schuss. Deswegen ist es aus der Sicht meiner Fraktion sehr bedauerlich, dass Sie hier diesen Entschließungsantrag doch sehr kurzfristig eingebracht haben und der zur Abstimmung steht.
Auf einen inhaltlichen Punkt, der mir auch in der Anhörung nicht ganz klar geworden war, wollte ich noch mal hinweisen – inwieweit die Pfahlgründungen wirklich vollständig zurückgebaut werden können. Da hat auch das Umweltbundesamt eine andere Auffassung, was wirtschaftlich vertretbar ist, ob das dann unzumutbar ist für den Betreiber. Genau diese Spezialfrage hat es meines Erachtens verdient, auch noch mal im Ausschuss beraten zu werden.
In dem Entschließungsantrag haben Sie darauf abgehoben, dass auch Pfahlgründungen vollständig zurück
gebaut werden sollen. Das hat das Umweltbundesamt anders gesehen. Wir hätten uns sehr gewünscht, dass wir das Ganze noch mal fachlich im Ausschuss beraten hätten. Das ist so in der Form nicht möglich. Das ist sehr bedauerlich.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Thomas. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Frau Abgeordnete Hoffmann.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Gottweiss, die Sache ist doch die: Sie haben es im Januar abgelehnt und haben das damit begründet, dass keine Regelungsnotwendigkeit besteht. Jetzt kommen Sie mit einer Regelungslücke an
Zweitens: Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist, dann müssen Sie das im Gesetz verankern. Warum? Das Bundesverfassungsgericht redet von einer Wesentlichkeitstheorie. Wesentliche Sachen – und Fundamente sind eine wesentliche Sache, wenn es um Flächenversiegelung und Umweltschutz geht – müssen gesetzlich geregelt werden.
Sie kommen hier mit einem Erlass, das ist eine Verwaltungsvereinbarung, und Sie wissen ganz genau, dass die unter der gesetzlichen Regelung steht.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Regierung hat sich auch nicht zu Wort gemeldet, so können wir über den Gesetzentwurf abstimmen. Herr Cotta.
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe, es gibt keinen Widerspruch. Dann beende ich hiermit die Abstimmung.
Der Wahlgang war geschlossen. Ich habe nachgefragt gehabt, die Abstimmung war beendet, das müssen wir dann von Herrn Küntzel rausnehmen.
So, das Ergebnis liegt vor. Abgegebene Stimmen 78, ich habe eben noch mal gesagt, Herr Küntzel hatte nach Schließung des Wahlgangs seine Stimmkarte eingeworfen, die wurde wieder herausgenommen, weil der Wahlgang geschlossen war, deswegen 78 abgegebene Stimmen. Für den Gesetzentwurf stimmten 31 Abgeordnete, gegen den Gesetzentwurf stimmten 47 Abgeordnete, bei keinen Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Kommen wir nun zur Abstimmung zum Entschließungsantrag, eine Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt, dann bitte ich auch hier um Abstimmung, wer für den – ach so, Herr Cotta.
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Nein, es gibt Widerspruch. Herr Schubert, jetzt aber schnell.
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe, da gibt es keinen Widerspruch. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung.
Solange die Auszählung stattfindet, möchte ich auch die Schülergruppe des Orlatal-Gymnasiums aus Neustadt an der Orla, 9. Klasse, herzlich begrüßen hier im Thüringer Landtag. Ja, es sind zwei Gruppen aus dem Orlatal. Herzlich willkommen im Thüringer Landtag!
Nun liegt auch ein Ergebnis für den Entschließungsantrag vor. Es wurden 82 Stimmen abgegeben. Für den Entschließungsantrag stimmten 70 Abgeordnete, 1 Neinstimme gab es und 11 Enthaltungen zu dem Entschließungsantrag, der damit mehrheitlich angenommen wurde.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte mein Abstimmungsverhalten begründen, das ist auch das meiner Kollegen, sie haben es mir alle versichert. Wir halten den Erlass, was die CDU in ihrem Entschließungsantrag festgehalten hat, für nicht ausreichend. Es ist ein winziger Schritt, aber nicht der Schritt dahin, den wir als AfD gehen wollen. Wir haben jetzt zugestimmt, aber glauben Sie mir von der CDU und auch vom BSW und der SPD, wir bleiben da weiter dran und wir werden nicht aufhören, bis diese Rückbauverpflichtung mit den ganzen Kosten, die entstehen, auch in der Landesbauordnung festgehalten wird. Vielen Dank.
Frau Abgeordnete Hoffmann, ich möchte einen Hinweis erteilen: Sie dürfen Ihr persönliches Abstimmungsergebnis begründen, nicht für die Fraktion sprechen. Das hatten wir im letzten Ältestenrat auch besprochen.
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/507 - ERSTE BERATUNG
Ich frage: Ist Begründung des Gesetzentwurfs gewünscht? Frau Abgeordnete Merz für die Fraktion der SPD.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer live hier im Saal, aber auch zu Hause an den Bildschirmen. Herr Präsident hat es eben schon gesagt: das Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetz für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten.
Sehr geehrte Damen und Herren, mehr Verwaltungssemantik geht, glaube ich, gar nicht bei einer Überschrift eines Gesetzes. Ja, wir bringen trotzdem dieses technokratisch wirkende Gesetz heute schon im dritten Folgejahr ein. Ich will aber auch hier ein paar Worte dazu verlieren, warum wir das tun.
Der Bund hat grundsätzlich die Aufgabe zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zu beschließen und auch dafür Mittel bereitzustellen. Das tut er im Bereich des Bürgergelds hier, was wir gleich besprechen, zum Beispiel auch gemeinsam mit den Kommunen. Dazu gehört eben auch die Frage, wie wir die geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Arbeit bekommen. Der Bund hat dann eben auch vor ein paar Jahren gesagt, als der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine begann: Auch um den Ukrainern hier in Deutschland schnell Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu geben, unterstützen wir sie nicht über das Asylbewerberleistungsgesetz, sondern geben ihnen Leistungen aus dem Bürgergeld. So können sie schneller an Sprachkursen und anderen
Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Und wie auch immer man zu dieser Entscheidung der Bundespolitik steht, sie hat den Nebeneffekt, dass unsere Landkreise und kreisfreien Städte diese Leistungen mitfinanzieren müssen. Die Kommunen müssen also Geld für das erwähnte Bürgergeld, für Hilfen im Krankheitsfall, zur Pflege und noch vieles mehr ausgeben. An dieser Stelle kommen wir als Land ins Spiel. Unser Gesetz auch für 2025 dient dazu, die Kommunen mit diesen Kosten nicht allein stehen zu lassen, denn sie haben noch viele andere wichtige Aufgaben zu erledigen: Krankenhäuser, Straßenunterhalt, Schülerbeförderung und vieles mehr. Für all das muss und wird auch weiter genügend Geld da sein.
Schon seit mehreren Jahren also sorgen Landtag und Landesregierung dafür, dass den Kommunen für diesen Rechtskreiswechsel die Kosten erstattet werden. So sind diese auch bereits im Haushaltsentwurf 2025, den wir gerade auch hier im Haus beraten, veranschlagt. Der heutige Gesetzentwurf knüpft mit einem fast identischen Gesetz an die Jahre 2023 und 2024 an und deckt damit die Kosten für das Jahr 2025. Wir machen das auf diesem Weg mit diesem Leistungsgesetz schnell und vollumfänglich, das heißt, die Kommunen erhalten erstens in den nächsten Monaten eine Abschlagszahlung und bekommen zweitens in einem zweiten Schritt nach Spitzabrechnung die Kosten zu 100 Prozent erstattet. Kurzum: Ohne dieses Gesetz würden die Thüringer Kommunen finanziell schlechter dastehen, würden weniger Geld für andere Aufgaben haben. Deswegen freue ich mich auf eine konstruktive Beratung im Innenausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Rottstedt für die Fraktion der AfD auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und im Livestream, heute debattieren wir über einen Gesetzentwurf, der nichts weiter macht, als die Fehler der Bundesregierung in der Migrationspolitik auf Kosten der Kommunen auszubügeln.
Der sogenannte Rechtskreiswechsel hat dazu geführt, dass vermeintliche Flüchtlinge aus der Ukraine sofort Bürgergeld erhalten ohne jegliche Prüfung über Bedürftigkeit. Das belastet nicht nur unsere Sozialsysteme, sondern auch Städte und Gemeinden, die mit finanziellen Folgen alleingelassen werden. Es ist eine Bankrotterklärung der etablierten Politik, dass diese zusätzlichen Kosten nun von den Ländern übernommen werden sollen.