Protocol of the Session on March 6, 2025

Versuchen Sie mal, ein bisschen mehr Ihr eigenes konservatives Weltbild zu formen, aber nicht noch der AfD und diesen Fake News hinterherzurennen. Erst ist es jetzt das Baugesetzbuch, dann kommen wieder die toten Vögel mit rein. Da, wo man sagen muss: Na ja, klar, 100.000 in den Windrädern. Dann haben wir aber 60 bis 70 Millionen bei Flugzeugen und da wird überhaupt nicht debattiert. Dann wird wieder das Argument aufgeführt, was der Kollege Worm in der letzten Diskussion zu diesem Antrag gebracht hat. Angeblich könnten 70 Prozent der Windräder nicht zurückgebaut werden. Da sage ich: falsch. 90 Prozent können zurückgebaut werden. Mensch, schaffen Sie sich wirklich Ihr eigenes konservatives Rückgrat, zeigen Sie es, aber laufen Sie nicht diesen Faschisten hinterher. Ich danke Ihnen.

(Abg. Gottweiss)

(Beifall Die Linke)

(Unruhe AfD, CDU)

Frau Abgeordnete Müller, für den Begriff „Faschisten“ als Beleidigung der gesamten Gruppe erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Als Nächster hat sich Abgeordneter Kobelt für die Fraktion des BSW zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Müller, ich glaube, das ist jetzt ein gutes Beispiel dafür, wie man auch mit Sachanträgen umgehen kann. Wir als BSW sind der Meinung, jede Fraktion hat hier ein Recht, zu einer sachlichen Debatte beizutragen. Und nur, weil es jetzt die AfD eingebracht hat, heißt es doch nicht, dass man dann den Antrag prinzipiell ablehnen muss, sondern es geht um eine sachliche Bearbeitung des Antrags. Wenn man, egal, welche Sache es ist, ob der Himmel blau oder grün ist, wenn man jeden Antrag, der hier eingebracht wird, mit der Keule, es kommt vom politischen Gegner, ablehnt, ohne es sachlich zu diskutieren, wissen Sie, was dann passiert? Dann macht man nämlich diejenigen stark, die dann ausgeschlossen werden und mit denen man keine sachliche Argumentation führt. Das finden wir nicht den richtigen Weg.

(Beifall CDU, BSW)

Die AfD hat einen Vorschlag gemacht zum Umgang mit dem Rückbau von Fundamenten. Wir denken, das ist der falsche Weg, der vorgeschlagen wurde. Wir als Koalition haben uns vereinbart, das Baugesetzbuch zu vereinfachen und nicht noch komplizierter zu machen wollen. Deswegen denken wir, das ist ein falscher Weg. Wir haben uns in der Koalition unter den Fachleuten besprochen und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Themen auch etwas zu kurz gegriffen waren und dass es der beste Weg ist, dies in einem Rückbauerlass zu klären. Für uns als BSW-Fraktion ist es ein wichtiger Punkt. Wir als Koalition und auch nicht als BSW wollen nicht, wie es jetzt von Frau Müller suggeriert wurde, den Windenergieausbau total ablehnen oder verkomplizieren. Aber es geht ja darum, dass die Landeigentümer zum Beispiel in den ländlichen Gemeinden auch eine Rechtssicherheit haben, dass die auch wissen, ein Windrad wird auf meinem Grundstück gebaut und der Investor ist dafür zuständig, dieses Windrad nicht nur zu bauen, sondern auch rückzubauen. Das ist auch ein Anliegen, was gerechtfertigt ist und was viele Menschen in den Kommunen und gerade Landwirte oder Grundstückseigentümer umtreibt. Darüber muss man doch sachlich diskutieren und Lösungsmöglichkeiten vorschlagen können.

Drei Punkte sind uns besonders wichtig: Erstens, dass der Rückbau vollständig erfolgt. Das ist in der Formulierung im Rückbauerlass noch mal verdeutlicht. Dann ist man nicht auf verschiedene Rechtsprechung angewiesen, sondern hat es noch mal klar benannt. Zweitens, wenn die Kosten des Rückbaus steigen – und das ist auch sachlich so, dass alle Kosten steigen in der Inflation –, dann muss gesichert sein, dass diese Kosten auch berücksichtigt sind, dass die Rücklagen, die gebildet werden, so hoch sind, dass dieser Rückbau auch vollständig erfolgen kann. Drittens ist es wichtig, dass, wenn eine Firma pleitegeht, der Grundstückseigentümer nicht auf den Kosten sitzenbleibt und auch die Rechtsnachfolge oder eine Insolvenz so geregelt ist, dass diese Kosten übernommen werden.

(Abg. Müller)

Das sind die drei Punkte, die wir erarbeitet haben. Wir haben einen eigenen Vorschlag gemacht und bitten für diesen um Zustimmung. Wir lehnen aus den genannten Gründen den Antrag der AfD ab. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BSW)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kobelt. Für die Fraktion der AfD hat sich Frau Abgeordnete Hoffmann gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, dass Windindustrieanlagen einen großen Eingriff in die Natur und insbesondere in den Boden darstellen, wird kein vernünftiger Mensch bestreiten. Die Fundamente reichen bis zu 4 Meter in die Tiefe und 20 bis 30 Meter in die Breite, geht man vom üblichen Bau an Land aus. Das macht durchschnittlich 3.500 Tonnen Fundament pro Anlage, bestehend aus etwa 2.500 Tonnen Beton und einigen 100 Tonnen Stahl. Natürlich hat das Auswirkungen auf den Boden, den Wasserhaushalt und auch auf den Grundstückszustand. Der Rückbau des Fundaments wiederum ist zeit- und kostenintensiv und dann käme noch der Bau- bzw. der Abbaupreisindex dazu. In der „Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen“ wird im Zusammenhang mit dem sündenhaften Bau von Windindustrieanlagen im Reinhardswald, also dem Grimm’schen Märchenwald, ein Tiefbauingenieur zitiert, der von ca. 1,7 Millionen Euro für den Rückbau ausgeht. Das weicht deutlich von den Rückbaukosten von 30.000 Euro pro installiertem Megawatt ab, die von den Windindustrieverbänden gern erklärt werden.

(Beifall AfD)

Kein Wunder also, dass es den Windparkbetreibern gelegen kommt, wenn sie gesetzlich nicht verpflichtet werden, nach Stilllegung und Aufgabe der Nutzung den vollständigen Rückbau mit Fundament sicherstellen zu müssen. Und Thüringen tut ihnen den Gefallen. Denn in der Thüringer Bauordnung findet sich der vollständige Rückbau mit Fundament nicht wieder, auch nicht im Windenergieerlass, wobei ein Erlass sowieso eine geringere Bindung hätte.

Das Bundesbaugesetzbuch spricht in § 35 Satz 5 für Anlagen höher 50 Meter davon, dass eine Beseitigung von Bodenversiegelungen stattfinden soll, lässt den Ländern aber Spielraum über die Festlegung der Baulast. Es ist auf Länderebene also möglich, zum einen den vollständigen Rückbau mit Fundament gesetzlich zu verankern und zum anderen von den Betreibern die nachweispflichtige Rücklage der tatsächlichen Kosten zu verlangen.

Wir fordern daher erstens, dass Windenergieanlagen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung vollständig zurückzubauen und entstandene Boden- und Flächenversiegelungen vollständig zu beseitigen sind im Sinne des Naturschutzes.

Wir fordern zweitens, dass für den Bau von Windenergieanlagen Verpflichtungserklärungen darüber abzugeben sind, die Anlagen nach der Aufgabe der Nutzung vollständig zurückzubauen und alle Flächenversiegelungen zu beseitigen.

Und drittens fordern wir, dass diese Verpflichtungserklärungen mit finanziellen Sicherheitsleistungen zu verbinden sind. Diese Sicherheitsleistungen haben den Rückbau der Anlage vollständig abzudecken.

(Beifall AfD)

(Abg. Kobelt)

In diesem Zusammenhang sei an das Urteil des OVG Lüneburg vom Oktober 2022 erinnert, das besagt – ich zitiere –: „Die Bemessung der Rückbausicherheit hat deshalb die bis dahin voraussichtlich eintretenden Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen.“ Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz – oder kurz LABO – hat Anforderungen des Bodenschutzes an den Rückbau von Anlagen in ihrer Erarbeitung eines Leitfadens zu bundesweit einheitlichen Anforderungen des Bodenschutzes beim Rückbau von Windenergieanlagen notiert. Die Bodenschutzbehörden sollten sich demnach im Rahmen von behördlichen Stellungnahmen zu folgenden Themen äußern: Ausmaß der Entsiegelung und des Rückbaus, Begrenzung der Flächeninanspruchnahme, Vermeidung von Bodenverdichtungen und stofflichen Beeinträchtigungen, Umgang mit Bodenmaterial, Aufbau einer durchwurzelbaren Bodenschicht und Vorgaben zur Rekultivierung. Das heißt nichts anderes als: Die Anlagen sind vollständig zurückzubauen.

In der in der ersten Beratung zu unserem Entwurf erwähnten Studie des Umweltbundesamts wiederum steht – ich zitiere –: „Gleichzeitig sollte für zukünftig zu errichtenden Anlagen das Entstehen von Finanzierungslücken möglichst auch bei höheren Anforderungen an Rückbau und Entsorgung ausgeschlossen werden. Auch wenn die Bildung höherer Rückstellungen die Erzeugungskosten von onshore Windenergie zunächst leicht erhöhen wird, erscheint diese Erhöhung vor dem Hintergrund der alternativen Übernahme dieser Kosten durch den Flächeneigner“ – der meist nicht der Betreiber ist – „oder die Allgemeinheit […] die wirtschaftlichere und fairere Lösung zu sein.“ Zitatende. Das Umweltbundesamt weist dabei mehrfach auf Finanzierungslücken hin und zeigt in seinem Abschlussbericht, dass die durch die bisher üblichen Berechnungen eingeforderten Sicherheitsleistungen deutlich unter den realistisch entstehenden Rückbaukosten liegen. Nimmt man den Bodenschutz also ernst – und das tun wir als AfD –, kann das nur heißen, dass bestehende Anlagen vollständig zurückgebaut werden und dass die Anlagenbetreiber für diese vollständigen Rückbaukosten per gesetzlicher Regelung aufkommen müssen. Grundsätzlich wäre der Umwelt jedoch am meisten gedient, wenn die Anlagen gar nicht erst gebaut würden,

(Beifall AfD)

denn 2 Prozent der Landesfläche, die man mit diesen Anlagen zupflastern will, bedeuten entsprechende Hektar Bodenversiegelungen. Nicht nur wegen dieser Versiegelungen regt sich Widerstand bei den Bürgern im Land.

Ich will daher auf die Petition, die im Petitionsausschuss zum Thema erörtert wurde, in der öffentlichen Anhörung, Petition 153/2024, eingehen. Aus dieser geht die klare Forderung hervor, eine gesetzliche Grundlage in der Landesbauordnung zu schaffen. Die Vollzugsbekanntgabe, auf die das Ministerium schon hingewiesen hat, Ziffer 78, reicht nicht. Sie reicht deswegen nicht, da die 1.000 Euro mal Nabenhöhe die vollständigen Rückbaukosten nicht abdecken. Und sie reicht auch deswegen nicht, weil sie sagt, dass die Sicherheitsleistung die Höhe der Rückbaukosten im Einzelfall abdecken soll. Statt der Empfehlung „soll“, müsste da aber ein „muss“ stehen.

