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Auch in dem Pilotprojekt der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden kommt der genannte politische Wille zum Ausdruck. Insofern ist es wenig zielführend, Asylantragstellende vollständig von der Ausbildungsförderung auszuschließen.

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Zunächst ist festzuhalten, das wurde kurz erwähnt, es geht ausschließlich und nur um Dublin-Fälle, denn diese liegen ausschließlich in der Hand des Bundes und nicht der Länder. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu festgestellt, es ist, und jetzt zitiere ich, „Aufgabe allein des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu prüfen, ob ,feststeht‘, dass die Abschiebung durchgeführt werden kann“, Zitatende. Das Land ist außen vor, und wo das Land nichts zu melden hat, kann auch eine Härtefallkommission des Landes logischerweise nichts bewirken.

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Grundsätzlich gilt: Vor der eigentlichen Prüfung des Asylantrages wird entsprechend dem Dublin-Übereinkommen zuallererst geprüft, welcher europäische Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Das Dubliner Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bestimmt, dass der Staat, in dem die Asylbegehren nachweislich zuerst eingereicht sind, das Asylverfahren inhaltlich prüfen und durchführen muss. So soll die Durchführung eines Asylverfahrens garantiert und gleichzeitig verhindert werden, dass der Asylbewerber mehr als ein Verfahren betreiben kann. Hier ist, wie vom Minister bereits ausgeführt, ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Das Bundesamt hat also alle Abschiebungshindernisse, die sich aus der Person oder in Bezug auf den Staat, in den zurückgeführt werden soll, ergeben, zu prüfen. Hier besteht durchaus die Möglichkeit, humanitäre Härten zu berücksichtigen. Beanstandungen in diesem Verfahren können gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vorgebracht werden.

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Schon das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, dass das zuständige Bundesamt für Migration in Dublin-Fällen die Pflicht hat zu prüfen, ob der Rückführung Hindernisse entgegenstehen. Dazu gehören auch persönliche wie beispielsweise gesundheitliche Hindernisse. Das wird in jedem Fall regelmäßig so gemacht. Das Innenministerium hatte im Ausschuss dazu ausgeführt, dass diese Prüfung im vorliegenden Fall ebenfalls erfolgt war. Ich sehe also im vorliegenden speziellen Fall noch immer kein Bedürfnis, eine Härtefallkommission auf Bundesebene einzurichten.

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Aber hierzu gehört, dass sich in Europa nicht 20 Staaten weg ducken dürfen, sondern dass wir gerade in Europa zunächst einmal bei der Frage der Migration eine faire Lastenvertei lung brauchen.

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Diese Woche hat der Chef des Instituts der deutschen Wirt schaft zu Recht diese Frage auch im „Handelsblatt“ gestellt. Heute haben Sie die Überschrift: „Deutschland schrumpft“. Unsere Bevölkerungszahl wird zurückgehen auf 67 Millio nen, wenn nicht 500 000 Zuwanderer im Jahr kommen. Des halb müssen wir uns die Frage stellen: Welche kluge Einwan derungspolitik betreiben wir, um diesen zukünftigen Heraus forderungen gerecht zu werden? Auch der Sachverständigen rat für Migration hat diese Frage heute in den Medien gestellt.

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Diese Mehrfachstraftäter unter den Zuwanderern können die gesellschaftliche Solidarität gegenüber allen Flüchtlingen nachhaltig untergraben. Wir wollen und müssen alle Möglichkeiten der Aufenthaltsbeendigung intensiv prüfen und womöglich auch nutzen, um erkannte und festgestellte Straftäter fernzuhalten. Das soll nicht heißen, dass Ausländerrecht durch Strafprozessrecht und Strafrecht ersetzt werden soll, doch das heißt sehr wohl, dass die gerade erst verschärften Möglichkeiten zur Beendigung des Aufenthaltsrechts vollumfänglich zur Geltung gebracht werden müssen. Dazu brauchen wir das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ebenso wie die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mediensucht, Migration und Sucht, Frauen und Sucht - der Kollege Eichstädt hat das Thema „Frauen Sucht Gesundheit“ gerade eben angesprochen -, Sucht am Arbeitsplatz. Es soll auch Arbeitssucht geben. Ich schaue einmal in die Reihen. Man müsste vielleicht auch einmal darüber nachdenken. All diese Themen stehen auf der Tagesordnung. Wir müssen uns ausführlicher damit beschäftigen.

