Bettina Domer
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Berlin ist eine Mieterstadt, über 60 Prozent der Berliner und Berlinerinnen wohnen zur Miete. In den letzten fünf Jahren sind über 22 000 Neu-Berlinerinnen und Neu-Berliner in die Stadt gezogen. Wir kämpfen für ein bezahlbares Berlin, für eine ausgewogene, soziale Wohnungs- und Mietenpolitik. Wir setzen dabei auf eine Mischung von unterschiedlichen investiven und regulativen Maßnahmen, allen voran die massiven Neubauinitiativen, die Planung von 16 neuen Stadtquartieren, den massiven Ankauf von Wohnungen, die Stärkung und Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts, den Mietendeckel und viele weitere Maßnahmen wie die Ausweisung von neuen Milieuschutzgebieten.
In der Berliner Landesverfassung ist kein Handlungsauftrag für ein hier beschriebenes Mietkaufmodell herauszulesen, wie es der Antrag unterstellt. Der Berliner Senat kommt seinem Auftrag aus der Landesverfassung zur Wohneigentumsförderung mit unterschiedlichen Instrumenten und Programmen nach. Beispiele hierfür sind die Vergabe von landeseigenen Grundstücken an Genossenschaften, die Förderung des genossenschaftlichen Neubaus und Bestandserwerbs und die Unterstützung beim Kauf von Genossenschaftsanteilen. Seit diesem Jahr werden auch Ersatzkapitaldarlehen in Höhe von bis zu 40 000 Euro für Mieterinnen und Mieter mit mittleren Einkommen bereitgestellt, wenn die Wohnungen umgewandelt werden sollen, um sie so vor drohender Verdrän
gung zu schützen. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben derzeit die Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum zu bauen und Wohnungen zurückzukaufen, und sie helfen damit Mieterinnen und Mietern in Milieuschutzgebieten, die sich durch über die Maßen profitorientierte internationale Investoren bedroht sehen.
Ein Mietkaufmodell, welches auf zusätzlich freizuhaltenden Flächen durchgeführt werden müsste, halte ich derzeit aus planerischer und organisatorischer Sicht aufgrund der intensiven Planungs- und Bauaktivitäten für sehr aufwendig. Ihr Vorschlag für die Berechtigten erscheint mir auch sehr willkürlich festgelegt. Sie sprechen von Berechtigten, die ein Einkommen in den Grenzen des WBS plus 80 Prozent besitzen. Das wären nach der neuen WBS-Regelung aktuell zwei Drittel der Berlinerinnen und Berliner. Letztlich ist auch fraglich, wie eine Mietkaufrate, wie Sie sie vorschlagen, sich im Rahmen der örtlichen Vergleichsmiete bewegen kann, aber gleichzeitig die Grundstücks-, Herstellungs- und Finanzierungskosten abbilden soll. Das ist in Zeiten eines massiven Anstiegs der Bodenpreise, bei knappen landeseigenen Flächen und konstant steigenden Baukosten eine ziemlich ungerade Rechnung, die dazu führen kann, dass am Ende des Vertrages die Mieter und Mieterinnen mit einer nicht zu leistenden Schlussrate konfrontiert werden. Man müsste hier auf alle Fälle genau schauen, was für eine Mietkaufrate von den Berlinern und Berlinerinnen verlangt werden kann, wie die Herstellungskosten insgesamt sind, wie die Differenz zwischen beiden Summen gedeckt werden könnte und wie die Schlussrate zielführend ausgestaltet werden kann.
Auch die Frage, wie die Verwaltungskosten verteilt werden, wird offengelassen, genauso wie die Frage, wie Berlin die Grundstücke einbringen soll. Die Frage, ob man hierfür öffentliche Mittel oder Kredite auf dem Kapitalmarkt aufnimmt, beantworten Sie eindeutig mit dem Kapitalmarkt, obgleich eine langfristige Entwicklung der Zinsen absolut nicht kalkulierbar ist. Dass man gegenwärtig eine seit Jahren anhaltende günstige Zinsperiode erlebt, heißt nicht, dass es in den nächsten Jahrzehnten ebenfalls Geld für wenig Zinsen geben wird. Das ist ein Risiko, das dann die Mieter und Mieterinnen zu tragen hätten und das dem vorrangigen Ziel Ihres Antrags widerspricht. Auch eine Abzahlungsfrist bis zur Rente halte ich für künstlich eingezogen und für absolut schwierig, um diesem Anliegen für möglichst viele Berliner und Berlinerinnen gerecht zu werden. Ihr vorgeschlagenes Modell würde bei einer Einbringung von landeseigenen Grundstücken ohne Eigenkapital und bei 100 Prozent Fremdfinanzierung zu absolut hohen Zinsen führen, die sehr schwer durch die Mieten zu bedienen wären.
