Johanna Lichy
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon etwas amüsant, dass sich jetzt ausgerechnet die Republikaner um die aktive Familienpolitik kümmern.
Sie sind alle, wie Sie hier sitzen, nicht gerade die Jüngsten. Ich denke auch nicht, dass Sie für die Verjüngung und den Familienzuwachs sorgen.
Spaß beiseite: Ich nehme das Thema durchaus ernst und will auch ernsthafte Antworten geben.
Die Erkenntnis ist ja nicht neu, dass wir eine demographische Entwicklung haben, in der unsere Bevölkerung immer mehr altert. Das hat viele Konsequenzen, das hat auch viele sozialpolitische Infrastrukturkonsequenzen.
Ein hauptsächliches Thema ist natürlich die Familienpolitik.
Einhergehend mit der Familienpolitik geht es auch um das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“.
Ich möchte kurz noch mehrere Aspekte anreißen. Es geht auch darum, dass wir eine alternde Bevölkerung haben, für die entsprechend gesorgt werden muss. Das gilt sowohl für die Altenpflege als auch für den Arbeitsmarkt. Es gilt, auf dem Arbeitsmarkt Nachfrage nach älteren Arbeitnehmern zu erhalten.
Ich will ein bisschen stärker auf das eingehen, was Sie hier angesprochen haben:
Die Landesregierung entdeckt bestimmt die Familienpolitik nicht erst seit heute. Ich bin zwar zugegebenermaßen noch nicht sehr viele Jahre Mitglied dieses Landtags, aber als ich begonnen habe, mich politisch in der CDU zu engagieren, war die Familienpolitik schon eines der Hauptthemen der CDU.
Ich kann mich sehr wohl daran erinnern, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg als erste Regierung eines Bundeslandes überhaupt 1984 oder 1986 das Landeserziehungsgeld eingeführt hat.
Damals gab es von der Opposition ausgehend die heftigsten Diskussionen, die CDU wolle – damals war ich Mitglied in einem Kommunalparlament, von daher weiß ich das ganz genau – eine Prämie für „Heim an den Herd“ einführen. Wir haben das Landeserziehungsgeld aber durchgesetzt, und heute ist es eine Errungenschaft, die überall anerkannt wird.
Es war die CDU-geführte Bundesregierung – Frau Blank hat das gesagt –, die dann das Bundeserziehungsgeld eingeführt hat. Baden-Württemberg ist bis zum heutigen Tag eines der wenigen Länder, die das Landeserziehungsgeld im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld bezahlen. Die anderen Länder, die das ebenso tun, sind alle CDU-regierte Länder. Jetzt sollen bitte die anders regierten Länder das erst einmal nachmachen.
Für uns hat das Landeserziehungsgeld nie zur Disposition gestanden. Wir geben derzeit jährlich 133 Millionen DM dafür aus. Wir haben jüngst die Einkommensgrenzen angepasst. Wir haben darüber hinaus das Erziehungsgeld für drei und mehr Kinder um 50 % erhöht, also von 400 DM auf 600 DM. Das ist das eine.
Und wenn Sie jetzt von der Weiterentwicklung des Erziehungsgelds sprechen: Wir schließen uns der Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an, die fordert, diese familienpolitischen Leistungen zu einem Familiengeld fortzuentwickeln.
Sie von den Republikanern fordern dagegen eine Grundprämie. Dazu sage ich: Familien sind keine Sozialhilfe
empfänger, sondern Familien müssen entlastet und finanziell gestärkt werden. Das ist der zweite Gesichtspunkt.
Bitte?
Das ist von uns abgeschrieben und etwas modifiziert.
Die finanziellen Leistungen sind also das eine. Der andere Aspekt betrifft das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Und dieses Thema hat vielerlei Aspekte; das ist hier auch schon gesagt worden.
Wir leben in einem hoch entwickelten Industriestaat. Wir werden nicht wieder Zeiten bekommen wie unsere Großeltern in der Agrarwirtschaft, wo eine Familie neun oder mehr Kinder hatte. Das wird nicht mehr gehen. Aber wir müssen die Familien und den Wunsch nach Familien und Kindern fördern.
Die Shell-Studie hat gezeigt: 95 bis 99 % der jungen Menschen haben nach wie vor den ersten Wunsch – nachrangig kommt gleich der Beruf –, eine Familie zu gründen. Allerdings müssen sie dazu unterstützt werden. Da müssen die Rahmenbedingungen passen, damit das vereinbar ist.
Jetzt sind wir bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Junge Frauen wollen beides, sie wollen Beruf und Familie. Sie sind hoch qualifiziert, gut ausgebildet. Wir werden auch nicht – auch dies ist ein demographischer Gesichtspunkt – auf die Berufstätigkeit von Frauen verzichten können.
Wir haben die höchste Quote von Berufstätigkeit bei Frauen,
weil wir flankierende Unterstützung geben und weil unser Arbeitsmarkt so ist, dass Frauen Arbeit und Beruf miteinander vereinbaren können.
Ich möchte nur an die Novellierung des Kindergartengesetzes erinnern.
