Lieber Herr Prof. Voigt, auch Sie haben eine Garage am Haus. Die großen Garagenkomplexe sind jetzt nicht mehr im Verkauf.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Und Sie haben sie nicht in Bayern gekauft – we- gen der Grunderwerbsteuer?)
Frau Ministerin, entschuldigen Sie bitte. Meine Damen und Herren, es ist parlamentarische Praxis, dass wir abwechselnd an diesem Pult reden und hier nicht in einen Dialog im Saal treten.
Das DIW hat einmal festgestellt, dass das sogenannte Baukindergeld zum Bauträgergeld wird. Das ist das, was hier im Raum auch schon besprochen wurde: Es gibt natürlich Mitnahmeeffekte. Ich unterstelle gar nicht, dass Ihnen das nicht bekannt ist, und ich unterstelle auch nicht, dass Sie das wollen, dass Sie den Verkäufer oder den Makler oder jemand anderen bevorteilen wollen. Aber der Fakt ist einfach: Es gibt Mitnahmeeffekte. Wir haben einen begrenzten Markt – auch in Thüringen mittlerweile. Die Menschen wollen sich lieber ein neues Haus bauen oder kaufen. Ein altes Haus ist nicht ganz so einfach. Das kaufen sich Menschen, die ein nicht so hohes Einkommen haben, die dann
sagen, durch Eigeninitiative kann ich das Haus verbessern, und kaufen vielleicht auch etwas im ländlichen Raum. Aber das, was Sie wollen, erreichen Sie damit nicht. Natürlich wissen alle Verkäuferinnen und Verkäufer: Wenn der Erwerber die Grunderwerbsteuer nicht mehr bezahlen muss, dann ist es richtig gut, wenn man sagt, es ist 5.000 Euro oder 10.000 Euro teurer. Das bedeutet, dass die Maßnahmen, die die Zahlungsfähigkeit der Nachfrager stärkt – Sie wollen ja die Zahlungsfähigkeit der Nachfrager stärken –, dass Sie dann steigende Kaufpreise haben. Ich glaube, es ist unbestritten, dass das DIW das jetzt nicht einfach dahingesagt hat, sondern dass das wissenschaftlich begründet wurde. Insofern kann ich nur davon abraten, so eine Bundesratsinitiative zu starten. Wie gesagt, es ginge auf eigene Kosten. Ich will jetzt gar nicht so hochgehen, bleiben wir bei der Hälfte der bisherigen Einnahmen, das wären immerhin fast 130 Millionen Euro, die wir dann ab Gesetzeskraft hier in Thüringen einsparen müssten, und dann kann ich natürlich auch viele Beispiele nennen, die jedem Abgeordneten hier wehtun. Ich will das gar nicht machen, weil es nichts bringt. Aber die letzten Tage, die wir hier verbracht haben, die letzten zwei Tage zeigen natürlich sehr deutlich: Dem einen ist die Bildung näher, dem anderen ist die Kultur näher, dem Dritten ist eher der kommunale Straßenbau näher oder der Sport – ganz unterschiedlich.
Im Übrigen, der Zwischenruf mit dem kommunalen Straßenbau ist natürlich völlig falsch, ist völlig falsch, Herr Kießling.
Wenn das so wäre, wie Sie das sagen, dann wäre es nicht nötig, Fördermittel für den kommunalen Straßenbau auszureichen. Und das ist nun gerade nicht der Fall.
Ich bitte Sie einfach: Nehmen Sie Abstand von diesem Antrag. Er führt dazu, dass wir in Thüringen die Dinge, die uns gemeinsam wichtig sind – auch da will ich gar nicht auf einzelne Punkte sehen, weil wir da viele Gemeinsamkeiten haben –, dass wir die eingrenzen müssen, dass wir die reduzieren müssen. Und der Personalabbau würde ja vom Landtag auch nicht vorgeschrieben werden, dass man sagt: zwei hier, zwei da, zwei da. Es würde große Verwerfungen geben, wenn jetzt zum Beispiel der Landtag sagte, er möchte die Stellen zum Beispiel bei Bildung sparen – können Sie sich vorstellen, das passiert nicht. Ich fände es unredlich, wenn man das der Landesregierung einfach
so pauschal aufgibt und nicht ganz genau sagt, wie man diese Steuermindereinnahme, die man hiermit produziert, mit den notwendigen Einsparungen hinterlegt, denn da ist das Leben auch einfach: Wer bestellt, der muss auch bezahlen. Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Jetzt gibt es doch noch eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Emde für die CDU-Fraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Finanzministerin Taubert, wenn die Gemüter oft hochkochen im Saal, habe ich in unserer Zusammenarbeit immer sehr geschätzt, dass wir einen kalten Kopf behalten und Ruhe bewahren und uns an der Sache orientieren. Ich weiß nicht, ob Ihnen bewusst ist, dass Sie in Ihren Ausführungen den CDU-Abgeordneten vorgeworfen haben, dass sie eine persönliche Motivation hinsichtlich Grunderwerb bei diesem Gesetz oder dieser Antragsinitiative hätten. Frau Taubert, das ist ehrverletzend, das ist völlig unpassend, in der Sache völlig unangemessen.
Ich will es noch einmal betonen: Bei allem Unterschied in der Sache, wir haben einzig und allein einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, Familien beim Ersterwerb einer zum Wohnzweck genutzten Immobilie diesen Kauf dadurch zu erleichtern, dass man die Steuer etwas absenkt – nicht mehr und nicht weniger und dabei soll es dann bitte schön auch bleiben! Danke.
Vielen Dank an Herrn Kollegen Emde. Jetzt habe ich keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten und damit können wir zu den Abstimmungen kommen.
Wir kommen zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/3683. Und zwar handelt es sich um den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3683 in zweiter Bera
tung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und von Frau Dr. Bergner. Gegenstimmen? Fraktion Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU. Und Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/4804. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, Frau Dr. Bergner und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich noch der Vollständigkeit halber? Eine Enthaltung unter den fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung zu dem Antrag in der Drucksache 7/4265. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5573 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Moment, nein, ich habe ja geschaut, ob irgendwo Sitze nicht besetzt sind. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.
Es wird angezweifelt, dann zählen wir aus, meine Damen und Herren. Da bitte ich noch mal die Jastimmen um das Handzeichen. Das sind 43 Jastimmen. Jetzt die Neinstimmen bitte noch mal. Wir waren gerade bei 39. Dann ist der Änderungsantrag angenommen, so wie auch zu Anfang eingeschätzt.
Da dieser Änderungsantrag angenommen wurde, unterbleibt jede weitere Abstimmung in diesem Tagesordnungspunkt, weil der Änderungsantrag eine Neufassung des Antrags enthält.
Meine Damen und Herren, damit wird jetzt keine weitere Abstimmung mehr stattfinden und wir können in die Mittagspause gehen, die für 30 Minuten vorgesehen ist und demzufolge 13.35 Uhr endet.
zung fort. Wir kommen zum erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 14 und 18 bis 21, noch einmal diverse Wahlen.
Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5626 -
Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen ist seitens der Fraktion der AfD erneut Herr Abgeordneter Jörg Henke.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5628 -
Vorgeschlagen ist seitens der Fraktion der AfD erneut Herr Abgeordneter Torben Braga. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen.