Wolfgang Reinhart
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Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Bio- und Gentechnologie sind Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts und werden das Leben der kommenden Generationen sicherlich prägen. Neben der Informations- und Kommunikationstechnik ist gerade die Bio- und Gentechnik deshalb die große Neuerung und Herausforderung, die uns in diesem Jahrhundert begleiten wird. Man hat erst vor wenigen Wochen in der Naturwissenschaft den historischen Triumph der Entschlüsselung des menschlichen Genoms gefeiert. Der Erfolg wurde weltweit gefeiert, und nicht zufällig entzündet sich die Auseinandersetzung heute gerade an der Bio- und Gentechnik.
Die Bio- und Gentechnologie zählt im Verbund mit der Informationstechnik zu den Schlüsseltechnologien, und kaum ein Lebensbereich wird von ihr unbeeinflusst bleiben. Ihr Potenzial für die Medizin und die Pharmazie, für die Landwirtschaft und die Erzeugung von Lebensmitteln, für die Entwicklung neuer Werkstoffe, für die Verfahrenstechnik und auch für den Umweltschutz ist bahnbrechend.
Krankheiten werden besser erkannt und gezielter behandelt werden können. Bisher unheilbar Kranke werden geheilt werden können. Es wird neue Möglichkeiten zur Bekämpfung von Hunger und Elend in der Welt geben, und ressourcenschonende Verfahren und Materialien werden die industriellen Produktionsprozesse verändern. Den Geboten der nachhaltigen Wirtschaft und des Schutzes unserer natürlichen Lebensgrundlagen werden wir weitaus besser als heute folgen können.
Durch eine Reihe von politischen Entscheidungen lag die Biotechnik Mitte der Neunzigerjahre in Deutschland am Boden. Deutsche Firmen investierten im Ausland, deutsche Wissenschaftler verließen das Land. Das hat sich mittlerweile geändert. Deutschland ist mittlerweile das Land Nummer 1 in Europa, und gerade Baden-Württemberg mit seinen Bioregionen ist auch in Deutschland führend, was die Forschung angeht.
Ich denke, man kann auch darauf verweisen: Es ist gut, dass der Landeshaushalt 3,8 bis 4 % Forschungsmittel ausweist, der höchste Prozentsatz im Vergleich zu allen Bundesländern,
denn auch darin liegt ein Stück Zukunft und damit ein Stück Vision in der Forschung, das sich gerade hier sehr, sehr fruchtbar auswirkt.
Wir unterstützen diese Vorhaben; denn die europäische Biotechnologie muss gegen die amerikanische antreten und ihr den Spitzenplatz streitig machen. Die Menschen sehen die Chancen der neuen Technologie und begrüßen sie; wahr ist aber auch: Die neuen Technologien wecken nicht nur Hoffnungen, sie schüren auch Zukunftsängste, und vielen Menschen wird es dabei teilweise unheimlich. Denn es ist auch der Verlust des Überschaubaren, die Beeinträchti
gung des Persönlichen, Privaten und Intimen. Nicht zuletzt fürchten sie die Erosion ethischer und rechtlicher Grundorientierungen, die unserer Gesellschaft Einheit geben und sie zusammenhalten.
Unstreitig ist, dass die Bio- und Gentechnik uns mit Fragen konfrontiert, die die grundlegende Wertorientierung unserer Gesellschaft betreffen.
Die Debatte entzündet sich zurzeit vor allem an den neuen diagnostischen, technischen und vor allem auch therapeutischen Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin und den neuen Möglichkeiten zur gentechnischen Diagnose von Krankheits- und Verhaltensdispositionen.
Dabei werden immer mehr Stimmen laut, die für eine Überwindung der bisherigen moralischen und rechtlichen Grenzen des Erlaubten plädieren. Es wird unterstellt, dass die moralische und rechtliche Grundorientierung unserer Gesellschaft auf irrationalen oder überzogenen Auffassungen von der Würde des Menschen und seiner unbedingten Schutzwürdigkeit beruht, die in der modernen und aufgeklärten Welt angeblich nicht mehr als allgemein gültig anerkannt werden können. Damit sollen neue Wege geebnet werden, beispielsweise für die Selektion von Embryonen mit gentechnisch diagnostizierten Krankheitsdispositionen, für eugenische Praktiken zur angeblichen Perfektionierung von Menschen oder für den Verbrauch von Embryonen zur Herstellung von transplantierbaren Geweben und Organen.
Unsere Grundwerte sind kein Hindernis auf dem Weg zu einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft. Sie sind im Gegenteil die rationale und unersetzliche Basis einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft. Um des Menschlichen willen darf diese Basis nicht zugunsten postmoderner Beliebigkeit preisgegeben werden, für die letztlich erlaubt ist, was möglich ist. Eine Gesellschaft, die sich anmaßt, das Recht auf Leben selektiv zu- oder abzuerkennen und die am Maßstab genetischer Merkmale über das Lebensrecht von Kindern entscheidet, kann keine menschliche Gesellschaft sein.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich denke, in den Beiträgen der Vorredner
ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass es um die Möglichkeiten, aber vor allem auch um die Grenzen dieses Forschungsbereichs geht. Bei dieser Grenzziehung haben wir Grundsätze einzuhalten. Für uns stehen Forschung und Technik immer unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dem Gebot des Schutzes der unteilbaren und unveräußerlichen Menschenwürde. Der Mensch darf nicht zum Objekt von Forschungs- und Wirtschaftsinteressen werden. Dies sehen wir als eine besondere Verantwortung der Politik – auch einer christlichen Politik.
Zweitens: Die Unverfügbarkeit des eigenen Genoms und der Schutz seiner Daten – es wurde hier angesprochen – sind ein unveräußerliches Recht jedes einzelnen Menschen. Das menschliche Genom als solches darf nicht patentiert werden. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen – darauf kommt es an – erfordert die Befähigung zur gesundheitlichen Eigen- und Selbstverantwortung.
Drittens: Wir sind für den Einsatz zellbiologischer Methoden zur Heilung schwerer Krankheiten, denn dort werden sie dringend gebraucht, dort sind sie auch ein Fortschritt. Aber Eingriffe in die menschliche Keimbahn sowie das Klonen von Menschen lehnen wir ab.
Mir ist bewusst, dass es auf diesem Gebiet keine einfachen Antworten gibt. Ich denke, es ist richtig gesagt worden: Die Politik muss sich auch mit diesen Themen befassen. Es ist auch ein Thema, bei dem nicht der Streit der Parteien im Vordergrund steht. Es sollte wichtig sein, dass man auch in die Zukunft blickt, die uns alle bewegen muss. Unsere Wertorientierung geht aus vom unbedingten Gebot der Achtung der Menschenwürde und verlangt, dass wir einen Menschen niemals nur als Mittel für unsere Zwecke gebrauchen, sondern ihn zugleich immer als Person achten. Dieses Gebot der Achtung der Menschenwürde hat seinen rechtlichen Niederschlag – um das Recht geht es heute ja auch – nicht nur im Grundgesetz, sondern auch in den Verfassungen der Länder, in einer Fülle von internationalen Konventionen und Verträgen
und in unzähligen einzelgesetzlichen Regelungen gefunden. Es ist das Fundament einer zivilisierten Welt.
Wer daran rührt – Herr Kollege –,
der läuft Gefahr, sich einmal mit blankem Entsetzen fragen zu müssen, was er getan hat.
Deswegen wurde vom Kollegen Kiesswetter und auch von anderen Kollegen zu Recht die Grenzziehung angesprochen. Ich vermute, dass Sie an folgenden Grenzen stehen müssen – geradezu an Grenzpfählen –:
Dort, wo mit gendiagnostischen Maßnahmen die Selektion von Menschen beabsichtigt wird, dort – –
Ich kenne § 60. Nur: Wenn ich eine grundsätzliche Ausführung – –
Vielen Dank, Herr Präsident, für diesen gewichtigen Hinweis. Das war mir bis heute völlig unbekannt.
Ich denke, insofern hat das wirklich zur Aufhellung der Geschäftsordnungsauslegung beigetragen.
Ich fasse zusammen und komme damit auch zum Schluss. Es gibt Grenzen und Grenzpfähle – ich habe das Klonen und die menschliche Keimbahn erwähnt –, auch wenn eugenische Ziele verfolgt werden. Wenn wir nicht den Mut haben, diese Grenzen eindeutig zu ziehen, dann kommen wir in eine gefährliche Diskussion. Deshalb muss es, glaube ich, die Aufgabe der Politik sein, sich mit den Möglichkeiten, mit den Chancen und mit den Risiken, aber vor allem auch mit den Grenzen zu befassen. Dann sind wir auf dem richtigen Weg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schlierer, Sie haben einen richtigen Satz gesagt: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. Das gilt allerdings auch für die Republikaner,
denn Sie dürfen das Thema Gewalt nicht einseitig für sich instrumentalisieren.
Wir von der Union haben dazu eine klare Auffassung: Gewalt darf nie ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Die Frage der Gewaltanwendung betrifft die Grundpfeiler der Demokratie. Es gibt ein Gewaltmonopol des Staates, und dieses Gewaltmonopol gilt für jedermann. Es gibt keine gute und keine schlechte Gewalt. Deshalb: Wir lehnen jede Form von Gewalt ab, egal, ob von rechts oder von links.
Deshalb dürfen bei uns Radikale oder Extremisten auch keine Chance haben. Wir werden jeder Form von Radikalismus von links oder von rechts mit Entschlossenheit entgegentreten. Daher lehnen wir auch die Zusammenarbeit mit extremen Parteien ab, egal, ob rechtsextrem oder linksextrem. Dies sagen wir auch an die Adresse der Sozialdemokraten gerichtet. Wir sind empört darüber, dass Sie auf einem Auge blind sind
und weiterhin mit der PDS zusammenarbeiten.
Auch Sie thematisieren derzeit den Rechtsextremismus, aber mit der PDS arbeiten Sie zusammen. Ich darf Sie bitten: Distanzieren Sie sich davon.
Nun zur Frage der Distanzierung. Ein Thema trifft den Kern, meine Damen und Herren von den Grünen. Wir erwarten von Ihnen endlich einen Beschluss, nach dem Sie jedwede Form der Gewaltanwendung ablehnen. Dafür ist es höchste Zeit.
Lieber Kollege Salomon, alles, was von den Grünen zum Thema Gewalt bisher gekommen ist, war halbherzig. Trittin hat Weisung gegeben, dass die Castortransporte verhindert werden müssen. Dafür gibt es doch nur einen einzigen Grund: Das geschieht, um die Doppelbödigkeit der Grünen nicht zu offenbaren und um es nicht öffentlich werden zu lassen, dass ein großer Teil weiterhin für Gewalt und für Sitzblockaden einsteht.
Selbstverständlich.
Lieber Kollege Salomon, lesen Sie im Johannesevangelium nach: Nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten werdet ihr sie erkennen.
Wir erwarten, dass Sie sich von Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung distanzieren.
Frau Kollegin Bender, bitte.
Frau Kollegin Bender, gestatten Sie mir erst eine Vorbemerkung.
Doch, ich gebe Ihnen eine klare Antwort darauf, will aber eine Vorbemerkung machen, da Sie aus dem Parlament ausscheiden.
Es steht Ihnen besser an, nicht vollmundig zu sprechen, als eine solche Frage zu stellen.
Ich will es Ihnen auch an konkreten Beispielen sagen:
Alle Sitzblockaden sind Nötigung, alle Verhaltensweisen, die wir in diesem Zusammenhang – –
Jetzt kommt das Bundesverfassungsgerichtsurteil. Ich nehme Ihnen die Antwort vorweg.
Wissen Sie, Frau Kollegin Bender, das ist gerade der Punkt: Seit Monaten verstecken Sie sich hinter einem Bundesverfassungsgerichtsurteil, statt sich endlich dazu zu bekennen, dass das, was Herr Fischer gemacht hat, heute lediglich verjährt ist, dass es eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren bedingt hätte, was er zehn Jahre lang begangen hat.
Ich habe selten so oft wie im Zusammenhang mit diesem Thema den Satz gelesen: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet.“
Jawohl, ja. Ich will Ihnen ganz bewusst einen Artikel im „Rheinischen Merkur“ vom Wochenende empfehlen.
Eines will ich Ihnen in diesem Zusammenhang auch sagen:
Wenn man jetzt im feinen Zwirn bei edlem Bordeaux sich davon distanzieren möchte,
dann muss man in diesem Zusammenhang festhalten, dass es keine Jugendsünde ist und man sich nicht auf die Rechtfertigung der Notwehr berufen darf, wenn man zehn Jahre lang aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Widerstand leistet.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Zu den Vorrednern: Ich gestehe jedem das Recht auf Veränderung und auf Erkenntnis zu, und sicherlich, Herr Kollege Kretschmann, ist es ein Unterschied, ob ich eine Ex-ante-Betrachtung oder eine Ex-post-Betrach
tung anstelle. Im Alten Testament steht – Koheleth –: „Alles hat seine Zeit.“ Ich gestehe auch das zu. Nur: Wir müssen sehen, dass es mit Sicherheit nicht damit getan ist, dann zu sagen: „Es war eine Jugendsünde, eine Bagatelle“, sondern – nachdem Kollege Bebber das Neue Testament zitiert hat, Lukas 15, Vers 7 mit dem berühmten Sünder und den 99 Gerechten – ich muss Ihnen sagen: Da steht aber nicht geschrieben, dass man dann sagt: „Man wird Minister und distanziert sich nur als Opfer von einer Jugendsünde.“ Vielmehr müssen dann Reue, Demut und vor allem Selbstkritik dazugehören.
