Christoph Schulze
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Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich gedacht, dass ich ein ziemlich rationaler und abgebrüh
ter Typ bin, aber die hier durchgeführte Diskussion zur Volksinitiative und zum Nachtflugverbot hat mich doch ganz schön mitgenommen - mein Herz rast. Ich hätte mich liebend gern mit den Argumenten, die hier gebracht wurden, auseinandergesetzt, aber dafür fehlt schlicht und einfach die Zeit. Ich glaube, es ist auch fruchtlos, weil sie ohnehin keiner hören will.
Von den Menschen habe ich hier in dieser Diskussion relativ wenig gehört; ich habe eine Akte - eine von mehreren Hundert - mitgebracht, in der es um die Probleme geht, die die Menschen mit den Auswirkungen des Großflughafens in Schönefeld haben, was ihnen das bringt, was Sie hier beschließen oder beschlossen haben. Die Ablehnung der Volksinitiative heute war nicht das Ende, der Prozess geht weiter. Die Ablehnung des Nachtflugverbots allerdings ist eine verpasste Chance und ein Meilenstein, denn das holt keiner zurück; da entstehen gerade Rechte.
Ich finde im Gegensatz zu Ihnen, es geht zuerst um die Menschen. Und die hätten in den Mittelpunkt dieser Diskussion gehört. Wer hat Ihnen eigentlich untersagt oder verboten zu sagen: Es tut uns leid, wir haben da einmal eine grundsätzlich falsche Entscheidung getroffen, und wir versuchen, das wieder gutzumachen? - Das habe ich nicht gehört.
Ich höre Rechtfertigungen, ich höre Marginalisierungen, ich höre Bagatellisierungen, und wir haben auch mit Vertuschung zu tun; ich höre das jeden Tag, jede Woche von den Bürgern.
Und, liebe Martina Gregor-Ness, es war nicht zu übersehen, wie trocken dir im Mund bei deiner Rechtfertigungsrede war. Ich verstehe das: Wenn man so viel Kreide gegessen hat, dann muss einem trocken im Mund sein,
aber das ist nicht das, worum es geht.
- Liebe Sylvia Lehmann, ich würde einfach bitten, mich hier in Ruhe reden zu lassen, ich rede dir auch nicht dazwischen.
Ich bin über das Abstimmungsergebnis nicht überrascht - es war vorauszusehen. Bin ich entsetzt? Nein, bin ich auch nicht, denn ich habe nichts Besseres erwartet. Ich bin schlicht und einfach enttäuscht. Enttäuscht und traurig, dass uns nicht mehr gelungen ist.
- Ja, das ist ein großer Trost.
Ich habe in den vergangenen Wochen und Monaten in verschiedensten Regierungserklärungen, Landtagsreden, Partei- und Sonntagsreden mehrfach nachgelesen - da hieß es immer wieder: Das Wichtigste im Land sind die Menschen. - Ja, so ist es!
Aber wenn es darauf ankommt, wird das leider vergessen. Ich finde, dass wir erst einmal über die Betroffenen reden sollten. Die, die nicht betroffen sind, können immer gut und leichtfertig über die Dinge reden. Die, die es aushalten müssen, die die Suppe auslöffeln müssen, die andere eingebrockt haben, das sind die, die das Problem haben.
Sie haben gesagt, es sei zwischen den Wirtschaftsinteressen und den Interessen der Bürger abgewogen worden. Die Abwägung hat stattgefunden, nur dieses Abwägungsergebnis ist ganz klar: Geld geht vor Menschen, Gesundheit ist nicht ganz so wichtig.
