Andreas Deuschle

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Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Spätestens seit Beginn der Coronapandemie wissen wir alle, wie wichtig die Digita lisierung für unseren Arbeitsalltag geworden ist. Bei all dem Leid, den Entbehrungen und der Ungewissheit: Die Pandemie war und ist der große Beschleuniger, das Katapult, das uns in
das digitale Zeitalter befördert hat. Studenten lernen über On linevorlesungen. Im März dieses Jahres haben sich viele Omas und Opas Skype, Zoom oder eines der vielen anderen Pro gramme für Videotelefonie heruntergeladen, um trotz Lock down mit den Enkelkindern sprechen zu können. Die Arbeits welt verzichtet auf Geschäftsreisen und stellt überrascht fest: Es geht auch online. Und, ja, zwischenzeitlich wurde auch der sonntägliche Gottesdienstbesuch digital abgehalten, alles ganz selbstverständlich.
Klar ist: Vieles wird sich in der Nachcoronazeit auch wieder ändern. Aber ich bin davon überzeugt: Das meiste wird blei ben.
Verhaltensforscher haben herausgefunden, dass sich der Mensch an bestimmte Verhaltensweisen gewöhnt, also neue Routinen einübt, wenn er diese im Schnitt 66 Tage ausgeübt hat. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, und die Coronapan demie beschäftigt uns schon über 200 Tage. Das macht klar: Die Macht der Gewohnheit ist mittlerweile digital.
Spätestens jetzt muss uns allen klar sein, dass die Digitalisie rung das Thema unserer Zeit ist. Hier findet Wertschöpfung statt, hier sind die Innovationen, und hier ist auch der Arbeits markt der Zukunft.
Deshalb ist es genau richtig, dass die grün-schwarze Landes regierung die Weichen früh auf Digitalisierung gestellt hat. Jetzt zahlt sich dieser Weitblick aus. Der Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2016 hat in Bezug auf die Digitalisierung bun desweit Maßstäbe gesetzt. Baden-Württemberg war eines der ersten Länder, die die Digitalisierung in einem Ministerium gebündelt haben.
Es war eines der ersten Länder mit einer eigenen umfassen den und ressortübergreifenden Digitalisierungsstrategie.
Es war eines der ersten Länder, die ein Förderprogramm für den Breitbandausbau nicht nur in Millionenhöhe, sondern in Milliardenhöhe aufgelegt haben.
Meine Damen und Herren, das war niemals Selbstzweck, son dern es gab eine klare Zielrichtung. Wir wollen unser Land fit für die Zukunft machen, für eine digitale Zukunft.
Wir wollen der Wirtschaft in unserem Land, den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land die Chance der Digitalisierung eröffnen und ermöglichen. Wir sind „digital@bw“.
Klar ist – das sage ich an die Adresse der FDP/DVP –: Der Staat kann niemals allein verantwortlich Digitalisierung vor antreiben, auch wenn gerade Sie immer wieder suggerieren, der Staat müsse doch mehr eingreifen. Der Staat – besser ge sagt: die Politik – muss diesen Prozess ermöglichen. Er muss Anreize schaffen und, ja, manchmal auch mit sanftem Druck anschieben.
Besonders wichtig war uns und auch mir persönlich dabei im mer, unseren starken Mittelstand in den Blick zu nehmen, un sere Hidden Champions, unsere vielen Tausend Mittelständ ler und Familienunternehmen, die nicht nur in Stuttgart, in Freiburg oder in Karlsruhe sitzen, sondern vor allem in der Fläche unseres Landes verteilt sind und hervorragende Pro dukte liefern sowie wichtige Arbeitsplätze schaffen.
Ja, klar.
Sie fordern immer wieder ein, dass der Staat mehr tun solle. Das habe ich gesagt.
Herr Kollege Karrais, ich bin überrascht, dass gerade aus Ihrer Fraktion die Frage kommt, wo der Staat mehr eingreifen kann. Es war doch gerade die
FDP/DVP, die über Jahrzehnte auf weniger Staat und mehr Markt gesetzt hat,
und gerade im Bereich des Ausbaus der digitalen Infrastruk tur gibt es einen Wettbewerb. Der Staat greift nur da ein, wo der Wettbewerb versagt. Wenn Sie jetzt wollen, dass der Wett bewerb dermaßen am Boden liegt, dass der Staat für alles auf kommt, dann bin ich mehr als überrascht darüber, dass diese Frage gerade aus der FDP/DVP-Fraktion kommt.
Wir greifen dort ein, wo wir Marktversagen feststellen. Sie wissen auch: Wir dürfen europarechtlich gar nicht anders. Wir haben eine sogenannte Aufgreifschwelle. Nur wenn diese ge geben ist, darf der Staat mit Steuergeldern in den Markt ein greifen.
Daher habe ich Ihre Frage nicht wirklich verstanden. Sie kön nen nachher gern noch einmal eine stellen. Ich habe versucht, die Frage zu beantworten.
Wir sind beim Thema Digitalisierungsprämie. Wir haben im Land einen starken Mittelstand. Bei vielen Unternehmerinnen und Unternehmern stand – vorsichtig formuliert – das Thema Digitalisierung nicht ganz oben auf der Agenda. Da haben wir, wie ich finde, mit der Digitalisierungsprämie ein wirkungs volles Instrument geschaffen, um dies zu ändern. Wir haben ein kluges Anreizsystem entwickelt, um den zögernden Un ternehmerinnen und Unternehmern unter die Arme zu greifen und das Thema Digitalisierung in ihren Unternehmen voran zutreiben.
Wir haben mit der Förderung Innovationsprozesse aufgesetzt. Wir haben in die IT-Sicherheit investiert. Das Programm der Digitalisierungsprämie hat total eingeschlagen.
Wir haben mit 26 Millionen € rund 5 500 Unternehmen mit jeweils bis zu 100 Beschäftigten hier im Land gefördert. Wir haben damit eine Digitalisierungsinvestition in Höhe von 160 Millionen € angestoßen. Aus den 26 Millionen €, die wir mit Steuergeldern an die Unternehmerinnen und Unternehmer ausgelobt haben, haben sich Folgeinvestitionen von 160 Mil lionen € angeschlossen. Das ist u n s e r Verständnis, wie man dem Mittelstand in diesem Land helfen kann, meine Da men und Herren.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir jetzt die „Di gitalisierungsprämie Plus“ als erfolgreiche Fortsetzung an den Start bringen können. Wir haben den Adressatenkreis erwei tert und auch das Fördervolumen mit insgesamt 66 Millio nen € mehr als verdoppelt.
Natürlich richten wir unser Augenmerk nicht nur auf die Unter nehmen, die schon ein Firmenschild haben. Vielmehr schau
en wir auch nach den Unternehmen von morgen. Wir wollen Unternehmensgründungen ermöglichen, Starthilfe für Startups sein.