Durch die Flexibilität, durch die altersgemischten Gruppen ist ein Impuls durch das Land gegangen. Wir sind in diesem Bereich einen ganz entscheidenden Schritt vorangekommen, auch mit der verlässlichen Grundschule.
Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, sehen Sie, dass die Landesregierung und die Regierungsfraktionen eine ganze Menge zusätzliches Geld in die Hand genommen haben,
um das zu finanzieren. Das ist der andere Punkt dazu, und da kann uns niemand Versäumnisse nachsagen.
Bei der Vereinbarkeit gibt es natürlich auch noch andere Gesichtspunkte. Die Vereinbarkeit muss partnerschaftlich und so gelöst werden können, dass Familienarbeit und Erwerbsarbeit in Einklang gebracht werden können. Dazu brauchen wir aber natürlich auch die Wirtschaft, wir brauchen auch die Unternehmen.
Wir dürfen, wenn wir bei der demographischen Entwicklung sind, auch nicht außer Acht lassen, dass wir auf unsere 50-jährigen Arbeitnehmer nicht verzichten können und nicht zulassen dürfen, dass sie schon zum „alten Eisen“ zählen. Es gibt sehr viele Menschen in dieser Generation, die durchaus leistungsfähig und leistungsbereit sind, und da müssen wir natürlich auch arbeitsmarktpolitisch unterstützend eingreifen. Ich unterstütze die Kampagne, die die Arbeitsverwaltungen hierzu in Angriff genommen haben, dass Arbeitslose und ältere Menschen im Arbeitsprozess weitergebildet und weiterbeschäftigt werden. Dazu gibt es die verschiedensten Maßnahmen.
Natürlich kommt weiterhin hinzu, dass wir eine geregelte Zuwanderung haben müssen, und mit einer Greencard-Lösung ist das nicht getan. Deswegen warten wir darauf, dass die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt, aus dem hervorgeht, wie dies zu regeln wäre. Wir müssen natürlich auch sehen, wie sich das alles auf den Arbeitsmarkt auswirkt.
Die Landesregierung hat in den verschiedensten Bereichen rechtzeitig Weichen gestellt. Das schlägt sich nieder in der Altenpolitik, das schlägt sich nieder in unserem Gesundheitswesen, und das schlägt sich auf dem Arbeitsmarkt nieder. Beispielsweise waren wir die ersten, die ein Geriatriekonzept auf den Weg gebracht haben; wir werden auch zusätzlich 10 000 Betten im Alten- und Pflegebereich schaffen, und wir haben auch, Herr Dr. Müller, Weichen gestellt, um in den Pflegeberufen attraktive Ausbildungsmöglichkeiten und Arbeitsplätze zu schaffen.
Summa summarum: Es ist in dieser Debatte sicherlich nicht alles anzusprechen. Aber dass die flankierenden, die Sozial- und Infrastrukturmaßnahmen von uns rechtzeitig erkannt wurden und wir dies in die Hand genommen haben, kann niemand bestreiten, und wenn andere Leute jetzt das Thema Familie zu ihrem Schwerpunkt machen, können wir das nur begrüßen, und wir freuen uns, wenn wir von allen Seiten Unterstützung bekommen. Ich kann mich sehr wohl an andere Zeiten erinnern, in denen Frauen, die sich schwerpunktmäßig für Familienpolitik engagiert haben, als „Heimchen am Herd“ apostrophiert wurden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wusste nicht, dass heute Jahrestag der Lesung ist. Es ist knapp fünf Jahre her, dass das Landesgleichberechtigungsgesetz in Kraft getreten ist.
Am 1. Januar 2001 sind es fünf Jahre; ich widerspreche Ihnen ja gar nicht.
Ich glaube, wir können feststellen, dass dieses Gesetz, das mit den Stimmen von CDU und SPD in Kraft getreten ist, ein Meilenstein war, um die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen.
Sie sagen: „Na ja!“ Jetzt möchte ich Ihnen einmal etwas sagen: Dieses Gesetz stärkt die Gleichstellung von Frauen in über 5 000 Dienststellen mit rund 300 000 Beschäftigten. Es ist doch ganz klar, dass bei einem Gesetz mit einer solchen Tragweite – das habe ich Ihnen schon einmal gesagt – Anlaufschwierigkeiten auftreten.
Das ist doch eigentlich klar.
Dazu möchte ich noch etwas sagen. Sie können mich beim Wort nehmen. Weil das absehbar war, habe ich von Anfang an mit zahlreichen Initiativen, mit praktischen Handhabungen, mit praktischen Verbesserungsvorschlägen die Umsetzung dieses Gesetzes unterstützt.
Ich darf Ihnen ein Beispiel nennen: Nachdem wir die ersten Evaluierungen hatten, haben wir mit den Handreichungen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes wesentliche Punkte im Verfahren gesichert und auch gangbare Wege aufgezeigt. Die Rückmeldungen der Frauenvertreterinnen sind positiv. Sie sagen: „Ja, hiermit haben wir Handreichungen, nach denen wir verfahren können.“
Wir haben zwischenzeitlich auch andere Probleme, die bei der Umsetzung aufgetreten sind, gelöst. Es wurde schon erwähnt: Die Staatlichen Schulämter werden demnächst Frauenvertreterinnen bestellen, weil sich gezeigt hat, dass die Regelung mit den Ansprechpartnerinnen, die das Gesetz vorgeschrieben hat, nicht optimal war.
