Christoph Schulze
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- Darauf freuen Sie sich nicht, Frau Fortunato? Dazu haben Sie auch keinen Grund.
- Dann hat es eine Ihrer Zimmergenossinnen gesagt.
Sehr geehrter Herr Holzschuher, wir reden über die Vorfälle bei der Erstellung der Kriminalitätsstatistik. Worum geht es an dieser Stelle? Um Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Im Englischen heißt es credibility. Glaubwürdigkeit ist das Maß der Bereitschaft, die Aussage einer anderen Person als gültig zu akzeptieren. Vertrauenswürdigkeit ist das subjektive Gefühl des Glaubens an die Richtigkeit, die Wahrheitstreue und die Redlichkeit der handelnden Person.
Sehr geehrter Herr Holzschuher, Ihre Glaubwürdigkeit existiert bei mir nicht. Ich werde Ihnen auch sagen, warum nicht. Im Oktober 2010 hatten wir in Caputh, nachdem Herr Speer seine Polizeireform auf Biegen und Brechen durchzusetzen versucht hat - es war kurz nach seiner Absetzung bzw. Demissionierung -, eine heftige Arbeitskreisklausur der SPD-Innenpolitiker. Es gab damals einige Leute in der SPD, die die Auffassung vertreten haben - einige sind auch heute hier im Raum und können das sicher bezeugen -, dass der Weg der Speerschen Polizeireform ein Weg in Chaos, Niedergang und Kriminalität ist.
Diese Sitzung war nicht ruhig; es wurde sehr laut argumentiert. Herr Holzschuher, Sie sind es gewesen, der damals alle kritischen Geister, die gesagt haben, dass die Reform in den Abgrund führe, niedergehalten haben. Sie haben die Position der weiteren Durchsetzung der Speerschen Polizeireform wider besseres Wissen mit durchgesetzt. Sie können sich nicht damit herausreden, dass Sie nicht gewusst hätten, wohin es führt. Denn alle drei Polizeigewerkschaften haben das dezidiert vorgetragen. Deshalb ist Ihre Glaubwürdigkeit vertan und sind vor allem auch die von Frau Nonnemacher schon angesprochenen Aktionen, die Polizeiwachen offenzuhalten, nichts weiter als plumpe Wahlkampftaktik. Das finde ich in höchstem Maße verantwortungslos. Übernehmen Sie doch einmal Verantwortung für das, was Sie damals getan haben! Sie hätten es in der Hand gehabt, diesen falschen Weg zu stoppen und all den Kollegen in der Polizei die großen Probleme, die ihnen die Reform bereitet hat, zu ersparen. Sie haben es nicht getan. Deshalb genießen Sie bei mir keine Glaubwürdigkeit, und deshalb vertraue ich Ihnen auch nicht.
Sehr geehrter Herr Görke, würden Sie hier in diesem Haus vor aller Öffentlichkeit mit mir eine Wette eingehen, dass im nächsten Landeshaushalt 2015/2016 diese 400 Millionen Euro aus den 1,1 Milliarden Mehrkosten eingestellt werden, oder würden Sie dagegenhalten?
Sehr geehrte Kollegin! Sehr geehrter Herr Präsident! Mittlerweile zum 15. Mal seit 2010 debattiert der Landtag Brandenburg über Fragen von Nachtflug, Gesundheitsschutz und Schallschutz am bzw. rund um den Flughafen BER. Heute, am ersten Jahrestag des vom Landtag angenommenen Volksbegehrens, beantragen wir, dass das Nachtflugverbot aus dem Volksbegehren gegebenenfalls durch Brandenburg im Alleingang durchgesetzt wird - wenn die Verhandlungen mit Berlin scheitern.
Der Landtag hat am 27. Februar 2013, genau vor einem Jahr, das Volksbegehren angenommen. Ich darf noch einmal aus dem Beschlusstext zitieren:
„Der Landtag nimmt das Volksbegehren zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes an.“
Ende der Durchsage. Das war der Beschluss.
Geschickterweise wurde an jenem Tag noch ein zweiter Antrag beschlossen, den die Koalitionsfraktionen eingebracht hatten und der mit dem eigentlichen Volksbegehren leider nichts zu tun hatte. Ich meine den Beschluss des Landtages zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms in der Drucksache 5/6916-B. Darin werden alle möglichen Belanglosigkeiten aufgelistet: „Die Hauptstadtregion braucht einen konkurrenzfähigen Flughafen. Auf die wirtschaftliche Entwicklung und die rechtlichen Rahmenbedingungen wird Bezug genommen. Kennzeichnend für Flughafenstandorte sind nun einmal Flächenverbrauch und Belästigung der Anwohner. Die Lärmbetroffenheit muss irgendwie reduziert werden.“ Dort sind noch weitere Belanglosigkeiten zu lesen, die aber mit dem Volksbegehren nichts zu tun haben.