(Beifall AfD)

Der Verweis des Ministeriums in der ersten Beratung unseres Gesetzentwurfs und im Rahmen der Anhörung der Petition, die ich gerade genannt habe, auf eine angeblich bürokratische Zunahme bei einer gesetzlichen Regelung in der Landesbauordnung stellte indes eine Ausrede dar. In der Praxis sieht es jedenfalls so aus, um das Beispiel des Landkreises Hildburghausen zu nehmen: Für vier Windenergieanlagen in der Gemeinde St. Bernhard wurde eine Gesamtsumme von 515.000 Euro der Genehmigungsbehörde angezeigt. Das macht 129.000 Euro pro Anlage, und das wird nie und nimmer für den vollständigen Rückbau einer

Anlage reichen. Es braucht also eine rechtliche Grundlage, die es den Betreibern nicht erlaubt, sich aus ihrer Verantwortung zu stehlen.

Daher will ich abschließend an die Vernunft im Hause appellieren und dafür, dass der Gesetzentwurf zumindest in den zuständigen Ausschüssen beraten wird, um nicht nur dem Anliegen der Petenten, sondern auch dem Naturschutz Rechnung zu tragen. Warum appelliere ich an die Vernunft und auch den Anstand? Weil in der ersten Beratung zu unserem Gesetzentwurf im Januar die CDU, das BSW, die SPD und die Linken eine Ausschussüberweisung abgelehnt haben, unter anderem mit der Begründung, dass alles schon ausreichend geregelt sei und weitere Regelungen nur zu mehr Bürokratie führen würden. Nun sagt der Vertreter der CDU, dass da eine Regelungslücke wäre, die man vor sechs Wochen aber nicht gesehen hat. Das ist unredlich.

(Beifall AfD)

Hier einmal Stilblüten aus der Debatte: Herr Liebscher von der SPD sprach davon, dass wir mit dem Ansinnen des vollständigen Rückbaus die Windenergieanlagen diskreditieren. Herr Kobelt vom BSW sprach in seiner Rede davon, dass das Bundesbaugesetzbuch alles schon klar regeln würde. Das kann jeder nachlesen im öffentlichen Plenarprotokoll. Minister Schütz sah keinen Bedarf für weitere Regelungen. Lediglich Herr Worm sprach sich für eine eindeutige Regelung in Thüringen aus. Der Linken-Beitrag ist unwichtig, deswegen gehe ich darauf nicht ein.

Jetzt legen die regierungstragenden Fraktionen kurz vor knapp einen Entschließungsantrag vor und sehen nun doch Handlungsbedarf. Noch dazu berufen sie sich auf eine Petition, der sie anscheinend gar nicht richtig zugehört haben. Denn die Petenten wollen ausdrücklich eine Regelung in der Landesbauordnung und sie fordern, dass die Rückbaukosten mit 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten plus jährlichem Index bemessen werden. Sie reden nur von 6,5 Prozent. Gestern ist das Wort „Falschspieler“ hier im Rund gefallen und dieses Wort passt auf das, was Sie von den Brombeerfraktionen hier betreiben: Falschspielerei.

(Beifall AfD)

Sie lehnen im Januar eine Initiative der AfD ab, um dann keine sechs Wochen später so zu tun, als wäre die Idee von Ihnen. Ich kann Ihnen sagen, das werden die Menschen erfahren und wir werden auch das betiteln mit: AfD wirkt! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hoffmann. Als Nächster hat sich Abgeordneter Gottweiss für die Fraktion der CDU zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, dumm stellen ist nie eine sinnvolle Alternative. Frau Hoffmann, Sie haben es offensichtlich nicht gemerkt, dass Sie sich eben selber widersprochen haben. Sie haben gesagt, es wäre irgendwie widersprüchlich, dass wir auf einmal eine andere Position einnehmen, und zitieren dann aber gerade den Herrn Abgeordneten Worm, der beim letzten Mal in der Debatte genau darauf schon hingewiesen hat, dass es eine Regelung in diesem Fall braucht. Das heißt, die CDU hat hier eine konsistente Haltung, und die werden wir auch weiter begleiten und werden uns da nicht beirren lassen.

