gierung auf die Auswirkungen der Coronapandemie berufen – was heute immer wieder gern als Erklärung für das eine oder andere Versäumnis oder die Nichterledigung von Aufgaben angeführt wird – oder sich gar auf den Hinweis der Diskontinuität von Landtagsbeschlüssen zurückziehen, denn dieser Auftrag stammte ja aus der vergangenen Legislaturperiode.
Verehrte Kollegen, jedoch ist die CDU-Fraktion als Initiator dieses Auftrags stets davon ausgegangen, dass es sich dabei um ein dauerhaftes Anliegen handelt, zu dem auch Herr Minister Hoff im Vorwort zum 4. Bericht der Landesregierung zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SEDDiktatur versprochen hat, Wort zu halten und regelmäßig über die Aktivitäten zu berichten.
Mit unserem Antrag vom 4. März dieses Jahres haben wir offensichtlich etwas nachgeholfen bei der Einhaltung des Wortes, denn siehe da, drei Monate später, am 8. Juni 2022 löste die Landesregierung endlich ihr Wort ein und legte den inzwischen 5. Bericht zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen vor. Natürlich stellt sich dabei schon die Frage, ob dieser heute auch vorläge, wenn wir als CDU-Fraktion diesen nicht eingefordert hätten.
Aber das wage ich ein Stück weit zu bezweifeln, dann hätten wir nämlich in der Zwischenzeit noch zwei weitere Berichte gehabt, aber – nicht so schlimm. Gut, dass wir jetzt an dieser Stelle einen Bericht haben. Aber es zeigt auch ein Stück weit, wie lange wir brauchen, um hier Anträge in diesem Plenum abzuarbeiten, denn wenn wir den jetzt erstmalig wieder aufrufen …
Das liegt natürlich nicht an der Landesregierung. Aber damit haben wir auch bei der Landesregierung die Gelegenheit gehabt, diesen Auftrag nachzuholen.
Erlauben Sie mir nun abschließend kursorisch, auf einige Aspekte des vorgelegten Berichts einzugehen, denn neben besonderen Arbeitsschwerpunkten in Verbindung mit den chronologisch vorgegebenen historischen Jubiläen erfolgte im Berichtszeitraum im November 2019 auch die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze oder im Sommer 2021 die Überführung der Stasi-Unterlagen in die Zuständigkeit des Bundesarchivs.
standeten Aufarbeitungsprobleme im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt zu Christen in der DDR wurden zwischenzeitlich ausgeräumt und wir nehmen die positive Entwicklung dieses Projekts durchaus zur Kenntnis. Ebenfalls positiv werten wir die sich inzwischen entwickelte Zusammenarbeit zwischen der Stiftung Naturschutz Thüringen und den bereits bestehenden regionalen bzw. lokalen Initiativen im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Die CDU-Fraktion hat auch diese Kooperation mit entsprechenden Anträgen im Fachausschuss AfEKM begleitet und die Problemanzeigen der regionalen Aufarbeitungsinitiativen aufgegriffen.
Nichtsdestotrotz haben wir auch Kritik anzubringen. So ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, warum seit Bereitstellung der Mittel im Landeshaushalt 2021 für einen Härtefallfonds SED-Unrecht auf Antrag fast zwei Jahre vergehen mussten, bis die Unterstützungsleistungen nun endlich zum 1. Juni 2022 beantragt werden konnten. Auch scheint uns die Einbindung und Ansprache der Opferverbände bei den Einrichtungen eines dafür vorgesehenen Beirats nicht intensiv genug betrieben worden zu sein. Die Errichtung von zwei zusätzlichen Stellen für die Ausreichung von 200.000 Euro Unterstützungsleistung pro Jahr scheint uns zumindest evaluationswürdig. Ebenfalls kritisch sehen wir die Verwendung der sogenannten PMO-Mittel, wo wir bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen direkten Einsatz der Mittel auch für die SED-Opfergruppen gefordert haben. Freuen wir uns auf die Debatte und auch auf den nächsten Bericht und danken der Landesregierung für die vorgelegten Materialien und den Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Hartung das Wort. – Dann erhält für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Mitteldorf das Wort.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Lieber Kollege Herrgott, ich bin zumindest, sagen wir mal, eine Runde erstaunt. Es ist Ihr gutes Recht, das Thema auszuweiten. Allerdings haben der Antrag, den Sie eingereicht haben, und das, was Sie jetzt diskutiert haben, nur an minimalen Stellen miteinander zu tun. Ich muss auch zur Kenntnis nehmen, dass Sie an die Historie der Zusammenar
beit dieses Landtags in Fragen Aufarbeitung auch in der letzten Legislatur offensichtlich – sagen wir mal – andere Erinnerungen haben, als es die Parlamentsdokumentation zeigt. Es ist insofern schon spannend, dass Sie nun gerade auch in Ihrer Erzählung auf Anträge eingegangen sind oder auf einen speziellen, wo Sie sagen, es gab keine Unterstützung der Koalitionsfraktionen. Ich erinnere einmal an den Vorgang. Es gab – damals waren Sie noch nicht der Sprecher für Aufarbeitung – eine lange Verhandlungsrunde, in der wir Kompromisse geschlossen haben. Und als wir es dann im Landtag beschließen wollten, fanden wir den Antrag der CDU ohne die mit uns vereinbarten Kompromisse vor. Das ist der einzige Grund, dass das so war. Ich glaube, dass es auch wichtig ist, das noch einmal in den Zusammenhang zu stellen.
In der letzten Legislatur gab es den gemeinsamen Wunsch, den jährlichen Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe – IMAG – zum Thema „Aufarbeitung“ im Plenum zu beraten. Wie Sie wissen, ist das in der letzten Legislaturperiode auch sehr wohl passiert. Die IMAG hat sich nie aufgelöst. Die Behauptung, die Sie gerade aufgestellt haben, dass die Interministerielle Arbeitsgruppe bzw. die Landesregierung irgendwie nach der Neuwahl aufgehört hätte, ministeriumsübergreifend an diesen Fragen zu arbeiten, ist schlicht falsch. Das wüssten Sie auch und wissen Sie natürlich auch, weil die Landesregierung im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien an verschiedenen Stellen und Nachfragen und auch von sich aus selbst über den Stand der Beratung der Interministeriellen Arbeitsgruppe berichtet hat. Auch zur Frage, die Sie gerade aufgeworfen haben, was zum Beispiel mit dem 1-Million-Härtefallfonds ist, darüber hat die Landesregierung im Ausschuss mehrfach berichtet. Deshalb wundert es mich ein bisschen, dass Sie hier im öffentlichen Plenum so tun, als würden Sie es nicht wissen, und so tun, als hätte die Landesregierung Verfehlungen auf diesem Gebiet, denn das hat sie in diesem Fall tatsächlich nicht.
Was mich auch überrascht, ist, dass Sie jetzt keine Ausschussüberweisung beantragen. Aber das mache ich natürlich herzlich gern, die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragen. Aus welchem Grund? Es liegen, wie Sie wissen, im Ausschuss noch Anträge zur Aufarbeitung auf der Tagesordnung. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, wann es war, weil natürlich Ihr Antrag jetzt, den wir gerade beraten, schon sehr lange auf der Tagesordnung auf die Behandlung wartet, wofür nur wir hier in diesem Rund etwas können und niemand sonst. Ihre Aussage damals war aber natürlich, Sie würden gern alle Anträge im Ausschuss gemeinsam behandeln, weil darunter
logischerweise auch Anträge von Ihnen sind. Deswegen haben wir alle auf die Behandlung Ihres Antrags im Plenum gewartet, damit wir jetzt genau das tun können, was Sie sich auch hier vom Pult aus Richtung Behandlung gewünscht haben, nämlich dass wir die Anträge, die noch daliegen, und Ihren Antrag, der jetzt dazukommt, gemeinsam beraten.
Ich will aber auch noch mal eins sagen: Natürlich war es in der letzten Legislatur ein guter Usus – dadurch, dass wir den Antrag hatten –, dass die Landesregierung dem Landtag nicht nur den Bericht zuleitet, sondern den Bericht auch proaktiv im Landtag zur Debatte stellt. Diesen Part haben wir in diesem Fall nicht gehabt. Nichtsdestotrotz – Sie haben es auch gesagt – ist der Bericht der Landesregierung vor ungefähr drei Monaten, Herr Minister
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei)
irgendwas in der Drehe –, dem Landtag zugeleitet worden, und selbstverständlich obliegt es auch uns als Landtag, diesen Bericht ins Plenum zu heben. Das ist bis dato auch nicht passiert. Ich glaube, es ist in der Frage immer mal ganz gut, wenn man sich nicht nur hinstellt und sagt, was alles nicht passiert ist, sondern vielleicht auch selbstkritisch sagt, dass auch wir als Landtag natürlich in gewisser Weise dafür verantwortlich sind, worüber wir in diesem Plenum reden. Das haben wir vor allem gestern Abend gemerkt, welche Prioritäten da gesetzt werden.