Ich möchte festhalten, dass der vorliegende Antrag einige Knackpunkte, Fallstricke, offene Fragen und Ungenauigkeiten aufzeigt, die man noch mal eingehend diskutieren muss, damit die Eigentumsbildung funktioniert und nicht
(Sibylle Meister)
für viele Berlinerinnen und Berliner ein hohles Versprechen und Feigenblatt bleibt. Letztlich ist der vorliegende Antrag der FDP wohnungspolitisch nicht zielführend, lückenhaft und streckenweise leider irreführend. Ich bin gespannt auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! In Privatstraßen zu wohnen ist in Berlin leider nicht immer ein Privileg, sondern oft ein Ärgernis. Wir wollen als Koalition mit dem vorliegenden Antrag, „Anforderungen an Privatstraßen“, die Ordnung, die Rechtssicherheit für Nutzerinnen und Eigentümer und die Transparenz für Privatstraßen, -wege, -plätze und -zufahrten herstellen.
Privatstraßen oder Privatwege sind Straßen, die sich nicht im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, sondern Bauherren oder Investoren gehören. In den letzten 15 Jahren haben das Land Berlin und die Berliner Bezirke viele städtebauliche Verträge bei Neubauprojekten abgeschlossen, damit private Investoren sich um den Bau und den Unterhalt von Privatstraßen kümmern. Leider geschah das nicht immer analog des Berliner Straßengesetzes. Der Eigentümer ist verpflichtet – meine Kollegin Frau Billig hat es schon erwähnt –, sich um den ordnungsgemäßen Zustand zu kümmern, er muss die Kosten für Reinigung, Schneeräumung und Instandhaltung tragen. Dafür steht es ihm auch frei, seine Straße ganz oder teilweise für die öffentliche Nutzung zu sperren. Einige Privatstraßen sind ausschließlich Anwohnern vorbehalten, andere lassen auch öffentliche Nutzung zu.
(Daniela Billig)
Viele Eigentümer kümmern sich aber um die Verkehrssicherungspflicht aus unterschiedlichen Gründen nicht, und das führt zu folgenden Situationen: Müll und Sperrmüll werden in einigen Fällen nicht entfernt, die BSR ist nicht immer für Privatstraßen zuständig, Beleuchtungen, auch das hat meine Vorrednerin schon angesprochen, auf Privatwegen und -straßen werden nach Vandalismusschäden und bei sonstigen Schäden nicht mehr instand gehalten, Wege bleiben dunkel – gar nicht gut, wenn man mit einer Taschenlampe oder mit einem Smartphone in der Hand die Wohnungstür aufzuschließen versucht im Dunkeln. Ein Beispiel aus der Siemensstadt: Mieterinnen stehen plötzlich vor der Tür im Dunkeln, die Straße ist dunkel, die Laterne ist kaputt und vom Investor nicht repariert worden.
Nicht nur für Mieterinnen sind Wege und Straßen oftmals schwer zu erreichen, sondern auch für die Medien. Auf Privatstraßen müssen Sie als Medienvertreter bei Aufnahmen eigentlich vorab eine Genehmigung des Eigentümers einholen. Unser politisches Ziel ist es, dass die Erschließung und die Zuwegung in Zukunft nur noch über gewidmetes öffentliches Straßenland erfolgen. Wir wollen auch, dass der Senat schaut, wie die Nutzungs- und Gestaltungsanforderung bei bestehenden Privatstraßen gestaltet wird und wie sie geändert werden kann, sodass die gleichen Anforderungen gelten wie für gewidmete öffentliche Straßen. Wir wollen Klarheit: Wie viele Privatstraßen gibt es eigentlich in Berlin? – Dazu brauchen wir eine Übersicht über alle Privatstraßen in Berlin.
Ich fasse zusammen: Viele Eigentümer schaffen es nicht, den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen, oder es ist umstritten, was genau alles zur Verkehrssicherungspflicht gehört. Man kann also festhalten: Die Gründe gegen Privatstraßen in Berlin sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern liegen leider sprichwörtlich auf der Straße. Lassen Sie uns das gemeinsam ändern. Wir können mit dem Antrag hier Rechtssicherheit und Planungssicherheit für Mieterinnen und Eigentümer herstellen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Förster! Sie haben schon sehr viel gesagt und viel aus meiner Rede erwähnt, was ich gleich wiederholen möchte, denn die Koalition hat ein Änderungsantrag zu Ihrem Hauptantrag eingebracht. Wir freuen uns, dass wir zu dem bau- und planungsbezogenen Fachthema ein gemeinsames Ziel verfolgen.
Das gemeinsame Ziel ist, das digitale Planen und Bauen und das Management von Bauten und Infrastruktur in Berlin stärker als bisher in den Baudienststellen in den Bezirken und in den landeseigenen Unternehmen zu fördern. Ein Synonym für die Digitalisierung der Baubranche ist, wie Sie schon erwähnt haben, BuildingInformation-Modeling. Das hatten Sie gerade schon definiert. Es beschreibt eine neue Arbeitsmethode, bei der alle verfügbaren Daten des zu errichtenden Bauwerks zusammengeführt werden und anhand eines 3-D- oder 5D-Modells digitalisiert, visualisiert werden können, frei nach dem Motto: erst digital planen, dann real bauen.
Diese Verfahrensweise geht weit über ein 3-D-Geometriemodell hinaus, da in dem Modell ebenfalls der Faktor Zeit enthalten ist, da detaillierte Bauablaufschemata dazukommen. Weiterhin können in diesem Bauablauf die Kosten zugeordnet werden. Dieses Modell kann in Echtzeit von unterschiedlichen Akteuren und Fachpersonal transparent und zeitgleich angepasst werden. In Berlin ist das Thema BIM nicht unbekannt. Die landeseigene berlinovo hat in dem Bauvorhaben Storkower Straße, Holzhybridbau für Studierende, die BIM-Methodik in der Projektplanung und -realisierung eingesetzt und erprobt. Durch die Erstellung eines digitalen Zwillings des Gebäudes konnten im Vorfeld alle Realisierungsschritte durchgespielt werden, und das Projekt konnte innerhalb der anvisierten Bauzeit abgeschlossen werden.
Auch die unmittelbare Landesverwaltung kann von dem technologischen Fortschritt profitieren. Der Senat hat zuletzt im Herbst festgestellt, dass die Bezirke künftig BIM-Verfahren im Bereich Hochbau anzuwenden haben. Hierfür ist eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Bezirken nötig und ebenfalls eine Kompetenzstärkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beschäftigt sich mit dem Thema digitales Planen und Bauen und der BIM-Methode. Zur Förderung der Arbeitsmethode existierte 2015 ein Stufenplan, der eigentlich vorsieht, dass ab diesem Jahr die zweistufige Pilotphase abgeschlossen sein soll und ein standardisiertes Leistungsniveau für neue Bauten vorliegen soll.
Die Idee hinter dieser neuen Arbeitsmethode ist folgende: Durch die Nutzung von BIM-Verfahren kann die Planungsphase beschleunigt werden und eine transparente, für viele Akteure zugängliche Information und Entscheidungsgrundlage für Qualität, Kosten und Bauzeit herge
stellt werden. Wenn man sich die Verbreitung dieser neuen Methode global anschaut, fällt auf, dass sie in der Praxis unterschiedliche Anwendungen findet. Besonders in Bezug auf Deutschland fällt auf, dass die digitale Arbeitstechnik zwar bisher bei Großprojekten zum Einsatz kam, aber noch nicht vollumfänglich in der Arbeit von mittelständischen Architekturbüros und Bauunternehmen Fuß gefasst hat. Die Arbeitsmethode ist, global gesehen, unterschiedlich verbreitet. In Deutschland nutzen laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation aktuell 29 Prozent der Akteure der deutschen Baubranche BIM. 10 Prozent planen dies für die nahe Zukunft. Technische Entwicklungen brauchen Zeit und Ressourcen, um zu wachsen und sich auszubreiten. Deshalb ist der Vorschlag der Koalitionsfraktionen zum FDP-Antrag, eine langfristige Berliner BIMStrategie zu entwickeln, richtig. Deshalb unterstützen wir den Antrag. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Herr Kollege Förster! Ich schätze Sie ja sonst sehr. Aber heute haben Sie sich ja wirklich derart in Rage geredet. Der Koalition vorzuwerfen,
ich habe das Wort, Herr Krestel! –, wir würden mit den Wohnungsbaugenossenschaften nicht in den Dialog treten, ist völlig falsch und unanständig. Das muss ich zurückweisen; das stimmt überhaupt nicht!
Ich möchte jetzt andere Aspekte der Stadtentwicklungspolitik beleuchten: Wir haben als R2G einen Haushalt im Bereich Stadtentwicklung vorgelegt, um dem Ziel einer lebenswerten, sozial nachhaltigen Stadt unter den Herausforderungen des schnellen Wachstums gerecht zu werden. Deshalb setzen wir den Investitionskurs der vergangenen Jahre fort mit einer deutlichen Schwerpunktsetzung in den Bereichen Bürgerbeteiligung, Engagement und Stadtteilarbeit. Wir investieren mit über 2 Milliarden Euro im Einzelplan 12 erneut kräftig in wichtige Vorhaben der Stadtentwicklung – das hat meine Vorrednerin Frau Spranger schon erwähnt –, in die wachsende Stadt – keine Zwischenfragen! –, denn Berlin soll weiterhin eine lebenswerte und attraktive Stadt für die Menschen bleiben.
Wir setzen uns dafür ein, dass sich Berlinerinnen und Berliner stärker in die Gestaltung der Stadt einbringen. Wir wollen die Rechte und die praktischen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ausbauen, damit mehr Berlinerinnen und Berliner Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung ihres Lebensumfelds nehmen können. Das zentrale Instrument der Stadtentwicklung ist nach wie vor die Städtebauförderkulisse aus dem Programm „Soziale Stadt“. Insgesamt investieren wir 78,7 Millionen Euro mit dem zentralen Instrument der Stadtentwicklungspolitik. Hinzu kommen: Bildung im Quartier mit 12 Millio
(Stefan Förster)
nen Euro, Stadtumbau West mit 50 Millionen Euro, Stadtumbau Ost mit 40 Millionen Euro, städtebaulicher Denkmalschutz mit insgesamt 32 Millionen Euro sowie aktive Stadtteilzentren mit 50 Millionen Euro.
Noch einmal zur Bürgerbeteiligung in den Bezirken: Wir stärken die Idee, dass Bürgerbeteiligung zu unserer Demokratie dazugehört, ja mehr noch: dass Bürgerbeteiligung die Qualität der Entscheidungen erhöht. Deshalb haben wir gemeinsam mit der Bürgerschaft in einem transparenten und beteiligungsoffenen Prozess erstmals Leitlinien zur Beteiligung von Berlinerinnen und Berlinern an Prozessen der Stadtentwicklung beschlossen.