Meine Damen, meine Herren, Kollege Bebber hat gefragt,
was wir denn vorzuwerfen hätten. Ich stelle Ihnen eine Gegenfrage. Der Bundestagspräsident Thierse hat geäußert, die Skinheads könnten in 20 Jahren Minister werden.
Das ist eine Reinwaschung der Linksextremen und soll nur vertuschen, und im Grunde genommen haben Sie dazu kein Wort gesagt, weil Sie Links und Rechts nicht mit der gleichen Intensität bekämpfen und sich nicht von Gewalt distanzieren. Das ist der Hintergrund.
Herr Kollege Kretschmann, ich habe großen Respekt vor Ihren Ausführungen und auch Ihrer Selbstkritik. Das will ich bewusst sagen.
Aber ich will Ihnen ein Zitat aus dem berühmten „Stern“Interview Ihres Kollegen Fischer vorhalten – Zitat „Stern“ –:
Fischer: Ich habe nie bestritten, dass ich fast zehn Jahre lang auch unter Einsatz von Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung in der Bundesrepublik umstürzen wollte. Wir haben uns nicht an die Regeln des Strafgesetzbuchs gehalten.
Er war damals 25. Der weitere Satz im „Stern“ lautet:
Zuerst wurde man geschlagen, dann hat man sich gewehrt und zurückgeschlagen, dann begann auch die Faszination revolutionärer Gewalt.
Dieses Interview ist für mich keine Selbstkritik; das muss ich Ihnen sagen. Das ist geradezu eine Selbstbeweihräucherung.
Ich hätte aber erwartet, dass man hier Selbstkritik übt und Distanz herstellt, wie wir es gefordert haben.
Die Zeit heilt bekanntlich viele Wunden, sie befreit jedoch nicht von jedem Makel. Wer heute gemeinsam mit Gesinnungsgenossen zum Beispiel einen Ausländer verprügelt oder einen jüdischen Friedhof schändet, ist auch in 20 Jahren nicht geeignet, unser Land in höchsten Staatsämtern zu repräsentieren.
Wer glaubhaft gegen Gewalt eintreten möchte, darf bei linksextremen Ausschreitungen keinen anderen Maßstab anlegen als bei rechtsextremen Ausschreitungen. Das muss der Kern sein.
Hier sehen wir sehr wohl eine unterschiedliche Handhabung.
Als Letztes, und das, lieber Kollege Kretschmann, zu den Grünen: Wenn Frau Künast sagt, Joschka Fischer repräsentiere das Schicksal einer ganzen Generation,
dann zeigt das das ganze Ausmaß ihrer Verblendung und Anmaßung. Das ist geradezu eine Beleidigung dieser Generation.
Es war nicht die Generation von Herrn Kretschmann und Herrn Fischer, sondern es war ein kleiner, radikaler, militanter Teil dieser Generation, der Gewalt gepredigt und angewendet hat.
Wir erwarten nur, dass man sich davon distanziert. Wir verurteilen es nicht, aber wir können es auch nicht hinnehmen, dass man sagt: Es war eine Jugendsünde, es war eine Bagatelle, und deshalb kann man als quasi damaliges Opfer darüber hinwegsehen. Man muss sich auch zur Täterschaft bekennen.
Das ist das, was wir erwartet hätten. Ich glaube, mit Reue und Demut wäre Herr Fischer besser beraten gewesen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Republikaner wurde in der ersten Lesung abgelehnt und im Ständigen Ausschuss abgelehnt. Ich will darlegen, dass wir allein wegen der Mehrkosten, die dieses Gesetz verursachen würde, aber auch wegen der fehlenden Geeignetheit, Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit diesen Gesetzentwurf auch in der zweiten Lesung ablehnen. Ich bitte um ein entsprechendes Votum.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wir hatten vor wenigen Stunden eine Sitzung des Ständigen Ausschusses und haben dort die Beschlussempfehlung verabschiedet, nach Artikel 53 Abs. 2 der Landesverfassung für die Berufung des Staatsrates Professor Dr. Beyreuther eine Ausnahmegenehmigung wegen der Zugehörigkeit zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen zu erteilen.
Hintergrund für diese Genehmigung ist, dass Herr Professor Dr. Beyreuther bei der Firma ABETA GmbH Mitexistenzgründer ist – die Gesellschaft befindet sich in Gründung –, dass er durch eine eventuelle Zugehörigkeit zum Beirat – dieser ist Organ des Unternehmens – einem wirtschaftlichen Unternehmen angehören würde, das von dieser Regelung betroffen ist.
Wir hatten im Ständigen Ausschuss noch unterschiedliche Auffassungen darüber, ob diese Ausnahmegenehmigung überhaupt nötig ist oder nicht. Es gibt zur Auslegung der Landesverfassung zwei verschiedene Auffassungen: Zu
nächst steht im Kommentar von Feuchte zu Artikel 45 wörtlich:
Im Hinblick auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit gelten für sie
gemeint sind ehrenamtliche Staatsräte –
die Unvereinbarkeiten des Art. 53 Abs. 2 nicht.
Das bezieht sich auf alle Vorschriften des Artikels 53. Denn in Satz 1 sind nur die Hauptamtlichen betroffen, und in Satz 2 ist die wirtschaftliche Inkompatibilität, also die wirtschaftliche Unvereinbarkeit, betroffen. Satz 3 ermöglicht aber dem Landesparlament, wie immer bei Mitgliedern der Landesregierung, bei Zugehörigkeit zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Wir von der Union sind der Auffassung, dass dies erst recht im Fall des ehrenamtlichen Staatsrates gilt, der Mitglied der Regierung ist, allerdings ohne Stimmrecht, dies ehrenamtlich macht und nur mit Aufwandsentschädigung tätig ist. Wir wollen gerade Fachleute für diese Funktion des ehrenamtlichen Staatsrates. Deshalb wollen wir gerade solche Leute, die nebenher beruflich fachkundig als Spezialisten tätig sind,
die vor allem unabhängig sind und mit Fachwissen herangezogen werden können. Das ist der Grund dafür, dass wir dringend empfehlen, im Vorfeld diese Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Herr Professor Dr. Beyreuther ist ja anwesend, auch das Staatsministerium. Ich denke, er kann selbst dazu erforderlichenfalls noch etwas sagen. Insoweit haben wir die Kontroverse, die ich mit dem Kollegen Birzele im Ständigen Ausschuss zunächst hatte, nach nochmaliger Überprüfung ausgeräumt. Das darf ich hier sagen. Es besteht kein Dissens mehr darüber, dass wir die Ausnahmegenehmigung benötigen. Deshalb wollen wir sie auch beschließen. Dies empfehlen wir nach Artikel 53 Abs. 2 Satz 3 der Landesverfassung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch Ablehnung ist demokratisch. Diese Äußerung ist völlig richtig; denn es ist auch ein Freiheitsrecht, gegen etwas zu sein.
Das ist eine wichtige Errungenschaft. Sie liegt übrigens in der Grundrechtsthematik, Herr Kollege Krisch.
