Bitte, Herr Kowalleck, bremsen Sie sich! Jetzt hat Frau Ministerin Taubert das Wort. Bitte auch auf der anderen Seite des Hauses.
Nein, das wäre dann nicht die Mittagspause, die käme danach. Jetzt hat Frau Ministerin Taubert das Wort.
Sehr geehrter Herr Kowalleck, ich werde Ihnen jetzt einige Fakten vortragen und ich hoffe nicht, dass Sie wie gestern der Meinung sind, dass mir diese Fakten den Schaum vor den Mund bringen. Sie haben sich gestern so sehr darüber beschwert, dass meine ruhige Art doch die Verschärfung in die Debatte bringt, das möchte ich natürlich nicht.
Wenn wir eine muntere Debatte haben wollen, dann müssen Sie auch vertragen, dass die Landesregierung etwas sagt, das sie natürlich auch in einer gebotenen Art und Weise hier vorträgt.
Fakt ist, ich bleibe jetzt beim Bund. Sie hatten das zu Recht angesprochen: Die Bundesregierung, die Koalitionspartner im Bund haben sich im Koalitionsvertrag dazu verständigt, dass es eine Flexibilisierung, also eine Öffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer für die Bundesländer geben soll. Sie haben diese Sache – das haben Sie freundlicherweise weggelassen – daran geknüpft, dass die sogenannten Share Deals gesetzlich so verändert werden – Share Deal heißt, ich kaufe von einer GmbH Anteile und muss da keine Grunderwerbsteuer bezahlen und dieser Betrag ist um die 90 Prozent …
Wir haben das schon mal gesenkt und trotz allem gibt es nicht mehr Grunderwerbsteuer an der Stelle, natürlich nicht …
Ich rede immer noch von Berlin, Herr Kemmerich. Herr Kemmerich, auch die FDP hat sich verpflichtet – und damit der Bundesfinanzminister Lindner –, zunächst erst einmal die Finanzierung zu klären, wenn man die Grunderwerbsteuer flexibilisieren würde.
Momentan gibt es bisher keine verfassungsgerechte Vorlage des Bundesfinanzministeriums, um diese Flexibilisierung zu finanzieren. Und wenn wir jetzt auf diesen Entwurf der beiden Partner zurückkommen, sagen Sie, wir sollen eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel auf den Weg bringen, die Einführung von Freibeträgen für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum im Gesetz zu verankern. Das bedeutet, wir laufen als Bundesländer freiwillig zum Bundesfinanzminister und sagen: Wissen Sie, Herr Lindner, es ist gar nicht so schlimm, Sie brauchen das auch gar nicht zu finanzieren – denn das ist das Ergebnis dieser Diskussion –, wir machen
das lieber selbst. Es kommt uns gar nicht darauf an, dass Sie die Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer für die Bundesländer regeln, sondern wir machen das selbst. Wir haben so viele Steuereinnahmen, wir kriegen das selbst hin. Das ist das Ergebnis einer Diskussion, die man führen müsste, wenn man solch eine Bundesratsinitiative einbrächte. Das ist so, Herr Tischner. Es nutzt alles nichts. Man muss der Wahrheit ganz fest ins Auge schauen.
Das bedeutet natürlich auch – dieses Thema mit den 500.000 Euro –, dass wir sehr viele Dinge in so einem flexibilisierten Grunderwerbsteuergesetz in Thüringen regeln müssten. Das ist genauso wie bei der Erbschaftsteuer. Wie lange muss der Ersterwerber dieses Haus halten? Sind das 10 Jahre, 15 Jahre, 20 Jahre, 100 Jahre, um diese Steuerermäßigung nicht zurückzahlen zu müssen? Oder kann er nach zwei Jahren schon verkaufen? Was ist, wenn er ein Mehrfamilienhaus kauft, das er dann untervermietet? Ist das dann im Kaufpreis herauszurechnen? All solche Themen müssten wir im Grunderwerbsteuergesetz regeln. Das tun wir, obwohl wir die Grunderwerbsteuer in Thüringen auf null fahren würden, wenn wir das tun würden. Wir hätten dann zwar noch das Gesetz, aber die Grunderwerbsteuer würde bei null sein. Warum ist das so? Frau Merz hat angesprochen – wir hatten das auch im Ausschuss ausgeführt –, dass wir 2022 ca. 250 Millionen Euro Einnahmen hätten. Die sogenannte Bemessungsgrundlage – also der Verkaufspreis – liegt in Thüringen ja nicht bei 200.000 Euro oder 300.000 Euro, sondern durchschnittlich bei sage und schreibe 134.000 Euro. 134.000 Euro! Das heißt, dass nahezu sämtliche Eigentumsübergänge durch Grunderwerb nicht besteuert würden.
Es ist überwiegend Ersterwerb. Ja, Herr Kemmerich, das ist so. Die anderen versuchen ja ohnehin, die Steuer zu umgehen. Insofern ist es immer...
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir reden hier immer noch von Wohnimmobilien. Das ist Ihnen klar?)
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Und nicht von der Garage, die Sie jetzt gerade genannt haben!)