Geschickt gemacht, aber es hat nichts mit dem Volksbegehren zu tun. Und jetzt, zum ersten Jahrestag, haben wir am Montag im Sonderausschuss gemeinsam mit den Vertretern der Volksinitiative, des Volksbegehrens diskutiert und ein Fachgespräch geführt. Die Vertreter des Volksbegehrens haben ihr Resümee gezogen und haben festgestellt: Bis zum ersten Jahrestag ist durch die Landesregierung nichts erreicht worden, nichts umgesetzt worden. - Es war ein sehr bedenkliches und bedauerliches Resümee.
Meine Damen und Herren, es wird immer so nolens volens über Nachtschutz, Gesundheit, Nachflugverbot geredet. Der Hintergrund ist, dass es mittlerweile eine erwiesene medizinische Tatsache ist, dass Fluglärm krank macht.
Das wird von einigen hier leider konsequent ignoriert. Ich habe ja schon gesagt, dass wir seit September 2010 15 Mal aufgrund von Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder meiner Person zum Thema Nachtflug diskutiert haben. Sie dürfen dreimal raten, wie oft die Anträge angenommen oder abgelehnt wurden. Ich könnte Ihnen jetzt sämtliche vorlesen, 15 Anträge, 15 Mal durch die Koalitionsfraktionen abgelehnt. Das ist die Wirklichkeit zum Thema Gesundheitsschutz und Nachtflugverbot in diesem Landtag Brandenburg.
Weshalb setzen wir uns für die Frage des Nachtflugverbots und die Gesundheit so intensiv ein? Das ist relativ einfach zu erklären: Schopenhauer hat es mal auf eine kurze Formel gebracht. Manche Dinge kann man nicht besser sagen als mit den Worten solcher Leute. Er hat gesagt: „Gesundheit ist gewiss nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.“
Meine Damen und Herren aus der SPD-Fraktion, Sie haben ja in Ihren Reihen ein exponiertes Beispiel, einen Kollegen, der damit eine eigene, schlimme Erfahrung hat. Wir denken an unseren ehemaligen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck. Er war ein sehr verehrter, sehr erfolgreicher, beliebter Politiker und Mensch, er war erfolgreich, hatte Macht und Einfluss. Und plötzlich traf ihn der Schlag. Die Gesundheit war aufs Schwerste angeschlagen und alles andere weg. Er hat dann auch sein Amt als Ministerpräsident niederlegen müssen. Das ist sicher keine Erfahrung, die man irgendjemandem wünscht. Aber sie ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie zentral die Frage der Gesundheit für unser tägliches Leben, unser Wirken ist. Mit Gesundheit ist es wie mit sauberem Wasser oder mit Luft oder Essen wir merken erst, wenn es nicht mehr da ist, wie wertvoll es ist.
Das ist das, was ich hier an diesem Landtag beklage, was ich kritisiere und wo ich Sie auch anklage: dass die Frage des Gesundheitsschutzes keine wesentliche Rolle gespielt hat.
Die zentrale Botschaft aus diesem Zitat und der Darlegung dieses persönlichen Schicksals ist: Das Wertvollste, was der Mensch hat, sind die Gesundheit und sein Leben. Dieses zu schützen gebieten uns die Verfassung des Landes Brandenburg und das Grundgesetz, und das müssen wir hier an dieser Stelle erneut unter Beweis stellen. Deswegen fordern wir Sie heute in namentlicher Abstimmung auf, sich dazu zu positionieren.
Die Grundsatzfrage rund um den Flughafen Berlin-Brandenburg und auch um das Nachtflugverbot lautete in den vergangenen Monaten und Jahren immer: Geht Wirtschaftlichkeit vor Gesundheit oder Gesundheit vor Wirtschaftlichkeit? Die Koalitionsfraktionen - ich habe das in den Protokollen der letzten Jahre nachvollzogen - haben sich immer wieder auf den Standpunkt gestellt: Die Wirtschaftlichkeit des Flughafens ist das Wichtigste, was zu sichern ist. - Und das ist eben nicht so.
Meine Damen und Herren, die Historie des Flughafens beginnt beim Raumordnungsverfahren 1994 und ist eine Geschichte des Tricksens, Täuschens und Manipulierens, des Über-denHaufen-Werfens von Positionen, die man gestern bekräftigt hat. Das Raumordnungsverfahren 1994 kam zu dem Ergebnis: Schönefeld ist nicht geeignet. Den Menschen wurde versprochen, Schönefeld kommt nicht.
Ich muss die ganze Geschichte, die dann stattgefunden hat, nicht näher ausführen. Die letzte Überraschung kam 2010, mit den Flugrouten. Später kam heraus: Seit 1998 war alles bekannt.