Wir brauchen natürlich bei allen Regelungen eine gewisse Umsetzungsphase. Erst danach kann das Gesetz seine beabsichtigte Wirkung entfalten. Dies ist doch ein abstraktes Gesetz gewesen.
Das ist genau so wie mit der Verankerung der Gleichstellung im Grundgesetz. Die tatsächliche Chancengleichheit muss natürlich erst durch praktikable Regelungen umgesetzt und in der Praxis wirksam werden. Dem müssen wir eine faire Chance geben.
Ihnen ist doch so klar wie mir: Die tatsächliche Gleichstellung hängt eben nicht nur von einer gesetzlichen Regelung ab. Es kommt auch auf die notwendige Einsicht an. Dabei spreche ich natürlich auch alle Männer an.
Es gibt auch andere. Ich mache da keinen großen Unterschied. Es gibt überall „sotte und sotte“.
Das ist eine Frage der Bereitschaft zur Veränderung gewisser Sichtweisen.
Wir haben in den letzten fünf Jahren tatsächlich etwas bewegt. Das sollten wir heute nicht kaputtreden.
Ihre Beiträge haben nichts Habhaftes, sondern sind nur ein ständiges Dazwischenreden.
Im Zwischenbericht vom Oktober letzten Jahres hat die Landesregierung das weitere Verfahren geregelt. Ich habe damals gesagt: Erst bilanzieren wir die Erfolge und die Schwachstellen des Gesetzes, und dann – –
Das werden wir noch in dieser Legislaturperiode tun. Sie müssen keine Sorge haben. Sie kriegen diesen Bilanzbericht, wie er im Gesetz vorgeschrieben ist.
Danach werden wir, wenn es nötig ist, gemeinsam nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen. Alles, was heute hier von Ihnen gekommen ist, war doch nur aufgeregtes Getue. Das ist eine Schau kurz vor der Wahl.
Sie haben das Gesetz mit gestaltet, und Sie haben gesagt, nach fünf Jahren müsse ein Bilanzbericht vorgelegt werden.
Wenn Sie diese Bilanz haben, können wir auf dieser Basis präzise beraten und entscheiden.
Ich möchte Ihnen heute schon sagen, dass Sie gar nicht alles schlecht zu reden brauchen. Bei der Evaluierung zeigt sich nämlich schon an den ersten Zahlen, und zwar querbeet, dass es durchaus Verbesserungen gibt.
Sie kriegen sie ja.
Vielleicht hätten Sie das gerne unter dem Christbaum gelesen. Sie kriegen es auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode.
Ich habe Bilanzen erstellt. Ich habe auch zu meinem Zehnpunkteprogramm Bilanzen erstellt. Ich glaube, dass sich in diesen fünf Jahren mehr als in der ganzen Legislaturperiode vorher bewegt hat.
Wenn Sie sich die Abschlussbilanz angeschaut haben und dann noch denken, dass es weitere Verbesserungsmöglichkeiten gibt, finden Sie in uns offene Gesprächspartner.
Ansonsten bin ich der Meinung: Wir sollten, wenn wir eine gute Frauenpolitik machen wollen, immer noch nach dem Grundsatz handeln: Erst nachdenken und dann handeln. Das würde uns allen im Sinne der Gemeinsamkeit gut anstehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alle Redebeiträge waren, denke ich, gekennzeichnet von einem großen, ernsthaften Bemühen um dieses Thema; denn es ist ein Thema, das alle Betroffenen belastet, wenn man eine Diagnose „Brustkrebs“ oder „Verdacht auf Brustkrebs“ gestellt bekommt. Ich möchte mit großer Ernsthaftigkeit auf die einzelnen Standpunkte und auch auf das, was zu diesem Thema gesagt wurde, eingehen.
Derzeit wird auch in der Öffentlichkeit sehr viel über das Thema Brustkrebsvorsorge allgemein und auch das angesprochene Mammographie-Screening speziell, gerade in der Form einer Reihenuntersuchung, diskutiert. In den letzten Monaten hat dieses Thema ein ungeheures Medieninteresse hervorgerufen.
Lassen Sie mich auch dieses eingangs feststellen: Ich habe den Eindruck, dass durch diese ganzen Diskussionen und Berichte leider mehr Fragen offen geblieben sind, als dass wir Antworten geben können. Es hat auch bei diesen Berichten manches sicher nicht zur größeren Versachlichung beigetragen, sondern es sind mehr Fragen offen geblieben. Frau Bender, Sie haben eine andere Ausgabe des „Ärzteblatts“ zitiert. Aber auch die aktuellste, die neueste Ausgabe des „Ärzteblatts“ vom 20. Oktober hat sich mit diesem Thema befasst. Das Titelblatt wurde unter der Frage „Ist Reihen-Mammographie sinnvoll?“ gestaltet. Der entsprechende Artikel wird dann auch mit dem Titel „Kontroverse um das Screening“ überschrieben.