Mir bleibt noch zu sagen: Ich freue mich tatsächlich auf die Debatte im Ausschuss und finde auch, dass natürlich zunächst im Ausschuss der Platz ist, um sich mit den unterschiedlichen Erinnerungslücken und den Fragen an die Landesregierung zu beschäftigen, um dann das Paket abzuarbeiten und damit wieder ins Plenum zu gehen.
Mir bleibt nur eins zu sagen, das ist natürlich auch etwas, was ich bereits in der letzten Legislatur immer wieder gesagt habe: Es ist sehr gut, dass es die Interministerielle Arbeitsgruppe gibt. Es ist sehr gut, dass die Landesregierung die Berichte vorlegt. Was aus Sicht des Parlaments natürlich immer wieder ein Punkt ist, ist, dass in der – wie der Name schon sagt – Interministeriellen Arbeitsgruppe die Fraktionen logischerweise nicht eingebunden sind. Ich wünsche mir immer noch – und das kann ich auch im Namen der Koalition sagen, für die ich hier auch stehe und spreche –, dass wir uns vielleicht gemeinsam überlegen, welches Vehikel oder welche Möglichkeiten es gibt, dass wir vielleicht auch enger am Stand der Bearbeitung der jeweiligen Ministerien angebunden sind. Ich habe dafür noch
keine pfiffige Idee, aber vielleicht ist es ja was, was wir im Ausschuss noch gemeinsam mit der Landesregierung vereinbaren können.
Wie gesagt, vielen Dank insofern für den Antrag, weil der Antrag selbst textlich eher auf das Verfahren eingeht, dem wir weiterhin, wie auch in der letzten Legislatur, sehr offen gegenüberstehen. Ich freue mich auf die Debatte und dass wir den großen Komplex, der einen wichtigen Teil im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien einnimmt, gewinnbringend und zielführend für noch immer betroffene Menschen und die offenen Fragen in unterschiedlichen Bereichen als Nachwirkungen der SED-Diktatur gemeinsam nach vorn auflösen können und uns auch weiterhin gemeinsam der Aufarbeitung verpflichten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Zuschauer auf der Tribüne, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Internet, nach Jahren weitgehenden Ignorierens beschäftigt sich die CDU-Fraktion jetzt mit der Aufarbeitung der SEDDiktatur in Thüringen und dem schon lange überfälligen Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe Aufarbeitung, zu dem sich auch die Landesregierung seit 2019 in beredtem Schweigen geübt hatte. Diese Interministerielle Arbeitsgruppe war im Jahr 2015 mit dem Ziel gegründet worden, das SED-Unrecht in Thüringen aufzubereiten, aufzuarbeiten sowie zu ergründen, wie man heutzutage den überlebenden Opfern des real existierenden Sozialismus auf deutschem Boden noch so etwas wie Gerechtigkeit widerfahren lassen könnte. Außerdem sollte sich diese Arbeitsgruppe mit den Nutznießern und mit den Bütteln eines Systems beschäftigen, das sich selbst als Diktatur begriff. Es war zwar keine Diktatur des Proletariats, sondern die Diktatur einer Partei und einer Führungsclique, aber es war bis zum Schluss eine Diktatur, die wie alle sozialistischen, stalinistischen oder kommunistischen Staaten deutlich totalitäre Züge aufwies.
Das bedeutet namentlich, dass man bei Bedarf gegenüber allen Bevölkerungsgruppen mit gnadenloser Härte auf so ziemlich jede Art von Opposition reagierte. Diese Vorgehensweise wird heute von
der hier in Thüringen unglückseligerweise regierenden Linken gern der SED in die Schuhe geschoben, mit der man angeblich nichts mehr zu tun habe, was natürlich nicht stimmt.
So wird bei der Aufarbeitung der SED-Diktatur auch in Thüringen die Erzählung genährt, dass 40 Jahre DDR, 40 Jahre aufgezwungene und keinesfalls demokratisch legitimierte sozialistische Unordnung, 40 Jahre Totalitarismus ein Betriebsunfall der Geschichte gewesen seien. Die Landesregierung hat in einer ihrer letzten Verlautbarungen zum Thema der Interministeriellen Arbeitsgruppe eine eher nebulöse Äußerung veröffentlicht. Demnach soll wohl das Coronavirus die Schuld daran tragen, dass in Sachen Aufarbeitung innerhalb der Landesregierung nichts vorangeht. Auch in dieser Hinsicht kommt den Linksgrünen das Auftauchen dieses dubiosen Virus offenbar sehr gelegen und man kann so tun, als könnte man nichts dafür. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir auch gerade angesichts des bevorstehenden 70. Jahrestages des 17. Juni 1953 im kommenden Jahr den CDU-Antrag und sehen dem Bericht der Landesregierung zu den abgeforderten Punkten mit großer Neugier entgegen. Wir sind gespannt, was die Landesregierung in den vergangenen dreieinhalb Jahren konkret für die überlebenden Opfer von Sozialismus, Kommunismus, Stalinismus und totalitärem SED-Regime wirklich getan hat. Vielen Dank.
Ich unterbreche an der Stelle die Sitzung. Wir gehen in die Lüftungspause. Danach hat für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Bergner das Wort und dann möglicherweise die Landesregierung. Um 11.20 Uhr setzen wir fort.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Sitzung gern fortsetzen und darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Wir befinden uns immer noch im Tagesordnungspunkt 10. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Bergner von der Gruppe der FDP das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bin mir, ehrlich gesagt, nicht ganz sicher, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, was genau ich zu diesem Antrag sagen soll. Er thematisiert in der Überschrift die Fortsetzung der Aufarbeitung des SEDUnrechts und als Ergänzung die Beförderung einer zeitgemäßen Erinnerungskultur. Dieser Antrag ergänzt eine Reihe von Anträgen aus diesem Haus. Nun hat jede Partei einen Gedenktag bzw. eine Gedenkveranstaltung beantragt, jeder hat sich dafür ein eigenes historisch bedeutsames Datum ausgesucht und jeder will damit DDR-Unrecht aufarbeiten. Begonnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, hatte alles damit, dass die FDP daran erinnerte, dass für diese Legislatur vergessen worden war, die Abgeordneten auf Stasi-Vergangenheit zu überprüfen. Was wurden wir hier niedergeredet, wie unnütz das wäre, da es ja Neuwahlen gebe. Was soll ich sagen: Ich bin Frau Präsidentin dankbar, dass Sie dennoch die Überprüfung eingeleitet hat. Denn, wie es sich zeigt, war es auf jeden Fall richtig, das zu tun.
Nun versuchen wir uns, versuchen Sie uns, in einem Wettrennen um die Anerkennung von DDRUnrecht zu überbieten. Und dabei geht es in dem Antrag nicht um die Beschleunigung und Vereinfachung von Rehabilitationsverfahren, es geht nicht um die Zusammenführung von Eltern und gestohlenen Kindern, es geht nicht um die Implementierung des DDR-Unrechts als pflichtiger Bestandteil in Thüringer Lehrplänen und es geht nicht um die Aktualisierung der Informationen zu DDR-Renten wie für die Doping-Opfer. Es geht auch nicht um die Fortsetzung des Berichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe Aufarbeitung, der nur deshalb stillgelegt ist, weil sonst keiner daran gedacht hat, den Antrag noch einmal neu zu stellen wie etwa bei der Überprüfung der Abgeordneten auf Stasi-Vergangenheit.
Meine Damen und Herren, Sie haben im Ausschuss die Stellungnahme einer Person bekommen, die als Kind bereits Opfer der DDR-Diktatur wurde. In deren Stellungnahme bekamen Sie das unendliche Leid geschildert, das der Person nur widerfuhr, weil sie Kind eines Arbeiters war, der beschuldigt wurde, angeblich Rädelsführer des Aufstands am 17. Juni 1953 gewesen zu sein. Nun beantragt R2G – was wohl auch naheliegend ist – eine Gedenkveranstaltung zum 17. Juni. Es gibt aber – und das will ich an dieser Stelle auch noch mal anmahnen – einiges mehr zu tun, wenn wir von der Aufarbeitung des DDR-Unrechts sprechen, als dass sich die Fraktionen und Gruppen im Thürin
Nachdem sich nun sozusagen jede Fraktion und Gruppe einen Tag zum Gedenken ausgesucht hat, wäre es schön, wenn wir dann nach fast einem Jahr im Ausschuss über die wirklichen Notwendigkeiten beraten könnten.
Ich habe diese bereits oben benannt und kann nur hoffen, dass Sie alle sich der noch zu bewältigenden Aufgaben bei der Aufarbeitung des DDR-Unrechts ebenso bewusst sind wie der Bedeutung von Gedenktagen. Insofern stimmen wir selbstverständlich der Überweisung des Antrags an den Ausschuss zu, denn dort gehört er hin und dort kann er gemeinsam mit den anderen hoffentlich zu einem guten Ergebnis kommen. Danke schön.