Stadtteilarbeit und das Engagement in Berliner Großwohnsiedlungen fördern: Das freiwillige Engagement vieler Berlinerinnen und Berliner ist uns wichtig. Mit der Förderung vieler Projekte, Initiativen, Bündnisse und Vereine helfen wir unmittelbar den Berlinerinnen und Berlinern.
Mit 2 Millionen Euro aus dem neuen Sonderfonds für Berliner Großwohnsiedlungen fördern wir Stadtteilarbeit und bürgerschaftliches Engagement – und damit die Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben in der wachsenden Stadt, auch außerhalb von QM-Gebieten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Czaja! Nach der ersten Einbringung Ihres Antrags haben wir uns im Ausschuss beraten und festgehalten, dass Ihr Antrag keine neuen Impulse und Innovationen für die Beschleunigung des Wohnungsneubau oder weitere Schritte zur Förderung des Bauens in Serie enthält. Weder rechtlich noch technisch spiegelt das im Antrag formulierte Verfahren zur Typengenehmigungen die Anforderungen an das Bauen in Berlin wider. Ihr Antrag ist somit nicht zeitgemäß und verfehlte das Ziel, die Genehmigungszeiten zu verkürzen. Das haben wir auch schon bei der ersten Behandlung hier im Plenum und dann auch im Ausschuss festgestellt.
Konkret noch einmal die Gründe, warum Ihrem Antrag nicht zuzustimmen ist: Wir haben in Berlin bereits für Wohnungsbauvorhaben innerhalb von geltenden Bebauungsplänen ein vereinfachtes und beschleunigtes Baugenehmigungsverfahren, welches mit Erfolg angewendet wird. Eine Typengenehmigungen für bestimmte Baugruppen kann zwar sinnvoll sein, um schneller zu bauen, aber sie hilft gerade nicht, wie im Antragstext vermutet wird, Bauantrags- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen, sondern ist vielmehr für die Baudurchführungsphase relevant.
Wir bauen bereits in Serie. Unsere landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben hierzu Studien und Modellbauweisen analysiert. Sie haben beim Neubau von Kindertagestätten, Schulen und Sporthallen mit der Modulbauweise und dem Bauen in Serie gute Erfahrungen gemacht. Das Bauen in Serie und mit Modulfertigteilen wird in Berlin schon angewendet. Berlin hat schon lange erkannt, dass serielles Bauen Fertigungskosten spart und weitere Vorteile für die Baudurchführung hat. Ganz besonders bei der Errichtung von Schulsporthallen wird auf das Bauen in Serie zurückgegriffen. Mit 143 Millionen Euro wird der Bau der Sporthallen vorangetrieben.
Nein! – Ich fasse zusammen: Ihr Antrag ist nicht zielgenau, und die tatsächliche Baupraxis in Berlin ist bereits weiter. Ich sage Ihnen auch weshalb: Eine Typengenehmigungen ersetzt keinen Bauantrag. Hier haben wir schon ein beschleunigtes Baugenehmigungsverfahren, das mit Erfolg angewendet wird und Zeit verkürzt. Beim Bauen in Serie geht es um praktische Baufragen, die Senkung von Produktionskosten durch die Massenproduktion und die Vorfertigung von Bauteilen, Modulen und Segmenten, die im Idealfall helfen, schneller auf den Baustellen fertig zu werden. Berlin wird deshalb diesen Weg des seriellen Bauens in den Bereichen, in denen es möglich ist, weiter gehen.
Bei der Novellierung der Berliner Bauordnung können die Erfahrungen unserer landeseigenen Gesellschaften mit dem Bauen in Serien beim Neubau von Wohnungen, Schulen, Kindertagesstätten und Sporthallen einfließen. Letztlich müssen diese Erfahrungswerte gemeinsam mit den Bau- und Architektenverbändern diskutiert und weiterentwickelt werden. Dafür brauchen wir Ihren Antrag nicht, denn er ist überholt. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der FDP hängt damit zusammen, dass auf der Sonderkonferenz der Bauministerinnen und Bauminister der Länder im Februar 2019 die Typengenehmigung von Bauten in die Musterbauordnung des Bundes aufgenommen wurde. Hintergrund ist die übergreifende Überlegung, dass durch die Zulassung bestimmter Bautypen und Baumodulen die Baugenehmigungsverfahren für den Wohnungsneubau vereinfacht werden und dadurch das Bauen in Serie ermöglicht wird.
Serielles Bauen bedeutet zunächst einmal einen höheren Grad der Standardisierung und Typisierung von Entwurfselementen und Bauteilen. Diese können in Höhe und Stückzahl vorgefertigt werden und so die Planungs- und Bauzeiten verkürzen und die Herstellungskosten reduzieren. Auch unsere sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bekennen sich zu dem neuen Bauverfahren und begrüßen das Potenzial für den schnellen Neubau von Wohnungen und die Schulbauoffensive.
