wurde ein für uns vorerst gutes Ergebnis erzielt. Der Freistaat beteiligt sich eben an den Kosten in den Jahren 2017 und 2018 und wird dafür eine Pauschale in Höhe von 112 Millionen Euro übernehmen.
In den Jahren 2017 und 2018 wird der Freistaat den Bezirken in Form von Pauschalen diese Jugendhilfe ermöglichen. Er übernimmt diese Kosten sogar rück wirkend ab dem 1. Juli 2016 bis zum 31. Dezem ber 2018. Natürlich sind diese Leistungen befristet, Frau Kollegin Kamm.
Lassen Sie mich doch erst einmal ausreden. – Diese Beträge entsprechen einer ambulanten Betreu ung. Ich halte sie für sehr ausgewogen und gerecht, weil man sich für Mitte 2017 eine Evaluierung vorge nommen hat. Ich finde, es ist berechtigt zu schauen, welchen tatsächlichen Bedarf diese Evaluierung zeigt. Dann kann man immer noch weitersehen. Entschei dend und wesentlich ist, dass der Freistaat Bayern den Bezirken zwar unter die Arme greift, aber die Be zirke nicht in der Jugendhilfe beschneidet.
In diesem Zusammenhang ist es mir ganz wichtig zu erwähnen, dass man bei dem Gespräch zwischen Vertretern des Freistaats Bayern und der Bezirke zu der Auffassung gekommen ist, dass gemeinsames Ziel sein und bleiben muss, dass die Leistungen der Jugendhilfe mit dem Erreichen der Volljährigkeit tat sächlich beendet sein sollten. Allerdings sind wir genau wie Sie, liebe Frau Kollegin, der Meinung, dass es im Einzelfall, wenn Jugendhilfebedarf gegeben ist, selbstverständlich eine weitere Unterstützung geben soll, eine ambulante Unterstützung oder eine Grund versorgung im Rahmen der Jugendsozialarbeit. Dies sollte bedarfsgerecht möglich sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass das Gespräch mit den kom munalen Spitzenverbänden durchaus eine Verständi gung gebracht hat. Das Ergebnis der anteiligen Kos tenübernahme sowie dieselben Meinungen bezüglich der Ausrichtung der Jugendhilfe für junge volljährige Flüchtlinge zeigen, dass sich Freistaat Bayern und Bezirke sehr positiv geeinigt haben. Ich weiß nicht, wieso Sie immer wieder in dieser Art, mit dieser Schärfe Forderungen erheben. Entscheidend ist doch, dass tatsächlich Gespräche stattgefunden haben und dass es zu einer Aussprache und Entscheidung ge
kommen ist. Die Evaluierung wollen wir doch bitte ab warten, um Klarheit über die Bedarfs und Fallzahlen zu haben. Wir von der CSU sehen die Hausaufgaben als gemacht an und werden den Antrag selbstver ständlich ablehnen.
Liebe Frau Kollegin Kamm, ich kann Sie durchaus verstehen, und ich habe Ihre Fragen auch sehr wohl verstanden. Aber gerade Sie von den GRÜNEN betonen doch immer wieder die Gleichberechtigung. Ich finde schon, dass den jungen Menschen diese Programme, die uns allen in den ver schiedensten Sparten offenstehen, Ansporn sein soll ten. Es besteht durchaus die Möglichkeit, in einer so zialpädagogisch begleiteten Wohnform zu leben; es ist doch alles möglich. Ich verstehe nicht, warum Sie immer über Skandale reden, die an den Haaren her beigezogen sind. Kein Mensch bricht doch letztend lich die Unterstützung der jungen Menschen ab. Ich stehe dazu: Es muss ein Miteinander sein; anders kann es nicht passieren, Frau Kollegin. Wenn alle – die Schulen, die Unternehmer draußen; wir haben wirklich tolle Unternehmer draußen, die Ausbildungs plätze zur Verfügung stellen – zusammenhalten, kann es gelingen. Das A und O muss es sein, den jungen Menschen diese Anreize zu geben. Wir haben sie ja; wir wollen, dass die jungen Menschen so schnell wie möglich aus der Jugendhilfe herauskommen und ein eigenständiges Leben führen. – Wir reden heute nicht einmal aneinander vorbei. Ich glaube aber, Sie wollen
mir einfach nicht glauben, dass alles gegeben ist und dass es durchaus gut läuft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN und die SPD haben in den formulierten Zielen der vorliegenden Anträge sehr eindeutige Worte gewählt. Diese möchten wir ausdrücklich unterstützen. Das sind die Gleichstellung an den bayerischen Hochschulen, die Verwirklichung und die Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft. Wer könnte gegen diese Ziele sein?
Wir teilen Ihre Ziele absolut. Wir gehen auch mit Ihnen mit. Allerdings haben wir eine andere Vorstellung davon, wie wir diesen Weg gehen und diese Ziele erreichen wollen. Die GRÜNEN und die SPD glauben nämlich, unseren Hochschulen ein sehr enges Korsett voller Vorschriften anlegen zu müssen. Ich möchte an dieser Stelle ein paar dieser Vorschriften nennen: Die Rede ist von festen Quoten in Hochschulräten und Berufungskommissionen, von neuen Stabsstellen im Ministerium, von Institutionalisierung von Dialogen, Leitfäden, Gleichstellungsplänen, Monitoring usw. Wir, die CSU, vertreten hier klar eine andere Philosophie. Wir wollen ein kollegiales Miteinander mit unseren Hochschulen pflegen. Wir wollen die Freiheit der Wissenschaft fördern und die Hochschulautonomie achten und respektieren.
Uns ist es wichtig, die mit den Hochschulen ausverhandelten Zielvereinbarungen auch in Zukunft im konstruktiven Miteinander festzulegen. Hier kristallisiert sich sehr deutlich der Unterschied zwischen Ihrem
und unserem politischen Denken und Handeln heraus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die GRÜNEN fordern in ihrem Antragspaket folgende Änderungen des Bayerischen Hochschulgesetzes:
Erstens. Sie fordern eine gesetzliche Frauenquote von 40 % in Berufungsausschüssen und Kommissionen.