Ich möchte vorweg feststellen: Sinnvoll ist Brustkrebsvorsorge in meinen Augen nur dann, wenn dadurch auch die Brustkrebssterblichkeit nachweislich verringert werden kann.
Da gebe ich Ihnen Recht. An diesem Kriterium muss sich auch die Brustkrebsvorsorge messen lassen. Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass das nicht heißen kann, dass, wenn sich einfach alle Frauen von 20 bis 80 Jahren beispielsweise jedes Jahr einer Mammographie unterziehen müssten, schon die Sterblichkeitsrate gesenkt würde. Ich glaube, das ist auch aus Ihren Beiträgen klar geworden. Da könnte falsche Vorsorge mehr Schaden anrichten als nutzen. Deshalb müssen wir – auch das kam ganz klar zum Ausdruck – dieses Thema vor dem Hintergrund einer umfassenden Qualitätssicherung beraten, und die Qualitätsstandards, die es ja einzuhalten gilt, müssen natürlich auch überwacht werden. Schon zum jetzigen Zeitpunkt sind bestimmte Formen der Qualitätssicherung sowohl im SGB V als auch im Kammergesetz und in der Berufsordnung der Ärzte rechtlich verankert. Aber offensichtlich reichen diese Instrumente noch nicht aus. Das ist auch nicht ein spezielles baden-württembergisches, sondern ein allgemeines Problem. Aber die Richtlinien gibt es.
Deshalb möchte ich auch sagen: Ich unterstütze den vorliegenden Entschließungsantrag, der eine gesetzliche Regelung der Qualitätsverbesserung zum Ziel hat. Aber ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht nur um die Qualität der Mammographien selbst gehen darf. Einzelmaßnahmen sind zwar wichtig, sie müssen aber in ein Qualitätssicherungskonzept insgesamt integriert sein. Das heißt eben, dass das schon die Auswahl der zu untersuchenden Frauen betrifft und bis hin zur Nachbetreuung reichen muss. Bei der Frage, ob wir dann dieses Konzept in Screening-Zentren realisieren oder andere Wege gefunden werden, bin ich doch nach wie vor der Meinung, dass man das sinnvollerweise erst einschätzen kann, wenn wir die Ergebnisse aus den Modellprojekten kennen.
Es gibt bis heute – das möchte ich einfach, weil das auch in den Wortbeiträgen ganz deutlich wurde, sagen – im Wesentlichen drei unterschiedliche Standpunkte. Die müssen bis jetzt aus meiner Sicht alle sehr ernst genommen werden.
Es ist, glaube ich, hier klar geworden, was die Mammographie-Screenings bedeuten, dass sie Röntgenreihenuntersu
chungen sein sollen. Dabei unterzieht sich eine große Anzahl von Normalpersonen einer Röntgenuntersuchung, damit wenige Erkrankte gefunden werden können. Wir können jetzt über einzelne Evaluierungen streiten, aber es sind ca. 5 Promille, also bei 1 000 Personen fünf Fälle.
In Deutschland wird noch kein Mammographie-Screening durchgeführt, sondern eine mammographische Diagnostik, und die dient, wie schon gesagt wurde, der Abklärung eines klinischen Befunds im Einzelfall.
Die Einführung eines Mammographie-Screenings liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen und würde nach dem jetzigen Stand nur Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren betreffen.
Die Befürworter des Screenings setzen, wie hier schon angeführt wurde, auf die Ergebnisse großer Studien aus den Niederlanden, aus Schweden und aus Großbritannien. Sie sagen, die hätten gezeigt, dass sich die Mortalität um 30 % senken ließe.
Ja. – Diese guten Ergebnisse seien jedoch nur dann zu erzielen, wenn sich die Qualitätssicherung auf allerhöchstem Niveau befinde und sich über die ganze Screeningkette erstrecke, das heißt von der Auswahl der Frauen, die diese Untersuchung machen sollen, über den technischen Untersuchungsteil bis zur Folgediagnostik und zur Therapie.
Dann gibt es die Kritiker des Screenings, und die argumentieren vor allem mit den Statistiken zur Häufigkeit von Brustkrebs und zur Sterberate. Sie gehen davon aus, dass von 1 000 Frauen im Alter zwischen 50 und 70 Jahren, die alle zwei Jahre zur Mammographie gehen, in den nächsten zehn Jahren nach der Statistik drei an Brustkrebs sterben würden und ohne Mammographie vier, und sie sagen, dass es angesichts dieser Überzahl gesunder Frauen nicht angemessen sei, die Frauen ständig diesen Röntgenuntersuchungen zu unterziehen.
Dann gibt es die dritte Gruppe, die auch der Autor des „Ärzteblatts“ nennt. Ich möchte sie jetzt einfach als die Zweifler und Skeptiker bezeichnen. Diese Gruppe ist klein, und laut Aussage des „Ärzteblatts“ sei es noch offen und noch nicht zu beziffern, ob sich die Kritiker durchsetzen. Ihre Kritik beziehe sich hauptsächlich auf die Zuverlässigkeit und Aussagekraft aller Studien und Statistiken.
