Protocol of the Session on December 8, 2023

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit Verschwörungstheorien kennen Sie sich ja aus, genau.

Vielen Dank. Als Nächster erhält für die Gruppe der FDP Abgeordneter Montag das Wort.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen der AfD, ich darf Sie darum bitten, vielleicht mir noch kurz zuzuhören, denn ich möchte mich mit Ihrem Antrag auseinandersetzen und dazu haben Sie auch ein Recht, dass man das tut.

Allerdings, Herr Aust, Ihre letzten Worte waren so ein bisschen ein Zeichen der eigenen Hilflosigkeit, wenn man einen solchen Antrag begründen und verteidigen muss. Um das mal im Englischen zu sagen: stating the obvious – Sie haben nichts anderes beschrieben als das, was alle anderen in diesem Hause wollen. Insofern müssen Sie, glaube ich, beispielsweise uns als Freien Demokraten nicht – sicherlich auch nicht anderen – erklären, was wir selbst wollen oder tun sollten.

Das Problem mit Ihrem Antrag ist, dass Sie sehr lange hinter den aktuellen Entwicklungen sind, Frau Rothe-Beinlich hat das ja schon beschrieben.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ihr Antrag hat ein Riesenproblem, weil er eben nur ein Antrag ist und kein Gesetz.

(Beifall SPD, Gruppe der FDP)

Die Dinge, die Sie fordern, regelt man in einem Gesetz und dieses liegt auch dem Landtag bereits vor. Deswegen wundere ich mich über diese Empörung – es ist ja immer mal in dem Haus, dass diese Empörung hin- und herwiegt – bei einem Thema, das wir eigentlich mit Sachlichkeit bearbeiten sollten. Die Frage ist doch: Wie finanzieren wir diesen Wunsch und wie regeln wir es konkret? Da hätte ich mir gewünscht, dass Sie einmal tatsächlich etwas in dieser Frage Konkretes vorschlagen. Denn das Problem ist immer, dass Sie Debatten aufgreifen, anderen vorwerfen, sie würden nicht darauf reagieren oder die Altparteien würden das abschmettern. Sondern es reicht, um einen negatives Votum abzugeben, in die Unterkomplexität Ihres Antrags.

(Beifall Gruppe der FDP)

Die Frage ist: Dann sagen Sie doch, wie viel Geld eingestellt werden soll, um das zu finanzieren. Wie soll die Praxisvergütung dann ganz konkret gesetzlich geregelt werden? Und genau diese Frage ist es, die ein Gesetzgebungsverfahren eben ausmacht und dann entsprechend in den Fachausschüssen auch weiter diskutiert werden könnte. Ein Antrag, der eben nur appellativ ist für diese Frage, reicht aus unserer Sicht schlichtweg nicht aus.

Sie haben ja am Ende auch noch mal die Frage der Schulgeldfreiheit bei Gesundheitsberufen erwähnt. Dort hat sich ja der Landtag mit breiter Mehrheit entschlossen, dem stattzugeben. Ich glaube, es war damals ein Antrag oder ein Gesetzentwurf der CDU. Das hatte auch einen ganz konkreten Hintergrund, nämlich, dass wir eine bessere Ausbildungsperspektive in Mangelberufen herstellen wollten. Zum Beispiel bei Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen oder pharmazeutisch-technischen Assistenten, weil wir natürlich die Rückmeldung als Politik aus der Gesellschaft bekommen haben, dass Gesundheitsversorgung nur noch sehr eingeschränkt in Teilen aufrechterhalten werden kann, weil nicht nur die Frage der medizinischen Berufe, wie beispielsweise Ärztinnen, Pharmazeuten, ein Mangelberuf geworden ist, sondern auch bei den Berufen, die diese Arbeit bewältigen, selbiges Problem besteht aufgrund des demografischen Wandels. Insofern geht Ihr Vorwurf an den Rest des Hauses, dass man sich mit Ihnen nicht beschäftigen würde, fehl, sondern ich würde mir einfach wünschen, wenn Sie eine ernsthafte Debatte wollen, dann sollte auch die

politische Grundlage, die wir dann ganz konkret zu diskutieren haben, auch der Sachfrage entsprechen. Anders gesagt: Legen Sie das nächste Mal ein Gesetz vor, dann kann man über ein Gesetz sprechen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Aber appellativ das zu wollen, wo sich andere längst auf den Weg dorthin gemacht haben, das in den Ausschüssen liegt, das ist keine gute Politik, sondern das ist klassischerweise Populismus.

(Beifall SPD, Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Reinhardt für die Fraktion Die Linke das Wort.

Es ist an der Zeit, eine dringende soziale Realität anzusprechen, eine Realität, die oftmals im Schatten liegt: Menschen mit Behinderung. In einer Gesellschaft, die allzu oft auf Perfektion und Normen fixiert ist, werden diese Menschen häufig vergessen und sogar ausgegrenzt. Eine bedeutsame Rolle, dem entgegenzuwirken in diesem Zusammenhang spielen die Heilerziehungspfleger. Daher gehört es auch anerkannt, welche bedeutsame Rolle die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger für uns als Gesellschaft innehaben. Sie wirken als Scharnier. Tag für Tag arbeiten sie unermüdlich daran, Menschen mit Behinderung zu helfen und ihnen die verdiente Wertschätzung und Unterstützung zukommen zu lassen.

Frau Präsidentin, werte Zuhörerschaft, der Antrag der AfD zielt im Wesentlichen auf zwei Dinge ab: einerseits die Schulgeldfreiheit und andererseits die praxisintegrierte Ausbildung für Heilerziehungspfleger.

Ich gehe zuerst auf die Schulgeldfreiheit ein. Die Schulgeldfreiheit zu fordern an dieser Stelle für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, ist insofern teilweise richtig, denn an unseren staatlichen berufsbildenden Schulen – Gott sei es gedankt – müssen unsere Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger bisher keinen einzigen Cent für ihre Ausbildung zahlen. Dies gilt ausschließlich für die Privatschulen und das ist der neoliberale Gedanke, den FDP und CDU im Bundestag tatsächlich zu verantworten haben, das gilt es auch zu kritisieren.

(Beifall Gruppe der FDP)

Und auch dort muss es im Übrigen gelöst werden.

Das zweite Thema – und darauf widme ich jetzt den Schwerpunkt meines Redebeitrags – ist die Frage: Braucht es denn eine H-PiAnisten-Ausbildung? Braucht es die praxisintegrierte Ausbildung in dem Maße, wie Sie sie in Ihrem Antrag beschreiben? Weg von der konsekutiven Ausbildung, also der klassischen Ausbildung, hin zur praxisintegrierten Ausbildung. Und da bin ich mir – ehrlich gesagt – gar nicht so sicher, ob es das braucht. Einerseits aufgrund der schieren Anzahl der Personen, die in Thüringen diese Ausbildung machen, die ist nämlich vergleichsweise niedrig zu den Erziehern. Und andererseits darf man sehr wohl das von uns sehr gute, eingebrachte Gesetz zur praxisintegrierten Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher auch mal kritisieren. Wir brauchen hier noch eine sehr scharfe Evaluation, ob die Gesetzesänderung von uns bei den Erzieherinnen und Erziehern in der PiAnisten-Ausbildung wirklich zu einem Mehr an Fachkräften in der aktuellen gegenwärtigen politischen Landschaft geführt hat. Die Frage ist: Brauchen das die Heilerziehungspfleger, die HEPs. Und da ist noch mal die Frage: Wofür haben wir ursprünglich mal die PiA eingeführt? Ursprünglich haben wir PiA mal als Modellprojekt eingeführt, das wir dann als Gesetz verstetigt haben, weil die Zugangsvoraussetzungen für die Erzieherinnen und Erzieher und gleichwohl auch für die

(Abg. Montag)

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger so hoch waren, also die Hürde, das zu werden, war recht hoch.

Auch das Ausbildungs-BAföG war seiner Zeit tatsächlich schlecht geregelt, weil man das nämlich als Kredit wieder zurückzahlen musste. Das gilt es im Übrigen abzuschaffen, das sollte auch kostenfrei sein.