Zweitens. Sie fordern eine fächergruppenbezogene Zielquote nach dem Vorbild des Hochschulgesetzes von Nordrhein-Westfalen. Ich möchte hier nur einen kleinen Schwenk machen. Diese Forderung ist verfassungsrechtlich sogar bedenklich.
Drittens. Sie fordern eine gesetzliche Verankerung der Mitgliedschaft der Frauenbeauftragten in den Hochschulleitungen. Demnach soll der Artikel 20 von einer Kann-Bestimmung in eine Soll-Bestimmung umgewandelt werden.
Das ist aber immer noch nicht genug. Die GRÜNEN fordern auch noch verbindliche Leitfäden für geschlechtergerechte Berufungsverfahren, und – der Wortschatz ist phänomenal – sie fordern zur aktiven Rekrutierung von Professorinnen auf. Ich finde, Sie gehen schon ein bisschen zu weit. Kurzum, die GRÜNEN wünschen sich, dass Frauenförderung nicht dynamisch von unten wächst, sondern von oben aufoktroyiert wird. Das wird von der Partei der GRÜNEN gefordert. Das kann ich fast nicht glauben.
Von den GRÜNEN, die in ihren frühen Jahren das Hohelied auf Graswurzelrevolution und einen Marsch durch die Institutionen gesungen haben! Aber das ist ganz egal.
Übrigens haben wir die betroffenen Hochschulverbünde gefragt, was sie von einer solchen Reform des Bayerischen Hochschulgesetzes halten würden.
Das Ergebnis war eindeutig. Die Hochschulverbünde Universität Bayern und Hochschule Bayern haben sich eindeutig gegen die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen ausgesprochen. Das ist ein sehr deutliches Signal. Das ist ein sehr deutliches Votum. Wir, die CSU, respektieren dieses Signal gerne und nehmen es auch ernst. Wir lehnen diese Anträge ab,
nicht nur, weil die Betroffenen dagegen sind, sondern auch, weil wir in diesem Bereich eine andere Denkweise und politische Auffassung haben. Genau deswegen lehnen wir die Anträge ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die fünf Anträge der SPD laufen darauf hinaus, die Hochschulen in ein engmaschiges Netz an Vorschriften zu zwängen. SPD und GRÜNEN ist es offenbar entgangen, dass die bayerischen Hochschulen schon jetzt positive Zahlen vorweisen. Natürlich kommen die Zahlen etwas zu langsam und vielleicht auch nicht ganz zufriedenstellend, aber die Zahlen gehen in eine positive Richtung.
Erstens. Der Frauenanteil konnte gesteigert werden, und zwar auf allen Qualifikationsebenen. Außerdem ist eine erfreuliche Dynamik zu verzeichnen. Im deutschlandweiten Vergleich haben wir in Bayern eine überproportionale Steigerung erreicht. Von 2005 bis 2014 hat sich der Frauenanteil in den Hochschulräten fast verdoppelt.
Zweitens. Der Anteil an Professorinnen hat sich von 1994 bis 2013 um 230,8 % gesteigert,
während die Steigerungsrate im Bund bei 184 % lag.
Machen Sie doch nicht immer polemische Zurufe.
Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Wir brauchen daher keine neuen Stabsstellen im Wissenschaftsministerium und keine allumfassende Gender-Mainstream-Strategie, wie sie die SPD gerne hätte.
Wir wollen weiterhin in engem und vertrauensvollem Dialog mit den Hochschulen Zielvereinbarungen treffen und die Hochschulen in der nächsten Runde gerne noch ein Stückchen mehr in die Pflicht nehmen. Wir wollen uns vielleicht auch noch mehr Rechenschaftsberichte geben lassen, um zu sehen, wie es hoffentlich weiterhin bergauf geht. Eines ist natürlich auch uns klar: Ich behaupte heute nicht, dass wir uns mit dem Erreichten zufriedengeben können und sollten. Aber wir sollten das, was wir bzw. was die Hochschulen erreicht haben, nicht einfach beiseiteschie
ben. Auch die positive Entwicklung muss gewertet werden.
Trotzdem werden wir selbstverständlich auch weiterhin aufmerksam den Gleichstellungsbericht studieren. Dieser wird im zweijährlichen Rhythmus vorgelegt. Wir, die CSU, widersprechen der SPD in diesem Punkt auch. Es soll nicht zu einem jährlichen Bericht kommen; denn Daten können nicht noch schneller erhoben werden. Man muss den Herrschaften auch Zeit lassen, sich zu entwickeln und zu evaluieren.
Ein jährlicher Bericht würde lediglich zu mehr Bürokratie und zu mehr Papier an den Hochschulen und in den Wissenschaftsverwaltungen führen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen auch in diesem Punkt keine Unterstützung gewähren.
Auch eine Zwangsverankerung der Frauenbeauftragten in den Hochschulleitungen lehnen wir entschieden ab. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Universitäten und unsere HAWs für sich selbst den besten und effizientesten Weg finden, um Frauen zu fördern. Das werden wir anhand der Zielvereinbarungen stets nachprüfen und sicherstellen. Auch hier gilt das Motto: Eines schickt sich nicht für alle. In Fächern, in denen trotz intensiver Bemühungen nur selten Frauen berufen werden können, zum Beispiel in den MINTFächern und in den ingenieurwissenschaftlichen Fächern, ist ein anderes Vorgehen als in den sprachwissenschaftlichen Fächern notwendig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch ein kurzes, ganz offenes Wort sagen. Wir alle wissen, dass es grundsätzlich in allen Bereichen sehr schwierig ist, die Motivation von Frauen zu wecken, für Spitzenpositionen zu kandidieren. Aber wir glauben auch, dass es auf keinen Fall die Motivation steigern kann, wenn man hier die Frauenquote einführt. Es ist immer so, und dabei bleibt es: Karriere wird auch aus Mut gemacht. Entsprechend wird die Entscheidung jeder einzelnen Frau ausfallen.
