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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Begriff Datenschutz ist für mich immer etwas irritierend. Es hört sich so anonym an und so sachlich, aber hier handelt es sich um etwas sehr Wichtiges, nämlich um den Schutz der Persönlichkeitsrechte, und diese Rechte leiten sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ab.

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dafür ist der schon häufig genannte Landesbeauftragte für den Datenschutz, die Behörde mit ihrem Leiter. Ich bin überzeugt, ohne diese gut funktionierende Kontrollverwaltung wären die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleistet, und ich bin sehr erfreut und immer wieder dankbar, dass wir hier eine Behörde haben, die diese wichtige Kontroll- und Schutzfunktion mit großer Umsicht und Kompetenz wahrnimmt.

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Meine Damen und Herren, solange ich mich mit dem Begriff des Datenschutzes beschäftige, höre ich immer wieder den für mich berüchtigten Satz, was soll das überhaupt, ich habe nichts zu verbergen, oder als zweiten Satz, Datenschutz ist ja ganz nett, aber für mich gibt es Wichtigeres. Für mich ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte etwas ganz Wichtiges. Er sichert den in unserer Verfassung verankerten Grundsatz der Persönlichkeitsrechte, und für mich ist er auch ein elementarer Bestandteil unserer demokratischen Rechtsordnung.

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Neben der Abarbeitung des 24. Jahresberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz hat sich der Ausschuss mit vielen anderen datenschutzrechtlichen Problemen befasst. So wurde mit Unterstützung aller Ausschussmitglieder ein neues, modernes Bremisches Datenschutzgesetz geschaffen. Wir haben uns in den Sitzungen intensiv mit dem Informationsfreiheitsgesetz befasst. Es wurde auch eine Anhörung durchgeführt. 0190-Telefonnummern, biometrische Verfahren, Videoüberwachung, ED-Behandlung bei der Kripo durch DNA-Analyse, Krankenhausdatenschutzgesetz, Rasterfahndung, viele andere datenschutzrechtliche Themen wurden von uns behandelt, und wir haben uns kontrovers damit befasst, sind aber zu einvernehmlichen Lösungen gekommen.

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Ich bin überzeugt, dass die Wichtigkeit von Datenschutzgesetzen erst erkannt würde, wenn diese Gesetze nicht vorhanden wären oder gar nicht beachtet würden. Es gibt einige Beispiele, die ich selbst erlebt habe oder die mir erzählt worden sind, die zeigen, wie wichtig dieser Schutz der Persönlichkeitsrechte oder, anders genannt, das informationelle Selbstbestimmungsrecht, der Datenschutz für den Einzelnen sein kann.

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Ich habe vor kurzem ein richtig erschreckendes Beispiel erlebt oder gehört, da hat sich ein Mann bei einem Unternehmen vorgestellt. Beim Vorstellungsgespräch ist er gefragt worden, ob er Mitglied einer Gewerkschaft sei. Ich bin mir sehr sicher, dass dieser Mann auch vielleicht gedacht hat, er hätte nichts zu verbergen. Nur, die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit und die Antwort darauf sollten über die Einstellung entscheiden. An diesem Beispiel habe ich wirklich noch einmal erkennen können, wie wichtig die Persönlichkeitsrechte sind, die durch die Datenschutzgesetzgebung gesichert sind, und in diesem Fall sichert der Datenschutz sogar noch ein weiteres im Grundgesetz verankertes Recht, nämlich das Recht auf Koalitionsfreiheit.

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wachung, da gibt es große Unterschiede, das ist das Thema Rasterfahndung, da gibt es große Unterschiede, und auch das Thema – –. Ich wollte noch mit drei aktuellen Themen darauf hinweisen, welche wichtige Rolle der Landesbeauftragte für den Datenschutz einnimmt, er nimmt nämlich eine Dienstleistungs- und Kontrollfunktion für die Bürger und die Behörden wahr, und ein aktuelles Beispiel aus Bremerhaven macht das auch noch einmal deutlich. Die „Nordsee-Zeitung“ hat vor einigen Wochen einen Artikel zum Datenabgleich Bremerhavener Sozialhilfeempfänger und Kfz-Zulassungsstelle veröffentlicht, und der oben genannte Artikel hat bei Sozialhilfeempfängern und sozialen Organisationen auch zu einigen Irritationen geführt.