Ich möchte als Fazit daraus ziehen:
Erstens eignet sich dieses Thema nicht zu einer partei- oder standespolitischen Diskussion. Deshalb finde ich es sehr gut und wichtig, dass dieses Thema von allen Fraktionen mit großer Ernsthaftigkeit diskutiert wurde.
Es ist aber auch zu ernst, als dass die Anstrengungen, die bisher im Kampf gegen den Brustkrebs unternommen wurden, leichtfertig wieder aufs Spiel gesetzt werden sollten.
Dazu möchte ich auch sagen, dass es ja nicht so ist, dass wir hier in Baden-Württemberg oder in der Bundesrepublik insgesamt im europäischen Vergleich schlechter dastünden oder irgendwo medizinisch hinterherhinkten. Das betrifft sowohl die Qualität der Patientenversorgung bei der Früherkennung und auch bei der Therapie als auch die Rate der Neuerkrankungen und Todesfälle. Diese Fälle sind sehr schlimm, und ihre Zahl ist in den letzten Jahren sicher auch gewachsen. Es sind gewisse Zivilisationskrankheiten, die zunehmen. Aber es ist nicht so, dass wir schlechtere Daten hätten als andere europäische Länder.
Außerdem ist natürlich nach wie vor das oberste und allerwichtigste Gebot – und das steht außer Frage –, dass die Früherkennung von Brustkrebs Leben retten kann. Ich erhoffe mir dazu neue Erkenntnisse aus den derzeit auf Bundesebene laufenden Modellprojekten; es sind drei Projekte, Frau Kollegin Bender.
Parallel dazu möchte ich meinen Appell aber auch an die ärztliche Selbstverwaltung richten. Herr Dr. Müller, es ist ja auch nicht so, dass wir nicht ständig mit den Ärzten und der Selbstverwaltung im Dialog stünden, aber die ärztliche Selbstverwaltung hat es in der Hand, wie konsequent eine Arztpraxis oder Klinik den Empfehlungen und auch den wissenschaftlich gesicherten Leitlinien – und die gibt es ja, und zwar von den jeweiligen Fachgesellschaften und von der Bundesärztekammer – folgt. Dabei geht es nicht nur darum, Empfehlungen und Leitlinien intern umzusetzen, sondern die Strukturen, die Abläufe und die Ergebnisse müssen auch extern überprüfbar sein. Deswegen setzt da das öffentliche Handeln an. Das muss transparent gemacht werden. Abweichungen vom Standard müssen erkennbar werden. Nur dann wird es uns gelingen, eine bestmögliche Behandlungsqualität zu erreichen, sodass die Frauen davon den größtmöglichen Nutzen haben.
Mehr ist derzeit zu diesem Thema sicher noch nicht zu sagen, aber wir wollen uns weiterhin mit großer Ernsthaftigkeit dieses Themas annehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich zum Schluss auf ein paar wenige Bemerkungen beschränken. Es ist vieles, zum Teil auch Falsches, gesagt worden.
Erstens: Dem Bundestag und dem Bundesrat werden jeweils zwei Gesetzentwürfe betreffend Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung zur Beratung vorliegen. Dazu kommt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch in beide Gremien muss. Dann werden jeweils eine Initiative Hessens und eine Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die beide auf eine unbefristete Verlängerung des geltenden Beschäftigungsförderungsgesetzes abheben, eingebracht werden. Ich möchte jetzt gleich vorwegnehmen, und ich werde es auch noch begründen: Baden-Württemberg wird der hessischen Initiative beitreten.
Ich erwähne dies nur, damit man einmal sieht, was alles noch zu diesem Gesetz zur Beratung vorliegt.
Zweitens: Man kann sicher trefflich darüber streiten, ob ein zusätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf aufgrund der geltenden EU-Richtlinien zu Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverträgen überhaupt zwingend ist. Jedenfalls – das muss man eben auch zur Historie sagen – lag der fertige Gesetzentwurf der Bundesregierung seit Wochen in der Schublade. Erst nachdem Bundeskanzler Schröder mit dem DGB-Vorsitzenden über die Rente gesprochen hatte, war der Entwurf plötzlich in der Öffentlichkeit.
Die Bundesregierung hat sich also die Zustimmung der Gewerkschaften zur Rentenreform erkauft.
Der Deal – anders kann man es nicht nennen, wie es hier gerade eben auch gesagt wurde, unter Einschluss der anstehenden Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes – ist doch ganz offensichtlich, wenn man dies verfolgt.
Zu dem vorgesehenen Rechtsanspruch auf Teilzeit im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur eine Bemerkung, Frau Kollegin Fauser. Das Thema der heutigen Debatte betrifft ja nur die befristeten Beschäftigungsverhältnisse, aber dennoch eine Bemerkung zur Teilzeit: Trotz Kleinbetriebsklausel kann von einem gleichgewichtigen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der vorgesehenen Regelung keinesfalls gesprochen werden.