Dazu haben wir Innovationsgutscheine geschaffen, die sich an Hightech-Start-ups richten. Wir haben mit „Start-up BW Pre-Seed“ – über den Namen kann man streiten, aber das Pro gramm ist gut – die Möglichkeit geschaffen, junge Gründe rinnen und Gründer in der kritischen Phase der Unternehmens gründung vom Prototyp zum Markteintritt zu unterstützen und reif für die große Finanzierungsrunde zu machen. Wir haben die Cyberwehr gegründet, die jetzt nach einer Hackerattacke landesweit Unternehmen zu Hilfe kommt.
Klar ist aber auch: Was wäre das ganze Thema Digitalisierung ohne schnelle Internetverbindung? Deshalb haben wir ein noch nie da gewesenes Breitbandprogramm gestartet und rich tig Gas gegeben. Seit 2016 bis September dieses Jahres haben wir 2 292 Förderbescheide mit einem gesamten Fördervolu men in Höhe von rund 780 Millionen € übergeben. Viele wei tere werden in diesem Jahr noch folgen. Wir haben damit rund 9 000 km Glasfaserkabel in Baden-Württemberg ermöglicht.
Auch dieses Programm, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein voller Erfolg. Die Förderung ist gefragter denn je. Land auf, landab werden unsere Fördermittel angefragt und Glas faserprojekte vorangetrieben. Bis zum Ende der aktuellen Le gislaturperiode werden wir damit die Rekordsumme von über 1 Milliarde € in den Glasfaserausbau in Baden-Württemberg investieren.
Ich fasse zusammen: Baden-Württemberg handelt, auch in der Krise. Diese Regierung und die sie tragende Koalition han deln. Wir handeln schnell. Wir handeln entschlossen, und wir handeln für die Zukunft unserer Heimat und ihrer Menschen.
Wir investieren gerade jetzt, in dieser harten Krise, in dieses wichtige Zukunftsfeld. Schließlich ist, frei nach Max Frisch, die Krise ein produktiver Zustand, wenn man ihr nur den Bei geschmack der Katastrophe nimmt.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Stempel, Faxgerät und Personal Computer“: Über dieses Thema möchte die FDP/ DVP im Rahmen der heutigen Aktuellen Debatte sprechen. Wir tun das auch.
Ich möchte meine Ausführungen allerdings nicht beginnen, ohne zunächst den fleißigen und motivierten Angestellten, den Richterinnen und Richtern, den Staatsanwältinnen und Staats anwälten, der Beamtenschaft in unserem Land einen Dank auszusprechen. Sie alle sind das Rückgrat unseres Staates und füllen ihn mit Leben.
Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem sind wir uns, glaube ich, alle einig: Digitalisierung kann den Menschen nicht ersetzen. Auch eine leistungsfähige digitale Verwaltung braucht tatkräftige Männer und Frauen, und wir sind stolz, dass wir sie in Baden-Württemberg auch haben.
Jetzt kommt die FDP/DVP als Bedenkenträger.
Sie hat Bedenken, ob unsere Verwaltung im Land das Rück grat mitbringt, um modern, digital und smart daherzukommen. Liebe FDP/DVP, die Bedenken können Sie haben. Das ist Ihr Job in der Opposition. Unser Job in dieser Koalition ist es, nicht nur die Digitalisierung der Verwaltung zu beschwören, sondern hier auch etwas zu bewegen. Und das tun wir.
Ich weiß, Ihnen geht das alles noch zu langsam, ist das alles noch zu wenig, zu schlecht. Wie könnte es auch anders sein?
Sehr geehrter Herr Dr. Rülke, es wäre gut, wenn Sie hier nicht nur Ihre Bedenken und Ihre Kritik, sondern auch ein Stück Realismus in die Debatte einbringen würden. Nach fast genau vier Jahren ist das Schema Ihrer Strategie hier im Landtag
nämlich klar zu erkennen: Anstatt die Fortschritte anzuerken nen, reden Sie den Menschen im Land ermüdend ein: „Herr Strobl kann dies nicht, Herr Strobl kann das nicht, wählt bit te beim nächsten Mal wieder die FDP.“ Heute steht ausnahms weise nicht der Innenminister, sondern der Digitalisierungs minister in Ihrer Kritik. Aus Ihrer Sicht sind wir da ja schon fast im Bereich der Kreativität angelangt.
Reden wir über Digitalisierung; das können wir machen. Wenn ich jetzt behaupte: „Wir in Baden-Württemberg stehen gut da“, glauben Sie mir das ohnehin nicht.
Ich greife jetzt auf den gleichen Trick zurück wie Sie: Ich zi tiere nämlich eine Studie. So hat „eco – Verband der Internet wirtschaft“ im vergangenen Sommer Baden-Württemberg zum „Digital Hero“ gekürt.
Baden-Württemberg ist im Bundesländervergleich auf Platz 2 gelandet, was die Strategien für eine digitale Standortpolitik anbelangt, die, so der Verband, die Chancen der Digitalisie rung für Kommunen und Städte optimal nutzt.
Und das von der AfD. Sie schauen doch eigentlich am liebs ten nach Deutschland und nicht nach Estland. Aber okay, ein bemerkenswerter Zwischenruf.
Für uns, die CDU, ist klar: Das A und O im Land ist der Breit bandausbau.
Gerade wenn Sie nach dem Rückgrat der Digitalisierung der Verwaltung fragen, muss ich sagen: Den digitalen Wandel gibt es nicht ohne schnelles Internet. Wir, die CDU, haben vor der Landtagswahl versprochen, in dieser Legislaturperiode insge samt eine halbe Milliarde Euro in die Hand zu nehmen. Was haben wir gemacht? Wir haben schon im ersten Jahr, seit Tho mas Strobl der dafür zuständige Minister ist, mehr Geld in den Breitbandausbau investiert als Grün-Rot in den ganzen vor angegangenen fünf Jahren zusammen:
113 Millionen € im Jahr 2016 statt 73 Millionen € zwischen 2011 und 2016. Herr Stoch, so ist es. Ich weiß: Sie bekom men da immer Schnappatmung. Aber Zahlen lügen an dieser Stelle nicht.
Wir haben seither in jedem weiteren Jahr mehr als 100 Milli onen € für den Ausbau der digitalen Infrastruktur ausgegeben, den größten, den es in diesem Land jemals gegeben hat.
Das Ergebnis lässt sich sehen. Wir haben 90 % der privaten Haushalte mit schnellem Internet versorgt. Das sind 17 Pro zentpunkte mehr als noch im Jahr 2016. Und wir haben jetzt noch einmal nachgelegt und die eingeplante Rekordsumme für schnelles Internet bis zum Jahr 2021 auf die Rekordsum me von 1 Milliarde € verdoppelt. Das heißt, wir erfüllen un ser Wahlversprechen nicht nur, wir haben es sogar übertrof fen.
Ich bin mir sicher: Wenn er die Rede bis zum Ende hört, wird die Frage beantwortet sein. Falls nicht, beantworte ich sie gern am Ende.
Die FDP/DVP hat für sich beschlossen, lieber nicht zu regie ren als falsch zu regieren. Diesen Gegensatz gibt es bei uns in Baden-Württemberg nicht. Wir regieren, und das ist richtig.
Es ist zwar erfreulich, wenn Homeoffice in der Landesverwal tung immer öfter praktiziert wird und auch praktiziert werden kann, und die Einführung der E-Akte wird den Trend zum mo bilen Arbeiten sicherlich auch weiter verstärken. Aber klar ist: Das setzt voraus, dass die Beschäftigten beim mobilen Arbei ten nicht in ein Funkloch fallen. Dass in den Kommunen das Abstimmungsverhalten, wenn es um den Ausbau von Mobil funkmasten geht, anders ausfällt als hier im Land, dürfte be kannt sein. Zumindest hat der Co-Vorsitzende der Grünen Ju gend Deniz Gedik recht, wenn er fordert, dass man in seiner Partei beim Mobilfunkausbau die Scheuklappen von gestern ablegen sollte.
Ich darf für die CDU-Fraktion sagen: Wir sind technologieof fen. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir nur mit Fortschritt und nicht mit Verboten oder mit ablehnenden Voten vor Ort den digitalen Wandel so gestalten, dass wir den Anschluss an die Weltspitze hier in Baden-Württemberg nicht verlieren.
Digitale Infrastruktur ist das eine, Cybersicherheit das ande re. Zu Recht hat der eco-Verband im Bundesländervergleich den Ausbau der IT-Sicherheitsagentur in Baden-Württemberg hervorgehoben. Das ist die Anlaufstelle für den Mittelstand bei Cyberangriffen.
Ja, die IT-Sicherheit steht auch im Doppelhaushalt 2020/2021 für uns ganz oben auf der Agenda. 13 Millionen € zusätzlich investieren wir hier in die Cybersicherheitsagentur, die alle Behörden im Land vernetzen wird, die mit Cybersicherheit zu tun haben. Denn wir wissen: Die Digitalisierung gelingt nur, wenn die Menschen der Technik vertrauen.
Das tun die Menschen in Baden-Württemberg.
Laut dem Deutschland-Index der Digitalisierung 2019 macht Baden-Württemberg nicht nur bei der Transparenz der Ver waltung, sondern auch bei der E-Government-Nutzung große Fortschritte. Demnach ist in Baden-Württemberg der Anteil der Bürger, die Formulare online an die öffentliche Verwal tung übermitteln, so stark gestiegen wie in keinem anderen Bundesland. Auch der Anteil der Bürger, die elektronisch Kontakt mit Behörden haben, hat so stark zugenommen wie in den meisten anderen Bundesländern nicht.
In diesem Zusammenhang will ich nochmals auf die E-Akte als grundlegenden Baustein unserer Digitalisierungsstrategie im Land verweisen. Sie wird nicht nur die elektronische Zu sammenarbeit innerhalb Baden-Württembergs verbessern, sondern auch den Kontakt zwischen den Bürgern und der Ver waltung des Landes weiter vereinfachen und modernisieren. Über 57 000 Arbeitsplätze in Polizei und Landesverwaltung werden dafür in den nächsten Jahren auf die neue landesein heitliche E-Akte Baden-Württemberg umgestellt. Herr Dr. Rülke, Sie haben es angesprochen: Was Online-Anliegenma nagement, elektronisches Bezahlen, Präsenz in den sozialen Netzwerken oder die Verschlüsselung des Datenverkehrs zwi schen Bürger und Verwaltung angeht: Bei all diesen Zukunfts themen stehen die Kommunen in unserem Land bereits jetzt besser da als der Bundesdurchschnitt.
Aber es stimmt: Bislang werden etwa im Schnitt pro Kommu ne nur 0,6 von fünf untersuchten Verwaltungsleistungen on line angeboten. Da müssen wir besser werden, und da werden wir auch besser.
Wenn wir aber nach Rheinland-Pfalz schauen, Herr Gall, wo die FDP bekanntlich mit Rot und Grün regiert, dann sehen wir: Rheinland-Pfalz landet beim genannten Digitalpolitik vergleich der Bundesländer nicht nur abgeschlagen im Mit telfeld,
dort stehen laut Deutschland-Index auch noch weniger Ver waltungsleistungen als bei uns digital zur Verfügung, was die Auffindbarkeit und die Bereitstellung von Formularen angeht.
Weil Sie das so mantrahaft vor sich hertragen: Ein eigenes Di gitalisierungsministerium gibt es in Rheinland-Pfalz auch nicht. Es gibt dort nicht einmal eine wirkliche, mit den not wendigen Kompetenzen ausgestattete Anlaufstelle für Digi talisierung.
Es war Thomas Strobl, der den Bereich Digitalisierung in sei nem Ressort erstmalig gebündelt hat. Entsprechend heißt bei uns nicht nur irgendeine Randabteilung so, sondern ein gan zes Ministerium.
Das Thema BITBW ist zugegebenermaßen kein Highlight. Ich will hier auch ganz deutlich sagen: Wir scheuen da kein Urteil und keinen kritischen Blick von außen. Wir haben des halb ganz bewusst externen Sachverstand geholt. Ja, wo Ver besserungsbedarf besteht, da wird die Landesregierung auch nachbessern.
Deshalb, liebe Bedenkenträger der FDP/DVP, halten wir nicht nur, was Sie versprechen. Digital first, Bedenken second, ma chen statt nörgeln, das ist unsere Devise. Daher vielen Dank, dass Sie uns die Möglichkeit gegeben haben, heute noch ein mal über das Thema Digitalisierung nicht nur in Überschrif ten, sondern auch inhaltlich zu sprechen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in Zeiten von Fake News, Populismus und Debatten, wie wir sie heute Mor gen hier im Landtag geführt haben, wird es immer wichtiger, sich zu vergegenwärtigen, warum es den öffentlich-rechtli chen Rundfunk gibt,
welchen Wert er für unsere Gesellschaft hat und was ihn von privaten Medienangeboten unterscheidet.
Bereits im Jahr 1971 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, die Rundfunkanstalten stünden in öffentlicher Verantwor tung, der Rundfunk sei Sache der Allgemeinheit und müsse
in voller Unabhängigkeit überparteilich betrieben und von je der Beeinflussung freigehalten werden.
Die öffentlich-rechtlichen Medien haben also einen Auftrag, so, wie er heute in § 11 des Rundfunkstaatsvertrags definiert ist.
Meine Damen und Herren, es ist eine Errungenschaft, dass unsere öffentlich-rechtlichen Sender nicht einfach irgendein kommerzielles Angebot an die Zuschauer sind.
Sie müssen sich, eben weil sie gebührenfinanziert sind, gera de nicht am Markt neben anderen behaupten.
Stellen wir uns einmal ganz kurz vor, der vorliegende Gesetz entwurf der AfD würde eine Mehrheit bekommen. Wie wür de unsere Medienlandschaft aussehen?
Hätten wir dann nur noch angebotsorientierte Sendungen, nur noch Schlager oder Talkshows, und wenn, mit welchem In halt?
Wer würde Werbung für eine Hintergrundinformation, für ei nen Tierfilm oder für eine unliebsame investigative Reporta ge schalten?
Meine Damen und Herren, uns muss es hierbei doch um Qua lität statt um Quote gehen. Und ja, diese Unabhängigkeit ist uns gesellschaftlich wie finanziell etwas wert. Daher stehen wir, die CDU-Fraktion, ganz klar hinter unseren öffentlichrechtlichen Sendern.
Diese Unabhängigkeit muss uns finanziell etwas wert sein. Vor allem will ich keine Übermacht privater Medien, wie wir sie beispielsweise aus Italien mit Herrn Berlusconi oder aus den USA kennen. Ich will nicht, dass auch bei uns private Fernsehsender dominieren, die eine gezielte politische Agen da verfolgen, die keinen Rundfunkrat und keinen Fernsehrat als Kontrollgremium besitzen
und stattdessen beispielsweise in einem skurrilen Präsident schaftskandidaten oder in einzelnen Politikern einen bloßen, quotenbringenden Unterhaltungsfaktor sehen und deshalb de ren Botschaften ungefiltert verbreiten.
Aber eines ist schon bemerkenswert: Wenn Herr Räpple – –
Ja, selbstverständlich.
Ich stehe hier vorn nicht zum Spaß, sondern ich habe einen Wählerauftrag, und diesem Wählerauftrag gehe ich sehr gewissenhaft nach. Ich habe mich bei der Vorbereitung auf diese Rede tatsächlich über das in formiert, was ich sage. Das soll es ja geben.
Ich habe mir da Gedanken gemacht.
Herr Dr. Merz, Sie sind wie ich in der LFK, einem Kontroll organ für die privaten Medien, unterwegs. Wenn Sie sich ein mal in die betreffenden Sitzungsunterlagen und Ähnliches ver tiefen, werden Sie feststellen, dass wir diese Aufgabe – zu mindest was meine Fraktion betrifft – immer sehr, sehr ernst nehmen. Wir haben auch eine Kontrollfunktion über das öf fentlich-rechtliche Fernsehen.
Glauben Sie nicht, dass ich mit allem zufrieden bin, was im öffentlich-rechtlichen Fernsehen läuft. Man kann beispiels weise lange darüber diskutieren, ob das Interview,
das Herr Kleber mit dem österreichischen Bundeskanzler führ te, in Ordnung war oder ob das arrogant oder überheblich war. Aber so etwas muss unsere Demokratie aushalten. Wir haben in diesem Land Meinungsfreiheit,
und für diese Meinungsfreiheit kämpfe ich, ebenso wie die gesamte CDU-Landtagsfraktion.
Meine Antwort lautet also: Ja, davon bin ich überzeugt.
Wenn gesagt wird – Herr Räpple hat dies gesagt –, es wider spreche Ihrem Rechtsverständnis, dass Bürger für ein Medi um zahlen, unabhängig davon, ob sie dies nutzen oder nicht, dann frage ich: Argumentieren Sie so auch, wenn es um den Schwimmbadbesuch geht?
Argumentieren Sie so in Bezug auf Schulen oder auf unsere Theater? Das ist ein Beitrag der Allgemeinheit, um einen Wert als solchen zu erhalten.
Dafür sollten wir alle uns einsetzen, damit genau diese radi kalen Kräfte,
die nicht kontrolliert sind, die in Gestalt von Oligarchen oder von großen Imperien versuchen, Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen, eben nicht diesen Einfluss haben. Deshalb sind für uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die öffentlichrechtlichen Fernsehanstalten in Baden-Württemberg ein Wert an sich.
Die CDU lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf deshalb ab.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! „Daheim im Innovationsland“ – so ist auch der zweite Antrag überschrieben, den wir heute disku tieren. Für die CDU-Fraktion und für mich ist klar: BadenWürttemberg ist deshalb Innovationsland, weil die Bürgerin nen und Bürger in unserem Land fleißig und kreativ sind. Sie sind es, die der Innovation ein Zuhause geben –
in den Fabrikhallen, in den Firmenbüros, in über hundert Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen und wirt schaftsnahen Forschungseinrichtungen. Das ist der eigentli che Erfolg unseres Bundeslands. Ja, Baden-Württemberg ist schon lange das Land der Dichter, Denker und Tüftler. Doch richtig heimisch geworden ist die Innovation erst durch die einmalige Verbindung von Wirtschaft und Wissenschaft. Wir kommen nicht umhin, an dieser Stelle an Lothar Späth zu er innern, der wie kein Zweiter beide Seiten zusammengebracht
und damit Baden-Württemberg als Marke für Innovation in der Welt etabliert hat.
Lothar Späth hat erkannt, worauf es bei der Innovationsfähig keit entscheidend ankommt, nämlich darauf, wie er sagte, die Zeitspanne zwischen Forschung und marktfähigen Produkten so kurz wie möglich zu halten. Das ist die Atmosphäre, die in Baden-Württemberg geschaffen wurde, in der sich Innovati on wohl- und zu Hause fühlen kann. Das ist die Grundlage, auf der wir heute aufbauen. Genau für dieses Erbe stehen wir Christdemokraten in dieser Landesregierung ein.
Wir denken und handeln dabei groß, wie wir mit der Förde rung des Cyber Valley zeigen. Dieses Zentrum, mit dem wir eine der ersten großen europäischen Forschungskooperatio nen aus Wissenschaft und Wirtschaft auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz haben, beweist, dass Baden-Württem berg das Zeug zur digitalen Leitregion hat. Ich bin unserer Wirtschaftsministerin dankbar, dass sie die KI-Strategie selbstbewusst weiterentwickelt, z. B. mit dem großen Inno vationspark KI, der Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Start-ups einmal mehr zusammenbringt, in diesem Fall für ein Wertschöpfungszentrum, ein Testfeld für die Praxis tauglichkeit von KI-Anwendungen. Wir vergessen nicht, auch die Kleinen mitzunehmen, nämlich da, wo Innovation beginnt, direkt bei den mittleren und kleineren Unternehmen, den so genannten Start-ups.
Wir tun das seit 2008 mit Innovationsgutscheinen und fördern damit Forschungs- und Entwicklungsaufträge, die Unterneh
men auch an Hochschulen vergeben können – ein Gewinn für beide Seiten, aber vor allem für den Mittelstand in unserem Land, für den fehlende Finanzierungsquellen leider immer noch mit die wichtigsten Hemmnisse für Innovation sind. Wir tun das mit einem vom Wirtschaftsministerium forcierten Seedfonds zur frühen Gründungsfinanzierung. Damit geben wir all denen eine Chance, die viel Mut, aber zu wenig Geld mitbringen, um ihre innovativen Ideen umzusetzen.
Damit stärken wir aber auch unsere Standorte durch die au ßergewöhnliche Dynamik: forschungsbasierte Spin-offs im Hightechbereich, also Ausgründungen aus den Hochschulen, wobei mehr als jede sechste Gründung in Deutschland hier bei uns im Ländle erfolgt und eine Gründung hier im Ver gleich zu allen anderen Gründungen beinahe doppelt so oft Marktneuheiten hervorbringt. Natürlich spinnen wir auch an dem Technologietransfernetz weiter, das Lothar Späth über das Land gezogen hat.
Ich will hier stellvertretend die 2010 gegründete Landesagen tur für neue Mobilitätslösungen und Automotive Baden-Würt temberg nennen, eine Anlaufstelle, die Hochschulen und For schungseinrichtungen mit Unternehmen und Kommunen ver netzt und bei der technologieoffenen Suche nach alternativen Antriebstechnologien unterstützt.
Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Innovations fähigkeit wird sich auch daran entscheiden, ob unser Autoland auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität der Zukunft vorn mitfährt. Ich begrüße daher ausdrücklich das erst kürzlich vom Wirtschaftsministerium gestartete Programm „Innovative Mo bilitätstechnologien“, das von der genannten Landesagentur mit begleitet wird. Auch hier geht es darum, dass sich For schungseinrichtungen und Wirtschaft unterhaken, vorwettbe werbliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit für den Mit telstand ermöglichen, ganz konkret für die innovativen Ferti gungsprozesse für Elektromotoren der nächsten Generation.
Und ja, die CDU-Fraktion ist fest davon überzeugt, dass man auch die Lösung für eine saubere Stadtluft genau dort findet: auf den Produktionsstraßen innovativer Unternehmen und nicht auf dem Klageweg vor den Verwaltungsgerichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir nun alles zusam mennehmen, von der künstlichen Intelligenz über die zu kunftsfähige Mobilität – wozu selbstverständlich auch das au tonome Fahren gehört – bis hin zum innovativen Mittelstand, dann reden wir zwangsläufig immer auch über Digitalisierung und über das inzwischen wichtigste Infrastrukturkriterium für unseren Forschungs- und Wirtschaftsstandort, nämlich das schnelle Internet. Ich bin deshalb dankbar, dass wir, die CDUFraktion, sowie unser für Digitales und für innere Sicherheit zuständiger Minister unser Wahlversprechen einlösen können, insgesamt eine halbe Milliarde Euro in den Breitbandausbau zu investieren. Das ist fast sieben Mal so viel wie unter der grün-roten Vorgängerregierung.
Ich bin unserem Minister für Inneres und Digitalisierung dankbar, dass er alles daransetzt...
... – natürlich –, unsere För derpolitik nochmals zu optimieren, und zwar nicht nur auf der Angebotsseite, sondern auch auf der Nachfrageseite, stets mit dem Ziel, Glasfaser bis an jedes Haus zu bringen.
In diesem Sinn: Lassen Sie uns in Baden-Württemberg Fort schritt und Innovation auch weiterhin ein Zuhause geben.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich mir die Über schrift des vorliegenden Gesetzentwurfs ansah, kam mir spon tan der Satz in den Sinn: „Der Laie staunt, der Fachmann wun dert sich.“ Die AfD, also genau die Partei, die mit dem EU
Austritt Deutschlands liebäugelt, möchte die Mitwirkung des Landtags genau in jener Institution stärken.
Netter Versuch, liebe AfD.
Der vorliegende Gesetzentwurf kommt daher wie der sprich wörtliche Wolf im Schafspelz. Denn wenn es einen Landtag in Deutschland gibt, der sich Europa und die politische Mit gestaltung in Europa auf die Fahne geschrieben hat, dann ist das der Landtag von Baden-Württemberg. Das ignorieren Sie.
Der baden-württembergische Landtag hat sich gerade wegen des bestehenden Artikels 34 a – der Kollege Frey hat es aus geführt – als europapolitischer Akteur etablieren können, und dies dank einer Anpassung der Landesverfassung – noch ganz ohne die AfD – im Zuge der beiden europäisierenden Verfas sungsänderungen, nämlich 1995 und zuletzt 2011.
Ausgewiesene Verfassungsrechtler wie etwa Professor Fabi an Wittreck von der Universität Münster loben unseren Arti kel 34 a als besonders beteiligungsstark. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Professor Voßkuhle, ist so gar der Auffassung, dass unsere Landesverfassung den Be deutungsverlust des Landtags nicht nur stoppen, sondern teil weise sogar rückgängig machen kann.
Das gilt gerade mit Blick auf Absatz 2, wonach die Landes regierung an Stellungnahmen des Landtags gebunden ist, wenn es sich um Vorhaben handelt, die die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder unmittelbar betref fen, oder wenn eben Hoheitsrechte von den Ländern auf die EU übertragen werden sollen. Sind die Gesetzgebungszustän digkeiten der Länder wesentlich berührt, dann muss die Lan desregierung die Stellungnahmen des Landtags zumindest be rücksichtigen.
Herr Sänze, das, was Sie hier ausgeführt haben, dass der Land tag überhaupt kein Mitspracherecht an dieser Stelle hätte, ist schlichtweg falsch. Lesen Sie Artikel 34 a durch, und kom men Sie zu einer Einsicht. Vielleicht können Sie auch etwas von den Reden, die jetzt noch kommen, lernen. Aber das, was Sie behauptet haben, ist schlichtweg falsch.
Zum Ausdruck kommt die starke Stellung unseres Landtags auch, wenn wir uns zum Vergleich die Landesverfassungen der anderen Bundesländer anschauen. In EU-Angelegenhei ten sieht neben Baden-Württemberg nur noch Bayern diese strikte Bindung der Landesregierung bei ihrem Stimmverhal ten im Bundesrat vor. In den anderen Bundesländern – Hes sen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen – gibt es überhaupt keine europabezogenen Unterrichtungspflichten. Daher versuchen Sie hier etwas schlechtzureden, womit wir wirklich an der Spitze aller 16 Bundesländer liegen und was einmalig ist, und das ist unsere Gesetzgebung hier in Baden-Württemberg.
Baden-Württemberg ist also Vorreiter, wenn es um die Einbe ziehung des Landesparlaments in die Willensbildung und Ent scheidungskette auf europäischer Ebene geht.
Jetzt können Sie natürlich sagen: „Ja, das ist uns alles noch viel zu wenig.“ Aber mit dem, was Sie in Ihrem Gesetzent wurf im Detail vorschlagen, würde die Mitwirkung des Land tags alles andere als verbessert, sondern das Gegenteil wäre der Fall.
Es fängt damit an, dass die Landesregierung den Landtag nicht mehr nur über die Vorhaben der Europäischen Union von er heblicher politischer Bedeutung für das Land unterrichten soll, wie es jetzt in Artikel 34 a heißt. Nein, Sie wollen über alles, was in Brüssel geschieht,
hier im Landtag beraten. Sie wollen den Landtag quasi mit In formationen überfluten, die für uns hier vor Ort überhaupt nicht relevant sind. Sehen Sie es mir nach: Es liegt schon der Verdacht vor, dass Sie, nachdem Sie Ihre parlamentarische Tä tigkeit hier ohnehin nur auf das Kommentieren und Kritisie ren beschränken, jetzt noch einmal zusätzlich Sand ins Ge triebe der Parlamentsarbeit streuen wollen mit dem Verweis: „Das kommt ja alles aus Brüssel.“ Aber auf diesen Rattenfän gertrick werden wir nicht hereinfallen,
sondern wir werden die allumfassende Informationspflicht, die Sie vorschlagen, meiden und uns auf die wichtigen Kern kompetenzen des Landes immer dann, wenn es um Angele genheiten der Europäischen Union geht, konzentrieren und dann schnell und effektiv hier im Land Antworten liefern, da mit Brüssel die Aufgaben, die es zu Recht meistern will, auch wirklich meistern kann.