Diese Sache mit den Flugrouten war dann die initiale Zündung für die Bürgerinnen und Bürger, sich auf den Weg zu machen und zu sagen: Wir lassen uns das nicht gefallen, wir nehmen das jetzt selbst in die Hand! - Und es wurde die Volksinitiative gestartet. Meine Damen und Herren, es war nicht in diesem Haus, es war noch im alten Landtag, am 16. Dezember 2011, als Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen aus der Koalition von SPD und Linkspartei, diese Volksinitiative einstimmig abgelehnt haben. Sie werden sich vielleicht erinnern - das war dann der Grund, warum ich aus der SPD-Fraktion ausgetreten bin, weil ich das für zynisch und rücksichtslos halte.
Die Bürgerinnen und Bürger haben sich aber nicht irritieren lassen, sondern sie haben sich weiter auf den Weg gemacht und gesagt: Dann gehen wir eben zum nächsten Schritt über. - Ich kann mich noch an die hämischen und abwertenden Äußerungen erinnern: Na dann sollen sie doch machen, das schaffen die ja sowieso nicht.
Am 6. Dezember 2013 dann plötzlich die Überraschung, das große Erschrecken und die Panik: 106 000 Unterschriften! Dann fing das große Überlegen an, wie man damit umgeht und wie man das abwenden kann; denn daraus drohte eine politische Bewegung zu werden. Dann kamen, wie gesagt, im Hauptausschuss die Kreierung dieses Antrages, den ich eben zitiert habe, der letztendlich nur Selbstbeschäftigung für die Regierung organisiert, und die Annahme des Volksbegehrens am 27.02.2013. Schon da haben alle vermutet, dass es nicht ernst gemeint ist.
Wir haben dann - zuletzt in den Sonderausschüssen am 16. Dezember, am 13. Januar und am 24. Februar dieses Jahres - die Frage erörtert, wie mit dem Volksbegehren umgegangen wird, und den Bericht, der von der Landesregierung vorgelegt wurde, diskutiert. Man muss feststellen: Es ist so, wie es der Dichter Hans Christian Andersen in seinem Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ geschrieben hat: Der Kaiser ist nackt. Nichts, aber auch gar nichts im Hinblick auf das Volksbegehren ist umgesetzt worden. Das ist ein sehr schlimmes Resümee.
Jetzt nehmen wir die Kehrtwende zur Kenntnis. Ich habe in den „PNN“ vom 15. Februar 2014 gelesen, dass der Ministerpräsident gesagt haben soll - er kann sich ja selbst dazu erklären -, dass Brandenburg jetzt im Zweifelsfall etwas im Alleingang unternehmen werde. Das höre ich wohl. Aber wie steht es schon in der Bibel: An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen. Wir warten ab, was es für Früchte gibt, was die Landesplanungskonferenz Berlin-Brandenburg für Früchte hat, und dann werden wir das näher bewerten.
Lassen Sie mich folgendes Fazit ziehen: Der Landtag Brandenburg hat damals das Volksabstimmungsgesetz geändert, um Basisdemokratie zu fördern. Nun, nachdem das erste erfolgreiche Volksbegehren vorliegt, wird es erfolgreich gegen die Wand gefahren. Das, womit wir es hier zu tun haben, ist keine Frage des guten Willens, sondern ein ganz klarer, pflichtiger Auftrag des Souveräns, des Volkes des Landes Brandenburg, von 106 000 Bürgerinnen und Bürgern, an die Politik. Die Rolle, die Brandenburg bisher in dieser Sache gespielt hat, ist leider bedrückend, beschämend und nicht der Sache gerecht geworden.
Man kann sich herausreden und sagen: Die Berliner spielen nicht mit. Aber dann muss man eine Definition seiner eigenen Position vornehmen und fragen: Verhandeln wir hier auf gleicher Augenhöhe oder tun wir das nicht? Kommt uns der andere entgegen? Haben wir etwas zu verhandeln? Dann muss man konsequent sein und kann sich nicht herausreden. Der Handlungsauftrag ist nicht auf Berlin begrenzt, sondern es gibt einen Handlungsauftrag, das Nachtflugverbot durchzusetzen, und dann muss man es im Zweifelsfall auch allein tun. Das haben wir im Übrigen am 25. September des letzten Jahres in einem Antrag schon einmal gefordert, dass man dann die Ketten kappt und sich freimacht.
Die Landesregierung hat bisher alle Argumente gegen die Machbarkeit eines Nachtflugverbotes gesammelt, warum das alles nicht gehe. Meine Damen und Herren, werden Sie kreativ und suchen Sie nach Mitteln und Wegen, wie es geht!
Es ist eben keine Frage des Wollens, sondern des Müssens. Es ist eine Frage der Pflicht. Und die Pflicht der Landesregierung ist es, ein Ergebnis herbeizuführen, und zwar entsprechend dem Wortlaut des Landtagsbeschlusses, nämlich der Annahme des Volksbegehrens, ein Nachtflugverbot durchzusetzen. Ende der Durchsage.
Die Verhandlungen mit Berlin zur Änderung sind lediglich ein Mittel zum Zweck, sie sind nicht der Weg und vor allem nicht das Ziel.
Wenn man nicht vorankommt, muss man sich entscheiden. Das Land Brandenburg ist souverän, wir können es tun. Dazu fordern wir Sie auf. Wir wollen hier ganz klar Ihre Meinung zum Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr wissen, und Sie haben die Möglichkeit, sich dazu zu positionieren. - Ich danke Ihnen und bin gespannt auf Ihre Erwiderungen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Natürlich höre ich das Stöhnen in Ihren Reihen: „Warum schon wieder?“ und: „Kann das nicht bald vorübergehen?“ Die Problematik mit dem Nachtflug geht an den Bürgern auch nicht vorüber.
Ich kann dem Kollegen Goetz nur beipflichten: Ein gutes deutsches Sprichwort, das meine Oma mir immer wieder aufgegeben hat, lautet: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. - Der Punkt ist: Man muss den Willen haben, nach neuen Wegen zu suchen. Das Alte kann jeder. Neue Ideen zu haben, wie man aus der Sache herauskommt, in die Sie sich übrigens selbst hineinmanövriert haben, ist das Gebot. Dafür sind wir nicht verantwortlich.
Zu sagen, dass gehe alles gar nicht, ist zu einfach. Wissen Sie, meine Damen und Herren, ich habe dafür ein schönes Beispiel: 30 Jahre lang tobte in dieser Bundesrepublik Deutschland ein Kampf um Atompolitik. 30 Jahre galt das Credo „Atomkraft ist notwendig - ohne Atomstrom bricht Deutschland zusammen“. Doch mit einem Fingerschnipsen über Nacht ist dieses Credo zerstört worden. Plötzlich gab es die Energiewende, die Atomkraftwerke werden abgeschaltet, und - welch Wunder - die Erde dreht sich trotzdem weiter. Genauso ist es bei dieser ideologischen Diskussion um Nachtflüge, Nachtflugverbot und Wirtschaftlichkeit. Meine Damen und Herren, das geht, wenn man es will.
Es gibt übrigens zwei Rechtsgutachten - natürlich gibt es auch andere -, die einen Weg aufzeigen. Allerdings muss man einen Weg erst einmal gehen, um zu sehen, was am Ende dieses Weges sein wird. Diesen Weg wollen Sie nicht gehen. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Fangen wir jetzt an zu laufen; bekennen wir uns dazu.
Was mich ganz besonders stört und was mich empört, mich auch richtig wütend macht, ist Ihre Wankelmütigkeit. Heute erzählen Sie den Leuten, wir wollen ein bisschen Nachtflug, wir wollen ein bisschen Lärmpause. An einer anderen Stelle, wenn Sie wieder bei einer Wirtschaftskammer sind, wird es anders gesagt. Ich habe den Ministerpräsidenten, der Gott sei Dank jetzt anwesend ist, am 13. Januar 2014 im BER-Sonderausschuss zu einem Zeitungsartikel, zu dem er zitiert wurde, als er einen Besuch in Königs Wusterhausen machte, zur Rede gestellt und ihn gefragt: Wie soll man das verstehen? - Da begann Geeiere wieder. Sagen Sie ganz klar, Sie wollen ein Nachtflugverbot, oder Sie wollen es nicht. Ein Nachtflugverbot ist ganz klar definiert: von 22 bis 6 Uhr. Daran gibt es nichts herumzudeuteln.
Im Übrigen, Frau Gregor-Ness, muss ich sagen: Ihr Beitrag im BER-Sonderausschuss war ein Offenbarungseid. Sie haben in dem Fachgespräch mit den Vertretern des Volksbegehrens gesagt: Meine Damen und Herren, wo steht denn überhaupt in Ihrem Volksbegehren geschrieben, dass ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr hersoll? - Das kann man sicher später im Protokoll nachlesen. Genau das ist das Problem. Es steht sehr wohl drin. Darin steht: nächtliches planerisches Nachtflugverbot. Es ist ganz klar, die Nacht geht von 22 bis 6 Uhr. Was Sie damit offenbart haben, liebe Kollegin Gregor-Ness, ist, dass Sie immer versuchen, sich in die Büsche zu schlagen, und halbgewalkte Lösungen - Lärmpause, halbe Stunde oder was auch immer - vorbringen. Die Bürger haben für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr unterschrieben. Dieser Landtag hat es hier beschlossen. Und dann heißt es einfach: Wort halten.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Herr Minister Vogelsänger, ich bin schon sehr überrascht über Ihre Ausführungen. Zu Ihrer Ansage, der Atomkraftausstieg sei ein Argument für die Braunkohle, sage ich: Mit dem Argument sind Sie selbst in der SPD allein. Das ist so grotesk. Dazu fällt mir wirklich nichts Anständiges ein.
Sie haben gesagt: Wir - die Bürgerinnen und Bürger, die Gesellschaft, wer auch immer - produzieren den Flugverkehr.