Zum Kollegen Rapp auch noch eine Bemerkung: Teilzeitbeschäftigte sind in der Regel jedoch auch nicht eine teurere Lösung.
Aber die Debatte soll ja heute zu den befristeten Beschäftigungsverhältnissen geführt werden.
Die dritte Bemerkung dazu: Es steht fest, dass sich das geltende Recht als erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Instrument erwiesen hat.
Das kam auch schon in den Debattenbeiträgen zum Ausdruck.
Es eröffnet Arbeitsuchenden die Chance auf einen Dauerarbeitsplatz. Es gibt Untersuchungen, wonach 50 % der be
fristeten Arbeitsverhältnisse in eine Dauerbeschäftigung übergehen. Aber das ist ja schon geltendes Recht. Wir haben ja diese Richtlinien. Insbesondere für Kleinbetriebe und Existenzgründer stellt genau die befristete Arbeit eine flexible Beschäftigungsform dar, die entsprechend der Entwicklung des Betriebs genutzt werden kann und auch genutzt wird.
Die Befristungsmöglichkeit führt zu einem Angebot an Arbeitsplätzen, die sonst nicht geschaffen worden wären. Es gibt in Dänemark und in den Niederlanden sehr positive Erfahrungen damit, dass auch mit diesem beschäftigungspolitischen Instrument Arbeitsplätze geschaffen werden. Einen positiven Nebeneffekt möchte ich auch noch erwähnen: Das Gesetz hat die Arbeitsgerichte bei den Kündigungsschutzklagen ganz entscheidend entlastet.
Ich möchte noch als Letztes sagen: Ich frage mich, warum die bewährte Regelung, die in Kraft ist, ohne irgendeinen zwingenden Grund jetzt geändert werden soll. Da gibt es für mich auch einen Widerspruch bei der Grünenfraktion. Ich zitiere jetzt die sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Thea Dückert. Sie hat in der „Zeit“ vom 22. September genau zu dem Thema „Gesetz über befristete Arbeitsverträge“ gesagt:
Die vorgesehenen neuen Bestimmungen bedeuten eine übermäßige Bürokratisierung.
Diese Auffassung wird Sie von dieser Seite
sicher nicht überraschen. Sie wird von uns voll und ganz unterstützt, und der kleine Koalitionspartner – so ist die Aussage in diesem Artikel – auf Bundesebene, die Grünen, will sich dafür stark machen, das geltende Recht beizubehalten.
Ich wünsche den Grünen natürlich viel Erfolg bei ihren Bemühungen. Wir haben ja gerade gehört, dass dazu offensichtlich hier bei der Landespartei eine andere Auffassung herrscht. Wir als Land Baden-Württemberg werden jedenfalls die hessische Initiative unterstützen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst zu den Zielsetzungen des Gesetzentwurfs. Mit dem Psychotherapeutengesetz des Bundes vom 16. Juni 1998 wurden die neuen Heilberufe Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut geregelt und ab dem 1. Januar 1999 in die ambulante medizinische Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eingebunden.
Um den Leistungsstand und die Leistungsfähigkeit der neuen Heilberufe zu erhalten, integriert der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung diese neuen Berufe in das Heilberufe-Kammergesetz des Landes. Es wird eine neue Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Haushaltshoheit errichtet. Sie nimmt in Selbstverwaltung unter anderem Aufgaben der Überwachung der Berufspflichten und der Berufsgerichtsbarkeit wahr und kann Regelungen über die Berufsausübung treffen. Mit der Gesetzesvorlage wird zum einen den Vorstellungen des Bundesgesetzgebers entsprochen. Zum anderen entlastet eine solche Landeskammer die staatliche Berufsaufsicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben mit den Beteiligten darüber gesprochen, ob eine Einbindung in die Landesärztekammer sinnvoll erschiene, nachdem ja auch im kassenärztlichen Bereich eine Integration stattgefunden hat. Ein solches Modell wurde jedoch von der breiten Mehrheit abgelehnt. Deshalb soll in Baden-Württemberg wie in den anderen Bundesländern auch eine eigenständige Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten errichtet werden.
Aus der Sicht der Landesregierung soll der Name der Kammer so ausführlich sein und nicht durch die Kurzbezeichnung Psychotherapeutenkammer ersetzt werden. Trotz der zugegebenermaßen etwas sperrigen Fassung räumen wir der rechtlich präzisen Formulierung den Vorzug gegenüber einer Verkürzung ein, die auch irreführend wäre. In der neuen Kammer sind nämlich die ärztlichen Psychotherapeuten nicht vertreten. Sie bleiben Mitglieder der Landesärztekammer.
Zur Erörterung der berufsübergreifenden Angelegenheiten sollen die Landesärztekammer und die Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten einen gemeinsamen Beirat bilden. Er hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Berufsgruppen zu fördern, bei Interessenkonflikten ausgleichend zu wirken und die Organe der Kammern bei der Aufgabenerfüllung zu unterstützen und zu beraten. Seine Aufgabenschwerpunkte liegen in den Bereichen der Berufsordnung und Qualitätssicherung, später auch in der Weiterbildung.