Nun, wenn man sich die gegenwärtige Schullandschaft und auch die Zugangsvoraussetzungen für eine Erzieherinnen und Erzieherausbildung anschaut, die eben auch für die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger gelten, kann man auf der Homepage der Marie-Elise-Kayser-Schule hier in Erfurt nachlesen, sind die Bedingungen, dass man einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss

einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung mit mindestens 480 Stunden praktischer Erziehung oder eine Abiturfachhochschulreife mit mindestens 480 Stunden erzieherischer Praxis oder ein Abitur etwa eher an einem beruflichen Gymnasium oder FOS mit dem Schwerpunkt Gesundheit oder Soziales mit mindestens 180 Stunden erzieherischer Praxis haben muss. Übersetzt heißt das, die Hürde ist wesentlich niedriger gesetzt als die, die es vor vier Jahren war. Damit kann man sagen, dass der Antrag der AfD nicht nur fachlich abzulehnen ist, sondern auch veraltet ist.

Das Problem, was mir bekannt ist, was die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger in Thüringen haben, ist ein ganz anderes und das haben Sie uns im Übrigen per Petition mitgeteilt – das haben Sie alle erhalten, auch die AfD über den Petitionsausschuss – und dort hatten die HEP – so will ich sie mal nennen, so haben wir die in der Ausbildung immer genannt – uns folgendes Problem vorgetragen: Zum Zeitpunkt der Petition galt die Regelung des Aufstiegs-BAföG so, dass HEP im dritten Ausbildungsjahr, wenn sie also dieses halbe Jahr in die Praxis gehen müssen, keine weitere Förderung durch zum Beispiel das Aufstiegs-BAföG erhalten haben, weil die Praxisanteile dafür zu groß sind.

Und die HEP haben – und das völlig berechtigt – gesagt, sie finden und fühlen sich ungerecht behandelt, weil jede Erzieherin in Thüringen, die immer in den Kindergarten geht, bekommt das letzte halbe Jahr bezahlt nicht, nur eben die HEP nicht, wenn sie in den Kindergarten gehen. Diesen Umstand wollten sie

verändert wissen. Und weil wir uns als Linksfraktion aller Probleme unserer Schülerinnen und Schüler annahmen und somit eben auch der Probleme der Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, haben wir in unserem Kindergartengesetz dieses Problem aufgenommen.

Zum Kindergartengesetz ist mittlerweile im Ausschuss mündlich angehört worden und ich habe nur sehr wenige kritische Stimmen zu diesem Passus, auf den ich jetzt gleich eingehen möchte, gehört. Wir haben gesagt – das ist tatsächlich neu –, dass wir wollen, dass jemand, der seine Ausbildung im Kindergarten macht, dafür eine Vergütung vom Kindergarten erhalten kann. Dieser Kindergarten darf diese Vergütungskosten, nach Tarif im besten Falle, als sogenannte Betriebskosten auszeichnen und sagen: Hier, das sind Betriebskosten, die möchte ich abrechnen. Im klassischen Sinne werden die Betriebskosten entweder über die Elterngebühren oder in Abrechnung mit den kleinen Gemeinden bezahlt. Das gilt dann nicht nur für die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, sondern auch für Sozialassistentinnen, Erziehungswissenschaftlerinnen, für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und, und, und, also all jene, die in dem Bereich arbeiten wollen. Weil unser Gesetz so rund und gut ist, haben wir als Linke gesagt, wir wollen ja nicht, dass der Kindergarten auf den Betriebskosten oder die Kommune liegen bleibt, wir sagen, wir führen zudem auch noch das dritte gebührenfreie Jahr ein, was das Land übernimmt, indem es erhöhte Landespauschalen an die Gemeinden überweist. Somit ist dieser Kreislauf rund und allen, die in dem sozialen Bereich im Kindergarten arbeiten würden, wäre damit geholfen. Das ist unser Lösungsantrag. Wer dem folgen kann und

damit tatsächlich die gegenwärtigen Probleme der Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger im dritten Ausbildungsjahr lösen möchte, sollte helfen, diesem Gesetz im Kindergartengesetz aus dem Bildungsausschuss herauszuhelfen und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter König für die Fraktion der CDU das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Herr Aust, wir haben mehrmals über das Thema „Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe“ diskutiert gehabt und ich habe Ihnen, glaube ich, mehrmals gesagt, wie die zeitliche Abfolge dieses Antrags war. Also das damals war so gewesen – das hätte ich Sie auch gern gefragt, da hätten Sie nur noch mit Ja antworten müssen –, Sie hatten einen Antrag gestellt, wir hatten das Thema schon mit Anfragen bearbeitet gehabt und wir haben einen weiterführenden Alternativantrag zu Ihrem eingereicht gehabt. Wir haben die beiden Anträge zusammen diskutiert und dadurch, dass unserer weiterführend war, wurde unser Alternativantrag beschlossen, Ihrer wurde abgelehnt. Dann haben wir auf Basis unseres Antrags im Ausschuss diskutiert. So viel zur Genese der Schulgeldfreiheit in Thüringen. Das können Sie alles nachlesen in der Parlamentsdokumentation.