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Jetzt gestatten Sie mir noch einmal ein paar Hinweise! Gerade weil Sie ja die Telefonüberwachung genannt haben, möchte ich vielleicht noch einmal zum Nachdenken anregen, und zwar beim Spannungsfeld Polizei und Datenschutz. Das sind ja zwei verschiedene Dinge, die irgendwie ab und zu ein bisschen auseinander driften.

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Wir haben hier zum Beispiel eine Polizei, die sich auf dem Gebiet der Datenverarbeitung manchmal unzufrieden äußert. Die Polizei sieht sich manchmal durch ein fein gesponnenes Netz komplizierter Datenschutznormen eingeengt, und ich als Innenpolitiker muss das dann auch des Öfteren feststellen, wenn dies geäußert wird. Was immer man machen möchte, und sei es auch noch so sinnvoll, in allen Himmelsrichtungen stößt natürlich gerade in diesem Bereich auch der Datenschutz an enge Grenzen. Wir haben hier aber auch ein Datenschutzkonzept, das unbeirrt an der Zweiteilung in Gefahrenabwehr und Strafverfolgung festhalten möchte und die vorbeugende Verbrechensbekämpfung nirgendwo so richtig unterbringen kann.

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Obendrein soll das Programm des Volkszählungsurteils exakt umgesetzt werden. Jede personenbezogene Datenverarbeitung ist ein Rechtseingriff, der einer gesetzlichen Grundlage bedarf, die normenklar und präzise sein muss. Daran halten sich die Leute auch und auch die Richter, wenn Telefonüberwachungen angeordnet werden. In Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten sind auch immer wieder gute Kompromisslösungen ausgehandelt worden, mit denen die Polizei auch arbeiten kann, ich denke nur daran, als wir das neue Polizeigesetz verabschiedet haben. Ich glaube nicht, dass die Polizei durch überzogenen Datenschutz am Erfolg gehindert wird. Das kann ich hier feststellen, und das weiß ich auch.

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Drucksachen-Nummer 15/1106, von der Stellungnahme des Senats, DrucksachenNummer 15/1224, und von dem Bericht des Datenschutzausschusses, Drucksachen-Nummer 15/1351, Kenntnis.

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Ziel der Neuordnung ist es, die elektronischen Medien einzubeziehen. Beim Datenschutz kam eben bereits das Thema Internet. Auch das Internet spielt eine wichtige Rolle bei der Frage des Jugendschutzes. Inhalte sind für Kinder und Jugendliche rund ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

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Erstens, die Probleme des Datenschutzrechts: Es ist doch kein Zufall, dass ausgerechnet heute in der Zeitung die Datenschutzbeauftragte des Landes darauf hingewiesen hat, dass ihr der Datenschutz im vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht genügend bedacht ist.

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lungen des Vierten, Fünften und Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ergibt, zum anderen reagiert er auf den technologischen Fortschritt im Medienbereich. Daher setzt die Novelle nicht nur die geänderten Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags in den Bereichen Jugendschutz, Digitalisierung, Information der Landtage, Werbung, Datenschutz und Ordnungswidrigkeiten in Landesrecht um, sie markiert zudem den rechtlichen Rahmen für einerseits eine rasche Digitalisierung des Rundfunks in Thüringen und andererseits die sich immer deutlicher abzeichnende Konvergenz der Einzelmedien. Konsequenterweise soll das Thüringer Rundfunkgesetz künftig Thüringer Landesmediengesetz heißen.

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derholen, Herr Ramelow - Kollegen meiner eigenen Partei sind, die dort mit gefehlt haben mit anderen. Über die Zahl, auch die Zahl der Veröffentlichungen, spekuliere ich jetzt nicht, auch wie das entstanden ist. Wir haben mit dem Ergebnis zu leben. Ich billige nicht, dass der Datenschutz so gebrochen wurde. Das Ergebnis ist trotzdem allgemein und öffentlich und da sind sehr wohl auch leider CDUund CSU-Mitglieder betroffen und auch in der von Ihnen so geschmähten "BILD-Zeitung" benannt. Ich bin dankbar dafür, dass wir das Wächteramt der Presse haben, dass es diese Pressefreiheit in Deutschland gibt.

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Mit dieser gesetzlichen Regelung - sie wird im Übrigen berechtigterweise auch von der Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz gefordert - wird kein Zwang zur Sicherheitsüberprüfung geschaffen. Sicherheitsüberprüfungen werden nur mit Wissen der Betroffenen und mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung durchgeführt. Gibt ein Betroffener keine Zustimmung, wird also die Zustimmung nicht erteilt, findet keine Überprüfung statt, allerdings mit der Folge, dass der Betroffene nicht mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden darf. Sofern bei bestimmten Überprüfungsarten eine Einbeziehung des Ehegatten oder des Lebenspartners erforderlich ist, muss auch hier die entsprechende Einwilligung vorliegen.

