Protocol of the Session on March 6, 2025

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: … nicht so richtig durchsetzen können! Das hat Herr Bodo Rame- low …!)

Weil das in unseren Augen nicht sein kann, weil wir nicht zusehen, wie die Kolleginnen in den Einrichtungen entlassen und die Kinder nicht mehr gefördert werden, haben wir einen gegenfinanzierten Änderungsantrag zum Haushalt eingestellt, für den wir ausdrücklich werben und auf den nicht nur die Landeselternvertretung und der Lehrerverband, die ich hier grüßen möchte, schauen.

Aber zurück zu Ihrem Antrag: Natürlich lehnen wir ihn ab, natürlich ist er rassistischer Unfug und pädagogischer Unsinn. Natürlich kämpfen wir als Linke jeden Tag dafür, dass solche Gesetze niemals in die Tat umgesetzt werden können, dass sie niemals Mehrheiten finden werden. Liebe Brombeerkoalitionäre, dazu laden wir Sie auch ein. Aber Kollege Hey hat es ja schon angekündigt. Danke schön.

(Beifall Die Linke)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Große-Röthig. Gibt es weitere Wortmeldungen? Seitens der Regierung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Doch. Herr Abgeordneter Hoffmeister.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne! Ich möchte noch mal kurz aus unserem Koalitionsvertrag zitieren. Da steht nämlich eindeutig drin: „Durch die Einführung verpflichtender Deutschtests zur Ermittlung von Sprachkompetenzen sowie Deutschkenntnissen im 5. Lebensjahr gewährleisten wir, dass kein Kind sprachlich benachteiligt in die Schule startet. Wir werden sicherstellen, dass Kinder mit festgestelltem sprachlichen Förderbedarf vor ihrer Einschulung ein verpflichtendes Vorschuljahr mit verbindlichen und kompetenzorientierten Förderangeboten in den Kindergärten absolvieren. Dafür werden wir in ausreichendem Maße Fachkräfte qualifizieren.“

Manchmal hilft ein Blick in den Koalitionsvertrag. Und ich möchte Ihnen noch eines mit auf den Weg geben – Sie hatten ja gestern Ihre Wahlergebnisse dargestellt –: Ich denke, die Wählerinnen und Wähler draußen erwarten von Ihnen zu Recht vernünftige Ideen und Anträge, die zum Wohl der Menschen in Thüringen sind. Wir warten gespannt.

Und noch eine Anmerkung zu den Sprach-Kitas: Das ist ein Bundesprogramm gewesen, das ausgelaufen ist, und mit dem, was wir hier an Sprachtestung und Sprachförderung vorhaben, werden wir die Sprachförderung effektiver gestalten. Danke.

(Beifall BSW)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmeister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Jankowski.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, mich hat es doch noch mal nach vorn getrieben, weil ich das jetzt nicht so ganz stehen lassen wollte. Frau Große-Röthig, Sie haben ja wirklich um sich geworfen mit allen möglichen Vorwürfen: Was sind wir chauvinistisch, rassistisch! Hass und Verachtung, was wir nicht alles haben! Sie haben noch vergessen, dass ich auch noch laktoseintolerant bin, das wäre vielleicht auch noch ganz interessant. Also mit solchem Unfug, mit solchen Vorwürfen brauchen wir uns nicht zu befassen. Inhaltlich kam nicht viel von Ihnen.

Herr Hey, Sie meinten dann auf der anderen Seite, Sie möchten schon genau wissen, wie das dann genau geregelt wird. Herr Hey, Sie wissen auch, das ist ein Gesetz, dazu gibt es Verordnungen, die das ganz genau regeln. Was wir wollen, ist, dass es eine Möglichkeit gibt, dass Schüler, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, eine reale Chance haben, durch unser Bildungssystem zu kommen, und das haben sie momentan nicht.

(Beifall AfD)

Am Ende, wie das genau geregelt wird, wie man dann genau die Quoten bestimmt – wenn Sie sagen, bei 25 Schülern sind es dann zwei oder drei Schüler etc. pp. –, das kann dann eine Verordnung regeln. Und wer kann das machen? Wir haben zum Beispiel diese Vorschaltklassen, dazu habe ich in der letzten Plenarsitzung ganz ausführlich in meiner Rede etwas gesagt. Wir haben Volkshochschulen, wir haben Dolmetscher, wir haben Sprachtrainer usw., die man ranziehen kann und dann eben wirklich eine Möglichkeit schafft, dass die Kinder hinkommen.

Was wir momentan haben, sind zwei bis drei Doppelstunden DaZ in der Schule. Sie können mit den Lehrern sprechen, zum Großteil fällt das an den Schulen sowieso aus und die Lehrer merken ganz genau, wenn es ausgefallen ist. Wenn man jetzt die Möglichkeit hat, zu sagen, okay, wir machen eine Vorschaltklasse, wo man wirklich speziell auf Deutsch zum Beispiel trainiert, und zwar nicht nur mit eins, zwei Doppelstunden, sondern nahezu ausschließlich, dann haben Sie Schüler, die vielleicht nach drei, vier, fünf Wochen schon so weit sind, dass sie den normalen Deutschtest bestehen, die dann in die regulären Klassen kommen können. Bei manchen dauert es vielleicht ein halbes Jahr, aber dann ist es wirklich auch gewährleistet, dass den Schülern das auch was bringt, die den Förderbedarf haben. Das und nichts anderes wollen wir.

Herr Hoffmeister, Sie sprachen jetzt noch mal über Ihre Sprachtests im fünften Lebensjahr. Das ist alles gut und schön, trifft aber unsere Probleme im Schulsystem nur zum Teil. Was machen Sie denn mit den Schülern, die schon älter sind und zu uns kommen? Wie gesagt, wir haben in der 8., 9., 10. Klasse teilweise Schüler mit Vor- und Grundkursniveau Deutsch. Das heißt, hier nützt Ihnen das nichts, wenn Sie im 5. Lebensjahr irgendwelche Tests machen wollen. Das heißt, da müssen wir auch gucken, was wir mit denen

(Abg. Hoffmeister)

machen, die jetzt im höheren Alter zu uns und in unsere Schulen kommen. Das sagt die ganze Brombeere überhaupt nicht. Und was Sie in den Koalitionsvertrag alles reinschreiben, ist ja schön und gut – wir messen Sie erst mal daran, was Sie dann wirklich auch umsetzen. Und da haben Sie bis jetzt noch nicht geliefert. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Abgeordneten aus den Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltung.

Kommen wir nun zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, bitte ich aufzustehen. – Entschuldigung, nur bei Annahme.

(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Frühsport!)

Frühsport – ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht übel, okay.

Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und wir können den Tagesordnungspunkt schließen.

Als Nächstes rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 2

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/322 - dazu: Erarbeitung eines Rückbauerlasses zum Vollzug der Rückbauverpflichtung nach § 35 Abs. 5 Satz 2 des Baugesetzbuchs bei Genehmigung und nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung von Windenergieanlagen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/626 - ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne hiermit die Aussprache in der zweiten Beratung. Wird die Begründung für den Entschließungsantrag gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Gottweiss.

(Abg. Jankowski)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, wir haben den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der Thüringer Bauordnung in der 8. Sitzung des Thüringer Landtags am 31. Januar 2025 in erster Beratung debattiert.

(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Und abgelehnt!)

Zudem gab es in der Zwischenzeit eine öffentliche Anhörung zu einer Petition im Petitionsausschuss, die sich mit der gleichen Thematik beschäftigt. Im Lichte der Debatte und der ausgetauschten fachlichen Argumente haben sich die Fraktionen von CDU, BSW und SPD entschieden, einen Entschließungsantrag einzubringen, der die Landesregierung bitten soll, über einen Rückbauerlass Verbindlichkeit beim Rückbau von Windenergieanlagen zu schaffen.

Ich möchte in dieser Einbringungsrede kurz darauf eingehen, warum der Entschließungsantrag notwendig ist.

Minister Schütz hat in seiner Rede im letzten Plenum deutlich gemacht, dass es in der Sache eigentlich große Einigkeit gibt, nämlich dass die Verpflichtung zum Rückbau der gesamten Anlage auch das komplette Fundament umfassen sollte und die Finanzierung der Rückbaukosten gesichert sein muss. Diese Einigkeit besteht auch hier im Hohen Haus. Gleichzeitig hat Minister Schütz ausgeführt, dass es bereits eine Rechtsgrundlage gibt, die eine solche Rückbauverpflichtung enthält. Gemeint ist § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch, in dem als Genehmigungsvoraussetzung für den Bau von Windenergieanlagen die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Sicherung des Rückbaus festgeschrieben ist. Darüber hinaus gibt es in der Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung Hinweise auf die Verpflichtung zur vollständigen Beseitigung der Fundamente sowie die Höhe der Sicherheitsleistung. In der Praxis findet dieser Tenor auch Einfluss in die privatrechtlichen Verträge zwischen Flächeneigentümer und Windkraftbetreiber. Auch in den Nebenbestimmungen der Genehmigungsbescheide finden sich entsprechende Regelungen und sind damit gelebte Praxis.

