Josef Zellmeier
Appearances
Last Statements
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Auf Antrag aller drei im Parlament vertretenen Fraktionen hat der Landtag am 10. Mai 2005 beschlossen, eine Enquete-Kommission einzusetzen, die sich mit den Lebenslagen junger Menschen beschäftigt. Die Kommission hat am 5. Juli 2005 ihre Arbeit aufgenommen. Wir waren mit dem heutigen Tag also genau drei Jahre und zwölf Tage tätig.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz treffen wir eine wichtige Entscheidung im Vollzug der Föderalismusreform. Ich bedauere auch wie meine Vorredner, dass diese Entscheidung in der Öffentlichkeit zu wenig Aufmerksamkeit findet. Die Föderalismusreform sieht eine sehr sinnvolle Regelung vor. Die Länder können jetzt ihr Praxiswissen in Gesetzesform gießen und in eigener Zuständigkeit entscheiden, wie der Strafvollzug in Bayern aussehen soll. Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung beweist eindeutig, dass in Bayern nicht der Wettlauf mit anderen Ländern um den primitivsten und billigsten Strafvollzug begonnen hat. Vielmehr werden die bewährten Standards weiterentwickelt. Fehler werden allerdings auch korrigiert, neue Akzente werden gesetzt.
Bereits in der Vergangenheit hat der Freistaat Bayern viel Geld in einen modernen Strafvollzug investiert. Ich nenne nur den Zuwachs an Haftplätzen.
In den letzten 15 Jahren sind 1580 Haftplätze zusätzlich geschaffen worden. Frau Stahl, Sie schütteln den Kopf.
Jedes Jahr sind im Durchschnitt 100 neue Haftplätze dazugekommen.
Natürlich war die Zunahme der Zahl der Gefangenen noch höher. Auch wenn wir Investitionsbedarf haben, heißt das noch nicht, dass wir diese Maßnahmen übertreiben müssen. Alles geschieht mit Maß und Ziel.
Wir haben auch die Zahl der Bediensteten im Justizvollzug bis zum heurigen Jahr von 4100 auf nahezu 5000 erhöht. Ein weiterer Ausbau ist vorgesehen.
Frau Stahl, pro Jahr kostet der Strafvollzug den Bürger und Steuerzahler nahezu 300 Millionen Euro. Die Kosten sind auch jedes Jahr deutlich angestiegen. Das dürfen wir nicht verschweigen.
Natürlich ist uns die Resozialisierung der Gefangenen ein wichtiges Anliegen. Sie dient auch dem Schutz der Bürger. Deshalb ist die Berufsausbildung in Bayern ein Schwerpunkt im Justizvollzug. Ein Großteil der Erwachsenen und noch mehr Jugendliche im Strafvollzug haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. In Bayerns Vollzug kann man viele Berufe erlernen. 889 Ausbildungsplätze sind vorhanden. Man kann den qualifizierenden Hauptschulabschluss und den Realschulabschluss nachholen.
Auch die Sozialtherapie wurde in der Vergangenheit ausgebaut. Allein die Betreuung drogenabhängiger Strafgefangener kostet uns jährlich eineinhalb Millionen Euro. Sie sehen, dass der Strafvollzug, für den wir bisher nur administrativ zuständig waren, in Bayern schon bisher in den besten Händen war. Das werden wir mit dem neuen Bayerischen Strafvollzugsgesetz in bewährter Weise fortführen und ausbauen.
Der Gesetzentwurf ist aus der Praxis für die Praxis und kommt ohne jede überflüssige Sozialromantik aus. Der Gesetzentwurf sieht auch zu Recht ein Kombigesetz vor. Das entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Ein Kombigesetz ist auch gesetzesökonomisch.
Die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs: Die Sozialtherapie wird erneut ausgeweitet. Der Schutz der Allgemeinheit steht bei uns im Gesetzestext an erster Stelle. Frau Stahl, er steht zu Recht an erster Stelle. Wir wollen damit nicht die Gleichrangigkeit zwischen Schutz der Allgemeinheit und Resozialisierung aufheben, sondern wir wollen deutlich machen, dass bei uns der Bürger, der auf Schutz angewiesen ist, politisch gesehen an erster Stelle steht. Natürlich werden wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhalten und die Resozialisierung in gleicher Weise gewährleisten. Der Gesetzentwurf enthält aber eine politische Aussage, die für uns ganz eindeutig ist.
Wir wollen auch den Missbrauch bekämpfen. Wir brauchen den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug. Ein Großteil der Gefangenen ist leider Gottes nicht geeignet für den offenen Vollzug. Der offene Vollzug bietet viele Missbrauchsmöglichkeiten. Das gilt auch für die Lebensmittelpakete. Wir schaffen sie nicht deswegen ab, weil wir es den Strafgefangenen nicht gönnen, dass ihnen die Ehefrau oder der Ehemann eine Packung Chips oder Ähnliches schickt. Wir lehnen die Lebensmittelpakete ab, weil immer wieder Drogen eingeschmuggelt werden. Deshalb gibt es dafür neue Regelungen.
„Fördern und Fordern“ heißt für uns das Motto, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition. Ohne Forderungen an die Gefangenen ist das Fördern nicht ausreichend. Deshalb gibt es auch im Jugendstrafvollzug Disziplinarmaßnahmen bis hin zum Arrest. Der Schusswaffengebrauch als Ultima ratio ist auch im Jugendstrafvollzug vorgesehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun komme ich zu den beiden Gesetzentwürfen von SPD und GRÜNEN. Ich fange mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN an; denn der ist am besten dafür geeignet, aufzuzeigen, wie weltfremd die GRÜNEN sind und wie wenig praktische Erfahrungen sie auf diesem Gebiet haben. Er übernimmt viele schlechte Vorbilder und ist eher ein Zeichen von blühender Phantasie als von ernsthafter Beschäftigung mit der Materie. Zuerst spricht der Gesetzentwurf von der Resozialisierung. Der Schutz der Allgemeinheit wird nur noch nachrangig genannt. Das darf nicht sein. Der Bürger hat Anspruch darauf zu wissen, dass im Parlament zuerst an seine Sicherheit und an seinen Schutz gedacht wird. Dass die Resozialisierung dabei ein wichtiger und gleichrangiger Teil ist, steht fest. Sie steht aber nicht alleine, wie Sie es darstellen.