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Überraschendes oder Absonderliches. Die Landesregierung hat die Überlegungen der Landesdatenschutzbeauftragten sehr wohl in ihren eigenen Überlegungen mit berücksichtigt. Sie hat nicht alle Vorschläge übernommen. Wie ich die Frau Kollegin Landesdatenschutzbeauftragte kenne, wird sie diese von der Landesregierung nicht aufgenommenen Vorschläge sehr wohl auch hier im Parlament noch einmal im Ausschuss zur Geltung zu bringen wissen. Dann wird zu diskutieren sein, hat die Landesregierung mit der Nichtaufnahme dieser Vorschläge vernünftig gehandelt oder ist es nicht besser, dass das Parlament diese Vorschläge mit hineinbringt. Das ist doch nun wirklich ein Vorgang, der nicht überraschend ist, sondern sehr normal. Der Datenschutz wird in Thüringen nicht klein geschrieben. Das wissen Sie und Sie sollten bitteschön nicht immer versuchen, einen anderen Eindruck zu erwecken.

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Ich hatte es bereits angedeutet, das Gesetz bringt den Medienstandort Thüringen weiter voran. Es hat den Vierten bis Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag bzw. Europäische Rundfunkrichtlinien mit eingearbeitet. Besonders hervorzuheben - das ist bereits auch getan worden wäre hier noch der Aspekt der Werbung, Jugend- und Datenschutz, zur Digitalisierung - sehr wichtig vor allem - und, was uns betrifft hier im Landtag, das ist das Informationsrecht des Landtags, das über den Mitteldeutschen Rundfunk zum Beispiel mit eingearbeitet worden ist. Das erhöht unsere Kompetenz und ermöglicht uns natürlich hier stärker mitzureden, um uns stärker gleich in der Praxis zu informieren. Wichtig ist natürlich noch, dass eine neue Zielsetzung eingearbeitet worden ist in das Gesetz, auch das hatten Sie ja positiv erwähnt, da danke ich Ihnen dafür, nämlich die Medienkompetenz. Was neu hinzugekommen ist, das ist sehr wichtig auch im Zusammenhang mit Gutenberg und auch mit unserer Schulpolitik, dass wir hier dem Aspekt Medienkompetenz Rechnung tragen und gerade in diesem Bereich, besonders gerade im schulischen Bereich, dann stärker vorangehen. Und - dafür danke ich Ihnen auch - die Rückflussgelder des MDR sind natürlich auch mit berücksichtigt worden. Auch mir blutete das Herz im Jahre 2000, als die TLM 1 Mio. DM wieder zurückgeben musste an den MDR, 2001 war es weniger gewesen, 2002 wird es auch weniger sein. Es wird also immer weniger sein, die TLM macht auch hier ihre Hausaufgaben, das muss ich so sagen, aber die Regelung, die jetzt hier getroffen worden ist, dass diese Mittel

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Sie fordern in Ihrem Antrag z. B., den Datenschutz in die Charta aufzunehmen. - Das ist schon geschehen, und zwar in Artikel 8.

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vorgelegt worden ist, Forderungen zur Ausgestaltung dieser Charta enthält, die in der Charta selbst längst enthalten sind: das Grundrecht auf Datenschutz, das Recht auf Bildung, das Recht zu arbeiten, Minderheitenrechte, Kinderrechte, soziale Rechte,

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Ein weiteres Beispiel: Sie klagen, der Datenschutz dürfe nicht eingeschränkt werden. Im „Handelsblatt“ hat Herr Goffart im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht geschrieben, dass in der Folge die Deutschen zum Weltmeister des Datenschutzes herangewachsen seien und eine Entwicklung eingeleitet hätten, die in der Selbstfesselung von Polizei und Geheimdiensten münde. Während sich nämlich die von einer misstrauischen Öffentlichkeit streng kontrollierten Behörden an die immer strengeren Datenschutzgesetze hielten, hätten kriminelle Organisationen dankbar die rasant fortschreitenden Möglichkeiten der modernen Technik genutzt. Die dann folgende interessante Frage kann man nur unterstreichen:

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Es ist sehr bestürzend, dass Sie ein Beispiel von 1997 holen müssen, um das jetzige Plakat zu rechtfertigen. Damals war es die Rechtslage der Regierung Kohl. Es waren Bundesgesetz und Datenschutz, die damals zu der Situation geführt haben.