Genauso kann man Frauen an Hochschulen nicht durch Quoten dazu bringen, dass sie sich auf Stellen bewerben. Der einzig richtige Weg ist nach Auffassung von uns von der CSU-Fraktion, Frauen in Wissenschaft und Forschung die gleichen Chancen zu geben und bestehende Hindernisse abzubauen. Vor allem sollten wir den Hochschulen zutrauen, dass sie im Rahmen ihrer Autonomie jeweils die besten Lösungen finden, um mehr Frauen eine Karriere in Forschung und Wissenschaft zu ermöglichen. Dabei sind wir, wie die genannten Zahlen zeigen, zwar nicht auf einem sehr guten Weg, aber auf einem guten Weg. Wir sollten diesen Weg entschlossen weitergehen.
Neue Bürokratie, neue Vorschriften und Gesetzesänderungen lehnen wir daher entschieden ab. – Ich danke fürs Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der heutigen hochemotionalen Debatte möchte ich zunächst einmal einen herzlichen Dank an meine Kolleginnen und Kollegen im Hochschulausschuss aussprechen. Wir haben zum Artikel 8 durchaus fair und ausgewogen debattiert.
Das von der Staatsregierung eingebrachte Integrationsgesetz macht es möglich, dass sich die Universitäten und Hochschulen sehr gut an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe beteiligen können. Es gibt bereits sehr gut gelebte und bestens gelebte Beispiele. Hier ist die TU München zu nennen. Es gibt ein sehr gutes und großes Spektrum, wenn man die zahlreichen Veranstaltungen nimmt. Wir haben verschiedenste Kurse wie Sprachkurse und Orientierungsund Beratungsveranstaltungen, um den Neuankömmlingen Unterstützung zu gewähren. Somit können ihnen auch die Grundzüge des deutschen Bildungswesens nähergebracht werden. Damit verfolgen wir natürlich mehrere Ziele. Ich möchte hier drei davon nennen.
Erstens. Die Migrantinnen und Migranten können sich ein realistisches Bild von ihren Begabungen und Fähigkeiten machen.
Zweitens. Sie können abschätzen, inwieweit ein Hochschulstudium auf deutschem Niveau für sie tatsächlich infrage kommt.
Drittens. Sie müssen sich eine klare Vorstellung davon machen können, welche Voraussetzungen und Vorleistungen noch zu erfüllen sind, um sich für ein Studium anmelden zu können.
Die durch Artikel 8 ermöglichten Bildungsangebote setzen keine Immatrikulation voraus und führen auch nicht zu einer Berechtigung. Diese Bildungsangebote sind vielmehr für nichtimmatrikulierte Personen gedacht. Das ist besonders wichtig; denn durch die fehlende Immatrikulation wird jede Konkurrenzsituation zu den regulär eingeschriebenen Studierenden ausgeschlossen. Was bedeutet das? – Wir versuchen, gleiche Zugangsvoraussetzungen für alle zu schaffen. Die Angebote an den Hochschulen sollten ausschließlich als faktische Bildungshilfe konzipiert sein, um den Andrang auf die Allgemeinbildung bewältigen zu können. Sie sollten explizit nicht so konzipiert sein, dass ein Hochschulzugang oder ein allgemeiner Bildungsabschluss ermöglicht wird. Hierfür sollen auch weiterhin die Schulen zuständig bleiben, unabhängig davon, ob es einen Migranten oder einen Einheimischen betrifft. Es ist also nur fair, dass Migrantinnen und Migranten, die über keinen regulären Hochschulzugang
in Deutschland verfügen, diesen nur auf dem dafür vorgeschriebenen Weg über die allgemeinbildende Schule erwerben können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal ausdrücklich Danke sagen. Im Ausschuss haben wir diesen Artikel zwar kontrovers, aber auch sehr wohlwollend diskutiert.
Herr Pfaffmann, Sie waren, glaube ich, gar nicht dabei.
Wir, die CSU-Fraktion, stehen hinter diesem Artikel 8 "Hochschulen". Ich bitte um Zustimmung.
Liebe Kollegin Zacharias, vielen Dank für die Frage. Ich finde es gut, dass diese Frage kam. Ich habe vorhin natürlich versucht, etwas abzukürzen. Es ist schon auch eine Aufgabe des Bundes. Ich möchte darauf verweisen, dass der Freistaat Bayern auch Geld in die Hand genommen hat. Bereits im Jahr 2016 haben die bayerischen Hochschulen etwa 1,7 Millionen Euro erhalten. Natürlich ist das noch nicht die Summe, die wir uns vorstellen. Aber wir sollten auch in Zukunft gemeinsam daran arbeiten, die Hochschulen gut versorgen zu können. Insgesamt – und dazu stehen wir – ist es aber auch eine Aufgabe des Bundes. Der Bund wird für die nächsten drei, vier Jahre über 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das ist schon einmal eine sehr gute Perspektive. Darauf kann man mit Sicherheit gut aufbauen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin davon überzeugt, dass uns alle, die wir hier in diesem Hohen Haus arbeiten dürfen, ein gemeinsames persönliches Interesse verbindet, nämlich dass es allen Kindern und Jugendlichen in Bayern bestens geht und das Kindeswohl in allen Bereichen nicht gefährdet ist, son
dern geachtet und geschützt wird. Das gilt natürlich insbesondere für die Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger, die häufig traumatisiert und ohne Eltern oder Geschwister hier ankommen. Um diesen Kindern zu helfen, hat der Bund ein Gesetz erlassen, das zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beitragen soll.
Wir haben bei den Beratungen im Sozialausschuss darauf hingewiesen, dass bei einer Herkulesaufgabe wie der der vorläufigen Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen natürlich zuerst einmal die Strukturen zu schaffen sind. Genau auf Grundlage des im November verabschiedeten Bundesgesetzes haben die Jugendämter in Bayern in den vergangenen Monaten sehr gut gearbeitet und Strukturen aufgebaut, die jetzt sehr gut greifen und funktionieren.