Wir ändern es, weil wir es besser können, Frau Stahl. Sie wissen genau, dass das Bundesgesetz aus Zeiten der SPD/FDP-Koalition der Siebzigerjahre stammt. Damals hatten wir nicht mit zu entscheiden. Für die GRÜNEN ist der Schutz der Täter offensichtlich leider immer noch wichtiger als der Schutz der Opfer. Das müssen wir unseren Bürgern ganz klar und deutlich sagen.
Die Bürger müssen wissen, was sie tun, wenn sie an der Wahlurne ihre Stimme abgeben.
Ich sehe schon, ich habe in ein Wespennest gestochen. Es trifft Sie schon hart, wenn man die Wahrheit sagt und darstellt, dass Sie für die Täter offensichtlich mehr übrig haben als für die Opfer.
Das glaube nicht nur ich, das glaubt die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Das ist auch gut so, weil es den Tatsachen entspricht.
Ich möchte noch ein Beispiel nennen. Die Forderung, dass den Strafgefangenen in ihrer eigenen Sprache die Modalitäten des Vollzugs dargebracht werden sollen, kann bei über hundert verschiedenen Nationen nicht erfüllt werden. Das kann weder organisiert noch bezahlt werden.
Das alles beweist, wie wenig Sie an der Praxis dran sind. Auch die Tatsache, dass die Sozialtherapie Gefangenen ermöglicht wird, die nicht dafür geeignet sind, zeigt, dass hier etwas schiefläuft. Damit tun Sie nämlich auch den anderen Gefangenen, die therapiewillig und -fähig sind, keinen Gefallen. Wenn jemand in der Therapie ist, der dafür nicht geeignet ist, vergiftet er das Klima und schadet damit den anderen therapiewilligen Gefangenen.
Für die GRÜNEN und auch für die SPD ist der offene Vollzug der Regelvollzug. Dafür ist gerade im Jugendstrafvollzug die große Mehrheit der Gefangenen nicht geeignet. Das müssten Sie eigentlich wissen. Die Drogenproblematik, die Verwahrlosung und die Gewaltbereitschaft, all das weist darauf hin, dass die Jugendlichen nicht in der Lage sind, im offenen Vollzug untergebracht zu werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sängerknaben landen selten in der JVA.
Wenn wir Sängerknaben in der JVA hätten, könnten wir den offenen Vollzug häufiger zulassen. Leider Gottes ist das jedoch nicht möglich. Das Gleiche gilt für den Wohngruppenvollzug.
Ein weiterer Punkt. Frau Kollegin Stahl, Sie haben im Rechtsausschuss vier Monate Sonderurlaub für jugendliche Strafgefangene gefordert. Wissen Sie, wie lange ein durchschnittlicher Strafgefangener im Durchschnitt sitzt? Neun bis zehn Monate sitzt ein jugendlicher Strafgefangener im Durchschnitt ein. Sie wollen ihm vier Monate Hafturlaub geben.
Ich weiß, dass Sie Sympathie fürs Car-Sharing haben. Es kann aber nicht sein, dass wir ein Knast-Sharing oder eine Teilzeitverbüßung einführen.
Der Strafvollzug – auch bei Jugendlichen – ist etwas anderes als das betreute Wohnen.
Im Entwurf der GRÜNEN ist auch das Tragen der eigenen Kleidung vorgesehen. Wir lehnen das kategorisch ab. Damit würden wir einen Mehrklassen-Vollzug erreichen, in dem einige Gefangene, die es sich leisten können, Markenkleidung tragen würden und die anderen Gefangenen die offizielle Kleidung der Anstalt tragen müssten.
Dadurch würden auch Erpressungsversuche möglich, weil Gefangene an Markenkleidung kommen wollen. In der Schule gibt es solche Erpressungsversuche, wie Sie bei Gefangenen vorkommen, nicht.
Nun zur freien Arztwahl, die im Entwurf der GRÜNEN gefordert wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt sogar Normalbürger, die keine freie Arztwahl haben. Sie wollen sie Inhaftierten ermöglichen. Lieber Herr Kollege Dr. Dürr, ich bin schon dankbar, dass Sie nicht die freie Chefarztwahl in Ihrem Entwurf vorgesehen haben. Das wäre der Gipfel gewesen.
Auch die Selbstverwaltung im Jugendstrafvollzug ist abzulehnen. Sie verwechseln das wohl mit der Schülermitverwaltung. Da funktioniert das. Im Strafvollzug funktioniert das leider nicht. Das Waffenverbot im Jugendstrafvollzug ist natürlich völlig daneben. Sie wissen nicht einmal, dass in den Haftanstalten in der Regel keine Waffen getragen werden. Die Waffen müssen aber für den Ernstfall greifbar sein, auch im Jugendstrafvollzug.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Gesetzentwurf der SPD fällt mir nicht so viel ein. Er ist deutlich besser als der Gesetzentwurf der GRÜNEN, aber bei Weitem nicht so gut wie der Gesetzentwurf der Staatsregierung. Deshalb möchte ich ihn nicht näher kommentieren. Auffallend ist aber – hier geht die SPD weiter als die GRÜNEN –, dass der Schutz der Allgemeinheit nur als weitere Aufgabe genannt wird, als ob er nicht so wichtig wäre. Das allein weist darauf hin, dass dieser Gesetzentwurf ebenfalls ungeeignet ist.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich allen Bediensteten des bayerischen Strafvollzugs, aber auch allen, die sich ehrenamtlich engagieren, ganz herzlich danken. Das ist eine harte Arbeit mit Schichtdienst und dem Umgang mit einer schwierigen Klientel. Ein herzliches Dankeschön und Vergeltsgott allen Bediensteten für den großartigen Dienst, den sie in unseren Haftanstalten leisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung in der Fassung des Rechtsaus
schusses zuzustimmen und die Gesetzentwürfe der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! 1992 hat Bayern als einziges Bundesland die kostenlose Möglichkeit eingeführt, Betreuungsverfügungen beim zuständigen Vormundschaftsgericht zu hinterlegen. 2003 wurde dies auf die Vorsorgevollmachten ausgeweitet. Diese dezentrale Lösung war notwendig, weil es keine zentrale Hinterlegung oder Registrierung gab. Hauptproblem war aber auch gerade diese dezentrale Lösung, denn durch diese ist nicht gewährleistet, dass im Fall des Falles Betreuungsvollmachten auch gefunden werden. Als Beispiele nenne ich den Aufenthalt in einem anderen Bundesland oder den Umzug. Es bestand keine zentrale Abfragemöglichkeit.
Deshalb ist die zentrale Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, die jetzt besteht, die bessere und sinnvollere Lösung. Deswegen werden wir die bisherige Hinterlegungsmöglichkeit aufheben.
Ich denke, diese zentrale Registrierung ist ein großer Vorteil. Es kostet zwar zwischen 8 und 18 Euro, aber damit wird gewährleistet, dass deutschlandweit gefunden wird, was einmal aufgeschrieben wurde. Doppelgleisigkeit verursacht Verwaltungsaufwand und wird durch ein Vorgehen ersetzt, das bürgerfreundlicher und besser ist. Ich bitte deshalb, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich unserem Vorsitzenden für die souveräne Leitung der Ausschusssitzungen ganz herzlich danken.
Humorvoll hat er so manche Dinge, die von uns, der Mehrheit, viel Geduld erfordert haben, ausgeglichen; ich denke dabei nur an die sich ständig wiederholenden und an die suggestiven Fragen, die die Opposition mit nur einem Ziel immer wieder gestellt hat,
nämlich etwas nachzuweisen, was bei keiner Zeugenaussage deutlich geworden ist. Ich kann mich nur darüber wundern, dass wir vonseiten der CSU das immer wieder toleriert haben.
Herr Pfaffmann, Sie lachen zu Recht; denn Ihre Befragungen hatten nur einen Sinn, nämlich den Zeugen etwas in den Mund zu legen. Das ist uns mehr als einmal aufgefallen. Wir haben dies sehr oft hingenommen, um uns den Vorwurf der Behinderung zu ersparen. Leider Gottes haben Sie ihn zu Unrecht erhoben.
Herr Kollege Obermeier hat vorher gesagt, der Minderheitenbericht gleiche einer Märchenstunde. Das kann ich nur bestätigen.
Herr Pfaffmann, Sie sagen, das Interesse der Bevölkerung an Aufklärung stehe im Vordergrund. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Leider Gottes leidet das Ansehen von Untersuchungsausschüssen darunter, dass Sie versuchen, parteipolitisches Kapital daraus zu schlagen. Das ist der wahre Grund Ihres Verhaltens.
Die bedauerlichen und natürlich zu verurteilenden Vorfälle bei den Wahlen in München sind von uns durchaus entsprechend gewürdigt worden.
Frau Radermacher, wir haben es durchaus kritisch gewürdigt. Doch dort, wo es keine Beweise gibt, kann auch ein Ausschuss keine Beweise fi nden.
Der Vorsitzende hat vorher bei seiner Rede gesagt, wie oft Sie in Ihrem Minderheitenbericht Vermutungen gebrauchen; ich möchte es wiederholen: Man fi ndet 42-mal die Formulierungen „offenbar“, „es ist zu schließen“, „man kann davon ausgehen“, „es kann nicht ausgeschlossen werden“, „es ist vorstellbar“. Was ist eine Vermutung für ein Bericht?
Jetzt fehlt in Ihrem Bericht nur noch eines: Jede traditionelle Märchenstunde beginnt mit „Es war einmal …“.
Natürlich müssen wir uns im Untersuchungsausschuss an Fakten und an das halten, was objektiv nachweisbar ist. Deshalb ist unser Bericht fachlich richtig, er wird auch die Mehrheit dieses Hauses fi nden.
Die wesentlichen Vorwürfe, die gegen Staatsministerin Hohlmeier erhoben worden sind, sind eben nicht nachgewiesen worden. Ich verstehe, dass Sie dies schmerzt. Aber Gott sei Dank sind die Vorwürfe, die Sie gegen ein CSU-System erheben, nicht zutreffend. Dass es in einer großen Partei einzelne Vorfälle geben kann, ist natürlich richtig.
Wenn Sie so viele Mitglieder und Ortsverbände hätten wie wir, könnten Sie vielleicht auch nicht jeden einzelnen im Griff haben. Das ist nun einmal so.
Bei den paar Orts- und Kreisverbänden, die Sie haben, ist dieses Problem weitgehend nicht gegeben. Das ist doch überschaubar.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf die Aussage von Maximilian Junker eingehen, auf die Sie sich weitgehend stützen. Hier sieht man, wie sehr sich gerade dieser Zeuge widersprochen hat. Bei dem angeblichen Telefonat zwischen Haedke und Monika Hohlmeier, das er mitgehört haben soll, bestätigt er mehrfach, dass einmal der Lautsprecher an war, dass er zeitweise an war oder, dass er nur die Aussagen von Herrn Haedke gehört hat. Er widerspricht sich hier also dreimal. Auch bei der Frage, ob sich die Gesprächspartner duzten, hat er sich widersprochen. Glaubhaft ist das nach unserer Meinung sicherlich nicht.
Das gilt natürlich genauso und umso mehr für den Vorwurf, dass Ministerpräsident Stoiber Bescheid gewusst hätte. Hierfür gibt es nicht das geringste Anzeichen. Die Aussage „Hund seid’s scho“, wenn sie überhaupt gefallen ist, auf die Wahlmanipulation in München-Perlach zu beziehen, dafür braucht man viel Phantasie. Diese Phantasie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, haben Sie reichlich bewiesen. Im Sinne des heutigen unsinnigen Donnerstags könnte man sagen, in Ihren Reihen gibt es viele Märchenprinzen und Märchenprinzessinnen.
Nachdem wir heute den „Unsinnigen Donnerstag“ haben, möchte ich Ihren Bericht auch humorvoll nehmen
und darauf hinweisen, dass wir durchaus Verständnis dafür haben, dass Sie zur Erheiterung des Hohen Hauses beitragen wollen. Trotzdem werden wir heute den Mehrheitsbericht so beschließen, weil er der richtige und einzig korrekte ist.