Ich bedaure es außerordentlich. Ich könnte jetzt noch viel sagen, die Präsidentin zeigt mir aber das Ende der Redezeit an. Ich nehme das zur Kenntnis, es ist ohnehin nicht möglich, all die Enttäuschung der Bürger und all die Enttäuschung und auch Wut in meinem Bauch rüberzubringen. Ich kann den Menschen die Flughafenpolitik dieser Landesregierung nicht mehr erklären, die ich 2009 bei der Landtagswahl unterstützt habe. Ich werde Ihnen auch sagen, warum ich sie unterstützt habe: weil ich Versprechen hatte, Versprechen von Matthias Platzeck und anderen: Wenn die Landtagswahl gewonnen wird, dann machen wir etwas Substanzielles. - Ich sehe das nicht, ich fühle mich da getäuscht, und aus diesem Grund treffe ich eine Entscheidung: Ich trete jetzt mit sofortiger Wirkung aus der SPD-Landtagsfraktion aus.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe dem Antrag der Grünen zugestimmt und den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Ich will Ihnen kurz begründen, warum.
Im August 2004 gab es den Planfeststellungsbeschluss. Am 16. März 2006 erging das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen Schönefeld. Unser damaliger Ministerpräsident, der auch heute Ministerpräsident dieses Landes ist, versprach im Jahr 2006 den Bürgerinnen und Bürgern - das kann man nachlesen -, nach der „Offensive in der Luft“ komme jetzt die „Offensive am Boden“. Darauf warten wir in der Region bis heute.
Nunmehr, im Jahr 6 nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil, nehmen wir zur Kenntnis, dass man langsam mit einem
Gesundheitsmonitoring anfangen wolle. Das ist, gelinde gesagt, ein Armutszeugnis.
- Es ist mir völlig gleichgültig, ob SPD, CDU, Linkspartei, Grüne oder FDP; darum geht es gar nicht. Es geht darum, dass in der Region ungefähr 100 000 Menschen direkt betroffen sind. Von denen geht mittlerweile ein erheblicher Anteil auf die Straße. Aber auch das ist nur ein Bruchteil derer, die betroffen sind und die eine Meinung dazu haben. Sie bringen zum Ausdruck: „Wir sind nicht damit einverstanden, dass wir, auf Deutsch gesagt, als Kanonenfutter behandelt werden!“
Was geschieht jetzt? Jetzt, kurz vor Start des Flughafens, beginnt man langsam mit einem Gesundheitsmonitoring. Jeder weiß: Eine solche Untersuchung - wir haben in diesem Landtag oft über Umweltrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungen etc. gesprochen - muss vorher, während und nachher erfolgen. Jetzt muss die Ausrede herhalten, es solle keinen Stopp, keinen verspäteten Start des Flughafenbetriebs geben. Entschuldigung für die Verspätung des Starts dieses Flughafens trägt doch kein Bürger in der Region die Verantwortung! Dass dieser Flughafen 2012 in Betrieb geht und nicht 2011 oder 2010, hat doch kein Bürger zu verantworten. Das haben die Leute zu verantworten, die das organisiert haben. Wie oft habe ich seit 1998 gehört, der Flughafen gehe „spätestens nächstes Jahr“ in Betrieb; das war 2000, 2002, 2006, 2008 und 2010 so. Dass das nicht möglich war, ist doch nicht die Verantwortung der Bürger; das ist, wie gesagt, woanders organisiert worden.
Es gilt zu beachten, dass auch die Bürger in dieser Region eines haben: das unverbrüchliche, in Artikel 39 der Landesverfassung garantierte Recht auf Gesundheit. - Hier heißt es plötzlich: Gesundheitsmonitoring? Fangen wir mal damit an, aber nur auf sanften Filzlatschen.
Ich will nicht kritisieren, dass es jetzt losgeht; das ist gut. Aber ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Es beginnt erstens sehr spät und zweitens sehr zögerlich. Einige Signale, die heute in einzelnen Redebeiträgen ausgesandt worden sind, finde ich, gelinde gesagt, zynisch. Ich werde sie auch den Bürgern zugänglich machen, sodass sich jeder seine Meinung dazu bilden kann.