Dennoch muss man anerkennen, dass trotz der gelebten Praxis formal in Thüringen eine Regelungslücke besteht. Diese Regelungslücke lässt Raum für Befürchtungen, Ängste und Unsicherheit und diese sind nicht aus der Luft gegriffen. Ich möchte an dieser Stelle aus einer aktuellen Analyse des Umweltbundesamts zitieren. Dort steht in Bezug auf die Rückbauverpflichtung des § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch: „Ob davon zwingend auch das vollständige Fundament, d.h. auch die Teile der Bodenversiegelung, die sich mehrere Meter im Erdreich befinden, erfasst ist, wird von Gerichten und der Exekutive unterschiedlich beurteilt.“ Genau deswegen ist es sinnvoll, hier Klarheit zu schaffen.

Gleichzeitig stellt das Umweltbundesamt dar, dass Thüringen eines der wenigen Bundesländer ist, in dem es keine verbindliche landesrechtliche Regelung gibt. Die Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung enthält nur Hinweise und besitzt daher keine Verbindlichkeit. Die gewählten Formulierungen besitzen nicht die gewünschte Klarheit. Ich möchte einmal einen Satz daraus zitieren: „Die Rechtsprechung geht von einer Verpflichtung zur vollständigen Beseitigung der Fundamente aus.“ Eine solche schwammige Formulierung signalisiert gegenüber den Skeptikern eben nicht die erhoffte Sicherheit. Das Signal ist: Die lassen sich ein Hintertürchen offen, um die Fundamente doch im Boden zu lassen.

Sehr geehrte Kollegen, das Thema „Windkraft“ wird oft sehr emotional diskutiert. Wir sollten keinen Raum für Befürchtungen, Ängste und Unsicherheit lassen. Wir sollten daher dem Beispiel von Bundesländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein folgen und mit einem Rückbauerlass für Verbindlichkeit,

Klarheit und Akzeptanz sorgen. Gegen die von der AfD vorgeschlagene Aufnahme in die Thüringer Bauordnung spricht der Detailgrad der Regelung. Ein Erlass ist der bessere Weg, den die anderen Bundesländer auch gegangen sind, weil es einfach sinnvoller ist. Daher haben wir den Entschließungsantrag eingebracht. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BSW)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gottweiss. Für die Fraktion Die Linke hat sich Frau Abgeordnete Müller zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, es geht zwar im Grunde genommen nur um eine Änderung im Baugesetzbuch, die jetzt hier vorgeschlagen wird. Aber was will denn die AfD eigentlich damit? Sie will eine Regelung in Thüringen schaffen, die im Baugesetzbuch – und das hat Herr Gottweiss jetzt auch schon gesagt – schon längst verankert ist. Es geht der AfD im Kern aber darum, wieder die Debatte gegen Windräder zu führen.

(Zwischenruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Nein, eben nicht!)

Das muss man sich einmal deutlich vorstellen, weil das der Kern ist, worum es geht.

Wir haben schon festgestellt, dass das alles im Baugesetzbuch geregelt ist. Ich könnte jetzt noch ganz viel erwähnen. Was mich aber entsetzt hat – das war gestern so mein Highlight, als ich diesen Entschließungsantrag bekommen habe –: Sie machen aus der Brombeere heraus mit Ihrem Entschließungsantrag die Politik der AfD und sehen nicht, dass Sie auf der Leimrute ausrutschen.

(Unruhe CDU)

In der Anhörung, die erwähnt worden ist, hat das Ministerium deutlich geäußert, dass die Regelung in Thüringen ausreichend ist.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: So ein Blödsinn!)

Sie können jetzt über Blödsinn reden oder nicht. Sie haben nichts gelernt aus den Landtagswahlen, aus den Bundestagswahlen und aus der Strategie, die diese Rechtsaußenpartei führt.

(Unruhe AfD)

Sie machen wirklich immer weiter und weiter. Ich sage Ihnen: Gehen Sie mal ein bisschen mehr in sich.

(Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Das ist Politik!)

Versuchen Sie mal, ein bisschen mehr Ihr eigenes konservatives Weltbild zu formen, aber nicht noch der AfD und diesen Fake News hinterherzurennen. Erst ist es jetzt das Baugesetzbuch, dann kommen wieder die toten Vögel mit rein. Da, wo man sagen muss: Na ja, klar, 100.000 in den Windrädern. Dann haben wir aber 60 bis 70 Millionen bei Flugzeugen und da wird überhaupt nicht debattiert. Dann wird wieder das Argument aufgeführt, was der Kollege Worm in der letzten Diskussion zu diesem Antrag gebracht hat. Angeblich könnten 70 Prozent der Windräder nicht zurückgebaut werden. Da sage ich: falsch. 90 Prozent können zurückgebaut werden. Mensch, schaffen Sie sich wirklich Ihr eigenes konservatives Rückgrat, zeigen Sie es, aber laufen Sie nicht diesen Faschisten hinterher. Ich danke Ihnen.