Zum Schluss meiner Ausführungen noch ein Hinweis, Herr Pfaffmann: Ihre Aussage, dass Sie bereit sind, zur Wahrheitsfi ndung auch die Grenzen des rechtlich Zulässigen zu überschreiten, hat mich sehr bedenklich gestimmt. Wir werden Sie daran erinnern, wenn Sie bei anderer Gelegenheit wieder den Rechtsstaat bemühen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Schwerpunkte des Justizetats und unsere Bewertung dazu gebe, möchte ich ein paar Dinge anschneiden, die aus meiner Sicht elementar und wichtig sind. Sie sind wichtig für ein effektives und gut funktionierendes Justizsystem für den Wirtschaftsstandort Deutschland in einer globalisierten Welt.
Die Justiz ist natürlich für die Menschen da. Sie ist aber auch ein wichtiger Standortfaktor. Wir reden bei der Diskussion über den Standort Deutschland über die Höhe der Löhne, über die Höhe der Abgaben und der Steuern sowie über die Bürokratie. Wir reden aber nie darüber, dass ein funktionierendes Justizsystem wesentliche Voraussetzung für die Entfaltung von Bürgern und Unternehmen ist. Ich glaube, das sollten wir immer wieder betonen; denn nur ein funktionierendes Rechtssystem bietet den Menschen faire Chancen, sich zu entfalten. Das Eigentum und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger müssen deshalb geschützt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Rechtsausschuss, wir waren erst kürzlich in Mexiko und haben dort mit den bayerischen Wirtschaftsvertretern gesprochen. Herr Kollege Schindler, Sie wissen vielleicht noch, dass ein bayerischer Wirtschaftsvertreter kurz nach seiner Ankunft in Mexiko überfallen und ausgeraubt wurde, und zwar nicht von Kriminellen, sondern von uniformierten Polizisten. Er hat gesagt, dass bis heute in dieser Sache nichts passiert sei.
Sie sehen daran, wie wichtig es ist, dass gerade Unternehmer und Wirtschaftsvertreter wissen, dass die Justiz funktioniert und zum Beispiel der Diebstahl von Firmeneigentum bestraft oder der Erwerb von Firmengrundstücken möglichst zügig durchgeführt wird. Wichtig ist auch, dass die Korruption bekämpft wird, wie das in Bayern der Fall ist.
Ein effektives Rechtssystem setzt die notwendigen Rahmenbedingungen, damit sich Unternehmen ansiedeln, damit sie gedeihen und damit die Bürger in Sicherheit und Freiheit arbeiten und leben können. Unser über
Jahrzehnte erprobtes Rechtssystem hat international einen hervorragenden Ruf. Nicht von ungefähr war das deutsche Recht schon oft ein wichtiger Exportartikel. Es wurde nach der Wende in so manchem Staat Ost- und Mitteleuropas und auch in asiatischen Staaten übernommen. Ich denke zum Beispiel an Bulgarien, wo der Freistaat Bayern die Rechtsentwicklung hin zur EU betreut.
Zahlreiche internationale Rankings zeigen, dass Deutschland im Bereich der Rechtssicherheit ganz weit vorn liegt. In einem Ranking des „International Institute for Management Development“ aus dem Jahre 2004 belegt Deutschland bei der Rechtssicherheit von Personen und Eigentum weltweit den vierten Platz. Vor uns liegen nur noch Finnland, die Schweiz und Österreich.
Mit Sicherheit. In Bayern haben wir sie bereits eingeholt. Anfang Januar hat die Heritage Foundation ihren berühmten Index of Economic Freedom veröffentlicht. Deutschland wird dort bezüglich der Finanzen und Steuern mit dem äußerst mittelmäßigen Wert von 3,5 bewertet. Beim Eigentum hingegen erzielen wir eine glatte Eins. Eigentum ist in Deutschland bestens gesichert. Die Verträge sind sicher, so die Experten aus Washington. Sowohl die Justiz als auch die Verwaltung arbeiten höchst professionell. Das Gerichtssystem ist dezentralisiert, spezialisiert und äußerst zuverlässig.
Kolleginnen und Kollegen, Deutschland kann sich beim Thema Rechtssicherheit weltweit sehen lassen. Innerhalb Deutschlands – wen würde es wundern – belegt Bayern den ersten Platz im Qualitätswettbewerb. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 1,2 Monate bei der Staatsanwaltschaft und drei Monate bei den Amtsgerichten in Strafsachen. Das ist ein bundesweiter Rekord. Zivilverfahren werden von Amtsgerichten durchschnittlich in 3,8 und bei Landgerichten in 6 Monaten erledigt. Das ist ebenfalls ein bundesweiter Spitzenwert.
Gleichzeitig steht die Belastung der bayerischen Richter bundesweit an erster Stelle. Das wissen wir. Auch die bayerischen Staatsanwälte sind bundesweit gesehen überdurchschnittlich belastet. Hier besteht sicherlich in den nächsten Jahren Handlungsbedarf. Wir können aber nicht alles auf einmal machen; denn auch der ausgeglichene Haushalt ist ein wichtiges Ziel, dem sich alle unterordnen müssen. Nicht nur die Menge, sondern auch die Qualität der Arbeit stellen zunehmend höhere Anforderungen. Das grenzüberschreitende Gefl echt der organisierten Kriminalität erfordert einen anderen Arbeitseinsatz als zum Beispiel ein Ladendiebstahl. Der Schadenersatzprozess eines geprellten Aktienkäufers stellt natürlich höhere Anforderungen als die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs.
Spezialkammern, wie sie etwa am Landgericht München I eingerichtet wurden, garantieren höchste Qualität und größtmögliche Schnelligkeit, auch bei schwierigsten Rechtsmaterien. Die hohe fachliche Qualifi kation der bayerischen Richter und Staatsanwälte wird überall geachtet und geschätzt, gerade auch in den Kreisen
der Unternehmer. Kurzum: Zu Bayerns Attraktivität als Wirtschaftsstandort trägt auch die erstklassig arbeitende Justiz bei.
Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus, ich freue mich, dass die bereinigten Gesamtausgaben des Einzelplans 04 für den Geschäftsbereich des Justizministeriums gegenüber dem Vorjahr um 51 Millionen Euro angestiegen sind. Das sind 3,1 % im Haushaltsjahr 2007. Weitere 25 Millionen Euro kommen im Jahr 2008 hinzu. Dies unterstreicht, dass die Bayerische Staatsregierung der nachhaltigen Sicherung der hohen Qualität des bayerischen Justizwesens höchste Bedeutung einräumt.