Der langen Rede kurzer Sinn: Gesundheit ist etwas, was man nicht kaufen kann. Daher bitte ich Sie, in Zukunft ein wenig sorgfältiger damit umzugehen. Die Menschen dort können nicht einfach wegrennen. Sie müssen das aushalten, was wir, was Sie ihnen kredenzen. Ein Schriftsteller hat einmal gesagt: „Das Wertvollste, was ein Mensch hat, sind die Gesundheit und das Leben.“ Das ist in der Tat so. Im Laden kann man das, wie gesagt, nicht kaufen. Dem ein wenig mehr Aufmerksamkeit zu widmen, dafür möchte ich Sie sensibilisieren.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich möchte das noch etwas klarstellen. Die Landesverfassung Artikel 56 gibt jedem Abgeordneten sui generis - so steht es wortwörtlich darin - das Recht, zu jedem Tagesordnungspunkt das Wort zu ergreifen. Das ist nach Artikel 5 der Landesverfassung - Sie können es gern nachlesen das unverzichtbare Recht, und das ist auch gar nicht auslegungsfähig; das ist eine Versteinerungsklausel. Insofern möchte ich einfach nur deutlich machen: Jeder von uns hat dieses Recht.
Meine Damen und Herren, ich hatte eigentlich gar nicht vor, in dieser Form in die Debatte einzugreifen, ich wollte abwarten.
Aber es hat mich in gewisser Weise entsetzt, was ich hier zum Teil gehört habe; es hat mir das Blut in den Adern gefrieren lassen. Die Standortfrage ist entschieden, hat Minister Christoffers gesagt. Diese Aussage ist zweifellos richtig. Aber was nicht geklärt ist, ist die Frage, wie wir gemeinsam damit umgehen. Die Proteste, die wir hier aktuell zur Kenntnis nehmen, sind ja letztlich nur ein Ausfluss dessen, dass dort viele Menschen sagen: Wir fühlen uns nicht mitgenommen, und wir fühlen uns über den Tisch gezogen.
Meine Damen und Herren, wissenden und sehenden Auges hat diese Landesregierung wie auch alle Vorgängerregierungen - es ist ja so, dass es immer eine gewisse Kontinuität gibt - seit über zehn Jahren diesen Standort verfolgt und durchgekämpft. Dieser Landtag hat dabei mitgemacht, hat auch das Recht gesetzt und hat dann, wenn es nicht geklappt hat - ich sage nur Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zum LEP-SF und LEP-eV und wie die Regelungen alle hießen - das Recht immer wieder passend hingebogen. Deswegen ist es auch gar nicht verwunderlich, dass Gerichte zu der Auffassung kommen, das sei rechtmäßig. Dafür haben alle Beteiligten schon erfolgreich gesorgt, weil man das ja auch so wollte, unabhängig davon, ob der Standort vernünftig und sinnvoll ist oder was auch immer.
Meine Damen und Herren, von den Problemen, die der Standort hatte, haben Sie alle gewusst, da kann sich keiner herausreden; sie sind von Anfang an benannt worden. Jetzt aber so zu tun, als ob diese Probleme dadurch gelöst werden könnten oder müssten, dass die Betroffenen zurückstecken, kann nicht der richtige Weg sein. Das werden die betroffenen Bürger auch nicht akzeptieren.
Was mich bewogen hat, jetzt hier noch einmal kurz das Wort zu ergreifen, ist Folgendes: Ich habe in den allermeisten Redebeiträgen hier nur gehört: Wirtschaftlichkeit, Geld, Wirtschaftlichkeit, Geld. Die Menschen fragen sich: Entschuldigung, wir wohnen da, wir leben da, wo bleiben eigentlich wir?
Ich hätte mir gewünscht und eigentlich auch gehofft, dass hier von Rednerinnen und Rednern gesagt würde: Wir gehen auf die Leute zu und werden einen Kompromiss finden, mit dem alle Beteiligten leben können. - Aber nein, da werden schon wieder Riegel vorgeschoben: Dies, das und jenes kommt überhaupt nicht infrage. Aber woher wissen Sie das?