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Der Landtag hat im Zusammenhang mit der Behandlung des Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht am 18. April 2002 in einem Beschluss die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes vorzulegen. So sollte zum Beispiel eine Fristenregelung für die Bearbeitung von Akteneinsichtsanträgen eingeführt werden. Der Gesetzentwurf sollte bis zum 31. August 2002 vorliegen. Jetzt teilt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht für 2002 mit, dass sie diesen eindeutigen Auftrag nicht erfüllen, sondern im Gegenteil das Akteneinsichtsrecht in seiner Substanz aushöhlen will.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, Ihre mündliche Anfrage ist, wie Sie selbst gesagt haben, gleich lautend mit der Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in seinem Tätigkeitsbericht 2002.

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Das ist eines der Themen, bei dem die Abwägung zwischen Freiheit auf der einen Seite und Sicherheit auf der anderen Seite eine ganz große Rolle spielt. Meine Partei, die SPD, hat auf ihrem Bundesparteitag 2011 bereits auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert und in dem Beschluss „Datenschutz und Grundrechte stärken - Datenspeicherung begrenzen!“ klare Voraussetzungen für die Mindestspeicherung formuliert. Das politische Ziel

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wird aus unserer Sicht wie folgt definiert: die Rechte von Opfern schwerster Straftaten und die Abwehr von dringenden Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit und Menschenwürde in Einklang zu bringen mit den Persönlichkeitsrechten und dem Datenschutz. Eine große Aufgabe.

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Der uns heute hier vorliegende Gesetzentwurf verschärft das nun, indem er die Übermittlung zusätzlicher Daten an Religionsgemeinschaften erlaubt, und zwar frühere Namen von Familienmitgliedern der abgefragten Person sowie deren Staatsangehörigkeit. Arbeitsrechtlich, das hat ebenfalls die Kollegin Spaniol schon gesagt, ist es sicher bedenklich, wenn ein Arbeitgeber, für den eine Scheidung ein Kündigungsgrund sein kann, erfährt, dass jemand schon mehrfach im Leben den Namen geändert hat, vor allem wenn damit ein Wechsel zurück zum Geburtsnamen verbunden ist, denn dann ist die Scheidung offensichtlich. Es wird aber vor allem nicht ersichtlich, wozu es überhaupt nötig sein soll, diese zusätzlichen Daten zu übermitteln. Ich sage es immer wieder: Datenschutz beginnt bei Datensparsamkeit. Die bloße Tatsache, dass jemand gerne Daten hätte, obwohl er sie nicht braucht, ist kein Grund, sie ihm zu geben.

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Wir Sozialdemokraten haben uns im Rahmen des Parteikonvents in Berlin intensiv mit diesem Gesetz befasst und es teilweise kritisch diskutiert, wie auch in der Presse zu verfolgen war. Die Debatte endete mit dem Beschluss „Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im Einklang mit Datenschutz und Grundrechten“. Eine der wesentlichen Ergänzungen war der Auftrag an die SPD-Bundestagsfraktion, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch eine Evaluierung der Gesetzespraxis festzulegen.

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Auch zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sind ebenso wie Journalistenverbände, Rechtsanwaltsverbände und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz der Meinung, dass die Vorratsdatenspeicherung grundrechts- und verfassungswidrig ist. Dass man das noch im Jahre 2 nach Snowden betonen muss, ist wirklich nicht mehr zu fassen!

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Das Bundesverfassungsgericht hat also die Vorratsdatenspeicherung als Sicherheitsmaßnahme ausdrücklich anerkannt, aber genauso wie der Europäische Gerichtshof erklärt, dass dieser enge Grenzen gesetzt werden müssen. Richtig ist, das ist heute schon mehrfach gesagt worden: Die Speicherung von Verbindungsdaten stellt keinen unerheblichen Eingriff in die Grundrechte dar. Deshalb ist es wichtig und richtig, ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, Freiheitsrechte und Datenschutz so weit wie möglich zu sichern und zu bewahren. Es geht darum, hohe Datenschutzstandards mit den Zielen der Verbrechensbekämpfung in Einklang zu bringen.

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Was mich an Ihren Anträgen und auch an Ihren Wortbeiträgen sehr stört, ist, dass dort viel über Daten geschrieben wird und dass Sie den Datenschutz ansprechen, aber an keiner Stelle sprechen Sie über Verbrechensbekämpfung. Die findet bei Ihnen überhaupt nicht statt!