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bei dem Punkt 1 nicht mitgehen konnten; denn darin sind einige Punkte enthalten, die zumindest Fragezeichen hinterlassen haben. Ich muss Ihnen als Sozialdemokratin wohl nicht unbedingt sagen, dass es - das hat auch der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration gesagt mit Sozialdemokraten natürlich nicht machbar ist, die Gehälter auf ein realistisches Maß zu senken. Ich glaube, das ist zumindest ein Punkt, bei dem Sie auch klar erkennen können, warum wir dem ersten Punkt Ihres Antrags, aber auch anderen Punkten nicht zustimmen konnten.

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diese Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren -, sind wir uns sicherlich einig, dass wir qualifizierte und hochqualifizierte Menschen für unseren Arbeitsmarkt brauchen. Wenn das so ist, dann ist es sehr wichtig, dass wir nicht nur ein liberales Recht und liberale Rechtsmöglichkeiten haben, sondern dann ist es ebenso wichtig, dass dieses Recht auch transparent ist. Ich habe schon im vergangenen Jahr, als wir darüber debattiert haben, ausgeführt: Wenn man bei Google „Kanada“ und „Migration“ eingibt, dann hat man wesentlich bessere Ergebnisse, als wenn man versucht, sich in Deutschland in dem Wust des Einwanderungsrechts zurechtzufinden.

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Wer sich unseren Antrag zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2016, der heute später noch verabschiedet werden wird, anschaut, der wundert sich vielleicht, warum statt Dramatik und großen Worten dort nur eine Aufzählung von größtenteils eher nüchtern klingenden Gesetzespaketen und anderen Vorhaben zu finden ist. Aber die großen Themen, die ich eben angesprochen habe, finden sich dort wieder: eine bessere Steuerung der Migration, ein Paket zum Grenzmanagement, die Bearbeitung der offenen Themen der Wirtschafts- und Finanzkrise, die hohe Jugendarbeitslosigkeit in einigen Regionen. Das sind auch Klimaschutz und Energiewende, Umweltschutz, Verbraucherschutz, digitaler Binnenmarkt oder auch die allseits diskutierten Freihandelsabkommen. Im Landtag haben wir uns zu vielen Themen bereits klar positioniert. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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„Zu... einer umfassenden Seniorenpolitik gehören … Arbeit und Beschäftigung, Prävention und Gesundheitsförderung, Freizeit, Bildung und Kultur, Wohnen und Mobilität, Partizipation und Engagement, Generationenbeziehungen, soziale Netze und Migration.“

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Wenn der 8. Mai ein Tag der Befreiung von menschenverach tenden Systemen war, dann ist es in der Tat auch 30 Jahre her, seit Richard von Weizsäcker seine große Rede zum Tag der Befreiung gehalten hat. Deshalb wird es darum gehen – wir haben ja in den vergangenen Wochen hier über TTIP gespro chen, wir haben vor einer Woche über die Migration in Euro pa gesprochen –, genau diesen Herausforderungen gerecht zu werden in der weiteren zukünftigen Gestaltung in diesem ge einten Europa.

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Wenn ich jetzt darauf eingehe, will ich uns aber noch einmal eine Zahl aus diesem Bericht vor Augen halten, weil man die nicht oft genug wiederholen kann, damit man weiß, wohin man sich in diesen letzten 70 Jahren entwickelt hat: Damals waren über 20 % der Weltbevölkerung Europäer, heute sind es noch 7 %, mit fallender Tendenz. Diese aktuell 7 % erwirt schaften 25 % der Weltwirtschaftsleistung, aber erbringen 50 % aller Sozialleistungen auf diesem Planeten. Auch das muss man sich vor Augen halten. Auch daran kann man er kennen, wo uns die wirklichen Herausforderungen – bis zum Thema Migration – begegnen werden, wenn wir über die Zu kunft sprechen und damit ehrlich auch darüber reden wollen: Wo stehen wir, und wohin wollen wir, wenn diese Dinge an gesprochen werden, meine Damen und Herren?

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Es bestehen intensive Kontakte zum Bund und zu den anderen Ländern, die für eine gute Zusammenarbeit und einen fachlichen Austausch mit den Kompetenzzentren und Beratungsstellen der anderen Bundesländer genutzt werden. Die Erfahrungen der Kompetenzzentren anderer Bundesländer fließen somit in das bremische Konzept mit ein. Ein besonders intensiver Austausch besteht mit den Kompetenzzentren der Länder Hamburg, Berlin, Bayern, BadenWürttemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie dem Bundesamt für Migration als der federführenden Behörde auf Bundesebene für die Beratungsarbeit.