Gehen wir einmal ins Detail. Sie wollen die Bildung eines Bundesstaatswillens durch den Prozess der Bildung von Lan desstaatswillen ersetzen – so schreiben Sie. Sie wollen, ins Ju ristendeutsch übersetzt, dass sich der Landtag auch dann ein mischt, wenn Bundesangelegenheiten durch die EU-Gesetz gebung betroffen sind. Dass dies verfassungsrechtlich über haupt nicht zulässig ist, sei jetzt einmal dahingestellt, weil Sie die Gesetzgebungskompetenz außerhalb des Landtags angrei fen. Aber das zeigt natürlich im Kern, dass es Ihnen nicht um den Inhalt geht, sondern um die Überschrift. Wer, bitte, kann schon gegen mehr Mitgestaltung des Landtags in EU-Ange legenheiten sein? Das war Ihre Idee. Sie hat allerdings nicht lange gehalten.
Meine Fraktion wird Ihren Gesetzentwurf, wenn man ihn denn überhaupt so nennen darf, ablehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Es gibt Dinge, die sich hartnäckig hal ten, z. B. das Klischee vom Langzeitstudenten, der immer gern ausschläft, nur Party macht und sein Studium doch nie zu En de bringt. Dabei wissen wir alle, dass für die mit Abstand meisten Studierenden das Studium alles andere als ein Selbst zweck ist. Sie investieren viel Fleiß und Energie in ihr Studi um, weil sie gut ausgebildet und qualifiziert sein wollen, wenn sie nach dem Studium einen Beruf ergreifen.
Die Studierenden dürfen deshalb zu Recht von der Politik er warten, dass sie nach dem Studium nicht in den berühmten Elfenbeinturm gesetzt werden, sondern dass sie am Ende im mer einen Abschluss in der Tasche haben, der sie zur Berufs ausübung befähigt. Selbstverständlich ist es Aufgabe der Po litik, genau dafür Sorge zu tragen.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Prinzipiell wird schon allein im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit für eine entsprechend gute Ausbildung gesorgt. Doch der grundgesetz liche Schutz der Berufsfreiheit erlaubt Kontrollen, wie es sie seit Einführung der Akkreditierung im Zuge von Bologna auch gibt. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 17. Februar 2016 noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass die Qualitätssicherung von Studiengängen ein Ziel mit Verfassungsrang ist.
Doch weil die Qualitätssicherung eben auch in die Wissen schaftsfreiheit eingreift, hat das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber eine klare gesetzliche Grundlage für das Ak kreditierungssystem gefordert. Dieser Vorgabe kommen die Bundesländer nun mit dem vorliegenden Entwurf eines Stu dienakkreditierungsstaatsvertrags, den wir heute hier disku tieren, gemeinsam nach.
Ähnlich wie Sie, Frau Ministerin, möchte ich vier Punkte an sprechen.
Erstens: Die privaten Akkreditierungsagenturen werden künf tig nicht mehr unabhängig voneinander nach jeweils eigenen Standards Urteile über Studiengänge fällen. Stattdessen steht am Ende des Evaluationsverfahrens immer der Akkreditie rungsrat, der auf Basis klar vorgegebener Kriterien abschlie
ßend entscheidet. Das heißt, die Gleichwertigkeit von Studi enleistungen und Abschlüssen wird jetzt sichergestellt.
Ich denke, das ist absolut im Sinne der Studierenden. Schließ lich brauchen diese nicht nur mit Blick auf mögliche Hoch schulwechsel gleichwertige Studienanforderungen. Vor allem soll ihnen der Hochschulabschluss am Ende eben auch den Berufszugang ermöglichen. Das heißt, potenzielle Arbeitge ber müssen die Qualität des Abschlusses anerkennen, und der Abschluss muss auf dem Arbeitsmarkt mit anderen Abschlüs sen vergleichbar sein. Genau das erreichen wir mit der Ver einheitlichung der Akkreditierungspraxis.
Zweitens: Wissenschaftlicher Sachverstand gibt bei allen fach lichen Fragen des Akkreditierungsverfahrens nunmehr den Ausschlag. So sind etwa die Agenturen bei der Auswahl der Gutachter an das Verfahren der Hochschulrektorenkonferenz zur Einbeziehung fachlich affiner Hochschullehrer gebunden. Auch im Akkreditierungsrat erhält die Wissenschaft bei allen fachlich-inhaltlichen Fragen die strukturelle Mehrheit.
Drittens: Die Hochschulen behalten die primäre Verantwor tung für die Qualitätssicherung in Lehre und Studium. Es sind die Hochschulen, die die Agenturen mit der Evaluation beauf tragen.
Die Hochschulen haben auch das Recht, vor der abschließen den Entscheidung des Akkreditierungsrats gehört zu werden. Sollten Entscheidungen des Rates aus Sicht der Hochschulen trotzdem anders ausfallen und zu beanstanden sein, steht ih nen immer noch der Verwaltungsrechtsweg offen. Auch das stellt der Staatsvertrag nun klar.
Viertens wird die neue Studienakkreditierung – anders als von vielen Kritikern behauptet – nicht zum bürokratischen Unge tüm, ganz im Gegenteil. Die Akkreditierungsverfahren wer den gestrafft. Dank unserer Ministerin soll bei der Akkredi tierung künftig zwischen formalen Kriterien und fachlich-in haltlichen Kriterien unterschieden werden.
Außerdem werden die Verfahren künftig wohl weniger Geld kosten, allein schon deshalb, weil die Agenturen nicht mehr die abschließende Akkreditierungsentscheidung zu treffen ha ben und deshalb ihre Verfahren – so ist es zu erwarten – we niger komplex ausgestalten müssen, was den Aufwand am En de mindert. Auch die Verlängerung der Akkreditierungsfris ten oder der Verzicht auf die Akkreditierung der Agenturen zugunsten eines formalen Zulassungsverfahrens wird am En de Kosten sparen.
Ich kann für die CDU-Fraktion jedenfalls feststellen: Die Richtung des Staatsvertrags stimmt. Bei aller Kritik, die zu hören war, ist es der Landesregierung doch gelungen, gemein sam mit den anderen Ländern – immerhin mit unterschiedli chen Regierungskonstellationen und anderen Studienbedin gungen, als wir sie hier bei uns vor Ort vorfinden – eine län derübergreifende Lösung zu finden.
So können die Gleichwertigkeit der Abschlüsse und ein ein facher Hochschulwechsel sichergestellt werden. Ich finde, das sind wir den Studierenden schuldig. Deshalb wird die CDUFraktion diesem Verfahren zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Kollege Stoch, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Stimmen Sie mir an gesichts Ihrer Ausführungen und der Kritik, die Sie anbrin gen, zu, dass ein Breitbandanschluss für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes die Voraussetzung wäre? Denn nur dann können sie an dem, was Sie gerade ausgeführt haben, teilha ben. Stimmen Sie mir da zu?