Insoweit ist das, was Sie hier wollen, eine Totalnormierung. Gerade der Verzicht auf eine Regelungswut hat auch mit Demokratie und mit Freiheitsrechten zu tun. Wir werden diesen Gesetzentwurf der Republikaner deshalb ablehnen.
Wir sind auch in der Sache überzeugt davon – im Gegensatz zu den Ländern, die Sie erwähnt haben, und auch im Gegensatz zu dem Vorhaben von Rot-Grün –, dass unsere Verfassung ein solches Gesetz gerade nicht braucht. Zum einen widerspricht es unseren Vorstellungen von einem schlanken Staat. Wollen wir wirklich hergehen und alles normieren, wollen wir wirklich hergehen und die Bürokratie verstärken? Wollen wir Ämter aufblähen? Wollen wir zusätzliche Personalstellen schaffen, die notwendig werden würden? Ein solches Gesetz wäre ein Hemmnis auch für den mündigen Beamten, dem wir vertrauen.
Im Übrigen hat das auch etwas mit Kosten zu tun. Auch Kosten würden entstehen, sei es für einen Raum zur Durchsicht für die an der Information Interessierten, sei es für zusätzliche Kopien und vieles mehr.
Auch unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes – dies gilt in den Ländern Brandenburg und Berlin – sieht die Wirtschaft dies ganz anders. Sie sieht es nämlich als Investitionshemmnis. Ansiedlungswillige Firmen befürchten, dass vertrauliche Daten öffentlich gemacht werden müssen. Auch von dieser Seite her sind wir gegen den Gesetzentwurf.
Zur öffentlichen Kritik: Gerade Deutschland und das Land Baden-Württemberg stehen in einer anderen Rechtstradition als die Vereinigten Staaten, wo es angelegt ist. Bei uns sind genügend Verfassungsgrundlagen wie Meinungs- und Pressefreiheit vorhanden; gerade auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung,
das wir hier im Rahmen der Beratung des Datenschutzberichts immer besprechen,
ist eine ausreichende Grundlage, die wir haben.
Und ein Letztes: Heute konnten Sie – entweder in der „Stuttgarter Zeitung“ oder in den „Stuttgarter Nachrichten“ – lesen, dass das Land Baden-Württemberg mustergültig ist, was wissenschaftliche Vorhaben – auch in Zusammenarbeit mit der Hochschule Speyer – hinsichtlich der Gesetzesfolgenabschätzung angeht. Hier liegt ein Instrument zur Vorschriftenbegrenzung vor. Denn man muss immer die Folgen ermitteln, und dazu gehören Abbau von Vorschriften, Normprüfung und vor allem die Fragen: Erforderlich? Zweckmäßig? Geeignet?
Wir sagen dazu bei diesem Gesetzentwurf: Nein.
Noch ein Ratschlag an alle Kollegen, die sich hier im Raum befinden: Wir als Abgeordnete sollten uns immer im gleichen Umfang die Frage stellen, welche Gesetze wir abschaffen können,
statt nur die Frage zu stellen, welche Gesetze wir neu normieren.
Das ist eine Frage, die mit Gesetzesfolgenabschätzung zu tun hat, und auch deshalb müssen wir die Aufgabe sehen, dass wir solche unsinnigen Gesetze nicht erst erlassen.
Deshalb lehnen wir ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei diesem überwältigenden Interesse zu dem Thema Europa und bei diesem „überfüllten“ Plenum möchte ich in der Historie beginnen, nämlich mit Konrad Adenauer.
Konrad Adenauer hat einmal gesagt:
Die Einheit Europas war ein Traum von wenigen. Sie wurde eine Hoffnung für viele. Sie ist... eine Notwendigkeit für uns alle.
Was Adenauer damals mit begonnen hat, hat er auch als Vorsitzender des Parlamentarischen Rats in der Verfassung niedergeschrieben, nämlich als Ziel in der Präambel: ein wiedervereinigtes Deutschland in einem geeinten Europa. Aus diesem Europa der sechs ist ein Europa der 15 geworden, und weitere zwölf Beitrittskandidaten stehen vor der Tür. Wir sehen dadurch die Dimension und auch die Bedeutung Europas.
Wenige Tage nach der Feier zum zehnten Jahrestag der deutschen Einheit sollten wir uns auch darauf besinnen, dass wir in der längsten Friedenszeit der modernen Geschichte leben. Dies bedeutet auch die längste Zeit von Frieden und Freiheit, und Europa bedeutet Frieden, und Europa bedeutet Freiheit.
Das sollte man immer in diesem Zusammenhang sehen, auch wenn wir uns die Bedeutung dieses Europaberichts bewusst machen.
Die Landesregierung hat den fünften Bericht über die Europapolitik der Landesregierung vorgelegt. Er umfasst das Berichtsjahr 1999.
Ich will vorab zum Verfahren etwas sagen. Wir sollten uns darüber Gedanken machen, ob wir tatsächlich immer so zeitverzögert, erst zehn Monate später, über das Berichtsjahr diskutieren wollen, über das der Europabericht verfasst wird; denn wir sind im Grunde genommen dann nicht mehr aktuell. Das Jahr 1999 ist längst vorbei. Wir sollten vielleicht beim sechsten, siebten und achten Bericht nachdenken, auch parlamentarisch, wie wir erstens Europa die ihm gemäße Bedeutung beimessen und wie wir zweitens diesen Bericht zeitnäher diskutieren können, damit wir uns auch die aktuelle davon erfasste Problematik vor Augen halten können.
Sehr gut bei diesem Bericht ist, dass er zunächst mit einer aktuellen europapolitischen Lage im Vorspann beginnt. Dort geht es um wesentliche Fragen wie die Stimmengewichtung im EU-Ministerrat, die Größe der EU-Kommission, den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen und die Erleichterung der verstärkten Zusammenarbeit.
Die aktuellen europapolitischen Themen sind die Regierungskonferenzen, vor allem aber auch die Grundrechtecharta und die Erweiterung nach Osten. Diese Themen werden angesprochen, darüber hinaus aber auch zahlreiche Aktivitäten des Landes, vor allem in der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit.
Vor diesem Hintergrund hatten wir gerade gestern die Meldung in der „Stuttgarter Zeitung“, dass Bundeskanzler
Schröder gesagt hat, die Slowakei sei ganz vorne und im Jahr 2003 dabei. Ich möchte hier auch vor einer zu großen Euphorie warnen,
denn – wir hatten bei unserer Tagung des Ständigen Ausschusses in Berlin vor wenigen Wochen den polnischen Botschafter zu Gast – diese Länder haben alle große Hoffnung. Es geht um die Beitrittswilligkeit, aber auch um die Beitrittsfähigkeit.
Mit diesem Thema müssen wir sehr sensibel umgehen. Deshalb müssen sicherlich zuvor einige Punkte geklärt werden, etwa die Größe und die Zusammensetzung der Kommission, die Stimmengewichtung im Ministerrat und auch die mögliche Ausweitung von Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit.
In diesem Zusammenhang muss auch die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung gesehen werden. Diese wollen wir nicht bedroht sehen. Der Städte- und der Gemeindetag haben darauf hingewiesen, dass es hier die Angst gebe, in der Zuständigkeitsfrage zwischen Bund, Ländern und Europa mit der kommunalen Selbstverwaltung unterzugehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch dieser Bedrohung Rechnung tragen und dies mit einbringen.
Wir sehen auch die Bedeutung des Euros. Das war im Jahr 1999 das zentrale Thema. Der Euro wurde
eingeführt. – Lieber Kollege König, wir dürfen gerade auch nicht mit Äußerungen wie den Ihren den Euro zerreden.
Es darf aber auch nicht ein Kanzler oder ein Herr Duisenberg unbedachte Äußerungen machen.
Die Währungsunion ist ein wichtiger Schritt in ein gemeinsames Europa. Sie war richtig. Wenn der Euro derzeit Probleme hat, müssen wir immer bedenken: Allein auf Deutschland und Frankreich entfallen 50 % im Korb des Euro. Gerade die deutsche Wirtschaft ist auf diesem Zug im Vergleich zu den USA am langsamsten.
Aber auch die Agrarpolitik, die noch unter Kanzler Schmidt völlig europäisiert worden ist, wirft Probleme auf, die gelöst werden müssen, wenn wir über das Beitrittsthema sprechen.
Bei der Stimmengewichtung im Ministerrat treten die großen Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und auch Spanien für eine stärkere Orientierung an der Bevölkerungszahl ein. Ich denke, die Regierung wird nachher dazu Stellung nehmen. Sicherlich ist es wichtig, dass das Stimmengewicht hierbei erhöht werden kann.
Bei der Kommission wollen natürlich auch die kleineren Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden und treten für weiterhin einen Kommissar pro Mitgliedsstaat ein. Aber hier
wird eine Lösung nötig sein, sei es durch die Einführung von Vizepräsidenten oder auch die Stärkung des Kommissionspräsidenten, damit nicht mehr das passiert, was im Jahr 1999 der Fall war, als eine innere Problematik in der Kommission entstanden ist, die dann zur Auflösung geführt hat.
Uneinheitlich ist auch das Bild hinsichtlich der Mehrheitsentscheidungen. Insoweit ist es wichtig, dass bei vielen Kompetenzfragen eine Übergangszeit gefunden wird. So gibt es Themen, die miteinander zusammenhängen: Bei einer stärkeren Stimmengewichtung akzeptieren vor allem die großen Mitgliedsstaaten eher den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen.
Von dieser Seite her denke ich, es ist auch wichtig, dass die Kompetenzabgrenzungsfragen vorher gelöst sind, bevor wir zu schnell in die Erweiterungslösung gehen. Wir haben hierbei einen großen Reformprozess zum Ziel, nämlich eine Vereinfachung der Verträge, die Aufnahme der Grundrechtecharta in den EG-Vertrag sowie die Kompetenzabgrenzung.
Damit komme ich zu einem wichtigen Teil, nämlich zur Grundrechtecharta. Ganz im Gegensatz zur Regierungskonferenz kann der Konvent, der die Grundrechtecharta vorbereiten sollte, als Erfolg angesehen werden. Professor Herzog hat diese Kommission geleitet. Es waren äußerst schwierige Vorbedingungen. Es war problematisch, aber es ist ein guter Wurf gelungen.
Die 52 Artikel gliedern sich in verschiedene Kapitel, nämlich: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, Justizielle Rechte und Allgemeine Bestimmungen. Wichtig ist, dass diese Grundrechte sich nur im Rahmen der EU-vertraglich eingeräumten Kompetenz bewegen dürfen, also keine Grundlage für weiterführende EU-Aktivitäten sind.
Zur Frage der Osterweiterung wird mein Kollege Hauk nachher noch einiges sagen und darauf eingehen.
Man muss sehen, dass dies im gesamten Block besprochen werden muss und auch besprochen werden sollte.
Insgesamt gesehen zeigt sich das Jahr 1999 als eine Zeit integrationspolitischer Fortschritte, aber auf der anderen Seite auch als eine Zeit von Krisenerscheinungen. Es begann die Endphase der Währungsunion. Sie ist unterschiedlich zu betrachten. Insbesondere waren der Vertrag von Amsterdam und auch die Konferenz unter deutscher EU-Präsidentschaft nicht unbedingt als Erfolg zu werten. Gerade die Agenda 2000 hatte große Hoffnungen geweckt, aber sie hat auch Enttäuschungen mit sich gebracht, vor allem Enttäuschungen bei unseren Landwirten. Ich sage: Wer unseren Bauern helfen will, der muss auch etwas für die Landwirte tun. Diese Enttäuschung war berechtigt, denn sie betrifft die Gruppe, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten am stärksten von der Entwicklung abgehängt worden ist.
Meine Damen, meine Herren: „Der Nationalstaat ist für die Lösung der großen Probleme zu klein und für die Lösung der kleinen Probleme zu groß“, hat Bell gesagt.
In Anlehnung daran möchte ich abschließend festhalten: Wir als Landespolitiker wollen ein Europa der Regionen. Wir wollen ein subsidiäres Europa. Wir wollen, dass Europa vom Kopf auf die Beine gestellt wird. Wir wollen, dass Zuständigkeiten wieder bei den Ländern verbleiben. Dazu gehört auch ein Europa der „Vier Motoren“, ein Europa der Regionen und ein föderales Europa. Das sollten wir stärken. Dem dient auch der Bericht.
Herr Kollege Salomon, ist Ihnen bekannt, dass der Bundesverteidigungsminister geäußert hat, dass er im September bereits Entscheidungen in dieser Frage treffen möchte? Deshalb frage ich Sie bei der letzten Sitzung vor der Sommerpause, was aktueller als diese Frage ist, wenn bereits im September eine Entscheidung ansteht.
Herr Kollege Salomon, fällt Ihnen auf, dass Sie bei Ihren Ausführungen kein Wort zur Auswirkung der Position der Grünen, nämlich Abschaffung der Wehrpflicht, auf Standorte wie Lauda, Tauberbischofsheim, Külsheim, Niederstetten, Hardheim-Walldürn sagen, dass Sie bisher auch keinen Satz dazu sagen, dass Sie den Haushalt um 20 Milliarden DM kürzen? Wäre es Ihnen möglich, dass Sie uns zur Position der Grünen und der Auswirkung auf die Standorte etwas wissen lassen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben soeben die Novelle zum Landesdatenschutzgesetz verabschiedet und können damit in sinnvollem Kontext auch den Datenschutzbericht besprechen. Es handelt sich dabei um ein Jubiläum, nämlich um den 20. Datenschutzbericht.
Ich möchte vorausschicken: Nachdem seit der Verabschiedung des ersten Landesdatenschutzberichts 20 Jahre vergangen sind, ist es das Verdienst auch der Landesdatenschutzbeauftragten und damit in der letzten Zeit von Ihnen, Herr Schneider,
dass der Begriff Datenschutz kein Fremdwort mehr ist, sondern heute seinen Stellenwert in der öffentlichen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg hat.
Wir haben nach der Zäsur 1979 dann im Dezember 1983 das Volkszählungsurteil gehabt. Damit ist klar, dass der Datenschutz ein Verfassungsgebot ist. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist vom Bundesverfassungsgericht festgeschrieben worden.
Auch ist die EU-Richtlinie von 1995 umgesetzt worden. Auch damit sind wir ein gutes Stück weitergekommen. Deshalb habe ich die Gegenstimmen zum jetzigen Gesetz trotz Ihrer Erklärung, Herr Kollege Bebber, nicht verstanden; denn ich meine, jeder Schritt in Richtung Verbesserung des Datenschutzes muss auch ein Schritt in Ihre Richtung sein. Wenn Sie sagen: „Dann bleiben wir lieber stehen, weil wir nicht genügend Schritte auf einmal machen“, so ist das eine sehr widersprüchliche Logik. Das gilt auch für die Grünen.
Ich will bewusst, nachdem es sich um ein Jubiläum handelt, vorneweg dem Herrn Landesdatenschutzbeauftragten Schneider danken. Er hat erneut einen Bericht vorgelegt, der sehr kompetent, sehr sachlich und sehr umfangreich ist und vor allem mit großartigen Hinweisen, Analysen und auch Beratungshinweisen versehen ist. Nachdem ich öfters zu diesem Thema hier gesprochen habe, denke ich, dass gerade in Ihrer Zeit, Herr Schneider, eine Entspannung eingetreten ist, auch hinsichtlich manchmal unsinniger Streite
reien zwischen Regierung, Ministerium und Datenschutzbeauftragten. Sie haben sich damit wirklich um die Sache verdient gemacht. Ich möchte Sie ausdrücklich ermuntern, auf diesem Weg weiterzugehen.
Ich hatte in einem Gespräch mit Ihnen, Herr Schneider, erfahren, dass wir uns Innovationen überlegen sollten. Den entsprechenden Brief habe ich auch den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben, weil ich glaube, im Rahmen der modernen Technologie ist die Informations- und Kommunikationstechnik auch in der öffentlichen Verwaltung stetig in der Ausdehnung. Der EDV-Einsatz nimmt zu. Der Anteil der Technik nimmt zu.
Deshalb will ich bewusst sagen: Bei dieser Schlüsseltechnologie haben Sie die Unterstützung des Ausschusses und meiner Fraktion, auch bei Ihrer Bitte, eine Informatikerstelle einzurichten. Insoweit gibt es keinen Dissens, Herr Kollege Bebber, zu meiner Auffassung – das wissen Sie –; denn ich glaube, im Rahmen der Fortschreibung ist es nötig, den Datenschutzbeauftragten mit den nötigen Möglichkeiten auszustatten, was gerade die Stellen angeht.
Meine Damen, meine Herren, gerade die Debatte heute Morgen hat auch gezeigt, dass die IuK-Technik zugenommen hat, und sie wird weiter zunehmen. Deshalb sind Kontrollen, aber auch qualifizierte Beratung wichtig, gerade im Technikbereich. Wenn wir die Entwicklungen bei der elektronischen Post, beim Internet, beim Intranet und bei den neuen Medien sehen...
... – vielen Dank, Herr Präsident –, dann heißt die neue Aufgabe eben mehr Datensicherheit. Das haben auch die 35 Kontroll- und Informationsbesuche vor Ort gezeigt.
Der Bericht zeigt die neuen Herausforderungen gerade bei den Bürgerdiensten, im Internet, zum Beispiel bei elektronischen Formularen, bei Fragen der Verschlüsselung persönlicher Daten, bei der Prüfung der Identität, wenn man mit elektronischen Formularen arbeitet – über eine digitale Signatur oder weiterhin mit einer Unterschrift oder über ein Passwort –, und auch die neuen Herausforderungen bei der E-Mail-Kommunikation. All die dazu geäußerten Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten teilen wir. Wir werden uns in der künftigen Zeit mit diesen Sicherheitsfragen befassen müssen. Insbesondere sind unverschlüsselte elektronische Schreiben an Bürger nur dann zulässig, wenn die Zustimmung des Empfängers zu dieser Versandart in Kenntnis dieser Unsicherheiten erteilt wird. Nur so werden wir in Zukunft diesem Grundrecht gerecht werden können.
Meine Damen, meine Herren, im Einzelnen gab es auch Vorwürfe durch den Datenschutzbeauftragten. Ich habe
vorhin den Herrn Justizminister gesichtet, aber ich weiß nicht, ob er noch präsent ist.
Vielleicht virtuell, Herr Kollege Birk; dann wird er es aber zumindest zur Kenntnis nehmen. – Ein massiver Vorwurf ging dahin, dass man es seitens des Justizministeriums abgelehnt hat, auch die Justizverwaltung bei der EDVKontrolle dem Landesdatenschutzbeauftragten zu unterstellen. Ich meine, es ist wichtig, dass auch dort die Kooperation und die Beratung im Vordergrund stehen und auch der Bereich der Verwaltung mit der zunehmenden EDVAusstattung im Justizministerium der Kontrolle unterliegt.
Es gab Verstöße gegen Vorschriften und gegen Gesetze. Zum Beispiel wurden bei der Polizei bestimmte Daten, beispielsweise von Verdächtigen oder Verurteilten, zu lange gespeichert. Das hat sogar Daten von Tatopfern betroffen, die nach dem Gesetz nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und dann allenfalls zwei Jahre lang gespeichert werden dürfen.
Auch der zunehmende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung im Gesundheitsbereich ist nicht immer mit der nötigen Sensibilität behandelt worden. Ich nenne das Beispiel des Krankenhauses, bei dem der EDV-Betrieb aus Kostengründen ausgelagert wurde und die Mitarbeiter der so genannten Outsourcing-Firma alle Daten übermittelt haben, die eigentlich der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.
So gibt es weitere Möglichkeiten und Beispiele. Gerade auch die Gesetzentwürfe der rot-grünen Regierung in Berlin zur Gesundheitsreform haben zu Beanstandungen geführt, da in diesem Zusammenhang davor gewarnt wurde, durch die Gesundheitsreform den gläsernen Patienten zu schaffen.
Alles in allem, meine Damen und Herren, zeigt dieser Datenschutzbericht, dass Datenschutz kein Selbstzweck ist, sondern uns immer begleiten wird, dass er eher eine immer größere Herausforderung sein wird.
Ich will auch der Regierung ein Kompliment machen. Sie hat in all den aufgegriffenen Fällen Kooperation und auch Einsichtsfähigkeit gezeigt und zugesagt, Schwachstellen abzuschaffen. Ich denke, auch der Ton zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem Innenministerium ist besser geworden. Das dient der Sache. Das dient auch dem Datenschutz und damit unserem gemeinsamen Anliegen; denn Datenschutz ist ein Individualgrundrecht und damit ein Abwehrrecht, das jedem einzelnen Bürger zusteht und an dem wir Interesse haben sollten.
Deshalb, Herr Schneider, herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Insoweit danke ich Ihnen dafür, dass wir in diesem Sinne sicherlich auch weiterhin positiv zusammenarbeiten können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Das Gesetz über den obligatorischen Schlichtungsversuch, das die Landesregierung heute im Entwurf einbringt, verdient Anerkennung und Zustimmung, denn es ist eine wirkliche Innovation.
Es ist gemäß dem alten Satz „Der Gerechtigkeit Frucht soll Friede sein“ ein Beitrag zum sozialen Rechtsfrieden. Wir haben damit im Normzweck den Versuch und das Ziel, über diesen Güteversuch innerhalb von drei Monaten schnell, formlos und kostengünstig in einer Streiterledigungskultur dem Rechtsfrieden zu dienen. Dies steht, so denke ich, in der Tendenz, die wir aus dem Familienrecht, dem Arbeitsrecht und der Wirtschaft zunehmend kennen, zu der auch der Begriff des Mediators gehört, nämlich zu versuchen, Gewaltentscheidungen zu verhindern und Güteentscheidungen im Konsens herbeizuführen.
Denn jede Güte-Konsens-Entscheidung ist allemal besser als eine Zwangsentscheidung, da diese oft wieder nur Rechtsmittel herbeiführt und damit den Weg durch die Instanzen eröffnen kann.
Hier allerdings geht es um Streitwerte bis zu 1 500 DM oder um Nachbarstreitigkeiten bzw. ehrverletzende Delikte.
Wir haben ein Gesetz im Entwurf vorliegen, das durchaus, wenn die Person des Schlichters das Geschäft versteht, die Rechtspflege entlasten kann und auch eine Prozessökonomie ermöglicht, indem man die Gerichte gar nicht erst bemühen muss. Es kann vor allem auch dafür sorgen, dass man mit einer geschickten Verhandlungsführung, zum Beispiel durch Anordnung des persönlichen Erscheinens, die das Gesetz ausdrücklich ermöglicht, die Parteien miteinander zu einem Rechtsfrieden führt.
Dazu müssen nicht nur rechtsförmige Subsumtionen vorgenommen werden, sondern können auch andere Gesichtspunkte herangezogen werden, die eine Einigung der Parteien beschleunigen. Ich denke, der Staat muss nicht alles machen.
Wir haben immerhin – das wurde zu Recht ausgeführt – 40 % Streitigkeiten mit Streitwerten von unter 1 500 DM. Bei der zunehmenden Zahl der Rechtsanwälte ist es auch gut, dass man Volljuristen mit der Schlichtung beauftragt.
Ich denke, diese müssten fachlich kompetent genug sein, diese Aufgabe im Sinne dieses Gesetzes zu erledigen.
Wir werden sicherlich Schlichter nötig haben, die auch die nötige Sensibilität besitzen
ja –, die auch Konfliktbeilegungspotenzial in der Form, in der Art und Weise und in der Ausübung – –
Das ist wahr. Lieber Kollege Rech, wir bemühen uns ja ständig darum. Wie sonst wäre ein solcher Frieden im Ständigen Ausschuss möglich?
Aber ich denke, es ist wichtig – übrigens auch im Blick auf die Vergütung –, dass mindestens diese Sätze angeboten werden.
Meine Sorge ist, dass wir bei den niedrigen Gebühren, die wir ansetzen, keine qualifizierten Anwälte für diese Tätigkeit bekommen.
Dennoch müssen wir es aus der Sicht der Kunden, der Verbraucher, der Recht Suchenden sehen. Für diese stellt diese Streitschlichtungsmöglichkeit wirklich ein ökonomisches Angebot dar.
Eine Vollstreckungsklausel kann erteilt werden. Das heißt, nach § 794 der Zivilprozessordnung stellt das Ergebnis der Schlichtung einen Vollstreckungstitel dar. Damit kommt diesem Ergebnis im Falle der Einigung eben auch eine wichtige Bedeutung zu.
Es geht in dem Gesetzentwurf darum, von einer Ermächtigung Gebrauch zu machen, die der Bundesgesetzgeber allgemein vorgegeben hat. Ich glaube, dass mit diesem Gesetz eine wirklich innovative Idee für die persönliche Verantwortung der Parteien selbst gegeben ist. Diese sollen auch die persönliche Verantwortung für ihre eigenen Angelegenheiten übernehmen, und das kann ihnen auch in einem solchen Schlichtungsgespräch verdeutlicht werden. Deshalb: Entlastung der Justiz, soziale Befriedung, aber auch schnelles Verfahren, das eine Gütelösung zum Ziel hat; das wird dem Rechtsstaat und dem Rechtsfrieden dienen können.
Wenn wir es vom Umfang her sehen, wird es darauf ankommen, eine Bilanz zu ziehen, ob sich dieses Gesetz lohnt, ob man es dann möglicherweise auch auf Landgerichte ausdehnen kann. Wir sollten also in einem oder zwei Jahren einmal darüber nachdenken, was das Gesetz gebracht hat. Aber der Ansatz, der Versuch ist richtig, und wir sollten ihn wagen.
Auch die Art und Weise der Ausgestaltung im Gegensatz zu anderen Ländern, Herr Justizminister, verdient Anerkennung. Ich denke, damit ist wirklich der Versuch unternommen, den Bürgern qualifizierte Rechtshilfe zuteil werden zu lassen. All das dient schlichtweg auch dem Rechtsstaat und damit dem Recht suchenden Bürger. Wir stimmen deshalb diesem Gesetzentwurf zu.
Frau Kollegin, Sie können, wie Sie ausführen, keine Mittelstandsfeindlichkeit erkennen. Halten Sie es für mittelstandsfreundlich, wenn ein Bäcker oder ein Freiberufler, der 40 Jahre lang sein Unternehmen aufgebaut hat und durchaus einen hohen Steuersatz hat, dann den Gewinn aus der Veräußerung seines Betriebs zu 100 % versteuern muss, aber ein Konzern, der einen Betrieb oder Konzernteil verkauft, in Zukunft null Steuern bezahlt? Ich frage Sie: Halten Sie das für mittelstandsfreundlich?
Herr Kollege Drexler, Sie sprechen von einem Unverständnis bei der Klage gegen die 41 Millionen DM. Gestehen Sie zu, erstens dass Herr Präsident Thierse hierbei von „einmütiger Empfehlung“ gesprochen hat, stattdessen aber Professor Klein öffentlich im Fernsehen erklärt hat, dass erhebliche Rechtsbedenken dagegen bestehen, dass überhaupt diese Festsetzung erfolgt ist, und zweitens, dass es in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein muss, dass für den Fall, dass eventuell rechtswidrige Maßnahmen ergehen, dagegen Rechtsmittel einzulegen sind, insbesondere vor dem Hintergrund, wenn ein Herr Bundestagspräsident die Unwahrheit hinsichtlich der Einmütigkeit der Empfehlung sagt?