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Daher ist es auch gut, wie aus der Großen Anfrage hervorgeht, dass die Bundesregierung die sprachliche Integration auf umfangreiche Weise fördert. Ich verweise in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Sprachförderprogramme mit dem Ziel der gesellschaftlichen, allgemeinen und beruflichen Integration des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach SGB II, auf die vom Bundesfamilienministerium finanzierten Sprachfördermaßnahmen für den Schul- und Bildungsbereich sowie auf die Sprachfördermaßnahmen für ausländische Arbeitnehmer, organisiert und finanziert vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.

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Weiterhin hatte das Innenministerium noch erklärt, dass man zunächst eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abwarten wolle, welches laut Ministerium nun den Gesundheitszustand überprüfe. Dem Rechtsanwalt der Familie waren die Abschiebungsaussetzung sowie die erneute Überprüfung des Gesundheitszustandes der Kinder nicht mitgeteilt worden. Die Familie ist laut Aussagen der Behörden „untergetaucht“ und bislang unbekannten Aufenthaltes.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Ich freue mich über den Antrag der CSU; denn Ostern ist vor allem ein Ausdruck gelungener Migration. Bayern – das können Sie etwa im Buch "Die Baiuvaren" von Brigitte Haas-Gebhard, der renommierten Leiterin der Abteilung Mittelalter an der Archäologischen Staatssammlung in München nachlesen – war bereits vor der Christianisierung besiedelt. Hier lebten die Römer, romanisierte Kelten, germanische Stämme, Alemannen. Sie alle zogen durch das heutige Bayern, manchmal wohl eher etwas kriegerisch unterwegs, wie Markomannen und Hunnen, manchmal auch auf der Suche nach neuen Siedlungsflächen wie etwa aus Böhmen eingewanderte Boier. Die Bayern sind – ich zitiere die Leiterin der Abteilung in der Staatssammlung – ein Völkergemisch von Dagebliebenen, Flüchtlingen und Zugereisten aus vielen Regionen. – Im heutigen Sprachgebrauch wären das Menschen mit einem Migrationshintergrund. Nachzulesen ist das, Frau Kollegin Wittmann, auf Seite 78 – der Stil geht so weiter – von "Die Baiuvaren".

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Werte Abgeordnete, die Gleichstellungsbeauftragten, mit denen wir auch viele Gespräche geführt haben, haben uns immer wieder gesagt, dass sie in ihrem Bereich wirklich nur arbeiten können, wenn sie 100 Prozent für diese Funktion Zeit zur Verfügung haben. Es ist nicht wirklich hinnehmbar, warum bisher die Gleichstellungsbeauftragten noch mit dem Thema Datenschutz, mit dem Sozialbereich, mit der Migration oder mit der Seniorenarbeit vertraut waren, weil sie somit nur eine 50-prozentige Stelle gefördert bekamen. Auf den ersten Blick habe ich gesagt, 75 Prozent ist ein erster Schritt, es ist ein Anfang, aber wo ich noch einmal mir genau den § 22 des Gleichstellungsgesetzentwurfs angeschaut habe, bin ich doch etwas ins Zweifeln gekommen. Warum haben Sie denn hineinformuliert, dass es möglich sein kann in gemeinsamer Übereinstimmung mit der Dienststelle, dass man auf die 75 Prozent verzichten kann. Ich vermute an der Stelle ganz deutlich, dass der Druck der Dienstherren ganz oft auf die Gleichstellungsbeauftragten aufgemacht wird, dass sie nicht den Anspruch erheben, 75 Prozent ihrer Stelle wirklich mit dem Thema Gleichstellung zu befassen. Das ist ein großes negatives Element in § 22. Ich kann nur hoffen, dass in der Diskussion viele Vertreterinnen hier noch einmal ihren Finger in die sogenannte Wunde halten und dass dieser Satz aus dem Gesetzentwurf wieder herauskommt.