Gleichzeitig – darüber freue ich mich – steigen die Einnahmen im Justizhaushalt. Aufgrund der hohen Ausgabensteigerungen wird die Einnahmedeckungsquote leicht auf rund 48 % absinken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem hat der Justizetat die höchste Einnahmedeckungsquote, den höchsten selbstverdienten Kostendeckungsbeitrag, ausgenommen natürlich die Finanzverwaltung und das Wirtschaftsministerium, wo entweder durch Steuern oder Zuschüsse des Bundes oder der EU sehr hohe Einnahmen zu verzeichnen sind. Wir ruhen uns aber nicht auf unseren Erfolgen aus. Wir investieren in die Justiz im Rahmen des Programms „Investieren in Bayerns Zukunft“. So sind im Einzelplan 04 in beiden Jahren für die Erstausstattung der Justizvollzugsanstalten Landshut und München zusammen insgesamt rund 7 Millionen Euro zusätzlich veranschlagt.
Herr Kollege Schindler, auch beim Stellenplan tut sich etwas. Sie haben gesagt, dies sei zu wenig. Ich denke aber, wir unternehmen einen wichtigen Schritt. Mit den 50 neuen Stellen der Besoldungsgruppe R 1 kann ein Teil des Fehlbestandes ausgeglichen werden. Wesentlich sind auch die Hebungen. Es wird 57 gegenfi nanzierte – also kostenneutrale – Hebungen geben sowie zusätzlich 27 bis 28 Beförderungen durch das Hebungsprogramm „Verwaltung 21“.
Außerdem wird die Staatsregierung unter dem Stichwort „Innere Sicherheit“ ein Hebungsprogramm in Höhe von insgesamt 300 000 Euro in den kommenden beiden Jahren aufl egen. Ich denke, das darf man nicht verachten. Natürlich ist auch die Justiz für eine schlanke Verwaltung wesentlich. Auch hier müssen Stellen abgebaut werden, wo dies irgendwo vertretbar ist. So werden auch bei der Justiz rund 60 Stellen eingespart. Weitgehend ausgespart bleibt davon der höhere Dienst, weil wir dort bereits deutlich abgebaut haben. Vorher wurde bereits die Zahl von 76 Stellen genannt.
Ich möchte jetzt noch auf den Justizvollzug zu sprechen kommen. Für die Inbetriebnahme der neuen JVA Landshut, für die neue Frauenabteilung und für die Jugendarrestanstalt in München – beides PPP-Projekte – konnten insgesamt 64 neue kostenwirksame Stellen ausgebracht werden. Zudem konnten im Bereich des Jugendtherapiezentrums der JVA Neuburg-Herrenwörth 14 dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse gesichert werden.
Vom bereits erwähnten Hebungskonzept „Innere Sicherheit“ wird der Justizvollzug erheblich profi tieren; denn
rund die Hälfte der beantragten 655 Stellenhebungen wird in diesem Bereich realisiert werden können. Dies bedeutet Kosten von 900 000 Euro. Das ist keine Kleinigkeit. Natürlich leistet auch der Justizvollzug einen Sparbeitrag; denn hier werden acht Stellen eingespart.
Nun zum Sachhaushalt: Ich kann Ihnen mitteilen, dass für den Betrieb der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Doppelhaushalt, verglichen mit dem Sollnachtrag 2006, insgesamt 2,2 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen. Bei den Auslagen in Rechtssachen ist aufgrund der Entwicklung eine Erhöhung im Jahr 2007 um 13,9 Millionen auf insgesamt 255 Millionen und im Jahr 2008 um weitere 7 Millionen erforderlich. Seit dem Jahr 2005 sind die Vergütungen für Betreuer mittelloser Mündel deutlich angestiegen, und zwar um rund 20 Millionen auf 78,3 Millionen. Ich möchte anmerken, dass die eingeführte Pauschalierung ab 01.07.2005 leider zu keinem Rückgang der Betreuerkosten geführt hat.
Im Hochbau haben wir eine Entwicklung, wie wir sie auf vielen anderen Feldern kennen. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel müssen immer mehr für Sanierungen verwendet werden. Neubaumaßnahmen sind nur noch eingeschränkt möglich. Deshalb ist es besonderes erfreulich, dass auf diesem Sektor die Mittel für das Jahr 2007 um 2,1 Millionen Euro auf 20,1 Millionen Euro angehoben werden können und auch im Jahr 2008 steigen werden.
Beim Justizvollzug wird das Budget um knapp 5,7 Millionen – das sind 11,5 % – erhöht. Die Budgeterhöhung im Jahr 2008 beträgt, wenn man sie hinzunimmt, insgesamt 12,4 % – eine wesentliche Steigerung. Dies ist vor allem auf die zwei neuen Anstalten zurückzuführen, nämlich Landshut und die Frauenabteilung sowie der Jugendarrest der JVA München, die ausgestattet werden müssen.
Die Erhöhung des allgemeinen Bauunterhalts beträgt immerhin 12,6 %; das sind 900 000 Euro. Damit können wir dem Verfall der Bausubstanz Einhalt gebieten, die natürlich durch die hohen Gefangenzahlen und das Alter der Gebäude sehr beansprucht ist. Auch bei den kleinen Baumaßnahmen der Arbeitsbetriebe haben wir eine Steigerung um 54 %; das sind 700 000 Euro. Beim Hochbau ergeben sich gegenüber dem Jahr 2006 Erhöhungen von 2 Millionen. Die Mittel werden etwa zur Hälfte für Neubauvorhaben – vor allem für die JVA Landshut –, im Übrigen für Sanierungen eingesetzt. Die Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und für Erweiterungen werden fortgesetzt.