Also stimmen Sie mir zu. – Dann eine Zusatzfrage: Können Sie mir sagen, was die grünrote Landesregierung
in den Jahren 2011 bis 2016 im Bereich der Breitbandversor gung und des Breitbandausbaus investiert hat?
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! In Anbetracht der kurzen Zeit möch te ich auf das eingehen, was hier an Kritik angebracht wurde.
Zunächst zu Ihnen, Herr Kollege Schweickert: Ich weiß nicht, ob Sie die Digitalisierungsstrategie überhaupt gelesen haben. Denn das Spannende, ganz am Anfang – ich finde, da kann man einmal die Exekutive loben –, ist eine Bestandsanalyse. Diese Bestandsanalyse ist erfrischend ehrlich, weil sie ein räumt, dass es Versäumnisse in diesem Land gab und gibt
und dass diese Landesregierung daran arbeiten möchte.
Wenn Sie nach der Strategie fragen, dann möchte ich die Fra ge so beantworten: Ich glaube, die Digitalisierungsstrategie nimmt nicht für sich in Anspruch, alles bis ins kleinste Detail lösen zu können. Aber sie bildet eine Richtschnur, an der wir künftig alle Aktivitäten im Bereich der Digitalisierung aus richten können. Das Ziel der Strategie ist es nicht, noch mehr neue Projekte anzustoßen, sondern sie ist mehr als die Sum me der Einzelprojekte. Ich glaube, das Ziel der Strategie ist, unser Know-how, unsere Fähigkeiten und unsere Stärken zu multiplizieren, zu bündeln und in eine Richtung zu lenken. Diese Richtung bedeutet Digitalisierung Baden-Württemberg. Das ist die Zukunft.
Herr Kollege Stoch, Sie haben inhaltliche Kritik im Bereich der Bildung angebracht. Da kann man sich schon einmal fra gen, wer in den letzten drei Jahren hier im Land Verantwor tung für die Bildung getragen hat.
Wir haben seit dem Regierungswechsel im Jahr 2016 113 Millionen € für das schnelle Internet ausgegeben. Im laufen den Jahr sind es 125 Millionen €. Das macht bis heute in der Summe 238 Millionen €.
Weil Sie die Frage nicht ganz beantworten konnten, darf ich Ihnen auf die Sprünge helfen: Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode – als Ihre Fraktion Regierungsverantwor tung trug – gerade einmal 73 Millionen € in fünf Jahren in vestiert.
Davor war es mehr als in der Zeit, in der Sie Regierungs verantwortung getragen haben.
Das sind die nüchternen Zahlen. – Herr Gall, Sie können mich anschreien, aber Zahlen brauchen Sie nicht anzuschreien. Die lassen nicht mit sich diskutieren.
73 Millionen € in fünf Jahren unter Grün-Rot. In den Jahren 2016, 2017 gab es eine Verdreifachung auf 238 Millionen €. Man merkt, es macht einen Unterschied, wer dieses Land re giert.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Bereits in der ersten Lesung habe ich auf die Höhe von Studiengebühren hingewiesen, wie sie in anderen Ländern üblich sind. In China belaufen sich die Stu diengebühren auf bis zu 8 000 € im Jahr, in Indien auf bis zu 10 000 €.
Bei allen Emotionen, die der vorliegende Gesetzentwurf bei einigen Beteiligten hervorruft, hier noch einmal die nüchter nen Fakten für Baden-Württemberg. Wir diskutieren über Stu diengebühren für internationale Studierende in Höhe von 1 500 € pro Semester – nicht pro Monat, sondern für ein gan zes Semester –, und außerdem sollen alle Studierenden, die in Baden-Württemberg ein Zweitstudium absolvieren, 650 € pro Semester bezahlen. Beides sind nach Überzeugung der CDUFraktion, verglichen mit den Summen, die Studierende an derswo zu bezahlen haben, vertretbare Summen. Auf die vie len Ausnahmetatbestände werde ich gleich noch zu sprechen kommen.
Die Opposition hat – mit Ausnahme der FDP/DVP – keine Al ternativen zum jetzigen Gesetzentwurf aufgezeigt.
Dann sollten wir vielleicht noch einmal über die Einnahmen sprechen, Herr Kollege Stoch.
Für uns, die CDU-Fraktion, ist klar: Jede Mittelkürzung für die Hochschulen wäre fatal. Durch den vorliegenden Gesetz entwurf wird es dazu nicht kommen. Wir brauchen auch in Zukunft top ausgebildete junge Menschen. Hierfür müssen wir die Qualität der Lehre und Forschung an unseren Hoch schulen beibehalten, wenn nicht sogar steigern.
Wie in der ersten Lesung angekündigt, haben wir eine Anhö rung zum vorliegenden Gesetzentwurf durchgeführt. Von den insgesamt elf Referenten und Experten möchte ich einen zu Wort kommen lassen. Ich zitiere an dieser Stelle mit Erlaub nis des Präsidenten Herrn Professor Michael Weber von der Landesrektorenkonferenz. Er sagte:
Um gleich den wichtigsten Punkt vorwegzunehmen und direkt anzusprechen: Die Universitäten halten einen maß vollen Beitrag der internationalen Studierenden zu den Kosten ihres Studiums für angemessen.
Dies gilt auch für die Studierenden eines Zweitstudiums, deren erstes Studium in der Regel gebührenfrei war.
Weiter sagte Herr Professor Weber:
Wenn wir pro Studierendem 300 € aus den Gebühren für diese Zwecke erhalten, ist das zwar im internationalen Vergleich sehr wenig, aber immerhin ein Anfang. Die Ge bühren von insgesamt 1 500 € pro Semester sind im inter nationalen Vergleich sehr moderat und werden nach un serer Prognose auf Dauer keine abschreckende Wirkung entfalten.
So äußerte sich Professor Weber von der Landesrektorenkon ferenz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben auf die vielen Eingaben, Bitten und Verbesserungsvorschläge aus der Zivilgesellschaft reagiert. Vor allem haben wir daran gearbeitet, ausreichend Ausnahmen einzubauen, um besonders bedürftige Studenten nicht auszuschließen. Ebenso haben wir den Gesetzentwurf dahin gehend verbessert, dass der internationale wissenschaft liche Austausch nicht behindert, sondern im Gegenteil weiter ausgebaut wird.
Wir meinen, Gebührenbefreiungen sind möglich und sehr sinnvoll, wenn im Gegenzug auch baden-württembergische Studierende an Partnerhochschulen im Ausland von Gebüh ren befreit werden. Mit dieser Befreiungsmöglichkeit wollen wir Kooperationsstudiengänge von Hochschulen in Baden
Württemberg mit ausländischen Hochschulen fördern, die zu einem gemeinsamen oder zu je einem Abschluss der beteilig ten Hochschulen führen. Diese sogenannten Double-Degree- oder Joint-Degree-Studiengänge sind ein wichtiger Bestand teil der Internationalisierungsstrategie unserer Hochschulen, und wir werden sie darin unterstützen.
