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Es hat sich darauf will ich auch noch kurz zu sprechen kommen bei den Beratungen im Ständigen Ausschuss, bei denen mich mein Kollege Staatssekretär Rech vertreten hat, herausgestellt was allerdings nichts Neues ist , dass der Datenschutz nicht völlig isoliert und losgelöst von allen anderen Belangen behandelt werden kann. So wurde zum Beispiel im Ständigen Ausschuss meines Erachtens zu Recht angemerkt, dass es ein Spannungsverhältnis gibt zwischen dem notwendigen Schutz von Patientendaten einerseits und einer möglichst optimalen und kostengünstigen medizinischen Versorgung von Patienten, die auf Informationsaustausch angewiesen ist, andererseits.

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Daran wird nicht nur deutlich, dass es sich beim Datenschutz um eine Querschnittsaufgabe handelt, sondern man sieht daran auch, dass dieses Spannungsverhältnis immer wieder neu ausgetragen werden muss. Auch hier hoffe ich, dass uns dies im Großen und Ganzen gelungen ist und auch weiterhin gelingen wird.

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1. Wahl einer/eines Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Saarländisches Datenschutzgesetz (Wahlvor- schlag des Erweiterten Präsidiums Drucksache 15/1732)............................... 4004

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Wahl einer/eines Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Saarländisches Datenschutzgesetz (Wahlvorschlag des Erweiterten Präsidiums Drucksache 15/1732)

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Der Landtag wählt nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Saarländisches Datenschutzgesetz eine Landesbeauftragte/ einen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die bisherige Amtsinhaberin Judith Thieser ist am 18. Oktober 2015 verstorben. Ein Vorschlag mit den Bewerbern liegt uns als Drucksache 15/1732 vor.

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Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Es wurden 51 Stimmen abgegeben, davon 51 gültige Stimmen. Für Frau Monika Grethel wurden 49 Stimmen abgegeben, für Herrn Dr. Thomas Heinz Lenhard wurden 2 Stimmen abgegeben. Ich stelle fest, dass Frau Monika Grethel mit der gemäß § 62 Abs. 2 Landtagsgesetz notwendigen Stimmenmehrheit zur Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt ist. Frau Grethel, ich spreche Ihnen zu Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hauses aus. Wir wünschen Ihnen für Ihre neue Aufgabe viel Erfolg. Auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Parlament! - Vielen Dank!

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Datenschutz ist und war immer ein Schwerpunkt liberaler Politik in Nordrhein-Westfalen. Eine gesetzliche Regelung muss erforderlich, geeignet und angemessen sein. Das ist verantwortungsvolle Innen- und Rechtssetzungspolitik der FDP. Wir in Nordrhein-Westfalen setzen auf mehr Personal bei der Polizei, auch wenn viele andere Bundesländer es abbauen, was falsch ist – 10.000 Stellen weniger im letzten Jahr.

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Der Datenschutz, Herr Wieland, ist mit Sicherheit nicht die Kernfrage, an der die Abschichtung von Aufgaben aus der Regierungsebene in die Bezirke scheitern darf.

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Aber auf der anderen Seite haben wir uns beruhigt und gesagt: Wir haben Fachleute. Der Innenausschuss hat einen Unterausschuss Datenschutz.

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nicht datenschutzrechtlicher Art, sondern registerrechtlicher Art. Insoweit sehe ich eine Notwendigkeit einer Rücküberweisung an den Unterausschuss Datenschutz wirklich nicht ein.

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Ich denke, eine Rücküberweisung an den Unterausschuss Datenschutz, den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung wird uns hier keinerlei Hilfestellung mehr bringen.

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Wir sollten jetzt dieses Gesetz beschließen. Der Unterausschuss Datenschutz hatte sich mit dem Entwurf befasst. Es hat daran keine wesentlichen Änderungen mehr gegeben.

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25. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 21. März 2003

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Stellungnahme des Senats zum 25. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz

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Bericht und Antrag des Rechtsausschusses zum 25. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 21. März 2003 (Drs. 15/1418) und zur Stellungnahme des Senats vom 26. August 2003 (Drs. 16/25) vom 11. Februar 2004

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Meine Damen und Herren, der 25. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom

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) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen kurz zusammenzufassen, was im Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und in der Stellungnahme des Senats dazu steht. Ich denke, Sie werden das alles ausführlich gelesen haben, so dass ich mich auf einige wenige Punkte konzentrieren kann, die in der Sitzung des Rechtsausschusses eine Rolle gespielt haben, wo wir die Punkte diskutiert haben. Zentral waren dabei die Punkte, bei denen kein Einvernehmen zwischen dem Datenschutzbeauftragten und den einzelnen Ressorts herrschte.