Wenn wir uns das Anliegen betrachten, das hier behandelt werden soll, wo es vorrangig um die Heilerziehungspfleger geht, dann muss man sagen, das ist eine Berufsgruppe in meiner Wahrnehmung, die nicht genug Aufmerksamkeit und Anerkennung bekommt. Das hat auch einen ganz einfachen Grund. Es liegt daran, dass manchmal für den Außenstehenden nicht klar ist, wo ordne ich sie zu, wo ordne ich diese Berufsgruppe zu. Ordne ich sie zu den Pflegeberufen oder ordne ich sie zu den Erziehungsberufen? Wenn wir dann in die Definition schauen, werden sie den Erziehungsberufen zugeordnet. Das ist auch der Grund, warum damals bei der Schulgeldfreiheit zu den Gesundheitsfachberufen die Heilerziehungspfleger nicht mit

aufgenommen wurden.

Trotzdem ist es wichtig, dass auch unsere Heilerziehungspfleger vernünftige Ausbildungsbedingungen bekommen und entsprechend gewürdigt werden. Eben wurde schon gesprochen von der Petition, die uns auch hier im Thüringer Landtag erreicht hat, was die Anerkennung oder die Vergütung des Pflichtpraktikums angeht. Das ist ein ganz wesentlicher Faktor, weil man kann dort die Auszubildenden nicht allein lassen. Wir haben das Aufstiegs-BAföG, aber durch die hohen Praxisanteile – Herr Reinhardt hat es gesagt – im Pflichtpraktikum hatten die eine Zeit von vier Monaten, wo sie keine Vergütung bekommen können. Das ist ein Umstand, der nicht geht und worauf auch reagiert wurde. Wer in den Haushaltsentwurf schaut, dort sind schon die Gelder zur Erstattung vorgesehen für dieses Pflichtpraktikum. Das ist im Haushalt eingestellt und dort auch dokumentiert.

Nichtsdestotrotz muss man auch mal die Gründe anschauen, warum wir gerade auch bei den Heilerziehungspflegern einen Rückgang haben der Auszubildendenzahlen. Wir haben – das ist auch ein Fakt in Thüringen – eine Ungleichbehandlung von Praktikanten. Das ist nicht nur bei den Heilerziehungspflegern, sondern das ist auch bei den Erzieherinnen und Erziehern, denn nur wer sein Pflichtpraktikum, dieses viermonatige, in einer Kindertagesstätte oder im Kindergarten macht, der bekommt diese Erstattung. Jemand, der in der Jugendhilfe sein Pflichtpraktikum macht, jemand, der in einem Jugendheim sein Pflichtpraktikum

(Abg. Reinhardt)

macht, kriegt maximal eine geringe Entschädigung und wird nicht gleichwertig vergütet, wie das im Kindergarten ist. Das hat natürlich zur Folge, dass kaum jemand sein Pflichtpraktikum in einem Jugendheim, in einer Jugendhilfeeinrichtung macht oder auch den Heilerzieher wählt, sondern man sucht sich die Stellen, wo das auch vergütet wird. Das ist ein Umstand, den wir wirklich beheben müssen und dem wir entgegentreten müssen. Das wäre der richtige Faktor gewesen. Aber das wird hier nicht deutlich.

