Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz in Schleswig-Holstein, das ist ein Feld, das über viele Jahre hin gut bestellt wurde. Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte
So möchten wir gern diskutieren, ob es sinnvoll ist, dass das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz künftig Entgelte für die datenschutzrechtliche Beratung von öffentlichen Stellen eintreiben soll. Denn ist nicht gerade genau diese Beratung und kritische Begleitung die Aufgabe des ULD, die durch Landesmittel finanziert werden muss? Bürden wir den Kommunen damit nicht schon wieder finanzielle Lasten auf, die sie ohnehin schon lange nicht mehr schultern können?
Ich will aber nicht nur Kritisches sagen. Ich begrüße zum Beispiel, dass in § 5 des Entwurfs ganz klare Vorgaben für die Ausführung des Gesetzes formuliert werden. Wie diese am Ende aussehen sollen, können wir im Ausschuss sicherlich noch beraten. Ich begrüße auch, dass künftig bereits das Unterlassen technisch-organisatorischer Maßnahmen zum Datenschutz bußgeldbewährt sein soll. Das ist richtig.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SSW begrüßt, dass das Landeszentrum für Datenschutz zukünftig nicht mehr unter der Rechtsaufsicht des Innenministeriums arbeitet und damit der Rechtsprechung des EuGH zur Unabhängigkeit der Datenschützer entsprochen wird. Außerdem sehen wir die Novelle des Landesdatenschutzgesetzes mit der Anpassung an die technischen und inhaltlichen Entwicklungen grundsätzlich positiv.
Die Menschen in Schleswig-Holstein haben insgesamt ein sehr ausgeprägtes Datenschutzbewusstsein. Nicht zuletzt die Menge an Einsprüchen gegen Google Street View hat dies noch einmal belegt. Auf diesem hohen Niveau müssen wir ansetzen, um den Datenschutz fit für die Zukunft zu machen. Die Bundesregierung hat schon aufgegeben, bevor sie überhaupt angefangen hat, und verweigert nicht nur alle gesetzgeberischen Ambitionen, sondern setzt zudem auf Freiheit, Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. Das hört sich gut an, ist aber im besten Fall naiv.
Diese Drucksache möchte die Fraktion DIE LINKE an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.
arbeitern für diesen sehr ausführlichen Bericht. Er bietet eine sehr gute Grundlage für die weitere Arbeit im Datenschutz.
Den öffentlichen Verwaltungen hier in Baden-Württemberg und in ganz Deutschland hat der Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht ein gutes Zeugnis ausgestellt. Wir sind ver gleichsweise gut aufgestellt. Der Datenschutz in unserem Land hat ein hohes Niveau. Dies heißt aber nicht, dass es nichts zu verbessern gäbe. Im Bericht ist vieles angesprochen, und es werden auch Verbesserungsvorschläge gemacht, die das Innenministerium in seiner Stellungnahme größtenteils aufgegriffen hat.
Die rasante technische Entwicklung im EDV-Bereich führt zu immer neuen und schnelleren Möglichkeiten, Daten zu spei chern und zu übertragen. Dies ist zunächst einmal ein Fort schritt, den wir alle uns sehr gern zunutze machen wollen. Aber diese Veränderungen können auch eine Bedrohung für das Recht auf informelle Selbstbestimmung des Einzelnen sein. Jeder Einzelne kann immer schwerer erkennen, welche Informationen über ihn gesammelt werden, wohin diese In formationen wandern, wie sie weitergegeben werden und wo für sie letztlich genutzt werden. Deshalb ist ein wirksamer Da tenschutz unverzichtbar. Wir werden den Datenschutz immer wieder aufs Neue, wenn sich die technischen Möglichkeiten verändern, anpassen müssen.
Im Ständigen Ausschuss wurden die Bereiche Polizei und Schule im Besonderen thematisiert. Beides sind sehr sensib le Bereiche, die ein hohes Maß an Bewusstsein für den per sönlichen Datenschutz erfordern. Die Bürger erwarten vom Staat zu Recht ein hohes Maß an Sicherheit. Dies ist nur zu gewährleisten, wenn Polizei und Ermittlungsbehörden Er kenntnisse und Informationen sammeln dürfen und unterein ander auch kommunizieren dürfen. Aber dies muss selbstver ständlich unter strikter Einhaltung datenschutzrechtlicher Be stimmungen geschehen.
Das ist sicher nicht immer einfach. Deshalb finde ich es sehr gut, dass ein Mitarbeiter der Polizei, der die Polizeiarbeit aus eigener Anschauung sehr genau kennt, nun dem Datenschutz beauftragten bei seiner Arbeit zur Seite gestellt worden ist. Ein ähnliches Modell könnte ich mir auch für den Bereich Schule vorstellen, denn im Schulbereich hat der Bericht teil weise noch ein mangelndes Problembewusstsein für den Da tenschutz festgestellt. Insbesondere im Schulbereich, bei dem es um junge Menschen geht, die teilweise sehr sorglos mit ih ren persönlichen Daten umgehen und diese auf allen mögli chen Plattformen ins Netz stellen, ist eine Aufklärungsarbeit dringend nötig. Denn viele wissen nicht, was mit diesen Da ten dann letztlich geschieht und dass sie noch nach Jahren ein holen kann, was sie da alles ins Netz stellen.
Es wird eine Daueraufgabe sein, den Datenschutz jeweils an neueste technische Entwicklungen anzupassen. Die CDUFraktion wird mit Entschlossenheit, aber auch mit Augenmaß für eine sichere und datenschutzgerechte Kommunikation ein treten.
Wir haben aber auch gesagt, dass wir das Urteil des Europäi schen Gerichtshofs abwarten wollen, um eine Konstruktion für den Datenschutz in unserem Land zu wählen, die diesem Urteil auch gerecht wird. Es hat sich gezeigt, dass das sehr klug war. Denn seit dem 9. März 2010 liegt das Urteil vor, und siehe da: Der Europäische Gerichtshof sieht bei allen 16 für den nicht öffentlichen Bereich zuständigen Datenschutzauf sichtsbehörden der Länder die völlige Unabhängigkeit als nicht gewährleistet an.
Sie sehen also, die Regierung ist dran. Wir werden das The ma sehr rasch angehen. Aber bei dem wichtigen und sensib len Thema Datenschutz geht die Gründlichkeit vor Schnellig keit.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen, liebe Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Was wir jetzt vor uns haben, liest sich auf der Tagesord nung relativ unspektakulär: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbe auftragten für den Datenschutz vom 1. Dezember 2009 – 29. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Daten schutz in Baden-Württemberg 2008/2009. Der sieht dann in der Summe so aus.
(Der Redner hält den Bericht des Landesbeauftrag ten für den Datenschutz hoch.)
Der weitere Bereich – da wird es noch sehr viel drastischer –, der vom Landesdatenschutzbeauftragten als sehr kritisch be wertet wurde, sind die Schulen. Der Landesdatenschutzbeauf tragte, der in seinen Urteilen sehr abwägend und auch sehr be dacht ist, bezeichnete die Schulen in Sachen Datenschutz als „Notstandsgebiet“. Allein diese Formulierung muss uns auf horchen lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kollege Bopp hat in weiser Voraussicht auch schon das eigentlich drängende Thema angesprochen: Der Landesdatenschutzbeauftragte hat in seinen Äußerungen ausgeführt, dass in Ländern, bei denen die Datenschutzaufsicht für den öffentlichen und den nicht öf fentlichen Bereich bereits zusammengelegt sind, inzwischen bereits ungefähr 80 % der Eingaben eher den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich als den im öffentlichen Bereich be treffen.
traler Bedeutung sein muss. Denn die CDU – Sie haben das zu Recht gesagt – hat sich zu meiner Freude im vergangenen Herbst endlich dazu entschlossen, sich dem Antrag auf Zu sammenlegung des Datenschutzes für den öffentlichen und den nicht öffentlichen Bereich, den wir seit knapp 15 Jahren immer wieder in diesem Landtag stellen, anzuschließen. Ich bitte Sie, das als Chance zu nutzen, dem Datenschutz die Be deutung zukommen zu lassen, die er heute tatsächlich hat.
Hier auf den Zuschauerrängen sind viele Menschen, die tag täglich mit dem Thema Datenschutz konfrontiert werden. Sie sagten zu Recht, dass wir heute in einer Informationsgesell schaft leben, die einen derart schnellen Austausch von Infor mationen erlaubt, dass es dem Einzelnen kaum noch möglich ist, zu verfolgen, wo Daten über ihn überhaupt verfügbar sind.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wurde auch das The ma „Soziale Netzwerke“ angesprochen. Daneben gibt es zahl reiche andere datenschutzrelevante Themen. Es gibt Google Street View, wofür ein Fahrzeug durch Städte fährt und aus einer Höhe von 3 m in jeden Vorgarten „hineinleuchtet“. Ich meine, wir haben bis heute keine angemessene Antwort dar auf, wie wir mit dieser Datensammelwut umgehen.
Das sind nur wenige Punkte, die auch den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich betreffen.
Wenn wir das gemacht haben, sollte es uns noch in diesem Jahr gelingen, eine schlagkräftige Behörde, eine schlagkräf tige Institution zu schaffen, in der der Datenschutz für den öf fentlichen, aber auch für den nicht öffentlichen Bereich sein Recht und seine Geltung findet.
der Untersuchung – auf Datenschutz Wert gelegt wird. Zwar heißen sie „Soziale Netzwerke“, aber im Grunde genommen geht es dabei um sehr profitable Unternehmen. Damit soll Geld verdient werden. Das Geld wird verdient, indem eben mit Daten von Leuten gehandelt wird, die ihre Daten oft leichtfertig eingeben.
Lassen Sie mich jetzt noch zwei Punkte ansprechen. Herr Klingbeil hat – dafür bin ich ihm sehr dankbar; heute ist Herr Diekmann von der Behörde da – im Ständigen Ausschuss sehr deutlich gemacht, dass es noch erhebliche Defizite gibt. Dar auf wurde bereits hingewiesen. Der Schulbereich wurde – das kann man nicht oft genug wiederholen – als Notstandsgebiet bezeichnet. Das heißt, dort gibt es erheblichen Nachholbedarf in Sachen Datenschutz, und wir alle sind aufgefordert, zusam men mit dem Innenministerium und mit der Kultusbehörde möglichst schnell Abhilfe zu schaffen.
Die von mir genannten Beispiele zeigen auch: Die schlechte personelle Ausstattung, die wir bisher im Innenministerium haben, ermöglicht nur, zu reagieren. Es kann nicht einmal Stichproben geben. Doch das muss sich ändern, damit wir künftig einen effektiven Datenschutz – auch Arbeitnehmerda tenschutz – bekommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, meine sehr ver ehrten Damen und Herren Kollegen! An erster Stelle möchte ich persönlich und auch im Namen der Fraktion der FDP/DVP nochmals dem Landesbeauftragten für den Datenschutz herz lich danken. Als Vertreter ist Herr Diekmann anwesend. Herz lichen Dank für den guten, wertvollen und ausführlichen Be richt. Der liest sich insbesondere schön und leicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat damit alle Politiker daran erinnert, dass Datenschutz ein Grundrecht ist und dementspre chend behandelt werden muss. Dieses Grundrecht dürfen wir auch nicht nach Kassenlage behandeln.
Der Europäische Gerichtshof hat im letzten Monat die Bun desrepublik Deutschland verurteilt, weil die Aufsicht über die Datenschutzstellen der Länder die Unabhängigkeit des Daten schutzes infrage gestellt hat. Datenschutz ist damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht nur irgendein Annex, son dern ein Grundrecht, das zu beachten ist. Er kann also auch nicht einfach über Bord geworfen werden.
In den letzten elf Jahren schienen datenschutzrechtliche Fra gestellungen allerdings kein großes Problembewusstsein mehr in der Bevölkerung ausgelöst zu haben. Dies hat mich als Li beralen in den letzten Jahren schon sehr verwundert. Schließ lich, zur Erinnerung, meine sehr verehrten Damen und Her ren: Blenden Sie zurück zum Jahr 1983. Damals gab es das Bundesverfassungsgerichtsurteil über die geplante Volkszäh lung. Hunderte von Bürgerinitiativen wurden gebildet, es wur de zum Boykott aufgerufen, allen voran – das muss man na türlich sagen – die Grünen. Aber um die Grünen ist es beim Datenschutz in den letzten Jahren ruhig geworden.
Umso wichtiger ist, dass der Datenschutz in einen guten Fo kus gerückt worden ist.