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Und da haben wir gesagt, selbstverständlich, dort müssen diese Vorschläge zur Datenschutz-Übergangsregelung beraten werden, die im Verwaltungsreform-Ausschuss keine Mehrheit fanden, die wir vorgeschlagen hatten. Wir verstehen es ganz einfach nicht, dass die Koalition diese Chance vertan hat. Und das ist der Grund, weshalb unsere Fraktion gewissermaßen ein doppeltes, ein unterschiedliches Stimmverhalten bisher gezeigt hat, die Zustimmung im Verwaltungsreform-Ausschuss und die Enthaltung im Hauptausschuss und im Innenausschuss. Und jetzt lese ich, dass in der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses das Einführungsdatum noch verlängert wird. Da ist es doch eigentlich das Normalste von der Welt, wenn wir einen solchen Konflikt haben in einer Sache, die eigentlich alle gemeinsam wollen, den Vorschlag der Grünen aufzugreifen, den Monat Januar zu nutzen, der steht noch zur Verfügung, und diese Datenschutzprobleme dort auszudiskutieren, auf Relevanz zu prüfen und anderes mehr.

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lich einen Gesetzentwurf zur Verlagerung der Meldestellenaufgaben auf die Bezirke vorzulegen. Und vor etwa anderthalb Jahren hatten wir im damaligen Sonderausschuss Verwaltungsreform bereits den Referentenentwurf. Wir haben ihn damals diskutiert, übrigens auch im Unterausschuss Datenschutz. Seit der ersten Diskussion über den Referentenentwurf mit Prof. Garstka haben wir mit Berufsverbänden, den Bezirken, dem Leiter des Landeseinwohneramtes, mit allen, die an dieser Frage überhaupt interessiert waren, immer wieder die betreffenden Fragen diskutiert, auch die von Prof. Garstka aufgeworfenen Fragen. Nur, Herr Garstka hat doch am Montag im Innenausschuss selbst gesagt, es sind keine Datenschutzfragen, sondern es sind Fragen der Vereinbarkeit mit Bundesrecht;

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Dies muss durch eine spezielle Software gewährleistet werden, so dass den Datenschutzbelangen dort Rechnung getragen wird. Es wurde dazu eine Richtlinie erstellt und eine spezielle Software eingeführt, die gewährleistet, dass eine Trennung zwischen dienstlicher und privater Internetnutzung ermöglicht wird und eben auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben gewährleistet werden. Dies ist soweit gewährleistet, dass wir diesen Punkt als erledigt betrachten können und dem Datenschutz da Rechnung getragen wurde.

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Ich möchte jetzt nicht gern den Bericht von Frau Hannken wiederholen, für den ich mich im Namen unserer Fraktion bedanken möchte. Ich möchte mich jetzt auf einige Punkte beschränken, die wir kontrovers diskutiert haben, wenn auch im Großen und Ganzen sehr viel Einigkeit besteht und ich nach Durchsicht älterer Berichte auch festgestellt habe, dass der Datenschutz heute nicht mehr so kontrovers diskutiert zu werden braucht, weil er eine Stellung erreicht hat, die das nicht mehr nötig macht.

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Ein weiterer Punkt war die Videoüberwachung des Bahnhofsvorplatzes unter Punkt 6.1 des Berichts. Diese Videoüberwachung ist seit Oktober 2002 in Betrieb. Im Dezember letzten Jahres wurden dann noch einmal größere Hinweisschilder aufgestellt, um die Passanten auf diese Maßnahme hinzuweisen. Während diese veränderte Maßnahme unsere Unterstützung gefunden hat, waren wir zuerst nicht ganz einig, wie es mit einer Verschleierungssoftware im Rahmen dieses Programms aussieht. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Holst, hat einen Prüfauftrag gegeben, inwieweit es denn sinnvoll ist, so etwas durchzuführen, und hat sich dann letzten Endes den Argumenten der Polizei nicht verschlossen und gesagt, dann besser ohne. Wir zumindest sind davon ausgegangen, dass bei einer Verschleierungssoftware der Präventionszweck der Maßnahme eigentlich auf der Strecke bleibt, denn wenn potentielle Straftäter wissen, dass sie ohnehin nicht genau erkannt werden, wer weiß, was dann passiert, deshalb eben ohne diese Verschleierungssoftware.

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Im Rahmen dieses Punktes möchte ich noch sagen, dass nach unserer Ansicht eine frühere und engere Abstimmung mit dem Landesbeauftragten von Vorteil und auch nur sinnvoll ist, denn ansonsten kann nicht in der Art und Weise auf den Datenschutz eingegangen werden, wie es erforderlich ist.