Wir leben in einem sozialen und demokratischen Rechtsstaat. So steht es in Artikel 20 Grundgesetz. Dieser soziale und demokratische Rechtsstaat hat einen Grundrechtekanon, in den Artikeln 1 bis 19 Grundgesetz. In Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz steht: „Jeder hat das Recht auf … körperliche Unversehrtheit.“ Das, was wissenschaftlich-medizinisch bekannt und unbestritten ist, ist, dass Flugverkehr, insbesondere Nachtflug, und die Feinstaubpartikel krank machen: Herzinfarkte, Schlaganfälle, Brustkrebs.
Das heißt: Wir reden gar nicht über die Frage, ob Flughafen krank macht, sondern wie viel Fluglärm krank macht. Das Mindeste, was die Leute fordern, ist, in Ruhe schlafen zu können, weil man das braucht, um am nächsten Tag wieder leistungsfähig zu sein. Es gibt auch Studien darüber, was mit der Lernfähigkeit von Kindern im Umfeld von Flughäfen passiert. Das hat man in den Jahren 1992/1993 am Flughafen MünchenRiem - kurz vor der Inbetriebnahme von München-Erding untersucht. Die Ergebnisse würde ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vortragen; sie sind einfach erschreckend.
Meine Damen und Herren, wenn wir einen sozialen und demokratischen Rechtsstaat haben - und den haben wir -, zeigt der auch Grenzen auf. Sie würden doch mit mir nicht diskutieren, ob wir im Arbeitsrecht bestimmte Schranken auferlegen und
nicht allem freien Lauf lassen. Sie sind für Mindestlohn; das bin ich auch. Sie sind für das Arbeitszeitgesetz. Sie sind für Tarifverträge und viele andere Dinge. Das ist auch richtig so. Wir setzen sozusagen der Willkür des Einzelnen Schranken und sagen: Nicht alles, was man machen kann, geht auch. Wir fordern nicht mehr und nicht weniger, dass im Interesse von 100 000 bis 200 000 Betroffenen gesagt wird: Es ist nicht alles machbar, was denkbar ist.
Das, was wir fordern, ist, dass von 22 Uhr bis 6 Uhr Ruhe herrscht, damit die Menschen schlafen können, und zwar bei offenem Fenster.
Meine Damen und Herren, die gleichen Fragen stellen sich im Umweltrecht und im Sozialrecht. Deswegen ist es gar keine Frage, ob wir das können. Natürlich können wir, wenn wir wollen. Man muss es nur wollen. Selbst wenn Brandenburg einen Einzelweg geht - ich warte gespannt darauf, dass die Landesregierung Brandenburg die Schritte ergreift, die im Sonderausschuss aufgezeigt worden sind, und ein Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr durchsetzt. Dann möchte ich sehen, dass diese Bundesregierung, egal, wie sie gestrickt ist, dieses wieder aufhebt. Das möchte ich sehen. Den Mut muss man haben! Den haben Sie eben nicht. Da muss man auch etwas riskieren. Entschuldigung, meine Damen und Herren, Sie haben das angenommen. Sie haben gesagt: Wir machen das zu unserer eigenen Sache. - Dann tun Sie es auch und versuchen Sie nicht, sich herumzuschlängeln.
Sehr geehrter Herr Minister Vogelsänger, wir haben keinen Kompromiss beschlossen, wie Sie gesagt haben. Wir haben das Volksbegehren beschlossen. Darin steht: Verbot von Nachtflug. Ende im Gelände. Versuchen Sie nicht, uns irgendwelche Kompromissvarianten einzureden. Das kann vielleicht am Ende herauskommen. Das Problem ist nur, dass Sie schon am Anfang damit hineingehen. Wer so Kleines will, wird nichts Großes kriegen. Das ist Ihr Problem. Das verstehen die Leute auch.
Das, was Sie gerade gesagt haben, ist schlicht und ergreifend eine Absage an den Landtagsbeschluss - verklausuliert, aber es ist so. Wären Sie doch ehrlich geblieben und hätten gesagt, wir können es nicht durchsetzen, wir wollen es nicht durchsetzen. Aber Sie hatten Angst davor. Sie hatten Angst davor, dass aus dem Volksbegehren ein Volksentscheid wird.
Dann hätten Sie einmal gewusst, was das Volk wirklich denkt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion, der ich seit kurzem angehöre, bringt hier einen Antrag ein. Ich gehe davon aus, dass Sie ihn gelesen haben - „Volksbegehren gegen Nachtflug umsetzen“! Allerdings muss man, wenn man diesen Antrag behandeln und sich entscheiden will, noch einmal die Geschichte Revue passieren lassen. Wie war die Geschichte?
Seit der endgültigen Entscheidung für den Standort Schönefeld als Singleairport für die Region Berlin-Brandenburg - da kann man 2004 oder 2006 ansetzen, je nachdem, ob man den Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses oder den der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nimmt - war klar, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Anwohner diese politische Fehlentscheidung würden ausbaden müssen.
Gebetsmühlenartig wurde von verantwortlichen Politikern, aber auch Leuten aus Verwaltung und Rechtsprechung betont, dass diese Kritik unberechtigt sei, dass man ja alles tue, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, und dass alles überflüssig und überbordend sei.
Tatsache ist, dass die Bürger und auch die Anliegergemeinden jahrelang belogen und aktiv getäuscht wurden - getäuscht über das wahre Ausmaß der Lärmbelastung, über die Flugrouten und darüber, wie man Grenzwerte ansetzt.
Aber Lügen haben kurze Beine. Seit 2010 brach sich die Wahrheit Bahn. Die Flugrouten, die Lärmbelastung und die rechtswidrige Schallschutzpraxis der Landesregierung und der Flughafengesellschaft wurden offenbar. Aber noch zu dieser Zeit wurde so weitergemacht wie zuvor. Es wurde mit Unwahrheiten gearbeitet, es wurde getrickst, getäuscht. Wer das nicht wahrhaben will, dem sage ich nur: Nehmen Sie die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Kenntnis. Es hat in zahlreichen Urteilen alle diese Dinge aufgearbeitet und klar entschieden, und zwar so, wie die Betroffenen es immer wieder eingefordert haben, wie es leider von unserer Landesregierung, auch von diesem Landtag, nicht goutiert wurde - ob es nun der Schallschutz ist, Flugrouten oder viele andere Dinge.
Aber die Betroffenen, die Bürgerinnen und Bürger, ließen sich nicht entmutigen und starteten im Jahre 2011 eine Volksinitiative. Der eine oder andere erinnert sich vielleicht noch daran. Diese wurde dann am 16. Dezember 2011 mit großer Mehrheit sang- und klanglos zurückgewiesen. Ich erinnere mich noch sehr gut daran - auch an die Äußerungen von Herrn Baaske und anderen. Da dachte man: Na ja, die haben wir jetzt abgelehnt, Ruhe im Karton! - Aber so ist es nicht gewesen. Die Ablehnung der Volksinitiative ohne Wenn und Aber machte nicht nur mich - auch wegen der Gefühllosigkeit -, sondern auch viele andere sprach- und fassungslos.
Aber daraus generierte sich ein Antrieb, und die Bürger ließen sich nicht beirren und nahmen diese Kampfansage an. Sie gingen dann von der Volksinitiative zum Volksbegehren über. Noch im September, Oktober, November 2012 - auch da erinnere ich mich an Äußerungen und Einlassungen verschiedenster Leute
zum Volksbegehren in abfälliger Art und Weise - war man sich sicher: Das läuft falsch, das kommt nicht zum Tragen.
Plötzlich, am 6. Dezember 2012, als die Information durchsickerte, dass 106 000 Leute unterschrieben haben, herrschte große Fassungslosigkeit. Da fragte man sich: Ups, wie gehen wir jetzt damit um? - Dann plötzlich die Richtungswende. Ich meine, man freut sich ja eigentlich, wenn etwas, wofür man gekämpft hat, aufgenommen wird. Aber wenn man - sowohl die betroffenen Bürger als auch ihre Vertreterinnen und Vertreter zehn Jahre lang die Erfahrung gesammelt hat, dass man keinerlei Verständnis findet, ist man skeptisch: Ist das ehrlich gemeint? Was kommt dabei heraus?
Ich darf Ihnen noch einmal den Wortlaut des Volksbegehrens in aller Kürze nahebringen. Darin steht erstens, dass der Landesplanungsvertrag geändert werden soll, dass im Gesamtraum Berlin-Brandenburg die Luftverkehre so organisiert werden sollen, dass ein Nachtflug nicht notwendig ist - das heißt Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, um es einmal verkürzt und plastisch auf den Punkt zu bringen -, zweitens, dass der nationale und internationale Luftverkehr so organisiert werden soll, dass nicht auf einen Singlestandort reduziert wird, und drittens, dass dieser Gesetzestext den Text in Satz 1 und Satz 2 des § 19 des Landesentwicklungsprogramms ersetzt. Das war der Wortlaut.
Am 23. Januar 2013 beschließt dieser Landtag, die Sache an den Hauptausschuss zu überweisen. Zur großen Überraschung vieler beschließt dieser Landtag am 27. Februar 2013 die Annahme dieses Volksentscheids. Der Antrag lautete, das Volksbegehren anzunehmen, und zwar ohne Wenn und Aber - die drei Punkte, die ich gerade vorgelesen habe.
Nach exakt sieben Monaten fragt man sich nun: Was ist passiert? Meine Damen und Herren, Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.
Gesundheit ist so ziemlich das Einzige, was man nicht im Laden kaufen kann. Die allermeisten Dinge können Sie für Geld erwerben, aber Gesundheit nicht. Viele Leute sind ziemlich genervt und werden affig - ich persönlich auch -, wenn über die Gesundheit von Menschen verfügt wird. Das Grundgesetz und unsere Landesverfassung schützen die Gesundheit der Menschen.