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich kann meinem Vorredner in vollem Umfang zustimmen.
Das ist nicht immer der Fall. Aber, Herr Kollege Oelmayer und Herr Kollege Bebber, Sie müssten eigentlich an vorderster Front darauf hinwirken,
dass die Bundesjustizministerin, die wahrscheinlich keine forensische Erfahrung in der Advokatur hat, eines Besseren belehrt wird. Deshalb fordere ich Sie auf: Wirken Sie mit, dass eine solche unsinnige und auch noch fälschlicherweise als „große Justizreform“ bezeichnete Reform unterbleibt.
Denn was ist darin vorgesehen?
Zum einen: Wir haben bei uns im Land und in der Republik die Rechtssicherheit und die Rechtsweggarantie als positive Standortfaktoren. Auch das muss man einmal betonen. Hierfür gibt es bisher höchste Wertschätzung. Die haben sich seit hundert Jahren bewährt. Dieser Reformentwurf schwächt die Rechtsstellung des Bürgers. Er baut Rechtsschutz ab und bewirkt das Gegenteil von mehr Bürgernähe. Er bedeutet Bürgerferne, obwohl in der Begründung von Bürgernähe gesprochen wird.
Insoweit möchte ich dem Kollegen Kiesswetter Recht geben. Eine Zusammenlegung von Amts- und Landgerichten bedeutete doch faktisch die Abschaffung der Amtsgerichte im ländlichen Raum. Derzeit haben wir alle 30 Kilometer ein Amtsgericht – in Wertheim, in Tauberbischofsheim, in Bad Mergentheim, in Buchen, in Adelsheim. Nach dem Reformentwurf würden wir unsere 106 Amtsgerichte verlieren. Wir hätten dann nur noch am Sitz des Landgerichts ein zentrales Gericht. Das wäre keine Bürgernähe.
Das Zweite: Es wird von Durchgangsinstanzen und einem Beschleunigungseffekt gesprochen. Durchschnittlich 4,4 Monate dauern die Verfahren bei Amtsgerichten und 6,6 Monate bei Landgerichten. Wir sind Spitze in Europa. Insoweit zieht dieses Argument nicht.
Das dritte Argument: Kostenersparnis. Wer bezahlt denn die Kosten? Die zahlt doch der Bürger über die Gerichtskosten. Wir haben durch das Aufkommen der Gerichtskosten einen Kostendeckungsgrad von 90 bis 104 %. Es ist doch nicht wahr, dass die Landeshaushalte durch die Kosten der Gerichte belastet würden, sondern Fakt ist: Nur 3 % – zu Recht erwähnt – macht der Justizhaushalt am Gesamthaushalt des Landes Baden-Württemberg aus. Baden-Württemberg ist damit übrigens Spitzenreiter. In NordrheinWestfalen liegt dieser Wert bei 5,9 %.
Fakt ist aber auch, dass wir nicht einmal 0,3 % dadurch bewegen können. Wir refinanzieren uns – übrigens gerade bei den Berufungen – durch die höheren Streitwerte und die dadurch höheren Gerichtskosteneinnahmen. Das heißt, die Rechnung ist falsch. Wir werden durch diese Reform mehr Kostenbelastung als Entlastung haben und im Übrigen weniger Einnahmen für den Staat.
All das ist kontraproduktiv.
Und in der Sache selbst: Die Anwälte sind dagegen. Die Richter sind dagegen.
Ja, natürlich. Mittlerweile auch der Deutsche Richterbund.
Herr Kollege Bebber und Herr Kollege Oelmayer, jetzt mal etwas zur Praxis. Jeder von uns weiß doch, Herr Kollege Junginger, was geschieht, wenn ein Richter den „blauen Himmel“ über sich hat.
Dieser Richter wird seine Urteile eventuell nicht mit der gleichen Qualität schreiben, weil er weiß, dass ihm nichts passieren kann. Wenn aber noch eine Berufungs- und Tatsacheninstanz droht – –
Entschuldigung, wir alle wissen, was es bedeutet, wenn zumindest die Möglichkeit des Hinweises besteht, dass man noch eine Tatsacheninstanz hat.
Das Zweite: Was heißt eigentlich Rechtsschutz für den Bürger? Wenn 50 % der Urteile in der Tatsacheninstanz der Berufung abgeändert werden, dann zeigt das doch gerade, dass die erste Instanz nicht immer die sichere Rechtssicherheit und den effektiven Rechtsschutz für den Bürger gewährleistet.
Es ist doch eine völlige Überschätzung und Fehleinschätzung, dass man glaubt, nur in Rechtsfragen würde Recht korrekt überprüft.
Jeder, der eine Ahnung hat, weiß, Prozesse werden überwiegend in der Tatsacheninstanz entschieden. Das ist doch die Wahrheit. Und es ist doch auch Tatsache im allgemeinen Prozessstoff, dass sehr häufig in einem ersten Termin nicht alle Tatsachen vorgetragen werden. Es gilt die Parteimaxime. Werfen wir einen Blick ins öffentliche Recht, wo die Verwaltungsgerichtsordnung bereits geändert ist und die Zulassungsberufung schon eingeführt ist:
Dort hat man genau das gemacht. Und was ist der Effekt? Durch diese Zulassung der Berufung sind die Rechtsmittel erheblich zurückgegangen, und damit ist auch der Rechtsschutz des Bürgers erheblich eingeschränkt worden.
Wir alle wissen, dass es gerade bei der Parteimaxime oftmals erst in der mündlichen Verhandlung zu Erörterungen kommt, die bei der Amtsermittlung schon vorher aufgeklärt worden sind.
Herr Kollege Oelmayer, ich kann Ihnen eines sagen: Sie werden, wie alle Anwälte übrigens, ein Haftungsproblem bekommen. Wenn Sie einen erstinstanzlichen Prozess sauber führen wollen, werden Sie das Dreifache schreiben müssen, weil Sie sonst Gefahr laufen, selbst haftbar zu werden.
Auch unter diesem Aspekt ist es nicht ökonomisch, keine weitere Tatsacheninstanz zuzulassen.
Das ist die Wahrheit in diesem Zusammenhang. Ich will damit bewusst zum Schluss sagen, meine Damen, meine Herren, gerade der große sozialdemokratische Rechtslehrer Radbruch,
auf den sich Frau Däubler-Gmelin in ihrem „Focus“-Interview beruft, hat einmal
Herr Kollege Arbeitsrichter Redling: Radbruch – in Anlehnung an Jesaja, Altes Testament, gesagt: „Der Gerechtigkeit Frucht soll Friede sein!“
Diese Reform dient nicht dem Rechtsfrieden, sondern sie bringt Unfrieden, und deshalb müssen wir diese Reform verhindern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Oelmayer, ich gehe davon aus, dass Ihre vorigen Ausführungen weit unter den Qualitäten liegen, die Sie sonst aufweisen.