Gleichzeitig eröffnet die Regelung die Möglichkeit, auch künftig im Rahmen dieser Double-Degree- oder Joint-DegreeProgramme die Befreiung der internationalen Studierenden der Partnerhochschulen vorzusehen. Außerdem wird es eine Reihe von weiteren Ausnahmeregelungen geben – aus sozia len Gründen, für Hochbegabte und zur Förderung des wissen schaftlichen Austauschs und der Kooperation.
Auch unsere Landesstiftung – das möchte ich hier explizit be tonen – wird mit einem Betrag von 1 Million € ihren Beitrag dazu leisten, dass Studierende aus Afrika, aus dem Karibik- und dem Pazifikraum auch künftig ein Studium in BadenWürttemberg absolvieren können.
Ich möchte betonen, dass darüber hinaus jede Hochschule in die Lage versetzt wird, für eigene Schwerpunktfelder, bei spielsweise entwicklungsbezogene Studiengänge, zusätzliche Befreiungen zu erteilen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Einführung des im Entwurf vorliegenden Gesetzes handeln wir in Bezug auf die Hochschulfinanzierung über die aktuelle finanzpolitische Si tuation hinaus. In Deutschland und in Baden-Württemberg be steht Chancengerechtigkeit, und zwar auch nach der Einfüh rung von Studiengebühren für internationale Studierende und für ein Zweitstudium. Mit diesem Gesetz machen wir unsere Hochschulen zukunftsfähig und verbessern die Rahmenbedin gungen für Forschung und Lehre im ganzen Land. Die CDUFraktion wird dem Gesetzentwurf daher zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen!
Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen.
Diese Erkenntnis von Benjamin Franklin gilt heute mehr denn je. Unsere vernetzte, wissensbasierte Gesellschaft benötigt ein erstklassiges, differenziertes Bildungssystem, das den inter nationalen Standards genügt und möglichst vielen eine her vorragende Bildung und Ausbildung ermöglicht.
In vielen Staaten dieser Welt ist die Hochschulbildung nicht, wie in Deutschland, kostenlos, erst recht nicht für internatio nale Studierende. Das Land Baden-Württemberg folgt daher
mit der Einführung von Studiengebühren für Studierende, die nicht aus der EU kommen, einem Modell, das auch in ande ren Staaten der Welt angewandt wird.
Die Zahl der internationalen Studierenden ist in den vergan genen 20 Jahren erfreulicherweise um rund 300 % gestiegen, und wir rechnen mit einer weiteren Zunahme. Wir haben der zeit in Baden-Württemberg rund 33 000 junge Menschen aus Nicht-EU-Ländern an unseren Hochschulen. Die größte Grup pe kommt aus China, mit Abstand folgt danach Indien.
Lassen Sie uns beide Länder in Bezug auf die Höhe der dort üblichen Studiengebühren näher beleuchten. In China belau fen sich die Gebühren auf umgerechnet bis zu 8 000 € jähr lich, in Indien auf umgerechnet bis zu 10 000 € jährlich. Die Höhe von Studiengebühren im angelsächsischen Raum be läuft sich auf bis zu 40 000 US-Dollar pro Jahr.
Das sind Verhältnisse, die bei uns im Land undenkbar sind. Ich glaube, dass das niemand aus den hier vertretenen Frakti onen möchte. Deshalb liegen die im Gesetzentwurf vorgese henen Beiträge in Höhe von 1 500 € pro Semester deutlich un ter dem international üblichen Niveau.
Klar ist auch: Mit 1 500 € decken diese Gebühren nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten eines Studienplatzes ab. Für das Jahr 2020 rechnet des Wissenschaftsministerium bei einer vorsichtigen Prognose von rund 15 000 zahlenden Stu dierenden mit Einnahmen von rund 35 Millionen €.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden am 15. März ei ne Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf durchführen und uns dort ein breites Spektrum an Meinungen einholen. Wir wissen – die Ministerin hat dies angedeutet – um die Kri tik und die Gegenargumente zu diesem Gesetzentwurf. Ba den-Württemberg werde seine unangefochtene Stellung in Be zug auf Internationalisierung in der Hochschullandschaft ver lieren – das ist eines der am häufigsten vorgebrachten Argu mente.
Wir als Fraktionen sind aber davon überzeugt, dass die unbe stritten hohe Qualität unserer Hochschulen gerade für inter nationale Studierende ausschlaggebend sein wird und BadenWürttemberg daher auch mit Studiengebühren ein attraktiver Wissensstandort bleiben wird. Mannheim war zu Zeiten der allgemeinen Studiengebühren unbestritten eine Topadresse, obwohl Studenten auch nach Rheinland-Pfalz oder Hessen hätten ausweichen können. Sie haben es aber nicht getan und machen es auch heute nicht.
Das Münchner ifo Institut geht nicht von einem dauerhaften Abschreckungseffekt aus und rechnet durch die Einführung der Studiengebühren für internationale Studierende mit einem Qualitätsvorsprung an unseren Hochschulen und einem wei teren Bildungswettbewerb.
Bereits heute schätzen die Studierenden in Baden-Württem berg die gute Qualität an unseren Hochschulen sehr, und Stu dierende, die sich für ein Studium in Baden-Württemberg ent scheiden, kennen die Standortvorteile Baden-Württembergs ganz genau. Baden-Württemberg ist das erfolgreichste Bun desland in der Exzellenzinitiative. Drei von elf Eliteuniversi täten kommen aus dem Ländle: Heidelberg, Konstanz und Tü bingen. Wir wollen, dass das in Zukunft so bleibt.
Meine Damen und Herren, wenn wir langfristig in dieser Li ga mitspielen wollen, müssen wir unsere Hochschulen auch in Zukunft weiter voranbringen. Wir wollen den Exzellenz status dreier Universitäten weiter halten und fördern, und wir möchten, dass der Exzellenzstatus für die Universitäten Frei burg und Karlsruhe wieder erreicht wird.
Hierfür sind eine verbesserte Qualität und Betreuung, insbe sondere für internationale Studierende, unverzichtbar. Ziel ist eine bessere Betreuung für die internationalen Studierenden und eine höhere Attraktivität unserer Hochschulen. Und Qua lität hat nun mal ihren Preis.
Der Gesetzentwurf enthält eine Fülle von Ausnahme- und Be freiungstatbeständen; die Ministerin hat es ausgeführt. Wir werden darüber hinaus die Zahl der Stipendien über die Ba den-Württemberg Stiftung erhöhen. Wir werden uns verstärkt für attraktive Kooperationsvereinbarungen mit Hochschulen aus Nicht-EU-Ländern einsetzen, und wir werden durch Ko operationsvereinbarungen und gegenseitige Gebührenbefrei ungen eine regelrechte Win-win-Situation schaffen, die es den Studierenden an unseren Hochschulen ermöglichen wird, im Gegenzug zu internationalen Studierenden ein kostenfreies Studium im Ausland aufzunehmen.
Deshalb kann die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetz entwurf zustimmen. Wir werden die Anhörung am 15. März durchführen und dort noch mal die Argumente abwägen und eventuell Argumente mit einbringen. Wir sind aber auf dem richtigen Weg. Deshalb kann ich für die CDU-Fraktion Zu stimmung signalisieren.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.