Was ist nach sieben Monaten passiert? Wir hören im Sonderausschuss BER mal wieder: Wir verhandeln, tun und machen, aber wir kommen nicht voran. - Dieser Landtag hat beschlossen, dass das Landesentwicklungsprogramm geändert werden soll, hat sich das Volksbegehren, die Unterschriften von 106 000 Bürgerinnen und Bürgern - und es hängen ja noch alle Nichtwahlberechtigten daran, denn die Leute haben Kinder - zu eigen gemacht. Das heißt, wir reden von mehr als 106 000 Bürgerinnen und Bürgern im Land Brandenburg. Ich erinnere mich deutlich an eine Zeit - sie liegt schon lange zurück -, in der immer betont wurde: Das Wichtigste in diesem Land sind die Menschen. Das waren gute Zeiten. Heute habe ich dieses Gefühl nicht mehr. Denn wenn das Wichtigste in diesem Land die Menschen wären, dann wären es auch die Menschen rund um diesen Flughafen. Dann würde man dort nicht um Geld feilschen und sagen: Wir können dieses und jenes nicht, weil wir angeblich oder tatsächlich nicht ausreichend Geld haben.
Wir, dieser Landtag Brandenburg, haben am 27. Februar dieses Volksbegehren mit großer Mehrheit angenommen, und damit haben wir uns diesen Vorgang zu eigen gemacht. Wenn wir rekurrieren und fragen, wo wir jetzt sind, müssen wir feststellen: Wir stehen mit leeren Händen da. Nach sieben Monaten ist nichts Reales passiert. Mit der Annahme des Volksbegehrens hat man ein Versprechen abgegeben. Das musste man aber vorher wissen. Wenn man ein Versprechen abgibt, muss man es auch halten wollen. Johannes Rau - ein Mensch, der in diesem Land sehr geschätzt wird, von mir persönlich auch - hat einmal gesagt: Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen. - Diesem Satz ist nichts hinzuzufügen und nichts wegzunehmen.
Was wir einfordern, ist, dass jetzt der Test kommt: Wie ernst meinen wir es mit dem Landtagsbeschluss? Wenn Berlin nicht mitmacht - gut, das ist ein freies Land; Berlin muss nicht mitmachen. Aber wir als Landtag Brandenburg haben ein Versprechen abgegeben - ein Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die nicht an einem Wahltag, sondern in der Woche nach Feierabend in die Ämter gegangen sind und das Volksbegehren unterschrieben haben. Das ist keine so kleine Hürde, wie auf der Straße eine Unterschrift zu leisten. Wir haben den Leuten versprochen, das, was sie bewegt, ernst zu nehmen und umzusetzen. Mit diesem Antrag erwarten und verlangen wir ein Bekenntnis dazu.
Wenn Berlin nicht mitmachen will - gut, dann wird der Landesplanungsstaatsvertrag gekündigt. Das wird natürlich nicht sofort Auswirkungen auf das Flugregime und die Planungen haben. Aus diesem Landesplanungsstaatsvertrag leitet sich das Recht zu nächtlichen Überflügen ab. Wenn wir das wollen, belassen wir alles so. Wenn wir aber sagen: Wir haben das Volksbegehren angenommen und uns die Meinung der Bürgerinnen und Bürger zu eigen gemacht, dann müssen wir auch den politischen Willen haben, es zu ändern.
Das haben Sie im Übrigen auch beschlossen. Sie haben beschlossen, dass der Landesplanungsstaatsvertrag und das Landesentwicklungsprogramm geändert werden. Das war keine Frage des Verhandelns, sondern die klare Aussage: Es wird geändert.
Meine Damen und Herren! Wenn Berlin bei diesen Verhandlungen nicht mitmachen will - der Landesplanungsstaatsvertrag kann leider nicht vom Landtag, sondern nur von der Regierung gekündigt werden -, dann fordern wir unsere Landesregierung auf und sagen: Ihr habt eine Frist bis zum 15. Dezember 2013. Sagt den Berlinern, dass wir es ernst meinen, dass wir Fortschritte beim Nachtflug wollen, dass wir uns nicht abspeisen lassen und dass sie sich täuschen, wenn sie denken, ein Vetorecht ausüben zu können, denn dann kündigen wir den Vertrag. Das können wir nämlich.
Was passiert dann? Was ist die letzte Konsequenz daraus? In drei Jahren haben wir freie Bahn, gestalten bis dahin unser Landesentwicklungsprogramm neu bzw. anders und setzen die Richtlinien so, wie der Landtag Brandenburg als Vertretung des brandenburgischen Volkes es will.
Deswegen fordere ich Sie auf: Stimmen Sie dem Antrag zu! Er kostet kein Geld - viele andere Anträge, die wir hier hatten,
kosten Geld -, aber ein wenig politischen Willen, Vertrauen und Ehrlichkeit.
