Protocol of the Session on March 6, 2025

(Beifall BSW, Die Linke, SPD)

Das steht hier wirklich so, das heißt, ich betone noch mal, es ist eine Ehre.

(Heiterkeit im Hause)

Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag aus seiner Mitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der SPD schlägt Herrn Abgeordneten Moritz Kalthoff vor.

Ich öffne die Aussprache. Es scheint keinen reellen Redewunsch hierzu zu geben. Dann können wir über den Wahlvorschlag offen durch Handzeichen abstimmen. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten per Handzeichen so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann.

Ich rufe nun auf die Jastimmen. Wer möchte diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung erteilen? Das sieht sehr stark aus. Das sieht aus wie die Stimmen von den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU sowie der AfD. Gibt es Neinstimmen zu diesem Wahlvorschlag?

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ja, ich will, dass es Herr Liebscher bleibt!)

Das ist ein nachvollziehbarer Wunsch. Frau König-Preuss hat ihre Neinstimme signalisiert. Gibt es Enthaltungen? Das erkenne ich nicht. Dann stelle ich fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Moritz Kalthoff zu einem Schriftführer gewählt hat. Herr Kalthoff, nehmen Sie die Wahl an?

(Beifall im Hause)

Dann beglückwünsche ich Sie von Herzen zu dieser Wahl und schließe diesen TOP.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23, und zwar Teil

a) Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Feh

(Vizepräsidentin Güngör)

ler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“ Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/563 -

Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die bzw. der stellvertretende Vorsitzende müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende Fraktion und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Die Fraktion Die Linke schlägt Frau Abgeordnete Lena Saniye Güngör vor.

Ich eröffne hiermit die Aussprache. Ich sehe, es gibt keinen Wunsch zur Aussprache. Über den Wahlvorschlag wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten per Handzeichen so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann.

Ich bitte Sie nun zu stimmen. Wenn Sie für die Abgeordnete Frau Lena Saniye Güngör stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich nehme die Handzeichen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und einiger Abgeordneter aus der Fraktion der AfD wahr. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Die Neinstimmen noch!)

Ach, wir müssen ja noch die Neinstimmen haben. Vielen Dank für die Korrektur.

Das schauen wir uns jetzt an. Ich möchte Sie bitten, Ihr Handzeichen zu geben für die Neinstimmen. Da sehe ich zwei Abgeordnete der AfD, ansonsten keine weiteren Neinstimmen. Dann bitte ich jetzt, Ihr Handzeichen für die Enthaltungen zu geben. Ich zähle 12 Enthaltungen, allesamt von den Abgeordneten der

AfD. Vielen Dank.

Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Frau Abgeordnete Lena Saniye Güngör zur Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 gewählt hat.

Ich frage die Frau Abgeordnete: Nehmen Sie die Wahl an?

(Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Ja!)

Ich beglückwünsche Sie zur Wahl und schließe damit den Tagesordnungspunkt.

(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23, und zwar Teil

b) Wahl der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur

(Vizepräsident Quasebarth)

Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“ Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 8/547 -

Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die bzw. der stellvertretende Vorsitzende müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende Fraktion und eine oppositionelle Fraktion befinden soll.

Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der CDU schlägt Frau Abgeordnete Claudia Heber vor.

Ist dazu eine Aussprache erwünscht? Das ist nicht der Fall.

Über den Wahlvorschlag wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie können mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten per Handzeichen so zu signalisieren, dass der Wahlvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann.

Ich beginne damit, die Handzeichen für Ihr Abstimmungsverhalten „Ja“ entgegenzunehmen. Ich bitte Sie, wenn Sie mit Ja stimmen, dann geben Sie mir jetzt Ihr Handzeichen. Ich sehe die Stimmen der Fraktion Die Linke, die Stimmen der Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU. Dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Abstimmungszeichen für die Neinstimmen. Ich sehe aus den Reihen der AfD 1 Neinstimme. Dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Abstimmungsverhalten für die Enthaltungen. Da sehe ich alle übrigen AfD-Abgeordneten. Ich danke Ihnen ganz herzlich. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.

Ich stelle fest, dass der Landtag Frau Abgeordnete Heber zur stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 gewählt hat.

Ich frage Frau Heber: Nehmen Sie die Wahl an?

(Zuruf Abg. Heber, CDU: Ja, ich nehme die Wahl an!)

Das tut sie.

(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und schließe damit diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28

Wahl der vom Landtag zu bestellenden Mitglieder des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und deren Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter

(Vizepräsident Quasebarth)

Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW und Die Linke - Drucksachen 8/543/545/611/614 -

Gemäß § 12 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied des Beirats wird zugleich eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter bestellt. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD als Mitglieder Herr Abgeordneter Jens Cotta, Herr Abgeordneter Denis Häußer, als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich, Frau Abgeordnete Melanie Berger; durch die Fraktion der CDU als Mitglieder Herr Abgeordneter Martin Henkel und Herr Abgeordneter Stephan Tiesler, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Weißkopf, Herr Abgeordneter Maik Kowalleck; durch die Fraktion des BSW als Mitglied Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Dirk Hoffmeister; durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Andreas Schubert.

Ist dazu eine Aussprache erwünscht? Das ist nicht der Fall.

Über die Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl nur eine Stimme. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen einzeln aufgerufen.

Das Ganze erfordert ein bisschen Präzision. Ich rufe als Erstes die Fraktion der AfD auf: 30 Stimmen wurden gezählt. Für die Fraktion der CDU: 20 Stimmen. Für die Fraktion des BSW: 16 Stimmen. Für die Fraktion Die Linke: 13 Stimmen. Und der Form halber noch einmal: Enthaltungen? Das ist nicht der Fall.