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Ihr Antrag, liebe Kollegen von der SPD, soll angeblich die Integration von Flüchtlingen in Arbeit bewirken, aber nach den Ausführungen von Herrn Abaci bin ich mir nicht mehr sicher, was Sie eigentlich meinen, wenn Sie immer wieder von Flüchtlingen sprechen. Das Wort "Flüchtling" hat ein starkes rechtliches Fundament und eine starke rechtliche Tragweite. Die Genfer Flüchtlingskonvention regelt genau, was es bedeutet, ein Flüchtling zu sein. Und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt jedem Flüchtling in dieser Stadt einen amtlichen Bescheid aus, der dafür sorgt, dass Flüchtlinge hier in Stabilität und Sicherheit bleiben und leben können. Die Grundlage dessen ist unser Grundgesetz. Wir Christdemokraten sind stolz darauf, dass sich der Parlamentarische Rat unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer dafür entschieden hat, jedem Menschen in Deutschland Schutz zu bieten, der in seiner Heimat verfolgt wird. Eine solche Regelung ist einmalig und beweist, wie ernst wir es meinen, wenn wir Menschen Schutz bieten wollen.

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Zwei kurze inhaltliche Anmerkungen zum Antrag. Die BASFI fördert Deutschkurse im Umfang von 300 Unterrichtsstunden für Asylsuchende und Geduldete mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens sechs Monaten. Zielgruppe dieser Maßnahme sind, wie es heißt, Zuwanderer mit ungesichertem Aufenthalt, die keinen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen haben – so zumindest die Projektbeschreibung des Flüchtlingszentrums Hamburg. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskurse umfassen dementgegen 600 Stunden und richten sich an zugewanderte Ausländer, die auf Dauer in Deutschland leben. Die Forderung nach einer Öffnung dieser Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete halten wir für eine vernünftige und folgerichtige Forderung. Wenn aber dann vom Anspruch auf einen Integrationskurs die Rede ist, meine Damen und Herren von der Mehrheitsfraktion und vom Senat, dann erwarten wir, dass Sie Ihre Regierungsbeteiligung auf Bundesebene auch dazu nutzen, eine entsprechende finanzielle Förderung durch die Bundesregierung zu erwirken, damit reguläre Integrationskurse zukünftig für Flüchtlinge geöffnet werden können.

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Für die völlig überlasteten Aufnahmeeinrichtungen und -strukturen in Italien ist das eine zusätzliche, enorme Belastung. Das ist nicht neu, das ist vielfach beklagt. Das stellt Fragen nach der Praxis bei uns am anderen Ende der Dublin-Bürokratie. 18 % aller Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 2014 waren Entscheidungen in Dublin-Fällen, das sind ca. 23 000 Fälle.

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Es ist eine der schärfsten Einschränkungen des Asylrechts seit dem unsäglichen Asylkompromiss im Jahr 1993. Es ist die völlig falsche Antwort auf das Massensterben im Mittelmeer. Es ist die völlig falsche Antwort auf brennende Asylbewerberunterkünfte, die wieder brennen, auch in unserem Bundesland. Dass sie noch nicht bezogen waren, macht es nicht besser. Es ist die völlig falsche Antwort, meine Damen und Herren, auf die gesellschaftliche Debatte über Einwanderung, Migration und Flucht, die wir gerade in Europa führen.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleichwohl die Bundesländer in Dublin-Fällen keine eigene Entscheidungskompetenz haben, da die Ausländerbehörden der Bundesländer an die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu inländischen und zielstaatenbezogenen Abschiebungshindernissen gebunden sind, ist es durchaus richtig, das Dublin-Übereinkommen auch hier in diesem Hohen Hause zu thematisieren.

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Es wird eine Zeit nach Corona geben. Die Personalschlüssel in den Kitas sind schon lange nicht mehr mit der gesellschaftlichen Realität kompatibel. Zu den vielen Herausforderungen, die Erzieherinnen und Erzieher bewältigen müssen, zählen zerbrechende Familienstrukturen, mangelndes Kümmern, Migration und viele Kinder, die in anderer Art und Weise ihr persönliches Päckchen zu tragen haben.

