Protocol of the Session on March 6, 2025

(Beifall AfD)

Besonders bemerkenswert ist hierbei die Kehrtwende der CDU. Noch vor einem Jahr forderte sie mit der Drucksache 7/9474 vehement die Beendigung der Sonderstellung für Ukrainer und übte scharfe Kritik am Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Landesregierung. Nun jedoch präsentiert sie gemeinsam mit BSW und SPD einen nahezu identischen Gesetzentwurf, lediglich mit aktuellen Jahreszahlen, Statistiken und Finanzmitteln. Die Wankelmütigkeit zeigt erneut, dass die CDU nicht für konsequente Politik, sondern vielmehr für opportunistische Kurswechsel steht.

(Beifall AfD)

(Abg. Merz)

Liebe CDU, erlauben Sie mir, Sie an den vorliegenden Ausdruck Ihres eigenen Entschließungsantrags zu erinnern – ich zitiere –: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, […] sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass […] das Bürgergeld für alle ukrainischen Flüchtlinge abgeschafft wird und neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine ausschließlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, […] bereits gewährte Bürgergeldleistungen für ukrainische Flüchtlinge bei Pflichtverletzungen, insbesondere beim wiederholten Ausschlagen von Arbeitsangeboten, konsequent sanktioniert und gekürzt werden“.

Auch in Ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl forderten Sie als CDU – ich zitiere –: „Mit einer Initiative über den Bundesrat wollen wir den sogenannten Rechtskreiswechsel, durch den alle neu ankommenden Ukrainer sofort in den Bürgergeldbezug kommen, beenden. Künftig neu ankommende Ukrainer sollen, wie allen anderen Schutzsuchenden auch, zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.“ So sieht Betrug am Wähler aus.

(Beifall AfD)

Kein Wort davon findet sich im Koalitionsvertrag und ebenso kein Hinweis im 100-Tage-Programm Ihrer Landesregierung. Ja, die CDU demonstriert hier einmal mehr ihr wahres Gesicht. Vor der Wahl werden die Bürger mit markigen Forderungen getäuscht, nach der Wahl erfolgt der Kotau vor dem linken Mainstream.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, die AfD bleibt ihrer Linie treu. Wir fordern weiterhin, dass ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nicht automatisch in den Bürgergeldbezug fallen, sondern wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sofern sie nach geltendem Recht überhaupt dazu berechtigt sind. Es ist eine offensichtliche Ungerechtigkeit, dass die Ukrainer sofort und ohne tatsächliche Bedürftigkeitsprüfung dieselben Sozialleistungen erhalten wie Menschen, die über Jahrzehnte in unsere Sozialsysteme eingezahlt haben.

(Beifall AfD)

Diese bevorzugte Behandlung setzt völlig falsche Anreize und sorgt dafür, dass die Aufnahme einer regulären Beschäftigung weder attraktiv noch notwendig erscheint. Wer sofort volle Sozialleistungen erhält, hat schlicht keinen Anreiz, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.

Wir als AfD fordern daher eine konsequente und faire Migrationspolitik, die auf klaren rechtlichen Grundlagen basiert. Alle Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen, müssen gleichbehandelt werden ohne ideologisch motivierte Sonderregelungen, die Ungerechtigkeiten und Fehlanreize schaffen.

(Beifall AfD)

Denn in der Realität sieht es so aus: Der Großteil der Ukrainer, der sich hier auf Bürgergeld stürzt, ist tatsächlich nicht schutzbedürftig. Während deutsche Steuerzahler hart arbeiten, um dieses System zu finanzieren, ermöglicht der Staat ukrainischen Kriegsflüchtlingen eine privilegierte Versorgung ohne jegliche Gegenleistung. Dieses deutlich erkennbare Ungleichgewicht ist nicht nur untragbar, sondern sozialer Sprengstoff für unser Land. Deshalb müssen endlich wieder die Maßgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes für alle gelten, ohne Ausnahme und ohne politische Schönfärberei.

(Beifall AfD)

Eines ist ganz klar: Eine echte Wende in der Migrationspolitik wird es einzig und allein mit uns, mit der AfD, geben.