Ich möchte auch die JVA Straubing erwähnen, in der eine Versorgungszentrale saniert und neu errichtet wird – insgesamt 18 Millionen Euro, wovon im Doppelhaushalt 7 Millionen Euro zum Tragen kommen. Auch in anderen Bereichen wird Public Private Partnership weiterhin fortgesetzt. Dies ist wichtig, um die Zahl der Plätze in den JVAen zu erhöhen. Das könnten wir nicht ohne private Finanzierungen. Hinzu kommt ein neues Projekt, nämlich Augsburg/Gablingen mit insgesamt 600 neuen Haftplätzen. So können wir erstmals auch Erfahrungen mit Privatfi nanzierungen bei großen Justizvollzugsanstalten
sammeln. Der Mangel an Haftplätzen wird damit erheblich reduziert.
Mir ist es ein besonderes Anliegen, am Ende meiner Ausführungen allen Angehörigen der bayerischen Justizverwaltung besonders zu danken. Mein Dank gilt natürlich auch der Rechtsanwaltschaft, den Notaren und unserer bayerischen Polizei. Besonders danken möchte ich auch allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die bei der Justiz ehrenamtlich mitarbeiten. Das ist kein Nachteil, wie es Frau Stahl gesagt hat, sondern ein großer Vorteil.
Im Bayerischen Landtag möchte ich besonders den Mitgliedern des Verfassungs- und Rechtsausschusses sowie den Mitgliedern des Haushaltsausschusses mit seinem Vorsitzenden Manfred Ach und meinem Mitberichterstatter Dr. Helmut Müller danken. Besonders danke ich auch unserer Justizministerin, dir liebe Beate, für deine besondere Arbeit. Du setzt die Prioritäten völlig richtig, und zwar beim Opferschutz und nicht beim Täterschutz.
Genau, das ist einen Applaus wert.
Dein juristischer Sachverstand, dein Organisationstalent und vor allem dein Charme tragen wesentlich dazu bei, unserem Justizsystem neue Impulse zu geben.
Zum Schluss meiner Ausführungen will ich noch eine Neuerung erwähnen, die deutlich macht, wie wichtig uns eine funktionierende Justiz ist, und zwar die zusätzlichen freien Tage für den Ausgleich der Schichtarbeit. Wir sind immer bestrebt, die Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst gut zu gestalten. Das Können und das Engagement unserer Vollzugsbediensteten im Besonderen ist für uns äußerst wichtig. Ich freue mich deshalb, dass für unsere Polizei- und Justizbeamten eine Erhöhung der freien Tage zum Zwecke des Freizeitausgleichs möglich ist. Der mögliche Zusatzurlaub wird um zwei Tage erhöht. Das ist deshalb wichtig, weil Schichtdienstleistende gesundheitlich und familiär besonders belastet sind. Immerhin sind fast die Hälfte unserer Polizeibeamten, nämlich 17 000 von 36 000, Schichtdienstleistende, im Justizvollzug sind es 2800 von 5000 – das entspricht fast 60 % der Mitarbeiter.
Ich glaube, wir setzen hiermit Maßstäbe und machen deutlich, dass wir diese Belastung honorieren und schrittweise Verbesserungen einführen. Die großen organisatorischen und fi nanziellen Anstrengungen müssen wir immer wieder nach außen darstellen. Gerade was das Finanzielle anbelangt, setzten wir mit dem Doppelhaushalt 2007/2008 Maßstäbe. Die von der Opposition in ihren Anträgen geforderten weiteren Mittel würden den Rahmen des Haushalts sprengen und im Wesentlichen nicht die Verbesserungen erzielen, die wir für wichtig erachten. Die CSU wird deshalb die Anträge der Opposition ablehnen. Lediglich beim Bauunterhalt der Justizvollzugsanstalten – wir haben das beantragt und in der Fraktion beschlossen – soll eine Erhöhung des Ansatzes um 200.000 Euro jährlich erfolgen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum Entwurf des Justizhaushalts für die Jahre 2007 und 2008 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, die den Änderungsantrag der CSU beinhaltet.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist die CSU immer für dezentrale Lösungen. Bei der Änderung des AGGVG bietet sich
aber eine zentrale Lösung an; sie hat große Vorteile. Die bundesweite Hinterlegung der Betreuungsverfügungen und der Vorsorgevollmachten ist ein großer Vorteil für die Bürger; denn dadurch kann man jederzeit bei Umzug oder auch bei Unfällen – das sollte man bedenken – feststellen, ob eine Verfügung hinterlegt ist. Gerade wenn in einem anderen Bundesland ein Unfall passiert und man plötzlich in einem außerbayerischen Krankenhaus landet, was Gott verhüten möge, besteht die Möglichkeit, darauf zurückzugreifen; denn die Vorsorgeverfügung enthält möglicherweise auch die Patientenverfügung. Das bietet große Vorteile.
Natürlich gibt es einen kleinen Nachteil, nämlich die Kosten von maximal 18,50 Euro. Ich glaube aber, dieser Zugriff ist es wert. Der Bürger kann nun wirklich sicher sein: Wenn er etwas hinterlegt, wird es auch gefunden. Das ist dann nicht wie bisher bei irgendeinem Amtsgericht hinterlegt, worüber es keine Daten gibt. Ich habe mich im Ministerium erkundigt. Man weiß sehr genau, wie viele Betreuungsverfügungen im Bund vorhanden sind: mittlerweile sind es über 400 000. Es gibt aber keine Zahlen aus Bayern, weil diese Verfügungen dort dezentral hinterlegt sind.
Dennoch möchte ich betonen, dass Bayern Vorreiter war. Bereits 1992 wurde die Hinterlegung von Betreuungsverfügungen ermöglicht, als einziges Bundesland noch dazu kostenfrei. 2003 kamen die Vorsorgevollmachten hinzu, die jetzt auch Patientenverfügungen mit umfassen können. Das alles beweist, dass Bayern fortschrittlich war. Wir sind dies auch, wenn wir die Zuständigkeit hierfür der Bundesnotarkammer übergeben, weil es sinnvoll ist, dort die Verfügungen für ganz Deutschland zentral zu hinterlegen. Deshalb wird die CSU-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir halten es für wert, dass der Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet wird.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, ich kann es kurz machen.
Die wesentlichen Punkte sind bereits ausgeführt. Die Bevölkerungsentwicklung ist entscheidend dafür, dass Mittelfranken einen Stimmkreis verliert. Ich denke, im Sinne der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichgewichtigkeit der einzelnen Wählerstimmen ist es notwendig, dass diese Änderung geschieht, wenn es auch sicherlich manchem nicht gefällt, dass Oberbayern dadurch noch stärker wird. Aber es ist nun einmal so, dass hier das Bevölkerungswachstum am stärksten ist.