Im Bereich der Weiterbildung haben wir die Befugnis der neuen Kammer, über Satzungen eigenständige Regelungen zu treffen, zunächst zurückgestellt. Hintergrund ist, dass wir aus Gründen des Patientenschutzes auf ein bundesweit harmonisiertes Weiterbildungssystem setzen. Es ist davon auszugehen, dass sich im nächsten Jahr eine Bundeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten gründen wird. Sie wird sich – wie beispielsweise bei den Ärzten die Bundesärztekammer – dann übergeordneter Themen annehmen. Das heißt, dass es lediglich eine Frage der Zeit sein wird, bis sich die Selbstverwaltung auf ein vernünftiges System der zusätzlich führbaren Berufsbezeichnungen verständigt haben wird. Bis dahin sollten wir und vor allem auch die einschlägigen Berufsverbände noch etwas Geduld aufbringen.
Es gibt in Baden-Württemberg, meine Damen und Herren, über 3 000 approbierte Psychologische Psychotherapeuten und knapp 1 000 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Um dann den berufsspezifischen Unterschieden gerecht zu werden, muss ein Minderheitenschutz sichergestellt sein. Die bisherigen Gespräche mit den Verbandsvertretern haben gezeigt, dass für diese Problematik ein großes Verständnis besteht. Wir haben daher auch im Gesetzentwurf von entsprechenden Regelungen abgesehen. Wir werden aber sowohl bei der vom Sozialministerium vorzunehmenden Besetzung des Errichtungsausschusses als auch bei der späteren Genehmigung von Satzungen besonders darauf achten, dass hier keine Benachteiligung stattfindet.
Sowohl die Landesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren, als auch die betroffenen Verbände haben ein starkes Interesse an einem möglichst frühzeitigen Inkrafttreten des Gesetzes. Deshalb kommt natürlich auf den Errichtungsausschuss zunächst viel Arbeit zu. Er hat nämlich die Aufgabe, innerhalb von zwölf Monaten nach seiner Bestellung durch das Sozialministerium die erste Wahl zu organisieren und die erste Vertreterversammlung einzuberufen. Danach wird seine Aufgabe enden, und die neue Kammer muss sich ihrem umfangreichen Arbeitsprogramm widmen.
Unser Ziel ist es, dass sich Baden-Württemberg möglichst frühzeitig in die Diskussionen auf Bundesebene einbringen kann. Das wird umso besser gelingen, wenn es eine voll handlungsfähige Kammer gibt. Deshalb bitte ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf und danke Ihnen auch für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das ganze Haus war sich einig und ist nicht müde geworden, zu betonen, wie sehr wir das Ehrenamt schätzen, wie sehr wir auf das ehrenamtliche Engagement angewiesen sind und wie sehr wir hier in unserem Land stolz darauf sind, dass wir Frauen und Männer aus allen Schichten haben, die sehr viel ehrenamtlich tun. Das ist alles vor der Diskussion und vor der Klammer gesagt worden. Anschließend kamen alle die – na ja – Hilfsargumente, um zu beweisen, dass mit der Neuregelung des 630DM-Gesetzes im Grunde genommen alles in Ordnung sei und man mit diesem Gesetz nur die Richtigen treffen würde und die anderen alle verschont blieben.
Tatsache ist doch, dass bei der Neuregelung des 630-DMGesetzes alle in einen Topf geworfen wurden.
Und warum? Weil dieses Gesetz mit einer heißen Nadel gestrickt wurde
und weil man Ehrenamt und erwerbswirtschaftliche Betätigung zusammengemixt hat. Ich will gar nicht alles wiederholen, was gesagt wurde, außer dass das Gesetz insgesamt einige Aspekte hatte, bei denen wir auch immer gesagt haben, dass dem Missbrauch vorgebeugt werden muss. Aber gravierend war eben doch, dass dieses Gesetz dermaßen viele Löcher und Strickmusterfehler hat und man jetzt nicht zugeben will, dass es so ist.
Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht aller Ehrenamtlichen. Wir spüren schon, dass das Engagement bei der Feuerwehr zurückgeht. Es ist eben nicht so – Herr Haasis hat das ausgeführt –, dass die Regelung nur die Kommandeure und die Vorsitzenden trifft, sondern jeder einfache Feuerwehrmann, der eine Aufwandsentschädigung für seinen Zeitaufwand und das Engagement, das er einbringt, bekommt, erhält nur einen geringen Betrag steuerfrei.
Wenn Sie sich nicht selber unwohl fühlen würden, würden Sie jetzt nicht sagen: Wir müssen vielleicht pauschale Regelungen finden; wir müssen schauen, wie wir das heilen können.