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Abschließend möchte ich dem Landesdatenschutzbeauftragten, Herrn Holst, für den Bericht danken, insbesondere im Namen unserer Fraktion. Ein solcher Bericht sollte auch in Zukunft aufgelegt werden, um weiterhin Transparenz in diesem Arbeitsbereich zu erzielen. Vielleicht wäre eine etwas positivere Darstellung möglich, die für die Behörden ein bisschen mehr den Anreiz bietet zu sagen: Gut, der Datenschutz muss einbezogen werden! Wir werden da erwähnt! Das wäre gut. Vielleicht auch teilweise etwas kürzer, denn der Bericht ist doch sehr umfangreich. Letzten Endes ist aber die Arbeit und ist auch der Bericht sehr gelungen, so dass ich noch einmal den Dank aussprechen möchte. – Ihnen möchte ich für Ihre Aufmerksamkeit danken!

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben den Bericht gehört, der ja hier jedes Jahr einmal vorgetragen wird. Ich will das auch nicht alles wiederholen, aber ich möchte für meine Fraktion insgesamt ein paar Worte zum Datenschutz sagen.

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Wir haben hier in Bremen seit dem 28. Oktober 1997 in Artikel 12 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in den Absätzen 3 bis 5 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung festgeschrieben. Die Bürgerinnen und Bürger in Bremen haben einen explizit verbrieften Anspruch darauf, dass die öffentlichen Stellen des Landes und der Stadtgemeinde Bremerhaven dieses Grundrecht auf Datenschutz wahren. Es geht hier nicht nur um den Schutz von Daten, sondern ich stelle das hier noch einmal ausdrücklich fest, es geht um die Freiheit der Person.

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Dieser Auftrag darf nicht nur den Theoretikern und Wissenschaftlern vorbehalten sein, sondern muss gerade auch von den Rechtspraktikern mit klarem Blick auf die wirklichen Notwendigkeiten und den Willen des Souveräns überlassen sein. Dies berührt auch die verflossenen Jahre vieler politischer Irritationen, dass sich Bürger zunehmend mit Achselzucken von dem komplizierten Räderwerk des Rechtsstaates abwenden und sich das Unverständnis für die Aktionen der Politik steigert. Gesetzliche Regelungen, insbesondere der Datenschutz, müssen über- und durchschaubar sein. Geschieht dies nicht, führen

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Das Bundesverfassungsgericht hat dabei diese Position nicht über andere Grundrechte und staatliche Notwendigkeiten gestellt. Es hat aber festgestellt, dass in dieses Recht nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf klarer und verhältnismäßiger gesetzlicher Grundlage eingegriffen werden darf. Das Gericht hat damit eine von beiden Seiten beschriebene Situation dargestellt, in der der Datenschutz steht, auf der einen Seite das Recht des Einzelnen selbst, über die Informationen zu entscheiden, die ihn betreffen, aber auf der anderen Seite die Notwendigkeit der öffentlichen Verwaltung, mit personenbezogenen Daten der Bürger zu arbeiten. Dieses Spannungsfeld, und es ist immer wieder ein Spannungsfeld, wir sehen es auch, wenn wir unsere Berichte abarbeiten und die Verwaltung im Ausschuss erscheint, wird vor allem auch im Sicherheitsbereich deutlich.

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Die Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz ist sehr wichtig und spielt in der heutigen immer vernetzteren Welt eine immer größere Rolle. In Zeiten klammer öffentlicher Haushalte hat es leider ein Datenschutzbeauftragter nie sehr leicht im Streichkonzert der öffentlichen Kassen. Seine Aufgabe wird oft vermeintlich unterschätzt, trotz seiner vielen Kontrolltätigkeiten. Apropos unterschätzt, wo sind eigentlich Herr Dr. Scherf oder Herr Mäurer, die ja für die Aufgabe zuständig sind? Unterschätzen sie denn auch die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten? Ich weiß im Moment nicht, wo sie sich gerade aufhalten. Der Datenschutzbeauftragte gibt nicht nur jährlich den Jahresbericht heraus, in dem er datenschutzrechtliche Missstände im Land Bremen aufzeigt, sondern ist auch kompetenter Ansprechpartner in den öffentlichen und privatwirtschaftlichen Datenschutzbelangen. Kurz: Er berät, unterstützt, hilft und kontrolliert.

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Lediglich sechs strittige Punkte sind im Verfahren übrig geblieben, die zwischen Senat und Landesbeauftragten für den Datenschutz noch endgültig zu klären sind. Bei drei Punkten hatten wir im Ausschuss eine konträre Sichtweise. Dies sind die Bürgertelefone in Bremen und Bremerhaven, die Einführung einer Verschleierungssoftware bei der Überwachung des Bremer Bahnhofvorplatzes. Die Verwendung des City-Servers ist nahezu erledigt.

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der Datenschutz die polizeiliche Arbeit behindert, können wir diese Ansicht nicht teilen.