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Die Landesregierung befürwortet jedoch grundsätzlich Bestrebungen zum Schutz und zur Förderung nationaler Minderheiten und Sprachminderheiten. Mit dem Landesbeauftragten für Migration und Integration, Herrn Miguel Vicente, hat das Land Rheinland-Pfalz außerdem eine Person, der ich an der Stelle auch herzlich für das Engagement danken möchte, die Bindeglied und selbstverständlich auch Ansprechpartner und Unterstützer für Vertriebene sowie Aussiedlerinnen und Aussiedler ist und mit diesen in ständigem Kontakt steht.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Zahl der Asylbewerber ist in den letzten Jahren wieder deutlich gestiegen. 127 000 Anträge waren es im vergangenen Jahr, und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechnet in diesem Jahr mit 160 000 Menschen, die in Deutschland einen solchen Antrag stellen. Nach dem Königsteiner Schlüssel sind das 4000 Menschen, die in Hamburg Hilfe brauchen. Das ist anstrengend, aber ich will angesichts der Diskussion, die wir über einige Bevölkerungskreise zurzeit führen, sagen, dass das nicht bedrohlich ist. Es ist unsere Aufgabe, diesen Menschen, die vor Not, Elend, Krieg und Verfolgung in ihren Heimatländern geflohen und häufig unter schwierigsten Bedingungen nach Hamburg gekommen sind, Hilfe zu bieten. Nach dem Wanderungssaldo des letzten Jahres, der ungefähr 400 000 betragen hat, sind das andere Zielgruppen, und die Entwicklung am Arbeitsmarkt zeigt, dass die Zuwanderung am Arbeitsmarkt keine negativen Ergebnisse hervorgebracht hat. Die Arbeitslosigkeit steigt durch die Zuwanderung nicht, sondern die Zuwanderung führt dazu, dass überhaupt Arbeitsplätze besetzt werden können, denn sonst hätte man das gar nicht regeln können. Mir ist das wichtig, weil es Diskussionen über unterschiedliche Zielgruppen aus Rumänien und Bulgarien gibt, die nach Deutschland kommen. Diese Zuwanderung ist zwar anstrengend, aber nicht bedrohlich.

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Am 4. Juni 2010 haben Herr Keqaj für sich und Frau Pajazitaj für sich und die vier gemeinsamen Kinder nach illegaler Ersteinreise, die nach eigenen Angaben am 26. Mai 2010 erfolgte, Asylanträge gestellt und diese mit der Verfolgungssituation der Roma durch Albaner im Kosovo begründet. Beeinträchtigungen einzelner Familienmitglieder im Hinblick auf das Vorliegen von Abschiebungshindernissen aus gesundheitlichen Gründen wurden dabei nicht geltend gemacht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Asylanträge der Familie als offensichtlich unbegründet abgelehnt und festgestellt, dass weder die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch Abschiebungsverbote vorliegen, sodass die Familie seither ausreisepflichtig ist. Dieser Bescheid ist seit dem 8. Juli 2010 unanfechtbar.

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Die Sozialstrukturdaten Armut und Migration - welche auch immer genannt werden - sind ja nicht etwas, was Bildung unmöglich macht. Wir haben in Deutschland, in Bremen und Bremerhaven, wir haben weltweit Beispiele, dass sich Pädagoginnen und Pädagogen vorgenommen haben, gerade diese Kinder aus diesen Familien besonders intensiv zu unterrichten, um sie zum Schulerfolg zu führen. Das heißt, man kann natürlich auch diese Kinder zu einem guten Schulabschluss führen. Es geht jetzt nicht darum zu sagen, wir haben schlechte Ergebnisse, weil wir zu viele arme Menschen und zu viele Migranten haben, sondern es besteht für uns die Herausforderung, Methoden zu entwickeln, mit denen wir ihnen am Ende gute Bildung angedeihen lassen können. Das ist die Aufgabe, die hier und heute im Mittelpunkt steht.

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Ich möchte das gern begründen. Zum Aufbau der bayerischen Grenzpolizei: Es soll eine bayerische Grenzpolizei mit insgesamt 1.000 Stellen errichtet werden. Mit den neuen Grenzpolizeieinheiten sollen die illegale Migration, menschenverachtende Schleuserbanden und grenzüberschreitende Kriminalität noch besser und mit mehr Nachdruck bekämpft werden.

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Auch Aufgaben der Polizeiinspektion Schubwesen gehen auf das Landesamt über. Die Polizeiinspektion war bislang für die Schubaufträge und die Buchung von Abschiebeflügen zuständig. Das Landesamt soll darüber hinaus Sammelabschiebungen koordinieren und die operative Zusammenarbeit auf Bundes- und Landesebene mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr und weiteren länderübergreifenden Gremien übernehmen.