Wie groß die Herausforderung tatsächlich war, zeigen die Zahlen. Während im Januar und Februar noch circa 117.000 Asylbewerber angekommen sind, waren es im März nur noch etwa 6.600 und im April rund 5.000 schutzsuchende Menschen. Ich erwähne das deshalb, weil die Zahlen bedeuten, dass somit auch eine deutlich geringere Zahl an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bei uns ankommt. Im März waren es 2.567 Jugendliche. Das bedeutet natürlich im Umkehrschluss, dass es zukünftig leichter sein wird, die unbegleiteten Minderjährigen zu betreuen, unterzubringen und vor allem auch auf die anderen Bundesländer zu verteilen und dort sofort zu beschulen, vorausgesetzt natürlich, die Zahlen bleiben auf dem niedrigen Niveau wie derzeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN suggeriert bedauerlicherweise und fälschlicherweise, dass Bayern bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bewusst eine Kindeswohlgefährdung zulässt. Das ist schlichtweg falsch, und das weisen wir zurück. Richtig ist vielmehr, dass das Bundesgesetz zur Unterbringung dieser jungen Menschen sehr gut greift. Bayern, das besonders stark belastet war, konnte aus seinen Erfahrungen heraus an seinem Entwurf mitarbeiten und mitbestimmen, sodass viele Fragen im Dialog mit dem Bund im Detail besprochen wurden.
Einer der wichtigsten Punkte ist, dass es Möglichkeiten der kurzfristigen Familienzusammenführung gibt. Das Jugendamt hat zu prüfen, wie sie jeweils so schnell wie möglich vollzogen werden können. Das passiert auch immer rascher und immer besser.
Natürlich hat es am Anfang in der ersten Phase der Bewältigung Schwierigkeiten gegeben. Das war alles nicht so einfach. Bei dem großen Andrang so vieler junger Menschen hatte man natürlich nicht sofort die Möglichkeit gehabt, bestmöglich zu arbeiten. Das ist jetzt aber bedeutend besser. Im Zuge der vorläufigen Inobhutnahme durch die Aufgriffsjugendämter lässt es sich derzeit sogar realistisch nachweisen, dass junge Menschen schon nach drei Wochen in eine bestmögliche Aufnahme der Jugendhilfe weitergeleitet werden.
Wenn wir im Sinne des Kindeswohls arbeiten wollen, ist dies nur möglich, wenn die Transit- und die Aufnahmekommune zusammenarbeiten. Das ist einfach das A und O. Gerade dann aber, finde ich, sollte man keine zeitlichen Begrenzungen schaffen. Eine Befristung auf zwei Wochen festzulegen, lehnen wir ab. Wir sind vielmehr der Meinung, dass man genau prüfen sollte. Deutlich hat hier die gründliche Prüfung Vorrang vor einer übereilten Verteilungsentscheidung.
Sehr gut finde ich, dass das Gesetz die verwandtschaftlichen und sozialen Bindungen bei der bundesweiten Verteilung der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Meine Fraktion und ich persönlich kommen aber mit einer Forderung in Ihrer Antragsbegründung, die ich gerne zitieren möchte, nicht zurecht. Sie schreiben:
Sinnvoll wäre hier allerdings zum einen, einen erweiterten Verwandtschaftsbegriff anzuwenden, und zum anderen, nicht nur soziale Beziehungen zu anderen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu berücksichtigen, sondern auch zu weiteren erwachsenen Personen, zu denen bereits eine persönliche Verbindung besteht.
Seien Sie mir nicht böse, das sehen wir sehr kritisch und finden wir sehr problematisch. Schon in vielen Fällen der verwandtschaftlichen Beziehungen ist es sehr schwierig, genau zu beurteilen, wie das Verhältnis tatsächlich ist, vor allem wenn es um Großfamilien geht und die Kinder die Verwandten noch nie im Leben gesehen haben.
Geschweige denn, dass wir jedem netten Onkel um die Ecke traumatisierte Kinder anvertrauen und einfach darauf hoffen, dass sich die Betreuung schon positiv auf das Kindeswohl auswirken wird. Nichts für ungut, aber so etwas kommt für uns nicht infrage.
Viel entscheidender ist, dass das Bundesgesetz sehr gut vorbereitet hat, dass die medizinische Versorgung klappt. Hierzu durchlaufen die Kinder und Jugendlichen in den vorläufigen Inobhutnahmen ein KurzScreening, und selbstverständlich werden vertiefte Untersuchungen zugelassen. Des Weiteren sind im Bundesgesetz die rechtlichen Anschlussmaßnahmen der Jugendhilfe verankert, wenn die Jugendlichen in Bayern bleiben. Hier ist ganz wichtig, dass alle Jugendlichen genau das gleiche Recht haben wie unsere einheimischen Jugendlichen. Das heißt, dass die vorhandenen Partizipations- und Beschwerdestrukturen für alle offenstehen und von allen genutzt werden können.
Ihrer Forderung nach einer unabhängigen Beschwerdestelle können wir leider nichts abgewinnen. Das wäre erneut schlichtweg eine Regelung, die die vorläufige Inobhutnahme nur weiter in die Länge ziehen würde.
Dies, zumal wir neben den Heimbeiräten und den Jugendämtern, die im Übrigen sehr gut verzahnt sind, ineinandergreifen und arbeiten, keine Parallelstrukturen aufbauen oder gewähren wollen. Aus unserer Sicht widerspricht diese Forderung sogar Ihrem Wunsch, die jungen Menschen so schnell wie möglich optimal auf andere Bundesländer zu verteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, alles in allem kann man sagen, dass sich Bayern mit all seinen Erfahrungen sehr gut in das Bundesgesetzgebungsverfahren eingebracht hat. Der Schutz des Kindeswohls ist in Bayern unter Berücksichtigung vor allem des Zeitfaktors, einer raschen Verteilung, der Familienzusammenführung, der medizinischen Versorgung, der rechtlichen Vertretung und der Beschwerdestellen optimal gegeben. Unser Ziel ist und bleibt schlichtweg, dass für alle unbegleiteten Kinder und Jugendlichen ein rasches Zur-Ruhe-Kommen, ein Geborgensein und ein vertrauensvoller Schutz gegeben sind. Dazu leisten unsere Jugendämter in Bayern einen hervorragenden Beitrag. Deshalb sehen wir als CSU-Fraktion überhaupt keinen Grund, einen völlig überholten Antrag der GRÜNEN zu unterstützen, geschweige denn, ihm Folge zu leisten.
Liebe Frau Kamm, ich bedauere sehr, Sie dürfen mir glauben, dass ich da sehr gut informiert bin. Das Berchtesgadener Land war eine der am stärksten mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen belasteten Regionen. Die Strukturen greifen momentan sehr gut. Das wissen Sie auch. Ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie jetzt Horrorszenarien aufbauen. Die Jugendämter bestätigen uns nämlich auch, dass es momentan wirklich sehr gut läuft. Die verbleibende Zeit wird auf zwei bis drei Wochen reduziert, und ich finde, diese Zeit müsste man schon haben, um zu schauen, wo die Kinder so untergebracht werden können, dass es für sie optimal ist.
Eines gefällt mir nicht, und das wurde auch im Ausschuss schon klargestellt. Unsere stellvertretende Vorsitzende, Frau Weikert, hat sehr deutlich gemacht, dass wir alle insgesamt Sorge haben. Die SPD hat dem Antrag im Ausschuss auch schon nicht recht gegeben, die FREIEN WÄHLER ebenso nicht. Da sollten Sie vielleicht auch überlegen, ob Sie hier das Richtige vertreten. Zum Teil überziehen Sie mit Ihren Forderungen sogar. Auf der einen Seite geht es Ihnen
um eine schnelle Verteilung, auf der anderen Seite suchen Sie nach Reglementierungen, wie man das Ganze noch verzögern kann. Da weiß ich gar nicht, was Sie sich für die Jugendlichen eigentlich wünschen.
Wenn Sie solche Anträge ins Plenum hochziehen, ist das doch das beste Zeichen dafür, dass die GRÜNEN leider nur sehr schlecht nachvollziehen, wie die Staatsregierung und der Freistaat Bayern tatsächlich arbeiten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte allen Ernstes, es wäre in diesem Hohen Haus uns allen bewusst, dass uns gerade erst seit dem massiven Anstieg der Flüchtlingszahlen im Sommer 2015 nur ein gemeinsames Handeln und ein fairer Lastenausgleich, also verteilt auf viele Schultern, dazu verhelfen können, diesen Herausforderungen auch in Zukunft gerecht zu werden.
Ich muss ein bisschen ausholen; denn es ist mir wichtig, dass die Zahlen noch einmal genannt werden: Der Freistaat Bayern – das steht wohl außer Frage – hat bereits enorme Haushaltsmittel bereitgestellt, um die Unterbringung, Versorgung, Bildung und Integration von Schutzsuchenden sicherzustellen. Im vergangenen Jahr waren dies 1,2 Milliarden Euro, heuer werden es voraussichtlich 3,3 Milliarden Euro sein, also das Dreifache. Ich finde die Situation natürlich erschreckend. Doch es ist unsere Herausforderung, aber auch unsere Verantwortung.
Bayern legt dabei natürlich ein großes Augenmerk gerade auf die jungen Flüchtlinge, die zu uns kommen. Als oberste Priorität gilt es, diesen Menschen Halt und
Perspektiven zu geben. Kaum ein Mittel ist dazu so gut geeignet wie die Bildung. Dass wir im Nachtragshaushalt 1.079 Lehrerstellen und 600 weitere Stellen für Lehrer im Angestelltenverhältnis bewilligt haben, dass wir die Zahl der Übergangsklassen erhöhen, dass wir die Zahl der Berufsintegrationsklassen von derzeit 450 auf 1.200 erhöhen und somit auch fast verdreifachen, ist – –
Ja, Frau Weikert, aber wir müssen ein bisschen ausholen. Sie zwingen mich regelrecht dazu, weil Sie gerne dazu neigen, eine Komponente herauszunehmen.
Uns ist es eben auch wichtig, das Gesamtpaket zu beleuchten.
Da wir hier über Integrationsprogramme reden: Auch hierfür stellen wir weiter alles Mögliche zur Verfügung. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Aber es klingt nach einer durchaus durchdachten Vielfalt, die wir hier für die jungen Menschen bereithalten. Natürlich versuchen wir nach bestmöglichen Kräften, Bildungs- und Integrationsmöglichkeiten zu schaffen.
Der Freistaat ist sich seiner Verantwortung bewusst – das habe ich bereits erwähnt –, sich vor allem um unbegleitete Minderjährige zu kümmern. Seit 1. November 2015 trägt der Freistaat daher auch die Kosten für alle unbegleiteten Minderjährigen. Damit übernimmt er auch das Kostenrisiko; das darf man nicht unterschätzen. Niemand von uns weiß, wie die Fallzahlen weiter steigen werden. Dies ist natürlich genau der Beweis – auch das muss man aussprechen –, dass der Freistaat die sieben bayerischen Bezirke in erheblichem Umfang unterstützt. Ich glaube, auch diese Zahl kann man nennen: 632 Millionen Euro sind es im laufenden Jahr. Das ist ein großer finanzieller Kraftakt.
Dass Bayern hier Großes leistet, ist Gott sei Dank manchmal auch in den Medien angekommen, vielleicht auch in denen, die uns sonst nicht wirklich unterstützend zur Seite stehen. Aber Jan Fleischhauer hat im "SPIEGEL" geschrieben: "Tatsächlich ist Bayern, was die Flüchtlingshilfe angeht, ein Vorbild in
Deutschland." Auch wenn unsere Zusammenarbeit im Ausschuss derzeit wirklich gut läuft und wir einen gemeinsamen Tenor haben, muss ich leider dazusagen, dass wir in Bayern von der SPD für die Flüchtlingshilfe nur wenig Unterstützung bekommen. Auch das gehört zur Wahrheit.
Neben einer permanenten Kritik von Ihnen und zahlreichen unnötigen Angriffen war von Ihnen oft leider keine Unterstützung zu erfahren.
Bitte, auch das gehört zur Wahrheit. Sonst sind wir immer auf der Seite der Zurückhaltenden.
Aber wenn wir in Bayern für die Betreuung und die Integration große Summen bereitgestellt haben, haben Sie immer noch mehr gefordert.
Ja, ich muss das leider sagen; es ist leider so. Nur beim bayerischen Betreuungsgeld kann es der SPD einfach nicht zu langsam gehen. Da blockieren Sie mit Mitteln und Tricks, wo Sie nur können, und schaden somit vielen bayerischen Familien. Ich möchte das einfach nur angesprochen haben.
70.000 Familien warten auf ihr Geld. Diese Familien können sich jetzt bei der SPD bedanken; denn sie werden eine geraume Wartezeit hinnehmen müssen. Aber wenn es um die Frage der Flüchtlingspolitik geht, haben Sie einen ganz anderen, klaren Weg.
Da ist Ihr oberstes Credo und Motto nämlich: fordern, fordern, fordern! Nach genau diesem Motto ist auch Ihr Dringlichkeitsantrag geschrieben. Sie versuchen auch, sämtliche Kosten für volljährige Minderjährige einzufahren. Diese Kosten soll der Freistaat tragen und erstatten.
Bis dato finde ich, dass es durch die praktizierte Maßnahme, Jugendhilfekosten für Volljährige nicht durch den Freistaat zu refinanzieren, einen wichtigen Steuerungseffekt gibt; denn dieser Steuerungseffekt trägt auch dazu bei, möglichst alle volljährigen Asylbewerber auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes gleichzubehandeln. Nach unserer Auffassung sollten die Jugendämter auch in Zukunft bei der Ge
währung von Hilfe für junge Volljährige möglichst restriktiv verfahren; denn junge Volljährige sind nun mal keine Jugendlichen mehr, sondern Erwachsene, und müssen vorrangig über andere Instrumente unterstützt werden. Das geht natürlich nur in einem sehr guten Zusammenspiel.
Ich finde, dass hier der Freistaat und unsere Staatsregierung vorbildlich arbeiten. Nur über eine Arbeitsmarkförderung ist es möglich, junge Menschen in Arbeit und Brot zu bringen, sie zu motivieren und ihr Selbstwertgefühl zu steigern. Das ist der beste Beschleuniger für eine gut gelingende Integration.
Erwähnen darf ich auch den Integrationspakt mit der bayerischen Wirtschaft und die Tatsache, dass bis zum Jahr 2016 20.000, bis zum Jahr 2019 60.000 Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikumsplätze geschaffen werden. Ich finde, das kann sich sehen lassen.
Das ist aus meiner Sicht der richtige Ansatz und der richtige Weg. Das Ziel darf auf keinen Fall sein, junge Volljährige weiter über die Jugendhilfe zu alimentieren. Deshalb sollten junge Volljährige auch in Zukunft grundsätzlich aus der Jugendhilfe herausgenommen werden; denn wir zeigen ihnen damit, dass sie junge Erwachsene sind und ihre Rechte und Pflichten haben.
Ich möchte dabei auch auf folgenden wesentlichen Punkt zu sprechen kommen: Derzeit ist leider festzustellen, dass Jugendhilfeleistungen für junge Volljährige teilweise nur deshalb übernommen werden, weil kein Wohnraum zur Verfügung steht. Das wissen wir. Ich glaube auch, dass der Freistaat sehr gut daran arbeitet – denken Sie nur an den Wohnungspakt Bayern. Ich meine, es versteht sich, dass die Jugendhilfe nicht Ausfallbürge für andere Bereiche sein darf, sondern Hilfe nur gemäß den gesetzlichen Zwecken geleistet werden kann.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind davon überzeugt, dass sich das bisher praktizierte Verfahren durchaus bewährt hat und der Freistaat seine Kommunen und seine Bezirke wie kein anderes Bundesland unterstützt. Ich meine auch, dass die Jugendhilfe primär in der Obhut und in der Verantwortung der Kommunen sein und auch von dort gesteuert werden soll; denn im Ganzen läuft dies natürlich sehr gut. Es ist wichtig, noch einmal auf das Gemeinsame zu pochen; denn wir werden diese Herausforderungen gemeinsam nur mit einer gerechten Lastenverteilung bewältigen können.
Wenn man das große Ganze betrachtet – und das muss man in diesem Fall –, gibt es keinen Grund,
dies zu ändern. Deshalb plädiert die CSU-Fraktion dafür, dass die Kostenerstattung der Jugendhilfe für junge Volljährige auch in Zukunft durch die Bezirke erfolgen soll.
Liebe Kollegin Gabi Schmidt, ich muss schon sagen, dass dies im Protokoll eben nicht so steht. Wir haben über ein ganz anderes Thema gesprochen. Wir sind damals davon ausgegangen, dass es – angeblich aus dem Finanzministerium – eine Pressemitteilung gegeben hat. Wir haben das nachprüfen lassen. Diese gab es gar nicht. Wir haben versucht, dies zu klären.
Ich glaube, dass wir uns alle einig sind, wenn es um junge Minderjährige geht. Der Prozess ist aber größer. Oberste Priorität ist, dass man jungen Menschen, die Erwachsene werden, auch ein Signal gibt. Den Kommunen steht offen, kleinere Häuser zu schaffen, dezentral unterzubringen und auch weiter eine Jugendhilfeleistung ambulant einzuholen. Das ist alles möglich. Man muss nicht immer alles komplett in die Obhut des Freistaats geben. Die Verantwortung für die Jugendhilfe liegt bei den Kommunen, und da soll sie auch bleiben.
Nein, natürlich nicht. Liebe Frau Kollegin Weikert, ich glaube, dass wir uns einig sind
nein, Moment, lassen Sie mich aussprechen –, dass es Einzelfälle gibt, in denen bestimmt eine gewisse andere Betreuung notwendig ist. Ich habe aber gerade genau die Einzelfallentscheidung genannt. Es ist der Kommune und auch der Jugendhilfe zu überlassen, in welchen Häusern man solche Jugendlichen unterbringt. Das ist doch alles schon vorhanden.
Ich kann nur wiederholen, was ich vorhin gesagt habe. Wir sind sehr gut aufgestellt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Möglichkeit, Jugendliche, die volljährig werden, weiterhin zu betreuen, ist ein sehr gutes Instrument. Das ist alles schon vorhanden. Hinsichtlich der Kosten – das habe ich schon ausgeführt – geht es schon um eine sehr gerechte Lastenverteilung. Wir können nicht sagen, dass dies alles in der Verantwortung der Kommunen und der Bezirke liegt, dann aber der Freistaat alles übernehmen soll. Ich glaube, die Kommunalfreundlichkeit drückt sich in den Zahlen aus. Ich führe meinen Landrat aus Traunstein an, der heute Vormittag bei mir war. Er hat die Situation sehr gut beschrieben. Er steht in dieser Frage voll hinter uns. Es geht auch darum, wie die Jugendämter arbeiten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wahl des richtigen Berufes oder Studienfaches ist, wie wir uns alle sicher noch erinnern können, eine der mit Abstand schwierigsten Entscheidungen für unser Leben. Daher beschäftigt genau das junge Menschen immer sehr. Das gilt erst recht, wenn das gewählte Lieblingsfach einer Zulassungsbeschränkung unterliegt, weil es leider so beliebt ist, dass es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze gibt. Bestes Beispiel ist die Medizin. Die Frage, nach welchen Kriterien der Staat oder die Hochschulen die für ein bestimmtes Studium am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber auswählen sollen, wurde bereits in der Vergangenheit immer wieder diskutiert. Das zeigt ein Blick ins Internet zu den verschiedensten Lösungsansätzen ganz klar.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf präsentieren die FREIEN WÄHLER einen weiteren Lösungsansatz für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Bedeutung der Abiturnote in Relation zu anderen Auswahlkriterien abzuschwächen. Dazu muss man wissen, dass eines der wichtigsten Ziele der Reform des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes und des Staatsvertrages aus den Jahren 2008 und 2009 die Stärkung des Auswahlrechts der Hochschulen war, um von der damals praktizierten, aber schwer kritisierten reinen Vergabe nach Noten wegzukommen.
Deshalb werden seit damals die Studienplätze zulassungsbeschränkter Studiengänge zu lediglich 20 % rein nach der Abiturnote vergeben – das ist jetzt noch so – und zu 20 % nach der Wartezeitquote, aber zu 60 % durch die von den Hochschulen festgelegten Auswahlverfahren vergeben.
In dieses Auswahlverfahren können folgende vier Auswahlkriterien einfließen: erstens, die Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die über die fachspezifische Eignung besonderen Aufschluss geben. Auch hier ist also der Abiturdurchschnitt nicht zwingend anzurechnen. Zweitens kann das Ergebnis eines fachspezifischen Studienfähigkeitstestes einfließen, drittens das Ergebnis eines von der Hochschule durchgeführten Auswahlgesprächs und viertens eine für das Studium relevante Berufsausbildung, praktische und außerschulische Tätigkeiten und Qualifikationen. Das ist ganz wichtig. Ich finde das ein wunderbares Beispiel für die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems, das Chancengerechtigkeit ganz klar ermöglicht.
Wir von der CSU begrüßen genau diese berufliche Komponente beim Auswahlverfahren ausdrücklich. In diesem Zusammenhang darf ich daran erinnern, dass wir es waren, die für Meister und für diejenigen, die eine gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung bestanden oder eine Fachschule bzw. Fachakademie absolviert haben, den allgemeinen Hochschulzugang ermöglicht haben.
Wir sind daher der Auffassung, dass die Hochschulen bereits mit den genannten vier Auswahlkriterien ein wirksames Instrument zur Hand haben, um die für ein Studium am besten geeigneten Studentinnen und Studenten auszuwählen. Der Spielraum ist hier klar gegeben. Er muss von den Hochschulen optimal genutzt werden. Allerdings – das ist uns sehr wichtig – muss auch in diesen hochschuleigenen Auswahlverfahren der Abiturnote eine überwiegende Bedeutung beigemessen werden. Warum? - Für den Staat und für die Hochschulen handelt es sich um eine Entscheidung, die vor den Gerichten standhalten muss. Darauf hat mein Kollege Bernd Kränzle in der letzten Plenardebatte zu Recht ausführlich hingewiesen; denn viele abgelehnte Bewerber beschreiten den Klageweg, sodass vor den Verwaltungsgerichten eine Fülle von Verfahren anhängig ist. Wir haben daher berechtigterweise erhebliche Zweifel daran, dass die Regelung im Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER vor den Gerichten Bestand haben würde.
Zu diesen juristischen Bedenken kommt von unserer Seite hinzu, dass die Abiturnote nach allen Erfahrungen in der Vergangenheit ein besonders aussagekräftiger Prognosefaktor für den Studienerfolg ist. Das sollte man auf keinen Fall abwerten.
Ich darf auch darauf hinweisen, dass der Freistaat Bayern große Anstrengungen unternimmt, um angesichts der steigenden Studierendenzahl eine ausreichende Zahl an Studienplätzen zu schaffen. Die Bayerische Staatsregierung hat in den letzten Jahren an den bayerischen Hochschulen rund 50.000 zusätzliche Studienplätze eingerichtet, etwa 3.800 neue Stellen geschaffen und praktisch an allen Standorten Baumaßnahmen realisiert, um den Absolventinnen und Absolventen beste Chancen für ihre berufliche Karriere und somit für ihr Leben zu bieten.
Wir sind deshalb der Auffassung, dass sich das bisherige Auswahlverfahren in Bayern perfekt bewährt hat. Dieses Auswahlverfahren leistet genau das, was wir uns davon erwarten, nämlich hervorragenden und geeigneten Studentinnen und Studenten den Weg aufzuzeigen. Wir sehen daher überhaupt keinen Grund, bewährte Verfahren zugunsten eines auch juristisch
fragwürdigen neuen Verfahrens zu ändern. Wir lehnen deshalb diesen Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Bayern leben derzeit über eine Million Menschen mit schweren Behinderungen. Zu ihnen zählt man aktuell knapp 14.500 blinde Menschen und circa 7.000 Menschen, deren Augenlicht schwer beschädigt ist und die mit diesem Leid umgehen müssen.
In den beiden eingereichten Gesetzentwürfen der GRÜNEN und der SPD wird eine Ausweitung der Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen gefordert. Mir erscheint es sehr wichtig, zunächst einige bedeutsame Fakten zum Thema Blindengeld zu erläutern; denn in beiden Gesetzentwürfen wurde unserer Auffassung nach eine Forderung des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes einfach eins zu eins übernommen, ohne dass dabei, wie es unerlässlich ist, die Gesamtsituation berücksichtigt wurde.
Gestatten Sie mir, dass ich kurz auf die Rahmenbedingungen der bayerischen Behindertenpolitik eingehe, wie sie der Haushalt des Sozialministeriums vorgibt. Wie Ihnen bekannt, wurde dieser in den vergangenen Jahren deutlich und sehr stark erhöht. So wurde im Nachtragshaushalt 2010 erstmals die Schallmauer von 2,5 Milliarden Euro durchbrochen, bereits 2012 die Schallmauer von 3 Milliarden Euro. Nun stellen wir im neuen Doppelhaushalt jährlich rund 4,4 Milliarden Euro für die Aufgaben des Sozialministeriums zur Verfügung. Das ist, wie ich finde, eine enorme Summe.
Selbstverständlich legen wir bei all den Aufgaben auf diesem Gebiet ein ganz besonderes Augenmerk auf unsere Mitmenschen mit Behinderung. Um ihnen das Leben Schritt für Schritt weiter zu erleichtern, haben
wir uns das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2023 die komplette Barrierefreiheit im öffentlichen Ram zu sichern. Auch hierfür müssen wir die Weichen stellen und die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen.
Nach aktueller Rechtslage in Bayern bilden blinde Menschen die einzige Gruppe von Menschen mit Behinderung, die erstens altersunabhängig das Blindengeld von derzeit 544 Euro monatlich erhalten und denen als einziger Gruppe der Behinderten diese Sozialleistung ohne Berücksichtigung ihres Einkommens und Vermögens gewährt wird. Zur Realität gehört auch, dass das in Bayern ausgezahlte Blindengeld in Höhe von derzeit 544 Euro monatlich – ich weiß, das hören Sie nicht gerne – der höchste Blindengeldbetrag aller Bundesländer ist.
Gesetzt den Fall, dass diese Ausnahmeregelung auf die rund 7.000 Sehbehinderten in Bayern erweitert werden würde, führte dies zu einer Beanspruchung von 12,4 Millionen Euro zusätzlich in der Kostenrechnung auf der Basis unserer Daten. Sobald wir dieser Forderung nachgeben, könnten auch andere Behindertengruppen Forderungen nach einkommens- und vermögensunabhängigen Landesleistungen erheben. Das wäre völlig nachvollziehbar und berechtigt. Diese Gruppen könnten somit Folgeforderungen auslösen, die letztlich derzeit unerfüllbar sind.
Zum finanziellen Aspekt kommt hinzu, dass derzeit auf Bundesebene über die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes beraten wird. Dieses ist insofern aus unserer Sicht sehr wichtig, weil das Blindengeld, eine der Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung, eine nach dem Sozialgesetzbuch XII vorgelagerte Leistung des Landes ist. Dabei soll es teilweise zu einer Neuordnung der Eingliederungshilfe kommen. Diese Eingliederungshilfeleistungen wären künftig auch ein Bestandteil des sogenannten Bundesteilhabegesetzes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir von der CSU sind der Auffassung, dass wir die mit diesem Gesetz verbundenen Änderungen in der Ausgestaltung der behindertenpolitischen Leistungen abwarten sollten, da der Bund beispielsweise auch Änderungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung vornehmen könnte.
Ohne den demnächst anstehenden weiteren Beratungen im Sozialausschuss vorgreifen zu wollen, kann ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, versichern, dass auch die CSU-Landtagsfraktion dieses Thema auf der politischen Agenda hat. Auch wir wollen dieser Gruppe von Menschen mit Behinderung die bestmögliche Unterstützung und Förderung zukommen lassen. Doch wir sollten alle im Hinterkopf behalten, dass wir
in Bayern in den vergangenen Jahren enorme Steigerungsraten beim Haushalt des Sozialministeriums zu verzeichnen hatten. Obwohl wir derzeit so viel Geld für Soziales ausgeben wie noch nie, ist es leider auch hier trotzdem nicht immer möglich, auch nicht in diesem Doppelhaushalt, alles Wünschenswerte und Dringende zu finanzieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ich bin mir sicher, wir werden dieses sehr sensible Thema im Sozialausschuss mit Ihnen gemeinsam und wohlwollend diskutieren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Liebe Frau Celina, ich bin mir sicher, dass die CSU-Fraktion das, was sie versprochen hat, einhalten wird und die benannten begleitenden Maßnahmen unseres Vorgehens auch in Zukunft durchführen wird. Vorhin mussten wir uns den Vorwurf des fiskalischen Verschiebens anhören. So ist es nun einmal: Es liegt nicht am Wollen, sondern am Können.