(Abg. N. Hoffmann)

Frau Müller, das Gleiche gilt auch für Sie. Dumm stellen ist keine Option. Ich habe hier tatsächlich die fachlichen Dinge angesprochen, auf die Sie überhaupt nicht eingegangen sind. Das fängt damit an, dass wir eine Petition hatten im Petitionsausschuss und die Petenten sehr, sehr gut und fundiert fachlich dargestellt haben, wo genau die Problemlage liegt. Selbstverständlich ist es sinnvoll, dass wir uns hier im Landtag tatsächlich auch mit den Inhalten der Petitionen auseinandersetzen. Die wesentliche Argumentation sowohl von den Petenten als auch von uns als Koalition ist tatsächlich die Analyse des Umweltbundesamts. Dass Sie hier so tun, als wäre das Umweltbundesamt eine Vorfeldorganisation der AfD, ist einfach an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.

(Beifall CDU, BSW)

Was man hier auch noch mal sagen muss, weil sozusagen in der Debatte auch so ein bisschen mitgeschwungen ist: Ja, wie ist es dann jetzt mit dem Bürokratieabbau? Macht es Sinn, dann einen Erlass zu machen oder nicht? Aus meiner Sicht vollkommen. Denn Bürokratieabbau macht sich eben nicht an der Regelung fest, sondern an der Frage, ob es in der Praxis hilft, Dinge schneller und besser zu erledigen. Natürlich ist es so, wenn wir Verbindlichkeit und Klarheit haben im Verfahren, dass es dann im Sinne aller ist, weil die Genehmigungsverfahren einfacher, präziser und schneller organisiert werden können. Das ist ja das Besondere in diesem Fall – auch der Minister hat das im Übrigen gesagt, Frau Hoffmann, in der letzten Debatte – dass es Einigkeit in der Sache gibt. Es ist doch klar, dass die Windenergieanlagen inklusive der Fundamente zurückgebaut werden müssen.

Diese Einigkeit muss im Prinzip transportiert werden. Das heißt, sowohl diejenigen, die gern Windräder bauen wollen, als auch diejenigen, die eventuell skeptisch gegenüber der Technik sind, haben beide ein großes Interesse daran, dass es hier eine klare Regelung gibt, damit keine Unsicherheit besteht. Was wir wichtig finden an dieser Stelle, ist, dass wir uns mit den echten Problemen im Land beschäftigen. Deswegen ist es wichtig, dass diese Problematik auch behandelt wird, dass das zuständige Ministerium sich damit befasst, einen entsprechenden Erlass im Entwurf formuliert.

Herr Minister, ich fände es auch gut, wenn wir zu gegebener Zeit dann vielleicht im Fachausschuss noch mal über die Thematik debattieren würden, damit man sich an der Stelle noch mal austauschen kann. Dann den Erlass zu beschließen und in die Gültigkeit zu bringen, das ist der Weg, den wir gehen sollten. Herzlichen Dank – so machen wir das.

(Beifall CDU, BSW)

Eine Sache noch: Das „so machen wir das“ bezieht sich selbstverständlich darauf, dass wir dem Erlass zustimmen wollen. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen, weil so was nicht in das Gesetz gehört.

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ich sehe, das ist nicht der Fall, doch – bitte, Herr Abgeordneter Thomas.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Gottweiss, ich war auch in der Anhörung im Petitionsausschuss. Meines Wissens nach ist die Behandlung im Ausschuss für Digitales und Infrastruktur noch nicht erfolgt, weil man noch gewartet hat auf die Übermittlung des Protokolls aus dem Petitionsaus

(Abg. Gottweiss)