Im Übrigen sind wir auch damit einverstanden, dass Landkreise in einem Stimmkreis zusammengelassen werden, dass also auch die fünf genannten Gemeinden herüberkommen. Damit ist das Anliegen der SPD aufgenommen worden.
Im Übrigen enthält der Gesetzentwurf nur einige Korrekturen, wie die Absenkung des Wahlalters, die ja eine Folge der Verfassungsänderung ist, und auch das Wahlaufstellungsverfahren für die Wahlkreisliste. Das alles sind nur noch Klarstellungen. Insofern können wir, um das Ganze heute zu verkürzen, es dabei belassen. Wir sind uns im Wesentlichen einig.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Eine äußerst eigenwillige Interpretation des Begriffs Demokratie betreibt derzeit die rot-grüne Bundesregierung. Egal, was das Volk will, egal, was Bundestag und Bundesrat beschlossen haben, die Bundesregierung macht, was sie will, und dies unter Missachtung der geltenden gesetzlichen Regelungen oder durch Anwendung von Vollzugsdefiziten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bundeskanzler Schröder und Außenminister Fischer haben uns ein gutes Beispiel dafür geliefert. Die Entscheidung zum Waffenembargo gegen China soll ohne den Bundestag erfolgen. Ein weiteres Beispiel: die Visa-Affäre. Sie alle kennen diese Beispiele mehr als gut; denn Ihre Kollegen waren darin involviert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN, es ist Ihnen natürlich unangenehm, wenn ich auf diese Dinge eingehe. Das verstehe ich auch; denn damit machen Sie im Moment die größten Schlagzeilen, und zwar negative Schlagzeilen.
Ich denke, wir sollten wieder zur Sache kommen. Sie wissen, Außenminister Fischer – –
Ich verstehe Ihre Aufregung. An Ihrer Stelle würde ich mich auch aufregen, wenn mein Aushängeschild bei der Bundesregierung derartige Dinge gemacht hätte.
Entgegen dem Willen des Volkes, meine Damen und Herren, entgegen den Gesetzen und den europäischen Vereinbarungen, entgegen allem, was in diesem Rechtsstaat üblich ist, wurde die internationale Kriminalität gefördert, und gleichzeitig wurden rechtstreue Staatsdiener mundtot gemacht. Das muss man einmal sagen.
Im Vergleich zu dieser Thematik ist das Anliegen unseres Dringlichkeitsantrages auf den ersten Blick direkt harmlos. Nicht wahr, Herr Maget?
Es geht nicht um Hunderttausende von unrechtmäßig ausgestellten Visa für Schleuser und andere Kriminelle, hier geht es nur um 50 000 zu Unrecht eingebürgerte Türken. Ist denn das so schlimm, werden Sie fragen? – Ich sage ja, denn hier geht es nicht nur um die Frage der
Staatsangehörigkeit, sondern um die damit verbundenen demokratischen Rechte und um das Wahlrecht. Die Bundesregierung missachtet ganz offensichtlich den Willen der Bevölkerung. Diesen Willen haben Sie alle 1999 bei der Unterschriftenaktion gespürt, als die Bevölkerung massenhaft gegen das Vorhaben demonstriert hat, die doppelte Staatsbürgerschaft einzuführen. Nachdem damals ein tragbarer Kompromiss gefunden wurde, wird jetzt der Vollzug nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Auch ich weiß, dass die 50 000 türkischstämmigen deutschen Bürger uns nicht namentlich bekannt sind. Deshalb wollen wir mit unserem Antrag die Bundesregierung auffordern, hier endlich zu handeln.
Es gibt ein Informationsabkommen aus dem Jahr 1964 zu Fragen der Staatsangehörigkeit. Dieses Abkommen wurde von der Türkei mittlerweile ratifiziert. Die Bundesregierung aber hat keinen Schritt in diese Richtung unternommen, in den ersten Jahrzehnten sicherlich zu Recht; denn bis zum Jahr 2000 hatten wir eine andere gesetzliche Grundlage. Bis dahin haben türkische Bürger, die Deutsche wurden und die nach Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit wieder eingebürgert wurden, die deutsche Staatsbürgerschaft nicht automatisch verloren. Es gab deshalb keinen dringenden Bedarf. Außerdem war die Türkei gerade in den Sechziger- und in den Siebzigerjahren wegen der Menschenrechtslage als unsicherer Staat eingestuft. Deshalb bestand bis zum Jahr 1999 kein Handlungsbedarf.
Aber mittlerweile, seit fünf Jahren, haben wir diesen Bedarf. Deshalb fordern wir ganz energisch, hier tätig zu werden und zu ratifizieren. Wir brauchen diese Regelung, um einen Missbrauch des Wahlrechts zu verhindern; denn Sie wissen, nach § 25 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist mittlerweile der Verlust der Staatsangehörigkeit automatisch mit der Wiederannahme der türkischen Staatsangehörigkeit verbunden. Das heißt, viele Tausende aus dem Ausland stammende Mitbürger haben zu Unrecht in Deutschland gewählt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass diese aus dem Ausland stammenden Mitbürger zu 80 % SPD oder GRÜNE gewählt haben, ist für Sie vielleicht ein Vorteil, aber richtiger wird es im Sinne des demokratischen Gedankens dadurch auch nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die neue Rechtslage, die Sie mit beschlossen haben, erfordert schnelles Handeln. Wir wollen, dass der Wille der Bevölkerung zum Ausdruck kommt. Der Wille der Bevölkerung ist in dieser Frage eindeutig. Deshalb werden wir entgegen aller rot-grünen, einseitigen Ideologie diesen Willen der Bevölkerung immer wieder einfordern. Das tun wir jetzt. Ich bitte gerade Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN, das Ihren Vertretern in der Bundespolitik zu sagen: Hier ist größter Handlungsbedarf!
Ich weiß es – Gott sei Dank! – nur aus Büchern, weil wir keine Ideologie haben. Die ist ja bei Ihnen sehr gut aufgehoben!
