Was heißt das nun konkret und wie soll das Ganze umgesetzt werden? Eine Erleichterung für den Bürger wird das Once-Only-Prinzip darstellen. Die Daten werden ein Mal erhoben und können dann unter den Behörden digital ausgetauscht werden. So sprechen wir hier von einer deutlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und parallel auch für unsere Verwaltungen. Eine Maxime und das zählt für alle Bereiche in dem großen Wort Digitalisierung - muss stets der
Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1458, den Sechsten Bericht des Landes
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Elektronische Gesundheitskarte und
Erstens: Wie wird bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der Testregion Bremen die Begleitung durch den Landesbeauftragten für den
Zweitens: Gibt es für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte projektbezogene Mittel, und ist eine Refinanzierung der Personalkosten beim Landesbeauftragten für den
Zu Frage zwei: Das Projekt finanziert sich aus Mitteln der Projektpartner aus der Selbstverwaltung vor Ort und aus Mitteln der gematik mbH, einer Gesellschaft der Selbstverwaltung, die auf Bundesebene das Projekt „Testregion“ umsetzen wird. Eine Refinanzierung der Personalkosten beim Landesbeauftragten für den
Wie wird denn in anderen Testregionen sichergestellt, dass der
Hält der Senat das Projekt dann für durchführbar mit den derzeitigen Mitteln, die beim Landesbeauftragten für den
Das sehe ich so! Ich habe mich auch persönlich noch einmal mit dem Landesbeauftragten darüber unterhalten. Er schätzt es mittlerweile auch so ein. Dadurch, dass wir auch über die Mitarbeiterin des Landesbeauftragten in der überregionalen Arbeitsgruppe vertreten sind, ist gewährleistet, dass in Bremen der
Dass der
Sie werden auch Verständnis dafür haben, dass angesichts Ihrer Gesetzentwürfe zur Online-Durchsuchung, zur Telekommunikationsüberwachung oder zum Versammlungsrecht bei uns alle Alarmglocken schrillen, wenn es darum geht, den
Neben den Anpassungen der Rundfunkbeitragspflicht wird mit dem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ein regelmäßiger Meldedatenabgleich gesetzlich verankert, um die größtmögliche Aktualität des Datenbestands unter Beachtung
Ich habe Ihnen das Konzept in seiner Zielrichtung beschrieben, nicht in seiner eigentlichen Ausgestaltung. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist der: Was Sie zitiert haben ist nur ein Teil des Urteils. Es gibt noch einen anderen, der sieht ein bisschen anders aus, er erlaubt größere Spielräume. In der Tat, es ist völlig richtig, natürlich stoßen wir auch an die Grenze des
Ich rufe die achte Anfrage auf, die die Überschrift trägt „Datensicherheit und
Zweitens: Wie sind die Datensicherheit und der
Lassen Sie mich auch heute wieder einige Beispiele herausgreifen und sie Ihnen näher darbringen, ohne dass ich den
Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte fünf, Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Pflege-Versicherungsgesetz, und acht, Folgen der Kürzung der Investitionsförderung von Pflegeeinrichtungen, der Tagesordnungspunkte elf bis 13, hier geht es um die Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2003, den Jahresbericht 2005 des Rechnungshofs und den Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses dazu, der Tagesordnungspunkte 14 und 15, Rechnung des Rechnungshofs über seine Einnahmen und Ausgaben in Kapitel 0011 des Haushaltsjahres 2004 und Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses dazu, der Tagesordnungspunkte 22 und 23, Gesetz zur Anwendung des Landesrechts bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft und Bericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung dazu, der Tagesordnungspunkte 25 und 26, Bremisches Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, der Tagesordnungspunkte 34 bis 36, hier handelt es sich um den 27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den
Das Verfahren der Datenübermittlung im Bereich des Feststellungsverfahrens nach Paragraph 69 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – ist mit dem Landesbeauftragten für den
Herr Kollege Hecker, ich empfehle Ihnen, noch einmal detailliert den Gesetzentwurf zu lesen. Wir haben ganz klar den Grundsatz Sitzungszwang, man kommt irgendwo zusammen. Die zweite Möglichkeit - da gebe ich Ihnen recht, genau deswegen hat man die Videokonferenzen eingeführt - soll die Mitwirkungsrechte aller kommunalen Mandatsträger stärken. Als zusätzliche Rückfallebene besteht eben die Möglichkeit, einen Notausschuss einzurichten oder die Zuständigkeiten des Notausschusses auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dem ist ausreichend Rechnung getragen. Der Grundsatz, wenn man nicht zusammenkommen kann, ist die Videokonferenz. Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen auf kommunaler Ebene ist. Die meisten Kolleginnen und Kollegen dort haben entsprechende iPads. Ich habe da überhaupt keine Bedenken, dass der
Der zweite Punkt, den ich heute ansprechen will, ist der Schutz unserer Daten und die Abhängigkeit von US-Internetkonzernen. Es gibt genug Kritik an
Herr Ministerpräsident, Sie wissen, dass Sie auch in anderen Bereichen, wo das Thema „
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, bei der ersten interfraktionellen Vereinbarung hatten wir davon gesprochen, dass wir nun noch die Härtefallkommission debattieren. Nun gibt es eine erneute interfraktionelle Absprache. Wir werden jetzt den Antrag, der die Härtefallkommission angeht, um 14.30 Uhr aufrufen, und danach werden wir dann alle Punkte zum
27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den
Stellungnahme des Senats zum 27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den
Bericht und Antrag des Rechtsausschusses zum 27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den
Der Rechtsausschuss hat zu seinen Beratungen den Landesbeauftragten für den
Gleichwohl gibt es immer Möglichkeiten, die bestehenden Arbeitsstrukturen zu verbessern. So ergibt sich aus meiner Sicht durchaus die Möglichkeit, aber auch die Notwendigkeit, dass sich beide Gremien gemeinsam über eine effektivere Form des Datenaustausches zu Petenten, Petitionen und deren Inhalten intern verständigen sollten. Manchmal ist es ein Problem für uns zuzuordnen, bei wem die entsprechenden Bürgerinnen und Bürger bereits mit dem Thema vorstellig geworden sind. Um hier Parallelarbeiten auszuschließen, kann ich mir vorstellen, dass wir natürlich exakt darauf achten, was der
Wir werden den Unterbindungsgewahrsam verlängern. Wir werden Ordnung wieder zum Schutzgut machen. Wir werden in der Landespolitik im Polizeirecht dafür sorgen, dass bestimmte Dinge geregelt werden, die auch anderswo geregelt sind, z. B. der finale Rettungsschuss. Es ist für mich immer unverantwortlich gewesen, dass wir hier manchmal jeden Mist im Detail regeln, dass wir bei aller Wichtigkeit 20 Paragrafen zum
Zweitens: Im 27. Jahresbericht wurde festgehalten, dass für die Komponenten des Systems der Telekommunikationsüberwachung die erforderliche Verfahrensbeschreibung fehlt. Diese sollte bis Ende Februar 2006 erstellt und mit dem Landesbeauftragten für den