Meine Damen und Herren! Leider ist über den Antrag am 27. Februar 2013 nicht namentlich abgestimmt worden, was ich sehr bedauere, denn dann hätte man festmachen können, wer sich wofür entscheidet. Zum vorliegenden Antrag haben wir namentliche Abstimmung beantragt, um genau zu dokumentieren, wer sich wohin schlägt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Martina Gregor, ich nehme die persönlichen Angriffe zur Kenntnis. Lassen wir die Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden. Ich werde die Plenarrede von heute einfach verbreiten - soll sich jeder seine eigene Meinung dazu bilden, was er für richtig und für falsch hält.
Was ich von dieser Schwarzmalerei hier halte: Über die Schilderung eines Horrorszenarios, wenn wir den Landesplanungsstaatsvertrag tatsächlich kündigen würden, kann ich, gelinde gesagt, nur schmunzeln. Ich sage Ihnen auch, warum.
Das ist die Argumentation, die immer wieder kommt, wenn irgendwelche Dinge hervorgebracht werden. Die Behauptung vom nahenden Untergang der Welt kommt beim Mindestlohn, bei Umweltrechten und auch dann, wenn Sozialrechte ins Gespräch gebracht werden. Von denjenigen, die den entsprechenden Punkt gerade nicht wollen, wird immer der Untergang des Abendlandes vorausgesagt. Was stellt man dann plötzlich und überraschend immer wieder fest? - Der Untergang des Abendlandes findet doch nicht statt.
Das, was Sie, Frau Gregor-Ness, gesagt haben - wenn wir den Landesplanungsstaatsvertrag kündigen würden, wären wir erst 2019 bei einem eigenen Gesetzgebungswerk -, ist einfach Unsinn.
- Entschuldigung, dann hat das Frau Wehlan gesagt. - Das ist einfach Unsinn, weil uns niemand daran hindert, am 1. Januar 2014 mit einem eigenen Gesetzeswerk zu beginnen. Der bestehende Landesplanungsstaatsvertrag würde uns daran nicht hindern.
Meine Damen und Herren, wenn in der Vergangenheit immer wieder, wie von Herrn Vogelsänger, gesagt wird: „Das ist richtig, das ist falsch“, frage ich Sie, meine Damen und Herren: Ist ihr Glaube an die Landesregierung, vor allem in Herrn Minister Vogelsänger, nicht langsam erschöpft? - Meiner schon.
Im Mai des vergangenen Jahres hat Herr Vogelsänger hier gesagt: 0,5-mal 55 dBA sei rechtmäßig und richtig. Was sagt das Oberverwaltungsgericht dann in seinem Urteil vom 25.04.2013? Systematischer Rechtsbruch!
Meine Damen und Herren, ich könnte Ihnen das durchdeklinieren. Schließlich ist das nicht das einzige OVG-Urteil, durch das die Landesregierung in dieser Weise korrigiert wird. Die Ausführungen von Herrn Vogelsänger sind politischer Natur. Er muss dies so sagen, keine Frage. Aber es gibt keinen hinreichenden Anhaltspunkt oder Beweis dafür, dass das auch nur ansatzweise stimmt.
Weiterhin sagt er: Das muss vom Flughafenbetreiber ausgehen. Mein Gott, wo sind wir denn? Wir sind der Flughafenbetreiber. Uns gehören 37,5 % dieser Gesellschaft.
Entschuldigung, wo machen wir denn unseren Einfluss geltend? Nirgendwo! Vielmehr lassen wir uns von diesen Leuten, von diesen Geschäftsführern auf der Nase herumtanzen und lassen es zu, dass gegen ein Oberverwaltungsgerichtsurteil, das gegen das Land Brandenburg ergangen ist, Beschwerde eingelegt wird.
Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu Herrn Vogelsänger war ich sechs Jahre lang in der Regionalen Planungsgemeinschaft und im Planungsausschuss. Ich habe dort zweimal im Monat mitgearbeitet. Sie müssen mir also nicht erzählen, wie hervorragend und positiv dieser Landesplanungsstaatsvertrag und die daraus resultierenden Konsequenzen für die brandenburgischen Kommunen im Umland von Berlin sind.
Meine Damen und Herren, ich könnte Ihnen - dafür müsste ich lediglich meine alten Akten filzen - Dutzende, wenn nicht sogar Hunderte von Vorgängen zeigen, bei denen Berlin sein Veto zum Nachteil des Landes Brandenburg eingelegt hat: unter anderem bei Flächennutzungsplanungen, Gewerbegebieten, Ansiedlungen etc. Erzählen Sie mir hier also nicht, dass dieser Landesplanungsstaatsvertrag ein Segen für das Land Brandenburg sei. Er mag an bestimmten Stellen Dinge kanalisieren, aber die Annahme, dass er ein Segen für das Land Brandenburg sei, resultiert lediglich aus einer Wirklichkeitsverweigerung - ein Verhalten, das ich schlicht als falsch bezeichnen kann.