Protocol of the Session on March 6, 2025

Das Ganze erfordert ein bisschen Präzision. Ich rufe als Erstes die Fraktion der AfD auf: 30 Stimmen wurden gezählt. Für die Fraktion der CDU: 20 Stimmen. Für die Fraktion des BSW: 16 Stimmen. Für die Fraktion Die Linke: 13 Stimmen. Und der Form halber noch einmal: Enthaltungen? Das ist nicht der Fall.

Ich fasse noch einmal zusammen: Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 30 Stimmen, auf

den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU 20 Stimmen, den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW 16 Stimmen, den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke 13 Stimmen. Enthaltungen: 0.

Damit verteilen sich die Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD 2 Mitglieder und Stellvertreter, Fraktion der CDU 2 Mitglieder und Stellvertreter, Fraktion des BSW 1 Mitglied, Fraktion Die Linke 1 Mitglied. Damit wurden die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt.

Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen.

(Beifall CDU, BSW, SPD, Die Linke)

Damit schließen wir diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29

Wahl der vom Landtag zu bestellenden Mitglieder des Beirats beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit und

(Vizepräsident Quasebarth)

deren Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW und Die Linke - Drucksachen 8/541/546/610/613 -

Gemäß § 20 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit ein Beirat gebildet, der aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied des Beirats wird zugleich eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter bestellt. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD als Mitglieder: Herr Abgeordneter Jens Cotta, Herr Abgeordneter Denis Häußer, als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter: Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich und Frau Abgeordnete Melanie Berger; durch die Fraktion der CDU als Mitglieder: Herr Abgeordneter Martin Henke, Herr Abgeordneter Martin Henke, Herr Abgeordneter Stephan Tiesler; als Stellvertreter: Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Weißkopf und Herr Abgeordneter Maik Kowalleck; durch die Fraktion des BSW als Mitglied: Herr Abgeordneter Dirk Hoffmeister; als Stellvertreter: Herr Abgeordneter Alexander Kästner; durch die Fraktion Die Linke als Mitglied: Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss; als Stellvertreter: Herr Abgeordneter Andreas Schubert.

Ist dazu eine Aussprache erwünscht? Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Über die Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl nur eine Stimme. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen einzeln aufgerufen.

Ich bitte zunächst für die Fraktion der AfD um Ihr Zustimmungshandzeichen. Gezählt wurden 31 Stimmen.

Ich bitte um das Zustimmungshandzeichen für die Fraktion der CDU. Gezählt wurden 23 Stimmen.

Ich bitte um das Zustimmungshandzeichen für die Fraktion des BSW. Gezählt wurden 16 Stimmen.

Ich bitte um das Zustimmungshandzeichen für die Fraktion Die Linke. Gezählt wurden 13 Stimmen.

Ich bitte um Ihr Handzeichen für Enthaltungen. Das ist nicht der Fall. Ich danke Ihnen. Einen Augenblick Geduld, bitte.

Der Form halber gebe ich noch einmal die Stimmen bekannt. Auf die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD entfielen 31 Stimmen, der CDU 23 Stimmen, des BSW 16 Stimmen, der Fraktion Die Linke 13 Stimmen. Enthaltungen waren 0.

Damit verteilen sich die Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD zwei Mitglieder und Stellvertreter, Fraktion der CDU zwei Mitglieder und Stellvertreter, Fraktion des BSW ein Mitglied und Fraktion Die Linke ein Mitglied.

Damit wurden die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Das ist der Fall.

(Beifall CDU, BSW, Die Linke)

(Vizepräsident Quasebarth)

Dann schließen wir diesen Tagesordnungspunkt und kommen zu Tagesordnungspunkt 30

Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/542, 8/564 - Neufassung -, 8/579, 8/586 und 8/596 -

Gemäß § 6 Abs. 2 der Abordnung der Landesregierung über die Errichtung der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung vom 26. Februar 1991 besteht das bei der Landeszentrale zu bildende Kuratorium aus zehn vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Abgeordneten. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Denny Jankowski, Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich, Herr Abgeordneter Thomas Benninghaus, durch die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Andreas Bühl, Frau Abgeordnete Carolin Gerbothe, Frau Abgeordnete Marion Rosin, durch die Fraktion des BSW Herr Abgeordneter Dirk Hoffmeister, Herr Abgeordneter Steffen Quasebarth, durch die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Christian Schaft, durch die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Dorothea Marx.