Herr Homeyer, Sie direkt angesprochen, denn Sie haben mich provoziert: Sie haben deutlich gemacht, dass ein Nachtflugverbot definitiv nicht infrage kommt. Entschuldigung, in Tegel ist um 23 Uhr Schluss, Ende im Gelände, und zwar bis 6 Uhr, die haben ein Nachtflugverbot, und trotzdem ist Tegel die CashKuh des bestehenden Flughafensystems. Der Vertreter von Air Berlin hat bei der Anhörung am 7. April 2011 gesagt, einmal im Monat weiche man von Tegel nach Schönefeld wegen eines durchzuführenden Nachtfluges aus. Was soll aber kommen? 107 Nachtflüge sollen genehmigt werden. Und das ist die Unverhältnismäßigkeit, dass man allen, die ein wirtschaftliches Argument anbringen, sofort den roten Teppich ausrollt, aber den Menschen, den Bürgern eben nicht.
Ich möchte an Sie appellieren: Verfassungsgegenstand ist nicht die Wirtschaft, das werden Sie nirgendwo in der Landesverfassung finden; Verfassungssubjekt ist der Mensch. In unserer Landesverfassung Artikel 39 steht, dass jeder das Recht auf Schutz seiner Gesundheit hat. Das ist das, worum die Leute bangen.
Gerne ist besser als immer. - Herr Kollege Petke, ich stelle mir gerade die Frage, wer die CDU daran gehindert hat, bis zum Oktober 2009 eine moderne Kommunalverfassung vorzulegen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Situationen, da hält es einen nicht mehr auf dem Stuhl. Sie haben jetzt dauernd Konfuzius zitiert. Deshalb könnte ich auch
mit einem Zitat von Konfuzius kommen. Er sagte einmal zweieinhalbtausend Jahre ist es her -: Lernen ohne nachzudenken ist sinnlos, aber nachzudenken, ohne entsprechendes Wissen zu haben, führt zu gefährlichen Überlegungen. - Damit haben wir es hier auch zu tun.
Sie haben gerade dem Landtag Brandenburg der 4. Wahlperiode in Bezug auf einen seiner letzten Beschlüsse die Qualifikation für eine sachgerechte Arbeit abgesprochen. Ich finde, dies ist schon ein starkes Stück, und ich verteidige alle Kolleginnen und Kollegen, die damals an der Gesetzgebung mitgewirkt haben und nicht mehr in der Lage sind, sich hier zu verteidigen.
Wir haben in der 1. und 2. Wahlperiode - Sie betrifft es ja nicht die Abgeordneten des Landes Brandenburg vereidigt, und zwar so wie den Ministerpräsidenten und die Minister „Auf das Wohl des Landes Brandenburg“.
Womit haben wir es denn jetzt hier zu tun? Haben wir es mit Schuldzuweisungen und mit Besserwisserei zu tun? Oder geht es darum, dass wir als Landtag Brandenburg dem dienlich sind, was die Regierung tun muss, nämlich Verordnungen zu erlassen und andere Dinge zu tun, um den Verwaltungsablauf in diesem Lande ordnungsgemäß zu gestalten, und unserer Aufgabe nachkommen, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen? Oder geht es darum, mit dem Finger auf andere zu zeigen, alles besser zu wissen und eine philosophische Diskussion über irgendetwas zu führen?
Wer ist an den Ursachen, dass dieses Gesetz möglicherweise verfassungswidrig ist, schuld, die Landtagsverwaltung oder die Landesregierung?
Das Justizministerium prüfte genau wie das Innenministerium die Rechtmäßigkeit und die Verfassungsmäßigkeit mit; die Damen und Herren, die in der Regierung waren, wissen, dass Gesetze immer mitgeprüft werden, und sie sind, wie ich weiß, dabeigewesen.
Was mich auf besondere Art und Weise bestürzt, ist, dass auf meine Initiative hin - damals war ich noch Parlamentarischer Geschäftsführer - am 5. November 2009 eine Sondersitzung der Parlamentarischen Geschäftsführer stattgefunden hat. Wir haben das Thema angesprochen und haben gefragt - das war am 5. November; heute ist der 18. November -: Können wir den Weg so miteinander gehen?
Entschuldigung, da muss sich die FDP-Fraktion jetzt fragen lassen, ob sie ihre Parlamentarische Geschäftsführerin mit Prokura ausstattet oder nicht. Wenn nicht, ist das ein ganz schlechtes Zeichen für eine künftige Zusammenarbeit.
Deshalb möchte ich noch einmal mit aller Deutlichkeit sagen: So kann das nicht sein. Ich habe dies in der Besprechung mehrfach deutlich gemacht. Im Übrigen, Herr Goetz...
Ich komme gleich zum Ende; ich habe das Recht auf drei Minuten.
Gleich. Gerne. Lassen Sie mich den Satz noch zu Ende bringen.
Im Übrigen ist ja die Frage, wer Einbringer eines Gesetzes ist, nicht nur von philosophischer, sondern auch von rechtmäßiger und verfassungsmäßiger Bedeutung. Ich meine, es wäre möglich gewesen, es gestern mit den fünf Parlamentarischen Geschäftsführern zu machen. Frau Funck - jetzt Frau Dr. Ludwig - und ich haben es übrigens im Dezember 2004 mit dem Schulgesetz auch gemeinsam so gemacht. Wir haben das Schulgesetz eingebracht, weil andere Fristen sonst nicht zu halten gewesen wären.
Ich darf auf den § 100 der Geschäftsordnung verweisen. Es gibt überhaupt gar keinen Zweifel daran, dass eine rechtmäßige Einbringung nach § 100 auch gesten noch möglich gewesen wäre. Wer sich dieser Tatsache entzieht, der - muss ich sagen belügt auch das Haus. Anders kann man das nicht nennen.
Herr Eichelbaum, Sie sind ja Jurist. Lesen Sie sich den § 100 der Geschäftsordnung durch.
Herr Eichelbaum, ich will jetzt mit Ihnen keine Zwiegespräche führen. Ich glaube, dass das, was hier passiert, wieder nur ein Nebenkriegsschauplatz und dem Lande Brandenburg nicht dienlich ist.
Wenn das die neue Form von Zusammenarbeit ist, dann sage ich: Gute Nacht, liebes Land Brandenburg.
Ja, klar.
Liebe Kollegin Blechinger, ich war zufälligerweise mit der Beratung dieses Gesetzes intensiv beschäftigt, weil ich mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf überhaupt nicht einverstanden war, weil ich mit der ausschließlich elektronischen Gesetzgebung mit Signatur und ohne Urdokument nicht einverstanden war. In diesem Zusammenhang sind mehrfach das Justizministerium und das Innenministerium als die Verfassungsministerien beteiligt worden. Bei der Beratung eines solchen Gesetzes hätte das Justizministerium auch einmal den klugen Hinweis geben können, dass es von Anfang der 70er Jahre ein Urteil gibt, wonach man beachten muss, dass die Verkündung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung und die darauffolgende Angelegenheit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu beachten sind.
Das hat aber nicht stattgefunden. Deswegen finde ich es sehr bemerkenswert, dass einige jetzt versuchen, sich da herauszuziehen, und mit dem Finger auf andere zeigen. Frau Blechinger, da sage ich Ihnen nur: Wer mit dem Finger auf andere zeigt, auf den zeigen drei zurück.
Herr Senftleben, das ist doch gar keine Frage, dass man über bestimmte Dinge unterschiedlicher Meinung sein kann. Die spannende Frage ist doch eine andere: Ist man willens, konstruktiv mit anderen gemeinsam einen Weg zur Lösung zu gehen, oder baut man einen Popanz auf? Die Frage ist hier doch ganz klar. - Danke.