Protocol of the Session on November 11, 2022

Wir haben mit diesem Antrag versucht, eines zu tun: Dieser Antrag entzieht sich ein bisschen den allgemeinen politischen Spielregeln – Regierung, Opposition, Landtag, Bundestag. Wir haben versucht – und so wurde er auch schon bezeichnet –, eine Blaupause potenzieller Handlungsoptio

(Abg. Plötner)

nen aufzuzeigen, wie die Versorgung ganz konkret verbessert werden kann. Das bedeutet natürlich auch, dass hier nicht nur das Land der Adressat ist, sondern auch der Bund, wo wir ganz besonders als Freie Demokraten auch Verantwortung tragen, gerade in dem Bereich des Forschungsministeriums, wo wir auch der Meinung sind, dass einiges passieren muss, auch wenn jetzt schon Forschungsgelder dafür ausgereicht worden sind und auch ausgereicht werden.

Aber was wollen wir tun? Auf die Punkte will ich ganz konkret eingehen. Forschung ermöglichen: Wir brauchen mehr Forschungskapazitäten, beispielsweise am Mitteldeutschen Forschungszentrum des Universitätsklinikums Jena. Dabei müssen wir vor allen Dingen junge Forscherinnen und Forscher animieren, sich diesem Themenfeld zu widmen. Deswegen brauchen wir da eine TenureTrack-Professur auf dem Gebiet der Infektionsimmunologie, weil es bundesweit zu wenig Forscher gibt, die sich dem Thema allein widmen. Das CFC (Charité Fatigue Centrum) in Berlin und das MRI TUM (Ministerium rechts der Isar der Technischen Universität München) sind eben nur zwei Anlaufstandorte.

Ein direkter Punkt ist dann Richtung Bund, Forschung und Ausschreibung zur Förderung von Verbundforschung voranzutreiben und dafür auch die Frage zu stellen: Was sind eigentlich die optimalen Versorgungsstrukturen? Pharmaindustrie, dort die Preisdämpfungsmechanismen für die Industrie rauszunehmen, damit es für die Industrie interessanter, auch lukrativer wird, auch Medikamente gerade für seltene Erkrankungen zu beforschen und erforschen, zusätzlich Nutzung von Gesundheitsdaten als Innovationsbooster, auch hier Zugang von der forschenden Industrie auf Gesundheitsdaten. Dabei hat Herr Plötner schon gesagt, DSGVO, da gibt es Ausnahmen auf europäischer Ebene, geregelt in Deutschland, nur leider nicht angewandt. Da sind wir leider zu skeptisch. Aber wir brauchen natürlich auch in Thüringen eine bessere Behandlungs- und Versorgungsstruktur. Wir brauchen eine Aufklärungskampagne. Die Leute, die Ärztinnen und Ärzte müssen wissen, was eigentlich ME/CFS ist. Damit ist schon eine erste Hürde genommen. Die Stigmatisierung hört auf, wenn ich nicht mehr in einem psychologischen Rahmengesetz oder Setting vermutet werde, sondern der Behandelnde weiß, es gibt das Krankheitsbild ME/CFS.

Wir müssen auch Chancen der Digitalisierung nutzen. Das heißt, weil die Leute nicht nach draußen gehen können, bieten die digitalen Direktzugänge zu Patienten die Möglichkeit, bei Fragen zu Vitaldaten, bei Fragen aktueller Lebensqualität schnel

len Zugang zu finden. Das muss am Ende des Tages auch finanziert werden. Ganz konkret geht es auch um das Pacing, das heißt, die Anpassung an das Aktivitätsniveau, damit das vermittelt werden kann. Auch das ist ein Lerneffekt. Und auch Aufnahme des Krankheitsbilds im Katalog der Leistungen nach § 116 b im SGB V. Das hat dann wiederum etwas mit Finanzierung der Leistungen zu tun, die dann auch Komplexleistungen sind und entsprechend vergütet und honoriert werden müssen.

Ich habe es schon gesagt, Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne, aber am Ende noch wichtiger ist – darauf will ich noch eingehen – die Situation der Betroffenen auch dahin gehend zu verbessern, dass für Kinder und Jugendliche ihre Bildungsbiografie nicht abreißt. Das gilt im Übrigen nicht nur für Kinder und Jugendliche, die von ME/CFS betroffen sind. Das sind auch Kinder und Jugendliche im Bereich der onkologischen Erkrankungen, also Kinder, die aus ihrem Schul- und Bildungsalltag herausgerissen worden sind. Auch hier bilden digitale Lehrmöglichkeiten eine Chance, Kinder mitzunehmen und diese Lernverluste möglichst geringzuhalten. Es gibt ganz wunderbare Modellprojekte, in denen Direktbetreuerinnen und ‑betreuer digital die Kinder an die Hand nehmen, nacharbeiten. Und nichts ist so wunderbar wie ein lächelndes Kind und wie ein Kind, das trotz großer Heraufforderungen einen Schritt getan hat, eine Stufe übersprungen hat, was es vorher vielleicht gar nicht erwartet hat. Also auch hier die Kinder nicht aufgeben, sondern mitnehmen, ihnen eine Chance geben. Auch hier haben wir einen Vorschlag gemacht. Ich freue mich dann am Ende des Tages vielleicht auf eine Anhörung mit den Expertinnen und Experten und auf eine gute gemeinsame Lösung. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor – doch, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Plötner, ich komme Ihretwegen noch mal nach vorn, weil Sie vorhin behauptet haben, wir würden oder ich würde gegen die Coronaimpfung hetzen. Da möchte ich nur sagen, dass die Daten von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung von 2,5 Millionen bestätigten Nebenwirkungen kein Pappenstiel sind. Das ist ein Schlag in das Gesicht der vielen Betroffenen

(Abg. Montag)

und auch der Verstorbenen, wenn Sie sagen, dass das Hetze gegen die Impfung ist. Wir waren schon immer für eine sachliche Aufklärung, für Datenerhebung. Und wenn jemand hetzt, dann waren Sie das,

(Beifall AfD)

als wir unseren Antrag gestellt haben, dass es keine Impfpflicht geben darf. Da bin ich aber hier von allen Altfraktionen niedergemacht worden – Verschwörungstheoretiker, Frau Rothe-Beinlich hat mir einen goldenen Alu-Hut verleihen wollen,

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Den haben Sie auch mehr als verdient!)

ich wurde diffamiert und es wurde gehetzt. Letztlich haben wir ja recht gehabt. Sie haben alle gelogen.

(Beifall AfD)

Vor der Bundestagswahl war das noch mal ganz offensichtlich: Es wird keine Impfpflicht geben. Und kurz nach der Bundestagswahl, schwupp, waren alle Altparteien plötzlich wieder bei der Impfpflicht.

(Unruhe DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat für die Landesregierung Herr Minister Holter das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Montag, herzlichen Dank für diesen Antrag. Das darf ich auch im Namen von Gesundheitsministerin Heike Werner sagen, die heute Vormittag leider verhindert ist.

Werter Herr Lauterbach, ich bin im September an Corona erkrankt. Ich war froh, dass ich die Dreifach-Impfung bekommen habe, weil meine Krankheit entsprechend mild verlaufen ist.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ich heiße im Übrigen Lauerwald!)

Ich denke mal, man muss sich mit diesen Fragen auseinandersetzen, aber auf einer wissenschaftlichen Basis und nicht auf der Basis, wie Sie das hier vortragen, um damit die Bevölkerung zu verunsichern. Ich bin der Überzeugung: Die Impfung trägt dazu bei, die Bevölkerung insgesamt zu schützen, auch die Impfung gegen COVID.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben, Herr Montag – bevor ich gleich noch mal zu den Inhalten komme, weil Sie jetzt über Klinik- oder Fernunterricht gesprochen haben –, was

die erkrankten Schülerinnen und Schüler betrifft, gute Erfahrungen. Wir haben auf der einen Seite den Klinik- und den Hausunterricht für diejenigen, die lange erkrankt in einer Klinik und zu Hause sind. Das ist aber ein eingeschränkter Unterricht. Deswegen setze ich auch darauf, dass wir mit der Änderung des Schulgesetzes, welches wir in der nächsten Sitzung sicherlich beraten werden, dann auch zu einer Entscheidung kommen, damit digitaler Unterricht rechtssicher durchgeführt werden kann – das ist eine Voraussetzung –, und damit das, was Herr Montag hier angesprochen hat – da bin voll bei Ihnen, da sind wir gar nicht auseinander –, dann auch umgesetzt wird.

Frau Werner hat mich gebeten, für sie hier zu sprechen. Ich hatte schon gesagt, es ist gut, dass wir dieses Thema in der Politik, im Parlament ansprechen. Sie wollen erreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass mit den Feststellungen und Forderungen Ihres Antrags die Erkrankungen besser verstanden werden. Ich weiß nicht, wer jetzt im Einzelnen zu dieser Krankheit umfassendes Wissen hat und sich dazu äußern kann, außer einzelne Expertinnen und Experten hier im Haus. Dass es darum geht, es besser zu verstehen – darüber haben die Rednerinnen und Redner gesprochen –, das Leiden der Betroffenen durch eine intensivierte und kooperative Forschung sowie aus einer daraus resultierenden besseren Behandlung zu lindern, das wäre am Ende genau das Ziel.

Das zuständige Ministerium, das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, hat eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, die auf der Basis von Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens und des Universitätsklinikums Jena erarbeitet wurde. Das ist eine sehr umfassende Stellungnahme. Die kann man hier vortragen. Ich glaube aber, es ist nicht zielführend, die hier vorzutragen. Deswegen hat Frau Werner mich gebeten, Ihnen zu sagen, dass sie diese Stellungnahme dem Ausschuss vor der Beratung übergeben wird. Dann können Sie sich damit auseinandersetzen. Ich habe die Fraktionen so verstanden, dass dies im Ausschuss detailliert beraten werden soll. Sie bekommen vor der Ausschusssitzung diese Stellungnahme, können sich damit auseinandersetzen. Ich wünsche Ihnen eine gute Beratung und am Ende auch ein gutes Ergebnis, was dann hier im Landtag vorgestellt wird. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

(Abg. Dr. Lauerwald)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann gehen wir in die Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Vorgeschlagen wurde der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Und der Wissenschaftsausschuss!)

Und der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ist beantragt.

Damit stimmen wir zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Die Gegenstimmen? Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist das so einstimmig beschlossen.

Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD, der Gruppe der Bürger für Thüringen, der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der Koalition. Allerdings sehe ich hier – die Stimmenthaltungen? Ich sehe hier eine Minderheit auf der Seite der Gegenstimmen. Damit stelle ich fest: Eine Mehrheit ist für die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Damit ist diese Ausschussüberweisung angenommen. Die Frage der Federführung, Herr Montag?

Als federführend würde ich schon den Gesundheitsausschuss sehen.

Es ist beantragt, die Federführung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu geben. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wieder die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Damit haben wir das so beschlossen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Fortsetzung der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufar

beitung der SED-Diktatur in Thüringen und jährlicher Bericht der „IMAG-Aufarbeitung“ im Plenum des Thüringer Landtags Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5007 -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann der Hinweis: Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Deshalb eröffne ich hiermit die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Herrgott für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, seit der Wiedergründung des Freistaats Thüringen 1990 im Ergebnis der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 hat sich die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag mit zahlreichen Initiativen für die Aufarbeitung des SED-Unrechtsstaats und vor allem für dessen Opfer stark gemacht. Unter anderem fällt mir dabei der Entschließungsantrag der CDU zur Strafbarkeit der SED-Verbrechen vom 10. Juni 1991 ein. Ebenfalls aus dieser Zeit stammt auch ein Entschließungsantrag meiner Fraktion mit dem Ziel, dass die Opfer des Stalinismus aus dem SED-/PDS-Vermögen entschädigt werden sollten. Immer wieder wurde das Thema „Opfer des SEDUnrechtsstaats“ von der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag auf die Tagesordnung des Plenums gehoben, so zum Beispiel auch der Antrag meiner Fraktion zusammen mit der SPD zur Verbesserung der Renten für die Opfer von SED-Willkür vom Mai 1999.

Ebenfalls erinnern möchte ich an unseren Plenarantrag in Drucksache 6/5552 in der vergangenen Legislaturperiode zum 30. Jahrestag der friedlichen Revolution. Ziel dieses Antrags – der leider nicht die notwendige Unterstützung der Regierungsparteien in diesem Hause gefunden hatte, weil man sich an solch historisch untersetzten und verwendeten Begriffen wie „sowjetische Besatzungszone“ und anderen störte – war es, von der Landesregierung frühzeitig ein Konzept zur angemessenen Erinnerung an die friedliche Revolution 1989/90 in der DDR vor 30 Jahren und den Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 vorgelegt zu bekommen.

Meine Damen und Herren, mit diesen und vielen anderen parlamentarischen Initiativen, die von der CDU hier im Hohen Hause in den vergangenen Jahren ausgingen, möchten wir deutlich machen,

dass für die CDU die Aufarbeitung und Erinnerung an das in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR begangene Unrecht eine beständige staatspolitische Aufgabe ist, die die Auseinandersetzung mit den Diktaturen des 20. Jahrhunderts aufgreift und auf diese Weise und bei den Bürgern das Bewusstsein für die Voraussetzungen und die Zerbrechlichkeit freiheitlich-demokratischer Verhältnisse schärfen soll.

Verehrte Kollegen, aufgrund dieses nach unserer Auffassung nach wie vor aktuellen gesamtgesellschaftlichen Anliegens haben wir mit dem vorliegenden Antrag einen Auftrag an die Landesregierung wieder in Erinnerung rufen bzw. wiederbeleben wollen. Zu Ihrer Erinnerung: Laut der Medieninformation der Thüringer Staatskanzlei vom März 2015 hat die Landesregierung eine Interministerielle Arbeitsgruppe – kurz IMAG – zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SEDDiktatur in Thüringen eingerichtet. Damit wollte die Landesregierung nach eigenen Angaben, ich zitiere: „neue Maßstäbe bei der Aufarbeitung der SEDDiktatur setzen“. Zudem teilte die Landesregierung damals parallel in der Antwort auf die Kleine Anfrage 6/139 von meinem Kollegen Abgeordneten Herbert Wirkner am 19. März 2015 mit, dass die IMAG „dem Kabinett jährlich“ und „[z]um erreichten Sachstand, nächsten Schritten und Entwicklungsperspektiven“ berichten soll.

So weit, so gut. Allerdings war die CDU-Fraktion damals schon der Auffassung, dass die Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen ein Thema ist, das weit über das Kabinett hinaus Aufmerksamkeit verdient und findet. Ein Bericht ausschließlich im Kabinett würde nach unserer Auffassung auch nicht dem bereits zitierten hohen Anspruch an die IMAG entsprechen. Daher forderten wir bereits mit dem Plenarantrag von 2015 in Drucksache 6/662 im Thüringer Landtag die Landesregierung auf, jährlich einen Bericht zu den Arbeitsergebnissen, geplanten Vorhaben und Entwicklungsperspektiven der Interministeriellen Arbeitsgruppe vorzulegen. Der Bericht sollte erstmals zum 3. März 2016 einmal pro Jahr nach Einsetzung der IMAG durch die Landesregierung vorgelegt und diskutiert werden, was dann bis 2019 auch geschah.

Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, seit nunmehr über drei Jahren warten wir auf die Umsetzung des parlamentarischen Auftrags vom 29. Mai 2015 in der aktuellen Legislaturperiode, wonach die Landesregierung jedes Jahr einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen vorzulegen hat. Letztmalig erfolgte dies im März 2019. Möglicherweise wird sich die Landesre

gierung auf die Auswirkungen der Coronapandemie berufen – was heute immer wieder gern als Erklärung für das eine oder andere Versäumnis oder die Nichterledigung von Aufgaben angeführt wird – oder sich gar auf den Hinweis der Diskontinuität von Landtagsbeschlüssen zurückziehen, denn dieser Auftrag stammte ja aus der vergangenen Legislaturperiode.