(Beifall AfD)

Und dennoch, mit Blick auf die Finanzlage der Kommunen wird sich meine Fraktion nicht gegen diesen Gesetzentwurf stellen. Wir werden diesem jedoch auch nicht zustimmen können. Wir erkennen die finanzielle Schieflage, in die Sie die Kommunen durch Ihre Politik bringen und wollen diesen aber nicht noch mehr schaden.

(Beifall AfD)

Eine Zustimmung zu diesem Entwurf würde nur bedeuten, dass wir Ihr untragbares System, mehr und mehr Geld in die Flüchtlingspolitik zu pumpen, unterstützen würden. Aus diesem Grund werden wir uns enthalten. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rottstedt. Ich rufe als Nächsten Abgeordneten Schard für die Fraktion der CDU auf.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Rottstedt, Sie sind ja neu hier, das ist ja auch alles nicht schlimm, aber Sie müssen auch nicht immer alles vorlesen, was man Ihnen irgendwo aufschreibt. Wichtig und richtig ist, dass wir hier Politik für Thüringen machen,

(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Dann macht mal!)

Politik in Thüringen machen und eben keine Bundespolitik. Das ist erstmal der Hauptunterschied. Wenn Sie sagen, dass Sie diesem nicht zustimmen, dann tun sie eines, dann stimmen Sie auch einer Entlastung unserer Kommunen nicht zu. Das halte ich für sehr verwerflich. Weil die Kommunen die sind, die natürlich auch diese Gesetze, die auch im Bund gemacht werden, umsetzen müssen. Das ist der Punkt. Wenn Sie sagen, Sie wollen das nicht, dann wollen Sie unsere Kommunen nicht unterstützen und damit natürlich auch im Regen stehen lassen. Sie haben gesagt, es wäre inkonsequent. Konsequent ist das, was wir machen, nämlich permanent für die Verbesserung unserer Kommunen natürlich auch in der finanziellen Ausstattung zu arbeiten. Aber erst mal so viel dazu.

(Beifall CDU, BSW)

Frau Merz hat es bei der Einbringung gesagt, es handelt sich um einen Bekannten, wenn man so will. Das Rechtskreiswechselgesetz ist uns in den letzten Jahren hier immer schon mal begegnet, nämlich ab dem Zeitpunkt, als die ukrainischen Flüchtlinge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II, SGB IX und SGB XII gekommen sind und Leistungen nach diesen gesetzlichen Grundlagen erhalten. Das führt natürlich zu Mehrbelastungen auf Seiten der Kommunen, bei den kreisfreien Städten und bei den Kreisen als Träger.

Unsere Aufgabe besteht darin, diese finanziellen Mehrbelastungen auszugleichen. Beim Asylbewerberleistungsgesetz ist es so, dass sie in voller Höhe erstattet werden, aber bei diesen Leistungen, auch beim Bürgergeld und da natürlich ganz wesentlich bei den Kosten der Unterkunft, eben nicht. Das sind ganz wesentliche Ausgaben, die nicht über die Schlüsselzuweisungen finanziert werden, sondern die auch durch die eigenen Einnahmen mit abgeleistet werden müssen, wenn wir den Kommunen nicht an dieser Stelle diese Mittel zur Verfügung stellen. Frau Rottstedt, ich möchte auch noch mal sagen, dass diese ja nur

(Abg. Rottstedt)

durchgeleitet werden. Das ist bei Ihnen, glaube ich, auch falsch rübergekommen. Sie werden vom Bund zur Verfügung gestellt und wir sollen diese Mittel durchleiteten.

(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Trotzdem Steuergelder!)

Das ist natürlich richtig, weil sie für diese Aufgabe letztendlich auch da sind. Schon im Oktober wurde Ähnliches beschlossen. Damit diese tatsächlichen Mehrkosten auch bezahlt werden können, würden wir uns natürlich wieder für dieses System aussprechen und hier eine Zustimmung empfehlen, die tatsächlichen Mehrkosten den Kommunen auszureichen über Abschlagssummen erst mal in diesem Jahr und in der Folgezeit natürlich über eine entsprechende Abrechnung/Spitzabrechnung.

Wir sehen einen Bedarf von 30,2 Millionen Euro in diesem Bereich und der soll natürlich dann im nächsten Jahr verrechnet werden. Natürlich ist es eine gesellschaftliche Frage, ob denn das Bürgergeld auch dazu beiträgt, dass die Erwerbsquote von ukrainischen Flüchtlingen in unserem Land klein ist, wesentlich kleiner als in anderen Ländern. Natürlich ist es auch eine Frage der Fairness, ob denn die Bedürftigkeitsprüfungen nicht ebenso stattfinden müssen. Und natürlich müssen wir auch beim Bürgergeld darüber reden, dass Missbrauchsoptionen hier minimiert werden. All das – und das haben wir ganz deutlich gemacht, Sie haben es gesagt, Frau Rottstedt – ist natürlich auch Gegenstand von unseren Vorschlägen, hier das Bürgergeld zu verändern. Ich will Ihnen auch was sagen: Ja, das werden wir machen. Das werden wir machen, weil es richtig ist.

(Heiterkeit AfD)

Da können Sie lange lachen, aber so sieht Politik für Deutschland aus und so sieht Politik auch für dieses Land aus. Nur, was jetzt gefragt ist, ist, unseren Kommunen schnell und unbürokratisch zu helfen. Das ist wichtig. Und jeder, der das macht, handelt auch im Sinne unserer Kommunen und damit auch im Sinne dieses Landes. Und wenn Sie das nicht machen, ist es Ihre Sache. Wir werden es auf jeden Fall so unterstützen und natürlich letztlich auch so umsetzen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BSW)

Herzlichen Dank. Als nächste Rednerin habe ich von der Fraktion Die Linke Frau König-Preuss.

Ich habe noch eine Frage an die SPD: Frau Merz, Sie möchten nicht noch mal sprechen? Gut.

Danke. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Anwesende auf der Tri

büne und am Livestream! Vorab: Es zeigt sich mal wieder, dass die AfD sich überhaupt nicht mit dem Rechtskreiswechselgesetz beschäftigt hat und demzufolge zum Beispiel gar nicht auf dem Schirm zu sein scheint, dass Hintergrund und Grundlage des Ganzen die sogenannte EU-Massenzustrom-Richtlinie aus dem Jahr 2022 ist, die jetzt übrigens erst wieder um ein weiteres Jahr verlängert wurde, also bis zum März 2026. Damit haben damals auf europäischer Ebene die Innenminister/‑innen und Justizminister/‑innen der europäischen Länder entschieden und zugestimmt, dass es eine entsprechende Verteilung gibt, dass Ukrainerinnen vor dem Krieg sofort als schutzbedürftig anerkannt werden und eben nicht dieses Verfahren durchlaufen müssen. Und das ist richtig, dass sie sofort als schutzbedürftig anerkannt werden und dass sie nicht ins Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sondern dass sie hier dann auch, indem sie ins Bürgergeld kommen, ganz andere Möglichkeiten im Integrationsbereich, im Arbeitsmarkt und Ähnliches mehr haben.

(Abg. Schard)

Und das ist etwas, wo wir auch als Fraktion sagen, dem stimmen wir natürlich zu, so wie wir auch in den letzten Jahren das Rechtskreiswechselgesetz hier in Thüringen unter Rot-Rot-Grün als solches verabschiedet haben.

Ich finde es fatal, was hier zum Teil verbreitet wurde, weil unterstellt wird, dass Ukrainerinnen nicht arbeiten würden, dass es ein ausnutzendes Verhalten gäbe usw. Wenn man sich die Statistiken – wir hatten dazu hier im Landtag übrigens auch schon mal eine Debatte – anschaut, warum in Deutschland weniger oder langsamer von Ukrainerinnen in den Arbeitsmarkt übergegangen wird und warum es in anderen Ländern, die übrigens ähnliche hohe – ich nenne es jetzt mal – Sozialleistungen haben wie in Deutschland, schneller geht, dann kommen ganz andere Faktoren mit ins Spiel. Da geht es unter anderem um die Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt. Da geht es darum, ob auch Sprachkenntnisse wie Englisch auf dem Arbeitsmarkt mit angesehen werden, mit anerkannt werden, mit benötigt werden. Da geht es aber auch darum, wie schnell es eigentlich gelingt, die Berufe, die in der Ukraine vorher ausgeübt wurden, anzuerkennen und damit auch in dem Bereich fachlich zu arbeiten, in dem man vorher gearbeitet hat. In Deutschland ist über die Hälfte der Ukrainerinnen mittlerweile in Arbeit und übrigens ist ein großer Teil von denen nicht in der Arbeit, auch fachlich gesehen, in der sie vorher in der Ukraine waren, eben weil unter anderem die Anerkennung ihrer beruflichen Ausbildung dauert, aber auch, weil es in Deutschland da im Vergleich zu anderen, insbesondere

auch nordischen Ländern, viel mehr Vorbehalte gibt, was Sprachkenntnisse anbelangt, aber genauso auch, was den Umgang mit Menschen aus anderen Ländern anbelangt.

Ich glaube, eins muss man festhalten, nämlich dass die Mittel, die über das Rechtskreiswechselgesetz, also über die Bundesebene, kommen, am Ende normalerweise nicht komplett die Kosten decken, die auf kommunaler Ebene anfallen. Das hängt auch damit zusammen, dass die Kosten, die nach § 16a entstehen, durch dieses Rechtskreiswechselgesetz gar nicht umfasst sind, durch die Bundesmittel sozusagen nicht mit aufgefangen werden.

Eine letzte, uns wichtige Sache, die AfD stellt sich hier vorne hin und sagt, sie will, dass alle Menschen gleichbehandelt werden, die hierher fliehen. Verrückterweise ist das – erstens – schon in dem Moment, wo es ausgesprochen wird, eine Lüge. Denn wenn es bei der AfD um Gleichbehandlung von Geflüchteten geht, geht es an erster Stelle darum, die loszuwerden, die abzuschieben, die hier nicht sesshaft werden und eine neue Heimat und ein neues Zuhause finden zu lassen. Und das Zweite: Spannend ist ja, dass dann die Debatte nach unten geht. Also man will sozusagen die Gleichbehandlung nicht im Sinne von „Warum werden eigentlich Menschen aus anderen Kriegsgebieten nicht auch sofort hier in den Bürgergeldbezug gelassen?“, sondern man will die Gleichbehandlung im negativen Sinne nach unten, also weniger Mittel, weniger Unterstützung, weniger Integrationsleistungen, die im Bürgergeldbezug definitiv auch einfacher sind.

Gleichzeitig wird dann auch noch behauptet, das sei sozialer Sprengstoff und sie seien „vermeintliche“ Schutzbedürftige, womit unterstellt wird, dass in der Ukraine kein Krieg sein würde, dass die Menschen, die aus der Ukraine hierherkommen, keinen Grund hätten zu fliehen. Und da kann ich nur sagen: Das ist so fatal angesichts dessen, was seit 2022 in der Ukraine vor sich geht, wem sie dort ausgesetzt sind, auch welcher teilweise stattfindenden Folter, wie viele Menschen dort schon gestorben sind und was auch sonst passiert ist, bis hin zu Kindesentführungen nach Russland, bis hin zu Vergewaltigungen und Ähnlichem mehr. Sie stellen sich hier vorn hin und behaupten, das seien nur vermeintliche Geflüchtete, die hier überhaupt keinen Schutzstatus hätten. Das ist erbärmlich bis zum Gehtnichtmehr. Das spricht nur dafür, dass Sie eine absolut inhumane Politik vertreten.

(Beifall Die Linke, SPD)

Wir stimmen diesem Rechtskreiswechselgesetz natürlich definitiv zu, ohne Frage, und setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass die Kommunen die Kosten, die entstehen, auch erstattet bekommen, a) durch den Bund, b) an unterschiedlichen Stellen auch durch das Land. Was nicht passieren darf, ist, dass das zulasten der Integrationsleistungen geht, denn nur durch entsprechende Integrationsangebote gibt es auch die Möglichkeit, hier in Deutschland in der Arbeit, aber auch in anderen Bereichen Teil der Gesellschaft zu werden. Dafür setzen wir uns ein. Herzlichen Dank.

(Beifall Die Linke)