Der Entschließungsantrag, der von Bayern eingebracht wurde, enthält eben dies, indem nämlich zwischen Ehrenamt und nebenberuflicher Tätigkeit unterschieden wird. Wir sind auch dabei, zu prüfen – auch das ist in diesem Antrag enthalten –, ob man die Grenze von 300 DM für die Steuerfreiheit auf 600 DM monatlich erhöhen sollte, um da genau zu unterscheiden. Nicht umsonst hat der Bundeskanzler dazu Stellung bezogen. Weil er gemerkt hat, dass dieses Gesetz nicht ausgewogen und nicht richtig ist, hat er vor drei Tagen gesagt – ich zitiere ihn wörtlich –:
Es muss doch möglich sein, dass man zwischen Ehrenamt und einer Beschäftigung, die bereits nebenberuflichen Charakter trägt, eindeutig und nachvollziehbar unterscheidet.
Genau das ist in dem Antrag, der von Bayern eingebracht wurde und der von uns unterstützt wird, dargelegt.
Ja, bitte.
Das geht noch viel weiter. Genau das kann man unterscheiden, indem man eine Grenze festlegt. An der materiellen Aufwandsentschädigung kann man ja sehen, ob es noch eine ehrenamtliche Tätigkeit ist.
Wenn jemand wirklich Stunden – schauen Sie doch mal die Feuerwehrleute an –, beispielsweise eine ganze Nacht, eine Halle beaufsichtigt, ist das doch keine nebenamtliche Beschäftigung, die bezahlt wird, sondern gezahlt wird eine Aufwandsentschädigung.
Deswegen müssen Regelungen her.
Das Gesetz unterscheidet deswegen nicht, weil es nicht richtig gemacht ist.
Das Gesetz gehört richtig gemacht, damit das genau unterschieden wird.
Ich hoffe natürlich – das als letzten Satz –, dass, nachdem der Bundeskanzler das gesagt hat, bei der rot-grünen Koalition vielleicht ein Einsehen herrscht und man vielleicht doch noch im Sinne der ehrenamtlich Tätigen die Anträge, die zur Beratung vorliegen, anders behandelt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantwortet das Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium Ihre Anfrage, Herr Abg. Krisch, folgendermaßen:
Zu a: Mittel des Landesgewerbeamtes wurden für das Projekt „Umschulung zum Mechatroniker“ nicht bewilligt. Den ersten Teil Ihrer Frage kann ich also mit Nein beantworten.
Zu b: In dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds – Ziel 3 – geförderten Projekt „Umschulung zum Mechatroniker“ wurden 48 Teilnehmer qualifiziert. Davon haben nur vier die Teilnahme an dem Projekt abgebrochen, drei davon wegen einer Beschäftigungsaufnahme.
Das Projekt diente nicht, wie ursprünglich vom Träger geplant, der Ausbildung von Mechatronikern, sondern es diente vielmehr der Höherqualifizierung der Teilnehmer mit Vorkenntnissen in Metall- und Elektroberufen in den Bereichen Elektro- und Metall-Mechatronik.
Das Projekt hat zwei Ziele verfolgt: erstens die arbeitslosen Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren und zweitens die Erarbeitung eines Schulungskonzepts und die Vorbereitung eines interaktiven Lernprogramms sowie die modellhafte Durchführung künftiger Umschulungen zum Mechatroniker.
Das Projekt wurde so durchgeführt, wie es vom Sozialministerium bewilligt wurde. Eine Vor-Ort-Prüfung des Verwendungsnachweises findet – das gilt übrigens für alle Träger – noch statt. Über die im Rahmen des Projekts gewonnenen Erfahrungen wird das Elektro-Ausbildungszentrum Aalen das Sozialministerium noch unterrichten.
Nach der bisherigen Bewertung durch den Träger verlief das Projekt positiv.
Ja. Das ist richtig. Vielleicht hat der Name in die Irre geführt. Ursprünglich sollte es eine Qualifizierungsmaßnahme sein. Weil sich dafür aber nicht genügend Teilnehmer gemeldet hatten, wurde das Projekt dann in ein Höherqualifizierungsprogramm für Langzeitarbeitslose umgewandelt. Das wurde aber im Einvernehmen mit dem Sozialministerium so abgesprochen.
Ja, im Einvernehmen. Das Projekt musste ja bewilligt werden. Daran sind auch das Arbeitsamt und andere beteiligt. Dies wurde so genehmigt. Das Projekt wird, wie gesagt – das Datum wurde schon im November festgelegt, und das Projekt wurde Ende des Jahres abgeschlossen –, im April überprüft werden.
Ich kann noch ergänzend hinzufügen: Wir haben zwar noch keine endgültigen Rückmeldungen, aber von den 44 Teilnehmern, die bis zum Ende an dem Programm teilgenommen haben, sind bereits 27 in Arbeit. Von den übrigen 17 wissen wir das noch nicht genau, weil wir noch keine Rückmeldungen haben. Aber es ist jetzt schon ein Prozentsatz von über 62 %, die in Arbeit sind.
Vom Sozialministerium. Alle Projekte werden vor Ort überprüft.
Die Projekte werden alle überprüft. Die Projekte laufen ja nur über eine bestimmte Zeit, und dann werden sie evaluiert, nicht nur auf Anfrage von Dritten. Ich habe gerade gesagt: Beispielsweise für dieses Projekt wurde im November der Überprüfungstermin im April festgelegt. Das Projekt ist Ende des Jahres ausgelaufen.