Ist dazu eine Aussprache erwünscht? Das kann ich nicht erkennen.

Über die Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl nur eine Stimme. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen einzeln aufgerufen.

Ich bitte Sie nun um Ihr Handzeichen für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Gezählt wurden 31 Stimmen.

Dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Gezählt wurden 21 Stimmen.

Dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen für den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW. Gezählt wurden 14 Stimmen.

Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen für die Vorschläge der Fraktion die Linke. Gezählt wurden 11 Stimmen.

Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen für Enthaltungen. Entschuldigung. Ja, richtig. Für die Fraktion der SPD, Entschuldigung. Gezählt wurden 6 Stimmen.

Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen für Enthaltungen. Das ist nicht der Fall. Vielen Dank und einen Augenblick Geduld.

Sehr geehrte Abgeordnete, ich gebe nun der Ordnung halber die Wahlergebnisse noch einmal bekannt. Entfallen sind folgende Stimmzahlen: auf die Fraktion der AfD 31 Stimmen, auf die Fraktion der CDU 21 Stimmen, auf die Fraktion des BSW 14 Stimmen, auf die Fraktion Die Linke 11 Stimmen, auf die Fraktion der SPD 6 Stimmen. Enthaltungen gab es 0.

(Vizepräsident Quasebarth)

Damit verteilen sich die Mitglieder auf die Fraktionen wie folgt: auf die Fraktion der AfD drei Mitglieder, auf die Fraktion der CDU zwei Mitglieder, auf die Fraktion des BSW zwei Mitglieder, auf die Fraktion Die Linke ein Mitglied und auf die Fraktion der SPD ein Mitglied.

Damit wurde nicht gewählt: Frau Abgeordnete Marion Rosin. Die weiteren Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen wurden gewählt. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen werden. Ich frage Frau Abgeordnete Rosin, die nicht gewählt wurde, ob sie eine Wiederholung der Wahl am morgigen Tag wünscht.

(Zuruf Abg. Rosin, CDU: Nein!)

Die Frage wird für heute verneint. Damit schließen wir diesen Tagesordnungspunkt. Ich bitte um einen Augenblick Geduld für die Vorbereitung des nächsten Tagesordnungspunkts.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Abgeordnete, während die Landtagsverwaltung die geheime Wahl noch vorbereitet – das dauert noch ein paar Minuten, die Wahlscheine werden gedruckt –, ist meine Empfehlung, dass wir mit dem nächsten regulären Tagesordnungspunkt fortfahren und dann die geheime Wahl anschließen.

Der nächste reguläre Tagesordnungspunkt an der Stelle ist der Tagesordnungspunkt 10

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/323 -

Ist eine Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Dann bitte ich den Abgeordneten Dietrich ans Mikrofon.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern! „Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen“, so lautet der Titel unseres Antrags. Mit dem Antrag wollen wir in einem ersten Schritt einen Teil der gescheiterten deutschen Energiepolitik korrigieren. Lassen Sie mich bitte kurz skizzieren, warum unsere bisherige Energiepolitik gescheitert ist und in eine Sackgasse geführt hat. Es ist nicht nur die falsche Annahme, dass Kohlendioxid das Klima steuert und wir deshalb den Ausstoß von Kohlendioxid stoppen müssen. Die Probleme sind entstanden, weil Erkenntnisse der Energietechnik, der Physik und der Wirtschaftswissenschaften ignoriert wurden. Mit anderen Worten, die ökosozialistischen Ideologien prallten auf den harten Boden der Tatsachen.

(Beifall AfD)

Sei es drum. Nach „Kindergarten“ und „Weltschmerz“ ist ein weiteres deutsches Wort weltberühmt geworden: „Dunkelflaute“. Ähnlich wie bei der Migration findet unsere Energiepolitik bei unseren europäischen Nachbarn keine Nachahmer. Sowohl der Import als auch der Export des deutschen Zappelstroms aus Wind und Sonne hat bereits zu Problemen mit anderen Ländern geführt. Die Energieversorgung in Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten teurer und unsicherer geworden. Zudem sind wir bei der Energieversorgung und bei den Technologien für Wind und Solar abhängiger vom Ausland geworden als je zuvor. Der gesamte Energiemarkt in Deutschland ist irrational überreguliert; angefangen bei der Vorrangeinspeisung. Anbieter von Zappelstrom werden entschädigt, wenn sie wegen eines Überangebots abgeregelt werden müssen.

(Vizepräsident Quasebarth)