Sie haben bereits in Studien und Wettbewerben damit begonnen, einzelne geeignete Bautypen für den Geschosswohnungsbau zu entwickeln. Hierbei geht es um wichtige Schritte, bevor eine Nachverdichtung, Dachgeschossaufstockung oder Ergänzungsbebauung in serieller Bauweise stattfinden kann. Die ehemalige Bundesbauministerin Barbara Hendricks machte sich bereits 2015 dafür stark, dass hier länderübergreifend etwas passiert, und durch die Typengenehmigung von Bauten der Wohnungsneubau beschleunigt wird.
Die Voraussetzungen für das Bauen in Serie sind jetzt vorhanden. Nun konnte aber bei Bund und Ländern Einigkeit darüber hergestellt werden, dass zukünftig die Typengenehmigungen von Bundesländern auch in anderen Ländern übernommen werden sollen oder durch Verwaltungsakt die Typengenehmigungen anderer Bundesländer gegebenenfalls mit Auflagen anzuwenden sind. Hierzu gibt es die Überlegung, die Neuerungen in der nächsten Novelle der Berliner Bauordnung zu berücksichtigen und dies in den Entwurf aufzunehmen, um damit in das Gesetzgebungsverfahren zu gehen.
Bauen in Serie – was heißt das jetzt für Berlin? – Das Potenzial für den schnelleren Bau von Wohnungen und Schulen haben unsere landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften schon 2017 erkannt. Die HOWOGE sagt dazu – ich zitiere:
Serielles Bauen heißt für die HOWOGE, Wohnungen mit einem stets gleichen hohen Anspruch zu bauen und einen Wohnstandard zu bezahlbaren Mieten zu etablieren, der möglichst vielen Menschen gerecht wird.
Hierzu hat die HOWOGE ein Wohnungsbewertungssystem, das serielles Bauen zukünftig ermöglicht. Bereits jetzt konnten im Rahmen der Schulbauoffensive 49 modulare Erweiterungsbauten fertiggestellt werden; 9 weitere befinden sich aktuell in der Planung, und 14 in der Errichtung. Ganz besonders bei der Errichtung von neuen Schulsporthallen wird auf das Bauen in Serie zurückgegriffen. Mit 143 Millionen Euro wird der Bau der Sporthallen vorangetrieben.
Klar bleibt: Eine Typengenehmigung ersetzt keinen Bauantrag; hier bleibt alles wie gehabt. Auch wird es beim Genehmigungsverfahren keine wesentliche Beschleunigung geben,
denn in Berlin gibt es bereits innerhalb von geltenden Bebauungsplänen ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für Wohnungsbauvorhaben, das mit Erfolg angewendet wird.
Die Typengenehmigung ist vielmehr ein Signal für Architekten der Bauindustrie, dass serielles Bauen und die modulare Bauteilfertigung jetzt großflächig angewendet werden können. Es ist möglich, dass die Bauplanung und die Baudurchführung jetzt wesentlich schneller vonstattengehen. Denn serielles Bauen vereinfacht und beschleunigt die Planungsphase, die Qualitätssicherung und die Baudurchführung an sich, denn entweder werden komplette Wohnmodule vorgefertigt oder nur einzelne Teilmodule wie Bäder oder Nasszellen. Auch die Lärmemissionen auf den Baustellen können durch vorgefertigte Bauteile deutlich abgesenkt werden. Serielles Bauen in der Praxis bedeutet schnellere Planung und rasche Baudurchführung.
Grundsätzlich ist das serielle Bauen mit seinen Potenzialen sehr vielseitig in der Anwendung. Wir sehen es bereits in Berlin bei der Schulneubauoffensive und im Wohnungsneubau der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.
Nein!
Die Einsatzmöglichkeiten von Typenbauen und dem seriellen Bauen sind vielseitig. Denkbar ist beispielsweise auch der modulare Bau von Wohnheimen für Studierende in Serienanfertigung. Hier gilt es nun, zusammenfassend zu schauen, wie man vor dem Hintergrund der Berliner Baupraxis mit einem hohen Anwendungsniveau zu einem guten und gangbaren Weg kommt. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Ich freue mich, erneut zu dem Thema zu sprechen, denn es ist ein Kernanliegen der rot-rot-grünen Koalition, gemeinsam mit den Berliner Baugenossenschaften den Wohnungsmarkt in Berlin zu ordnen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, neue Stadtquartiere zu entwickeln und so die Situation für die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt zu verbessern. Die Berliner Genossenschaften – da ist sich die Koalition einig – sind die Vermieterinnen, von denen wir in der Vergangenheit ein verlässliches, seriöses und mieterorientiertes Agieren gewohnt sind. Deshalb ist das Thema Genossenschaftsförderung und Flächenvergabe auch Bestandteil unserer Wohnungspolitik. Somit haben wir als Koalition ein klares Bekenntnis zu dem Genossenschaftswesen in Berlin. Wir haben hier auch schon nach der Anhörung der Genossenschaften im Ausschuss und der Behandlung Ihres Antrags im Juni 2018 einiges bewegt.
Zeitgleich zum ersten Antrag der FDP haben wir einen eigenen Antrag für die Flächenvergabe an Baugenossenschaften vorbereitet, dessen Inhalte dann von der Senatsverwaltung aufgegriffen und im Sommer im Wohnungsbaubeschleunigungsprogramm umgesetzt wurden. Was wurde bei der Förderung von unseren Berliner Wohnungsbaugenossenschaften bisher erreicht? Erstens: Wir haben nicht nur im Koalitionsvertrag die Förderung von Baugenossenschaften vereinbart, sondern wir haben bereits im Haushalt 2018/19 für die Neugründung von Wohnungsbaugenossenschaften 10 Millionen Euro eingestellt. Ab 2019 werden 20 landeseigene Grundstücke im Konzeptverfahren zu Festpreisen direkt an die Genossenschaften vergeben, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Herr Förster! Das ist wirklich unseriös, hier von Mogelpackungen zu sprechen.
Die Grundstücke aus dem ersten Grundstückspaket wurden den Genossenschaften vorgestellt, darunter sind unterschiedliche Grundstücke, sowohl aus Arrondierungsflächen, das ist klar, es sind aber auch Bebauungen von Innenhöfen vorgesehen, aber auch bisher ungenutzte Grundstücke in den Berliner Bezirken. Hier kommt es zukünftig darauf an, dass die Bezirke und die Senatsverwaltung bei der Identifizierung von landeseigenen Flächen gemeinsam Hand in Hand arbeiten. Darauf werden wir als SPD-Fraktion auch ein Auge haben.
Bei der Entwicklung des neuen Wohnquartiers auf den Buckower Feldern wird die landeseigene Stadt und Land
20 Prozent der entstehenden Wohnungsbaufläche an Genossenschaften mittels Konzeptbauplan vergeben. Hier muss darauf geachtet werden, welche Konzeptverfahren auch in Zukunft Anwendung finden und auf die Praktikabilität überprüft werden.
Weiterhin wurde ein Genossenschaftsdialog eingerichtet, der dritte fand hier direkt statt. Er sichert eine kontinuierliche und schnelle Kommunikation zwischen Verwaltung und Genossenschaftsvertreterinnen und -vertretern, um die Schwerpunkte der vereinbarten Genossenschaftsförderung sachlich zu verhandeln und Lösungen zu finden.
Wir werden darüber hinaus eine Genossenschaftsbeauftragte oder einen Genossenschaftsbeauftragten erhalten, um das Thema Genossenschaftsförderung weiter mit zu unterstützen und Reibungsverluste zwischen Genossenschaften, BIM und Senatsverwaltung zu minimieren. Ich finde, da sollten wir auch sehr positiv in die Richtung denken und nicht immer nur negativ Informationen verbreiten. Das Programm zur Kostenübernahme von Genossenschaftsanteilen befindet sich in Vorbereitung. Denn die Anziehungskraft der Berliner Genossenschaften ist ungebrochen, das wissen wir. Hier wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dass mehr Menschen als bisher Genossenschaftsanteile erwerben können, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Ich freue mich sehr über die positive Entwicklung und hoffe auch auf zügige Wohnungsbebauung und Umsetzung. Wir müssen weiterhin gemeinsam schauen, wie es hier im Detail vorangeht. Wichtig für die erfolgreiche Grundstücksvergabe ist sicherlich auch die Clusterung der landeseigenen Flächen. Diese wird voraussichtlich Ende des Jahres abgeschlossen werden und eine weitere Identifizierung von mittel- und langfristig bebaubaren landeseigenen Flächen erleichtern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Evers, wir werden ein lebendiges, gemischtes und modernes Stadtquartier am Alex schaffen.
In dem neuen Quartier werden Wohnungen entstehen, aber nicht nur. Es wird genug Platz sein, um Teile der Bezirksverwaltung unterzubringen. Einen neuen Saal für die Bezirksverordnetenversammlung Mitte wird es geben. Und es kann auch endlich das Rathaus auf dem Gelände neu gebaut werden. Auch ist Raum da für weiteres, eine dringend benötigte Kindertagesstätte, gastronomische Angebote, einen Seniorentreff und eine Hilfsstelle für Obdachlose. Das alles ist möglich, und zwar unter Einbeziehung und Beteiligung der Stadtgesellschaft, der Wohnungsbaugesellschaften, der Initiative Haus der Statistik
(Stefan Evers)
und des Bezirks Mitte. So haben wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart und schon viel geschafft.
Erstens haben wir das Haus der Statistik wie geplant vom Bund nach Berlin zurückgeholt.
Zweitens: Wir haben für die Entwicklung des Hauses der Statistik unterschiedliche Akteure aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft an einen Tisch gebracht. Dieses integrative Vorgehen kann eine Blaupause dafür sein, wie wir gemeinsam künftig mit der Verwaltung, der Zivilgesellschaft und den Berlinerinnen und Berlinern die Stadtentwicklung gemeinsam voranbringen.
Drittens: Wir haben eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung des Standortes beschlossen, in der die gemischte Nutzung für die Zwecke Wohnen, Verwaltung, Bildung, Kultur und Soziales festgeschrieben wurde. Diese Vereinbarung ist das Ergebnis eines langen Beteiligungsprozesses zwischen dem Bezirksamt Mitte, der BIM, der Zusammenkunft Berlin für Stadtentwicklung, der Wohnungsbaugenossenschaft Berlin-Mitte und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Aktuell läuft ein Beteiligungsverfahren für Berlinerinnen und Berliner, die sich am städtebaulichen Verfahren als Jurymitglieder beteiligen können. Unser Ziel bei dem Verfahren ist klar: Wir wollen ein neues, lebendiges Quartier für Wohnen, Kultur, Verwaltung und Bildung, ein neues städtebauliches Zentrum, wo sich jede und jeder wohlfühlt und wiederfindet. Wir wollen das Haus der Statistik als Bestandteil des neuen Quartiers so gut es geht erhalten, um einen wichtigen Ort der Berliner Stadtgeschichte zu bewahren und einer neuen Nutzung in einem neuen Quartier zuzuführen. Es geht hier schließlich um eine der letzten großen innerstädtischen Flächen, die wir gemeinsam mit den Berlinerinnen und Berlinern entwickeln.
Ihr Antrag ist in doppelter Weise nicht mehr zeitgemäß und deshalb auch nicht erfolgversprechend. Erstens kommt er Jahre zu spät. Sie haben genug Zeit gehabt, sich darüber Gedanken zu machen, wie Sie den Alexanderplatz gemeinsam mit den Berlinerinnen und Berlinern gestalten wollen, als Sie noch in der Regierung waren. Leider kamen da keine Impulse von Ihnen.
Zweitens ist Ihr Antrag kein Ausdruck einer modernen oder integrativen Stadtentwicklung, denn er würde bedeuten, dass Sie die bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren, Abstimmungen und gefundenen Lösungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Senat und Bezirk und der Initiative Haus der Statistik gänzlich folgenlos bleiben.
Ihr Antrag in seiner jetzigen Form würde das Quartier mit seiner gemischten Nutzung eher gefährden als fördern.
Ich freue mich deshalb auf Ihre Begründung und Einwände gegen die bereits sehr fortgeschrittene Entwicklung am Alexanderplatz bei der Beratung im Ausschuss. Vielleicht können Sie hier noch überzeugen, um einen gangbaren Weg zwischen allen Beteiligten zu bekommen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich erst über Ihren Antrag gefreut, Herr Förster, denn er zeigt mir, dass Sie unseren Koalitionsvertrag durchgelesen haben und sich ebenfalls mit der Förderung unserer Berliner Wohnungsbaugenossenschaften befassen wollen. Die Freude währte allerdings nicht lange, denn ich musste feststellen, dass der Antrag, den wir exakt zu dieser Forderung der Flächenvergabe an Berliner Wohnungsbaugenossenschaften in der Koalition vorbereiten, viel weiter geht, als der von Ihnen hier vorgelegte. Ich wundere mich, dass Sie in Ihrem vorgelegten, recht kurzen Antrag erneut die Bedürfnisse der Mieterinnen und Mieter nach bezahlbarem Wohnraum in unserer Stadt nicht berücksichtigen.
Das Anliegen, die Berliner Wohnungsbaugenossenschaften zu fördern, haben wir in R2G nicht nur im Koalitionsvertrag vereinbart, sondern wir haben bereits im
(Stefan Förster)
Haushalt 2018/2019 für Neugründungen von Wohnungsbaugenossenschaften 20 Millionen Euro eingestellt. Was Sie nicht wissen können: Wir haben in der Koalition bereits einen inhaltlich viel weitergehenden Antrag in der Endabstimmung, denn die Wohnungsbaugenossenschaften Berlins leisten einen wichtigen Beitrag für die Versorgung mit Wohnraum für unsere Stadt. Deshalb wollen auch wir als R2G die Versorgung mit landeseigenen Baugrundstücken für unsere Berliner Wohnungsbaugenossenschaften sicherstellen.
Unser Antrag geht aber inhaltlich weiter als der Ihrige, denn wir haben auch die Bedürfnisse der Mieterinnen und Mieter Berlins im Blick und die steigenden Wohnkosten im Hinterkopf – im Gegensatz zu Ihnen. Im Wesentlichen sind es zwei Dinge, die den Unterschied zur Mieten- und Wohnungspolitik von R2G und der FDP anhand Ihres Antrags und unseres Ansatzes erneut mit aller Deutlichkeit zeigen. Erstens: In unserem Antrag möchten wir die Genossenschaften verpflichten, nach einer erfolgreichen Grundstücksvergabe 30 Prozent der neu zu bebauenden Wohnungen mit Belegungs- und Mietpreisrechten für 30 Jahre zu sichern. So ermöglichen wir die Entstehung von dringend benötigtem Wohnraum für WBS-Berechtigte auch in den Beständen der Genossenschaften. Zweitens: Zusätzlich wollen wir das Vergabeverfahren entbürokratisieren und einfache und schnellere Interessenbekundungsverfahren für die Genossenschaften ermöglichen, wenn sich die zu entwickelnden landeseigenen Grundstücke in räumlicher Nähe zu den Genossenschaftsstandorten befinden.
Die Vorteile unseres Ansatzes zur Förderung des Wohnungsneubaus der Berliner Wohnungsbaugenossenschaften im Rahmen der Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik liegen somit klar auf der Hand. Wir schaffen so schneller als bisher Voraussetzungen, damit die Grundstücke schnell bauplanungsrechtlich erschlossen werden können. Wir sichern durch die anteiligen Mietpreis- und Belegungsrechte günstige Mieten auch im Bereich Neubau der Genossenschaften. Wir fördern damit die wachstumsorientierten Berliner Wohnungsbaugenossenschaften als verantwortungsvolle Vermieter, die ein soziales, familien- und auch altersgerechtes Wohnen ermöglichen. Letztlich fördern wir damit eine lebendige und vielfältige Mieterschaft.