Dann haben wir über die praxisintegrierte Ausbildung gesprochen, das Modellprojekt. Es gab im letzten Jahr von der Kultusministerkonferenz im Mai einen Beschluss zur Steigerung der Attraktivität und Qualität der Ausbildung. Dort wird als erster Punkt besprochen oder beschlossen: Flexibilisierung der Organisationsstruktur, Einführung der praxisintegrierten Ausbildung als Regelausbildungsform für bessere Verzahnung von Theorie und Praxis. Das heißt, wir werden bei den Heilerziehungspflegern, wozu sich auch das Thüringer Bildungsministerium bekannt hat, eine Umstellung komplett in praxisintegrierte Ausbildung bekommen, die auch schon passiert – wir haben es vorhin von Frau Rothe-Beinlich gehört –, zum Beispiel in Saalfeld auch an einer privaten Schule, wo das angeboten wird. Auch in der Thüringer Berufsschulordnung ist es ja auch mit, also in der Thüringer Fachschulordnung für den Fachbereich Sozialwesen ist es auch schon registriert. Also wir haben das schon. Was wir noch nicht haben – das ist auch, glaube ich, ein Webfehler beim Kindergartengesetz bei der Novellierung –, wir haben ja bei der praxisintegrierten Ausbildung – vielleicht wollen Sie ja darauf hinaus – den Umstand, dass wir erst mal dieses Modellprojekt hatten, wo Ausbildungskosten erstattet wurden. Jetzt bei der Novellierung ist es so, dass wir die praxisintegrierte Ausbildung der Erzieher als Regelinstrument überführt haben und die Träger eine Pauschale von 1.200 Euro als Erstattung bekommen. Hier hätten wir – muss man im Nachgang sagen – auch die Heilerziehungspfleger mit reinnehmen müssen, die auch, wenn sie eine praxisintegrierte Ausbildung in einem Kindergarten machen, diese Erstattung bekommen. Das ist nicht passiert. Das können wir vielleicht auf dem Verordnungsweg noch mit nachholen und das sehen wir als Problem bei der ganzen Sache noch an.

Ansonsten, wie gesagt, wir haben die praxisintegrierte Ausbildung bereits, was die Praktika angeht, die Langzeitpraktika, habe ich auch ausgeführt, dass es dort schon eine Berücksichtigung gibt im Haushalt. Das letzte, was Sie hier noch aufführen, ist, die Schuldgeldfreiheit zu gestalten. Da haben wir, wie gesagt, auch eine Umstellung auf die praxisintegrierte Ausbildung. Also alle Punkte sind eigentlich schon im Gange, passieren. Deswegen halten wir den Antrag auch für entbehrlich.

Was ich aber auch noch sagen muss, ich muss noch ein bisschen Wasser in den Wein von Herrn Reinhardt gießen, was Sie gesagt haben mit dem Gute-Kindergarten-Gesetz, das Rot-Rot-Grün vorgelegt hat. Da ist es so, dass diese Vergütung für die Pflichtpraktika, die jetzt auf Antrag des Trägers vom Schulamt in Südthüringen erstattet wird, ersatzlos gestrichen wird, sondern es gibt eine Zuordnung zu den Betriebskosten. Bei den Betriebskosten ist es dann wieder so, dass der Träger mit der Gemeinde verhandeln und die Gemeinde das dann bezahlen muss, ob die Erhöhung der Elternbeiträge stattfindet usw. Also, wir machen hier eine größere Belastung. Und nach den ersten Rückmeldungen, die wir auch bei der PiA-Ausbildung bekommen haben, ist es ja auch so, dass, wenn wir 1.200 Euro pro Monat erstatten vom Land, trotzdem noch ein Delta von 500, 600 Euro bleibt und viele Einrichtungen sagen: Das kriege ich gegenüber der Gemeinde nicht durchgesetzt, deswegen bilden wir gar nicht aus.

Und wenn wir hier das machen, gibt es auch die gleichen Probleme. Das war auch ein kritischer Punkt in der Anhörung, dass von einigen Seiten gesagt wurde, wir sehen das kritisch, dass es keine Direkterstattung gibt, sondern dass es hier über die Betriebskosten abgerechnet werden muss. Wenn ein Delta über die

Betriebskosten abgerechnet werden muss, ist es okay, aber hier, so wie es im Kindergartengesetz von Ihnen vorgeschlagen worden ist, führt es zu einer Mehrbelastung. So viel noch zum Kindergartengesetz.

Ich denke, ich habe ausgeführt, warum wir dem Antrag nicht zustimmen werden. Nichtsdestotrotz ist es gut, dass wir heute die Heilerziehungspfleger noch mal in den Mittelpunkt gerückt haben, weil sie eine ganz wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft tun. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)