Machen Sie hier keine ähnlichen Fehler wie in der VisaAffäre! Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt zu handeln. Sie soll nicht länger wegschauen, sondern tätig werden. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp drei Wochen, am 26. April 2004, wurde in Straubing die Erweiterung der forensischen Klinik eingeweiht. Die Festrednerin, Frau Staatsministerin Stewens, betonte in ihrer Rede, dass demnächst schon eine zweite Erweiterung ansteht. Als örtlichen Abgeordneten hat mich das natürlich gefreut, weil ich den Wirtschaftsfaktor „Forensische Klinik“ zu schätzen weiß. Aber aus sozial- und finanzpolitischer Sicht muss ich sagen: Die Entwicklung ist bedenklich. Die Forensik und der Maßregelvollzug gehören zu einer der wenigen Branchen in Deutschland, die noch boomen. Allein in den letzten acht Jahren haben sich die Kosten in diesem Bereich mehr als verdoppelt. 154 Millionen Euro werden für die laufende Unterbringung aufgebracht, 20 Millionen Euro für Investitionen. Fast 10 % unseres Sozialetats gehen in diesen Bereich. Die Zahl der Patienten ist von 1000 auf über 1800 gestiegen; 80 % in acht Jahren!
Dies ist nicht nur ein erheblicher Kostenfaktor, sondern führt auch zu Unmut in der Bevölkerung. Da ist die Rede von einer luxuriösen Unterbringung der Strafgefangenen. Natürlich wissen wir alle, dass es sich nicht nur um Strafgefangene, sondern um Patienten handelt, die einer Behandlung bedürfen. Allerdings müssen wir hier darauf dringen, dass die bestehenden Kapazitäten besser ausgenutzt werden, dass Einsparpotenziale rigoros ausgeschöpft werden und dass der Schutz der Bevölkerung vor Straftätern im Vordergrund steht. Deshalb soll die Staatsregierung mit einer Bundesratsinitiative insbesondere dafür sorgen, dass Straffällige, die therapiewillig sind, ihre Plätze erhalten und Unwillige von der Therapie ausgeschlossen werden. Das nützt nicht nur der Staatskasse, sondern auch den Betroffenen. Gleichzeitig wollen wir mehr Sicherheit für den Bürger und mehr Flexibilität.
Zu den einzelnen Maßnahmen, die wir anstreben: Erstens. Durch eine Neufassung von § 64 des Strafgesetzbuches soll erreicht werden, dass die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt von der konkreten Erfolgsaussicht abhängt. Aus der Muss- soll eine Soll-Vorschrift werden. Die Gerichte gewinnen dadurch Spielraum, um Therapieunwillige und Therapieunfähige von den Therapieplätzen fern zu halten und damit die Kapazitäten nicht zu blockieren. Darunter fallen natürlich diejenigen, die eine Therapie verweigern, aber auch Ausländer, die völlig sprachunkundig und damit nicht in der Lage sind, therapiert zu werden, oder solche Ausländer, die vor der Abschiebung stehen. Denn wir können es, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Bürgern nicht zumuten, dass wir Ausländer therapieren, die anschließend abgeschoben
werden. Das ist nicht Aufgabe unseres Staates, sondern das soll der jeweilige Heimatstaat übernehmen.
Ein zweiter Punkt. Bei Freiheitsstrafen von über drei Jahren muss der Vollzug der Freiheitsstrafe vor der Therapie erfolgen. Das hilft den Therapiewilligen, die nach erfolgreicher Therapie die Aussicht auf Entlassung haben und die damit auch einen Ansporn haben, an der Therapie mitzuwirken. Es dient auch der Resozialisierung: Dann ist nämlich der Effekt weg, dass in der JVA schlechter Einfluss von anderen Mitgefangenen ausgeübt wird.
Ein weiterer Punkt, der uns am Herzen liegt, ist der, dass spätere Erkenntnisse, die während des Verlaufs der Strafvollstreckung oder des Maßregelvollzugs gewonnen werden, bisher nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten. So mussten zum Beispiel Untergebrachte, die die Therapie abgebrochen haben, trotzdem noch per gerichtliche Entscheidung aus der Entziehungsanstalt verbracht werden. Hier soll in Zukunft eine sofortige Überweisung in den Vollzug der Freiheitsstrafe erfolgen können. Dies können wir erreichen durch eine Ergänzung des § 463 StPO, wodurch unter bestimmten Voraussetzungen eine einstweilige Überweisung möglich wird. Störenfriede werden dadurch auch aus der Therapie entfernt und von den Therapiewilligen separiert.
Natürlich ist uns der Schutz der Bürger ein wesentliches Anliegen. Gerade in Straubing haben wir eine Forensik, die für besonders schwere Straftaten zuständig ist. Bisher konnte es zu Fehleinweisungen von Straftätern in psychiatrische Kliniken kommen. Wegen Schuldunfähigkeit Eingewiesene wurden nicht zu einer Haftstrafe verurteilt, sondern wurden in die Therapie eingewiesen. Stellte sich während der Therapie heraus, dass sie schuldfähig waren, so mussten sie aus der Therapie entlassen werden, weil eine Haftstrafe nicht verhängt worden war. Hier muss es in Zukunft möglich sein, werte Kolleginnen und Kollegen, dass nachträglich Haftstrafen verhängt werden oder zumindest eine Sicherungsverwahrung möglich ist.
Die Konsequenz des geltenden Rechts, dass Straftäter, vielleicht Mörder, aus der Therapie entlassen werden, nur weil eine nachträgliche Bestrafung oder eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht möglich ist, wollen wir nicht haben. Sicherlich geht es dabei nur um Einzelfälle, aber jeder Einzelne dieser Fälle wäre einer zu viel.
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Tatsache, dass bisher von den Strafgerichten immer geprüft werden musste, ob einzelne Maßregeln entbehrlich sind. Auch diese Prüfung sollte in Zukunft dem Vollzug überlassen werden. Damit besteht die Möglichkeit, dass freiheitsentziehende Maßregeln nicht vermieden werden, sondern im Zweifelsfall zur Anwendung kommen können.
Dies alles, werte Kolleginnen und Kollegen, dient drei Zielen, wie gesagt: dem Schutz der Bürger, den Therapiewilligen, die dadurch mehr Möglichkeiten erhalten, und der Schonung der Staatskasse. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.