Es ist klar, die Berliner Wohnungsbaugenossenschaften mit ihrem Bestand von 190 000 Wohnungen haben eine stabilisierende und mietpreisdämpfende Wirkung auf den überhitzten Berliner Wohnungsmarkt. Wir müssen und wollen deshalb die Genossenschaften mit der Vergabe von Baulandflächen fördern, aber das müssen wir auch zu Ende denken und diese Förderung mit einer Auflage verbinden, anteilig günstigen Wohnraum, wahlweise auch im Bestand, einzurichten. Deshalb freue ich mich auf die umfassende Beratung im Ausschuss unter Berücksichti
gung der Interessen von Mieterinnen und Mietern. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Doppelhaushalt im Einzelplan 12 setzt nicht nur im Bereich Bauen und Wohnen, sondern auch in der Stadtentwicklung wichtige Schwerpunkte für das gemeinsame Leben in unserer Stadt. Hier geht es darum, wie wir ein gutes Zusammenleben in allen Berliner Kiezen organisieren und das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern fördern und wertschätzen. Gemeinsam mit der Bürgerschaft möchten wir neue, lebenswerte, sozial durchmischte und lebendige Stadtquartiere schaffen und bestehende Ungleichheiten in den Kiezen weiter abbauen.
Deshalb setzen wir den Investitionskurs mit einer deutlichen Schwerpunktsetzung in den Bereichen Städtebauförderung und Bürgerbeteiligung fort.
Berlin wächst. Unsere Städtebauförderkulisse wächst deshalb mit. Wir investieren in Berlin insgesamt in acht einzelnen Förderprogrammen 20 Millionen Euro mehr in 2018 und in 2019 sogar 25 Millionen Euro mehr als 2017. Diese sind unter anderem das Programm Soziale Stadt, BENN und Ähnliche. Zudem investieren wir 6 Millionen Euro pro Jahr in das Sonderprogramm Spielplatzsanierung für die Bezirke.
Die zwei neuen Förderprogramme, die die Städtebauförderkulissen ergänzen, sind das Programm Zukunft Stadtgrün und das Investitionspaket Soziale Integration im Quartier. Die soziale und grüne Infrastruktur in den Kiezen wird ebenfalls durch diese neuen Programme mit ausgebaut. Denn wenn Berlin wächst und neue Wohnungen, Schulen und Sportplätze entstehen, muss die grüne Lunge ebenfalls Schritt halten und müssen neue Stadtteilzentren mit vielfältigen Aufgaben wie Bildung und Integration ermöglicht werden. Für dieses Programm haben wir insgesamt ca. 15 Millionen Euro zur Verfügung. Für den Bereich Sanierung und Stadtgrün haben wir jährlich 13,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Unser Berlin braucht für sein geordnetes Wachstum auch einen Hochhausentwicklungsplan. Wir haben dafür 250 000 Euro eingeplant. Wir setzen uns dafür ein, dass er trotz aller notwendigen Abstimmungen mit den Bezirken möglichst schon Ende 2018 im Entwurf vorliegt.
Stadtentwicklung heißt auch immer, Kleines im Großen zu bewegen. Die Umgestaltung von Stadtplätzen fördern wir ebenfalls stärker als bisher. Das bedeutet lebenswertes Leben in unseren Kiezen. Ohne das geht Lebensqualität in der wachsenden Stadt verloren. Für die Umgestaltung von Stadtplätzen in den Bezirken stellen wir deshalb allein in den beiden kommenden Jahren 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Gute Stadtentwicklung fängt in den Planungs- und Sozialräumen in den Bezirken an. Deshalb haben wir die Mittel für die Bezirke zur Umsetzung der Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung ebenfalls auf insgesamt 1 Million Euro in den kommenden Jahren erhöht, um die Sozialraumorientierung im Verwaltungshandeln in den Bezirken auszubauen. Das Ziel ist, einheitliche Daten für die räumlich integrierte Stadtentwicklung auf Bezirksebene zu erhalten und Akteure stärker zu vernetzen.
Deshalb werden wir bei den öffentlichen Bauvorhaben nicht nur Bürgerbeteiligung verstärken, sondern auch bis Ende 2018 Leitlinien für die gemeinsame Bürgerbeteiligung erarbeiten, um verbindlich festzulegen, welche Verfahren und welche Ergebnissicherung hier Sinn machen. Folgerichtig haben wir die Ausgaben für eine bessere Bürgerbeteiligung nochmals um 50 Prozent auf
(Senatorin Katrin Lompscher)
insgesamt 2 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren erhöht.
Unsere Schwerpunktsetzung in der Stadtentwicklung in der wachsenden Stadt lässt sich am besten mit den Worten sozial, partizipativ und nachhaltig beschreiben. RotRot-Grün handelt in der Stadtentwicklung verantwortlich, in die Zukunft gerichtet, um ein gutes Leben in den Kiezen für heute, morgen und übermorgen zu gewährleisten. – Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank!